Alexander Schoch

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Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich der Kri tik von Herrn Lusche zur Stellung der Umweltpolitik bezüg lich des späten Tagesordnungspunkts anschließen. Ich denke auch, dass es sinnvoll wäre, gerade solche wichtigen Themen früher anzusprechen.
Wir sprechen heute in zweiter Lesung über das Gesetz über die Unabhängigkeit der Landesregulierungsbehörde. Dieses Gesetz ist eine Umsetzung von Artikel 35 der EU-Richtlinie 2009/72/EG. Es sollen die gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt geregelt werden. Durch das geplan te Gesetz über die Unabhängigkeit der Landesregulierungs behörde sollen die Anforderungen der genannten EU-Richtli nie an die Unabhängigkeit nationaler Regulierungsbehörden erfüllt werden.
Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 54 des Energiewirtschafts gesetzes ist die Einrichtung einer unabhängigen Landesregu lierungsbehörde notwendig. Diese übt ihre Tätigkeit unpartei
isch und unabhängig von Unternehmen, politischen Stellen und Marktinteressen aus. Um die Unabhängigkeit abzusi chern, wird die Weisungsfreiheit der Beschäftigen gegenüber Stellen außerhalb der Behörde klargestellt, und es werden au ßerdienstliche Tätigkeiten im Bereich der Energiewirtschaft untersagt. Das ist z. B. ein Punkt, der notwendig war, um die se Unabhängigkeit noch einmal deutlich hervorzuheben.
Die zuständigen Ministerien, der zuständige Minister bestel len entsprechend die Leiterin oder den Leiter der Landesre gulierungsbehörde. Die Amtszeit – auch das ist ein wichtiger Punkt – beschränkt sich auf fünf bis sieben Jahre und kann einmalig um weitere fünf bis sieben Jahre verlängert werden.
Wir haben von Herrn Lusche gehört, dass er für einen Ände rungsantrag eintritt. Dieser Änderungsantrag hört sich ganz nett an, aber ich glaube nicht, dass er im Endeffekt zielfüh rend ist. Er wird mit der Forderung nach Akzeptanz und Trans parenz begründet, was im Prinzip richtig ist. Aber, sehr geehr te Damen und Herren, durch eine höhere Akzeptanz eines Kammermodells, wie von der CDU vorgeschlagen, ist bisher in keiner Weise belegt worden, dass – bei den Kammermodel len, die es gibt – eine höhere Transparenz entstanden ist. Auch bei der Bundesnetzagentur – da ist das Kammermodell schon 2005 eingeführt worden – ist festzustellen, dass im Vergleich mit Landesregulierungsbehörden ohne Kammermodell keine signifikanten Proteste – z. B. im Sinne von gerichtlichen An fechtungen oder Ähnlichem – erfolgt sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, was die Transparenz angeht, ist die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg schon heute Spitzenreiter. Wenn der Vorwurf der Intransparenz er hoben wurde, so hat sich ein solcher in der Regel bislang im mer an die Bundesnetzagentur gerichtet. Daher sehen wir kei ne Notwendigkeit, hier eine Änderung vorzunehmen. Ich möch te auch noch einmal betonen, dass beispielsweise in einem Gutachten der Agora Energiewende insbesondere die Landes regulierungsbehörde Baden-Württemberg aufgrund ihrer her vorragenden Transparenz besonders hervorgehoben wurde.
Ein Kollegialorgan ist daher unserer Meinung nach nicht not wendig; dies bringt keine weitere Transparenz. Das täuscht eben. Wir meinen auch, es wäre im Endeffekt ein teureres Mo dell, und hierdurch würden natürlich die Kosten für die Un ternehmen und in der Folge auch die Gebühren entsprechend steigen. Daher lehnen wir den Änderungsantrag der CDUFraktion ab. Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Lan desregulierungsbehörde begrüßen wir und stimmen ihm zu.
Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr von Eyb hat ja eigentlich schon fast alles gesagt.
Trotzdem von meiner Seite noch einmal kurz zu einigen Punk ten: Ich denke, wichtig ist, dass wir hier ein sehr interessan tes Gesetz, ein spannendes Gesetz haben. Allein schon der Na me ist sehr interessant: „Gesetz zu dem Abkommen zur Än derung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik“, ZLS genannt.
Interessant ist dies auch insofern, als es das letzte Gesetz ist, das wir in diesem Jahr beschließen. Daher ist dieser klobige Name auch passend. Ich denke, wir müssen hierüber nicht mehr groß diskutieren;
wir können Einigkeit signalisieren.
Das Gesetz muss eben entsprechend verabschiedet werden, weil das Land Kompetenzen aufgibt, weil nach § 50 Satz 2 der Landesverfassung hier ein Staatsvertrag verabschiedet worden ist und dieses Änderungsabkommen eine Änderung des Staatsvertrags ermöglicht. Es ist also zu prüfen gewesen: Können wir es verkraften, diese hoheitlichen Aufgaben auf zugeben? Und es war zu prüfen, welche Haushaltswirkungen dies im Endeffekt hat.
Es ist festzustellen, dass es kaum Haushaltswirkungen hat, und wenn es Haushaltswirkungen hat, dann ist dem mit dem Haushaltsansatz im Haushaltsplan schon entsprochen.
Ich möchte zum Abschluss deutlich machen, dass wir diesem Gesetz zustimmen. Ich möchte Ihnen allen an dieser Stelle aber auch, da ich in diesem Jahr zum letzten Mal rede, ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches neues Jahr wün schen.
Kommen Sie gut ins neue Jahr.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel unserer Aktuellen Debatte lautet heute: „Gut für Klima, Haus und Handwerk: Baden-Württemberg macht Dampf bei der Energieeffizienz!“
Dampf machen heißt: Druck auf dem Kessel halten. Dies er warten die Menschen im Land beim Thema Energiewende. Da her muss das Thema auch den notwendigen Stellenwert in den Debatten des Landtags erhalten. Bei allen Entscheidungen in der Energie- und Klimapolitik haben wir zu berücksichtigen: Durch die Klimaschutzziele zum einen und die Atomkatastro phe von Fukushima zum anderen ist eine gesellschaftspoliti sche Gesamtaufgabe entstanden, nämlich, dieses Energiesys tem umzugestalten und aus der Kernenergie auszusteigen.
Die Energiewende beinhaltet daher den Ausbau erneuerbarer Energien sowie den Ausbau der Netze und Speicher. Aber oh ne Energie einzusparen und unseren Energieeinsatz effizien ter zu gestalten, wird die Energiewende nicht funktionieren. Daher heißt es: Dampf machen.
Was Energieeffizienz bedeutet, möchte ich einmal anhand ei nes anschaulichen Beispiels verdeutlichen. Jeder hier hat in seinem Haushalt in den letzten Jahren ähnliche Erfahrungen gemacht; denn in jedem Haushalt gibt es eine Waschmaschi ne. Eine Waschmaschine hatte in den Achtzigerjahren einen Stromverbrauch von 1,5 kWh pro Waschgang, heute liegt die ser bei etwa 0,5 kWh. Die Reihe der Beispiele ließe sich fort setzen, seien es die Flachbildschirme, die deutlich effizienter sind als die alten Röhrenbildschirme, die wir ja alle hatten, oder eben ganz aktuell die LED-Beleuchtung, bei der wir ebenfalls hocheffiziente Entwicklungen haben.
Diese Entwicklungen im Kleinen haben natürlich die Konse quenz, dass wir im Großen – in den Verwaltungen, in den Be trieben, in Stadtteilen oder in einer ganzen Stadt – entspre chend Potenziale heben müssen, um eine vergleichbare Ener gieeffizienz zu erreichen.
Sie sehen, die Steigerung der Energieeffizienz ist eine wich tige Säule der Energiewende. Sie senkt die Ausgaben für Ener gie, verbessert die Versorgungssicherheit und löst erhebliche Investitionen für die heimische Wirtschaft aus; zudem trägt sie wesentlich zum Klimaschutz bei – und hierzu machen wir den Dampf.
Als Konsequenz daraus haben wir das Energie- und Klima schutzgesetz verabschiedet mit entsprechenden Klimazielen, z. B. die Emissionen bis 2050 um 90 % zu reduzieren, 80 % der Energie aus erneuerbaren Quellen zu erzeugen und 50 % Energie einzusparen. Strom einzusparen heißt auch, Wärme effizienter zu nutzen.
Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik kommt der kommunalen Ebene, wie ich bereits sagte, eine be sondere Bedeutung zu. Denn sie hat in einem gewissen Maß natürlich auch Vorbildfunktion für die Einwohnerinnen und Einwohner. Daher initiierte das Umweltministerium das För derprogramm „Klimaschutz mit System“.
Ich möchte auf ein Beispiel aus meinem eigenen Wahlkreis verweisen: Die Stadt Emmendingen hat sich bei diesem Mo dell beworben und hat einen ersten Preis erzielt.
Danke.
Dieser erste Preis verdankt sich beispielsweise der Tatsache, dass in einem Stadtteil eine Sanierungsquote von 2,2 bis 2,5 % erreicht wurde. Das Schöne daran und die nachhaltige Wir kung ist jetzt, dass bis Herbst 2015 für die gesamte Stadt ein Förder- und Beratungsprogramm erstellt wurde, sodass dies auf die Gesamtstadt übertragen werden kann.
Wenn man dieses Beispiel nimmt und jetzt weiter denkt, kommt man natürlich zu der Frage: Was passiert in BadenWürttemberg bei 2,3 Millionen Wohngebäuden und 440 000 Nichtwohngebäuden? In der Konsequenz haben wir das Er neuerbare-Wärme-Gesetz novelliert und haben entsprechend Rahmenbedingungen geschaffen, die es ermöglichen, die Sa nierungsquote – die wir deutlich steigern müssen – zu erhö hen. Das haben wir mit der Verabschiedung des ErneuerbareWärme-Gesetzes im Juli erreicht.
Bei der Umsetzung unserer Politik kommt es natürlich auch immer darauf an, dass die Menschen mitgehen. Und die Men schen in Baden-Württemberg gehen mit. Das zeigt sich auch daran, dass Baden-Württemberg Spitzenreiter bei der Bewil ligung von Förderanträgen ist. 735 Millionen € sind hier in Sanierungsdarlehen hineingeflossen und haben entsprechend dazu beigetragen, dass Energieeffizienz und Klimaschutz in Baden-Württemberg einen deutlich höheren Stellenwert be kommen.
Das ist nicht das Einzige. Viele Projekte sind momentan auch noch in der Pipeline, so aktuell der Wettbewerb „Leitstern Energieeffizienz Baden-Württemberg“, ein Projekt, das mit dem Beirat der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung entwickelt worden ist, die Kooperation der Verbraucherzent ralen mit Energieagenturen oder die Kompetenzstellen für Energieeffizienz.
Sie sehen, meine Damen und Herren, die grün-rote Landesre gierung macht Dampf bei der Energieeffizienz,
um die Energiewende und den Klimaschutz voranzubringen. Wir sind auf einem guten Weg, und wir machen weiter so.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja schon irgendwie seltsam, wie diese De batte abläuft und insbesondere vonseiten der Opposition ge
führt wird, die anscheinend mehr heiße Luft produziert und anscheinend auch Sachen in den Raum stellt, die so nicht halt bar sind. Insbesondere wenn man sich einmal das Papier der Landesbank bezüglich der Energieeffizienzfinanzierung im Mittelstand anschaut, kommt deutlich heraus, dass die Maß nahmen, die Baden-Württemberg ergriffen hat, eine deutlich höhere Investitionssumme und Darlehenssumme als die Maß nahmen in anderen Ländern hervorgerufen haben, nämlich 730 Millionen € bei der L-Bank und 689 Millionen € bei der KfW. Daran wird deutlich: Wir sind auf einem guten Weg. Deshalb bitte ich die Opposition, bei der Wahrheit zu bleiben.
Herr Glück, es wundert einen schon, wenn das ErneuerbareWärme-Gesetz von Ihrer Seite kritisiert wird. Denn Sie selbst haben das derzeit geltende Erneuerbare-Wärme-Gesetz in der vergangenen Legislaturperiode mit verabschiedet. Wir haben dieses Gesetz novelliert. Das novellierte Gesetz tritt am 1. Ju li dieses Jahres in Kraft. Dieses neue Erneuerbare-Wärme-Ge setz sieht natürlich deutliche Verbesserungen und Flexibili sierungen hinsichtlich der Umsetzung von Investitionen in er neuerbare Wärme vor. Ich denke, dieses Erneuerbare-WärmeGesetz ist zukunftweisend und wird dem Handwerk etwas bringen, wird der Energieeffizienz etwas bringen, wird dem Häuslebauer etwas bringen und wird insbesondere auch den Nichtwohngebäuden etwas bringen und damit dem Klima schutz in Baden-Württemberg dienen.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in diesem Haus schon sehr häufig über das Thema Fracking unterhalten – verschiedentlich mit unterschiedlichen Positionen. Wir fanden zu diesem Thema oftmals aber auch sehr viele Gemeinsamkeiten.
Dieses Thema wurde jetzt in den Medien mehrfach aufgegrif fen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch den Bezug zur Fußball-WM aufnehmen. Denn meiner Meinung nach ver sucht die schwarz-rote Bundesregierung, im Schatten der WM nun das Fracking per Gesetz zu erlauben
und alle Bedenken „wegzubeißen“. Wir wollen dem Fracking – sei es mit oder ohne gefährliche Chemikalien – die rote Kar te zeigen.
In Zeiten des Klimawandels und der Energiewende brauchen wir in Deutschland keine Reglementierung einer risikoreichen Gasfördermethode, sondern stattdessen einen konsequenten weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, mehr Energie einsparung, mehr Energieeffizienz. Wir brauchen ein eindeu tiges Verbot von Fracking.
Wir hoffen, dass dieses grobe Foulspiel der schwarz-roten Bundesregierung
gegenüber Mensch und Umwelt durch den Bundesrat geahn det wird. Wir begrüßen daher den Entschließungsantrag, den die Länder Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Hes sen zur Aufnahme eines Verbots des Frackings ins Bergrecht in den Bundesrat eingebracht haben.
Wir wollen diese Risikotechnologie nicht und bekräftigen mit unserer Ablehnung die Haltung der Bodenseeanrainerländer und -kantone. Es gibt Beschlüsse der Internationalen Gewäs serschutzkommission für den Bodensee, der Regierungschefs der Internationalen Bodensee Konferenz, der ParlamentarierKonferenz Bodensee sowie Beschlüsse der Bundesländer und der Kantone, wonach es im Bodenseeraum kein Fracking ge ben darf.
In Frankreich z. B. wurde das Fracking verboten. Das Verfas sungsgericht in Frankreich hat dieses Fracking-Verbot auch bestätigt.
Nach dem Ergebnis einer Umfrage von Emnid im Mai dieses Jahres wünschen sich 66 % der befragten Bundesbürger eine Reglementierung – nicht nur eine Reglementierung, sondern ein eindeutiges Verbot von Fracking.
Darum fordern wir klare gesetzliche Regelungen für ein Ver bot von Fracking. Fracking steht abseits, spielt grob foul und gehört vom Platz gestellt.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, Herr Reuther hat ganz nett noch ein mal dargestellt, wer alles dagegen ist. Deshalb ist es eigent lich schön, wenn sich unser Haus so ausspricht, dass wir ge gen das Fracking sind.
Ich möchte nur noch einmal kurz darlegen, dass das Fracking energiepolitisch, aber eben auch klimapolitisch nicht vertret bar ist, weil es kontraproduktiv wirkt und dazu führt, dass die erneuerbaren Energien nicht so stark ausgebaut werden wie ohne die Zulassung von Fracking. Das bedeutet auch – das hat die Internationale Energieagentur noch einmal festgestellt –, dass der CO2-Ausstoß weiter erhöht wird und dass das bis 2050 von der Europäischen Union vorgegebene Ziel der Erd erwärmung um maximal 2 Grad Celsius nicht gehalten wer den kann, sondern dass man mit einer Erwärmung von 3,5 Grad Celsius rechnen muss.
Daher bleibt, denke ich, nur die Alternative, Fracking zu ver bieten, und das fordern wir weiterhin.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Dieser Antrag der FDP/DVP hat uns etwas überrascht.
Vielleicht hat die FDP/DVP gedacht, sie könne diesen Antrag zu Weihnachten hier noch einmal einbringen, um sich einen Wunsch in Richtung Berlin zu erfüllen. In Berlin wird die FDP jetzt ja nicht mehr gehört. Gestern sind die letzten Minister, die der FDP angehören, verabschiedet worden.
Wir sehen die Notwendigkeit der Energiewende. Sie hinge gen, Herr Glück, sehen sie nicht.
Aber unabhängig davon: Was haben die FDP-Minister und die Bundestagsfraktion der FDP in Sachen Energiewende in der letzten Legislaturperiode geleistet?
Wir haben hier – das hat die Energiewende tatsächlich voran gebracht – entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen.
Das haben Sie über Jahre hinweg nicht geschafft.
Es gab Handlungsbedarf, und wir haben diesen Handlungs bedarf aufgenommen.
Mit einer Umsetzung Ihres Antrags, Herr Glück, der ja auch noch einmal auf das Mengen- und Quotenmodell abhebt, wür den aktuelle Strukturen festgeklopft und würde der Ausbau der regenerativen Energien behindert.
Das wollen wir nicht.
Hier muss man sich eher Sorgen machen, ob dieser Weih nachtsgruß der FDP/DVP nicht in Richtung Kohle- und Nu klearfreunde ging. Hier muss man sich Gedanken darüber ma chen, ob die Kohle- und Nuklearlobby versucht,
durch entsprechende Aktionen die Energiewende schlechtzu reden. Das wird von Ihnen durch diesen Antrag sogar noch unterstützt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ohne Energiewende würden die Kosten der Energieversorgung weiter steigen, wie wir es in den letzten Dekaden auch erlebten. Die Energiewende wird also zu einer langfristigen, volkswirtschaftlich sehr vorteil haften Stabilisierung der Energiekosten führen.
Die Sonne schickt keine Rechnung – im Gegensatz zu den Öl-, Gas-, Kohle- und Uranlieferanten.
Damit ist gleich der zweite Vorteil angesprochen: Heute über weisen wir etwa die Hälfte der Kosten unseres Energiesys tems für den Import dieser Brennstoffe ins Ausland. Nach der Energiewende werden wir nur noch Erhaltungskosten im In land haben. Die Gelder bleiben also bei uns und schaffen Ar beitsplätze. Zusätzliche Profite bringt der Export von Techno logien zur Energiewende.
Natürlich wird die Energiewende nicht umsonst zu haben sein. In den nächsten 20 bis 30 Jahren werden wir erhebliche In vestitionskosten zu stemmen haben, die die Kosten des Er halts unseres jetzigen konventionellen Systems zunehmend ersetzen müssen.
Die EEG-Umlage, die Umlage auf den Strompreis für den Zu bau erneuerbarer Energien, ist ein Beispiel für diesen Prozess. Die EEG-Umlage hat zum Ausbau der regenerativen Energi en geführt; sie zeigt aber auch, was falsch laufen kann.
Die EEG-Umlage berechnet sich auch aus der Differenz zwi schen den Einspeisepreisen und den Spotmarktpreisen, die durch die Einspeisung rasch wachsender Mengen regenerativ erzeugten Stroms sinken. Einige Stromversorger wie die mit dem Bundesumweltpreis ausgezeichneten Elektrizitätswerke Schönau geben dies im Gegensatz zu vielen anderen auch an die Verbraucher weiter.
Die von der Ökostromumlage weitgehend befreiten Unterneh men in Deutschland blickten angespannt auf die heutige Ent scheidung in Brüssel. Der EU-Wettbewerbskommissar hat eben angekündigt, ein Prüfverfahren gegen die Bundesrepu blik einzuleiten. Geprüft werden die EEG-Umlage und deren Ausgleichsregelung.
Sehr geehrte Damen und Herren, egal, wie die Entscheidung in diesem Verfahren ausgeht, benötigen wir Rahmenbedin gungen, unter denen es nicht lukrativ ist, sich von Ökostrom umlagen zu befreien. Denn es darf nicht sein, dass die Allge meinheit die Kosten der Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, übernimmt.
Für 2013 befreite das BAFA rund 2 300 Stromabnahmestel len. Laut einem Artikel in der „Zeit“ sollen 2014 etwa 400 bis 500 Stromabnahmestellen dazukommen. Wenn dies tatsäch lich der Fall wäre, würde das ein Volumen von 5,1 Milliar den € bedeuten, um das die Unternehmen entlastet würden. Da ist es doch kein Wunder, dass sich der EU-Kommissar ei nem Prüfverfahren zuwendet.
Wir wollen die Ziele der Energiewende und des Klimaschut zes umsetzen und erreichen. Zur Erreichung dieser Ziele gilt es, ein EEG zu schaffen, das den Ausbau der erneuerbaren Energien stärkt.
Außerdem müssen Rahmenbedingungen gesetzt werden, die den Netzausbau vernünftig gestalten, die Energie- und Res sourceneffizienz steigern, die die Forschung und Investitio nen in Speichertechnologie fördern und die vernünftige Marktmechanismen gewährleisten. Genau das machen wir. Hierzu haben wir, hat die Landesregierung entsprechende In itiativen gestartet.
Wir wollen also, dass an den bisherigen Ausbauzielen für die regenerativen Energien und an den Klimaschutzzielen festge halten wird und bis zum Jahr 2020 z. B. ein Anteil der rege nerativen Energien an der Stromerzeugung von 38,6 % er reicht wird.
Ich glaube, unsere grüne Position ist nicht schlecht.
Ich bin gleich fertig. Ich komme zum Ende. – Wir sind auf dem richtigen Weg. Das zeigt sich auch, wenn man jetzt bei der Bildung der Großen Koalition nach Berlin schaut. Die Große Koalition holt grüne Berater ins Kabinett. Genau einer dieser Berater, Rainer Baa ke, ist z. B. der Konstrukteur des EEG. Daher bin ich eigent lich zuversichtlich,
dass auch eine gute neue Energiepolitik stattfinden kann.
Mit diesen Beratern kann das meiner Meinung nach nicht schiefgehen.
Daher, meine Herren von der FDP/DVP: Diesen Wunsch auf Ihrem Wunschzettel können wir leider nicht erfüllen.
Ich wünsche Ihnen allen hier im Plenum eine schöne Weih nachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Das war in diesem Jahr wahrscheinlich meine letzte Rede.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ne meth, es wundert mich: Wir haben in der vergangenen Legis laturperiode bestimmt nichts von Ihnen bezüglich der Novel lierung des EEG gehört.
Da haben Sie nichts gemacht. Das muss man ganz deutlich sagen.
Wir haben im Land Baden-Württemberg das gemacht, was notwendig ist, damit hier Windenergieanlagen entstehen kön nen,
damit entsprechende Forschungen zur Nutzung regenerativer Energien laufen und damit die regenerativen Energien ausge baut werden konnten. Von Ihnen ist nichts gekommen. Das muss man ganz deutlich sagen.
Vor diesem Hintergrund denke ich: Wir sind auf dem richti gen Weg. Wir hoffen, dass die Große Koalition jetzt gute Rah menbedingungen für das EEG festlegt, damit die Energiewen de auch wirklich ein Erfolg wird.
Danke schön. – Nochmals ein schönes neues Jahr!
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute das Thema Landesarbeitsmarktprogramm – ein Erfolgsmodell – auf der Tagesordnung. Meiner Meinung nach war es der rich tige Schritt, dieses Landesarbeitsmarktprogramm auf den Weg zu bringen.
Natürlich ist es auf der einen Seite traurig, dass man überhaupt ein Landesarbeitsmarktprogramm auf den Weg bringen muss. Auf der anderen Seite verdeutlicht es, dass dringender Hand lungsbedarf besteht, weil die vorhandenen Instrumente nicht „stimmen“, um insbesondere Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen.
Dies wird auch noch einmal deutlich, wenn man sich die Ar beitslosenzahlen für Baden-Württemberg anschaut. Beim Ver gleich verschiedener Land- und Stadtkreise zeigt sich, dass die Arbeitslosenzahlen seit 2009 erfreulicherweise sehr deut lich zurückgegangen sind. Wir haben heute z. B. in Stuttgart mit 5,6 % eine Arbeitslosenquote, die im Vergleich zu der in meinem Landkreis mit 2,9 % bzw. 3 % zwar noch relativ hoch ist; aber man kann feststellen, dass sich die Langzeitarbeits losenzahlen mehr oder weniger verstetigt haben. Das heißt, der prozentuale Anteil der Langzeitarbeitslosen beträgt über all 1,5 %, 1,9 %, teilweise 2 %.
Daran müssen wir ansetzen. Das haben auch die Kommunen erkannt, die schon um die Jahrtausendwende kommunale Be schäftigungsgesellschaften eingerichtet haben. Aufgrund des Rückgangs der Arbeitslosenzahlen haben sich die Zuweisun gen von der Bundesagentur für Arbeit verringert, wodurch die Beschäftigungsgesellschaften unter Druck geraten sind bzw. ihre wirtschaftliche Existenz infrage gestellt wurde.
Daher war es auch richtig, dass verschiedene Kommunen ge sagt haben: „Wir brauchen dringend ein Beschäftigungspro gramm, um diese Strukturen aufrechterhalten zu können.“ Da durch haben manche Kommunen Arbeitsmarktprogramme entwickelt, und es war nur konsequent, dass die Landesregie rung 2012 dieses Landesarbeitsmarktprogramm beschlossen hat. Die Diskussion in der Konferenz „Pro Arbeit“ – darauf hat Herr Hinderer bereits hingewiesen – hat noch einmal sehr deutlich gemacht, wie nachhaltig dieses Landesarbeitsmarkt programm wirkt.
Wir brauchen auf Bundesebene Instrumente, die die kommu nalen Beschäftigungsgesellschaften vor Ort absichern und da zu beitragen, die Beschäftigungsgesellschaften aufrechtzuer halten. Wir brauchen aber auch Instrumente, die es ermögli chen, dass z. B. langzeitarbeitslose Jugendliche in eine Aus bildung kommen bzw. dass arbeitslose Jugendliche z. B. durch die assistierte Ausbildung in einen Beruf eingeführt werden. Diese Instrumente gab es in dieser Form bis jetzt noch nicht. Daher haben die Instrumente, die wir mit dem Landesarbeits marktprogramm geschaffen haben, für diese Menschen eine nachhaltige Wirkung und müssen umgesetzt werden.
Jetzt bin ich schon beim letzten Satz. Daher kam das Klat schen ein bisschen früh.
Mit diesem Landesarbeitsmarktprogramm hat die grün-rote Landesregierung einen wichtigen, beispielgebenden Beitrag zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktpolitik geleistet.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Schreiner, ich denke schon, dass diese Debatte sehr aktuell ist – natürlich vor dem Hintergrund der Diskussionen in Berlin und des Ko alitionsvertrags. Sie ist auch vor dem Hintergrund wichtig, dass wir hoffen, mit dem Landesarbeitsmarktprogramm ein Beispiel zu geben, was an den Instrumenten auf bundespoli tischer Ebene geändert werden muss. Hier müssen meiner Meinung nach nachhaltige Instrumente geschaffen werden, um der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzutreten und insbe sondere Jugendliche, die benachteiligt sind, wieder in den Ar beitsmarkt zu bringen.
Es ist wichtig, das Landesarbeitsmarktprogramm positiv zu begleiten, und es ist wichtig, dass Berlin wahrnimmt: Mit die sem Programm sind neue Instrumente geschaffen worden, die bestimmt auch für die Bundesebene zielführend sein können. Insoweit haben wir mit dem Landesarbeitsmarktprogramm ein gutes Programm geschaffen, ein Programm, das ein Aus hängeschild der grün-roten Landesregierung ist. Aber wir müssen natürlich die neue Bundesregierung auffordern, eben falls entsprechende Instrumente zu schaffen und die Arbeit nicht auf die Länder abzuwälzen. Wir machen momentan die Arbeit für den Bund. Wir erwarten, dass der Bund diese Ar beit, für die er auch zuständig ist, übernimmt.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Raab, es über rascht mich doch ein bisschen, welche Äußerungen Sie hier in Bezug auf Verfahrensweisen gemacht haben, die Ihrer Mei nung nach nicht korrekt waren. Ich denke, wir haben Be schlüsse im Ausschuss einstimmig getroffen, etwa zu dem von Ihnen genannten Thema L 600. Wir haben auch über Fragen der Kosovoreise sowie über die Berichterstattung hierzu in tensiv diskutiert und haben einen entsprechenden Konsens ge funden. Das hat im Endeffekt auch zu einem guten Ergebnis geführt; auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich sagen.
Ich hatte gedacht, die Debatte zu diesem Punkt würde harmo nischer verlaufen. Nun musste ich aber zunächst einmal so an fangen.
Die Politik des Gehörtwerdens ist ein Charakteristikum und ein Leitbild der grün-roten Landesregierung.
Der Petitionsausschuss erfüllt genau diese Politik des Gehört werdens mit Leben.
Bereits vor 2 000 Jahren haben sich die römischen Bürger mit Bitten und Beschwerden sowie mit Eingaben an ihre Herr scher gewandt. Die „Geburtsstunde“ der Petition schlug 1794 mit ihrer Verankerung im Preußischen Landrecht; einen Hö hepunkt erlebte das Petitionsrecht 1919 mit der Weimarer Reichsverfassung. Noch weitaus interessanter wurde dieses Recht, insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Individual rechts, mit der entsprechenden Regelung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht; es gibt jeder Bürgerin und jedem Bürger
das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständi gen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Dies ist sowohl im Grundgesetz als auch in unserer Landes verfassung geregelt.
Ich möchte mich nun auch im Namen der grünen Landtags fraktion dem Dank der Frau Vorsitzenden des Petitionsaus schusses an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petiti onsbüros sowie an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Abgeordneten- sowie in den Fraktionsbüros anschließen, die uns Parlamentarier bei der Bearbeitung der Eingaben aus der Bürgerschaft so engagiert unterstützen.
Sie sind es, die meist als Erste mit den Bitten und Beschwer den der Bürgerinnen und Bürger befasst sind. Sie sind es, die den häufig verzweifelten Menschen zuhören und ihnen erste
Hinweise geben, ob und inwieweit der Landtag eventuell hel fen kann. Ohne diese Unterstützung wären wir Abgeordneten nicht in der Lage, dem Verfassungsrang des Petitionsgrund rechts auch nur annähernd gerecht zu werden. Daher richte ich meinen herzlichen Dank an sie alle.
Mein Dank geht aber auch an die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss für die konstruktive Zusammenarbeit.
Damit stellt sich zugleich aber die Frage: Ist der Qualitätsstan dard, den wir hier in Baden-Württemberg bei der Gewichtung von Bürgeranliegen und Bürgerinteressen erreichen, gut? Ist er gut genug? Machen es andere besser? Die Frau Vorsitzen de hat bereits darauf hingewiesen: Nichts ist so gut, als dass man es nicht noch verbessern könnte.
Ich möchte zunächst auf die doch ganz spezielle Art der Be arbeitung von Petitionen hinweisen, die mit unserem System der alleinigen Zuständigkeit des Petitionsausschusses verbun den ist. Alle Berichterstatter – damit meine ich auch die we nigen Berichterstatterinnen – im Ausschuss bewerten zunächst einmal subjektiv und ganz nach dem Grundsatz des freien Mandats, und sie entscheiden darüber, ob man einen Ortster min durchführen will, ob man mit den Petenten reden will, ob man die Ministerien „nerven“ und Akten und ergänzende Stel lungnahmen anfordern will. Wir haben genügend Sachaufklä rungsrechte, die jedoch individuell unterschiedlich genutzt werden.
Meine Fraktion hat in diesem Jahr eine Anhörung zu der Fra ge durchgeführt, ob andere Länder dies besser machen und ob mit alternativen Konzepten bessere Formate für die Bearbei tung von Petitionen geschaffen werden könnten. Dabei zeig te sich, dass in den Ländern Rheinland-Pfalz, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sehr er folgreich mit einem Amt des oder der Bürgerbeauftragten ge arbeitet wird, das die Erstbearbeitung von Petitionen und lan desweite Sprechstunden für Petenten durchführt, bei denen die Petenten auf Wunsch angehört werden. Für das Amt des Bürgerbeauftragten, das durchaus unterschiedlichen konzep tionellen Regelungen unterliegt, wurde überall ein gesetzli cher Auftrag formuliert, im Interesse der Petenten eine ein vernehmliche Lösung zu finden.
Hier nur kurz eine Zahl: In Thüringen wurden von 839 Bür geranliegen 75 an den Petitionsausschuss überwiesen und 91 % sozusagen im Konsens erledigt.
Die Bürgerbeauftragten tragen sehr viel dazu bei, dass die Ver waltung schon von sich aus bürgerfreundlich wird.
Ich halte es für angebracht, neben der Schaffung des Amts des Bürgerbeauftragten über die Möglichkeit öffentlicher Petitio nen nachzudenken, mit denen ein öffentliches Diskussionsfo rum und die Möglichkeit zur Mitzeichnung geschaffen wer den.
Ich würde mich freuen, wenn wir uns fraktionsübergreifend verabreden könnten, ein Konzept zur Novellierung des Peti tionsrechts zu erarbeiten. Es gibt da durchaus einiges zu tun.
Ein Bereich liegt mir noch am Herzen, den ich aus Zeitgrün den...
... – ja, das mache ich gleich –
ja, ich könnte den Rest meiner Rede zu Protokoll geben – jedoch nicht mehr ansprechen kann. Das ist die Frage des Aus länderrechts. Hier unterstütze ich auch die Aussagen, die Frau Böhlen bezüglich der Frage gemacht hat: Müssen wir weiter gehende Regelungen schaffen, um die ausländerrechtlichen Fragen vernünftig zu lösen?
Zum Schluss noch einmal herzlichen Dank an alle für die Un terstützung und Danke fürs Zuhören.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Wir sprechen heute über das Fracking, nicht weil es keine Probleme gibt, sondern eben weil es Probleme gibt und weil sich die Menschen vor Ort Sorgen machen. Ins besondere in der Bodenseeregion machen sich die Menschen Sorgen, dass es die Bundesregierung nicht geschafft hat, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Das ist schlecht.
Wir haben in diesem Haus – das wurde schon mehrfach er wähnt – vor einem Jahr über das Thema Fracking diskutiert und einen gemeinsamen Antrag verabschiedet, in dem wir ei ne Änderung des Bergrechts und die Einführung einer Um weltverträglichkeitsprüfung sowie ein Moratorium gefordert haben. Das wäre zu diesem Zeitpunkt richtig gewesen, wobei ich persönlich der Meinung bin, dass ein Fracking-Verbot ei gentlich der richtige Weg wäre.
In Baden-Württemberg gibt es große Flächen, die Konzes sionsfelder darstellen könnten, z. B. bei Konstanz, Bad
Saulgau, Wangen und Biberach. Die Konzessionsinhaber sind natürlich daran interessiert, diese Flächen zu verwerten.
Die Menschen in dieser Region machen sich zu Recht Sorgen, weil Fracking ein aufwendiges und problematisches Verfah ren ist. Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass in den USA Fracking schon seit zehn Jahren erfolgreich betrieben werde. Ergebnis ist jedoch, meine Damen und Herren, dass Trinkwasserbrunnen verseucht und dass Menschen krank wer den. Das wollen wir in unserer Region nicht.
Seit einigen Jahren werden auch in Deutschland, insbesonde re in Norddeutschland, Probebohrungen durchgeführt. Dem Konzern ExxonMobil wurden schon 2008 Probebohrungen genehmigt. Man rechnet damit, dass in Europa – das muss man natürlich ganz deutlich sehen – im Schiefergestein 50 Millionen m3 Gas gebunden sind. Daher kann es natürlich ein lukratives Geschäft sein, und es kümmern sich auch eini ge Konzerne um die Claims in Europa und insbesondere in Deutschland; auch hier gibt es mit Blick darauf interessante Regionen, wie ich bereits erwähnt habe. Die Konzerne erhof fen sich natürlich Milliardengewinne für ihr Engagement.
Aber angesichts der Tausenden Tonnen an Chemikalien, die – dies sage ich aufgrund der Erfahrung, die man in den USA gemacht hat – mit der Fracking-Methode in den Boden ge pumpt werden, ist das problematisch. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass das Trinkwasser verseucht wird und krebs erregende Stoffe in die Umwelt geraten.
Das will vielleicht niemand, aber da es momentan keine ge setzliche Regelung gibt, die Fracking verbietet, ist dies mög lich. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sa gen.
Ich habe Ihnen gesagt, dass sich die Menschen vor dem Hin tergrund Sorgen machen, dass nichts passiert ist. Diese Sor gen, die in der Bodenseeregion geäußert werden, muss man ernst nehmen.
In anderen Ländern, sehr geehrte Damen und Herren, hat man sich darum gekümmert; dort wird mit Fracking sehr kritisch umgegangen. So wurden z. B. in Großbritannien, in den Nie derlanden und in der Schweiz Moratorien erlassen. In Bulga rien und Frankreich wurden Verbote verhängt, Fracking durch zuführen. Die Internationale Bodenseekonferenz hat beschlos sen, dass am Bodensee Fracking nicht durchgeführt werden soll. Ich denke, diese Entscheidung der Internationalen Boden seekonferenz sollten wir ernst nehmen und darauf hinwirken, dass es zu einem Fracking-Verbot auch bei uns kommt.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Ich will nur noch einmal kurz auf das ein gehen, was Herr Müller bezüglich des Bundestagswahlpro gramms gesagt hat. Ich denke, die Menschen in der Region haben eigentlich erwartet, dass über die zwei, drei Jahre hin weg, in denen die Bundesregierung jetzt über Fracking disku tiert hat, dabei endlich etwas herauskommt. Ich habe eigent lich erwartet, Herr Müller, dass der gemeinsame Antrag, den wir hier im letzten Jahr beschlossen haben, entsprechend Ein gang in diese Diskussion der Bundesregierung findet und dass von baden-württembergischer Seite massiv Druck gemacht wird. Das, fand ich, hat nicht stattgefunden.
Minister Untersteller hat auch noch einmal darauf hingewie sen: Es gab aus Bayern und aus Nordrhein-Westfalen mehr fach Interventionen. Wenn diese Interventionen ernst genom men worden wären, hätten wir zumindest eventuell zu dem kommen können, was wir hier im letzten Jahr beschlossen ha ben.
Aber Fracking ist meiner Meinung nach auch keine Zukunfts technologie. Im März 2013 wurde in der Zeitschrift „Focus“ in einem Artikel darauf hingewiesen, wie problematisch in den USA aufgrund von verschiedenen Gutachten das Fracking inzwischen gesehen wird. Wirtschaftlich wird es sogar mit der Immobilienblase von vor einigen Jahren verglichen. Danach wird das Fracking ähnliche Auswirkungen haben, da es eben wie eine Immobilienblase platzt und auch nicht zu dem wirt schaftlichen Erfolg führt, den sich so viele damit erhofft ha ben.
Ich denke, auch im Rahmen der Energiewende ist Fracking keine Zukunftstechnologie. Wir sollten uns weitaus stärker in
Richtung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz wen den. Das sind die Zukunftstechnologien.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Publikum! Sehr geehrter Herr Schreiner, ich wundere mich natürlich schon etwas darüber, dass Sie diese Debatte für nicht angebracht halten. Denn meiner Meinung nach kommt das Thema dieser Debatte nicht einfach aus dem Nichts. Grund für die Debatte ist vielmehr, dass Werkverträge für Lohndum ping und Tarifflucht missbraucht werden.
Das ist nicht erfunden, sondern es ist klar dokumentiert wor den, Herr Hauk. Es ist auch durch ein Gutachten des Interna tionalen Instituts für Empirische Sozialökonomie belegt, das in der letzten Woche vom DGB veröffentlicht wurde. Darin wird festgestellt, dass die prekäre Beschäftigung in BadenWürttemberg in den letzten Jahren – genauer gesagt: in den letzten zehn Jahren – kontinuierlich gestiegen ist und dass Ta rifflucht und Lohndumping im Wege von Werkverträgen noch verstärkt worden sind. Genau dagegen wenden wir uns.
Diese Problematik ist ja, wie ich vorhin schon sagte, nicht ein fach aus dem Nichts entstanden. Vielmehr ist das Thema durch eine Reportage des Südwestrundfunks aufgeschlagen. Der Re porter des Südwestrundfunks, der im Unternehmen Daimler gearbeitet hat, hat darin klar und deutlich zum Ausdruck ge bracht, dass Tarifflucht und Lohndumping stattfinden – und dies auf Kosten der Allgemeinheit. Das heißt, die Bürgerin nen und Bürger finanzieren die Lohndifferenz, die DaimlerBenz nicht tragen möchte. Das kritisieren wir. Das heißt näm lich gleichzeitig, dass Tarifverträge nicht eingehalten werden und dass stattdessen auf Kosten der Allgemeinheit Tarifflucht begangen wird. Das wollen wir nicht dulden.
Vor ein paar Jahren mussten wir uns mit dem Thema „Schle cker-Skandal“ auseinandersetzen. Auch dabei ging es um So zialdumping und Tarifflucht. Ich möchte zwar keinen unmit telbaren Vergleich ziehen, aber dennoch feststellen, dass nun durch Daimler-Benz mit der Problematik von Werkverträgen das Thema „Tarifflucht und Sozialdumping“ auf die Tages ordnung kommt.
Ich denke, in einem Land, das sich rühmt, für gute und siche re Arbeit zu stehen, ist es selbstverständlich, dass sich ein Un ternehmen – ein Vorzeigeunternehmen – wie Daimler-Benz nach außen, aber eben auch nach innen hin entsprechend ver hält und sicherstellt, dass Tarifverträge eingehalten werden.
Ich möchte dies noch einmal betonen, und ich möchte an die ser Stelle Daimler-Benz bitten – mehr als bitten können wir von dieser Stelle aus ja nicht –, gemeinsam mit dem Betriebs rat Betriebsvereinbarungen festzulegen, in denen auch eine Abgrenzung von Werkverträgen definiert wird.
Herr Schreiner, wenn Sie meinen, unsere Kritik daran, dass Daimler-Benz Werkverträge nutzt, um Tarif- und Lohndum ping zu betreiben, erfolge aus dem hohlen Bauch heraus, möchte ich Ihnen eine Aussage von Michael Clauss, Betriebs rat bei Daimler, aus dem „Handelsblatt“ zitieren:
„Überall dort, wo es ums Kommissionieren, Auflegen und Abnehmen am Band geht, versucht Daimler mit Werkver trägen zu arbeiten“,... Solche einfachen Jobs ziehe das Unternehmen aus der Gruppenarbeit heraus, um Geld zu sparen, „das könnte um die 10 % der Produktionsarbeits plätze kosten.“
Sehr geehrte Damen und Herren, hier wird nicht Hand in Hand mit der Stammbelegschaft gearbeitet, hier werden über Werk verträge Arbeitsabläufe ausgegliedert und wird Lohndumping betrieben.
Aus diesem Grund begrüßen wir auch die Initiative der Lan desregierung, über eine Bundesratsinitiative die entsprechen den Gesetzeslücken, die leider bisher von der Bundesregierung nicht geschlossen worden sind, zu schließen, um Lohndumping und auch Tarifflucht zu verhindern. Es ist unsere Aufgabe, in der Zukunft, in einer globalisierten Welt, in einer sozialen Marktwirtschaft Rahmenbedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass Lohn- und Sozialdumping nicht funktioniert.
Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schreiner, wenn Sie sagen, dass wir das Problem der Werkverträge nicht aufnähmen,
dann muss ich Ihnen ganz deutlich sagen: Wir nehmen das Problem bewusst auf, weil es eben entsprechend aufgeschla gen ist, weil es bei Daimler-Benz aufgeschlagen ist und weil auch der Betriebsrat von Daimler-Benz entsprechend reagiert hat
und dies auch in die Öffentlichkeit gebracht hat. Nicht nur der betreffende SWR-Reporter hat dies in die Öffentlichkeit ge bracht, sondern auch der Betriebsrat.
Herr Haußmann, es geht nicht darum, Werkverträge zu kriti sieren. Werkverträge gibt es schon ewig lange.
Diese haben mit den richtigen Rahmenbedingungen natürlich auch in einer sozialen Marktwirtschaft Bestand.
Letztlich ist doch die Frage, wie diese Werkverträge genutzt werden. Diese Frage stellt sich insbesondere dann, wenn so genannte Scheinwerkverträge entstehen, wenn Missbrauch entsteht und wenn, wie schon des Öfteren in dieser Debatte angesprochen, Lohndumping und Tarifflucht begünstigt wer den. Genau das wollen wir verhindern.
Es bedarf entsprechender gesetzlicher Regelungen, um diesen Missbrauch zu verhindern. Dieser Missbrauch ist bislang möglich, weil es Gesetzeslücken gibt.
In einer globalisierten Welt besteht natürlich Wettbewerb. Das fordert die Unternehmen heraus. Aber in diesem Wettbewerb hat sich gezeigt, dass Deutschland ein guter Standort ist. Sonst wären nämlich im Endeffekt schon viele Unternehmen aus Deutschland abgewandert. Aber das Gegenteil ist der Fall: Die Textilindustrie siedelt sich sogar wieder hier an. Wir haben al so einen guten Standort, Herr Haußmann – trotz unserer Re gelungen.
Ich meine, diese Werkverträge gehören dort geändert, wo Lü cken bestehen, durch die es ermöglicht wird, Tarifflucht zu begehen. Das heißt, wir brauchen eine klare Abgrenzung zwi schen Arbeitnehmern und Werkvertragsbeschäftigten. Schon 1996 wurde von Norbert Blüm kritisiert, dass diese Abgren zung nicht vorhanden ist. Leider Gottes wurde diese Abgren zung nicht entsprechend weiterverfolgt. Ich denke, dies wäre damals schon notwendig gewesen.
Wir haben festgestellt, dass aufgrund der Leiharbeitsproble matik gewisse Leitplanken erforderlich sind, damit keine Pro bleme für die Stammbelegschaft verursacht werden. Diese Leitplanken sind eingeführt worden. Sie sind teilweise wie der geändert worden, aber dann wieder verbessert eingeführt worden.
Dies ist geschehen, weil man die entsprechende Erfahrung ge macht hat.
Das Gleiche gilt für die Werkverträge. Es ist ein Trend in Richtung Werkverträge vorhanden. Das belegt die Studie, die vom DGB in Auftrag gegeben worden ist, eindeutig. In die ser Studie wird ganz deutlich, dass wir die Werkverträge so regeln müssen, dass Tarifflucht und Lohndumping nicht mög lich sind.
Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal Folgendes sa gen: Vorhin hat jemand gesagt – Herr Schreiner, ich glaube, das waren Sie –, 75 % der in Deutschland vorhandenen Ar beitsplätze seien sozialversicherungspflichtig.
Aber 35 % der Arbeitnehmer befinden sich in prekären Be schäftigungsverhältnissen. Das muss man auch sehen.
Daher denke ich, hier besteht Handlungsbedarf. Deswegen ist es wichtig, dass wir hierzu eine Bundesratsinitiative ergrei fen, um die Abgrenzung zu den Werkverträgen gut zu regeln, damit Tarifflucht und Lohndumping verhindert werden.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Da men und Herren! Herr Löffler, wir reden heute nicht über ro sarote Elefanten, sondern wir reden über etwas ganz Reelles, nämlich über das Lohndumping, dem wir mit einem Tarif treue- und Mindestlohngesetz entgegentreten wollen. Dazu brauchen wir entsprechende Rahmenbedingungen.
Tägliche Arbeit und eine Arbeitsstelle sind für viele Menschen sehr wichtig; denn sie verdienen ihr Geld damit. Es ist aber auch ideell von Bedeutung, Arbeit zu haben. Arbeit bietet ge sellschaftliche Identität und Anerkennung. Darum muss Ar beit auch anständig bezahlt werden.
Dieses Tariftreue- und Mindestlohngesetz trägt dazu bei, fai re Löhne und Wettbewerbsbedingungen durchzusetzen. Wer öffentliche Aufträge annimmt, darf keine Hungerlöhne zah len. Mit diesem Gesetz tragen wir auch dazu bei, dass das Konzept der Wirtschaftlichkeit präzisiert wird, damit Wettbe werb nicht über Lohn, sondern über Qualität und vernünftige Arbeitsbedingungen ausgetragen wird.
Wir haben ein schlankes Gesetz geschaffen, sodass in der Konsequenz die Regulierung auf ein Mindestmaß reduziert wurde. Außerdem haben wir die Anhörung, die wir durchge führt haben, ernst genommen. Ferner finden sich die Verbän de – natürlich nicht 1 : 1 – in diesem Gesetz wieder.
Wir brauchen ein Tariftreuegesetz, wenn wir die Sorgen und Nöte der Menschen ernst nehmen und um den Menschen, die aufgrund des Lohndumpings zum Sozialamt gehen und auf stockende Leistungen beantragen müssen, diesen Gang zu er sparen. Es darf nicht sein, dass Unternehmen Dumpinglöhne zahlen und der Steuerzahler etwas drauflegt. Das geht nicht. Wir brauchen einen fairen Wettbewerb.
Bitte sehr.
Wir erfahren, dass Dum pinglöhne immer wieder in den Kommunen ein Thema sind. Ich bin Kommunalpolitiker. Diese Tätigkeit als Kommunal
politiker macht mir immer wieder deutlich, dass Dumping löhne dazu führen,
dass teilweise so billig angeboten wird, dass Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe, die ihre Mitarbeiter gut bezahlen, keine Chance bei Vergaben haben. Diese wenden sich aber nicht an die Vergabekammer, weil jeder weiß, dass dieser Weg nicht unbedingt zum Erfolg führt.
Diese Problematik zeigt sich leider Gottes nicht nur in einer Branche, sondern in vielen Branchen. Es ist noch kein Jahr her, dass ich bei der Vergabe eines Auftrags für Fenster in ei ner Schule erlebt habe, dass der billigste Anbieter fast 10 000 € billiger war als der zweitbilligste Anbieter. Vielleicht sollte man irgendwann einmal dazu kommen, wie in der Schweiz nicht den billigsten, sondern den zweit- oder den drittbilligs ten Anbieter zu wählen. Dadurch könnte das Problem viel leicht ein bisschen eingedämmt werden.
Momentan hilft aber nur dieses Tariftreue- und Mindestlohn gesetz, um diesen Missstand zu beseitigen.
Um noch einmal darauf zurückzukommen – meine Redezeit ist aufgrund dieser Frage nun abgelaufen –: Mit diesem Ge setz sorgen wir dafür, dass faire Wettbewerbsbedingungen ein geführt werden. Wir sorgen dafür, dass Handwerk und Unter nehmen vernünftige Rahmenbedingungen haben, und wir sor gen dafür, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben vernünftig bezahlt werden.
Was meiner Meinung nach gerade für dieses Gesetz – weil auch von Gewerkschaftsseite wie von Unternehmerseite vie les kritisiert worden ist – wichtig ist, ist die Evaluierung. Die se Evaluierung ist auch vorgesehen. Ich bin davon überzeugt, dass die Evaluierung noch das eine oder andere hervorbrin gen wird. Aber wir haben mit dem Gesetz jetzt den Anfang gemacht und hoffen natürlich auch, dass im Herbst bei den Bundestagswahlen Grün-Rot an die Regierung kommt
und ein vernünftiges bundesweites Vergabegesetz Wirklich keit wird.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beginne die Be gründung des Antrags mit einem alemannischen Spruch, der im Widerstand gegen das Atomkraftwerk Wyhl immer wieder erhallt ist und der immer noch seine Bedeutung hat. Ich den ke, man darf hier in diesem Haus auch einmal etwas auf Ale mannisch loswerden. Der Spruch heißt: „Nai hämmer gsait.“
Das hat im Widerstand gegen das AKW Wyhl gegolten, und das galt in den letzten Jahren genauso im Widerstand gegen das AKW Fessenheim.
Eine Region ist besorgt und fragt sich: Wird Ende 2016 das AKW Fessenheim endgültig abgeschaltet, wie es François Hollande angekündigt hat, oder sollte das AKW Fessenheim nicht sofort abgeschaltet werden? Hält das altersschwache AKW bis 2016? Das sind Fragen, die die Region bewegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben den Antrag, der heute zur Diskussion steht, am 17. Juli 2012 gestellt, und am 14. September 2012 hat Hollande mitgeteilt, dass das AKW Fessenheim bis 2016 abgeschaltet werden soll. Es hat sich al so seit der Antragstellung einiges getan. Somit hat sich Ab schnitt II unseres Antrags durch Regierungshandeln erledigt.
30 km südwestlich von Freiburg und 30 km südöstlich von Colmar stehen die beiden 900-MW-Blöcke des französischen AKW Fessenheim,
die 1977 und 1978 in Betrieb genommen wurden. Die Nut zung der Atomenergie gerade auch in Fessenheim ist eine Ge fahr für Mensch und Umwelt, was in verschiedenen Studien immer wieder belegt worden ist.
Aus dieser südbadischen Region kommt der Wunsch eines großen Teils der Bevölkerung nach der sofortigen Stilllegung des AKW Fessenheim. So war es auch der Wunsch vieler Menschen aus dieser Region, dass sich der baden-württem bergische Landtag mit dem Thema „Abschaltung des AKW Fessenheim“ nach dem Regierungswechsel in Frankreich be schäftigt. Dies haben die Landtagsfraktionen der Grünen und der SPD in einem Antrag bereits im Juli, wie schon gesagt, aufgenommen.
Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen: Nicht nur das AKW Fessenheim, sondern auch das schweizerische AKW Beznau bedroht die Bevölkerung im Dreiländereck.
Sehr geehrte Damen und Herren, 106 Gemeinden, Städte und Landkreise aus dem Elsass, der Schweiz und Deutschland, die sich im Trinationalen Atomschutzverband, TRAS, organisie ren, fordern die Stilllegung des AKW Fessenheim. Viele Kom munen aus dem Dreiländereck haben in ihren Gremien ent sprechende Resolutionen verabschiedet, in denen sie die so fortige Stilllegung des AKW Fessenheim gefordert haben.
Im Fall einer atomaren Katastrophe, meine Damen und Her ren, wäre eine Region mit ca. 650 000 bis 2,5 Millionen Men
schen oder, wenn man die trinationale Metropolregion insge samt nimmt, mit über sechs Millionen Einwohnern betroffen. Eine solche Katastrophe hätte verheerende, existenzbedrohen de Auswirkungen für die Menschen in dieser Region.
Seit der Inbetriebnahme der zwei Druckwasserreaktoren mit je 900 MW elektrischer Nettoleistung im Jahr 1977 kam es zwischen 1989 und 2008 zu über 200 Zwischenfällen, welche laut der deutschen Strahlenschutzverordnung meldepflichtig waren.
Am 27. Dezember 2009 wurde der zweite Reaktor des Kern kraftwerks wegen Pflanzenresten im Kühlkreislauf abgeschal tet. Am 24. August 2010 wurden 50 m3 radioaktive Gase frei gesetzt – so die französische Aufsichtsbehörde. Am 20. Ok tober 2010 kam es während des Einschaltens eines Ventilators zu einem Kurzschluss. Daraufhin wurde Block 1 des Atom kraftwerks heruntergefahren. Am 3. April 2011 kam es auf grund eines Bedienungsfehlers zu einer automatischen Ab schaltung des Reaktors. Am 25. April 2012 kam es laut An gaben des Kraftwerkbetreibers im nuklearen Teil der Anlage zu einem Brand im Kühlteil. Am 8. Mai kam es nach Anga ben des Kraftwerkbetreibers erneut zu einer Störung im Block 2. Und am 5. September wurden mehrere Menschen bei einem Zwischenfall verletzt.
Sie sehen, die Liste der Zwischenfälle ist lang
und begründet daher die Abschaltung dieses Risikoreaktors.
Sehr geehrte Damen und Herren, die französische Atomauf sicht hat am 21. Dezember 2012 grünes Licht für die vom Be treiber EdF vorgeschlagenen Nachrüstungen im AKW Fes senheim gegeben. So soll die Bodenplatte unter dem Reaktor von 1,50 m auf 2 m verstärkt werden. Außerdem ist der Ein bau eines Transferkanals im Schacht unter dem Reaktorbehäl ter geplant, der den geschmolzenen Kern in einen benachbar ten, ebenfalls verstärkten Bereich leiten soll. Diese Maßnah men werden insgesamt in ihrer Wirkung als sehr kritisch an gesehen. Die vorgeschlagenen Nachrüstungsmaßnahmen rei chen höchstens dazu aus, eine Katastrophe zu verzögern, aber nicht dazu, sie zu verhindern.
Trotz aller Proteste diesseits und jenseits des Rheins, trotz zahlreicher gravierender Sicherheitsmängel hinsichtlich eines drohenden GAUs durch Erdbeben, Überschwemmungen, Flugzeugabstürze – in der Nähe befindet sich auch der Flug hafen Basel-Mulhouse-Freiburg – oder terroristische Anschlä ge laufen die beiden Reaktorblöcke des maroden Uralt-AKW wahrscheinlich noch bis 2016.
Die frühere französische Umweltministerin Corinne Lepage plädiert für eine sofortige Schließung des AKW Fessenheim. Das AKW Fessenheim sei viel zu alt, um entsprechend den heute gültigen neuen Normen nachgerüstet zu werden, so Le page.