Wir nehmen unter Punkt 6 b Änderungen am Untersuchungs ausschussgesetz vor, weil wir einvernehmlich der Meinung sind, dass alle Regelungen zu Untersuchungsausschüssen in dem entsprechenden Gesetz geregelt sein sollen und sich nicht aus einem Zusammenspiel von Geschäftsordnung und den ge setzlichen Regelungen selbst ergeben sollen. Dies soll viel mehr alles einheitlich im Untersuchungsausschussgesetz ste hen.
Unter Punkt 6 c beraten wir – immerhin ein Jahr nach der Konstituierung – eine neue Geschäftsordnung für diesen Land tag. Wir übernehmen dabei Regelungen aus dem sogenannten Probelauf der letzten Legislaturperiode, z. B. die Regierungs befragung, in einer anderen Form, nämlich unter Weglassung von einleitenden Bemerkungen durch die Landesregierung. Ich glaube, dies waren nicht die interessantesten Punkte bei Regierungsbefragungen,
Wir übernehmen auch die Zwischenbemerkung/Kurzinterven tion. Wir sind hier im Landtag, glaube ich, einhellig der Mei nung, dass man dieses Instrument öfter nutzen könnte, als dies bisher der Fall war.
Es werden Regelungen zum Selbstbefassungsrecht der Aus schüsse und eine leichte Lockerung hinsichtlich der Möglich keit vorgenommen, Ausschussberatungen in öffentlicher Sit zung führen zu können. Daneben ist eine Verbesserung bezüg lich der Beteiligung der kommunalen Landesverbände an Be ratungen und des Rederechts des Präsidenten des Rechnungs hofs sowie des Landesdatenschutzbeauftragten zu entspre chenden Vorlagen hier im Landtag vorgesehen.
Meine Damen und Herren, darüber ist in der Geschäftsord nungskommission Einvernehmen erzielt worden. Eigentlich ist es jedoch gute Tradition, dass man sich bei der Verabschie dung einer Geschäftsordnung insgesamt auf das Einverneh men aller Fraktionen stützt. Niemandem von unserer Frakti on ist ein Fall bekannt, bei dem wir hier im Landtag bei der Verabschiedung der Geschäftsordnung in einer Frage streitig in die Auseinandersetzung im Plenum gegangen sind.
Sie haben aber mit grün-roter Mehrheit eine Entscheidung in einer Frage durchgedrückt, bei der wir kein Einvernehmen er zielt haben. Dabei geht es darum, bei der Regierungsbefra gung die folgende Änderung vorzunehmen: In der Regie rungsbefragung soll zukünftig nicht nur das befragte Minis terium benannt werden müssen, sondern die aufrufende Frak tion soll daneben auch das konkrete Thema benennen.
Die Entscheidung darüber, dass dies zukünftig so laufen wird, haben Sie im Präsidium mit Ihrer Mehrheit und ohne Einver nehmen aller Fraktionen erreicht. Dies muss Ihnen also sehr wichtig sein. Wir waren über den Ablauf durchaus verwun dert. Die Entscheidung wurde in einer Sitzung getroffen, in der man sich eigentlich über etwas anderes unterhalten hat, und Sie sind mit dieser Frage zu einem Zeitpunkt gekommen, zu dem in den Fraktionen bereits abschließende Beratungen der Vorlagen der Geschäftsordnungskommission stattgefun den hatten. Ausgangspunkt war offenbar eine Regierungsbe fragung, in der ein Staatssekretär der Landesregierung mög licherweise nicht allzu geschickt mit der Art und Weise der Fragestellung umgegangen ist.
Denn aus meiner Sicht ist es das Interesse des Landtags, in ei ner solchen Diskussion im Rahmen der Regierungsbefragung auch in eine Offenheit der Themenwahl oder Themensetzung gehen zu können.
Vor allem aber schwächen Sie gerade die Rechte, die die Par lamentarier, auch die der Opposition, dabei haben.
Sie sorgen damit aus unserer Sicht nicht für mehr Lebendig keit, und vor allem fällt Ihnen dies erst jetzt zu einer Rege lung ein, die Sie ursprünglich selbst vorgeschlagen hatten,
Es hat Sie in Ihrer Oppositionszeit überhaupt nicht gejuckt, welche Themen für die Minister der Landesregierung vorbe reitet wurden, was das für die Minister der Landesregierung und für die Arbeit der Verwaltung bedeutet hat. Aber jetzt, da es Sie betrifft, setzen Sie mit Ihrer Mehrheit durch, dass das Thema vorab benannt werden muss. Wir bitten Sie, darüber noch einmal nachzudenken und unserem Änderungsantrag zu zustimmen, damit wir im Sinne der guten Tradition dieses Hauses einhellig gemeinsam eine Geschäftsordnung ohne strittige Auseinandersetzung zum letzten Punkt verabschie den können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Geschäftsordnungskommission, der anzugehören wir beide, verehrter Herr Kollege Schebesta, die Ehre hatten, legt dem Landtag heute einen Vorschlag vor, der vom Präsidium beschlossen wurde.
Ich glaube, wichtig zu betonen ist die große Gemeinsamkeit im Wollen der vier Fraktionen. Daran kann es keinen Zweifel geben, auch wenn wir einen Dissenspunkt haben.
Wir haben mit hoher Gemeinsamkeit an zwei Kriterien ent lang gearbeitet. Punkt 1 ist die Stärkung des Parlaments ins gesamt im Verhältnis zur Regierung, aber auch im Innenver hältnis, und dabei auch die Stärkung der Rechte des einzelnen Abgeordneten im parlamentarischen Ablauf. Punkt 2 – darauf lege ich besonderen Wert, weil wir das vorher gesagt hatten und es jetzt einlösen – ist die Stärkung der Rechte der Oppo sition. Herr Kollege, das machen wir, auch wenn wir jetzt in Regierungsverantwortung sind und aus der Vergangenheit in diesem Bereich durchaus andere Erfahrungen vorliegen.
Ich nenne noch einmal die Punkte, bei denen das deutlich wird: Die Regierungsbefragung – auf den Streit komme ich zum Schluss noch einmal –, 60 Minuten ungehindert, ist ein klares Vorrecht der Opposition. Das ist die Oppositionsstun de. Es gibt keinen Schutzmantel der Regierung mehr, den Sie damals wollten, mit einleitender Erklärung und Themenset zung für die erste halbe Stunde, sondern es gibt eine Stunde lang freie Befragung. Ich denke, da kann die Opposition die Landespolitik rauf- und runterdeklinieren. Wenn sie das gut macht, ist das eine klare Stärkung der Opposition.
Die Fragestunde insgesamt kommt aus einem Übergangssta dium in ein endgültiges Stadium am zweiten Plenartag einer Plenarwoche – auch eine Stunde der Opposition für alle Be reiche der Landespolitik.
Die Opposition kann, wenn sie es für wichtig erachtet, öffent liche Beratungen in Ausschusssitzungen auch mit einer Min derheit erreichen. Es war uns wichtig, das an diesem Punkt zu machen, der Logik folgend, dass Parlamentskultur immer auch ein fairer Umgang mit der Opposition sein muss.
Wir kommen der Opposition entgegen, indem wir die Aktu elle Debatte mit dem Redaktionsschluss am Montag noch ak tueller machen. Auch das ist eine Stärkung insbesondere des Rechtes der Opposition.
So zieht sich das wie ein grüner und roter Faden, aber auch wie ein schwarzer und gelber Faden durch diese neue Ge schäftsordnung. Da waren wir uns ja einig.
Wir verbessern die Parlamentskultur insgesamt, indem wir das Recht auf Anhörung verbessern. Es war für uns ein wichtiges Anliegen, dass die kommunalen Verbände, die kommunale Familie überall dort, wo sie betroffen ist, das Recht auf An hörung hat. Aber auch dass der Landesbeauftragte für den Da tenschutz und der Präsident des Rechnungshofs ihre Jahres berichte im Plenum vorstellen und ihre Auffassungen erläu tern können, halten wir im Zusammenhang mit der Politik des Gehörtwerdens für eine wichtige Maßnahme.
Wir halten es für sehr wichtig, dass es ein Selbstbefassungs recht der Ausschüsse geben wird. Die Ausschüsse werden in den nächsten Sitzungen damit beginnen, über die Behandlung von Abgeordneten- und Fraktionsanträgen bzw. von Gesetz entwürfen hinaus auch eigene Themen auf die Agenda zu set zen, die von aktueller Bedeutung sind. Es gibt vielleicht ge rade keinen Antrag, aber trotzdem ist es wichtig, dass der Aus schuss sich verständigt und die Regierung befragt. Das Selbst befassungsrecht wird das in diesem Punkt in Zukunft ermög lichen.
Was Ausschüsse angeht, haben wir Grünen uns in einer Fra ge nicht durchsetzen können, aber wir tragen die Geschäfts ordnung trotzdem im vollen Umfang mit. Wir hätten gern die generelle Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen im Sinne der Transparenz des Parlaments gegenüber der Bürgerschaft drau ßen durchgesetzt. Dagegen gab es Einwände von Ihrer Seite. Das haben wir an diesem Punkt akzeptiert.
Wir nehmen das aber, Herr Kollege Schebesta, heute nicht zum Anlass, seitens der Grünen die Geschäftsordnung abzu lehnen oder einen Änderungsantrag einzubringen.
Ich finde, das Ergebnis kann sich auch im Ländervergleich se hen lassen. Schauen Sie sich die Geschäftsordnungen der Län derparlamente in Deutschland an. Im Ländervergleich sind wir ein fortschrittliches Parlament mit einer Geschäftsordnung auf der Höhe der Zeit.
Sie haben recht: Ein Streitpunkt bleibt. Wir hätten uns bei die sem Punkt gern mit Ihnen geeinigt. Aber, wie gesagt, denken Sie auch noch einmal nach. Die Stärkung der Rechte der Op position bei der Regierungsbefragung ist evident; sie sind klar besser als vorher.
Der Vorschlag, am Tag vor der Plenarsitzung spätestens um 17:00 Uhr das Thema der Regierungsbefragung zu nennen, entspringt dem Interesse des Parlaments an umfassender In formation durch die Regierung. Das Interesse des Parlaments kann nicht vordringlich darin bestehen, ein Regierungsmit glied mit diesem Instrument vorzuführen. Wir wollten da ei ne klare Unterscheidung treffen. Wir wollen, dass das Parla ment einen Anspruch auf umfassende Information hat, und deshalb ist der Vorschlag, das Thema zu nennen, richtig.
Ich finde, Herr Kollege Schebesta, bei dieser Stärkung der Rechte der Opposition durch die Geschäftsordnung – um zum Schluss zu kommen – ist dieser kleine Dissenspunkt kein An lass, die Geschäftsordnung abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehr ten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und liebe Kolle gen! Wir haben in der Tat heute unter diesem Tagungsord nungspunkt drei Beratungsgegenstände zu besprechen. Sie ha ben es schon gemerkt: Das Thema Geschäftsordnung ist un ter diesen Punkten sicherlich das wesentliche.
Wir haben bereits in erster Lesung über die Änderungen im Abgeordnetengesetz gesprochen. Diese Änderungen im Ab geordnetengesetz sind nach unser aller Meinung notwendig, nachdem durch die Reform, die wir vor einiger Zeit durchge führt haben, im Nachhinein betrachtet einige Fragen nicht kor rekt oder ungenau geregelt wurden. Wir regeln das jetzt ge nauer.
Wir nehmen Änderungen bei der Frage der Erstattungsfähig keit von Fahrtkosten vor; sie soll sich nicht nur auf Fahrten im Wahlkreis und auch nicht nur auf Fahrten nach Stuttgart erstrecken, sondern eben auch auf andere mandatsbedingte Fahrten.
Wir gehen auch bei der technischen Ausstattung, was die EDV-Kosten angeht, sage ich einmal, in die Neuzeit und be rücksichtigen die Veränderungen im Bereich der Telekommu nikation und der Nutzung von Medien.
Auch im Bereich der Übernachtungskosten sind wir, denke ich, auf einem richtigen Weg, indem wir eine praktikable Lö sung suchen, die ganz sicher eines nicht zulässt, nämlich den Vorwurf, die Abgeordneten in Baden-Württemberg würden sich auf Rosen betten. Vielmehr bekommen sie das, was für ihre Arbeit als Parlamentarier in Baden-Württemberg auch notwendig ist.
Wir haben auf der Tagesordnung auch die erste Lesung des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes. Hierbei geht es lediglich um redaktionelle Änderungen, um Abgrenzungen, die früher in verschiedenen Gesetzesmateria lien geregelt waren. Diese führen wir jetzt, soweit es möglich ist, im Untersuchungsausschussgesetz zusammen, wo sie auch hingehören. Das ist sicherlich auch unumstritten.
Was das Thema Geschäftsordnung angeht: Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode einen Probelauf beschlossen und durchgeführt, mit dem verschiedene Instrumente einge führt wurden, die der Belebung des parlamentarischen Pro zesses dienen sollten und die auch die tägliche Arbeit hier im Parlament für uns als Abgeordnete, als Kontrolleure der Re gierung, aber eben auch für die Öffentlichkeit besser, transpa renter und lebendiger machen sollten.