Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Damals war ich auch nicht zufrieden!)

Der Tenor ist ähnlich, weil die Antwort schon damals richtig war und heute noch richtig ist.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Nein! – Abg. Peter Hauk CDU: Mittlerweile sind zwei Jahre rum!)

Zu Ihrer ersten Frage, der Frage, ob die Aussage des bayeri schen Innenministers Herrmann zutrifft, dass ich mich der Zu sammenarbeit verweigere: Das trifft natürlich nicht zu.

Im Übrigen – das will ich erwähnen – verbindet mich mit dem Kollegen Herrmann die durchaus vernünftige, sachliche Zu sammenarbeit, die wir pflegen. Deshalb hat unser Haus – –

(Abg. Peter Hauk CDU: Das wollten wir jetzt nicht wissen! – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Wollen Sie die Antwort wissen, Herr Hauk, oder wollen Sie diese nicht wissen?

(Abg. Peter Hauk CDU: Die Antwort!)

Dann hören Sie doch einfach einmal zu, sodass ich die Ant wort geben kann.

(Abg. Peter Hauk CDU: Ganz ruhig bleiben!)

Wie gesagt: Es trifft nicht zu, dass wir uns der Zusammenar beit verweigert hätten. In zahlreichen Gesprächen haben sich die Ministerien – das bayerische Innenministerium und unser Innenministerium – auf der Arbeitsebene, zuletzt Anfang Ap ril dieses Jahres, über dieses Thema ausgetauscht, insbeson dere was die Versorgung der Region Donauwörth angeht; das ist das Kernthema auf der bayerischen Seite.

Ich will ausdrücklich festhalten: Nicht Baden-Württemberg, sondern Bayern hat aufgrund eigener Planungsentscheidun gen ein Problem. Deshalb versuchen die Bayern jetzt, uns bei diesem Thema mit hineinzuziehen. Mir ist eigentlich schlei erhaft, warum Sie sich dieses Themas annehmen.

(Abg. Winfried Mack CDU: Sie haben den Ernst der Lage nicht erkannt!)

Anlass ist ein von der bayerischen Regierung in Auftrag ge gebenes Gutachten zur Luftrettung in Bayern, das im Ergeb

nis die Stationierung eines zusätzlichen Rettungshubschrau bers in Donauwörth empfohlen hat. Entgegen dieser Empfeh lung hat sich die Bayerische Staatsregierung aus politischen Gründen und durch Intervention des Ministerpräsidenten nicht für diesen Vorschlag entschieden, sondern dafür, diesen Ret tungshubschrauber in Augsburg zu stationieren.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Aha!)

In den Gesprächen, die wir sowohl auf Arbeitsebene als auch auf Ministerebene geführt haben, wurde deutlich, dass Bay ern selbst die Möglichkeit hat, durch eine relativ einfache Maßnahme, nämlich durch eine Verlagerung des Standorts von einem der zwei Rettungshubschrauber vom Standort Nürn berg, das Problem in der Region Donauwörth zu lösen und die dortige Versorgung sicherzustellen.

In Baden-Württemberg – das will ich ausdrücklich sagen – besteht für die Region Ostalb/Schwäbisch Hall kein Bedarf für einen weiteren Rettungshubschrauber. Es besteht nämlich, Herr Kollege Bullinger – das ist die Antwort zu Frage b –, kein weißer Fleck in der Luftrettung im Raum Ostalb.

(Abg. Winfried Mack CDU: Was?)

Der angebliche weiße Fleck im Bereich zwischen Ellwangen und Crailsheim, der in der Diskussion um einen zusätzlichen Luftrettungsstandort angeführt wird – das können Sie sich ein fach einmal anschauen; das Material stelle ich Ihnen gern zur Verfügung; das werden Sie aber auch haben; deshalb verste he ich die Frage gleich zweimal nicht –, ergibt sich allein auf grund eines planerischen Einsatzradius bei Primärhubschrau bern von 60 km. Dieser wird jedoch nicht aus Gründen der Erreichbarkeit des Notfallorts zugrunde gelegt, sondern da mit die Hubschrauber nicht für zu lange Zeit gebunden sind, wenn sie für einen anderen Einsatz wieder gebraucht würden. Der 60-km-Radius ist eine rein rechnerische Planungsgröße, und im Bedarfsfall werden die Hubschrauber natürlich über diese Radien hinaus auch eingesetzt. Das geschieht auch in der angesprochenen Raumschaft. Übrigens beträgt die Zeit, die in Anspruch genommen wird, um in diesen sogenannten weißen Fleck hineinzufliegen, etwa eine Minute für eine Stre cke von 4 km. Dies will ich hier einmal deutlich machen.

Die Landkreise, die Sie angesprochen haben, nämlich Hei denheim, Ostalb, Schwäbisch Hall, liegen zum allergrößten Teil innerhalb dieser 60-km-Radien. Das heißt, die Flugzeit vom Start bis zum Erreichen des Einsatzziels beträgt 15 Mi nuten. Das Besondere dabei ist: Das schaffen wir mit drei sta tionierten Hubschraubern. Das heißt, wir haben in vielen Be reichen dort – das geht aus der Karte, die Sie auch haben, her vor – eine Doppel- bis Dreifachabdeckung. Die Flugzeiten – ich habe es genannt – für den Bereich zwischen Ellwangen und Crailsheim vergrößern sich zur Abdeckung dieses weißen Fleckes nur marginal, nämlich um etwa eine Minute für 4 km.

Ich bin schon der Auffassung, wir sollten auch beachten, dass die Einrichtung eines weiteren Standorts natürlich erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich brächte. Sie kennen die Größenordnungen. Zur Einrichtung eines solchen Standorts fallen Investitionskosten von 1,7 Millionen € an. Zudem kommt es auch noch auf die laufenden Kosten an. Die laufen den Betriebskosten sind der Hauptkostenfaktor beim Ret tungshubschrauber. Sie betragen rund 2 Millionen € pro Jahr.

Genauer gesagt liegen sie zwischen 1,9 Millionen € und 2,3 Millionen € pro Jahr. Die Erstattung durch die Krankenkas sen ist schlicht und ergreifend nicht zu erwarten, weil einfach die Bedarfsnotwendigkeit fehlt.

Sie wissen doch ganz genau, dass wir in Baden-Württemberg das fortführen, was Sie in Ihrer Regierungszeit begonnen ha ben, indem wir uns nämlich nicht nur intensiv darum bemü hen, einen außerordentlich guten bodengebundenen Rettungs dienst und eine bodengebundene Versorgung sicherzustellen, sondern diese auch vorweisen können. Das gilt gerade auch für die Bereiche, für die Landkreise, die Sie in Ihrer Anfrage angesprochen haben.

Wir waren uns immer darüber einig, dass Luftrettung eine er gänzende Versorgung der bodengebundenen Rettung ist. So soll es auch in Zukunft bleiben.

Ich habe es angedeutet: Wir können diese Region, diese Raum schaft, mit drei Rettungshubschraubern innerhalb kürzester Zeit, nämlich mit Flugzeiten von etwa 15 Minuten, erreichen.

Noch wichtiger ist, dass wir auch entsprechend geringe Trans portzeiten zur stationären Versorgung in den Krankenhäusern haben. Weiter sollten wir auch nicht vergessen und zur Kennt nis nehmen, dass wir an einigen Standorten der Rettungshub schrauber auch noch Kapazitäten haben. Gelegentlich liegt es nämlich daran, dass diese Rettungshubschrauber nicht ent sprechend angefordert werden. Wenn wir dort auf unserer Sei te einen Rettungshubschrauber stationieren würden, würde die Betriebswirtschaftlichkeit anderer Standorte massiv gefähr det, was dann wiederum zu einer Verschlechterung der Luftret tung im Land insgesamt beitragen würde. Das sollten wir nicht wollen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Bullinger.

Herr Minister, ich will einfach noch einmal darauf hinweisen, dass es in dieser Raumschaft schon häufiger dazu kam, dass man normale Po lizeihubschrauber kurzfristig umgebaut hat, um die Transpor te in Spezialkliniken, die ganz dringend erforderlich sind, be werkstelligen zu können.

Das, was Sie zu Nürnberg sagen, betrifft einen nachtflugtaug lichen Transporthubschrauber, der eben nicht immer so zur Verfügung steht, wie es auf dem Papier steht, weil er bis nach Tschechien fliegt.

Ich frage Sie, Herr Minister: Sind Sie bereit, sich noch einmal – am 30. Mai wird im Zusammenwirken mit den Landräten und den vor Ort Beteiligten im bayerischen Innenministerium die Entscheidung gefällt – zumindest daran zu beteiligen, um den tatsächlich vorhandenen Bedarf auf unserer Seite im Land decken zu können?

Ich frage mich schon: Hat man eigentlich vonseiten der Lan desregierung auch einmal Standorte wie Ellwangen und Nie derstetten, wo die entsprechende Infrastruktur aufgrund der Bundeswehreinrichtungen schon vorhanden ist und sich das preislich darstellen lässt, geprüft? Das hätte ich von Ihnen

gern einmal erfahren. Denn hier geht es nicht um ein Hin oder Her zwischen den Ländern, sondern es geht darum, dass die Menschen eine optimale Versorgung bekommen.

Herr Dr. Bullinger, ich will deutlich festhalten: Wir pflegen in vielen Bereichen, z. B. bei der inneren Sicherheit, eine gute, intensive Zusammenarbeit mit dem Bundesland Bayern. Es besteht überhaupt kein Grund, wenn es tatsächlich den Bedarf gäbe,

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Gibt es!)

uns im Bereich des Rettungsdienstes entsprechend abzuschot ten. Da sind wir, glaube ich, richtig gut und klug beraten, wenn wir uns da gegenseitig unterstützen. Das heißt im Klar text aber auch: Sowohl unsere Hubschrauber als auch die Hub schrauber aus Bayern werden über die Ländergrenzen hinaus eingesetzt, wenn dies entsprechend koordiniert ist, wenn die Zeitabstände so sind, dass Hubschrauber z. B. aus Nürnberg zeitiger anfliegen könnten, weil Hubschrauber bei uns gebun den sind und dann länger brauchen würden.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Das Thema „Flüge zu Spezialkliniken“, das Sie angesprochen haben, berührt insbesondere die Themenbereiche, bei denen es darum geht, die Intensivtransporthubschrauber entspre chend zu verwenden. Aber auch da sind wir, finde ich, gut aus gestattet. Wenn ein Intensivtransport notwendig ist, kann die ser auf jeden Fall nicht in einem Polizeihubschrauber gesche hen, denn der ist in keinem Fall – nicht einmal ansatzweise – für einen Intensivtransport geeignet.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das ist vor acht Tagen geschehen, weil sonst nichts da war!)

Man kann doch immer einen einzelnen Fall nehmen. Wir sollten, glaube ich, unser Rettungswesen nicht schlechter re den, als es ist. Es ist nämlich nicht schlecht; es ist ausgespro chen gut,

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: So ist es!)

insbesondere im bodengebundenen Bereich.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Völlig rich tig!)

Wenn im einen oder anderen Fall einmal ein Mangel aufge treten ist, dann kann man untersuchen, woran es an diesem Tag gelegen hat.

Ich habe aber darauf hingewiesen – das können wir beweisen –, dass die Rettungshubschrauber in vielen Fällen eben nicht rechtzeitig oder gar nicht angefordert werden, obwohl sie zur Verfügung stehen und innerhalb kürzester Zeit zum Unfallort, zum Schadensort oder zu einem sonstigen Notfall eintreffen könnten.

Sie sollten sich doch einfach noch einmal die Einsatzraten zu Gemüte führen, die Sie auch schriftlich vorliegen haben. Wir haben in vielen Fällen eine Zwei- und Dreifachabdeckung. Es ist auch wirtschaftlich einfach nicht darstellbar, in diesen Be reichen noch einen zusätzlichen Hubschrauberstandort vorzu sehen, weil das dann die anderen Standorte, die wir haben,

schlicht und ergreifend gefährden würde. Das kann doch nie mand ernsthaft wollen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Mack.

Herr Minister, Ihre Äußerungen hier sind sehr enttäuschend. Ich glaube, wir sollten dieses The ma im Grundsatz noch einmal im Rahmen einer Debatte auf greifen. Ich glaube, dass da ein erheblicher Dissens besteht.