Wir haben im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Euro päischen Agrarpolitik eine stärkere Ökologisierung, aber vor allem auch eine stärkere Ausrichtung an den kleinen famili engeführten Betrieben bei uns erreicht.
Wir haben erreicht, dass die Leistungen, die die Landwirt schaft im Hinblick auf die Energiewende, auf nachhaltige und ressourcenschonende Bodenbewirtschaftung – also gesell schaftliche Leistungen – fortwährend erbringt, künftig besser abgebildet und besser unterstützt werden.
Meine Damen und Herren, wir haben gerade auch bei der Aus gestaltung der europäischen Debatten unsere Spielräume ge nutzt, um die soziale und ökologische Modernisierung BadenWürttembergs voranzubringen. Das hat sich übrigens auch in den unmittelbaren Verhandlungsergebnissen zur finanziellen Ausstattung niedergeschlagen. Der Landesregierung ist es ge lungen, im Bereich EFRE gut zu verhandeln. 246 Millionen € an EFRE-Mitteln für Baden-Württemberg sind fast doppelt so viel wie in der letzten Förderperiode.
Auch im Bereich des ELER, der zweiten Säule der Förderung des ländlichen Raums durch die Europäische Union, ist es ge lungen, dass Baden-Württemberg mehr Mittel bekommt, als dies in der letzten Förderperiode der Fall war – und dies ge gen den Bundestrend. Denn Baden-Württemberg bekommt mehr Mittel, obwohl für Gesamtdeutschland weniger zur Ver fügung steht.
Herr Abg. Locherer, ich muss schon wiederholen: Die Bun desregierung hat hier schlecht verhandelt. Denn es ist das Er gebnis der Verhandlungen der Bundesregierung, dass Deutsch land für die Strukturprogramme weniger zur Verfügung steht. Insofern ist es nicht der Erfolg der Bundeskanzlerin, dass Ba den-Württemberg trotzdem mehr bekommt. Vielmehr ist die
ser Erfolg von uns hart gegen die auch von Ihrer Partei getra gene Bundesregierung errungen worden. Das muss man auch noch einmal sagen.
Wir haben uns hier natürlich auch mit Bündnispartnern zu sammengetan, haben gemeinsam gute Debattenstrukturen ge nutzt, die dann in der Gänze dazu beigetragen haben, dass wir in den verschiedenen Bereichen gut abgeschnitten haben.
Die Verabschiedung der EU-Basisverord nung für die künftige Förderpolitik hat sich im gesamten Ver fahren um rund ein Jahr verzögert. Die Verabschiedung im Zuge des Dialogs erfolgte erst im November 2013. Dieser enorme Zeitverzug in den europäischen Gremien ist auf nati onaler Ebene nicht einholbar.
Wir sind froh, dass es gelungen ist, beim Strukturfonds EFRE auf der Grundlage der fortgeschrittenen Entwurfsfassung des Operationellen Programms bereits seit Januar 2014 in BadenWürttemberg Bewilligungen vornehmen zu können. BadenWürttemberg war hier Vorreiter und hat als erstes Bundesland der EU-Kommission den Entwurf für ein Operationelles Pro gramm vorgelegt.
Auch beim ESF, dem Europäischen Sozialfonds, beginnt die neue Förderperiode planmäßig erst im Jahr 2015, sodass hier die Verzögerungen gut aufgefangen werden können.
Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik mit dem Europäischen Ga rantiefonds für die Landwirtschaft – also den Direktzahlun gen in der ersten Säule – und dem Europäischen Landwirt schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums – al so der zweiten Säule – war ein Beginn zum Januar 2014 auf grund der europäischen Regelungen nicht möglich. Noch im mer fehlen uns die notwendigen Rechtsakte und Durchfüh rungsverordnungen. Deshalb musste die EU Übergangsrege lungen anbieten, um wenigstens für die Direktzahlungen und die wichtigsten Programme der zweiten Säule Förderkontinu ität sicherzustellen.
Das beantwortet auch Ihre Frage, Herr Abg. Bullinger: Bei den Direktzahlungen wurden die bisherigen Konditionen um ein Jahr verlängert. Erst ab 2015 erfolgt die Direktzahlung nach der neuen Verordnung – mit Ausnahme der Zusatzprä mie für die ersten Hektare, deren Regelung bereits ab 2014 in Kraft tritt.
Allerdings schließt die EU-Übergangsverordnung nicht alle Programme der zweiten Säule ein. Durch dieses Versäumnis bei den europäischen Regelungen können wir Teile unserer Fördermaßnahmen mit EU-Kofinanzierung im Forstbereich
Ich glaube, dass es hier wichtig ist, noch einmal an die Bun desregierung zu appellieren, alles zu tun, damit es nicht zu weiteren Zeitverzögerungen kommt. Ich will an dieser Stelle auch an das Europäische Parlament appellieren, die Über gangsfrist, die uns bei einer Reihe von Programmen in Schwierigkeiten bringt, nicht noch weiter hinauszuzögern.
Ich sehe mit Sorge, dass wir trotz des Zeitgewinns, der durch die Übergangsregelungen möglich wurde, hinsichtlich einer rechtzeitigen Umsetzung der neuen Förderbestimmungen un ter erheblichen Zeitdruck geraten. Es gibt dafür zwei Gründe. Ich hatte das Europäische Parlament angesprochen. Die kon servative Fraktion im Europaparlament, die EVP, hat im Ag rarausschuss des Parlaments gegen den delegierten Rechtsakt gestimmt, der zur Umsetzung der Direktzahlung ab 2015 jetzt aber dringend verabschiedet werden muss.
Ich muss Ihnen sagen: Wenn das Europäische Parlament die sen Prozess erneut aufdröselt – zum Teil unter Verweis auf bü rokratische Hürden, die das Parlament selbst in die Gemein same Agrarpolitik hineinverhandelt hat –, dann ist das eine echte Gefahr für die Bäuerinnen und Bauern in unserem Land. Das ist eine massive Gefährdung bei der Umsetzung unserer Programme. Ich bitte Sie deshalb, Ihren Einfluss geltend zu machen, damit nicht von Brüssel aus etwas aufgedröselt wird, was wir dringend brauchen, um hier endlich starten zu kön nen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es erfüllt mich mit Sorge, dass der neue Landwirtschaftsmi nister als eine seiner ersten Amtshandlungen unter Hinweis darauf, dass er mehr Zeit für die Einarbeitung und die Prüfung der Vorlage brauche, Aufforderungen aus Brüssel, hierbei end lich schneller voranzukommen, zurückgewiesen hat.
Ich erwarte, dass wir vom Bund endlich Unterstützung für die zügige Vorlage eines Zeitplans bekommen und nicht wieder die Länder ausbaden müssen, dass der Bund eine Verzöge rungstaktik fährt, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich appelliere deshalb dringend an Bundeslandwirtschaftsmi nister Schmidt, an die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen, auf eine zügige Inkraftsetzung der delegierten Rechtsakte zu setzen, damit es bei dem einen Übergangsjahr bleibt und wir spätestens im Jahr 2015 zügig starten können.
Wir in Baden-Württemberg sind bestrebt, den Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum 2014 bis 2020, die Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft, für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie die Entwicklung der ländlichen Räume, trotz der Verzögerungen im EU-Gesetzge bungsverfahren bis Ende Juni 2014 einzureichen. Bedingung hierfür ist aber, dass Brüssel und Berlin endlich liefern. Die Landwirte und unser ländlicher Raum haben das verdient, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum Schluss will ich zwei Punkte aufgreifen, die Sie, Herr Kollege Locherer, in der Debatte angesprochen haben. Das hat zwar nichts mit dem Übergangsjahr zu tun, aber das ist mir dennoch wichtig.
Sie haben die Streuobstkonzeption angesprochen. Ich kann die Streuobstkonzeption dann vorlegen, wenn wir endlich die europäischen Programme zur Grundlage für eigene Program me machen dürfen. Was uns davon abhält, habe ich Ihnen ge rade geschildert. Es ist klar, dass ein wichtiges Projekt wie die Streuobstkonzeption auch davon abhängt, dass die Förderpro gramme in Gang gesetzt worden sind und dass wir genau wis sen, was uns Brüssel erlaubt und was nicht.
Außerdem haben Sie angesprochen, es gebe eine Diskussion darüber, Streuobstwiesen unter gesetzlichen Schutz zu stel len. Ich will hier erneut deutlich machen: Es gibt keine Pläne der Landesregierung, in den Schutzstatus einzugreifen. Des halb bitte ich Sie, dies noch einmal deutlich zu kommunizie ren. Es beunruhigt mich, dass dieses Gerücht gerade in Ihrer Region, in Oberschwaben, permanent aufgebracht wird mit dem Ergebnis, dass zum Teil auch rechtswidrige Rodungen stattfinden, weil Leuten Angst gemacht wird, es stünden Rechtsveränderungen ins Haus – zu denen es keine Planun gen der Landesregierung gibt.
Die Landwirtschaftsämter haben schon mehrmals darauf hin gewiesen. Ich bitte Sie, alles zu tun, was in Ihrer Macht steht, um zu verhindern, dass mit seltsamen Parolen Landwirte ver ängstigt werden und es zu Schäden an unserer Natur und auch für die Landwirte kommt.
Der Verhandlungsprozess zwischen Bund und Ländern in der Agrarministerkonferenz hat sich über Jahre hingezogen. Zum Schluss haben wir einen Kompromiss gefunden, der nicht der Linie der B-Seite, nicht der der A-Seite und auch nicht der der G-Seite entspricht.
Wir Baden-Württemberger stehen zu dem getroffenen Kom promiss, auch wenn wir uns beispielsweise mehr Umschich tungen von der ersten in die zweite Säule gewünscht hätten. Diese Mittel hätten wir in Baden-Württemberg gut brauchen können. Der Kompromiss steht aber. Ich stelle diesen Kom promiss nicht infrage, erwarte aber von den anderen, dass sie auch liefern. Ich erwarte, dass sich der Bund finanziell betei ligt. Außerdem erwarte ich, dass das Europäische Parlament jetzt liefert, damit wir endlich mit der Umsetzung beginnen können.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 15/3729. Abschnitt I des Antrags ist ein Berichtsteil, der für erledigt erklärt werden kann. Abschnitt II ist ein Beschlussteil, der ein Handlungsersuchen enthält.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Wissenschaft liche Evaluation der Gemeinschaftsschule durch den über zeugten Befürworter der neuen Schulart T. B. – Drucksa che 15/3788 (Geänderte Fassung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren Kollegen! In den vergangenen acht Ta gen haben wir drei Debatten zu speziellen Aspekten der Ge meinschaftsschule geführt.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Drei überflüssi ge Debatten! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Hat Spaß gemacht! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Weil es notwendig ist!)