ersten Lebensjahrs auch tatsächlich erfüllen können. Trotz des Drucks, ausbauen zu müssen, ist es wichtig, dass Qualität im mer Vorrang hat. Das heißt: Klasse statt Masse. Das gilt vor allem für die frühkindliche Bildung. Daran müssen wir die Tagespflege und die Kinderbetreuung insgesamt messen.
Zum Schluss möchte ich mich noch einmal ganz herzlich beim Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e. V. bedanken, der sich in dieser Hinsicht sowohl beim qua litativen Ausbau als auch bei der Quantität sehr stark einge bracht hat. Ich hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Da wird doch nicht jemand die Tagesmutter gerufen haben. – Die Kindertages pflege ist eine Betreuungsform, die sich vor allem durch ih ren persönlich-familiären Charakter sowie durch ihre Flexi bilität auszeichnet. Wir Liberalen treten dafür ein, sie neben der Betreuung in Tageseinrichtungen als gleichberechtigte Be treuungsform anzuerkennen.
Die Anhebung des Fördersatzes von 5,50 € im Jahr 2011 für Kinder unter drei Jahren ist ein richtiger Schritt in diese Rich tung. Das Ziel sollte – das wurde auch schon angesprochen – eine Harmonisierung der Kostenbeteiligung der Eltern sowohl für die Kindertagesstätten als auch für die Kindertagespflege sein, damit echte Wahlfreiheit und faire Wettbewerbsbedin gungen entstehen.
Positiv ist, dass der Bund die Kindertagespflege weiterhin för dert – neben der finanziellen Förderung auch dadurch, dass er die beitragsrechtliche Sonderregelung für Tagespflegeperso nen in der Kranken- und Pflegeversicherung verlängert hat. Dadurch werden die Tagespflegepersonen finanziell entlastet und erhalten einen Anreiz, weitere Kinder aufzunehmen.
Dem Dank der Kollegin Aras an die Tagesmütter und Tages väter – 6 727 zum Stand März 2012 – schließe ich mich gern an. Die 6 727 Tagesmütter und Tagesväter haben knapp 19 000 Kinder betreut. Natürlich sprechen wir auch dem Landesver band der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg – sowohl dem Landesverband als auch den vielen Untergliederungen auf Orts- und Kreisebene – unseren herzlichen Dank und un sere Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
Es war ein Thema – es gab auch einen entsprechenden SPDVorschlag –, die Zuständigkeit für die Kindertagespflege von
den Stadt- und Landkreisen auf die Städte und Gemeinden zu übertragen. Die Betroffenen – der Landesverband der Tages mütter-Vereine bzw. die Kommunen – zeigten Ablehnung bzw. äußerten Zweifel. Es gilt aber festzuhalten, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg den Kommu nen bereits jetzt eine eigene Entscheidungshoheit über die Zu ständigkeit einräumt. Diese könnte durchaus stärker genutzt werden. Im Übrigen kann die Zuständigkeit bereits jetzt auf die Städte und Gemeinden übertragen werden. In einem Land kreis wird das auch praktiziert.
In den vergangenen Jahren wurde ein anspruchsvolles Quali fizierungsprogramm mit 160 Unterrichtsstunden für die Ta gesmütter auf den Weg gebracht. Wünschenswert wäre eine Perspektive zur Weiterentwicklung in Richtung Erzieherin nentätigkeit. Das Ministerium hat auf Anfrage meines Kolle gen Dr. Kern die Absicht erklärt, hier eine Lösung zu erarbei ten. Dies würde zur Attraktivität einer Tätigkeit als Tagesmut ter oder Tagesvater wesentlich beitragen.
Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist auch die fachliche Beglei tung der Tagesmütter in den Jugendämtern. Ich nehme das Lob gern mit in den Rems-Murr-Kreis, Frau Kollegin Aras. Mit dem Betreuungsschlüssel von 1 : 60 haben wir im RemsMurr-Kreis nicht die rote Laterne,
Aber Potenzial bietet auch die Möglichkeit der Förderung der Kindertagespflege in Betrieben als wichtigem Baustein der Kinderbetreuung und auch die Möglichkeit der Tagesbetreu ung in anderen geeigneten Räumen. Wichtig ist hier, dass auch die baulichen Standards so sichergestellt werden, dass sie auch für kleine und mittlere Unternehmen finanziell umsetzbar sind.
Noch zum Rechtsanspruch auf einen U-3-Betreuungsplatz. Bei aller gebotenen Eile darf beim Ausbau der Kita-Plätze kei nesfalls die Qualität aus dem Blickfeld geraten. Um dem Man gel an Erzieherinnen zu begegnen, hat die FDP/DVP die Er weiterung des Qualifikationskatalogs mitgetragen. Auch gilt es, die Tageselternbetreuung als gleichwertige Betreuungs form anzuerkennen und eine Wahlfreiheit durch Betreuungs gutscheine herzustellen, wie es die FDP/DVP schon seit Län gerem fordert.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim heutigen Thema – davon bin ich überzeugt – herrscht, wenn wir den Dreiklang „Tagesmütter stärken, Qualität ver bessern, Ausbau voranbringen“ betrachten, weitgehend Kon
sens, wenn ich jetzt richtig zugehört habe. Unser gemeinsa mes Ziel ist – das habe ich auch so aufgenommen –, landes weit ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertages einrichtungen und in der Kindertagespflege zu haben.
Sie alle wissen: Eine tragende Säule der Kinderbetreuung im Land ist die Förderung der Kindertagespflege neben der För derung in Kinderkrippen und in Tageseinrichtungen mit al tersgemischten Gruppen. Die Kindertagespflege ist nicht nur wichtig, sondern sie ist beim Ausbau auch unverzichtbar. Das gilt für die Betreuung der Kinder ab drei Jahren; das gilt aber ganz besonders für die frühkindliche Förderung der Kinder unter drei Jahren.
Ich verrate hier auch kein Geheimnis: Ab dem 1. August – das wissen Sie alle – gilt der Rechtsanspruch auf einen Betreu ungsplatz für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Dieser Rechtsanspruch umfasst die Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.
Von welchen Betreuungsbedarfen sprechen wir? Wie groß ist die Gruppe der Kinder unter drei Jahren, die jetzt schon be treut werden? Nach einer Erhebung des Landesjugendamts beim Kommunalverband für Jugend und Soziales sind zum Stand 1. März 2013 rund 9 600 Kinder – oder, anders formu liert, knapp die Hälfte aller Kinder in öffentlich geförderter Kindertagespflege –, die das dritte Lebensjahr noch nicht voll endet haben, entsprechend betreut worden.
Ich bin überzeugt, diese Zahl von rund 9 600 Kindern unter drei Jahren in der Kindertagespflege wird sich durch den Aus bau der Plätze weiter erhöhen. Denn Sie wissen alle auch: Wir erleben hier im Moment eine Nachfrage und eine Ausbaudy namik, wie wir alle so, wie wir hier versammelt sind, sie uns vor zwei, drei Jahren überhaupt noch nicht vorstellen konn ten.
Wo findet nun die Kindertagespflege, also die Betreuung der Kinder unter drei Jahren, statt? Sie kann sowohl im Haushalt der Eltern als auch im Haushalt der Tagesmutter oder des Ta gesvaters erfolgen. Sie kann aber auch in anderen geeigneten Räumen erfolgen, z. B. in geeigneten Räumen, die von Kom munen oder – Sie haben es angesprochen – von Betrieben zur Verfügung gestellt werden.
Die Regierungspräsidien haben seit dem Jahr 2008 bis Ende Juni 2013 aus den Investitionsprogrammen des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung Zuschüsse von rund 3,9 Milli onen € bewilligt und haben somit rund 5 600 zusätzliche Plät ze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege ge schaffen. Die quantitative und die qualitative Verbesserung der Kindertagespflege ist eine Aufgabe, die die kommunale Seite betrifft, aber natürlich auch das Land.
Um seiner Verantwortung gerecht zu werden, hat das Land zentrale Punkte der Kindertagespflege geregelt. Ich nenne hier beispielhaft den Rahmen für die Kindertagespflege in ande ren geeigneten Räumen und die Qualifizierung der Tagespfle gepersonen.
Eines ist dabei klar: Das Land respektiert die kommunale Selbstverwaltung. Ich schätze die Kommunen im Land. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass die Verbesserungen – diese
sind ja angesprochen worden –, die in der Kindertagespflege notwendig sind, übereinstimmend und gemeinsam herbeige führt werden. Wir alle wissen, dass der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, ab August 2013 greift. Der Fokus ist nicht nur auf die Betreuung, sondern auch auf die Bildung gerich tet. Hier brauchen wir Plätze, und hier brauchen wir qualifi ziertes Personal. Dafür ist Tagespflege eine wichtige Möglich keit.
Wo haben wir Handlungsbedarf? Als Beispiel will ich die Kostenbeiträge der Eltern nennen. Ich schicke gleich voraus: Das Land hat von dem Landesrechtsvorbehalt gemäß § 90 SGB VIII bisher keinen Gebrauch gemacht. Es hat also nicht von Stuttgart aus die Höhe der Elternbeiträge festgelegt – we der hinsichtlich der Betreuung von Kindern in Tageseinrich tungen noch hinsichtlich der Betreuung von Kindern in der Tagespflege.
Landesrechtlich geregelt ist jedoch, dass bei der Bemessung der Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Tagespflege die Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz zu berück sichtigen sind. Mit diesen Zuweisungen haben wir eine Basis geschaffen, die ganz eindeutig zu einer Senkung der Eltern beiträge führen könnte. Sie hören von mir „führen könnte“, denn bislang ist das so überwiegend nicht geschehen. Es soll te also zu einer Senkung führen. Die konkrete Ausgestaltung der Kostenbeiträge der Eltern von Kindern, die in der Kinder tagespflege betreut werden – das wissen Sie alle –, bleibt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, das heißt den jeweiligen Jugendämtern, überlassen.
Wie sieht die Ausgestaltung vor Ort aus? Die kommunale Sei te hat das Thema aufgegriffen. So haben das Landesjugend amt beim Kommunalverband für Jugend und Soziales, der Landkreistag und der Städtetag zunächst einmal in einem ge meinsamen Rundschreiben vom April 2012 angeregt – Sie hö ren: „angeregt“ –, die Elternbeiträge zu harmonisieren.
In einem weiteren Schritt hat der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags, Herr Professor Trumpp, im Zusammenhang mit der Pressekonferenz der SPD-Fraktion am 3. Juli betont, dass der Landkreistag über eine Angleichung der Kostenbe teiligung der Eltern für die Kindertagespflege an die Beiträge der Eltern für Kitas durch eine entsprechende Empfehlung in der Sitzung des Präsidiums des Landkreistags am 16. Juli er neut beraten wird. Wir sind gespannt, zu welchem Ergebnis sie kommen.
Ich begrüße das ausdrücklich. Ich hoffe sehr, dass gleich ho he Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege, soweit noch nicht geschehen, zügig ein geführt werden.
Ich weiß auch, dass sich die Kommunen im Land intensiv an strengen, um die Kindertagespflege vor Ort weiter voranzu bringen. Hierunter fällt nicht nur der quantitative, sondern selbstredend auch der qualitative Ausbau. Ein Beispiel dafür ist, dass sich der Personalschlüssel für die fachliche Beratung und Begleitung der Tagespflegepersonen, erhoben zum Stich tag 1. März 2013, gegenüber der vorherigen Erhebung ver bessert hat. Aber er ist weit von der Forderung der Tagespfle ge, nämlich einem Betreuungsschlüssel von 1 : 90, entfernt.
Ich weiß auch, dass dies derzeit sehr uneinheitlich ist und in einigen Jugendämtern weiterhin mehr als verbesserungsbe dürftig ist.
Auch hier haben die Kommunen erkannt, dass ein guter Fach beratungsschlüssel die Qualität der Kindertagespflege erhöht und somit auch die Attraktivität der Kindertagespflege stei gert.
Ich habe immer das Problem, dass ich, wenn ich im Plenum rede, mit meinen Punkten immer kurz vor der Mittagspause drankomme. Das ist immer recht schwierig.
(Abg. Peter Hauk CDU: Wir hören Ihnen gut zu! – Gegenruf des Abg. Claus Schmiedel SPD: Aber nur die vordere Reihe! – Abg. Volker Schebesta CDU: Wir wollten den Punkt nicht so spät aufrufen!)
Wir alle wissen: Es gibt enormes Potenzial für einen weiteren Platzausbau für Kinder unter drei Jahren in der Kindertages pflege.
Wir wissen auch – das ist vorhin schon angesprochen worden –, wie viele qualifizierte Personen der Landesverband der Ta gesmütter-Vereine hat, wie viele tätig sind und wie viele je weils abwandern. Zum Stichtag 1. März 2013 waren dies rund 2 500 Tagespflegepersonen, und von diesen Tagespflegeper sonen könnten noch viele Kinder betreut werden.