Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

lautet: „Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt worden.

Ich lasse nun noch über die Mitteilung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft vom 4. Dezember 2013 – Mittelfris tige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2017 –, Drucksa che 15/4412, abstimmen. Abstimmungsgrundlage ist die Be schlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirt schaft, Drucksache 15/4442. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mitteilung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen die ser Beschlussempfehlung zu.

Zum Schluss kommen wir zur Abstimmung über die Mittei lung der Landesregierung vom 4. Dezember 2013 – Finanz plan des Landes Baden-Württemberg gem. § 18 Absatz 10 Landeshaushaltsordnung für die Jahre 2013 bis 2020 (Stand: November 2013) einschließlich der verbindlichen Orientie rungspläne für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 –, Drucksa che 15/4413. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussemp fehlung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft, Druck sache 15/4443. Der Ausschuss schlägt Ihnen vor, von der Mit teilung Kenntnis zu nehmen. – Sie stimmen auch dieser Be schlussempfehlung zu.

Damit ist Punkt 2 der heutigen Tagesordnung erledigt. Vielen Dank für die konstruktive Mitarbeit.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:00 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:35 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:00 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/4426

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – W i e b r i n g t d i e L a n d e s r e g i e r u n g d a s S c h u l f r u c h t p r o g r a m m v o r a n ?

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrter Herr Minister, meine Damen und Herren! Es macht mir Freude, zum Schluss des parlamen tarischen Jahres 2013 ein Projekt anzusprechen, das man durchaus als Modellprojekt par excellence bezeichnen darf, da es zwei Funktionen hat. Zum einen geht es darum, für ge sunde Ernährung mittels Obst und Gemüse zu werben, zum anderen geht es darum, etwas für die heimischen Wirtschafts kreisläufe und die Regionalität leisten zu können. Deshalb zwei Fragen:

a) Unterstützt die Landesregierung die bayerische Bundesrats

initiative, mit der sichergestellt werden soll, dass der ab dem kommenden Schuljahr von 50 auf 75 % aufgestockte EU-Anteil an den Fördermitteln für das Schulfruchtpro gramm möglichst rasch und umfassend den Kindern zugu tekommt?

b) Welche Maßnahmen ergreift sie, um in Konsequenz des er

höhten EU-Anteils an der Finanzierung des Schulfrucht programms weitere Schulen im Land für die Teilnahme zu gewinnen?

Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Abg. Locherer, meine Damen und Herren! Das EU-Schulfruchtpro gramm hat sich in Baden-Württemberg seit dem Start im Fe bruar 2010 sehr positiv entwickelt. Rund 1 650 Einrichtungen mit gut 230 000 Kindern und Jugendlichen nehmen aktuell im Land am Programm teil. Mit mehr als 13,5 Millionen Portio nen Obst und Gemüse pro Schuljahr kommt so den Kindern in unserem Land gute Qualität aus der Region zugute.

Für die neue Förderperiode – das heißt ab dem Schuljahr 2014/2015 – wurden auf EU-Ebene einige wichtige Änderun gen am EU-Schulfruchtprogramm vorgenommen. Dazu ge hören insbesondere die von Ihnen angesprochene Erhöhung des jährlichen Gesamtmittelrahmens der Europäischen Uni on von 90 auf 150 Millionen € sowie die Erhöhung des mög lichen Kofinanzierungssatzes von 50 auf 75 %.

Damit die Mitgliedsstaaten ihre Strategien zur Umsetzung des Schulfruchtprogramms an die veränderten Rahmenbedingun gen anpassen können, hat die EU die Fristen zur Einreichung der Strategien verlängert. Diese Fristverlängerung muss not wendigerweise auch im deutschen Recht umgesetzt werden, damit die Bundesländer von den neuen Bestimmungen ab dem Schuljahr 2014/2015 profitieren können. Die zu dem Zeit punkt noch nicht vereidigte Bundesregierung hat daher das Land Bayern angesprochen, eine Initiative in die Wege zu lei ten. Baden-Württemberg hat diese Initiative unterstützt.

Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz des Bundesrats hat am 2. Dezember dem Bundesrat einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen und die Angelegenheit als eilbedürftig zu behan deln. Der Bundesrat hat heute zeitgleich zu unserer Plenarsit zung den entsprechenden Antrag mit einem klaren Votum be schlossen, sodass wir hoffen, dass wir aufgrund der entspre chenden Änderungen durch den Bundesgesetzgeber schnell auch hier die entsprechenden Handlungsmöglichkeiten haben.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die Landesregierung hat umfangrei che Maßnahmen ergriffen, um die Bekanntheit des Programms im Land zu erhöhen und Schulen und Kindertageseinrichtun gen für eine Teilnahme zu begeistern.

Wir haben in den letzten Jahren eine Reihe von Akteuren ge worben. So haben sich viele Kommunen – auch im Bereich der Schulen – engagiert, aber auch Einrichtungen wie die MBW und wir, das Ministerium, haben verschiedene Initiati ven unternommen, um zu werben. Beispielsweise haben wir in diesem Jahr am 10. Juni zum ersten Mal den „Tag der Schulfrucht“ durchgeführt. Das war eine Aktion, um bewusst Aufmerksamkeit für diese Möglichkeit zu wecken. Die Zah len, die ich eingangs zum Schulfruchtprogramm genannt ha be, zeigen, dass diese Aufmerksamkeitsmaßnahmen, also das Werben um Schulen, in den letzten Jahren erfolgreich waren.

Das Schulfruchtprogramm hat in Baden-Württemberg auch im Rahmen des gewählten Sponsorenmodells stetigen Zulauf zu verzeichnen, und wir haben alle ein Interesse daran, das Schulfruchtprogramm mit den neuen europäischen Möglich keiten entsprechend weiter auszudehnen. Wenn die neuen Ge setzesvorschläge vorliegen, werden wir uns im nächsten Jahr damit beschäftigen, wie wir das Programm für Baden-Würt temberg weiterentwickeln können, um davon 2014/2015 ent sprechend zu profitieren und noch mehr Kindern einen Zu gang zu Schulobst zu verschaffen.

Ist die Anfrage damit erledigt? – Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe damit die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – L ö s u n g s a n s ä t z e z u r V e r m e i d u n g e i n e s V e r k e h r s c h a o s b e i d e r g e p l a n t e n

Vo l l s p e r r u n g i m R a h m e n d e r B a u m a ß n a h m e B 1 9 i n U n t e r m ü n k h e i m , L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, ich weiß nicht, ob ich die Frage schon verlesen kann. Denn ich sehe niemanden, der sie vielleicht kompetent – –

(Zurufe: Staatssekretärin Dr. Splett ist da!)

Frau Staatssekretärin Dr. Splett ist anwesend.

Entschuldigung. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Lan desregierung:

a) Welche Vorschläge macht die Landesregierung zur Vermei

dung des befürchteten Verkehrschaos bei der im Jahr 2015 geplanten Vollsperrung im Rahmen der Baumaßnahme der B 19 in Untermünkheim?

b) Unterstützt sie eine beschleunigte Durchführung der Bau

maßnahme auch im Sinne der gewerbetreibenden Anlieger in Untermünkheim sowie ein Vorziehen des Baus des Wei lertunnels in Schwäbisch Hall als Lösung?

Vielen Dank. – Frau Staatssekretärin Dr. Splett, bitte.

Sehr geehrter Herr Prä sident, sehr geehrter Herr Abg. Dr. Bullinger, sehr geehrte Da men und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich vorweg etwas zum Zustand der Sperbersbachbrücke sage.

Bei der Sperbersbachbrücke handelt es sich um eine 175 m lange Verdolung des Sperbersbachs. Das Bauwerk besteht aus den Teilbauwerken A und B oberstromseitig, inklusive Portal – diese sind in der Baulast des Bundes –, und der 15 m lan gen, unterstromseitigen Gewölbebrücke als Teilbauwerk C; dieses ist in der Baulast der Gemeinde. Bei der routinemäßig durchgeführten Bauwerksuntersuchung im Rahmen der Haupt prüfung im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass die im Laufe der Zeit eingetretenen Schädigungen am Bauwerk die Tragfähig keit der Brücke erheblich beeinträchtigen. Aufgrund der fest gestellten Schäden wurde sie daraufhin auf die Brückenklas se 9 abgestuft, die eine erheblich geminderte Tragfähigkeit ausweist.

Zu den Schäden an der Sperbersbachbrücke wurde in einem Gutachten vom 27. Juli 2011 Folgendes festgestellt:

In die Stahlbetondeckenplatte sind großflächig Tausalze eingedrungen. Das Tausalz hat zu Betonstahlkorrosion und Betonabplatzungen geführt. Als Folge des Tausalz zutritts hat die Deckenbewehrung großflächige Schadens bereiche mit Querschnittsverlust der Tragbewehrung.

Die mittlere Betondeckung der Tragbewehrung beträgt ca. 26 mm und liegt in Bereichen geringer Alkalität des Betons. An einzelnen Stellen wird dieser Mittelwert we sentlich unterschritten.

Die Massivplatte ist in den stark geschädigten Bereichen mit 50 % der anrechenbaren Tragbewehrung nur noch eingeschränkt tragfähig.