Auch beim Thema Fluglärm gibt es verschiedene Ansätze, z. B. lärmabhängige Entgelte, die jetzt bei den Flughäfen Karlsruhe/Baden-Baden und Stuttgart eingeführt wurden.
Ich kann hier nicht alle Aktivitäten und Initiativen der vergan genen zweieinhalb Jahre aufzählen, will aber zu dem ange sprochenen Kooperationserlass noch etwas sagen: Das Minis terium für Verkehr und Infrastruktur hat im März 2012 neue Hinweise zur Aufstellung und Umsetzung von Lärmaktions plänen herausgegeben. Diese Hinweise richten sich an die Kommunen, die dafür zuständig sind, Lärmaktionspläne auf zustellen. Sie richten sich aber auch an die Behörden, die für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind, also insbe sondere an die Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden.
Die Hinweise machen deutlich, was bei straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zu beachten ist. Das
Bevor ich zum Ende komme, möchte ich allerdings auch sa gen, dass ich etwas frustriert bin, wenn ich sehe, in wie vie len Kommunen immer noch Lärmaktionspläne fehlen, obwohl die Kommunen seit Jahren verpflichtet sind, Lärmaktionsplä ne zu erstellen.
Frau Staatssekretärin, es ist geplant, im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsge setz die Förderkriterien zu erweitern, u. a. für Lärmschutz maßnahmen wie beispielsweise den Einbau von Lärmschutz fenstern. Von kommunaler Seite wird zwar begrüßt, dass es gut ist, wenn man solche Dinge berücksichtigt, aber es wird heftig kritisiert, wenn man die Mittel dafür nicht erhöht. Da rüber hinaus wird kritisiert, dass sozusagen aufgrund der Ver teilung der Mittel anhand von mehr Kriterien größere Projek te wie z. B. die Schönbuchbahn auf der Strecke bleiben. Wä re es dann nicht korrekt, auch die Mittel zu erhöhen, wenn man die Zahl der Förderkriterien erweitert?
Vielen Dank für diese Nachfrage. – Dazu ist zu sagen: Die Mittel, die verteilt wer den, sind Bundesmittel. Der Bund gibt also vor, wie viele Mit tel insgesamt zur Verfügung stehen; es sind 165 Millionen € pro Jahr, die Baden-Württemberg – leider ohne Dynamisie rung; die Höhe bleibt also konstant – erhält. Wir haben uns dafür eingesetzt und sind froh, dass zumindest dieses Niveau bis 2019 gehalten wird.
Wir haben entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Um schichtung vorgenommen, sodass zukünftig 60 % dieser Mit tel für den Umweltverbund, also ÖPNV und Radverkehr, und 40 % für klassische Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung stehen. In diesem Bereich gibt es nun die Möglichkeit, ab Ja nuar auch Lärmschutzmaßnahmen zu bezuschussen. Das geht im Übrigen auf die Gesetzesänderung – LGVFG – in der ver gangenen Legislaturperiode zurück, als festgelegt wurde, dass dies ab dem 1. Januar 2014 möglich sein soll. Das heißt, dass wir unter diesen Rahmenbedingungen und in Anbetracht der Vielzahl schon bewilligter Straßenbauprojekte Förderkriteri en entwickeln mussten, die es uns ermöglichten, tatsächlich neue, sinnvolle Maßnahmen und auch Lärmschutzmaßnah men zu bezuschussen. Vor diesem Hintergrund haben wir die se Fördermodalitäten jetzt geändert.
Die Frage von Herrn Hauß mann und Ihre Antwort darauf waren ein guter Einstieg in das nächste Thema.
Sie haben ein Lärmsanierungskonzept erarbeitet. Grundsätz lich ist es so, dass das Ohr Lärm hört, egal, woher er kommt. Aber in der technischen Betrachtung wird immer noch zwi schen Straßenlärm, Schienenlärm und anderen Lärmarten un
terschieden. Wie gesagt, dem Ohr und auch dem Menschen ist die Bezeichnung des Lärms eigentlich egal.
Da viele Disziplinen und Rechtsgebiete zusammenkommen, möchte ich fragen: Wie hat sich dieses Lärmsanierungskon zept entwickelt? Wie ist der Stand der Dinge?
Das Lärmsanierungskon zept, das Sie ansprechen, wurde in der Tat vom MVI entwi ckelt und im Sommer dieses Jahres in Stuttgart vorgestellt. Im Herbst war ich in Berlin, um es dort vorzustellen; denn die ses Konzept richtet sich auch an die Bundesebene, weil wir auch eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundesebene erwarten.
Ich habe eingangs gesagt, dass die Rechtslage zersplittert ist. Insbesondere bezüglich des Lärmschutzes an bestehenden Straßen und Schienenwegen halte ich die Rechtslage für nicht befriedigend. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Lärmsanie rung, und es fehlt in der Regel an einer Gesamtlärmbetrach tung. Kommunen beklagen unzureichende Umsetzungsmög lichen für die Maßnahmen, die sie in die Lärmaktionspläne aufnehmen. Vor diesem Hintergrund haben wir überlegt, wie man dieser Problematik begegnen kann. Wir haben mit Ex pertinnen und Experten aus dem Bundesgebiet diskutiert und mithilfe von Gutachtern ein Lärmsanierungskonzept erstellt.
Dieses Lärmsanierungskonzept hat folgende Kernpunkte: Wir wollen, dass Lärmsanierung zukünftig gesetzlich geregelt wird. Betroffene sollen einen Anspruch auf Lärmsanierung er halten. Das soll nicht von heute auf morgen geschehen, aber es soll ein klares Verfahren eingeführt werden, um bei der Lärmsanierung an bestehenden Straßen und Schienenwegen weiterzukommen. Wir wollen dabei den Gesamtlärm an allen Straßen und Schienenwegen in einem Gebiet zugrunde legen. Wir wollen, dass die Kommunen dann zusammen mit allen Beteiligten, den Baulastträgern und Behörden unter Beteili gung der Öffentlichkeit gemeinsam ein Maßnahmenpaket für ein entsprechendes Lärmsanierungsgebiet schnüren. Diese Maßnahmen sind dann umzusetzen, und wir schlagen vor, dass die Kosten entsprechend der Verursacheranteile am Gesamt lärm verteilt werden sollen.
Dieses Konzept hat den Charme, dass es auch mit den Mit teln, die jetzt schon für die Lärmsanierung zur Verfügung ste hen, umsetzbar ist. Wir wollen natürlich, dass mehr Mittel für die Lärmsanierung zur Verfügung stehen. Aber wir meinen, dass wir mit diesem Konzept die Mittel besser, effizienter und zielgerichteter einsetzen können.
Rechtlich ist der Bund gefragt, dem wir diese Vorschläge un terbreitet haben. Wir wollen aber nicht nur dieses Konzept vorlegen und damit Anstöße geben, sondern wir probieren es jetzt auch im Rahmen eines Modellprojekts ganz konkret aus. In den Gemeinden Eislingen, Salach und Süßen soll dieses Konzept auf freiwilliger Basis erprobt werden.
Das Projekt wurde gestartet. Im Moment werden die Projekt daten zusammengetragen. Wir werden dann im nächsten Jahr erproben, wie sich unser Konzept in der Praxis bewährt.
Frau Präsidentin, zunächst einmal herzlichen Dank für die besondere Beachtung meines Wahl kreises und meines Wohnorts
noch ist er dabei; das stimmt –, aber man sollte daraus nicht schließen, dass es dort eine besondere Lärmquelle gibt.
Ich habe noch eine Frage, die sich an die Fragen des Kolle gen Haußmann anschließt, weil ich dem Kollegen Marwein nicht so ganz zustimmen kann, dass man mit der Beantwor tung der Fragen zu den veränderten Modalitäten beim LGVFG zufrieden sein kann.
Sie haben nicht nur die Modalitäten verändert – 60 % für den Umweltverbund, 40 % für die Straße –, sondern Sie haben auch die Förderquote von 75 bzw. 70 % auf 50 % abgesenkt. Meinen Sie nicht, dass das vor allem bei finanzschwächeren Kommunen dazu führt, dass sie im Widerspruch zu Ihrem Ziel weniger Geld in den Lärmschutz und die Lärmsanierung in vestieren werden, weil ihnen das Geld einfach nicht zur Ver fügung steht? Und meinen Sie nicht auch, dass Sie mit dieser Absenkung Ihrem eigenen Ziel, dass es zu mehr Lärmschutz in den Kommunen kommt, einen Bärendienst erwiesen ha ben?
Wenn wir uns noch einmal das Förderprogramm und die Si tuation beim LGVFG im Förderbereich „Kommunaler Stra ßenbau“ anschauen, dann müssen wir auch berücksichtigen, welche Situation wir 2011 vorgefunden haben. Wir haben 2011 ein Förderprogramm vorgefunden. Wenn ich die Maß nahmen, die bewilligt sind, die, die noch nicht bewilligt sind, aber im Förderprogramm aufgenommen sind, und die nach richtlich im Förderprogramm aufgeführten Maßnahmen zu sammenzähle, komme ich nach den bisherigen Fördersätzen zu einem Volumen, das mit den Mitteln, die bis 2019 zur Ver fügung stehen, nicht gedeckt werden kann.
Wir wollen aber, dass auch noch neue wichtige Maßnahmen zum Zuge kommen und gefördert werden können. Wir wol len das Versprechen, das die Vorgängerregierung bzw. das Par lament in der letzten Legislaturperiode gegeben hat, dass Lärmschutzmaßnahmen zuschussfähig werden sollen, einlö sen. Das gelingt uns eben nur mit den veränderten Förderre gelungen, und dazu zählt auch, dass wir den Fördersatz mo derat abgesenkt haben. Er lag beim Straßenbau bisher bei 70 % abzüglich eines Selbstbehalts, real im Durchschnitt al so bei 63 %. Kleinere Maßnahmen hatten einen niedrigeren Fördersatz, weil sich bei diesen der Selbstbehalt stärker aus wirkt. Wir senken den Satz auf 50 % ab. Das ist eine modera te Absenkung, die uns ermöglicht, neue Maßnahmen aufzu nehmen und auch für den Bereich Lärmschutz Fördermög lichkeiten zu eröffnen.
Ich habe aber noch eine andere Frage. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, am 5. September wurde die Kenzinger Er klärung per Akklamation beschlossen. Wenn ich es richtig weiß, war auch Kollege Marwein mit dabei und hat mit abge stimmt. Es geht darum, vorübergehende Lärmschutzmaßnah men an der Rheintalbahn zwischen Offenburg und Riegel zu realisieren.
Ich frage Sie, die Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung: Wie stehen Sie dazu, auf dieser Schienenstrecke vorüberge hende Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen? Was gedenken Sie dort zu machen, um die betroffenen Menschen vor Bahn lärm zu schützen? Und wie stehen Sie zu dem Thema der au tobahnnahen Bahntrasse?
Zunächst einmal ist festzustellen, dass uns der Ausbau der Rheintalbahn wichtig ist, dass es uns aber auch wichtig ist, dass dieser verträglich für Mensch und Umwelt erfolgt. Das Land engagiert sich deshalb auch selbst finanziell bei diesem Thema.
In der Sitzung des Projektbeirats am 5. März 2012 gab es den entscheidenden Durchbruch. Bund und Land haben sich da mals darauf geeinigt, sich bei einem Gesamtbetrag von bis zu 250 Millionen € zu gleichen Teilen an den Mehrkosten der so genannten Kernforderungen 3 und 4 zu beteiligen. Das betrifft die Bereiche Güterumfahrung bei Freiburg und Bürgertrasse Markgräflerland.
Wir setzen uns für Lärmschutz an der Rheintalbahn ein, auch mit eigenen Mitteln. Wir setzen uns natürlich auch gegenüber dem Bund und der Bahn für die Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner an der Rheintaltrasse ein. Aber zuständig sind da nicht in erster Linie wir. Vielmehr appellieren wir an Bund und Bahn und haben uns über Bundesratsinitiativen dafür ein gesetzt, dass auch die Regeln für den Lärmschutz im Schie nenbereich besser werden. Ich habe schon erwähnt, dass es gelungen ist, den Schienenbonus abzuschaffen. Dieser wird zum 1. Januar 2015 wegfallen. Es gab eine Entschließung – –
Dieser Erfolg ist im Vermittlungsverfahren auf starkes Drän gen des Bundesrats zustande gekommen; das muss man auch einmal festhalten.