Protokoll der Sitzung vom 27.11.2013

Schließlich gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitar beitern des Petitionsbüros, namentlich Herrn Haas, und des Juristischen Dienstes, Herrn Drißner, für die gute Zuarbeit und die kompetente Unterstützung.

(Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen)

Es sind nicht allein die eingangs erwähnten Petitionszahlen. Hinzu kommen weitere Zuschriften der Petenten, der Schrift

verkehr mit den Ministerien und den Berichterstattern, die Er stellung der Protokolle und die Bearbeitung der Berichte. In Zahlen ausgedrückt, war das im Berichtszeitraum ein Ge schäftsanfall von zusätzlich gut 17 500 eingehenden und 17 400 ausgehenden Schriftstücken, den es zu bewältigen galt.

Ich freue mich auf weitere zweieinhalb Jahre spannende, kon struktive und gute Zusammenarbeit mit Ihnen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

Meine Damen und Her ren, für die Aussprache über den Bericht der Vorsitzenden des Petitionsausschusses hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Raab das Wort ge ben.

Frau Präsidentin, verehrte Kolle ginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst auch mit ei nem Dank beginnen, den ich im Namen der CDU-Landtags fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petiti onsbüros und des Juristischen Dienstes aussprechen möchte. Wir haben engagierte und qualifizierte Fachleute, die den gro ßen Arbeitsaufwand hervorragend bewältigen. Ausdrücklich möchte ich auch den Vorgänger von Herrn Haas, Herrn Gerst ner, mit einbeziehen, der bis zu seinem Ruhestand zu Beginn dieser Legislaturperiode jahrzehntelang in vorbildlicher Wei se gearbeitet und dem Land gedient hat. Er hat das Büro sehr erfolgreich geleitet.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen, der SPD und der FDP/DVP)

Das verfassungsrechtlich gewährleistete Petitionsrecht hat sich in Baden-Württemberg bewährt. In 3 814 Einzelfällen ha ben sich die Bürgerinnen und Bürger – davon ein Fünftel er folgreich – an den Petitionsausschuss gewandt. Neuerdings geschieht das auch elektronisch. Das zeigt Akzeptanz und Ver trauen.

Das baden-württembergische Petitionsverfahren wird sich auch in Zukunft bewähren. Wir müssen darauf achten, dass der Einzelfall im Fokus der Entscheidung bleibt. Parteipoli tik darf nicht in den Vordergrund treten.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Karl Zim mermann CDU: So ist es!)

Dies gilt auch im Hinblick auf die Verfahrensdauern, z. B. bei Straßenbaumaßnahmen und vor allem bei Asylverfahren. Dort ist besondere Vorsicht geboten; denn die angegebene Staats- oder Volkszugehörigkeit ist bei näherem Hinsehen nicht im mer die richtige. Es besteht die Gefahr, dass besondere Leis tungen, die bestimmten Ethnien zugebilligt werden, von an deren unberechtigterweise in Anspruch genommen werden wollen. Wir dürfen die Härtefallkommission nicht als eine Art Unterausschuss des Petitionsausschusses missbrauchen, in dem diese Kommission für solche Fälle empfohlen wird, die aufgrund der Gesetzeslage abzulehnen sind,

(Vereinzelt Beifall – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr richtig!)

nach dem Motto: Die HFK wird es schon richten.

Die Kosovoreise hat viele Erkenntnisse gebracht, die man be reits in Pristina, spätestens aber in Wien, wo wir einen Zwi schenaufenthalt gemacht haben, abschließend hätte formulie ren können. Aber nein; das war so nicht gewollt. Erst nach mehreren strittigen Zusammenkünften wurde der Bericht un ter „Handreichung“ des Staatsministeriums in der Lobby des Landtags übergeben.

(Abg. Beate Böhlen GRÜNE: Das ist ja unverschämt!)

Doch das war, wie wir vor wenigen Tagen erfuhren, erst die Ouvertüre. Der nächste Akt ist der konkrete Fall der Petition 14/5225. Dort versuchten Sie, Frau Kollegin Böhlen, den Be richterstatter dazu zu bringen, in seinen schriftlichen Be schlussvorschlag einen Halbsatz aufzunehmen, der den sich verweigernden Verbänden ein formales Beteiligungsrecht im Verfahren einräumen sollte. Damit sollte eine Verfahrensbe teiligung in Form eines Vetorechts aufgenommen werden, das aber von den Behördenvertretern verneint wurde.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Was soll das jetzt?)

Der Berichterstatter weigerte sich, dies in seinen Beschluss vorschlag aufzunehmen. Diesen Vorgang halten wir für nicht akzeptabel; wir wollen darüber nicht hinweggehen, ohne dies heute im Plenum angesprochen zu haben.

Um es ebenfalls klarzustellen: Der Berichterstatter gehört nicht der CDU-Fraktion und auch nicht der FDP/DVP-Frak tion an. Er hat sich nach unserer Auffassung sehr korrekt ver halten. Dafür gebührt ihm unser Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Abschließend möchte ich noch das Thema „Abschiebung von Straftätern“ ansprechen. Für uns gibt es keine Verhandlungs masse bei der Höhe der Tagessätze. Wer Straftaten, insbeson dere zum Schaden Jugendlicher sowie im Bereich der Gewalt- und der Betäubungsmitteldelikte begeht, hat sein Aufenthalts recht selbst verwirkt. Meine Kollegen sehen sich besonders herausgefordert, der Sicherheit der Bevölkerung absoluten Vorrang einzuräumen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: So ist es!)

Der Petitionsausschuss ist einer der interessantesten Ausschüs se. Er deckt die ganze Bandbreite des menschlichen Lebens und auch die gesamte Bandbreite der Landespolitik ab. Seine Bedeutung wird auch dadurch noch unterstrichen, dass wir in einigen Fällen Regierungshandeln korrigiert haben. Wir se hen den auf uns wartenden Petitionen mit Freude entgegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Schoch.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Raab, es über rascht mich doch ein bisschen, welche Äußerungen Sie hier in Bezug auf Verfahrensweisen gemacht haben, die Ihrer Mei nung nach nicht korrekt waren. Ich denke, wir haben Be schlüsse im Ausschuss einstimmig getroffen, etwa zu dem von Ihnen genannten Thema L 600. Wir haben auch über Fragen der Kosovoreise sowie über die Berichterstattung hierzu in tensiv diskutiert und haben einen entsprechenden Konsens ge funden. Das hat im Endeffekt auch zu einem guten Ergebnis geführt; auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Ich hatte gedacht, die Debatte zu diesem Punkt würde harmo nischer verlaufen. Nun musste ich aber zunächst einmal so an fangen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nicht zu viel Harmo nie!)

Die Politik des Gehörtwerdens ist ein Charakteristikum und ein Leitbild der grün-roten Landesregierung.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Des Über hörtwerdens! – Abg. Matthias Pröfrock CDU: Seifen blasen!)

Der Petitionsausschuss erfüllt genau diese Politik des Gehört werdens mit Leben.

Bereits vor 2 000 Jahren haben sich die römischen Bürger mit Bitten und Beschwerden sowie mit Eingaben an ihre Herr scher gewandt. Die „Geburtsstunde“ der Petition schlug 1794 mit ihrer Verankerung im Preußischen Landrecht; einen Hö hepunkt erlebte das Petitionsrecht 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung. Noch weitaus interessanter wurde dieses Recht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Individual rechts, mit der entsprechenden Regelung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht; es gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger

das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständi gen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Dies ist sowohl im Grundgesetz als auch in unserer Landes verfassung geregelt.

Ich möchte mich nun auch im Namen der grünen Landtags fraktion dem Dank der Frau Vorsitzenden des Petitionsaus schusses an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petiti onsbüros sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abgeordneten- sowie in den Fraktionsbüros anschließen, die uns Parlamentarier bei der Bearbeitung der Eingaben aus der Bürgerschaft so engagiert unterstützen.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

Sie sind es, die meist als Erste mit den Bitten und Beschwer den der Bürgerinnen und Bürger befasst sind. Sie sind es, die den häufig verzweifelten Menschen zuhören und ihnen erste

Hinweise geben, ob und inwieweit der Landtag eventuell hel fen kann. Ohne diese Unterstützung wären wir Abgeordneten nicht in der Lage, dem Verfassungsrang des Petitionsgrund rechts auch nur annähernd gerecht zu werden. Daher richte ich meinen herzlichen Dank an sie alle.

Mein Dank geht aber auch an die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit.

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Na ja! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Jetzt müssen andere applaudieren, nicht wir!)

Damit stellt sich zugleich aber die Frage: Ist der Qualitätsstan dard, den wir hier in Baden-Württemberg bei der Gewichtung von Bürgeranliegen und Bürgerinteressen erreichen, gut? Ist er gut genug? Machen es andere besser? Die Frau Vorsitzen de hat bereits darauf hingewiesen: Nichts ist so gut, als dass man es nicht noch verbessern könnte.

Ich möchte zunächst auf die doch ganz spezielle Art der Be arbeitung von Petitionen hinweisen, die mit unserem System der alleinigen Zuständigkeit des Petitionsausschusses verbun den ist. Alle Berichterstatter – damit meine ich auch die we nigen Berichterstatterinnen – im Ausschuss bewerten zunächst einmal subjektiv und ganz nach dem Grundsatz des freien Mandats, und sie entscheiden darüber, ob man einen Ortster min durchführen will, ob man mit den Petenten reden will, ob man die Ministerien „nerven“ und Akten und ergänzende Stel lungnahmen anfordern will. Wir haben genügend Sachaufklä rungsrechte, die jedoch individuell unterschiedlich genutzt werden.

Meine Fraktion hat in diesem Jahr eine Anhörung zu der Fra ge durchgeführt, ob andere Länder dies besser machen und ob mit alternativen Konzepten bessere Formate für die Bearbei tung von Petitionen geschaffen werden könnten. Dabei zeig te sich, dass in den Ländern Rheinland-Pfalz, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sehr er folgreich mit einem Amt des oder der Bürgerbeauftragten ge arbeitet wird, das die Erstbearbeitung von Petitionen und lan desweite Sprechstunden für Petenten durchführt, bei denen die Petenten auf Wunsch angehört werden. Für das Amt des Bürgerbeauftragten, das durchaus unterschiedlichen konzep tionellen Regelungen unterliegt, wurde überall ein gesetzli cher Auftrag formuliert, im Interesse der Petenten eine ein vernehmliche Lösung zu finden.

Hier nur kurz eine Zahl: In Thüringen wurden von 839 Bür geranliegen 75 an den Petitionsausschuss überwiesen und 91 % sozusagen im Konsens erledigt.