Meine Damen und Herren, wir haben die Übergangsfristen – auch im Interesse der Unternehmen, die dort tätig sind, und der Verbände – relativ großzügig gewählt. Eine noch großzü gigere Haltung würde natürlich auch das Risiko beinhalten – das sollten wir nicht aus dem Auge verlieren –, dass die Ziel richtung unserer Neuregelung konterkariert würde und diese damit insgesamt inkonsistent würde. Das wollen wir nicht.
Ich weise darauf hin, dass Baden-Württemberg sich nicht al lein auf diesem Weg befindet, sondern dass sich die anderen Länderregelungen, die schon getroffen worden sind, damit im Gleichklang bewegen. Wir sind bei der Ausgestaltung bei spielsweise der Härtefallregelungen sogar deutlich stärker ins Detail gegangen, als dies andere Bundesländer getan haben. Wir sind das Thema Rechtsunsicherheit, das Thema „Unkla re Rechtsbegriffe“ durchaus präziser angegangen als andere Länder.
Meine Damen und Herren, zum Thema Datenschutz gibt es einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen, der die §§ 30, 32 und 48 betrifft, wo es um Datensicherheit und um Transparenz geht – auch dies ein Ausfluss von Diskussionen. Das zeigt, dass wir, die Landesregierung, nicht den Anspruch haben, einen Gesetzentwurf ohne irgendwelche Veränderun gen durch den Landtag zu bringen, sondern dass wir durch aus diskussionsbereit und guten Argumenten gegenüber auf geschlossen sind, etwa was das Stichwort „Videoaufzeichnung in Spielbanken“ anlangt. Denn wir haben uns schlicht und er greifend zu eigen gemacht, dass die Belange der Bürgerinnen und Bürger in puncto Datenschutz bei uns einen hohen Stel lenwert haben. Das wird durch diesen Änderungsantrag jetzt noch ergänzend berücksichtigt. Auch der Landesdatenschutz beauftragte hat noch Hinweise und Anregungen gegeben, de nen wir in nicht geringem Umfang letztendlich gefolgt sind.
Ganz wichtig war unseres Erachtens – dafür bedanke ich mich auch ausdrücklich –, dass es im Zusammenspiel mit den Re gierungsfraktionen noch möglich war, die Gefahr eines Miss verständnisses von § 13 Absatz 3 zu beheben und deutlich zu machen, dass dort noch ergänzender Regelungsbedarf besteht. Um es klar zu sagen: Es geht darum, ob zukünftig z. B. in Bahnhöfen Annahmestellen betrieben werden können. Da war die Gesetzesformulierung in der Tat missverständlich. Das ha ben wir jetzt präzisiert und haben deutlich gemacht, dass An nahmestellen selbstverständlich in Gebäudekomplexen betrie ben werden können, in denen eine Spielstätte ist, aber eben beispielsweise nicht in einer Spielhalle selbst. Deshalb ist es gut, dass diese Änderung noch eingefügt wird.
Die Änderungen, die im Antrag enthalten sind, trägt die Lan desregierung und trage ich, der zuständige Minister, inhaltlich mit, was Themen wie Tageslicht in Spielhallen oder die Au ßengestaltung von Spielhallen anlangt. Das sind vernünftige Regelungen, die wir gern mit aufnehmen werden.
Ausdrücklich will ich auch noch einmal sagen: Es ist eine ba re Selbstverständlichkeit, dass die Vorschriften bezüglich Ord nungswidrigkeiten, die festgelegt sind, oder Regelungen, die sich aus dem Bundesdatenschutz ergeben, natürlich durch un ser Gesetz unberührt bleiben und weiterhin Gültigkeit haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zugegebenermaßen – das bestreite ich nicht – betreten wir mit unserem Landes glücksspielgesetz Neuland. Das Gesetz ist durchaus ambitio niert, und wir werden uns auch in der Zukunft vermutlich noch mit den Inhalten beschäftigen müssen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass wir nur mit diesem Gesetz tatsächlich die Chance haben, unser Lotteriemonopol zu erhalten. Das ist er klärter Wille. Das wollen wir, und dieses Gesetz ist hierfür er forderlich. Deshalb bedanke ich mich für die breite Unterstüt zung in diesem Haus.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/2431. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/2485. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zur Beschlussempfehlung liegt der Änderungsantrag der Frak tion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Drucksache 15/2656, vor. Die einzelnen Ziffern dieses Änderungsantrags werde ich bei der Abstimmung über den entsprechenden Abschnitt des Gesetzentwurfs aufrufen.
mit den §§ 1 bis 8. Wer Abschnitt 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mit wenigen Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 9 bis 13. Zu § 13 liegt Ziffer 1 des Änderungsan trags der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD, Druck sache 15/2656, vor. Wer dieser Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich angenommen.
Wer Abschnitt 2 mit der soeben beschlossenen Änderung in § 13 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 14 bis 26. Wer den Abschnitten 3 bis 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 27 bis 39. Zu § 30 liegt Ziffer 2 des Änderungsan trags Drucksache 15/2656 vor. Wer der Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Ziffer 2 des Änderungsantrags ist mehrheitlich zu gestimmt.
Ziffer 3 dieses Änderungsantrags begehrt durch die soeben beschlossene Änderung der Überschrift des § 30 die entspre chende Anpassung der Inhaltsübersicht. Wer der Ziffer 3 zu stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
Zu § 32 liegt Ziffer 4 des Änderungsantrags Drucksache 15/2656 vor. Wer Ziffer 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehr heitlich zugestimmt.
Wer Abschnitt 6 mit den soeben beschlossenen Änderungen in den §§ 30 und 32 sowie in der Inhaltsübersicht zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 40 bis 46. Zu § 44 liegt Ziffer 5 des Änderungsan trags Drucksache 15/2656 vor. Wer Ziffer 5 zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
Wer Abschnitt 7 mit der soeben beschlossenen Änderung in § 44 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 47 bis 50. Zu § 48 liegt Ziffer 6 des Änderungsan trags 15/2656 vor. Wer dieser Ziffer 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
Wer Abschnitt 8 mit der soeben beschlossenen Ergänzung in § 48 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Über die §§ 52 und 53 kann zusammen abgestimmt werden, § 51 bitte ge trennt!)
Zu § 51 liegt Ziffer 7 des Änderungsantrags Drucksache 15/2656 vor. Wer Ziffer 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehr heitlich zugestimmt.
Wer § 51 mit der soeben beschlossenen Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich so zugestimmt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die §§ 52 und 53. Wer den §§ 52 und 53 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesen beiden Paragrafen mehrheitlich zugestimmt.