Protokoll der Sitzung vom 19.12.2013

Wir tragen Ihrem Anliegen, Herr Abg. Dr. Lasotta, Rechnung. Nach unserem Entwurf kann das Integrationsministerium in kritischen Zugangssituationen zeitweilig Abweichungen von Unterbringungsstandards zulassen. Dazu zählen natürlich auch die Flächenstandards, egal, ob in neuen Unterkünften oder in Bestandsunterkünften. Von dieser Befreiungsmöglichkeit wer den wir bei dringendem Bedarf natürlich auch in den Jahren ab 2016 Gebrauch machen, wenn dies nötig ist.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Frage der Leistungsgewäh rung: Geldleistungen oder Sachleistungen? Unser Gesetzent wurf lässt den Behörden Spielraum im Ermessen, ob sie Geld oder andere geldwerte Zahlungsmittel gewähren. Verwendet

jemand das Geld z. B. für Alkohol, Drogen oder anderes, kann die Behörde laut Gesetzentwurf im Einzelfall sogar zu Sach leistungen zurückkehren. Grundsätzlich wollen wir jedoch keine Essenspakete und Kleiderzuteilungen mehr, sondern wir wollen den Menschen ein Minimum an Selbstbestimmung er möglichen. Auch das gehört zur Menschenwürde.

Den Änderungsantrag zu Artikel 1 § 19 des Gesetzentwurfs kann ich, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen. Wenn wir ei ne Verordnung auf der Grundlage des Flüchtlingsaufnahme gesetzes machen, werden selbstverständlich alle relevanten Akteure vorab beteiligt – so, wie wir auch bei der Erarbeitung der Eckpunkte bereits alle relevanten Akteure beteiligt haben. Bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sind dies na turgemäß auch die Träger der Jugendhilfe. Einer ausdrückli chen Regelung bedarf es wegen dieser Selbstverständlichkeit aber nicht.

Ich möchte noch einmal das zentrale Thema der Ausgabener stattung an die Kreise ansprechen. Dies ist, glaube ich, eines der wichtigsten Themen für alle Parteien. Wir lassen die Krei se keineswegs im Regen stehen, auch wenn ein solcher Ein druck hier teilweise vermittelt wurde und immer noch vermit telt wird. Im Gegenteil: Gerade die personenbezogene Ein malpauschale stellt sicher, dass die Kreise linear zu einem hö heren Flüchtlingszugang auch mehr Geld bekommen.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

In den letzten zehn Jahren ist die Pauschale um etwa 64 % ge stiegen. In Zahlen heißt dies für 2014: Statt der ursprünglich eingeplanten 81,4 Millionen € für die zunächst angenomme ne Zahl von 6 000 Flüchtlingen mussten wir die Ausgabener stattungen an die Kreise nun auf 187 Millionen € für die pro gnostizierte Zahl von 14 000 Flüchtlingen aufstocken.

Im Übrigen halte ich auch die festgelegte Höhe der Einmal pauschalen pro Person für fair. Die Berechnung enthält nicht, wie teilweise ebenfalls behauptet wurde, irgendwelche Tricks, sondern beruht auf soliden Zahlen, nämlich den Zahlen des Rechnungshofs. Wir haben diese Zahlen fortgeschrieben und an die neuen Standards angepasst; wir haben sie insgesamt deutlich angehoben. Bis 2016 wird sich die Pauschale noch mals stufenweise erhöhen; danach wird sie um jährlich 1,5 % dynamisiert. Wenn Sie die Inflationsraten im Durchschnitt der letzten Jahre betrachten, ist dies vom Ansatz her ein fairer Ausgleich.

Zusätzlich soll auf Antrag der Regierungsfraktionen die Pau schale um 250 € für die Flüchtlingssozialarbeit aufgestockt werden. Ich denke, auch das ist im Sinne der Kommunen. Sie haben ausdrücklich einen höheren Betreuungsbedarf pro Per son reklamiert, vor allem wegen der künftig dezentraleren Un terbringung, aber auch aufgrund der Vorhaben, die im neuen Koalitionsvertrag vorgesehen sind.

Zur künftigen Pauschalenrevision wage ich daher schon heu te eine Prognose: Die Zahlen auf der Grundlage von 2016 wer den höchstwahrscheinlich zeigen, dass die Pauschalen aus kömmlich waren. Falls es wider Erwarten Abweichungen ge ben sollte, müsste nachgesteuert werden. Das ist genauso selbstverständlich wie bereits bei früheren Pauschalenrege lungen.

(Glocke des Präsidenten)

Frau Ministerin, gestat ten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Glück?

Sehr gern.

Bitte, Herr Abgeordne ter.

Frau Ministerin, herzlichen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Wenn Sie sagen, Sie hät ten das Gesetz auch bezüglich der Vergütung für die Kreise fair ausgestaltet, frage ich Sie: Warum tragen Sie unseren Än derungsantrag nicht mit, der vorsieht, dass ein Monitoring der tatsächlichen Kosten stattfindet und dann möglicherweise ei ne Anpassung der Erstattung erfolgt?

Wenn Sie sagen, Sie machen das so fair, warum scheuen Sie dann die Überprüfung?

(Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Weil sie Ministerin ist und nicht im Parlament sitzt!)

Herr Glück, ich darf heute leider nicht mitstimmen, weil ich keine Abgeord nete bin, sondern nur die für das Gesetz zuständige Ministe rin.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Hätten Sie denn zugestimmt?)

Ich habe aber zugesagt, dass wir die Pauschalen noch einmal unter die Lupe nehmen werden. Wenn Sie das Ende meiner Rede abgewartet hätten, hätten Sie dies noch gehört. Deswe gen mache ich an dieser Stelle nun weiter und komme gleich noch einmal auf diesen Punkt.

(Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Hätten Sie denn zugestimmt, wenn Sie im Parlament wären?)

Das kann ich jetzt nicht sagen. „Hätte, hätte, Fahrradkette.“

(Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und der SPD)

Es gibt in der Tat einen Pauschalenbestandteil, der gerade von den kommunalen Landesverbänden besonders kritisch gese hen wird. Das sind die Unterkunftskosten, insbesondere also Mieten und Energiekosten.

(Unruhe)

Wir haben uns schon vor der Einbringung des Gesetzentwurfs bereit erklärt, diese Ausgaben unter die Lupe zu nehmen. Ich halte diese Eingrenzung auch durchaus für nachvollziehbar. Denn gerade die Liegenschaftskosten unterlagen in den letz ten Jahren – regional unterschiedlich – einer gewissen Dyna mik. Das wollen wir uns anhand von Istzahlen noch etwas ge nauer anschauen. Der im Ausschuss behandelte Entschlie ßungsantrag der Regierungsfraktionen unterstützt mich in die ser Absicht.

Zusammenfassend meine ich, dass unser Gesetzentwurf meh reren zentralen Aspekten gerecht wird: humanitäre Verbesse rungen, Erhalt der Integrationsfähigkeit, mehr Flexibilität für die Praxis und ein fairer finanzieller Erstattungsmechanismus. Bisher hat uns auch kein Landkreis den Nachweis darüber er bracht, dass er mehr Kosten getragen hat, als ihm erstattet

wurden. Wenn das passiert, können wir gern noch einmal mit den Betroffenen reden. Wir werden das ja in einer Arbeits gruppe tun.

Aber ich glaube, der Gesetzentwurf ist sehr ausgewogen. Des halb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und wün sche Ihnen allen schon frohe Weihnachten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine Wort meldungen mehr vor.

Wir kommen deshalb in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/4352. Zu dem Gesetzentwurf liegen zwei Änderungsanträ ge der Fraktion der CDU, Drucksachen 15/4516-1 und 15/4516-2, sowie ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 15/4516-3, vor. Die Änderungsanträge wer de ich an den betreffenden Stellen aufrufen und zur Abstim mung stellen.

Abstimmungsgrundlage ist jetzt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Integration, Drucksache 15/4453. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flücht

lingsaufnahmegesetz – FlüAG)

und dazu Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Ausschus ses für Integration, Drucksache 15/4453, sowie den Ände rungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4516-1.

Kann ich die Abstimmung über Teil 1 – Allgemeiner Teil – mit den §§ 1 bis 5 zusammenfassen?

(Zurufe: Ja!)

Das ist der Fall. Ich rufe also auf

Teil 1

Allgemeiner Teil

Wer dem Teil 1 mit den §§ 1 bis 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Teil 1 einstimmig zugestimmt.

Wir kommen zu

Teil 2

Erstaufnahme und vorläufige Unterbringung

mit den §§ 6 bis 16. Zu § 11 liegt Ziffer 1 des Änderungsan trags der Fraktion der CDU, Drucksache 15/4516-1, vor. Wer Ziffer 1 dieses Änderungsantrags zustimmen möchte, der mö ge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 dieses Änderungsantrags mehrheit lich abgelehnt.

Zu § 15 liegt Abschnitt I Ziffer 1 der Beschlussempfehlung des Integrationsausschusses vor. Wer Teil 2 in der Fassung von Abschnitt I Ziffer 1 der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Teil 2 ist mehrheitlich zugestimmt wor den.

Ich rufe auf