Protokoll der Sitzung vom 24.05.2012

(Beifall bei allen Fraktionen)

Auf Frau Backes entfielen 111 Stim men. Fünf Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Acht Ab geordnete haben sich der Stimme enthalten. Auf andere Na men entfielen keine Stimmen. Damit ist Frau Backes zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs mit der Be fähigung zum Richteramt gewählt.

Ich darf Sie fragen, Frau Backes: Nehmen Sie die Wahl an?

Bettina Backes: Ich nehme die Wahl an.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Für die Gruppe der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder ohne Befähigung zum Richter amt wurden 124 Stimmzettel abgegeben. Auf Frau Professo rin Dr. Behnke entfielen 101 Stimmen. 15 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Sieben Abgeordnete haben sich der Stim me enthalten. Eine Stimme entfiel auf einen anderen Namen. Damit ist Frau Professorin Dr. Behnke zum Mitglied des Staatsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt gewählt.

Ich darf Sie fragen, Frau Professorin Dr. Behnke: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Nathalie Behnke: Ich nehme die Wahl an.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Auf Herrn Dr. Rath entfielen 112 Stimmen. Drei Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Acht Abgeordnete haben sich enthalten. Eine Stimme entfiel auf ei nen anderen Namen. Damit ist Herr Dr. Rath zum stellvertre tenden Mitglied des Staatsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt gewählt.

Ich darf Sie fragen, Herr Dr. Rath: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Christian Rath: Ich nehme die Wahl an.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Damit kommen wir nun zum Tages ordnungspunkt 6:

Vereidigung von Mitgliedern des Staatsgerichtshofs

Meine Damen und Herren Mitglieder des Staatsgerichtshofs, der Landtag hat Sie gemäß Artikel 68 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 des Gesetzes über den Staatsgerichts hof zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Staats gerichtshofs für das Land Baden-Württemberg gewählt. Sie alle haben die Wahl angenommen.

Nach § 4 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof haben die Mitglieder und ihre Stellvertreter vor Antritt ihres Amtes vor dem Landtag einen Eid zu leisten.

Ich verlese den gesetzlich vorgeschriebenen Eid:

Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter alle Zeit die Verfassung des Landes Baden-Württemberg getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber je dermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerungsformel geleis tet werden.

Meine Damen und Herren, Sie haben die Eidesformel gehört. Ich darf Sie jetzt bitten, einzeln in der vom Gesetz vorgege benen Reihenfolge – ich werde Sie entsprechend aufrufen – zu mir auf das Podium zu treten, die rechte Hand zu erheben und die Worte zu sprechen: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe“, wobei auf die religiöse Beteuerung verzichtet werden kann.

(Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen.)

Ich darf zunächst Herrn Gneiting zu mir bitten.

Jürgen Gneiting: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.

Bitte, Herr Hebenstreit.

Ulrich Hebenstreit: Ich schwöre es.

Bitte, Herr Professor Dr. Seiler.

Dr. Christian Seiler: Ich schwöre es, so wahr mir Gott hel fe.

Bitte, Frau Backes.

Bettina Backes: Ich schwöre es.

Bitte, Frau Professorin Dr. Behnke.

Dr. Nathalie Behnke: Ich schwöre es, so wahr mir Gott hel fe.

Bitte, Herr Dr. Rath.

Dr. Christian Rath: Ich schwöre es.

(Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein.)

Meine Damen und Herren, ich dan ke Ihnen und wünsche Ihnen im Namen des ganzen Hauses viel Erfolg im neuen, hohen und verantwortungsvollen Rich teramt.

Meine Damen und Herren, damit ist Punkt 6 der Tagesord nung erledigt.

Bevor wir in die die Mittagspause eintreten, darf ich Sie kurz um Aufmerksamkeit bitten: 30 Minuten nach Eintritt in die Mittagspause findet die Sitzung des Präsidiums statt. Aus die sem Grund machen wir bis 14:30 Uhr Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:49 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:31 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/1734

Die Fragestunde ist während des sogenannten Probelaufs zum Thema „Innere Parlamentsreform und Geschäftsordnung“ auf 30 Minuten begrenzt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – Z u k ü n f t i g e m e d i z i n i s c h e V e r s o r g u n g i m L i m p u r g e r L a n d ( L a n d k r e i s

S c h w ä b i s c h H a l l )

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche Antworten hat die Landesregierung auf die sieben

Forderungen zum Erhalt der medizinischen Versorgung des Limpurger Landes (Kreiskrankenhaus Gaildorf), die sie zu sammen mit 8 092 Unterschriften von der Bürgerinitiative „Krankenhaus Gaildorf“ am 9. Mai dieses Jahres erhalten hat?