Implantate, genau. – Im Zuge der Deregulierung wurden die ehemals staatliche Zulassung von Produkten und die Überwa chung der Hersteller unabhängigen, kompetenten, überwie gend privaten Prüfstellen übertragen. Voraussetzung sind je doch immer die staatliche Akkreditierung, die Benennung und Überwachung nach international standardisierten Vorgaben.
In Deutschland ist die Umsetzung des Medizinproduktegeset zes nach dem Grundgesetz eine Aufgabe der Länder. Die ZLG vollzieht dabei die Aufgaben der Länder hinsichtlich der An erkennung und der Benennung. Dazu gehören insbesondere die Bereiche Anerkennung und Überwachung von Prüflabo ratorien und Zertifizierungsstellen in den Bereichen Medizin produkte und In-vitro-Diagnostika.
Um das dafür erforderliche besondere fachliche Know-how nicht in jedem Bundesland neu aufbauen zu müssen und auch auf europäischer Ebene geschlossen agieren zu können, wur de die ZLG eingerichtet: Im Arzneimittelbereich übernimmt die ZLG Koordinierungsaufgaben der Länder insbesondere hinsichtlich der EU-Ebene.
Ich glaube, das ist ein ganz gutes Beispiel, wie Synergien op timal genutzt werden können, wie Koordinierungsaufgaben im Arzneimittelbereich aktualisiert werden können. Wir tra gen dieser Neuordnung mit dem vorliegenden Abkommen Rechnung.
Ich darf mich dafür bedanken, dass sowohl im Sozialaus schuss als auch hier heute in der Zweiten Beratung des Ge setzentwurfs das ganze Haus Zustimmung signalisiert. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen nach außen, weil durch die ses Gesetz die Bürgerinnen und Bürger insgesamt noch bes ser als bisher geschützt werden.
(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie des Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU – Abg. Manfred Lucha GRÜNE: Sehr gut!)
Da in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1957. Abstimmungsgrund lage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksa che 15/2374. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzent wurf unverändert zuzustimmen.
Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizin
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 ein stimmig so beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 ein stimmig so beschlossen.
lautet: „Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesund heitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Gesetz einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Aufhebung des Fahrberechtigungsgesetzes – Drucksache 15/1960
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Zu diesem Thema wurde im Landtag zwar schon alles gesagt, aber noch nicht heute. Deshalb ist es mir ein Bedürf nis, für die Ehrenamtlichen in unserem Land noch einmal da rauf hinzuweisen, dass wegen der guten Vorarbeit unserer Bundesregierung und der schwarz-gelben Landesregierung das Fahrberechtigungsgesetz nun endlich aufgehoben werden kann.
Damit ist der Weg frei für eine Verordnung, die regelt, unter welchen Bedingungen die ehrenamtlich Tätigen zukünftig Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t steuern dürfen. Herr Minister, denken Sie diesbe züglich aber bitte auch an das, was Sie uns am 10. November 2011 versprochen haben:
Ich weiß, dass in diesem Haus niemand mehr davon überzeugt werden muss. Wir ziehen alle am gleichen Schlauch.
(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Solange wir nicht auf demselben stehen!)
Mit dem sogenannten Feuerwehrführerschein wollen wir er reichen, dass sich unsere Ehrenamtlichen bei Feuerwehren, beim Katastrophenschutz, bei technischen Diensten und beim Rettungsdienst weiter für unsere Gesellschaft engagieren kön nen, ohne dass dabei für Träger und Organisationen hohe Kos ten entstehen.
Wie schon bei der ersten Lesung bitte ich heute auch um Klä rung, um eine Klarstellung in der neuen Verordnung. Denken Sie bitte auch an die Engagierten im freiwilligen sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst, wie Sie es uns in der ersten Lesung zugesagt haben. Diese müssen den Ehrenamtlichen gleichgestellt werden, damit es sich für die Verbände lohnt, sie an den Fahrzeugen auszubilden.
Auch auf die rechtlichen Bedenken der Verbände weise ich noch einmal hin. Bitte klären Sie den rechtlichen Rahmen für den Fall, dass ein zu Unterrichtender während einer Ausbil dungsfahrt einen Unfall – möglicherweise mit Verletzten – verursacht, der Ausbilder dies zwar erkennt, aber nicht ein greifen kann. Fordern Sie deshalb beim Bund im Interesse un serer Verbände Rechtssicherheit ein!
Wie schon in der ersten Lesung fordere ich Sie, Herr Minis ter Hermann, heute noch einmal auf, uns endlich den Fahr plan mitzuteilen, wann die Verordnung erlassen wird, damit
Am Ende darf ich uns allen noch gratulieren, dass wir mit die sem Gesetz einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten und das Ehrenamt im Land fördern.