Hans-Ulrich Sckerl
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt jetzt etwas schwer, sich seriös mit der Arbeit und den Ergebnissen dieses Unter suchungsausschusses auseinanderzusetzen. Sie haben jetzt selbst erlebt, was uns, wenn wir in Fraktionssitzungen davon berichtet haben, was in den 26 Monaten Untersuchungsaus schuss los war,
kaum geglaubt wurde. „Drangsalieren“, meine Damen und Herren, ist dafür noch eine sehr sanfte Bezeichnung.
Herr Kollege Löffler, sparen Sie sich Ihre Krokodilstränen, die Sie am Anfang vergossen haben. Das nimmt Ihnen sowie so niemand ab – nicht in Stuttgart und nicht in Baden-Würt temberg.
Wenn wir von Ihnen heute etwas erwartet hätten, dann wäre es, dass Sie nach fünf Jahren, vier Monaten und 18 Tagen hier nun politische Verantwortung übernehmen und sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Stuttgart für diesen Poli zeieinsatz, den schließlich Ihre Landesregierung zu verant worten hatte, entschuldigen.
„Dafür gibt es keinen Grund“, das ist Ihre Erkenntnis nach fünf Jahren.
Wir werden den Menschen im Land selbstverständlich erzäh len, dass die CDU keinen Grund dafür sieht, Verantwortung zu übernehmen. Verstehen Sie: Das ist das Schäbigste, was man gegenüber unserer Polizei tun kann.
Man hat die Polizei mit einer Festlegung am späten Nachmit tag des 29. September 2010 in diesen Einsatz gedrängt. Man trägt hohe Verantwortung dafür, dass dieser Einsatz so gelau fen ist, wie er gelaufen ist, und anschließend hat man die Schuld für die Fehler und die Schuld dafür, dass der Einsatz aus dem Ruder gelaufen ist, bis zum heutigen Tag allein der Polizei zugewiesen. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen, meine Damen und Herren.
Nein.
Ich gestatte keine Zwi schenfrage.
Da haben Sie eine Chance verpasst, schade. Ich hatte gedacht, dass wenigstens zum Schluss die Chance besteht, festzustel len: Damals wurden Fehler gemacht, und auch die Politik hat Fehler gemacht.
Ja, klar, selbstverständlich. Aber die Polizei hat für Sie Feh ler gemacht, nicht die Landesregierung.
Die hat aus Ihrer Sicht alles richtig gemacht, und das trifft na türlich nicht zu.
Ihre Absicht war ja sowieso von Anfang an nicht – der Kolle ge Löffler hat das nochmals deutlich gemacht; der Kollege Fi lius hat das dankenswerterweise auch richtig bewertet –, hier im besten parlamentarischen Sinn mitzuwirken, um aufzuklä ren. Statt aufzuklären haben Sie uns vielmehr den Löffler ge schickt.
Das ist bei uns ein geflügeltes Wort geworden.
Das hat ihm auch tierischen Spaß gemacht; das hat er auch gar nicht verborgen. Er hatte tierischen Spaß daran,
die abstrusesten Behauptungen aufzustellen, die abstrusesten Beweisanträge zu stellen und uns damit zu beschäftigen. Das hat monatelang gedauert.
Sie zitieren genüsslich die Kosten dieses Ausschusses. Aber die Hälfte dieser Kosten geht auf Ihr Konto, Herr Dr. Löffler.
Wir waren natürlich gezwungen – und wollten das auch –, den massiven Vorwürfen, die immer wieder über Monate hinweg von Ihrer Seite kamen, nachzugehen, sie beleuchten zu lassen und parlamentarische Antworten oder auch verfassungsrecht liche, gutachterliche Antworten zu geben. Es sind Berge,
die da notwendig waren, um dieses Zeug – ich nenne es be wusst „Zeug“ – –
Das Ergebnis ist klar, Herr Throm: Nichts. Sie stehen mit leeren Händen da.
Nichts ist herausgekommen. Sie stehen mit leeren Händen da.
All diese Versuche, Verfassungswidrigkeit und Einflussnah me zu beweisen, dieses ganze Zeug – nichts ist da herausge kommen.
Es ist alles wieder, wie Herr Löffler so schön gesagt hat, buch stäblich zerbröselt im Lichte der Rechtsstaatlichkeit. Das ist das Ergebnis Ihrer Versuche in diesen 26 Monaten gewesen.
Es gibt auch klare Gründe, warum Sie so agiert haben. Denn es galt tatsächlich, nach Möglichkeit Erkenntnisse, die zum Teil nochmals getroffen wurden oder zum Teil erstmals ge troffen wurden, zu verhindern.
Aber ich muss noch einen Satz sagen: Was Sie jetzt in Ziffer 6 Ihres heutigen Änderungsantrags, der auf den Tischen liegt, mit dem Umweltminister machen, ist, unter uns gesagt, eine Sauerei. Herr Löffler, das ist eine Sauerei.
Es ist wahrheitswidrig, was Sie behaupten, es ist ehrabschnei dend,
und das Schlimme dabei ist: Wir haben das im Untersuchungs ausschuss sehr gründlich geklärt.
Der Umweltminister hat in allen Einzelheiten zu diesem The ma Magnetbänder
und zu ihrem Wiederauffinden im Umweltministerium Aus kunft gegeben, in aller Ausführlichkeit. Das stimmt.
Im Lichte der Beweisergebnisse solche Behauptungen heute mit einem Beschlussantrag ins Parlament zu bringen ist un gehörig und ist skandalös, Herr Löffler.
Aber gut, auch das werden wir zum Schluss
überstehen und gelassen ertragen.
Sehr geehrter Herr Kollege Kern, ich habe Sie bisher nicht erwähnt, und zwar aus gutem Grund. Sie haben sich an den meisten dieser löfflerschen Attacken ja gar nicht beteiligt.
Ich weiß das sehr wohl zu differenzieren. Deswegen habe ich Sie nicht erwähnt. Sie haben also im Moment keinen Grund, sich über mich zu beschweren – später vielleicht noch,
aber das werden wir sehen.
Meine Damen und Herren, es gibt für uns klare Erkenntnisse, die ich natürlich nur zusammengefasst und nicht im Sinne ei ner Beweisführung darstellen kann.
Erstens: Die frühere, CDU-geführte Landesregierung hat un ter Missachtung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit des Landtags auf die Arbeit des ersten Unter suchungsausschusses und auf dessen Abschlussbericht mehr fach massiv Einfluss genommen.
Herr Müller ist ein Zeitzeuge dafür. Er sitzt unter uns. Es gab einen hochinteressanten E-Mail-Verkehr zwischen Frau Gön ner und Herrn Mappus, hochdienstlich natürlich – das war ein hochdienstliches Anliegen, kein privater E-Mail-Verkehr, son dern ein dienstlicher E-Mail-Verkehr –, aus dem eindeutig her vorging, dass eine Verabredung erfolgt ist, dass man doch auf Herrn Müller bei der Fassung des Abschlussberichts Einfluss nehmen müsse, damit er zur Besinnung komme. Es wurde auch Vollzug und Erfolg gemeldet. Das habe ich in der Ge schichte eines Untersuchungsausschusses in Baden-Württem berg in dieser Klarheit, Frechheit und Unverfrorenheit, Herr Löffler, noch nie erlebt. Das finde ich skandalös.
Diese Kungeleien zeugen von einem erschreckenden Demo kratie- und Parlamentsverständnis.
Wir müssen zum zweiten Mal wirklich feststellen, was Sie in Untersuchungsausschüssen machen. War es im Untersu chungsausschuss „EnBW-Deal“ die Parkplatznummer,
so ist es diesmal das heimliche Führen des Stiftes bei der For mulierung des Abschlussberichts.
Zu diesen Methoden, meine Damen und Herren, gehört zwei tens auch die erstaunliche Feststellung und der Einblick dar in, dass Zeugenaussagen von Mitgliedern der damaligen Lan desregierung oder auch von Spitzenbeamten der Ministerien im Staatsministerium systematisch vorbereitet und aufeinan der abgestimmt wurden.
Zeugen hatten die Protokolle vorangegangener Ausschusssit zungen, die sie nicht haben dürften, und konnten sie zur Vor bereitung ihrer Aussage heranziehen.
Zahlreiche dienstliche E-Mails wurden drittens – das ist schon erwähnt worden – weder zu den Akten genommen noch dem ersten Untersuchungsausschuss vorgelegt. Stellvertretend für etliche sehr wichtige steht nun einmal diese berühmte E-Mail der Frau Gönner mit dem Kernsatz:
Ziel ist, dass bis zu deiner Regierungserklärung alles mit den Bäumen erledigt ist!
Das war wichtig. Natürlich war das wichtig. Der Untersu chungsausschuss konnte sich auch um seiner selbst willen und des Landtags willen nicht bieten lassen, dass so eine zentrale Aussage und Absichtserklärung dem ersten Ausschuss vorent halten war, und das hat uns auch auf eine ganz wesentliche Spur gebracht.
Die Spur ist – viertens –, dass diese Regierungserklärung des Herrn Mappus vom 6. Oktober 2010 eine zentrale Bedeutung für die Festlegung dieses Einsatztermins der Polizei gehabt hat.
Das wurde im ersten Untersuchungsausschuss vehement be stritten, wurde zur Nebensache erklärt und stellt sich jetzt und vor allem – das war auch sehr wichtig – in den Aussagen von Polizeiangehörigen anders dar. Der frühere Chef der Bereit schaftspolizei in Baden-Württemberg, Herr B., der – so unser Eindruck – im ersten Untersuchungsausschuss sehr unter dem Druck der Ereignisse stand, aber jetzt sozusagen aus der Frei heit des Pensionärs einen klaren Blick auf die Dinge hatte, hat das sehr klar dargelegt.
Es war für die Polizei ein „bindendes Einsatzelement“ – das war sein Zitat –, die Feststellung von Beamten des Staatsmi nisteriums, aber auch des Umweltministeriums ab einer be stimmten Phase Mitte September 2010, dass dieser Polizei job, der natürlich für die Polizei unangenehm war, aber dem sie natürlich auch nicht ausweichen konnte, auf jeden Fall rechtzeitig vor dieser Regierungserklärung erledigt sein muss te, weil – so hat es der damalige Chef der Staatskanzlei im Untersuchungsausschuss gesagt – diese Regierungserklärung ein Friedenssignal an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stuttgart senden sollte. Mappus wollte sich also zentral als Schlichter präsentieren, nachdem vorher die Polizei sozusa gen die Schmutzarbeit für ihn erledigt hat, meine Damen und Herren.
Das ist eine klare Erkenntnis aus unserer Tätigkeit. Auch da für hat sich dieser Untersuchungsausschuss gelohnt. Genau so haben wir noch einmal die unmittelbaren Umstände für die Einsatzplanung und Einsatzentscheidung am späten Nachmit tag des 29. September im Dienstzimmer von Herrn Mappus im Staatsministerium festgestellt.
Die CDU ist offensichtlich nicht bereit, diese Ergebnisse zu nutzen, um sich endlich, endgültig und nachhaltig von Map pus und diesen Methoden – dieser Rambo-Politik, die eigent lich längst in der Vergangenheit gewähnt wurde – zu distan zieren und reinen Tisch zu machen. Aber für Ihr jetziges Ver halten müssen Sie selbstverständlich die Verantwortung selbst übernehmen.
Herr Löffler, etwas ist schon mehr als grenzwertig. Jetzt gibt es Ergebnisse und Gerichtsurteile. Der VGH ist auch nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass Herr Untersteller irgendwel che Daten rechtswidrig gespeichert hätte. Der VGH hat fest gestellt, dass die lange Speicherung womöglich rechtswidrig gewesen sein könnte.
Er hatte gar nicht die Aufgabe, darüber zu entscheiden. Aber Sie unterstellen selbstverständlich nachgewiesene Rechtswid rigkeit, obwohl Sie es besser wissen. Verstehen Sie? Wir wun dern uns nicht, warum in diesem Land so viel Verdruss und so viel Misstrauen gegen staatliche Organe wächst, wenn Landtagsabgeordnete der CDU die Menschen mit solchen Sät zen verunsichern, auf die Bäume bringen und den Verdacht nahelegen, als ob hier die amtierende Landesregierung sozu sagen permanent gegen Recht und Gesetz handeln würde. Der Abgeordnete der CDU behauptet das heute noch, obwohl er es definitiv besser weiß. Auch das, Herr Löffler, lassen wir Ih nen nicht durchgehen. Das geht nicht.
Meine Damen und Herren, letztendlich kam es darauf an, sich mit großer Hartnäckigkeit – auch dank der zügigen und gründ lichen Arbeit der Gerichte – durchzusetzen. Deswegen kön nen wir hier, wie wir meinen, präzise und auch sehr respekta ble Ergebnisse vorlegen. Dieser Untersuchungsausschuss hat sich für uns tatsächlich gelohnt.
Wir waren es dem Landtag, aber auch der Öffentlichkeit schuldig, diese Fragen zu klären.
Ich möchte mich zum Schluss sehr herzlich beim Vorsitzen den bedanken. Der Vorsitzende stand von Anfang an unter dem Kreuzfeuer der CDU-Fraktion und des Abg. Löffler. Das habe ich in einem Untersuchungsausschuss zuvor noch nie er lebt, meine Damen und Herren.
Der Vorsitzende hat diesen Job völlig untadelig und unpartei isch gemacht.
Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion, bei meiner parlamentarischen Beraterin Elke Lang und meinem parlamentarischen Berater Jens Braunewell, aber ebenso herzlich bei den Kollegen der Opposition, auch bei Herrn Löffler.
Herr Löffler, man lernt nie aus. Wenn man Sie erlebt, stellt man sich die Frage: Ist das jetzt Ihr Privatvergnügen, oder sind Sie tatsächlich von der CDU geschickt? Ist das die Meinung der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg?
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dieser Erkenntnisge winn kann am heutigen Tag gar nicht hoch genug bewertet werden, oder?
Zum Schluss einen Dank auch an die Verwaltung, an Herrn Dr. Geiger, den sehr profunden Mitarbeiter im Ausschussbü ro, und an Herrn Finkenbeiner. Herr Finkenbeiner, es tut mir leid, dass Sie in diesem Untersuchungsausschuss über Gebühr mit dem Schreiben von Vermerken und Ähnlichem beschäf tigt waren. Aber Sie haben das in der gewohnten Souveräni tät gemacht.
Allen, die zur Arbeit und zu dem Ergebnis dieses Untersu chungsausschusses beigetragen haben, einen herzlichen Dank.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Prä sident, meine Damen und Herren! Die oder der Bürgerbeauf tragte ist ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger. Es ist Ausdruck unseres grenzenlosen Vertrauens in unseren Staats apparat, in unsere Behörden und unsere Verwaltung und eben kein Ausdruck von Misstrauen.
Meine Damen und Her ren, wir betreten in Baden-Württemberg mit diesem Gesetz entwurf weder Neuland, noch stürzen wir uns in ein Abenteu er, sondern wir schließen uns lediglich europäischem Stan dard an.
Denn in 25 von 28 EU-Mitgliedsstaaten ist die Institution ei ner Ombudsperson, einer Ombudseinrichtung Normalität, zum Teil seit Jahrzehnten, und zwar sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene, und in Deutschland kommt sie in den Ländern derzeit verstärkt. Das haben wir auch bei der Anhö rung im Ständigen Ausschuss gehört. Es ist schlicht und ein fach moderner Ausdruck einer bürgernahen Politik, eines neu en Vertrauensverhältnisses zwischen Bürgerinnen und Bür gern und ihrer Verwaltung. Es ist ein niedrigschwelliges An gebot.
Daran fehlt es tatsächlich. Das merken wir immer wieder. Wir wollen ein niedrigschwelliges Angebot auch für einfache An liegen der Bürgerin, des Bürgers. Wir haben im Gesetz des wegen auch klargestellt, dass es nicht darum geht, die Rech te des Petitionsausschusses – die wichtig sind, die Verfas sungsrang haben, die unglaublich hochwertig sind – auch nur im Geringsten zu tangieren. Der Petitionsausschuss soll sei ne hochwichtige Tätigkeit völlig ungeschmälert fortsetzen. Aber es gibt unterhalb des Petitionsrechts – das wissen wir – Hunderte von Alltagsanliegen, die man mit einem Telefonat mit einem Bürgerbeauftragten unter Einschaltung der betei ligten Verwaltung aus der Welt schaffen kann. Darum geht es: um ein niedrigschwelliges Angebot an unsere Bürgerschaft.
Machen wir uns nichts vor: Wir leben gerade in einer nicht leichten Phase für Staat und Zivilgesellschaft, in der alle Kräf te notwendig sind, um den Zusammenhalt unserer Gesell schaft zu erreichen, in der wir die demokratische Funktions weise immer wieder deutlich machen und unser Gemeinwe sen verbessern müssen. Dazu kann ein Bürgerbeauftragter tat sächlich beitragen, wenn er insbesondere denjenigen Bürge rinnen und Bürgern zu mehr Teilhabe verhilft, die keine oder keine so starke Lobby haben. Die gut ausgebildeten, gut or ganisierten Bürgerinnen und Bürger finden immer eine Stim me, einen Ansprechpartner – im Abgeordneten, im Ausschuss, im Landtagspräsidenten, wo auch immer.
Sie finden auch den Weg durch einen zunächst einmal als schwierig anzusehenden Behördenapparat. Aber viele Bürge rinnen und Bürger haben da keine Kenntnisse. Für sie ist der Bürgerbeauftragte, der wirklich präsent sein soll, der das Schaufenster öffentlicher Verwaltung in Baden-Württemberg sein kann, wenn die Arbeit gut läuft, ein neues Angebot, das wir tatsächlich brauchen, um in unserem Land den fatalen Ein druck zu vermeiden, es gäbe Bürgerinnen und Bürger, die tat sächlich abgehängt wären oder keine Stimme hätten oder mit ihrem Anliegen kein Gehör finden würden. Diesem Eindruck möchten wir ausdrücklich entgegentreten. Ich glaube, es ist gerade jetzt für unsere Demokratie sehr notwendig, dass wir so etwas tun.
Wir haben deshalb nicht umsonst bei der Anhörung im Stän digen Ausschuss, aber auch bei allen anderen, die sich dazu geäußert haben, weit überwiegend positive Stimmen gehört.
Erwartungsgemäß haben sich einige dagegen geäußert. Wir haben nichts anderes im Ausschuss erwartet. Dass Herr Stich und Herr Kusterer, die ja beide aus dem gleichen Verband kommen,
sich entsprechend äußern, hat uns nicht überrascht. Wir res pektieren deren Auffassung. Aber wir nehmen auf der ande ren Seite zur Kenntnis, dass die weit überwiegende Mehrheit
von zivilgesellschaftlichen Organisationen, Berufsverbänden und anderen die Einrichtung begrüßen.
Das betrifft auch – das war nicht immer unstrittig; das muss man sensibel behandeln, und das wollen wir auch – die Zu ständigkeit für die Polizei. Das ist erst einmal keine Selbst verständlichkeit. Aber auch das ist kein Ausdruck von Miss trauenskultur. Wir haben sehr wohl vernommen – die Stimme des Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Herrn Seiden spinner, hat es in dieser Anhörung deutlich gemacht –, dass es durchaus begrüßt wird, wenn es künftig eine unabhängige Stimme gibt, um interne Angelegenheiten der Polizei zu klä ren.
Da geht es manchmal um disziplinarische Fragen, es geht um tarifliche Fragen, es geht um andere Dinge. Dort kann ein Bür gerbeauftragter dazu beitragen – das zeigen die Erfahrungen in anderen Ländern –, das relativ unbürokratisch, ohne Ins tanzenweg, ohne gerichtliche Auseinandersetzungen zu klä ren. Das ist im besten Sinn so etwas wie ein kleiner Wehrbe auftragter, wie er im Bundestag erfolgreich tätig ist. So etwas kann man auch in Baden-Württemberg haben. Das ist nicht Ausdruck einer Misstrauenskultur, sondern Ausdruck der Stär kung auch des Zusammenhalts einer Verwaltung und des An gebots an Beschäftigte, überall ihre Fragen klären zu können. Darum geht es.
Als Paket ist das schon etwas, aber es ist auch nicht mehr. Sie überhöhen das zu einem Beitrag des Misstrauens, des Miss fallens. Davon kann keine Rede sein.
Meine Damen und Herren, geben Sie diesem Bürgerbeauf tragten, der in der nächsten Legislaturperiode starten wird – wir haben wegen des nahenden Endes dieser Legislaturperi ode ganz bewusst auf eine schnelle Installierung oder gar Per sonalbesetzung verzichtet; das soll der neue Landtag auf Vor schlag der dann im Amt befindlichen Landesregierung ma chen –, eine Chance. Lassen Sie ihn einmal tätig werden. Nach einem Jahr können wir dann eine erste Bilanz ziehen. Ich glau be, das wird eine gute Initiative und eine gute Einrichtung für Baden-Württemberg.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind in der zweiten Lesung eines wichtigen Gesetzentwurfs. Nun war es bei Herrn Throm natürlich ein bisschen eine Märchenstunde. Ich weiß nicht, welche Vorstellungen er davon hat, wie es in einer Ko alition zugeht. Dass sich die Grünen wieder einmal nicht hät ten durchsetzen können oder Ähnliches, muss ich allerdings in den Bereich der Fabeln verweisen, lieber Herr Kollege. Na türlich ist in einer Koalition ein Gesetz immer zunächst in der Diskussion. Aber dies war weit weniger strittig, als Sie sich das vorstellen können.
Wenn ein Bundesland zum ersten Mal ein Informationsfrei heitsgesetz auf den Weg bringt – wir verabschieden heute ein solches Gesetz –, besteht die Notwendigkeit, Diskussionen zu führen. Dies gilt insbesondere für Behörden und Ministerien. Denn mit einem solchen Gesetz werden Urängste in puncto Informationsfreiheit, in puncto Offenlegung von Informatio nen hervorgerufen. Man ist es nicht gewohnt, transparent zu arbeiten. Das müssen unsere Behörden selbstverständlich ler nen, und ich glaube, sie werden es sehr schnell lernen.
Wir sind auch sehr zuversichtlich, wenn wir die Entwicklun gen in anderen Ländern verfolgen. Wir sehen beispielsweise die Evaluation des Bundes, wir beobachten die Entwicklung in Rheinland-Pfalz, wo vor drei Jahren mit einem ähnlichen Gesetz, wie wir es nun vorlegen, in Sachen Informationsfrei heit eingestiegen wurde; dort war man nach drei Jahren schnell in der Lage, z. B. die sogenannten proaktiven Veröffentli chungspflichten für die Ministerien und Landesbehörden deut lich zu erweitern, weil auch Ministerien und Behörden Zu
trauen gefasst haben. Da ist also selbstverständlich Luft nach oben.
Für den Einstieg, dass das Land Baden-Württemberg, dass die Bürgerinnen und Bürger jetzt endlich über Informationsfrei heitsrechte verfügen, ist das aus unserer Sicht eine gute Grund lage. Wir begrüßen, dass es heute so weit ist.
Sie müssen auch zugestehen: Bei Ihnen war das drei Legisla turperioden lang nicht möglich, obwohl mindestens in zwei Legislaturperioden Ihr damaliger kleiner Koalitionspartner, die FDP/DVP, ein Informationsfreiheitsgesetz gefordert hat. Aber Sie haben das immer verhindert. Wir könnten in BadenWürttemberg schon längst ein Informationsfreiheitsgesetz ha ben. Daher sollten Sie sich nicht ganz so weit aus dem Fens ter hängen. Ich glaube, Sie haben das über viele, viele Jahre in Baden-Württemberg verhindert, meine Damen und Herren.
Aber wir begrüßen, dass wir heute Einvernehmen über diese Einstiegslösung im Gesetz haben.
Noch einmal in aller Kürze die wichtigsten Punkte:
Wir halten es für wichtig, dass unsere Verwaltungen verpflich tet werden, bestimmte Dokumente aktiv zu veröffentlichen. Wir halten die Dokumenttypen, auf die man sich geeinigt hat, für unproblematisch. Das wird auch im Gesetz stehen. Bürge rinnen und Bürger – das ist das Ziel – können sich dadurch selbstständig Informationen aus den Internetseiten der Minis terien und Behörden beschaffen, ohne erst zeitraubende An träge stellen zu müssen.
Wir haben bürgerfreundliche Kostenregelungen – das halte ich für ein ganz wichtiges Ergebnis dieses Gesetzes – ein schließlich der Möglichkeit eines Kostenvoranschlags für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger, um ihr Kostenrisiko über schaubar zu halten.
Dass wir die Widerspruchsrechtsebene beibehalten, sehen wir ebenfalls als sehr wichtig an. Das ist, wenn Sie so wollen, ein gemeinsamer Erfolg der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzentwurfs.
Wir schaffen einen Landesbeauftragten für Informationsfrei heit in der Gestalt des Landesbeauftragten für den Daten schutz, dessen Funktion wir erweitern. Er wird in Zukunft ei ne wichtige Beratungs-, aber auch Entscheidungsfunktion ha ben.
Wir evaluieren das Gesetz transparent und offen und haben, glaube ich, unter dem Strich – ich habe es schon einmal ge sagt – eine Lösung, die sich inhaltlich an den Regelungen des Bundes und einiger Länder orientiert. Wir landen nicht auf dem vorletzten Platz, wir verbessern uns nicht vom letzten auf den vorletzten Platz – auf dem letzten Platz waren wir –, son dern wir rücken jetzt im Bundesvergleich ins Mittelfeld vor.
Natürlich gibt es Kritik. Dieser stellen wir uns auch. Das sind in der Regel aber – Herr Throm, das wissen Sie – Verbände, deren ureigenes Interesse ein Maximum an Informationsbe schaffung ist. Das sind Journalisten, das ist Netzwerk Recher che. Ich glaube, die haben auch eine etwas andere Sicht als die Bürgerinnen und Bürger in ihrer Masse, die ganz andere
Informationsansprüche haben. Für die haben wir das Gesetz in erster Linie gemacht. Für die Bürgerinnen und Bürger ma chen wir dieses Angebot. Ich glaube, das Angebot kann sich sehen lassen.
Deswegen stimmt meine Fraktion diesem Gesetz zu. Das Ein vernehmen freut uns.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwei Bemerkungen am Anfang: Herr Kollege Wolf, die Debatte, die Sie jetzt geführt haben, ist gerade eine von der Sorte, wie sie die Leute drau ßen nicht erwarten.
Nein. Die Leute erwarten, dass man sich den Gefahren, die es gibt, zuwendet, dass man besonnen und sachlich darüber redet, dass man entschlossen handelt, aber nicht, dass man den üblichen Parteienstreit auf dem Rücken der Bürger, die Ängs te haben, austrägt. Das erwarten die Leute tatsächlich nicht.
Zum Zweiten – das sage ich jetzt bewusst am Anfang –: Frau Kollegin Häffner ging am Freitag mit der festen Absicht, ein Grußwort zu halten, zum Landeskongress der Deutschen Po lizeigewerkschaft.
Sie hatte den Vorsitzenden und die Versammlungsleitung dort vorher ausführlich informiert, dass sie ein bestimmtes Zeit fenster hat, weil sie anschließend in ihrem Wahlkreis einen nicht verschiebbaren Termin mit der Frau des Ministerpräsi denten hatte.
Sie hat darum gebeten, in diesem Zeitfenster berücksichtigt zu werden. Das war auf dieser Versammlung
aus Gründen, die wir nicht zu verantworten haben, nicht mög lich.
Es ist Frau Häffner unglaublich schwer gefallen, die Ver sammlung zu verlassen, ohne das Grußwort gehalten zu ha ben.
Aber was nicht geht, ist, anschließend eine wolfsche Märchen stunde und eine Geschichte daraus zu machen, die hinten und vorn nicht stimmt.
Gern.
Herr Kollege Blenke, das trifft nicht zu; es gab durch vorangegangene Reden einen Ver zug im Zeitablauf.
Sie glauben doch nicht im Ernst, dass eine Landtagsabgeord nete eine so große und auch politisch wichtige Versammlung der Polizei ohne Not verlässt. Das glauben Sie doch nicht im Ernst.
Kollegin Häffner war es arg, weil es ihr wichtig gewesen wä re, der Polizei auch an diesem Tag zu sagen, dass wir an der Seite der Polizei stehen, dass wir sie unterstützen, auch im Kampf gegen den Terrorismus.
Die Umstände haben zu etwas anderem geführt.
Ich meine, meine Damen und Herren, das kann man mit par lamentarischem Respekt behandeln und muss die Kollegin jetzt nicht diffamieren; das geht definitiv nicht.
Aber zurück zum Thema.
Wir müssen uns schon gut überlegen, wie wir die Debatte füh ren und mit welcher Haltung wir sie führen.
Ich finde es gut, Herr Kollege Wolf, dass Sie der Landesregie rung Zusammenarbeit bei der Befassung, Verabschiedung und Unterstützung von Maßnahmen, die notwendig sind, anbie ten. Wir sollten uns tatsächlich darauf konzentrieren: Was ist jetzt als richtige Antwort angesagt?
Wir sind uns in der Einschätzung der Ereignisse völlig einig. Dieser Terroranschlag von Paris und das, was wir seitdem er leben, hat eine neue Qualität; es ist auch eine neue Qualität von Bedrohung. Wir sind gleichzeitig dankbar, dass wir in Ba den-Württemberg bis zum heutigen Tag keine konkreten Hin weise auf einen konkreten Anschlag haben.
Das sagen unsere Sicherheitsbehörden bis zum gestrigen Tag; wir wissen, dass wir uns darauf verlassen können. Aber das ist kein Grund zur Untätigkeit; im Gegenteil.
Wir müssen tatsächlich über das reden, was jetzt notwendig ist. Selbstverständlich haben wir gemeinsam – deswegen sind solche Debatten und die Art, wie sie geführt werden, auch so wichtig –
die Aufgabe, der Bevölkerung zu verdeutlichen: Wir tun al les, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu garantieren. Wir tun alles, um den Menschen das Gefühl zu geben: In Baden-Würt temberg lebt man weiterhin sicher. Das steht im Zentrum.
Es darf jetzt nicht passieren, dass die Angst Überhand ge winnt. Da müssen wir ganz konzentriert und engagiert arbei ten.
Das gesellschaftliche Leben muss so normal wie möglich wei tergehen. Ich sage das jetzt gerade mit Blick auf die Wochen, die vor uns liegen: Weihnachtsmärkte, große Menschenan sammlungen in den Innenstädten, wo Weihnachtseinkäufe ge tätigt werden. Da ist es, glaube ich, ganz, ganz wichtig, dass wir uns von unserem Lebensstil nicht abbringen lassen, aber gleichzeitig ein Höchstmaß an Sicherheit garantieren.
Das gilt auch für Sportveranstaltungen, für Veranstaltungen aller Art. Die Sicherheitsbehörden werden Sicherheitskonzep te machen müssen. Aber die Leute sollen bitte das Gefühl ha ben: Wir können zum Weihnachtsmarkt gehen, wir können zur Weihnachtsfeier gehen, und wir können nach wie vor auch
zu Bundesligaspielen des VfB Stuttgart und anderer Vereine gehen.
Ein Garant dafür ist besonnenes und gleichzeitig entschlosse nes Handeln. Dazu gehört auch, das Kind jetzt nicht mit dem Bade auszuschütten. Wir werden alles, wirklich alles ohne Vorbehalte prüfen und der einen wichtigen Fragestellung zu führen: Dient es dem Gewinn von mehr Sicherheit?
Selbstverständlich werden wir dies tun. Dieser Innenminis ter und diese Landesregierung werden dies tun.
Wir sagen gleichzeitig auch: Wir verteidigen und leben unse re Freiheit und unsere Werte. Auch das ist eine mehr denn je notwendige Antwort auf den Terrorismus. Das müssen wir auch demonstrieren. Wir lassen uns nicht unterkriegen. Wir sind entschlossen, unsere Werte, unsere freiheitlichen Vorstel lungen vom Leben beizubehalten. Wir verteidigen das in gro ßer Entschlossenheit mit allem, was wir haben. Auch diese Botschaft ist sehr, sehr wichtig.
Unsere Sicherheitsbehörden leisten jeden Tag hervorragende Arbeit. Zu denen stehen wir. Da können Sie jetzt hineinge heimnissen und hineindiskutieren, was Sie wollen – Sie wer den es nicht schaffen,
einen Keil zwischen die Grünen und die Sicherheitsbehörden zu treiben. Wir unterstützen die Polizei – das haben wir von Anfang an, seit 2011, gemacht –, wo es notwendig ist. Diese Regierung, lieber Herr Zimmermann, hat in vier Jahren für die Polizei mehr gemacht, als Sie in zehn und mehr Jahren vorher getan haben. Das muss man auch einmal als Bilanz ganz deutlich sagen.
Sie sehen es ja an dem, was wir gemacht haben: Auch die von Ihnen viel kritisierte Polizeireform ist ein Beitrag zu mehr Si cherheit in diesem Land.
Gern.
Herr Zimmermann, das ist ganz einfach: Die Vorratsdatenspeicherung ist vom Bun destag beschlossen worden. Das Gesetz liegt derzeit beim Bundespräsidenten und wird anschließend mit einiger Wahr scheinlichkeit an das Verfassungsgericht gehen – das ist an gekündigt –, und dann wird es ein Ergebnis geben.
Wenn die Vorratsdatenspeicherung bestätigt wird, wie sie der Bundestag beschlossen hat, wird sie auch in Baden-Württem berg umgesetzt werden.
Sie wissen, dass die Grünen dazu eine kritische Haltung ha ben; dies ist auch erlaubt, dies ist berechtigt, und dies ist le gitim. In der Anwendung muss man immer prüfen: Was nutzt etwas, und was nutzt nichts?
In Frankreich gibt es zwei Erfahrungen: Es gibt die eine Er fahrung, dass beim Anschlag auf „Charlie Hebdo“ den fran zösischen Sicherheitsbehörden die Vorratsdatenspeicherung leider nichts genutzt hat.
Es gibt aber jetzt, bei den Festnahmen in Saint-Denis, Er kenntnisse, dass unter Umständen auch Elemente der Vorrats datenspeicherung dazu beigetragen haben, diese Terrorgrup pe anzuschauen.
Das muss man sich vorbehaltlos und an der Sache orientiert ansehen, um Konsequenzen daraus zu ziehen.
So handeln wir, Herr Kollege Zimmermann: ohne ideologi sche Brille.
Aber, wie gesagt, es gilt auch: Immer einfach nur mehr Pro gramme, mehr Personal, mehr Gesetze, Herr Kollege Wolf, schaffen nicht per se mehr Sicherheit. Unsere Gesellschaft bleibt verletzlich. Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Das müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern ehrli cherweise immer dazusagen. Mit einem Höchstmaß dazu bei zutragen, dass sie sicher leben können, ist außerordentlich wichtig.
Die Landesregierung hat gehandelt, und zwar mit dem ersten Sonderprogramm im Januar – sowohl was die Stellen als auch
was die Ausstattung angeht. Das Passgenaue an diesem Pro gramm ist, es dort einzusetzen, wo es als notwendig angese hen wurde: im Kampf gegen den Terrorismus.
Heute, zehn Monate nach Implementierung dieses Programms, kann man eine nahezu vollständige Umsetzung in allen Be reichen konstatieren. Die Polizei hat all diese Ressourcen, die se Man- und Womanpower zur Verfügung. Das Programm läuft. Das ist ein guter Erfolg dieser Regierung. Der Vorwurf, sie würde sich um diese Fragen nicht kümmern, ist natürlich weit, weit hergeholt; er trifft in der Tat nicht zu.
Aber wir sagen auch ganz klar: Diese Art von Terrorismus ist eine neue Qualität von Bedrohung – Kollege Sakellariou hat das sehr treffend beschrieben –, auch mit dem Einsatz von mi litärischem Gerät und der wilden Entschlossenheit, wahllos Menschenleben auszulöschen. Jetzt ist es unsere Aufgabe – das läuft bereits, da können Sie ganz sicher sein, und ich bin sicher, dass der Innenminister anschließend dazu etwas sagen wird –, das Antiterrorprogramm 1 durch ein Antiterrorpro gramm 2 mit weiteren Maßnahmen in den wesentlichen Be reichen zu ergänzen.
Dazu gehört selbstverständlich die Polizei, der polizeiliche Vollzugsdienst, wobei wir – das wissen Sie genau, Herr Kol lege Wolf – die 1 000 Stellen, die Sie abgeschafft haben, nicht über Nacht aus dem Boden stampfen können. Aber wir haben in den letzten Jahren sehr viel mehr getan, um Polizei stärker zu machen, als nur die Abgänge durch die demografische Ent wicklung und die Altersabgänge zu ersetzen.
Kollege Sakellariou hat auch das sehr deutlich gesagt.
Wir haben die Ausstattung der Polizei verbessert. Auch das muss man sich noch einmal ansehen. Wir haben mit der Poli zeireform z. B. den Staatsschutz in die Fläche dieses Bundes lands zurückgebracht. Den Staatsschutz haben Sie vorher mit Ihrer Polizeipolitik aus der Fläche abgezogen, meine Damen und Herren.
Es gab ihn 2011 nur noch in Marginalien, und jetzt ist er wie der da. In der Summe macht diese Regierung also einen gu ten Job. Ich bin davon überzeugt – da können Sie dann mit machen –, dass dieses Programm, das wir nächste Woche vor legen, Ihre Zustimmung findet.
Zunächst vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann unterstreichen, was der Kollege Schebesta gesagt hat. Das ist heute ein guter Tag für das Parlament. Wir haben in den letzten Jahren gut zu sammengearbeitet, haben Trennendes zurückgestellt und das Gemeinsame betont und machen damit eine umfangreiche Än derung der Landesverfassung möglich.
Sie besteht aus drei Teilen. Für uns politisch sehr wichtig ist der Teil, der sich mit dem Thema „Direkte Demokratie“ – Volksbegehren, Volksinitiative, Volksabstimmung – beschäf tigt. Das war der eigentliche Ausgangspunkt des gemeinsa men Bemühens um eine Änderung der Verfassung.
Die Triebkraft dafür war, dass Baden-Württemberg einmal das erste Land in der Bundesrepublik Deutschland war, das das Thema „Volksbegehren, Volksabstimmung“ in die Verfassung
aufgenommen hat, nämlich bereits im Jahr 1952. Aber gleich zeitig gilt bis zum heutigen Tag: Die Hürde, die für Bürgerin nen und Bürger mit einem Volksbegehren zu nehmen war, war so hoch, dass es in der Geschichte des Landes nur ein einzi ges Mal gelungen ist, aufgrund eines Volksbegehrens auch zu einer Volksabstimmung zu kommen. Das war im Jahr 1971, als es um die Auflösung des Landtags wegen der umstrittenen kommunalen Gebietsreform ging. Allerdings hat damals der Volksentscheid das notwendige Quorum nicht erreicht. Da nach gab es nur noch die vom Landtag beschlossene Volksab stimmung zum Themenkomplex Stuttgart 21 im November 2011.
Das zeigt in der Summe, dass tatsächlich Reformbedarf be steht. Denn Volksbegehren, Volksinitiative und Volksabstim mung müssen auch Instrumente sein, die realistisch im Land Baden-Württemberg erreichbar sind. Dafür schaffen wir jetzt die Voraussetzungen. Damit wird der Kernbereich von Lan despolitik ein großes Stück bürgerfreundlicher und besser zu gänglich. Bürgerinnen und Bürger können sich künftig mit Anliegen direkt an den Landtag wenden, und sie können, wenn sie mit der Antwort des Landtags nicht zufrieden sind, in einer zweiten Stufe ein Volksbegehren mit dem Ziel einer Volksabstimmung durchführen.
Das wollen wir gemeinsam. Das ist gut so. Weil es immer wie der einmal die bange Frage gibt: „Wollt ihr die repräsentati ve, parlamentarische Demokratie schwächen oder gar abschaf fen?“, sagen wir hier auch klar: Das wollen wir definitiv nicht, aber wir glauben, dass Formen der direkten Demokratie ein wichtiges Korrektiv für die parlamentarische Demokratie sein können. Wir sind davon überzeugt, dass die Instrumente, die wir heute einführen, dieses Ziel auch erreichen können.
Wir haben uns in einer zweiten Arbeitsrunde über Staatsziele verständigt und haben auch hier ein gutes Ergebnis erzielt.
Im Sinne einer schlanken Verfassung haben wir davon abge sehen, die Verfassung unnötig sprachlich aufzublähen. Es sind sehr präzise, verfassungsgemäße Formulierungen.
Es ist richtig, gleichwertige Lebensverhältnisse unter den heu tigen Voraussetzungen in Stadt und Land, in ländlichen Regi onen ebenso wie in Ballungsgebieten zum Ziel einer Landes verfassung zu erheben.
Genauso gilt es, das Ehrenamt in besonderer Weise zu unter stützen und zu stärken. Ich glaube, alle wissen, was in diesen Tagen mit dem Stichwort „Flüchtlinge kommen zu uns und müssen betreut werden“ gemeint ist. Nie war das Ehrenamt wichtiger als jetzt. Gleichzeitig ist unser Bundesland das Land des Ehrenamts schlechthin. Nirgendwo in Deutschland betä tigen sich mehr Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich als in Baden-Württemberg. Das Ehrenamt hat also eine hervorra gende Tradition und verdient es, als Staatsziel formuliert zu werden.
Das gilt schließlich auch für die Stärkung der Kinder- und Ju gendrechte. Wir wollen die Rechte der Kinder gegenüber der staatlichen Gemeinschaft stärken und gleichzeitig die Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe nicht alleinlassen. Kinder haben ein Recht auf bestmögliche individuelle Förderung und Ent wicklung ihrer Persönlichkeit. Das ist die Botschaft, die wir heute mit der Aufnahme dieses Staatsziels in die Landesver fassung verbinden.
Wir hätten gern gesehen, wenn auch Partizipationsrechte für Kinder und Jugendliche direkten Eingang in die Landesver fassung gefunden hätten. Das war ein Punkt, den wir dann ge meinsam zurückgestellt haben. Aber in der Begründung die ser Verfassungsänderung finden sich wichtige Hinweise, die, glaube ich, von den Akteuren in Zukunft zu beachten sind und die wichtig sind.
Nochmals herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen aus der interfraktionellen Arbeitsgruppe, an alle Fraktionen, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen konnten. Das Ergeb nis kann sich sehen lassen. Heute ist ein guter Tag für den Landtag.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer Vorschriften enthält vier Regelungsbereiche, die alle miteinander wichtig sind und die für sich begründen, warum wir Ihnen diesen Gesetzent wurf vorlegen.
Wir kehren – das ist uns sehr, sehr wichtig – bei der Berufs feuerwehr zur alten Regelaltersgrenze – Vollendung des 60. Lebensjahrs – und zur Möglichkeit für Feuerwehrbeam te, freiwillig bis zur Vollendung des 63. Lebensjahrs zu arbei ten, zurück. Wir korrigieren damit bei der Berufsfeuerwehr das schwarz-gelbe Dienstrechtsreformgesetz des Jahres 2010. Dieses Dienstrechtsreformgesetz war im Bereich der Feuer wehren ein schwerwiegender Fehler. Das sehen Sie ja mittler weile auch so. Es gibt ausreichend Belege, medizinische Un tersuchungen dazu, wie sehr der anstrengende Beruf des Be rufsfeuerwehrmanns bzw. der Berufsfeuerwehrfrau die Men schen beansprucht. Deswegen ist diese Regelung der Rück
kehr zu den früheren Altersgrenzen dringend veranlasst. Wir machen das mit diesem Gesetz, und das ist auch gut so, mei ne Damen und Herren.
Wir tragen den Erfordernissen des öffentlichen Dienstes mit stetig neuen Herausforderungen, die wir uns nicht suchen, aber denen wir auch nicht ausweichen können und wollen, da durch Rechnung, dass wir die Arbeitszeit auf freiwilliger Ba sis bis zum 70. Lebensjahr – das ist ja ein stolzes Alter: mitt lerweile bis zum 70. Lebensjahr – verlängern.
Natürlich – das ist aufgrund dieser langen Zeitspanne folge richtig – knüpfen wir die Verlängerung an das dienstliche In teresse. Ich glaube nicht, dass das zu gravierenden Nachtei len im Alltag für Beschäftigte bei uns führen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es, wenn es entsprechende Anträge, Ersuchen der Beschäftigten gibt, so schwerwiegende dienst liche Erfordernisse geben soll, die dagegen sprechen. Da müsste schon etwas außerordentlich Wichtiges vorliegen, als dass wir es uns leisten könnten, auf verdiente, bewährte Kräf te, die z. B. viele Jahre bei uns im Dienst gewesen sind, zu verzichten. Also, das wird sich auf einer sehr vernünftigen, le benswirklichen Praxis einspielen.
Herr Kollege Blenke, Sie dürfen dieses Gesetz und das zwei te von Ihnen genannte – sich derzeit im Gesetzgebungsver fahren befindende – Gesetz zur Reaktivierung von bereits pen sionierten Beamtinnen und Beamten nicht vermischen. Es gibt auch überhaupt keinen Anlass,
von Widersprüchlichkeiten oder gar entgegengesetzter Rechts systematik zu sprechen.
Im einen Fall, bei der freiwilligen Weiterarbeit, handelt es sich um Beamtinnen und Beamte, die noch im aktiven Dienst sind und eine Verlängerung wollen.
Im anderen Fall sind es ehemalige Beamtinnen und Beamte, die wir aufgrund besonderer Notlagen – Stichwort Flücht lingsunterbringung/Flüchtlingsbetreuung – zur Erledigung ho heitlicher Aufgaben aus dem Ruhestand zurückholen und sie reaktivieren. Es sollen Anreize geschaffen werden, dass sie uns für eine gewisse Zeit bei der Erledigung staatlicher Tätig keiten unterstützen.
Man sollte also nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das sind zwei ganz unterschiedliche Regelkreise. Es ist gerechtfertigt, die beiden so, wie es in den beiden Gesetzentwürfen vorgese hen ist, zu regeln. Das ist sehr wohl begründet, und das ma chen wir auch.
Die Neuregelungen sind auch notwendig. Wir brauchen so wohl für die freiwillige Weiterarbeit als auch für die begrenz te Rückkehroption unsere aktiven Beamtinnen und Beamten, auch wenn sie älter sind. Das ist überhaupt keine Frage.
Was die Absenkung der Eingangsbesoldung anbetrifft, ist zu sagen: Diese gilt schon länger, und auch Sie haben die Ein
gangsbesoldung abgesenkt, und zwar im Jahr 2008 um 4 %. Das vergessen Sie oft. Auch Sie haben das aufgrund der Haus haltserfordernisse getan. Wir haben das ja nicht getan, um die Beamtinnen und Beamten zu ärgern oder vor den Kopf zu sto ßen, sondern vielmehr deshalb, weil es tatsächlich klare Haus haltserfordernisse dafür gab.
Die Absenkung ist auch nicht für die Ewigkeit festgeschrie ben. Das ist keine Frage. Wir haben Ihnen im Rahmen der Ausschussberatung zugesagt, dass wir in den nächsten Mona ten die Wirkungsweise kritisch überprüfen. Die Behauptun gen, die Sie immer wieder erheben, wir hätten im öffentlichen Dienst bereits erhebliche Einstellungsprobleme, wir hätten er hebliche Probleme, qualifiziertes Personal zu finden, treffen jedoch nicht zu. Der öffentliche Dienst in Baden-Württem berg ist auch durch eine Vielzahl sonstiger Maßnahmen in der Lage, attraktiv zu sein: Beispiele sind familienfreundliche Ge staltung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Weiterbil dungsmöglichkeiten und Ähnliches.
In der Summe drückt dieser Gesetzentwurf unser Angebot für einen fortgesetzt attraktiven öffentlichen Dienst in einer gu ten Weise aus, und deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Was ist das für eine Debatte hier?
Nein, das ist keine Aktuelle Debatte, das ist eine Debatte über einen Antrag. – Wir haben immer gesagt – das gilt in der Flüchtlingskrise besonders –, wir prüfen jeden Vorschlag auf Tauglichkeit – jeden Vorschlag.
Das müssen wir auch. Das gilt für die Koalition: Wir prüfen jeden Vorschlag.
Nur, es gibt keinen Vorschlag. Es gibt kein Konzept. Es gibt nichts.
Wenn das so weitergeht, hat der Begriff „Transitzone“ gute Chancen, zum Phantom des Jahres zu werden. Es gibt bis zum heutigen Tag kein Konzept, das man auf Tauglichkeit, auf Ver einbarkeit mit EU-Recht, mit Verfassungsrecht seriös prüfen kann.
Das, was Sie seitens des Bundes in einem ersten Referenten entwurf im Zusammenhang mit dem Asylpaket II vorgelegt hatten, ist aus gutem Grund zurückgezogen worden, weil näm lich die Anlehnung an das Flughafenverfahren und die 1:1-Um setzung hier aus Fristgründen und aus vielen anderen Grün den erkennbar nicht tauglich ist. Ein neuer Vorschlag liegt bis zum heutigen Tag nicht vor. Legen Sie ihn vor, dann werden wir uns damit konstruktiv auseinandersetzen. Das ist über haupt keine Frage. Aber Phantomdebatten helfen bei der Lö sung der Flüchtlingskrise in Baden-Württemberg nicht wei ter, sondern tragen nur zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger bei, meine Damen und Herren.
Gern.
Herr Kollege Müller, bei allem Verständnis: Noch gelten der Föderalismus und die Zu ständigkeit des Bundes.
Bei aller Liebe für die Bodenseeregion: Wir gehen nicht da von aus, dass zwischen Friedrichshafen und Bregenz in ab sehbarer Zeit eine Transitzone eingerichtet wird.
Die Wege der Flüchtlinge sind andere.
Deswegen muss man sich damit auseinandersetzen.
Ich schlage Ihnen vor: Legen Sie ein Konzept auf den Tisch. Dann diskutieren wir darüber, ob es umsetzbar ist, ob es ein sinnvoller Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen ist, vor denen wir stehen.
Meine Damen und Herren, konzentrieren wir uns auf das, was wir haben. Das ist doch der entscheidende Punkt.
Es gibt Bund-Länder-Beschlüsse, die in großem Einverneh men gefasst worden sind. Diese Beschlüsse sind eine Woche alt; sie stehen seit wenigen Tagen im Bundesgesetzblatt. Auch die Landesregierung von Baden-Württemberg ist im Begriff, diese Beschlüsse umzusetzen, und zwar in all ihren Facetten. Wir sind sicher, dass diese Beschlüsse wirken und dazu bei tragen werden, das, was in Baden-Württemberg schon bisher an erfolgreicher Flüchtlingspolitik gemacht worden ist, wei ter zu verstetigen.
Wir machen das, und zwar – darauf kommt es auch an –
tatsächlich mit der Haltung: „Wir schaffen das“, ohne aber blauäugig zu sein. Vielmehr schaffen wir das natürlich nur, wenn alle Partner in Europa und im nationalen Verbund ihre Hausaufgaben machen. Das haben wir immer gesagt, das hat der Ministerpräsident gesagt, und das gilt.
Wenn es eine gemeinsame Kraftanstrengung aller gibt, ist das zu schaffen. Dazu gehört auch die sehr schnelle Umsetzung der Beschlüsse des EU-Balkangipfels vom Wochenende. Die 17 Maßnahmen werden dazu beitragen, die gegenwärtigen Schwierigkeiten an der bayerisch-österreichischen Grenze, die wir natürlich auch sehen, ein Stück weit zu verkleinern und im Übrigen eine sich dort abzeichnende humanitäre Ka tastrophe vor dem nächsten Winter unter Umständen abzu wenden. Das muss unser nächstes gemeinsames Ziel sein – und keine Phantomdebatten hier im Landtag von Baden-Würt temberg.
Ich finde, wir stehen vor einer außergewöhnlichen Situation. Wir müssen schon sehr darauf achten – bis hin zur Wortwahl –, dass wir nicht die radikalen Ränder in diesem Land stark machen, meine Damen und Herren.
Ich meine das sehr, sehr ernst. Das ist eine gemeinsame Ver pflichtung für uns alle. Die Debatte muss sein. Die Debatte über das richtige Konzept, über die richtigen Wege zur Lö sung muss in dieser Lage sein.
Aber Debatten, die das Signal hervorrufen: „Die Politik schafft es nicht. Die Politik diskutiert über Lösungen, die gar nicht ausgereift sind, und die Politik macht letztlich den Eindruck von Hilflosigkeit“,
führen im Ergebnis zur Stärkung der radikalen Ränder. Das können wir gemeinsam nicht wollen.
Ich finde, bei den Grundfragen dieser Herausforderung und den Antworten darauf müssen wir als Demokraten zusammen stehen. Da haben Sie, meine Damen und Herren, noch Nach holbedarf.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Blenke, es spricht nichts gegen eine Anhörung. Das können wir vielleicht auch gern schon heute am Rande des Plenums konkret ver einbaren, damit sie bei der nächsten Sitzung des Innenaus schusses stattfinden kann. Ich finde es richtig, die kommuna len Landesverbände und die beiden Beamtenorganisationen noch einmal anzuhören, und dass Sie mehr Zeit zur Beratung haben wollen, kann ich auch verstehen. Es muss immer das Bestreben sein, die Beratungsgrundlage frühestmöglich zur Verfügung zu stellen. Das ist in Ordnung.
Die Intentionen des Gesetzes sind bereits dargelegt worden. Wir nehmen die Gesetzesänderung vor, weil wir auf neue He rausforderungen neue Antworten geben wollen und müssen. Die Entwicklung im öffentlichen Dienst ist bekannt. Auch die Altersentwicklung ist bekannt, und die Breite neuer und alter Aufgaben ist ebenfalls hinreichend bekannt.
Es ist eine richtige Entscheidung, die Möglichkeiten zur frei willigen Verlängerung der Lebensarbeitszeit zu erweitern. Das ist natürlich schon eine Zahl, die vor zehn, 15 Jahren in der Debatte unvorstellbar gewesen wäre, aber jetzt ist die freiwil lige Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr aktuell. Wir glau ben – unter Abwägung aller Gesichtspunkte –, dies auch um setzen und vertreten zu können.