Bei den Bemühungen auf europäischer Ebene zum Bürokra tieabbau habe ich den Eindruck, es ist wie in der griechischen Mythologie: Wenn man der Hydra einen Kopf abschlägt, wachsen sieben Köpfe nach.
Deshalb: Nein zur Notwendigkeit von Meterstab und Zoll stock zur Anerkennung von Baumkronen als Landschaftsele ment. Um weitere Beispiele zu nennen: Nein zur Rechtsunsi cherheit, ob ein Betrieb, der Urlaub auf dem Bauernhof an bietet – ein bedeutender Wirtschaftszweig in der Landwirt schaft –, eindeutig als aktiver Landwirtschaftsbetrieb gilt. Nein zur Reduzierung der Anrechnung von Eiweißanpflan zungen als ökologische Vorrangflächen. Diese sollen nur in reduziertem Umfang anerkannt werden. Meine Damen und Herren, wir waren uns im Landwirtschaftsausschuss einig, dass gerade der Anbau von Eiweißpflanzen speziell gefördert werden soll, um Importe aus Übersee zu vermeiden. Nein zur Flächenstilllegung durch die Hintertür.
Sehr geehrter Herr Minister, ich fordere Sie auf, bei der Ag rarministerkonferenz in der nächsten Woche für unsere Land wirtschaft klar und deutlich Farbe zu bekennen.
Zu Berlin: Der Kompromiss der Agrarministerkonferenz vom 4. November beinhaltete eine Umschichtung von der ersten in die zweite Säule im Umfang von 4,5 % und übrigens auch – das gilt als Appell in Richtung Berlin – die Bereitstellung von Mitteln des Bundes in der Gemeinschaftsaufgabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch von der SPD, die Koalition in Berlin hat hier noch eine Bringschuld zu erfüllen; wir brauchen zusätzliche Mittel.
Jetzt die konkrete Frage an Sie, Herr Minister: Wie halten Sie es mit der Forderung anderer grüner Landwirtschaftsminister, den erwähnten Anteil von 4,5 %, wie er dem Kompromiss von München entspricht, auf 8 % zu erhöhen? Sie wissen ganz ge nau: Durch eine Erhöhung von 4,5 auf 8 % wird gerade den Landwirten das Geld aus der Tasche genommen und deren Einkommenssituation geschmälert und verschlechtert.
Nun zu Stuttgart: Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass ich die Konsultationsgespräche von MD Reimer mit Verbänden und Behörden zum Maßnahmen- und Entwicklungsplan 2014 bis 2020, MEPL III, gutheiße. Ich sage aber auch – da erinne re ich an die gestrige Debatte –: Gehörtwerden ist gut, Erhört werden ist besser, wenn es darum geht, die bewährten Förder programme weiterzuführen.
Zweitens: Vom Land müssen mindestens so viele Mittel wie bisher für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden.
Drittens: Das Geld muss gerecht verteilt werden. Es darf kein Ausspielen von konventioneller gegen ökologische Landwirt schaft geben.
Sechstens: Agrarumweltmaßnahmen müssen noch handhab bar für die Betriebe sein und dürfen nicht zu Wettbewerbs nachteilen führen.
Siebtens – letzter Punkt –: Verzicht auf weitere Eingriffe in das Eigentumsrecht der Bäuerinnen und Bauern ohne Aus gleich. Herr Minister, ich nenne das Grünlandumbruchverbot. Sie sind gefordert, endlich ein Grünlandförderungsprogramm auf den Tisch zu legen, nicht mit Verboten zu agieren, son dern die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ganz konkret durch Förderung zu unterstützen. „Fördern statt verbieten“ ist hier das Stichwort.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)
Im Hinblick auf die Gewässerrandstreifen sind wir uns doch einig, dass hier ein enteignungsgleicher Tatbestand vorhan den ist. Wir brauchen auch hier spezielle Förderinstrumente statt Verbote.
Und wo bleibt endlich das lang angekündigte Streuobstför derprogramm, meine Damen und Herren? Es wird darüber diskutiert, das Roden von Streuobstbäumen zu verbieten. Nein, wir brauchen hier ein Streuobstförderprogramm. Das haben Sie im Koalitionsvertrag groß angekündigt. Bisher gab es nur heiße Luft und sonst gar nichts, meine Damen und Her ren.
Meine Damen und Herren, wenn man Wettbewerbshemmnis se und die Beschneidung der Eigentumsrechte vor Wettbe werbsfähigkeit stellt, dann schließen die Bauern schneller und vermehrt die Stalltüren zu. In all den vergangenen Jahren ha ben Ökologie und Ökonomie versöhnlich miteinander und ne beneinander gewirkt.
Dass es nicht so weit kommt, darauf können Sie, sehr geehr ter Herr Minister, durch Ihre Arbeit hinwirken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst einmal versichern, dass wir auch tatsächlich beim Tagesordnungspunkt 7 mit dem Titel „Ausgestaltung und Finanzierung der EU-Förderverfahren für das Übergangsjahr 2014“ sind. Ist das richtig?
Okay. Dann verstehe ich nicht ganz, was mein Vorredner sagen wollte, der hier eine Gree ning-Debatte vom Zaun bzw. von den Latten gerissen hat. Das wird den EU-Förderfonds nicht gerecht. Sie haben sich doch im Juli 2013 Sorgen gemacht, dass das Übergangsjahr 2014 vielleicht zu einem Problem werden könnte. Die EU-Förder fonds bieten dem Land Baden-Württemberg, seinen Landkrei sen und seinen Gemeinden eine hervorragende Chance, die Wirkung der Europäischen Union vor Ort begreifbar und spür bar werden zu lassen. Sie stärken die regionale Wettbewerbs fähigkeit, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im länd lichen Raum und vieles mehr in Baden-Württemberg. Das wird natürlich auch 2014 und 2015 der Fall sein.
Sie haben am 3. Juli letzten Jahres den Antrag gestellt, den wir heute behandeln sollen, und reden nun am Thema vorbei. Das ist eine gute Gelegenheit, den Unterschied zwischen Good Governance und Bad Governance darzustellen. Denn wenn man sich den Zeitablauf betrachtet, fragt man sich, was dieser Antrag soll. Schon vor Ihrer Antragstellung hat die Lan desregierung erfolgreich eine Bundesratsinitiative einge bracht, um den Mittelfluss bei den EU-Programmen insgesamt – nicht nur bei EFRE –, wo immer möglich, auch im Über gangsjahr 2014 aufrechtzuerhalten. Erst am 19. November 2013 verabschiedete das Europäische Parlament den EU-Rah menhaushalt 2014 bis 2020. Das war vorauszusehen. Deswe gen war die Weitsichtigkeit unserer Landesregierung aus schlaggebend. Der Inhalt der Bundesratsinitiative wurde prak tisch in die EU-Übergangsverordnung hineinverhandelt, wo durch die Finanzierung in den Jahren 2014 und 2015 gesichert ist. Da gilt unserem Minister eigentlich Dank, und da ist nicht eine Kritik vorzubringen, die am Thema vorbeigeht.
Sie hätten sich vielleicht lieber bei der von Ihrer Partei mit getragenen Bundesregierung dafür einsetzen sollen, dass die nötige Partnerschaftsvereinbarung mit der EU zügig abge schlossen wird. Die lag aber im Januar immer noch bei Frau Merkel.
Stattdessen haben Sie mit diesem Antrag versucht, die Bürger zu verunsichern, ihnen zu suggerieren, 2014 gehe das EUGeld aus. Sie hätten es besser wissen müssen, hätten Sie ver folgt, was im Bundesrat vor sich geht.
Nebenbei wird auch noch der Ruf der Europäischen Union und der Fördertöpfe, die wir in Baden-Württemberg dringend brauchen und von denen wir stark profitieren, verunglimpft. Das ist Bad-Governance-Verhalten, genauso wie Ihre Rede hier, die am Thema vorbeiging. Good Governance ist, Herr Locherer, dass der Minister bei den innerdeutschen Verhand lungen eine Erhöhung der EFRE-Mittel auf 246 Millionen € erreicht hat.
Noch ein Beispiel für Bad Governance: In der letzten Förder periode von 2007 bis 2013 hat der damalige Landwirtschafts minister Hauk gerade einmal 143 Millionen € für die Bürge rinnen und Bürger ausgehandelt.
Bei der EU-Agrarförderung genau das Gleiche: 2007 hatte Ihr Peter Hauk nur 495 Millionen € für die Bäuerinnen und Bau ern und den ländlichen Raum in Baden-Württemberg ausge handelt. Unser Minister Bonde ist auch hier erfolgreicher ge wesen. Er ist mit 521 Millionen € nach Baden-Württemberg zurückgekehrt.
So sieht Good Governance aus, Herr Locherer. Natürlich müs sen Komplementärmittel den Haushalten zur Verfügung ste hen. Die Good Governance unserer Landesregierung hat aber noch eine ganz andere Dimension in der Fläche.
Wissen Sie noch, wie die Finanzsituation 2007 in den Land kreisen und den Gemeinden Baden-Württembergs war, als der damalige Landwirtschaftsminister Hauk mit den anderen Bun desländern über die EU-Förderung verhandelte? Wir saßen damals als Kreisräte in den Kreistagen und mussten die Effi zienzrendite der teufelschen Verwaltungsreform erwirtschaf ten. Ich erinnere mich noch genau, dass wir dem Imkerverein Lörrach 500 € gestrichen haben, um die Millionen irgendwie zu decken, die wir vom Land als Verpflichtungen übernom men hatten,