Zur zweiten Frage: Sollten die Lärmpegel in den anderen ge nannten Teilorten nicht das für verkehrsrechtliche Beschrän kungen erforderliche erhebliche Ausmaß erreichen (was von den unteren Verkehrsbehörden zu prüfen ist), sind auch man gels geeigneter Ausweichstrecken derzeit keine anderen Maß nahmen möglich.
Da die Straßenverkehrsordnung Bundesrecht ist, haben die Verkehrsbehörden des Landes leider nur einen eingeschränk ten Spielraum, was die Anordnung von Geschwindigkeitsbe schränkungen angeht. Diesen Spielraum werden die örtlich
zuständigen Behörden jedoch voll ausschöpfen, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Die Landesregierung hat sich – insbesondere unter dem Ge sichtspunkt der Verkehrssicherheit – in ihrem Koalitionsver trag ausdrücklich dafür ausgesprochen, auf Bundesebene In itiativen zu unterstützen, die eine Absenkung innerörtlicher Regelgeschwindigkeiten vorsehen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung – Drucksache 15/1650
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache zehn Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen von der CDU-Fraktion eingebrachten Gesetzentwurf, in dem es zum einen darum geht, den im Haus – zumindest in unseren Reden – immer vorhandenen Willen zum Sparen und dazu, keine neuen Schulden mehr zu machen, zu verdeutlichen und damit auch die Rechte des Parlaments, darüber hinaus aber auch die Rechte des Rechnungshofs zu stärken. Zum Zweiten geht es natürlich um die Frage: Wie kann dies gelingen?
Wir haben in diesem Haus einmal in großer Gemeinsamkeit, als die Diskussion über eine Schuldenbremse überall im Gang war, mit der Änderung von § 18 Absatz 3 und 4 entschieden, dass wir bei uns in der Landeshaushaltsordnung verankern wollen, keine neuen Schulden mehr zu machen. Das führt da zu, dass die Regelung gilt: in guten Jahren keine neuen Schul den, sondern nur dann, wenn es Schwierigkeiten gibt, insbe sondere im Bereich des Wirtschaftswachstums, wenn deutlich reduzierte Einnahmen vorhanden sind, oder bei Naturkatastro phen. Diese Schwierigkeit, die durch die Wirtschafts- und Fi nanzkrise aufgetreten ist, hat uns, die damalige Regierung, sehr geschmerzt, als wir nach zwei Jahren auf einem guten Pfad ohne neue Schulden dann wieder neue Schulden machen mussten.
Wir haben es uns nicht leicht gemacht, und dann kam es zu der Neuregelung in § 18 Absatz 3 der Landeshaushaltsord nung.
In diesem Zusammenhang sei mir erlaubt, den heutigen Mi nister zu zitieren, der in der Diskussion am Freitag, den 9. Fe bruar 2007, sagte:
Der Weg zur Nullnettoneuverschuldung soll jetzt durch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung beschritten werden. Wir tragen diese Änderung mit, weisen aber da rauf hin, dass das vor allem eine deklaratorische Wirkung hat.
Sie haben in der Landeshaushaltsordnung zwar eine Schuldenbremse verankert, aber das Fluchtloch, das da rin steckt, nämlich die sogenannte Ausnahmesituation, wenn die Wirtschaft einbricht, nutzen Sie ausgiebig.
Interessant ist, dass derselbe Minister ein Gutachten hinsicht lich der Wirkung des Deckels von § 18 Absatz 3 und 4 der Landeshaushaltsordnung in Auftrag gegeben hat mit der Ziel setzung, aus dem damals angesprochenen Fluchtloch offen sichtlich eine breite Autobahn zu machen.
Denn zum Schluss – dies konnte man bei der Vorstellung der Eckdaten für den Haushalt 2013/2014 erleben – geht es um die Frage: Will man in den nächsten Jahren ohne neue Schul den auskommen oder nicht? Hier sei ein Zitat aus der „Pforz heimer Zeitung“ gebracht:
Der Regierungschef beabsichtigt deshalb, die Schulden bremse auszuschalten. Denn bei den gegenwärtigen De ckungslücken sei „die Schuldenbremse sinnvoll nicht er füllbar“.
Ende des Zitats des Ministerpräsidenten. Derselbe hat im Üb rigen bei einer Haushaltsberatung einmal gesagt hat – ich zi tiere –:
Wenn man jedoch langfristig sparen will, muss man kurz fristig damit anfangen, sonst funktioniert es nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wäre immer gut, wenn man sich dann, wenn man regiert, an das erinnert, was man vorher gesagt hat.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Karl- Wilhelm Röhm CDU: Jawohl! – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)
Ich spreche jetzt bewusst nicht von dem Thema Verfassungs änderung. Wir, die CDU-Fraktion, haben im Zusammenhang mit den Beratungen des Haushalts 2012 einen Antrag zur Än derung der Landesverfassung eingebracht, um die Schulden bremse auch in die Verfassung des Landes aufzunehmen, ei ne Forderung, die auch die damalige Opposition, die heutige Regierung, durchaus gestellt hat. Im Übrigen gab es im April des Jahres 2010 einen Antrag der SPD-Fraktion, unterschrie ben von den Abg. Schmiedel, Dr. Schmid und Rust – der ei ne damals wie heute Fraktionsvorsitzender,
der andere ist heute Minister für Finanzen und Wirtschaft, und der Dritte ist heute Staatssekretär für Finanzen und Wirtschaft –, in dem der Hinweis gegeben wurde, dass eine Verankerung in der Verfassung denkbar wäre, aber erst, wenn die Auswir kungen der Wirtschafts- und Finanzkrise überstanden sind.
Nein, nein. Man solle warten, bis die Wirtschafts- und Fi nanzkrise vorbei ist, war die Antwort der damaligen Landes regierung, lieber Herr Schmiedel.
Das Interessante ist, dass heute jeder, glaube ich, zugestehen würde, dass die Wirtschafts- und Finanzkrise von damals überstanden ist
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Des halb gehen wir ja jetzt ran! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wann?)
darauf komme ich gleich zurück –, was sich im Übrigen – gestatten Sie mir, das vorzutragen – auch an den Zahlen deut lich macht. Wenn Sie sich die Mühe machen und einmal die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung zum Dritten Nach tragshaushalt des Jahres 2011, den noch die vorherige Regie rung verantwortete, und die der neuen mittelfristigen Finanz planung gegenüberstellen, dann stellen Sie Verschiedenes fest.
Erstens stellen Sie bei einem Vergleich der mittelfristigen Fi nanzplanungen der früheren CDU-FDP/DVP-Regierung und der neuen Regierung für das Jahr 2012 ein Plus bei den Steu ereinnahmen von 3,6 Milliarden €, für das Jahr 2013 ein Plus bei den Steuereinnahmen – nach der neuen Steuerschätzung wohlgemerkt – von zwischenzeitlich 3,7 Milliarden € und für das Jahr 2014 – nach der neuen Steuerschätzung vom Mai – Steuermehreinnahmen in der Größenordnung von 3,5 Milli arden € fest. Die Steuereinnahmen liegen heute deutlich über denen des Jahres 2008, in dem die bislang höchsten Steuer einnahmen zu verzeichnen waren. Damals betrugen die Steu ereinnahmen 28 Milliarden €. Es werden in diesem Jahr be reits 29 Milliarden € sein, und dann steigen die Steuereinnah men bis auf fast 31 Milliarden € an.
Viel interessanter ist allerdings die Deckungslücke – Klam mer auf: sie war schon früher bekannt, weil Sie in der Begrün dung Ihres Antrags, von dem ich vorhin gesprochen habe, die 2,5 Milliarden €, die an Deckungslücke vorhanden sind, be reits aufgeführt haben; Klammer zu. Wenn man dann die Vor stellung der Eckpunkte des Haushalts 2013/2014 anschaut, gewinnt man den Eindruck: Eine Deckungslücke von 2,5 Mil liarden € kommt völlig überraschend. Genau von dieser De ckungslücke war aber schon in Ihrem Antrag die Rede.
Trotz einer deutlichen Erhöhung der Einnahmen – 3,6, 3,7 und 3,5 Milliarden € an Mehreinnahmen; ich habe es erwähnt – verringert sich die Deckungslücke in dieser Zeit gerade ein mal um 300 Millionen €, und das, obwohl Sie in Ihrem Koa litionsvertrag – manchmal ist es einfach gut, wenn man in das eine oder andere hineinschaut – festgeschrieben haben, dass Sie Steuermehreinnahmen zur Rückführung der Deckungslü cken nutzen wollen.
Sie haben 3,5 Milliarden € an Mehreinnahmen, sind aber nicht in der Lage, die Deckungslücke um mehr als 10 % dessen, was Sie an Mehreinnahmen haben, zu verringern.
Das sind die Zahlen, die eines zeigen: Wir reden gern über die Schuldenbremse. Wir stellen aber fest, dass das Umsetzen des Ganzen schwieriger ist und dass dies insbesondere damit ver bunden ist, dass man im Zweifelsfall nicht alles umsetzen kann, was man gern versprechen würde und versprochen hat.
Wir haben im Rahmen der Haushaltsdebatte auch schon sehr deutlich gemacht, dass wir einige der strukturellen Mehraus gaben, die Sie getätigt haben, vor dem Hintergrund für falsch halten, dass sie den Landeshaushalt dauerhaft belasten. Inso fern halten wir das für schwierig.
Zurück zu unserem Gesetzentwurf. Ich kann nur an die Re gierungsfraktionen appellieren, da mitzugehen. Noch einmal: Wir haben ganz bewusst gesagt, wir sind bereit, die Behand lung unseres Gesetzentwurfs zur Änderung der Landesverfas sung zurückzustellen. Es gab ein Angebot unseres Fraktions vorsitzenden für einen Termin in dieser Woche, dass man ge meinsam darüber sprechen kann. Sie haben dieses Angebot unter Verweis auf das Gutachten, das der Minister in Auftrag gegeben hat und dessen Vorlage Sie erst noch abwarten wol len, zunächst nicht angenommen. Ich finde, Gespräche kann man auch führen, bevor ein Gutachten vorliegt.
Im Übrigen sei die Frage erlaubt, was das Thema des Deckels von § 18 Absatz 3 und § 18 Absatz 4 der Landeshaushaltsord nung mit der Verfassungsänderung zu tun hat. Man kann treff lich darüber streiten, ob das tatsächlich zusammenhängt oder ob es eher so ist, dass Sie auch hier erkennen, dass die Prob lematik gegeben ist: Wenn man regiert, stellt man fest, dass nicht alles, was man in der Opposition gefordert hat, tatsäch lich erfolgreich umgesetzt werden kann, oder man will es nicht mehr.
Oder man erträgt es auf der anderen Seite nicht, dass diejeni gen, die jetzt in der Opposition sind, wissen, wie Oppositions arbeit geht, und Sie tatsächlich dazu bringen, sich zu beken nen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Die Begeisterung für Oppositionsarbeit könnte aber heftiger sein! – Ge genruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn sie dann heftiger ist, heißt es „Don Krawallo“! – Zuruf des Abg. Jörg Fritz GRÜNE – Unruhe – Glo cke des Präsidenten)
Vielen Dank, Herr Präsident. – Beim Thema Verfassungs änderung werden Sie sich irgendwann bekennen müssen. Sie werden sich auch schon relativ bald bekennen müssen, ob Sie bereit sind, mit uns den Weg zu gehen, nicht nur zu sagen: „Wir sind für die Schuldenbremse“, sondern zu sagen: „Wir sind auch bereit, zuzugestehen, dass es für das Parlament ein entsprechendes Recht gibt, hier auch Klage einzureichen“.
Genau dies ist Inhalt und Zweck unseres Gesetzentwurfs, zu sagen: Das Haushaltsrecht ist das Königsrecht des Parlaments.
Wer die Rechte des Parlaments stärken will, darf sich nicht gegen eine solche Regelung wehren, sondern muss sagen: Das Königsrecht des Parlaments, die Aufgabe des Parlaments ist es, die Regierung zu kontrollieren, und beim Haushaltsrecht ist erst recht zu kontrollieren. Dann gestehen wir zu, dass es ein Klagerecht gibt, um zu überprüfen, ob man § 18 der Lan deshaushaltsordnung einhält.
Genau das ist der Inhalt unseres Gesetzentwurfs. Wir wollen darüber hinaus auch den Rechnungshof stärken, den Sie auch immer wieder gern zitiert haben. Auch da sei mir gestattet, noch einmal den jetzigen Minister mit Aussagen vom Febru ar 2007 zu zitieren: