Das Ausschreibungskonzept der früheren Landesregierung ist spätestens mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Fe bruar 2011 geplatzt.
Spätestens dann hätten Sie umsteuern müssen, aber das haben Sie nicht gemacht. Unter Ihrer Führung haben damals die Ver waltung, die Nahverkehrsgesellschaft, das Ministerium Ihr Vergabekonzept nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht angepasst. Das ist der Vorwurf, der an Sie gerichtet ist.
Herr Kollege Haußmann hat die Frage nach den Silberlingen gestellt. Natürlich, Herr Köberle, ist der ÖPNV eine Erfolgs geschichte. Aber es sind nicht nur Grüne und SPD-Mitglie der, die die Qualität im Schienenverkehr bemängeln. Eine Menge Bürgermeister, Landräte, Bürgerinnen und Bürger är gern sich über die Qualität im Schienenverkehr.
Diese Qualität hat der Kollege Ulrich Müller zu verantwor ten, weil er einen Vertag unterzeichnet hat, der keine Quali tätsmerkmale enthält. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.
Er hat gerade nochmals dargestellt: In der aktuellen Ausschrei bung ist die S-Bahn RheinNeckar ein großes Los.
Sie selbst haben im April letzten Jahres die Landtagssitzung verfolgt, in der wir den Nachtragshaushalt verabschiedet und Bürgschaften und Garantien für den SPNV und die Fahrzeug finanzierung beschlossen haben. Das ist unser Weg für Neu fahrzeuge. Das ist unser Weg, um die Qualität zu verbessern und von den Silberlingen wegzukommen. Da machen wir die Hausaufgaben, die Sie versäumt haben.
Jetzt liegen wirklich kei ne weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zur ge schäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksa che 15/3439 (Geänderte Fassung).
Die Änderungsanträge Drucksachen 15/4664 und 15/4673, die hierzu zunächst vorgelegen haben, wurden durch den in terfraktionellen Änderungsantrag Drucksache 15/4675 ersetzt, der soeben verteilt wurde. Wer diesem interfraktionellen An
trag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegen probe! – Enthaltungen? – Damit ist dem Änderungsantrag Drucksache 15/4675 einstimmig zugestimmt.
Der Berichtsteil des Antrags der Fraktion GRÜNE, Drucksa che 15/3439 (Geänderte Fassung), kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Danke schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne den Nachmittagsteil der 90. Sitzung des Landtags mit dem Tagesordnungspunkt 5:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – G e m e i n s c h a f t s s c h u l e F r a n k e n h a r d
dem Besuch des Kultusministers kurz vor Weihnachten – ganz kurz vor Weihnachten – im Landkreis Schwäbisch Hall im Hinblick auf das gemeinsame Begehren der Ge meinden Frankenhardt, Stimpfach, Fichtenau, Kreßberg und Satteldorf, eine Gemeinschaftsschule in Honhardt ein zurichten?
Einrichtung einer Gemeinschaftsschule in Honhardt erfolg te, alle Schülerströme, auch die aus der Stadt Crailsheim, wo zwei Gemeinschaftsschulen gefordert werden, berück sichtigt?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Herrn Kollegen Friedrich Bullin ger wie folgt:
Sie wissen, dass die Entscheidung über die dritte Tranche der Genehmigung von Gemeinschaftsschulen am 10. Februar die
ses Jahres verkündet werden soll. Deswegen weise ich darauf hin, dass das Verfahren zur Entscheidung über die gestellten Anträge – über 100 Anträge liegen vor – derzeit noch läuft. Wir sind derzeit in der Beteiligung der Personalvertretungen, und deswegen können hier öffentlich auch noch keine Ent scheidungen verkündet werden; ich bitte Sie insoweit um Ver ständnis. Das wird aber in den nächsten zwei Wochen der Fall sein.
Die weitere Frage, Herr Kollege Bullinger, bezieht sich auf Prüfkriterien dieses laufenden Verfahrens, nämlich welche Schülerzahlen von welchen umliegenden Gemeinden hinzu gerechnet werden. Ich weise darauf hin, dass natürlich zahl reiche Kommunen, die bisher noch Standort einer weiterfüh renden Schule, zumeist einer Haupt- oder Werkrealschule, wa ren, Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule stel len.
Aber ich habe an dieser Stelle hier im Plenum und auch au ßerhalb schon häufig darauf hingewiesen, dass wir überlebens fähige Standorte für Gemeinschaftsschulen brauchen und Ge meinschaftsschulen, die die notwendige Schülerzahl haben, um auch das sehr anspruchsvolle Konzept einer Gemein schaftsschule verwirklichen zu können.
Sie sprechen zu Recht den Bereich der Stadt Crailsheim und des Umlands an, weil sich natürlich in diesem Bereich auch die Frage stellt: Wie viele Schüler kommen für eine Beschu lung an einer Gemeinschaftsschule in Betracht? Letztlich tre ten dann immer wieder auch lokal und regional Konkurrenz situationen zwischen verschiedenen Anträgen auf.
In diesem Fall haben wir zwei Anträge aus der Stadt Crails heim und einen Antrag aus dem Umland. Ich betone dabei nochmals: aus dem Umland, das heißt aus Gemeinden, die in der bisherigen Systematik des dreigliedrigen Schulsystems keine Chance auf einen langfristigen Erhalt ihres Schulstand orts hätten.
Deswegen kann ich Ihnen hier zu Ihrer zweiten Frage, zu Fra ge b, sagen: Es wird sehr problematisch sein – ich würde sa gen, es ist auch auszuschließen –, das faktische Schulwahl verhalten von Schülern aus Crailsheim selbst dem Antrag, be zogen auf die Gemeinde Frankenhardt und die weiteren Kom munen, zuzurechnen, wenn in Crailsheim selbst eine oder so gar zwei Gemeinschaftsschulen entstehen sollten. Ich glaube, wir alle haben kein Interesse daran, letztlich dann mehrere, aber zu kleine Schulstandorte zu haben. Deswegen wird in den nächsten zwei Wochen nach Abschluss der Personalver tretungsverfahren eine Entscheidung zu treffen sein, wobei ich glaube, dass wir allen Schülerinnen und Schülern ein gu tes, qualitativ hochwertiges Angebot machen können und ma chen werden.
Herr Minister, ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Sie dem Ergebnis nicht vorgreifen wollen. Aber ich möchte zunächst noch kurz zu be denken geben: Die Bürgermeister der fünf Umlandgemein den, die in der Regel eher in Konkurrenz stehen, sind hier um Kooperation bemüht. Welches Gewicht messen Sie einem sol chen Begehren bei, bei dem fünf eigentlich konkurrierende
Gemeinden auf einmal kooperierende Gemeinden werden und bei dem es nur um wenige – drei oder fünf Schüler – gehen könnte, damit in dieser sehr guten Schule in Honhardt tatsäch lich dieses gemeinsame Begehren einer Kooperation – –
Welches Gewicht messen Sie einem bürgerschaftlichen Be gehren bei, verkörpert durch fünf Bürgermeister, die sonst ei gentlich eher konkurrieren würden und jetzt auf einmal ko operieren? Das würde mich interessieren.
Herr Kollege Bullinger, auf diese Frage antworte ich sehr gern. Denn die Verständigung in einem lokalen Umfeld, in ei nem Kontext, der durch Schülerströme verbunden ist – man kann es auch Raumschaft nennen –, ist für mich eine zentra le Voraussetzung für das Gelingen einer regionalen Schulent wicklung. Ich glaube, ich habe es hier im Parlament auch schon deutlich gesagt: Wir müssen es schaffen, dass die Kom munen bereit sind, aufeinander zuzugehen. Deswegen ist das, was hier von den Kommunen in der Region Crailsheim ge macht wird, beispielgebend.
Aber ich weise auch nochmals darauf hin: Nach dem derzei tigen Stand des Schulgesetzes ist die regionale Schulentwick lung als Verfahren noch nicht im Schulgesetz implementiert. Wir werden ja, so hoffe ich, bis zur Sommerpause hier im Landtag das Gesetz beschließen, um die regionale Schulent wicklung und ihre Verfahren auch in das Schulgesetz hinein zubringen. Wenn dann in allen Schulamtsregionen im Land die regionale Schulentwicklung läuft, wird ein ganz zentraler Bestandteil sein, dass die Kommunen zusammenfinden. Dann ist genau das, was die Kommunen hier tun, das beispielgeben de Verhalten, dass man nämlich tragfähige Konzepte in kom munaler Zusammenarbeit schafft.
Ich sage es ganz deutlich: Auch wenn Frankenhardt und die weiteren Kommunen bei dieser Tranche nicht zum Zuge kom men, ist hier für mich schon die erste Voraussetzung für ein Gelingen in der Zukunft gegeben, um möglicherweise dann doch in einer erfolgreichen regionalen Schulentwicklung in dieser Region tatsächlich einen Standort für eine weiterfüh rende Schule schaffen zu können – wenn nicht in dieser Tranche der Genehmigung von Gemeinschaftsschulen, so si cher dann, wenn eine erfolgreiche und gelingende regionale Schulentwicklung vor Ort stattgefunden hat.