Ich persönlich habe in der Folge Professor Rauschenbach und sein Team, die diese Expertise erstellt hatten, beauftragt, die Umsetzung des „Zukunftsplans Jugend“ in Baden-Württem berg zu begleiten, und zwar genau in der Form, dass diejeni gen, die die entsprechenden Kapitel in dem ersten Text ge schrieben haben, nun die Umsetzung auch selbst begleiten, zusammen mit den Partnern aus der Jugendarbeit und der Ju gendsozialarbeit. Dieser Prozess steht kurz vor seinem Ab schluss.
Zur Umsetzung des „Zukunftsplans Jugend“ und damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendar beit und der Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg stellt das Land im Jahr 2013 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mil lion € und ab dem Jahr 2014 Mittel in Höhe von 3 Millionen € zur Verfügung, um die Jugendarbeit zukunftssicher zu machen und ihr eine Perspektive zu geben. Auch damit sind wir auf gutem Weg, das im Koalitionsvertrag festgesetzte Ziel einer strukturellen und inhaltlichen Stärkung und Weiterentwick lung der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Land zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zählt derzeit zu den großen Herausforderungen der Sozialpolitik in Baden-Württemberg. Die Landesregierung wird sich dieser Herausforderung stel len. Aber eines ist auch ganz klar: Inklusion ist nicht zum Nulltarif zu haben.
Inklusion ist ein langer Prozess, an dessen Anfang wir uns be finden. Daher wollen wir neben den bestehenden Investitions förderungen für Einrichtungen in der Behindertenhilfe im nächsten Jahr über 2 Millionen € und 2014 fast 5 Millionen € für die Inklusion der Menschen mit Behinderung in die Ge sellschaft aufwenden.
Mit diesem Geld – danach haben Sie gefragt – werden wir die Umsetzung des novellierten Landes-Behindertengleichstel lungsgesetzes finanzieren. Wir werden mit diesem Geld Öf fentlichkeitsarbeit für Inklusion finanzieren, aber auch weg weisende Projekte und Forschungsvorhaben fördern.
Zwei Beispiele darf ich Ihnen an dieser Stelle nennen. Das Projekt Inklusionsinitiative 2012 des Kreisjugendrings RemsMurr ist eines der geförderten Projekte. Im Rahmen dieses Projekts sollen die Pilotversion eines Inklusionsindex, der ja auch von den Betroffenenvertretungen gefordert wird, für die Jugendarbeit entwickelt sowie ein Fortbildungs- und ein Vor tragskonzept für Akteure der Jugendarbeit erstellt werden.
Weiter soll das Projekt „Kunst als Brücke“ des Kulturnetz werks Blaues Haus gefördert werden, durch das Menschen
mit Behinderung ermutigt werden sollen, mit ihren kreativen Arbeiten an die Öffentlichkeit zu treten. Im Rahmen dieses Projekts soll ein Kunstpreis für Menschen mit Handicap ver liehen werden.
Mit diesen und weiteren Projekten geben wir der Umsetzung der Inklusion in Baden-Württemberg einen Schub. Denn In klusion muss vor Ort bei den Menschen ankommen und kann nicht von oben verordnet werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall bei den Grünen und der SPD sowie der Abg. Dr. Marianne Engeser CDU – Abg. Manfred Lucha GRÜNE: Super!)
Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch ein Wort zur Krankenhausförderung. Ich finde es schon erstaunlich und eigentlich auch ziemlich befremdlich,
wie man sich hier hinstellen und beklagen kann, die grün-ro te Landesregierung würde zu wenig Mittel für die Investitio nen in die Krankenhäuser bereitstellen. Wie kann man so et was machen, nachdem man uns – offensichtlich haben Sie das ebenfalls vergessen – über 1 Milliarde € Förderstau bei den Investitionen für die Krankenhäuser hinterlassen hat?
Ich beschäftige mich schon von Berufs wegen relativ viel mit Demenz. Aber manchmal muss ich mich einfach immer noch wundern.
Sehr geehrte Frau Ministerin, würden Sie mir zustimmen, dass gemessen an den Wahlprogrammen von SPD und Grünen – der jetzigen Regierungskoalition – ursprünglich mehr als das geplant war, was Sie im Koalitionsvertrag geschrieben haben, und mehr als das, was Sie jetzt tatsächlich beschrieben haben?
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Da war ja noch kein Kassensturz! – Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Wir sind erst eineinhalb Jahre an der Regierung! – Zuruf des Abg. Alfred Winkler SPD)
Ich stimme Ihnen dahin gehend zu, dass es, soweit es möglich ist, unser erklärtes Ziel ist, den Investitionsstau während dieser Legislaturperiode suk zessive abzubauen und eine Neuausrichtung der Kranken hausstruktur im Land voranzutreiben.
Wir haben uns mit den Mittelerhöhungen für die Kranken hausfinanzierung im Vierten Nachtragshaushalt 2011 sowie im Haushalt 2012 bereits zu unserer Verantwortung für die Kliniken im Land bekannt. Wir werden auch 2013 und 2014 die Erhöhungen fortschreiben und weiterhin an der dualen Krankenhausfinanzierung festhalten. Die Botschaft ist klar: Das Land bleibt für die Krankenhäuser ein verlässlicher Part ner. So können Krankenhäuser auch in Zukunft mit einer zeit nahen Förderung ihrer dringlichen Baumaßnahmen rechnen.
Die Kliniken im Land – so viel auch noch zu Ihrer Frage – werden mit dem Landeshaushalt 2013/2014 nochmals jeweils 20 Millionen € mehr als 2012 über das Krankenhausprogramm erhalten, das heißt, insgesamt 60 Millionen € mehr, als ur sprünglich vorgesehen waren.
Natürlich wollen wir damit auch eine bessere Infrastruktur der Krankenhäuser und ein Ausgerichtetsein auf den Wettbewerb erreichen. Baden-Württemberg steht hier gar nicht schlecht da, denn mittelfristig wird sich durch die Investitionen nicht zuletzt auch die Wirtschaftlichkeit und die Qualität der Klini ken im Land entsprechend verbessern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf weitere so zialpolitische Akzente dieses Haushalts ansprechen. Da ist zum einen die Pflegepolitik. Im Oktober hat das Sozialminis terium die Informations- und Werbekampagne „Vom Fach – Für Menschen. Pflege- und Sozialberufe in Baden-Württem berg“ gestartet. Diese Kampagne, deren Kern ein Internetauf tritt ist, soll die gesamte Legislaturperiode laufen und einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in der Pflege liefern.
Weiter hat der Ministerrat am 23. Oktober dem „Zukunftsplan Gesundheit“ mit den Eckpunkten zum Gesundheitsdialog Ba den-Württemberg zugestimmt. Der Gesundheitsdialog soll auf allen Ebenen – von der Landesgesundheitskonferenz über Ge sundheitsdialoge bis zur kommunalen Ebene – zu verschiede nen Themen gestartet und entwickelt werden, denn wir wol len mit diesem Gesundheitsdialog das baden-württembergi sche Gesundheitswesen gemeinsam mit den Partnern im Ge sundheitswesen und unter der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zukunftsfähig machen.
Der Landesarbeitskreis Psychiatrie hat Eckpunkte für ein Psy chisch-Kranken-Hilfe-Gesetz verabschiedet, welche nach Frei gabe durch das Kabinett Grundlage für die Erstellung eines entsprechenden Gesetzentwurfs sein werden. Durch die Er höhung der Mittel für die Förderung der Sozialpsychiatrischen Dienste wird die Umsetzung der Grundversorgungspflicht er heblich gestärkt. Diese Stärkung ist natürlich auch für die Um setzung dieses Gesetzes von ganz wesentlicher Bedeutung.
Des Weiteren sind wir gerade dabei, einen Aktionsplan für To leranz und Gleichstellung zu erstellen. Angesichts der Debat te von heute Morgen scheint es mir auch dringend notwendig, dass wir diesen Aktionsplan für Toleranz und Gleichstellung so bald wie möglich umsetzen, um strukturelle Nachteile und die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans
Ich lade Sie von der CDU-Fraktion gern ein – jeden natürlich mit seiner persönlichen Meinung –, sich am Diskussionspro zess zu beteiligen.
Ebenso setzen wir – sind Sie vielleicht einmal ein bisschen ruhig? – einen Aktionsplan gegen Opfer von Gewalt und Men schenhandel um. Denn die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in jeglicher Form – sei es häusliche Gewalt, sei es Zwangsprostitution, sei es Menschenhandel oder die Verstüm melung weiblicher Genitalien – ist eine wichtige Verpflich tung für uns. Die betroffenen Frauen und Kinder brauchen un sere Unterstützung. Damit diese Hilfe und Betreuung schnell und niedrigschwellig gewährleistet werden können, ist die Schaffung bzw. Erhaltung einer bedarfsgerechten und zukunft weisenden Hilfeinfrastruktur erforderlich.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erstmals seit Jahren können wir den Verbänden mehr Förderung zukommen las sen. In den von mir genannten Handlungsfeldern sind zahlrei che weitere Verbände wie z. B. der Kinderschutzbund, Pro Fa milia, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, die Aidshilfe oder der Landesfamilienrat außerordentlich enga giert tätig. Ohne deren Engagement wäre ein Großteil der An gebote im Land nicht denkbar. Hohes ehrenamtliches Enga gement verbindet sich da mit hauptamtlicher Kompetenz. Das gibt es natürlich nicht zum Nulltarif. Deshalb haben wir die von der Vorgängerregierung viele Jahre lang unterlassene An passung an gestiegene Löhne und Kosten endlich realisieren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, ich konn te deutlich machen, dass nach der Aufbauarbeit in den Jahren 2013 und 2014 die Phase des Ausbaus und der Vertiefung in der Sozialpolitik kommen muss. Sie sehen heute, dass der not wendige Politikwechsel im Sozialbereich im Land auf einem guten Weg ist – auch wenn manch einer dies vielleicht etwas verschlafen hat.
Klar ist: Weitere Schritte müssen folgen, wenn wir mit den künftigen Herausforderungen der Gesellschaft Schritt halten und zugleich die Basis für eine konkurrenzfähige, aber sozi ale Marktwirtschaft mit einem menschlichen Antlitz legen wollen.
Ich darf mich an dieser Stelle bei den Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitikern der Koalitionsfraktionen ganz herzlich be danken, die diesen Politikwechsel in der Sozialpolitik im Land nachhaltig unterstützen und mittragen. Ich darf mich an die ser Stelle aber auch ganz herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialministeriums bedanken, die mit vollem Engagement ebenfalls an diesem Politikwechsel mit arbeiten. Ich bin mir sicher, wir sind auf einem guten Weg in ein sozialeres, in ein gerechteres Baden-Württemberg.
Sehr geehrte Kollegin nen und Kollegen, die Ministerin hat die vorgegebene Rede zeit von 50 % der Gesamtredezeit der Fraktionen überschrit ten. Deshalb besteht nun nach § 83 a Absatz 1 der Geschäfts ordnung für die Fraktionen die Möglichkeit, ebenfalls eine verlängerte Redezeit in Anspruch zu nehmen, sofern dies ge wünscht ist.