Volker Schebesta
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wissen Sie, Herr Fulst-Blei, Sie waren in der vergangenen Legislaturperiode noch nicht in diesem Landtag. Aber damals hat es geheißen: „Wählt Rot, wählt Grün, dann hört diese Tendenz zum Besuch einer Privatschule auf.“ Nichts ist passiert! Ihre Politik hat keinen Erfolg gebracht, genau in den Punkten, die Sie immer selbst als Kriterium gewählt haben.
„Auf die Lehrer kommt es an“, heißt es in der Überschrift die ser Aktuellen Debatte. Ich hätte mir erstens gedacht, dass es von der SPD geheißen hätte: „Auf die Lehrerinnen und Leh rer kommt es an“.
Ich hätte mir jedoch vor allem gedacht, Herr Fulst-Blei, dass Sie dann eine andere Rede halten, statt hier nur über Geld und Finanzen zu sprechen. Wenn es auf die Lehrerinnen und Leh rer ankommt, müssen wir uns schon einmal mit dem, was Sie für die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer an Unterstützung gewährt haben, beschäftigen
und uns darüber unterhalten. Sie haben eben nicht danach ge handelt.
Es kommt auf die Lehrerinnen und Lehrer an, nicht auf die Schulstruktur. Sie haben uns zu Beginn dieser Legislaturpe riode und bis weit in die Legislaturperiode hinein – in einigen Reden bis heute – weismachen wollen: Führen wir nur die Ge meinschaftsschule als neue Schulart ein, ersetzen wir nur al le anderen Schularten durch die Gemeinschaftsschule – allein dadurch verbessert sich schon die Bildung in unserem Land.
Was für einen Titel hätte die Aktuelle Debatte eigentlich be kommen, wenn die Studie zu den Gemeinschaftsschulen in der vergangenen Woche wirklich gut ausgefallen wäre? Was hätten wir dann eigentlich gehört? Jetzt erinnern Sie sich da ran: Es kommt nicht auf die Schulstruktur an, sondern es kommt auf die Lehrerinnen und Lehrer an –
jetzt, da klar ist, dass allein die Einführung der Gemeinschafts schule keine Verbesserung bringt.
Die Gemeinschaftsschulen haben keine bessere Unterrichts qualität, obwohl sie eine sehr viel bessere Unterrichtsversor gung, eine sehr viel bessere Ausstattung haben. Leistungsver gleiche gibt es nicht. Gerade die leistungsschwächeren Schü lerinnen und Schüler
haben Probleme mit dem selbst organisierten Lernen.
Sie sagen, diese Schulen haben doch erst damit angefangen. Als Sie die Starterschulen bekannt gegeben haben, haben Sie gesagt, diese Schulen würden schon jahrelang individuelle Förderung anbieten
und sofort mit diesem Konzept anfangen können. In der Stu die steht aber auch – „auf die Lehrerinnen und Lehrer kommt es an“ –, dass die Herausforderungen für die Lehrerinnen und Lehrer diese an die Grenze der Überforderung bringen. So geht man nicht mit den Lehrerinnen und Lehrern um. So setzt man kein Konzept um, das der von Ihnen gewählten Über schrift für die Aktuelle Debatte Rechnung trägt.
Wir werden deshalb nicht den Fehler machen wie Sie, nach einem Regierungswechsel keinen Stein auf dem anderen zu lassen.
Wir werden Weiterentwicklung zulassen, wir werden auch an den Gemeinschaftsschulen eine äußere Differenzierung zulas sen, die auch die Gemeinschaftsschulen selbst wollen.
Wir werden keine Bildungspolitik auf dem Rücken von Leh rerinnen und Lehrern sowie den Kindern machen.
Warum noch dieser Titel?
Bei allem, was Sie jetzt noch an positiven Pressemitteilungen zu Details vorgelesen haben, wissen Sie doch ganz genau, dass unter den Lehrerinnen und Lehrern große Unzufriedenheit mit Ihrer Politik herrscht.
Warum haben denn die Lehrerverbände, die Gewerkschaften zu Demonstrationen gegen Ihre Bildungspolitik aufgerufen? Meine Damen und Herren, sie sind demonstrieren gegangen, weil sie Ihre Politik für falsch halten,
und sie haben Ihnen ganz deutliche Worte ins Stammbuch ge schrieben.
Dazu tragen Inhalte bei, dazu trägt natürlich auch bei, was Sie im Dienstrecht getan haben.
Was muss man sich wundern, wie die Beamtinnen und Beam ten Ihnen und der Landesregierung gegenüberstehen, wenn Sie Tarifergebnisse in Jahren, in denen Ihnen das Steuergeld nur so in den Haushalt hineinläuft, nur bis zu einem Jahr zeit versetzt auf die Beamtinnen und Beamten übertragen?
Was müssen die davon halten, und was müssen die jungen Lehrkräfte und diejenigen, die sich um eine Lehrerstelle be werben, davon halten, dass Sie die Eingangsbesoldung her unterfahren? Und Sie wundern sich dann, dass es schwer wird, auf dem Arbeitsmarkt Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen.
Dann haben Sie die Dreistigkeit, in diese Überschrift auch noch hineinzuschreiben, Bildung sei ein Investitionsschwer punkt.
Stichwort Stellenabbau: Sie haben den Abbau von 11 600 Lehrerstellen im Land geplant.
„Abgeräumt“, sagen Sie, hätten Sie das; ich komme gleich darauf. Davon haben Sie über 1 000 Stellen im Jahr 2013 ab gebaut, im Jahr 2014 haben Sie eine weitere Tranche abge baut, und das, was Sie jetzt als „abgeräumt“ bezeichnen, kommt als Ankündigung daher, jedes Jahr über den Lehrer stellenabbau neu zu entscheiden. Sie haben nichts abgeräumt, sondern Sie schieben von Jahr zu Jahr eine Entscheidung vor sich her.
Man kann sich dreimal ausdenken, was Sie nach der Wahl 2016 in den nächsten Haushalt hineinschreiben werden. Sie haben schon einmal bewiesen, dass Sie den Bildungshaushalt zum Raubbau heranziehen.
Das Ergebnis ist: Der Ergänzungsbereich ist heruntergegan gen,
die Altersermäßigung ist aufgeschoben, das allgemeine Ent lastungskontingent ist reduziert worden. Das alles sind Din ge, die den Lehrerinnen und Lehrern das Arbeiten schwerer machen. Von wegen, auf die Lehrerinnen und Lehrer kommt es bei Ihrer Politik an. Sie haben dem nicht Rechnung getra gen.
Wenn Sie jetzt von einem Investitionsschwerpunkt sprechen und anführen, dass 10 Milliarden € zum ersten Mal überschrit ten worden sind, Herr Dr. Fulst-Blei: Sie haben es in fünf Jah ren von 2011 bis 2016 noch nicht einmal geschafft, den abso luten Zuwachs der Jahre 2006 bis 2011 im Kultusetat zu er reichen. Noch nicht einmal das! Der Zuwachs in absoluten Zahlen von 2006 bis 2011 war größer als von 2011 bis 2016,
obwohl es Ihnen Geld in die Scheunen gebracht hat, dass es gerade so kracht.
Dann haben Sie den Haushalt aufgebläht.
Wenn jetzt Bildung ein Investitionsschwerpunkt wäre, dann müsste ja eigentlich der Anteil des Bildungsetats am Gesamt etat gestiegen sein. Was ist der Fall? 2006 waren es 23,5 % Ausgaben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport. 2011 waren es 24,3 %. Der Anteil des Kultusministeriums am Gesamthaushalt war also um 0,8 Prozentpunkte gestiegen.
Und 2016? Raten Sie mal! Der Anteil ist von 24,3 % auf 21,9 % gesunken.
Das ist kein Investitionsschwerpunkt. Bildung muss ein In vestitionsschwerpunkt sein, und wir werden dafür sorgen, dass er es im Land wieder wird.
Frau Präsidentin, mit dem Wort „Lüge“ am Redepult ist in diesem Landtag vom Präsidenten stuhl aus schon anders umgegangen worden.
Herr Minister, Sie nehmen das Wort „Lüge“ zu einer politi schen Bewertung in den Mund. Sie sollten sich einfach ein mal überlegen, was Sie da sagen. Es ist eine politische Bewer tung, wenn ich sage: „Die Landesregierung hat für die beruf lichen Schulen nichts übrig.“ Das ist eine politische Bewer tung, die man teilen kann oder auch nicht. Was daran eine Lü ge sein soll, wenn man nicht Ihrer Meinung ist, ist mir schlei erhaft.
„Lüge“ hat in einer politischen Debatte überhaupt nichts ver loren und bei einer politischen Bewertung schon gar nichts.
Jetzt kommen Sie mir wieder mit diesen Zahlen. Die stimmen. Alles prima?
Alles gut?
Nein, Sie wissen ganz genau, dass natürlich in Zeiten, in de nen es wirtschaftlich nicht läuft, in denen die beruflichen Bil dungsgänge im Vollzeitbereich deutlich stärker belegt sind, viel mehr Stunden und Deputate notwendig sind, als wenn Teilzeitbildungsgänge stärker ausgeprägt sind.
Nein. Ich habe nicht mehr viel Zeit, und es ist viel gesagt worden. Ich bitte auch einfach um Verständnis: Ich setze mich jetzt mit dem Minister, der uns der Lüge bezichtigt hat, auseinander.
Sie sind auf die Haushaltszahlen eingegangen. Sie haben nichts dazu gesagt, dass der Anteil des Bildungsetats am Ge samthaushalt zurückgegangen ist. Das ist aber so. Ein Inves
titionsschwerpunkt einer Landesregierung sieht anders aus. Sie haben den Anteil des Bildungsetats am Gesamthaushalt heruntergefahren.
Und, Entschuldigung: Die Zahlen, die dazu beigetragen ha ben, geben die Ausgaben wieder, die Sie aus dem Haushalt getätigt haben. Unter unserer Regierungsverantwortung wa ren die Ausgaben so, dass der Anteil des Bildungsetats am Ge samthaushalt nach oben gegangen ist.
Es ist jedes Mal dasselbe: Sie kommen mit den k.w.-Stellen. Die k.w.-Stellen waren auch schon in den Haushaltsjahren 2006 bis 2011 im Haushaltsplan ausgebracht, und in jedem Haushaltsjahr muss entschieden werden, ob Stellen tatsäch lich wegfallen werden oder nicht. Wir haben uns dazu ent schieden, sie nicht wegfallen zu lassen. Ich sage: zu Recht. Sie haben sich entschieden, Lehrerstellen abzubauen.
Ich sage: zu Unrecht.
Es ist genauso falsch, mit künftig wegfallenden Stellen in die ser Legislaturperiode zu kommen, wie wenn ich sagen wür de: „Sie haben 11 600 Lehrerstellen abgebaut.“ Das ist eine Planung von Ihnen gewesen – wie die mittelfristige Finanz planung eine Planung ist. Schauen Sie sich die Zahlen an. Wir haben den Bildungsetat gestärkt, wir haben Lehrerstellen zu sätzlich geschaffen. Sie haben das Ganze heruntergefahren.
Die Zahlen sind so. Da geht es nicht um Glauben. Da geht es um Zahlen. „Zahlen kann man nicht anschreien“, haben schon andere gesagt.
Was haben Sie jetzt gesagt? Die Schülerzahlen sind gestie gen?
Der Anteil des Bildungsetats am Gesamthaushalt ist gesun ken.
Wenn Sie das verteidigen wollen, sage ich Ihnen: Die Schü lerzahlen sind schon gleich geblieben und zurückgegangen unter unserer Regierungsverantwortung. Wir haben uns aber dazu entschieden, nicht in vollem Umfang Lehrerstellen ab zubauen, sondern den Rückgang der Schülerzahlen zur Qua litätsverbesserung zu verwenden. Machen Sie dasselbe!
Die eigene inhaltliche Messlatte – Sie haben das erwähnt – ist die Entkopplung von Bildungserfolg und sozialer Herkunft. Die Schulen des sozialen Aufstiegs – die Realschulen und die beruflichen Schulen – sind doch genau die Schulen, die sich gesorgt haben, wie Sie mit ihnen umgehen, und die dazu ih ren Grund gehabt haben. Die beruflichen Schulen haben doch gesehen, dass Sie die Umsetzung der Handlungsempfehlun gen der Enquetekommission auf die lange Bank geschoben haben. Am Ende dieser Legislaturperiode beschließen Sie noch schnell etwas, damit man Ihnen nicht sagen kann, Sie hätten nichts umgesetzt.
Das waren Schulen des sozialen Aufstiegs, das sind Schulen des sozialen Aufstiegs. Um diese müssen wir uns kümmern. Mit diesen gelingt es, sozialen Hintergrund und Bildungser folg zu entkoppeln.
Diese Messlatte reißen Sie. Das Ergebnis in den Gemeinschaftsschulen ist, dass die leis tungsschwächeren Schüler ihre Schwierigkeiten haben.
Herr Minister, Sie wollen für Stabilität für die Schulen und die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer gesorgt haben.
Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Werkrealschulen machen sich Sorgen um ihren Standort,
Lehrkräfte dort machen sich Sorgen darum,
welche Perspektive sie an dieser Schulart in Zukunft noch ha ben, an welche Schulart sie versetzt werden. Die Realschulen sorgen sich um ihren Ruf. Die Gemeinschaftsschulen sagen: „Wir brauchen Differenzierung.“
Das ist doch keine Stabilität, die Sie in die Schulen gebracht haben, sondern große Unruhe. So wird Bildungserfolg in Ba den-Württemberg nicht gelingen.
Wir werden dafür sorgen, dass das nach der Landtagswahl 2016 wieder besser wird.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe in der Ersten Beratung der Verfassungsänderungen, die heute auf der Tagesordnung stehen, das Zitat verwendet:
Die Verfassung eines Landes gibt noch keine Auskunft über dessen Verfassung.
Wir wollen mit diesen Verfassungsänderungen, dass die Ver fassung über die gute Verfassung unseres Landes noch besser Auskunft gibt, und werden deshalb mit diesen Verfassungs änderungen die Bürgerbeteiligung stärken und neue Staatszie le aufnehmen.
Ich finde aber auch, dass die Vorgehensweise in der Vorberei tung und jetzt in der Beratung im Parlament durch uns als Landtag insgesamt zeigt, dass die Politik in einer guten Ver fassung ist. Bei allen Diskussionen in politischen Streitpunk ten ist es uns gelungen, die Grundlage für diese Arbeit, näm lich die Verfassung, mit Änderungen, die eine Weiterentwick lung bedeuten, zu versehen und darüber Einigkeit aller parla mentarischen Kräfte zu erreichen. Ich finde, das ist ein gutes Zeichen und ein gutes Signal für die politische Arbeit in un serem Land.
Obwohl die Gesetzentwürfe von den Fraktionen eingebracht worden sind und wir deshalb natürlich hinter den Entwürfen gestanden sind, haben wir uns die Anhörungsergebnisse ge nau angeschaut, die Augen offen gehalten für die Anregun gen, die gekommen sind.
Beim Thema Bürgerbeteiligung gibt es einerseits Rückmel dungen, dass man sich Sorgen macht um die repräsentative Demokratie. Es gibt die Auffassung, dass man nicht zu weit gehend in Elemente der direkten Demokratie einsteigen soll. Es gab andererseits Beiträge in der Anhörung, in denen gefor dert wurde, niedrigere Hürden für die Elemente der Bürger beteiligung in der Verfassung zu verankern. Wenn man beides zusammennimmt, ist uns vielleicht sogar ein ganz guter Aus gleich der unterschiedlichen Ansätze gelungen. Wir haben da mit einen guten Beitrag zu dieser Weiterentwicklung geleis tet.
Bei den Staatszielbestimmungen ist in der Anhörung die Fra ge gestellt worden: Wozu und – bei geringen Auswirkungen
warum ist es notwendig, weitere Staatsziele aufzunehmen? Wir wollen ganz bewusst die Belange, die wir als Staatsziele aufnehmen, unterstreichen, wollen damit Anerkennung aus sprechen und das als Handlungsmaßstab auch deutlich in der Öffentlichkeit wahrnehmbar darstellen.
Deshalb bleibt es dabei, dass wir als Staatsziel die Achtung der Würde von Kindern und Jugendlichen neu verankern und dass wir in der Verfassung den Schutz von Kindern und Ju gendlichen verstärken. Wir nehmen die Förderung gleichwer tiger Lebensverhältnisse im ganzen Land und den ehrenamt lichen Einsatz für das Gemeinwohl als Staatsziele auf. Gera de die beiden letzten Punkte waren uns in der CDU-Landtags fraktion sehr wichtig und tragen dem Rechnung, was wir an guter Entwicklung im Land haben, nämlich ein sehr breites ehrenamtliches Engagement und eine ausgeglichene Entwick lung im ganzen Land, in Städten und in ländlichen Räumen.
Wir nehmen beim Themenbereich Bürgerbeteiligung den Volks antrag neu in die Verfassung auf, durch den jetzt 0,5 % der Wahlberechtigten den Landtag verpflichten können, sich mit einem Thema zu befassen. Wir senken die Quoren für Volks begehren und Volksabstimmung und haben mit dem Volksab stimmungsgesetz, das als zusätzlicher Tagesordnungspunkt aufgerufen ist, Verfahrensregelungen getroffen.
Auch dazu gab es Wünsche und Anregungen im Beteiligungs verfahren, in der Anhörung. Wir sind im Vorfeld zu einem Ge samtpaket in diesem Bereich gekommen und haben deshalb dieses Gesamtpaket mit dem Ausgleich, der darin gefunden worden ist, nicht noch einmal neu aufmachen wollen.
Auch über die Namensänderung des Staatsgerichtshofs gab es keine politische Auseinandersetzung. Die Namensänderung vollzieht nach, was wir schon mit der Einführung der Landes verfassungsbeschwerde vollzogen haben.
Daher stimmen wir von der CDU-Fraktion ohne Änderungen dem, was zwischen allen Fraktionen vorbereitet worden ist, zu.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vier Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg bringen unter diesem Tagesordnungs punkt einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes ein. Mit diesem im Entwurf vorliegen den Gesetz sollen künftig auf das Übergangsgeld für Abge ordnete neben – wie bisher schon – den Einkünften aus öf fentlich-rechtlicher Tätigkeit auch die aus privatwirtschaftli chen Tätigkeiten angerechnet werden.
Die Tätigkeit im Landtag ist kein unbefristetes Arbeitsverhält nis, sondern ein Mandat auf Zeit, begrenzt durch die Legisla turperiode, durch die Wahl, die am Ende einer Legislaturpe riode – bei diesem Landtag am 13. März 2016 – ansteht. Mit dieser Wahl verbunden kann das Ausscheiden aus dem Land tag sein, auch wenn Kolleginnen und Kollegen wieder ange treten sind.
Während der Tätigkeit im Landtag ist es nicht üblich, dass wir uns neben dieser beruflichen Tätigkeit der Volksvertretung auch um eine berufliche Beschäftigung nach einem möglichen Ausscheiden kümmern. Deshalb ist es richtig, es den Kolle ginnen und Kollegen, die in einem solchen Fall ausscheiden, durch ein von der Dauer der Zugehörigkeit zum Landtag ab hängiges Übergangsgeld zu ermöglichen, dass sie auch Zeit haben, sich um eine Rückkehr in ihren früheren Beruf zu küm mern, und in dieser Zeit abgesichert sind.
Bisher war für diese Zahlungen des Übergangsgelds gemäß dem Grundsatz des Verbots der Doppelalimentation aus öf fentlichen Kassen ausgeschlossen, dass man aus öffentlichen Kassen eine neue berufliche Tätigkeit bezahlt bekommt und gleichzeitig Übergangsgeld erhält.
Wir wollen immer mehr – das findet auch immer mehr statt – den Wechsel zwischen Politik und Wirtschaft, und zwar nicht nur durch Ausscheiden aus dem Landtag am Ende einer Le gislaturperiode wegen verpasster Wiederwahl, sondern auch in einem fließenden Übergang. Deshalb kommen auch die pri vatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeiten immer mehr in den Blick.
Mit der Regelung, die in dem Gesetzentwurf enthalten ist, wird die Regelung aus dem Ministergesetz inhaltsgleich über nommen. Somit wird auch eine Anrechnung der privaten Er werbseinkünfte auf das Übergangsgeld geregelt. Wir, die CDUFraktion, halten diese Regelung für berechtigt. Deshalb ha ben wir sie auch mit eingebracht.
An dieser Stelle will ich aber auch sagen: Unabhängig von dieser konkreten Frage wird in der Öffentlichkeit oft sehr kri
tisch über die Vergütung der Abgeordnetentätigkeit diskutiert. Die Gesellschaft insgesamt muss ein Interesse daran haben, dass die Vergütung der Abgeordneten angemessen ist. Es muss auch für in der Berufstätigkeit erfolgreiche Menschen inter essant sein, in die Politik zu wechseln. Das muss das Interes se unserer Gesellschaft insgesamt sein. Deshalb ist immer wieder auf eine angemessene Bezahlung der Abgeordneten zu achten, damit dieser Übergang so erfolgen kann.
Wir beantragen, die Schluss abstimmung in namentlicher Abstimmung durchzuführen.
Für die Schlussabstimmung beantragen wir namentliche Abstimmung.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Schwäbisches Him melfahrtskommando“ hat Frau Schmoll in der FAZ einen Ar tikel vom 16. August 2015 überschrieben.
In dem Artikel geht es um den Bericht über Beobachtungen an einer Gemeinschaftsschule im Rahmen der wissenschaft lichen Begleitung. Für diesen Teil der Studie sind zehn Schu len begleitet worden.
In dem Artikel wird aus diesem Bericht zitiert. Es wird er wähnt, in Englisch, Deutsch und Mathematik arbeiteten die Schüler Lernpakete, Wochenarbeitspläne ab, sie machten sich keine Gedanken über die Arbeitsstrategie, die Lehrer unter stützten in den Arbeitsphasen wenig; die aktive Lernzeit sei sehr gering und in diesem Fall häufig auch das Ausmaß der
Störungen entsprechend hoch; das Lerntagebuch, das die Schüler für die Einschätzung des eigenen Lernverhaltens, aber auch für Rückmeldungen führten, diene in den meisten Fäl len nur noch als Schülerkalender; leistungsstärkere Schülerin nen und Schüler könnten mit der Selbstständigkeit gut umge hen und beherrschten Lernstrategien, die schwächeren gerie ten aber noch mehr ins Hintertreffen, und selten gebe es ge zielte Aufgaben für die leistungsstarken Schüler.
Zusammenfassend:
Sowohl Schüler als auch Lehrer und Eltern
wörtliches Zitat aus dem Bericht der FAZ –
„waren sich darüber einig, dass die Lernzeiten nicht ef fektiv genutzt werden und zu wenig gearbeitet würde“,...
Eine erschreckende Berichterstattung über die Arbeit an den Gemeinschaftsschulen in Baden-Württemberg.
Niemand bestreitet, dass genau das in dem Bericht über die Beobachtungen steht. Wir wissen selbst gut genug, dass sol che Berichte wichtig sind für die innere Schulentwicklung. Auch bei der Evaluation haben wir Diskussionen darüber ge führt, was geeignete Informationen für Schulen und Schulträ ger sind, was öffentlich werden soll, damit ein Gewinn für die Schulentwicklung entsteht. Deshalb ist diese Berichterstat tung für uns nicht Anlass, über die Arbeit an der konkreten Schule zu diskutieren,
sondern darüber, was für Probleme in diesem Bericht be schrieben werden, die wir und andere Ihnen schon länger als Probleme Ihres Schultyps Gemeinschaftsschule genannt ha ben. Dieser Bericht passt in das Bild, dass es Handlungsbe darf bei Ihrem Lieblingskind Gemeinschaftsschule gibt. Die Gemeinschaftsschule ist eine große Herausforderung. Sie ha ben sie überfrachtet und die Arbeit der Lehrerinnen und Leh rer erheblich erschwert.
Aber was macht der Kultusminister jetzt mit diesem Bericht?
Er prozessiert über die Frage, ob er den Bericht gehabt hat oder nicht.
Seit Mitte August gibt es diesen Artikel mit den Zitaten aus diesem Bericht.
Auf eine Anfrage von CDU und FDP/DVP haben Sie geant wortet, dass das Schulamt diesen Bericht auch hat. Wenn Sie immer noch darüber streiten, ob Sie ihn haben oder nicht, ob und wann Sie ihn gehabt haben, dann wollen Sie einfach nicht zur Kenntnis nehmen und sich nicht mit dem auseinanderset zen, was Inhalt dieses Artikels ist. Tun Sie etwas in der Sache. Etwas Selbstkritik in der Sache würde Ihnen gut anstehen.
Es sind Gemeinschaftsschulen genehmigt. Deshalb werden wir beim Regierungswechsel 2016
diesen Schultyp auch nicht abschaffen.
Lehrerinnen und Lehrer sollen sich mit Unterricht beschäfti gen und nicht so sehr mit Schulorganisation. Sie haben mit verschiedenen Maßnahmen und mit einer erheblichen Über frachtung auch der Gemeinschaftsschule
für Hindernisse für eine gute Arbeit im Unterricht gesorgt.
Notwendig an den Gemeinschaftsschulen ist aber äußere Leis tungsdifferenzierung.
Dass Möglichkeiten für eine äußere Leistungsdifferenzierung nötig sind, sagen Ihnen die Schulen,
sagt Ihnen der Städtetag,
sagt Ihnen auch Professor Bohl, der eine Expertise für glühen de Anhänger der Gemeinschaftsschule geschrieben hat. Be reits im Februar 2015 führte er in einem Interview mit der „Schwäbischen Zeitung“ aus, ab höheren Klassen sollte jede Schule selbst entscheiden, ob sie auf ein Kurssystem umstellt oder nicht.
Zudem muss die Überfrachtung der Schule abgebaut werden. Sie haben enge Vorgaben zu den Methoden gegeben. Diese müssen Sie lockern. In dem erwähnten Interview sagte Pro fessor Bohl das z. B. für das Thema Notenvergabe.
Professor Bohl ist federführender Projektleiter der wissen schaftlichen Begleitung. Jetzt zitiere ich nicht die Berichter stattung der FAZ über die wissenschaftliche Begleitung, son dern ich zitiere aus einem Interview, das Herr Bohl dem „Schwäbischen Tagblatt“ am 9. September, also nach der be treffenden Berichterstattung, gegeben hat. Darin sagte er, dass die pädagogische Arbeit an den Gemeinschaftsschulen an spruchsvoll sei und man dafür sehr gute Rahmenbedingungen haben müsse. Er kritisierte, die Regierung habe praktisch vom ersten Tag an die Hauptschulschiene gewählt; das stand schon in dem Interview vom Februar. Er sagte dort, dass die Gemein schaftsschule Anfangsschwierigkeiten habe und dass die Ge meinschaftsschule mit Reformen schwer beladen gewesen sei.
Das steht in Ihrem Stammbuch, Herr Kultusminister. Tun Sie etwas in dieser Frage, und beschäftigen Sie sich nicht so sehr damit, darüber zu prozessieren, wann Sie bestimmte Dinge wie erfahren haben. Setzen Sie sich in der Sache damit ausei nander.
Wenn Sie bis nach der Wahl damit warten, bis Sie einen ab schließenden Bericht haben, und erst dann bereit sind, darü ber zu diskutieren, um das Eingeständnis von Problemen, die Ihr Lieblingsschultyp hat, zu vermeiden, dann machen Sie Po litik auf dem Rücken der Kinder an diesen Schulen.
Wir fordern, sofort Veränderungen vorzunehmen, die Ihnen auch die Wissenschaft nahelegt.
Herzlichen Dank.
Frau Kollegin Boser, Sie ha ben gesagt, es würden auch positive Dinge in dem Bericht der Begleitforschung stehen. Haben Sie denn den Bericht, von dem der Kultusminister sagt, er habe ihn nicht?
Herr Kollege Dr. Fulst-Blei, je lautsprecherischer jemand auftritt, desto weniger hat er meist in der Sache zu sagen.
Diejenigen, die hier mit Begriffen um sich werfen wie z. B. „Debattenkultur“, „Ideologie“, „Es geht nur um die Macht“; das sind Dinge – –
Das mögen Sie so sehen. Doch wenn Sie sich daneben über haupt nicht mit den Argumenten, die man hier am Pult äußert, auseinandersetzen, dann haben Sie eine Rede schlecht vorbe reitet und sind aktuell auch nicht in der Lage, auf etwas ein zugehen, was man in der Sache sagt.
Ich finde schon spannend, dass sich viele jetzt darüber be schwert haben, dass man über die Schule spricht, gleichzeitig aber selbst über die Schule geredet haben. Ich lege Wert dar auf, dass ich ausdrücklich gesagt habe, dass ich keine Diskus sion über die Arbeit an dieser Schule führe
nee! –, sondern dass diese Dinge, die in diesem Artikel aus einem Bericht zitiert werden, nicht Rückschlüsse auf die Ge meinschaftsschulen insgesamt zulassen,
aber eben ins Bild passen. Ich habe nicht behauptet, dass es das Endergebnis des Gutachtens ist, sondern zum Ausdruck gebracht, dass das Ganze ja nicht vom Himmel fällt,
sondern dass es das bestätigt, was es an Vorbehalten, an For derungen und an politischer und fachlicher Auseinanderset zung über die Gemeinschaftsschule gibt.
Jetzt könnte ich viel dazu sagen, was Sie, Herr Minister, am Anfang über die Ausgangssituation gesagt haben. Ich könnte z. B. erwähnen, dass die Werkrealschulen, sowohl die inhalt liche Arbeit als auch die Standortentwicklung betreffend, ei nen Anstoß gegeben haben und damit etwas in Bewegung ge kommen ist.
Ich könnte sagen, dass es erst mit der Abschaffung der Ver bindlichkeit der Grundschulempfehlung – die man machen kann oder nicht, aber nicht ohne Lösung für die Auswirkun gen auf die Hauptschulstandorte und andere Schülerzusam mensetzungen in den anderen Schularten – an den Hauptschul
standorten in wenigen Jahren zu einem Rückgang der Über gangszahlen von einem Viertel auf unter 10 % gekommen ist.
Das könnte ich alles sagen, doch darum geht es nicht.
Sie tragen in fünf Jahren Legislaturperiode – 2011 bis 2016 – Verantwortung für die Veränderungen, die Sie an die Schulen getragen haben,
für das Tempo, mit dem Sie das gemacht haben, und für die Auswirkungen in unserem Land.
Dabei ist es halt einfach, zu sagen: Es liegt noch keine ab schließende wissenschaftliche Expertise vor; die Begleitfor schung hat noch keinen Abschlussbericht vorgelegt.
Ich muss nicht so oft Bohl zitieren; ich bekomme es auch oh ne Zitate hin, die zehn Minuten Redezeit auszufüllen.
Aber wenn Ihnen der federführende Wissenschaftler dieser Begleitforschung in öffentlichen Interviews schon vor dem Abschlussbericht etwas sagt, dann steht wohl zu erwarten, dass er sich nicht gerade entgegen seinen eigenen Forschun gen äußert, sondern sich mit seiner Forschung auf einer guten Grundlage zu befinden glaubt, um Ihnen zu sagen: Es gibt An fangsschwierigkeiten, es gibt Handlungsbedarf, es wäre gut, wenn eine äußere Leistungsdifferenzierung möglich wäre. All das sagt er.
Ich zitiere das, weil Sie es uns nicht glauben und immer wie der sagen, Ihnen würde das niemand sagen. Bohl sagt es Ih nen. Von Ihnen erwarten wir, dass Sie hier nicht herumdisku tieren und erzählen, ob Sie den Bericht haben oder nicht ha ben, sondern sich mit dem Inhalt auseinandersetzen und nicht auf dem Rücken der Kinder warten, bis der Abschlussbericht vorliegt.
Sie haben schon jetzt genügend, was Ihnen als Handlungsbe darf ins Stammbuch geschrieben worden ist, Herr Minister.
Frau Boser, Bildungspolitik ist ein zentrales Thema der Lan despolitik, und deshalb wird sie in einem Landtagswahlkampf immer eine Rolle spielen. Nur weil am 13. März 2016 eine Wahl stattfindet, werden wir nicht davon absehen, darüber zu diskutieren, was Kindern nutzt und was ihnen schadet, son dern im Gegenteil. Die Diskussion darüber ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung darüber treffen, wer dieses Land regieren soll. In dem Bereich, in dem Sie mit Ideologie Ihre Überzeugung durchdrücken, ohne flexible Reaktionen an den Schulen mög lich zu machen, gibt es genügend Handlungsbedarf, dem Sie
nicht gerecht werden. Deshalb wird Bildungspolitik im Wahl kampf eine große Rolle spielen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass die Debat te über die Verfassungsänderung jetzt noch unter der Span nung der Feststellung des Abstimmungsergebnisses steht. Denn eine solche Verfassungsänderung sollte natürlich nach dreieinhalb Stunden Debatte über die Asylpolitik nicht zu sehr untergehen.
Wir haben eine gute Verfassung in Baden-Württemberg und kümmern uns heute um eine Weiterentwicklung.
Die Verfassung eines Landes gibt noch keine Auskunft über dessen Verfassung.
So sagt der Schweizer Autor Peter F. Keller. In der Tat: Ver fassungswirklichkeit kann auch anders sein, als es die Verfas sungsväter mit den Regularien in der Verfassung auf den Weg bringen wollten, und der Zusammenhalt in einer Gesellschaft hängt auch von anderem ab.
Deutschland und Baden-Württemberg haben von den Nach kriegsjahren bis heute eine positive Entwicklung genommen. Dazu haben das Grundgesetz und über 60 Jahre auch unsere Landesverfassung beigetragen.
Wir bringen heute umfangreiche Änderungen an dieser Lan desverfassung auf den Weg, damit unsere Landesverfassung noch treffender Auskunft über die Verfassung von BadenWürttemberg gibt. Die Änderungen betreffen mit dem ersten Punkt – dem ersten gemeinsamen Gesetzentwurf – das The ma Bürgerbeteiligung, mit dem Gesetzentwurf der Landesre gierung insbesondere die Namensänderung des Staatsgerichts hofs und mit einem weiteren gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung die Aufnahme von neuen Staatszie len.
Zum ersten Punkt, Änderungen bei der Bürgerbeteiligung: Die repräsentative Demokratie bildet die Grundlage unserer staat lichen Ordnung in Baden-Württemberg, in Deutschland. Die Menschen sind heute sehr gut informiert, und sie wissen dar um, wie sie sich auch nachdrücklich für ihre Interessen ein setzen können. Direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bür ger in Einzelfragen kann deshalb sowohl die Entscheidungs findung erleichtern als auch die Akzeptanz erhöhen – für kon krete Themen, für konkrete Fragen, aber auch für die Politik insgesamt.
Das haben auch die Konflikte um große Infrastrukturprojek te gezeigt. Wir in Baden-Württemberg haben unsere Erfah rungen damit bei Stuttgart 21 gemacht. Deshalb ist es gut, dass wir im überparteilichen Konsens die Änderung der Landes verfassung in diesem Punkt erreichen. Wir schaffen die Vor aussetzungen für eine bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf Landesebene.
Indem wir einen Volksantrag einführen, können künftig 0,5 % der Wahlberechtigten – das wären auf der Grundlage der Zah len von November 2011 38 122 Bürgerinnen und Bürger – den Landtag verpflichten, sich mit einem Thema zu befassen. Volksbegehren haben wir dagegen schon in der Verfassung. Damit können dem Landtag Gesetzesvorlagen unterbreitet werden. Wenn das Parlament dem nicht unverändert zustimmt, schließt sich die Volksabstimmung an.
Die Quoren für diese Instrumentarien in der Landesverfas sung werden beide abgesenkt: für das Volksbegehren von 16,7 auf 10 % und für die Volksabstimmungen über einfache Ge setze von 33,3 auf 20 %. Damit sind wir, die CDU-Landtags fraktion, noch einmal einen Schritt weiter gegangen, als wir es schon in der letzten Legislaturperiode in der Regierungs koalition in den Landtag eingebracht hatten. Damals hatten wir eine Initiative für die Absenkung auf 25 % ergriffen.
Diese Änderungen sind in neun Sitzungen einer interfraktio nellen Arbeitsgruppe Konsens gewesen. Ich möchte mich bei allen bedanken, die daran beteiligt waren und darin mitgear beitet haben. Allerdings will ich schon an dieser Stelle unser Bedauern zum Ausdruck bringen, dass der Konsens der Ar beit in dieser Gruppe nicht auch für die Veränderungen im
Kommunalverfassungsrecht getragen hat. Im Konsens waren Anpassungen besprochen, die das gleiche Niveau der Quoren auf Landesebene und kommunaler Ebene beinhalteten. Sie von Grün-Rot haben im Gesetzentwurf zu diesem Thema, über den wir in der nächsten Woche in erster Lesung beraten, Än derungen vorgelegt, die deutlich über den Konsens hinausge hen, die im Kreis der Kommunen heftig kritisiert werden und die wir deshalb auch nicht mittragen können.
Der zweite wichtige Punkt sind Änderungen an den Staatszie len. In der Verfassung werden subjektive Rechte begründet, auf die man sich berufen kann. Daneben gibt es die Staatsziel bestimmungen, die Aufgaben beschreiben, aus denen heraus aber keine konkreten Ansprüche eingeklagt werden können.
Es ist auf dem Weg der Gespräche zwischen den Fraktionen gelungen, gemeinsam kurze Formulierungen für Anliegen zu finden, die sich in eine Verfassung gut einfügen. Wir nehmen die Achtung der Würde von Kindern und Jugendlichen auf und erweitern in Artikel 13 den Schutz für Kinder und Jugend liche. Das in der Landesverfassung und im Grundgesetz ver briefte elterliche Erziehungsrecht bleibt dabei unberührt.
Bereits 2013 hat die CDU-Landtagsfraktion in einem umfang reichen Konzept die Förderung gleichwertiger Lebensverhält nisse im ganzen Land Baden-Württemberg sowie des ehren amtlichen Einsatzes für das Gemeinwohl gefordert. Unser Land Baden-Württemberg lebt in besonderem Maß von bei dem. Zum einen lebt es von der Ausgewogenheit zwischen Stadt und Land. Zentren und ländliche Räume haben sich bei uns gleichmäßiger entwickelt als in anderen Bundesländern, in anderen Staaten. Es ist immer wieder eine Herausforderung, dafür zu sorgen, dass dies weiterhin so bleibt. Deshalb halten wir das Signal mit dem Staatsziel zur Förderung gleichwerti ger Lebensverhältnisse im ganzen Land für wichtig.
Zum anderen lebt es vom Ehrenamt: In Baden-Württemberg engagiert sich fast jeder Zweite freiwillig und unentgeltlich für andere Menschen, Initiativen oder Projekte. Dabei liegen aber auch immer wieder neue Steine im Weg. Deshalb ist für das Ehrenamt Anerkennung wichtig. Diese Anerkennung un terstreichen wir noch deutlicher als bisher mit der Aufnahme der Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung.
Der dritte Punkt ist die Änderung des Namens des Staatsge richtshofs. Wir haben mit der Einführung der Landesverfas sungsbeschwerde den Charakter des Staatsgerichtshofs ver ändert. Dem soll jetzt mit einem neuen Namen Rechnung ge tragen werden, indem wir den Namen in „Verfassungsge richtshof“ ändern. Wir werden außerdem mit dem Gesetzent wurf weitere formale Änderungen für den Staatsgerichtshof umsetzen.
Ich meine, wir werden damit unserer Verantwortung gemein sam gerecht, die Verfassung immer wieder weiterzuentwickeln und auf neue Aufgaben, neue Herausforderungen, neue ge sellschaftliche Entwicklungen einzugehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ein interfraktioneller Antrag eingebracht. Wir waren uns also schon vor der ersten Lesung über den Gesetzentwurf einig. Wir sind uns nach wie vor darin einig, dass wir mit der heutigen Schlussabstimmung die Kontrolle über den Verfassungsschutz in Baden-Württem berg in einem Parlamentarischen Kontrollgremium zusam menfassen wollen.
Dabei wollen wir aber nicht nur alles in einem Gremium bün deln, was es bisher in diesem Bereich gab. Vielmehr soll die ses Gremium bei der Kontrolle des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg auch mehr Rechte erhalten, als die bis herigen Gremien hatten. Dies betrifft z. B. die Akteneinsicht in die Vorgänge des Landesamts für Verfassungsschutz, die unmittelbare Befragung von Angehörigen des Landesamts und die Möglichkeit, dass sich Bedienstete auch direkt an das Par lamentarische Kontrollgremium wenden.
Herr Kollege Binder hat in der Ersten Beratung schon darauf hingewiesen, dass Anlass dafür kein Verfassungsschutzskan dal in Baden-Württemberg gewesen ist, sondern dass wir dem, was als Standard für die parlamentarische Kontrolle formu
liert wird, jetzt auch in Baden-Württemberg Rechnung tragen und damit auch die parlamentarische Kontrolle, die wir wahr nehmen wollen, durch diese gesetzliche Regelung erreichen können.
Wir haben bei durchaus unterschiedlichen Positionen zum Verfassungsschutz – ich erinnere nur an Auseinandersetzun gen über die Zahl der Mitarbeiter des Landesamts für Verfas sungsschutz oder über die Aufgabenbeschreibung – ein gutes Ergebnis in Übereinstimmung der Fraktionen erreicht und da mit auch ein wichtiges Signal gesetzt, dass wir uns politisch bei einem in der Öffentlichkeit als wichtig eingeschätzten The ma zusammen arrangieren und gemeinsame Lösungen finden.
Genauso einig sind wir uns auch darüber geworden, dass wir für den Einsatz von V-Leuten Standards gesetzlich regeln und damit Transparenz erreichen. Das ist für Einsätze nicht immer unproblematisch, aber wir sorgen damit dafür, dass man be stimmte Rahmenbedingungen in diesem Feld auch durch ei ne gesetzliche Regelung nachvollziehen kann, so z. B. die Vor gabe, dass grundsätzlich jemand nicht als Vertrauensperson, also zur planmäßigen und dauerhaften Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz, herangezogen werden soll, der von den Geld- oder Sachzuwendungen für diese Tätigkeit als al leiniger Lebensgrundlage abhängen würde oder der im Bun deszentralregister mit einer Verurteilung wegen eines Verbre chens oder zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist, eingetragen ist. Solche Grundsätze, die bisher auch schon so praktiziert worden sind, werden jetzt transparent gemacht.
Grenzen für den V-Leute-Einsatz werden ebenfalls formuliert, die entsprechend dem gesetzlichen Vorschlag dann in der Öf fentlichkeit genauso nachvollzogen werden können.
Wir haben eine Anhörung durchgeführt und haben eine Stel lungnahme des Anwaltsverbands erhalten, der sich wie immer dezidiert mit der Gesetzesvorlage auseinandergesetzt hat. Wir sind dem Vorschlag, die Begrenzung, V-Leute dürfen nicht Parlamentarier oder Mitarbeiter von Parlamentariern sein, auch auf Angehörige von kommunalen Gremien auszudeh nen, nicht gefolgt, weil wir den Unterschied zwischen Legis lativorgan und Verwaltungsorgan, was ein Gemeinderat z. B. ist, berücksichtigen wollen.
Aber wir sind uns mit dem Anwaltsverband einig, dass wir Streitigkeiten zwischen Landesregierung und Parlamentari schem Kontrollgremium – wenn es sie einmal geben sollte – über die Rechte des Parlamentarischen Kontrollgremiums auf dem Verwaltungsrechtsweg entschieden sehen wollen.
Dies haben wir, wie der Anwaltsverband es vorgeschlagen hat, jetzt auch so im Ständigen Ausschuss behandelt. Wir werden für Klarheit sorgen, auf welchem Rechtsweg dann solche Streitigkeiten ihren Gang gehen. Ich glaube, damit haben wir dem gut Rechnung getragen, was in der Anhörung an Vor schlägen eingebracht worden ist.
Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich glaube, wir erreichen heute eine gute Lösung für die Kontrolle des Verfassungsschutzes im Landtag von Baden-Württemberg.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der Bildungspolitik hat GrünRot viele Baustellen aufgerissen und hat an vielen dieser Bau stellen für Verunsicherung an den Schulen gesorgt.
Bei manchen Punkten sind Sie dabei stehen geblieben, Bau stellen verbal aufzureißen. Und genau in diesen Punkten ha ben Sie es sich als Opposition mit Ihren Forderungen bis 2011 zwar leicht gemacht; seit Ihrer Regierungsübernahme im Jahr 2011 haben Sie jedoch gemerkt, dass vieles nicht so einfach ist, wie Sie es sich vorgestellt hatten.
Dies gilt auch für das Thema „Muttersprachlicher Unterricht“. Als Opposition hatten Sie noch getönt, dass, wenn Sie die Re gierungsverantwortung übernähmen, alles anders würde. Des halb haben Sie in Ihre Koalitionsvereinbarung aufgenommen, dass Sie den muttersprachlichen Unterricht schrittweise ins reguläre Schulangebot integrieren wollen.
Angesichts der großen Töne, die Sie damals gespuckt hatten, waren wir bei der Lektüre der Stellungnahme zu einem An trag unserer Fraktion doch sehr überrascht. Denn darin steht, dass das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport „von ei ner Fortführung des muttersprachlichen Unterrichts nach dem bisherigen Modell“ ausgeht.
Es ist für uns eine völlig neue Erfahrung, dass Sie Ankündi gungen aus dem Koalitionsvertrag in einer Stellungnahme zu einem Antrag der CDU-Fraktion wieder einsammeln. Völlig neu ist aber auch, dass Sie sogar bei einem solchen Rückzie her eine Abstimmung in der Koalition nicht so hinbekommen, dass sich nach außen ein einheitliches Bild ergibt. Denn der Kollege Lede Abal von den Grünen lässt sich in Kenntnis der Stellungnahme des Kultusministeriums zitieren:
Wir wollen langfristig Strukturen schaffen, die mutter sprachlichen Unterricht als Bestandteil des schulischen Angebots ermöglichen. Wir sind hier auch mit dem Koa litionspartner im Gespräch.
Zeitungen machen daraus: „Grün-Rot uneins über Unterricht in Muttersprache“.
Sie sind in diesem Punkt als Tiger gesprungen und als Bett vorleger gelandet.
Vielleicht gilt dies – Herr Kollege Lede Abal, weil Sie gera de dazwischengerufen haben – dann auch für die Abstim mung, die über den vorliegenden Änderungsantrag später er folgen wird. Vielleicht gilt auch da: „Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet“,
wenn Sie trotz der Haltung, die Sie zum Ausdruck gebracht haben, nicht so abstimmen dürfen, wie es dieser Haltung ent sprechen würde.
Dieser Streit passt aber ins Bild, das die Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode abgibt: Es gibt Streit über bil
dungspolitische Themen, etwa über die Zahl der Standorte mit G 9, über die Höhe des Abbaus von Lehrerdeputaten, über die entsprechenden Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung, über die Zukunft der Realschule – hier haben Sie eineinhalb Jahre gebraucht, um am Ende dann doch nicht das richtige Handwerkszeug für diese Schulart zur Verfügung zu stellen.
Bei den Themen „Muttersprachlicher Unterricht“ und Sprach förderung würde eine Beschäftigung damit tatsächlich lohnen.
Ich meine beides. Ich komme noch darauf zurück. – Denn zum einen wollen wir – das gilt wahrscheinlich für uns alle –, dass dort, wo muttersprachlicher Unterricht angeboten wird, dieser auch so ausgestaltet ist, dass er der Integration dient und die Integration nicht erschwert. Zum anderen gibt es zum Thema „Muttersprachlicher Unterricht“ natürlich auch unter schiedliche wissenschaftliche Untersuchungen, die der Frage nachgehen, wie sich dieser Unterricht auf Sprachentwicklung, Identität und Persönlichkeitsentwicklung auswirkt.
Den letztgenannten Aspekt haben Sie, Herr Minister, in der Stellungnahme zu unserem Antrag auch dargestellt. Sie ver suchen jetzt, das Thema, so, wie es im Koalitionsvertrag an gelegt ist, ad acta zu legen mit der Begründung, dass andere Projekte dringlicher seien. Da haben Sie auch recht; denn mit 60 Millionen € kann man in der Tat auch vieles andere ma chen. Aber wie sieht es denn mit diesen anderen Themen aus, wenn es um den Bereich der Sprachförderung insgesamt geht? Wir haben neben den Angeboten in der Schule die Sprachför derung vor Schuleintritt eingeführt. Wer schon im Schulalter zu uns nach Deutschland kommt, braucht dann andere Ange bote – vor der Schule oder parallel zur Schule.
Sie haben in dieser Woche bei der Vorstellung des Bildungs berichts 2015 angekündigt, dass Sie für die Flüchtlinge, die in steigender Zahl nach Baden-Württemberg kommen, diese Angebote ausbauen wollen. Wir werden genau hinschauen, ob die Mittel ausreichen; denn die Flüchtlingszahlen und da mit auch der Bedarf sind ja enorm gestiegen. Aber selbst wenn es jetzt in Bezug auf die Flüchtlinge gelingt, den Bedarf zu decken, so gibt es – und da greift uns auch der entsprechende Antrag vonseiten der FDP/DVP zu kurz – auch eine Zuwan derung jenseits der steigenden Flüchtlingszahlen. Was die Zahl der Angebote in diesem Bereich betrifft, hat sich in der laufenden Legislaturperiode nicht das getan, was nötig wäre, um dem Bedarf vor Ort Rechnung zu tragen.
Vor allem aber gilt: Nach der Sprachförderung im Kindergar tenalter und nach dem Unterricht in der deutschen Sprache vor Aufnahme in eine Regelklasse besteht auch weiter ein För derbedarf an den Schulen im Fach Deutsch. Wir dürfen die Lehrerinnen und Lehrer mit diesem gewaltigen Thema nicht alleinlassen. An dieser Baustelle war allerdings über vier Jah re lang Fehlanzeige, was Impulse angeht.
Fazit: Sie sammeln Ankündigungen ein und bringen die Schu le nicht voran. Auch bei diesem Thema zeigt sich: Schulpoli tik kann man besser machen, als Sie es tun.
Vielen Dank.
Bei der Bedeutung von Sprach förderung und der Rolle, die muttersprachlicher Unterricht im Hinblick auf Sprachkompetenzerwerb spielt, verstehe ich nicht, dass in der sachlichen Auseinandersetzung darüber der Vorwurf erhoben wird, man spiele das eine gegen das andere aus. Denn natürlich müssen wir uns darüber unterhalten, wel che Rolle muttersprachlicher Unterricht und der Sprachkom petenzerwerb, auch in der Muttersprache, für das Erlernen von Deutsch als Sprache des Aufenthaltslands spielten.
Da verstehe ich nicht, dass gesagt wird, das eine werde gegen das andere ausgespielt. Die Aussage, dass man eine Ankündi gung des Koalitionsvertrags nicht aufrechterhält, weil man mit diesem Geld anderes finanzieren wolle, kam doch nicht von uns. Das ist eine Ankündigung der Landesregierung. Da spielen nicht wir das eine gegen das andere aus, sondern von Ihnen wird eine Rangfolge formuliert.
Herr Minister, Sie haben gesagt, was Sie getan haben und was Sie im Nachtragshaushalt für das laufende Schuljahr und für das nächste Schuljahr tun. Sie hecheln in dieser Frage doch dem Bedarf hinterher, weil Sie bereits zu Beginn des Steigens der Flüchtlingszahlen einen Nachholbedarf bei der Sprachför derung für Kinder und Jugendliche, die später als im frühen Kindesalter nach Deutschland kommen, hatten. Wenn Sie an den Schulen mit Lehrerinnen und Lehrern sprechen, dann sa gen diese vor dem laufenden Schuljahr: „Wir brauchen mehr Angebote“, dann sagen sie in diesem laufenden Schuljahr: „Wir brauchen mehr Angebote“, und sie werden auch im nächsten Schuljahr sagen: „Wir brauchen mehr Angebote.“ Sie hecheln da dem Bedarf vor Ort hinterher und werden ihm nicht gerecht.
Zu der „Baustelle“, der Frage, wie wir den Lehrerinnen und Lehrern nach diesen Angeboten im Regelunterricht helfen, hört man gar nichts. Ich glaube, dass eine der großen Baustel len in der Bildungspolitik in den nächsten Jahren die Frage sein wird, wie wir mit den Schülerinnen und Schülern an den Schulen umgehen, die auch noch in der Schule einen Sprach förderbedarf haben und die die Mathematikaufgaben nicht deshalb nicht verstehen, weil sie in Mathematik Schwierig keiten hätten, sondern schlicht und ergreifend deshalb, weil sie das Deutsch des Lehrers nicht nachvollziehen können. Das bleibt eine Aufgabe.
Herr Minister, Sie haben jetzt gesagt, wegen dieser herkunfts bedingten Nachteile schafften Sie die Gemeinschaftsschule. Das bringt den Lehrerinnen und Lehrern an den anderen Schul arten eben überhaupt nichts. Da müsste mehr passieren. Das haben Sie nicht im Blick, und da sollte dringend etwas getan werden. Sie werden dem nicht gerecht.
Herr Kollege Fulst-Blei, ich verstehe schon, dass Sie versu chen, das Thema herunterzufahren und zu sagen, das sei ein Randthema. Ich habe gerade beschrieben, dass ich es nicht für
ein Randthema halte, wie wir mit der Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen umgehen, welchen Anteil daran muttersprachlicher Unterricht hat und was für Aufgaben es dazu gibt.
Es wäre Ihnen aber vor allem deshalb recht, wenn das Ganze unter „ferner liefen“ laufen würde, weil Ihnen an dieser Stel le nachgewiesen wird, dass Sie während Ihrer Oppositions zeit große Töne gespuckt und gesagt haben, wie toll das alles funktionieren werde, wenn Sie an der Regierung seien,
aber den ganzen Ankündigungen überhaupt nicht gerecht wer den
und diesen Punkt im Koalitionsvertrag auf einfachem Weg einsammeln.
Herr Kollege Poreski, was doppelte Halbsprachigkeit angeht, bin ich völlig Ihrer Meinung. Aber Sie haben das allein auf diese sehr fachliche Ebene gezogen. Das verstehe ich aus grü ner Sicht, weil Sie eben völlig unzufrieden damit sind, was bei dieser Koalition im Ergebnis herauskommt.
Mit dem, was bei diesem Anliegen des Koalitionsvertrags he rauskommt, sind Sie nicht zufrieden.
Der Ankündigung des Kollegen Lede Abal nach müssten Sie ja dem vorliegenden Änderungsantrag zustimmen, weil er ge nau das beinhaltet,
dass man da nämlich keinen Schlussstrich zieht, sondern zu nächst einmal die Priorität so setzt, wie Sie das auch selbst formulieren. – Sie haben jetzt den Kopf geschüttelt. Sonst hat man zum Antrag noch nichts gehört. Dann sind Sie auch in diesem Punkt zu kurz gesprungen.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung verfolgt ih ren Weg des Zweisäulenmodells. Eine der beiden Säulen ha ben wir heute Morgen unter Tagesordnungspunkt 1 diskutiert: das Gymnasium. Jetzt reden wir über die zweite Säule, so wie
Sie sie sich vorstellen: die Gemeinschaftsschule, in die GrünRot alle Hauptschulen, Werkrealschulen und Realschulen auf gehen lassen will.