Sie können ja die Fra ge stellen. Das ist egal. Aber auf jeden Fall beantwortet sie die zuständige Ministerin.
Welche Bedeutung misst das So zialministerium dem Einsatz der Telemedizin zu, und was hat gegebenenfalls Baden-Württemberg im Bundesrat unternom men, um die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen?
Da sich die Frage an die Frau Sozialministerin richtet, kann ja nun nicht die Hoch schulministerin die Frage beantworten. Dann würde ich sa gen, die Frau Sozialministerin soll die Frage schriftlich beant worten.
gewisse Regeln nach der Geschäftsordnung. Die Geschäfts ordnung schreibt vor, dass man Fragen schriftlich an das zu ständige Ministerium einreicht.
Die Fragestunde dient ja genau dazu, dass Sie eine recherchierte und sauber aufbereitete Beantwortung der Fragen erhalten. Ansonsten könnten Sie das Instrument der Regierungsbefragung nutzen.
Genau. Andernfalls be kommen wir hier lauter Anfragen. Das müssen wir schriftlich machen. – Vielen Dank, Frau Ministerin.
Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 – die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 hatten wir ja vorgezo gen –:
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U l r i c h M ü l l e r C D U – D i e G e m e i n s c h a f t s s c h u l e i n F r i e d r i c h s h a f e n – A b s c h l u s s u n d A n s c h l u s s z u m A b i t u r i n n e u n J a h r e n ?
Herr Präsident, ich darf mir zu nächst eine Bemerkung erlauben: Ich bescheinige Ihnen gern eine flexible Sitzungsführung. Ich bedanke mich dafür.
Genehmigung von gymnasialen Oberstufen an Realschu len einerseits und an Gemeinschaftsschulen andererseits bedeutsam?
der Stabsstelle Gemeinschaftsschule, Inklusion, im Kultus ministerium, Herrn N. Z., bereits zugesagte „Unterstützung des Landes“ hinsichtlich des Wunsches der Graf-SodenRealschule (zukünftig: Gemeinschaftsschule Graf Soden) in Friedrichshafen (Schwäbische Zeitung, 13. Februar 2014)?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf die Fragen des Kollegen Müller wie folgt beantworten:
Wie Ihnen bekannt ist, sieht unser Schulgesetz eine eigenstän dige gymnasiale Oberstufe an Realschulen nicht vor. Es wird auch nicht angestrebt, für die Realschule eine eigenständige gymnasiale Oberstufe zu errichten. Absolventen der Realschu
le können nach Ablegung der mittleren Reife und bei Erfül lung der entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen über ein berufliches Gymnasium oder über die Oberstufe eines allge meinbildenden Gymnasiums zum Abitur gelangen. Daneben können sie zukünftig natürlich auch über eine gegebenenfalls existierende Sekundarstufe II an einer Gemeinschaftsschule diesen Abschluss machen.
Die geplanten Regelungen zur regionalen Schulentwicklung – wir werden in Kürze hier im Parlament auch über die Schul gesetzänderung zu diesem Thema sprechen – sehen vor, dass die Einrichtung einer Sekundarstufe II an Gemeinschaftsschu len genehmigt werden kann, wenn in Klassenstufe 9 mindes tens 60 Schülerinnen und Schüler für die dann einzurichten de Klassenstufe 11 prognostiziert werden. Das sind die dann geltenden schulgesetzlichen Voraussetzungen. Dies zur Be antwortung Ihrer ersten Frage.
Zu Ihrer zweiten Frage darf ich mitteilen, dass sich auch aus dem, was in Ihrer Frage inzident enthalten ist, nichts ergibt, was in irgendeiner Weise einen Vorwurf rechtfertigen würde. Für die Landesregierung ist es völlig selbstverständlich, dass wir die Schulen unseres Landes gerade auch bei Schulent wicklungsprozessen unterstützen.
Genau so war es auch in diesem Fall. Der Leiter der Stabs stelle Gemeinschaftsschule, Inklusion, hat im Rahmen eines Besuchs der Graf-Soden-Realschule am 12. März in Fried richshafen zum Ausdruck gebracht, dass er im Rahmen der regionalen Schulentwicklung durchaus Chancen sieht – dabei bezieht er sich auf die voraussichtlich anstehende Gesetzes änderung –, dass eine künftige Gemeinschaftsschule bei der dort zu erwartenden Schülerzahl eine eigene gymnasiale Ober stufe haben könnte.
Dies gilt umso mehr, als es im Umkreis weitere Gemein schaftsschulen – so die Schreieneschschule in Friedrichsha fen und die Manzenbergschule in Tettnang – gibt, die aufgrund ihrer Größe wohl keine eigene Sekundarstufe II haben wer den. Der Zusammenschluss mehrerer Gemeinschaftsschulen zur Bildung einer Sekundarstufe II ist eine Möglichkeit, die im Rahmen der Schulentwicklung denkbar ist.
Der Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschule, Inklusion, sagte dabei zu, die Graf-Soden-Realschule in Form von Be ratung und Begleitung in diesem Prozess der Schulentwick lung gern zu unterstützen. Eine solche Unterstützung in Form von intensiver Beratung und Begleitung – ich habe es ein gangs bereits gesagt – ist eine Selbstverständlichkeit und ge rade in den derzeit anstehenden Schulentwicklungsprozessen für uns eine Verpflichtung des Landes, der wir gern nachkom men.
Ich kann mich jetzt logischerwei se nur auf das beziehen, was in der Zeitung steht. Wenn das so differenziert dargestellt worden sein sollte, wie Sie es wie dergegeben haben, dann kann man natürlich sagen, dass eine Beratung und Begleitung bei einer Antragstellung logischer weise kein Problem ist. Wenn aber heute schon die Unterstüt zung des Landes für etwas in Aussicht gestellt wird, das erst in sechs Jahren aktuell wird, dann sieht es so aus, als sei das Ergebnis quasi vorweggenommen worden.
Ich will das mit zwei Aspekten belegen, die der besagte Be amte dargelegt hat. Er hat erstens dargestellt, dass die Zahl der Schüler mit Gymnasialempfehlung an Realschulen bei 20 % liege. Er hat aber nicht erwähnt, dass die Zahl der Schü ler mit Gymnasialempfehlung an Gemeinschaftsschulen – in Zukunft ist es ja eine Gemeinschaftsschule – im Schulamts bezirk Markdorf bei 8 % liegt. Das ist das eine.
Zweitens: Kann man eine so weitgehende Aussage machen und die Unterstützung des Landes in Aussicht stellen, wenn man weiß, dass es in Friedrichshafen immerhin sechs Gym nasien gibt, nämlich drei berufliche Gymnasien, zwei allge meinbildende Gymnasien und ein privates Gymnasium? Vor diesem Hintergrund wäre meines Erachtens eine sehr viel zu rückhaltendere Aussage angemessen gewesen. Stimmen Sie dem zu?
Ich kann dem nicht zustimmen, weil das, was Sie gerade konst ruiert haben, nicht im Bericht der „Schwäbischen Zeitung“ stand und auch nicht Gegenstand der Gespräche war.
Ich glaube, ich habe es vorhin deutlich ausgeführt: Ein Beam ter kann keine Zusagen geben. Er kann auch keine Vorfestle gungen treffen, die das Ministerium oder die Landesregierung in irgendeiner Form binden. Das geht schon rein rechtlich nicht.
Deswegen werden Sie auch verstehen, dass die Berichterstat tung in der „Schwäbischen Zeitung“ in keiner Weise von dem abweicht, was ich Ihnen gerade geschildert habe. Jede Schu le im Land Baden-Württemberg hat die Unterstützung des Landes, wenn es darum geht, zukunftsfähige Konzepte zu ent wickeln.
Genauso war es in diesem Fall. Wenn in diesen Gesprächen irgendwelche Aussagen zu Übergangszahlen getroffen wor den sind, dann sind natürlich auch die lokalen und regionalen Zusammenhänge entsprechend darzustellen. Dazu liegen mir aber keine genaueren Kenntnisse vor.
Wie gesagt, ich kann keine Vorfestlegung der Landesregie rung aus dem erkennen, was besprochen worden sein könnte. Deswegen kann ich Ihnen auch nicht zustimmen.
Dann lese ich jetzt einfach wört lich aus der „Schwäbischen Zeitung“ vor. Dabei muss ich aber den Namen aussprechen, der in der Zeitung steht. Wir müs sen ja auch kein Geheimnis daraus machen. Da heißt es: