Jetzt liegen Sparanträge der Opposition zur Polizeireform und zum Nationalpark Nordschwarzwald vor. Aber, liebe Kolle
ginnen und Kollegen der CDU, vielleicht auch der FDP/DVP – diese hat sich ja im Ausschuss den Anträgen angeschlossen –: Sie rennen da einfach verabschiedeten Gesetzen hinterher. Das ist wie die „alte Fasnet“. Das ist keine Sparpolitik, sondern das ist reiner Populismus, der nichts bringt.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Das ist die Kon sequenz! – Abg. Werner Raab CDU: Ein sehr durch schlagendes Argument!)
Wir behandeln heute auch das Gesetz zur Änderung des Fi nanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze. Dieses Gesetz hat eine Reihe von Regelungen in vier Einzelgesetzen. Kern punkt ist die Aufteilung der Mittel des Aufbauhilfefonds für die Hochwasserschäden. Hier sind die Kommunen dabei. Ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kommu nen, bei der kommunalen Seite für die kooperative Mitwir kung. Dieses Gesetz ist ja auch unstrittig.
Uns liegt die mittelfristige Finanzplanung vor. Diese Finanz planung 2015 bis 2017 beruht auf der Grundlage einer vor sichtigen Steuerschätzung. Wir haben also hier die prognos tizierten Steuereinnahmen nicht irgendwie in die Höhe getrie ben, sondern die Schätzung nach dem Vorsichtsprinzip vor gelegt. Man muss bei der Steuerschätzung immer ein bisschen aufpassen. Die Steuerdeckungsquote liegt mit 74 % im Jahr 2013 noch immer deutlich unter dem Referenzwert des Vor krisenjahres 2008. Der betrug 81,2 %. Das sind jetzt ein paar technische Zahlen. Aber ich sage einfach der Opposition: In Ihrer Zeit vor der Krise hatten Sie mehr Mittel aus Steuern zur Deckung Ihrer Ausgaben zur Verfügung als die Regierung jetzt. Rekordsteuereinnahmen hin oder her, das ist einfach ei ne finanzwirtschaftliche Größe, die das ganz klar zeigt.
Wir kommen in der mittelfristigen Finanzplanung auch wei ter bei der schrittweisen Verringerung des haushaltswirtschaft lichen Handlungsbedarfs. Der Abbau wird planmäßig fortge setzt. Ein neues Instrument dabei sind die Orientierungsplä ne. Das ist eine gute, eine relativ sinnvolle Sache; denn die Ministerien erhalten schon vor der Haushaltsaufstellung ei nen Rahmen. Das geschieht nach dem Prinzip Top-down. Wir haben damals in Schweden, als wir die Haushaltskonsolidie rungen dort besichtigten, gehört, dass das ein Prinzip ist, das sehr wirksam ist und als Instrument unbedingt in den Instru mentenkasten der Konsolidierung mit eingebracht werden sollte.
In der mittelfristigen Finanzplanung 2015 bis 2017 sind auch Einnahmen eingestellt: 400 Millionen €. Das ist eine politi sche Bedarfsmeldung an den Bund.
(Abg. Werner Raab CDU: So kann man es auch for mulieren! – Zuruf: Wahrheit und Klarheit! – Lachen bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)
Wir finden im Koalitionsvertrag eine ganze Menge darüber, was zwischen Bund und Ländern geregelt wird. Es werden Gelder fließen. Aber die Summen sind in Bezug auf Zeit und Höhe noch nicht einschätzbar. Darum müssen hier Risiken ab gefedert werden.
Zur mittelfristigen Finanzplanung: Aus dem Stabilitätsbericht des Stabilitätsrats geht hervor – ich zitiere sinngemäß –: Bei keiner Kennziffer im Stabilitätsbericht des Stabilitätsrats weist Baden-Württemberg nur annähernd Auffälligkeiten auf.
Wir haben auch den Finanzplan 2020 vorliegen. Er ist ein neu es Instrument und liegt dem Parlament zum zweiten Mal vor. Wir können darin den Abbaupfad bis 2020 sehen. Im Fokus stehen natürlich immer wieder die Schulden. Da wird immer Zeter und Mordio geschrien.
Aber ich möchte den Blick auch auf die Rücklagen lenken. Bis 2020 werden Versorgungsrücklagen und ein Versorgungs fonds in Höhe von immerhin 3,2 Milliarden € zusätzlich auf gebaut. Daran sehen Sie den Unterschied zu Bayern: Wir bau en Rücklagen auf; Bayern hat seine Rücklagen geplündert und kann deswegen natürlich auch eine andere Schuldenpolitik machen.
Meine Damen und Herren, der Zweite Nachtrag 2014 zeigt, dass die Regierung und die sie tragenden Fraktionen bei der Umsetzung ihrer politischen Ziele und insbesondere bei der Konsolidierung der Finanzen wieder einige wichtige Schritte vorangekommen sind.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Es war schon etwas verwun derlich, Frau Kollegin Aras, mit welcher Begeisterung, mit welcher Inbrunst, ja fast mit welcher Liebe Sie über die Ra tingagenturen gesprochen haben.
Ich kann mich an die Zeiten der Staatsschuldenkrise erinnern. Damals hat man von den Grünen zum Thema Ratingagentu ren schon einmal anderes gehört:
Das waren finstere Dämonen aus dem Schattenreich. Das wa ren Kräfte, die daran mitgewirkt haben, diese Schuldenkrise und das ganze Elend über Europa zu bringen. Jetzt plötzlich, da es von den Ratingagenturen Ratings für das Land BadenWürttemberg gibt, für die Sie und Ihre Regierung begrenzt et was können,
die von Ihnen in den leuchtendsten Farben leidenschaftlich geschildert werden. Frau Kollegin Aras, Sie drehen die Din ge auch so hin, wie es Ihnen gerade passt.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Was heißt „auch“? – Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)
So wie der Finanzminister. – Dieser Nachtragshaushalt kann es sich leisten, 784 Millionen € mehr auszugeben. Sie konn ten es sich auch leisten, den Gesamthaushalt seit Ihrem Re gierungsantritt um etwa ein Fünftel aufzublähen. Das alles können Sie sich leisten.
Trotzdem haben Sie über 1 Milliarde € Überschuss aus dem Jahr 2012. Ausweislich der Prognose des Ministers gibt es auch im Jahr 2013 wieder eine dreistellige Millionensumme.
sondern durch eine entsprechende wirtschaftliche Entwick lung, die einen überspült, durch einen Tsunami an Steuerein nahmen.
Wenn diese Mehreinnahmen so gewaltig fließen, Herr Minis ter, dann frage ich Sie, wie es Stand Juni 2013 mit dem Fi nanzplan 2020, Drucksache 15/3692, ausschaut. Sie kündigen unter der Überschrift „Überschüsse aus Vorjahren/Entnahmen aus Rücklagen“ an – ich darf zitieren –:
Die Überschüsse aus den Vorjahren werden beim 2. Nach tragshaushalt 2014 in eine Rücklage eingebracht, die zweckgebunden zum Ausgleich von Steuermindereinnah men, für unabweisbare und effiziente Sanierungsinvesti tionen... oder zur Absenkung der Nettokreditaufnahme eingesetzt werden kann.
Es ist klar ersichtlich: Bei diesen Steuereinnahmen und bei diesen Haushaltsüberschüssen ist eine Neuverschuldung nicht notwendig.
Die Regierung hat sich Verschuldungsrechte erschlichen. Ge ben Sie diese dem Landtag zurück, meine Damen und Her ren.