Meine Damen und Herren, das ist wieder einmal Ideologie pur. Grün-Rot in Baden-Württemberg ist sich sicher, dass man sozusagen die Weisheit mit Löffeln gefressen hat und den Rest der Republik belehren muss.
Frau Ministerin, Sie haben den Heidelberger Appell, der aus dem Jahr 2009 stammt, wahrscheinlich besser beobachtet als ich. Dieser ist in Ihrem Wahlkreis von Professoren der Uni versität Heidelberg auf den Weg gebracht worden. Er hat sich schon damals gegen einen zugespitzten Open-Access-Gedan ken gerichtet. Auch heute noch betrachtet man die neuen Re gelungen im Landeshochschulgesetz als einen Eingriff in ein Individualrecht.
Bei einer Versammlung von Promotionsstudenten in Heidel berg habe ich kürzlich die allerheftigste Kritik an der Ver pflichtung zur Zweitveröffentlichung gehört. Das will ich Ih nen nicht vorenthalten. Diese Kritik gipfelte in dem Satz: „Ei ne grüne Blockflöte mutiert zur Stalinorgel.“ Wohlgemerkt, ich zitiere hier lediglich eine mündliche Äußerung eines Hei delberger Professors vom 19. März dieses Jahres. Man muss sich das aber schon einmal anhören.
(Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜNE: Wie fin den Sie das? – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sind Sie der gleichen Meinung?)
Die geplanten Promotionsvereinbarungen wurden in dieser Versammlung übrigens auch heftig kritisiert. Wie sind Sie mit dieser Kritik umgegangen, Frau Ministerin? Haben Sie das überhört?
Die Klagen zum Promotionsrecht vonseiten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften haben Sie aber nicht überhört. Diese haben Sie recht kurzfristig erhört. Den Hochschulen für angewandte Wissenschaften billigen Sie jetzt ein eigenes Pro motionsrecht zu, zwar zeitlich befristet und im Verbund, aber unabhängig von den Universitäten.
Die CDU verkennt nicht – das sage ich ganz deutlich –, dass sich die Kooperationen zwischen den Universitäten und den Fachhochschulen beim Promotionsrecht ziemlich zäh gestal ten. Auch der Wissenschaftsrat hat sich mit diesem Thema in tensiv befasst und die Universitäten darauf hingewiesen, dass sie zur Kooperation mit den Fachhochschulen verpflichtet sind. Ich nenne einen Aspekt, den der Wissenschaftsrat her vorhebt:
Bedenklich ist, dass sich Fachhochschulen in Deutsch land angesichts der unsystematischen Kooperationen mit deutschen Universitäten zur Kooperation mit ausländi schen Hochschulen quasi genötigt sehen.
Es kann uns natürlich nicht recht sein, dass wir fähige Promo tionsstudenten an das Ausland verlieren. Das ist ganz klar. Man muss aber auch sehen, dass die Antwort auf die Frage, wer wo eine Promotionsschrift verfassen kann und darf, wirk lich ausgesprochen komplex ist. Dabei darf es nicht ungedul dig einen Schnellschuss geben.
Damit wir uns dieser Thematik seriös widmen können, haben CDU und FDP/DVP im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Wir wollten, dass der Wissenschaftsrat die Ver leihung eines Promotionsrechts nach der Experimentierklau sel für gut bewerten muss. Wir sind mit diesem Antrag natür lich nicht durchgekommen. Immerhin haben wir uns aber mit den Regierungsfraktionen auf einen gemeinsamen Entschlie ßungsantrag zu diesem Thema einigen können. Zur Umset zung der Experimentierklausel soll jetzt gründliche Vorarbeit geleistet werden. Alle sollen an einen Tisch, und auch die Uni versitäten sollen mit eingebunden werden.
Wir sind gespannt, wie der Prozess ablaufen wird. Diese Ex perimentierklausel darf aber keinesfalls zu eiligen Experimen ten in Baden-Württemberg führen.
Wir stehen diesem Gesetzesvorhaben also skeptisch gegen über und halten es weiterhin für fragwürdig und kritikwürdig. Außerdem sehen wir, dass dadurch unnötige Kosten verur sacht werden. Ich verweise nur einmal auf das kabarettreife Vorhaben, das Studentenwerk in „Studierendenwerk“ umzu benennen. Auch der Rechnungshof hat davor gewarnt und ge sagt, damit werde rund eine halbe Million Euro aus dem Fens ter hinausgeworfen. Das muss wirklich nicht sein.
Umgekehrt drehen Sie bei den Studierenden dann aber ganz schön an der Gebührenschraube. Dadurch kommen einige Be lastungen auf sie zu.
Das haben Sie in der Anhörung selbst gehört. Die Studienge bühren haben Sie mit dem Hinweis auf sozial Benachteiligte abgeschafft. Das konterkarieren Sie jetzt durch die allgemei nen Gebührenerhöhungen. Dabei ist nicht einmal eine sozia le Staffelung vorgesehen. Das haben Sie uns selbst bestätigt.
Wir können nicht erkennen, was daran sozial ist. Mir scheint aber, Sie sind ebenfalls nachdenklich geworden. Deshalb liegt jetzt der Antrag zum Gebührenmonitoring vor. Diesem wer den wir zustimmen, auch wenn wir das Ganze für etwas um ständlich halten. Insgesamt können wir dem Gesetzentwurf aus den vielen genannten Gründen aber nicht zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Her ren! Der Zieleinlauf für die Novelle des Landeshochschulge setzes ist in Sicht. Dieses Gesetzgebungsverfahren hat etwas von einem Langstreckenlauf. Von den ersten Überlegungen bis zum fertigen, in diesem Prozess vielfach überarbeiteten
Gesetzentwurf sind gut zwei Jahre ins Land gegangen. Insbe sondere die Qualitätssicherung bei den Promotionsverfahren und die Neujustierung der Leitungsstrukturen haben auf die sem langen Weg einen breiten Raum eingenommen und wur den in den unterschiedlichsten Formaten diskutiert und mit vielen Akteuren besprochen.
Umso mehr verwundert es mich, wenn man in einer großen deutschen Zeitung lesen muss, das sei alles im Eilverfahren durchgezogen worden. Ganz im Gegenteil, wir sind sehr gründ lich vorgegangen und waren immer diskussionsbereit, und wir haben – das ist mir sehr wichtig – tatsächlich zugehört.
Insofern ist die Novelle des Landeshochschulgesetzes ein sehr gutes Beispiel für die Politik des Gehörtwerdens.
Das ist etwas ganz anderes als der Scheuklappenkurs, wie wir ihn zu Zeiten der Vorgängerregierung beim Universitätsme dizingesetz erlebt haben. Damals wurde das einfach durchge zogen und mit den Leuten gar nicht darüber gesprochen.
Wir haben aus der Anhörung des Wissenschaftsausschusses, die eine sehr konstruktive und sachliche Form hatte, Anregun gen mitgenommen und in die Diskussion des Wissenschafts ausschusses eingebracht. So schaffen wir die Pflicht ab, die Promotion mit einer Höchstdauer zu versehen. Außerdem neh men wir gern die Anregung des Rechnungshofs auf, dass es für Altunternehmen der Hochschulen Rechtssicherheit geben muss. Das ist praktizierte Politik des Gehörtwerdens.
Frau Kollegin Kurtz hat bereits aus dem Anhörungsprotokoll zitiert. Ich habe das Protokoll auch mitgebracht, habe aber na türlich andere Stellen gefunden, die hochinteressant sind. Da mit die Diskussion ausgeglichener wird, zitiere ich sehr gern, wie die Anzuhörenden die Vorlage bewertet haben. Der Vor sitzende der Landesrektorenkonferenz, Professor Ebeling, sag te:
In die jetzt vorliegende Fassung des neuen LHG sind im intensiven Dialogverfahren mit vielen Stakeholdern er freulicherweise zahlreiche Änderungen und Wünsche der Universitäten aufgenommen worden.
Wir freuen uns alle, dass es dort so viele Dinge gibt, die adjustiert wurden in dem Sinne, wie wir es uns gewünscht haben.
Deshalb, meine Damen und Herren, danken wir Ihnen da für, dass unsere Anregungen und Rückmeldungen Gehör fanden und sich im Entwurf an der einen oder anderen Stelle wiederfinden – auch mutig wiederfinden. Das gilt u. a. im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstel lung, das gilt für die Wahlen zu hauptamtlichen Rekto ratsmitgliedern und für andere Punkte. Wir haben das Ge fühl, nicht nur angehört, sondern auch ernst genommen worden zu sein.
Wir begrüßen den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf in vol lem Umfang. Wir sind sehr froh, dass gewisse Punkte, die innerhalb der Hochschule diskutiert wurden, im neuen Gesetzentwurf auch abgebildet wurden.
So könnte ich Weiteres ausführen. Die Anhörung hat gezeigt: Die vielen Menschen, Gruppen, mit denen wir in den letzten zwei Jahren gesprochen haben, finden das, was in diesem Ge setzentwurf steht, gut und richtig.
Nun hatten wir im Ausschuss viele Anträge von der Opposi tion; auch heute liegt wieder eine große Anzahl von Anträgen vor. Es ist vollkommen klar, dass wir mit unserem Gesetzes vorschlag in eine bestimmte Richtung gehen und dass wir An trägen, die gestellt werden und die mehr oder weniger den Sta tus quo ante wiederherstellen wollen, nicht zustimmen kön nen. Das konnten wir im Wissenschaftsausschuss nicht, und das werden wir auch heute nicht machen können.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Völlig über raschend! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)
Ich möchte aber in Richtung der Opposition signalisieren, dass wir Ihnen durchaus zuhören. So wurde in der ersten Lesung die Sorge zum Ausdruck gebracht, dass Qualitätskriterien, an denen ermessen werden soll, ob ein Verbund von Hochschu len das befristete Promotionsrecht erhält, gründlich ausgear beitet werden sollten. Auf der Grundlage eines Antrags – Kol legin Kurtz hat es angesprochen – haben wir einstimmig, mit allen Fraktionen beschlossen, dass wir genau diesen Prozess nicht nur mit den HAWs, sondern auch mit den Universitäten und unter Beteiligung des Wissenschaftsrats durchführen wol len. Es freut mich, dass wir das gemeinsam mit den Opposi tionsfraktionen auf den Weg bringen. An dieser Stelle sehe