Protokoll der Sitzung vom 27.03.2014

(Zuruf des Abg. Peter Hauk CDU)

Damals habe ich keine Stimmen gehört, dass das dem Alimen tationsprinzip widersprechen würde.

Vielen Dank. – Keine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Herrmann. „Zwei Zusatz fragen“, steht in der Geschäftsordnung.

Keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Herr Staatsse kretär.

Herr Kollege Müller, sollen wir mit Ihrer Frage noch warten? Ich kann die andere Frage vorziehen, weil Sie ja etwas außer Atem sind. Was wollen Sie?

(Abg. Ulrich Müller CDU: Das ist sehr sensibel, dan ke! – Heiterkeit)

Gut.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Kollege Teufel ist gut bei Luft!)

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e f a n T e u f e l C D U – Z u k u n f t d e r T e l e m e d i z i n

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landes regierung:

a) Möchte die Landesregierung den Zweig der Telemedizin,

insbesondere auch durch die Beantragung von EU-Förder mitteln, in Zukunft stärker unterstützen?

b) Wie stellt sich die Arbeit der Koordinierungsstelle „Tele

medizin BW“ inhaltlich dar, und sind hier schon erste Er folge sichtbar?

Für die Beantwortung durch die Landesregierung darf ich Frau Hochschulministe rin Bauer ans Mikrofon bitten.

Sehr geehrter Herr Abg. Teufel, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Buchstabe a: Nach dem von der Vorgängerregierung ge fassten Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der McKinseyMaßnahmen im Jahr 2011 wurden für die Gesundheitstelema

tik, also für die Telemedizin, im Rahmen von Gesundheit und Pflege 3 Millionen € an Mitteln aus der Zukunftsoffensive III beim Wissenschaftsministerium eingestellt und Haushaltsmit tel in Höhe von 1 Million € beim Sozialministerium bereitge stellt.

Wissenschafts- und Sozialministerium erarbeiteten gemein sam ein Konzept zur Umsetzung der Maßnahme. Dieses wur de im früheren Gesundheitsforum, dem Netzwerk der Akteu re des Gesundheitswesens im Land, vorgestellt, und unter Fe derführung des MWK wurde die AG Gesundheitstelematik gegründet. Dieser AG gehören Vertreter der beiden genann ten Ressorts, der Universitätsklinika, der Ärzteschaft, Exper ten aus den Bereichen IT und Medizintechnik, Vertreter der Krankenhausgesellschaft Baden-Württemberg, der Renten versicherung sowie der Kranken- und Ersatzkassen an.

Wie Sie sehen, möchte die Landesregierung den Zweig der Telemedizin auch in Zukunft unterstützen. Allerdings sehen die Hersteller für ihre Telemedizinprodukte in Deutschland derzeit keinen Absatzmarkt, und sie sind auf dem Rückzug.

Solange keine Aussicht auf eine dauerhafte Anschlussfinan zierung durch die Krankenkassen besteht, ist das Interesse der Unternehmen an Investitionen in Forschung und Entwicklung, was telemedizinische Anwendungen betrifft, gering. Analo ges gilt für die niedergelassenen Ärzte.

Das größte Hemmnis sind jedoch die fehlenden Abrechnungs ziffern für die Vergütung ambulanter telemedizinischer Leis tungen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Gemäß dem gesetzlichen Prüfauftrag nach § 87 Absatz 2 a SGB V an den Gemeinsamen Bundesausschuss war bis 31. Oktober 2012 zu ermitteln, in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbracht werden können, um auf dieser Grundla ge bis spätestens 31. März 2013 den Einheitlichen Bewer tungsmaßstab für ärztliche Leistungen anzupassen. Dies wur de bislang nicht umgesetzt und ist ergebnisoffen.

Das wichtigste Kriterium für die Bewertung einer ärztlichen Leistung ist dabei, ob es sich um evidenzbasierte Medizin han delt. Viele der bisherigen Ergebnisse aus Studien und For schungsprojekten haben diesem Kriterium nicht standhalten können.

Ausweislich des Koalitionsvertrags beabsichtigt die neue Bun desregierung im Bereich Gesundheit, die Chancen der Digi talisierung zu nutzen und die Telemedizin zu verstärken, z. B. zur engeren Betreuung von Risikopatienten oder chronisch Kranken. Es sollen bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Dazu strebt die Bundesregie rung nach dem Koalitionsvertrag an, dass telemedizinische Leistungen künftig gefördert und angemessen vergütet wer den. Zur Förderung innovativer sektorenübergreifender Ver sorgungsformen soll es einen Innovationsfonds in Höhe von 300 Millionen € geben.

Im Hinblick auf diese dargestellte Ausgangslage wird die Lan desregierung die Frage der Förderung der Telemedizin wei terhin aufmerksam im Auge behalten und den Einsatz weite rer Fördermittel einschließlich von Mitteln der EU zu gege bener Zeit prüfen, sofern sich eine Verbesserung der bereits beschriebenen ungünstigen Rahmenbedingungen für den Ein satz der Telemedizin abzeichnet.

Zu Ihrer zweiten Frage: Die eingangs erwähnte AG Gesund heitstelematik erarbeitete eine Ausschreibung unter dem Titel „Anwendungsorientierte Transferforschung Telemedizin“. Die se wurde im Dezember 2012 veröffentlicht. Sie sah neben ein bis drei Leitprojekten zur Telemedizin und Begleitforschung zur unabhängigen Evaluation auch die Einrichtung einer Ko ordinierungsstelle vor.

Die Ausschreibung sah ein zweistufiges Antragsverfahren vor. Auf der ersten Stufe haben Gutachterinnen und Gutachter ein gereichte Ideenskizzen bewertet und diejenigen, die am er folgreichsten waren, zum Einreichen eines Vollantrags aufge fordert.

Auf der zweiten Stufe wurden aus diesen eingereichten Voll anträgen die besten ausgewählt. Allerdings war auch der bes te Antrag nach wie vor nachbesserungsbedürftig. Dieser Über arbeitungsprozess läuft derzeit.

Sofern bei diesem Antragsteller alle Voraussetzungen geschaf fen werden können, indem alle Empfehlungen umgesetzt wer den, können wir davon ausgehen, dass einer Förderung die ser Koordinierungsstelle nichts mehr im Weg stehen wird. Über den Start der Koordinierungsstelle werden wir Sie zu gegebener Zeit gern informieren.

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Teufel.

Frau Ministerin, haben Sie Erkennt nisse, welche EU-Gelder andere Bundesländer beantragt ha ben?

Es gibt insbesondere in Sachsen und Hessen – ich meine, Hessen ist mit dabei – Förderlinien aus EFRE-Mit teln in einem relevanten Umfang. Ich meine, es handelt sich jeweils um 10 Millionen €.

Ihnen ist wahrscheinlich bekannt, dass die Vorgängerregie rung in Baden-Württemberg EFRE-Projekte nicht im Bereich der Forschung und der Wissenschaft eingesetzt hat. Wir ha ben das jetzt korrigiert und versuchen, EFRE-Fördermittel verstärkt für Fortschritte im Bereich der Forschung und Ent wicklung einzusetzen. Aber die anderen Bundesländer haben damals eben andere Prioritäten gesetzt. Wir halten uns diese Option offen, denn wir können jetzt auch EFRE-Mittel für sol che Zwecke einsetzen.

Wie ich aber bereits ausgeführt habe, halte ich die Voraussetzun gen zurzeit nicht für gegeben, mit zusätzlichem Forschungs geld Fortschritte zu erzielen. Denn es müssen die Vorausset zungen geschaffen werden, damit sich Unternehmen in die sem Bereich einigermaßen verlässlich engagieren können.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. – Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Zuruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Kollege Raab, bitte.

Herr Präsident, zunächst eine for male Frage: Ist es mir möglich, mich mit einer Frage an die Landesregierung jetzt direkt an die Frau Sozialministerin zu wenden?

Eigentlich nicht.

Die aufgerufene Münd liche Anfrage richtet sich an die Hochschulministerin. Sie müssten, Herr Abg. Raab, eine Frage nachreichen, die sich dann an das Sozialministerium richtet.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Ministerin Bauer kann sagen, das soll besser die andere Ministerin beant worten!)

Ja gut, aber nicht er entscheidet, wer antwortet.

Eben. Es geht nicht, dass Sie jetzt sagen, Sie hätten eine Frage an die Frau Sozial ministerin.

(Zuruf: Frau Bauer kann die Frage beantworten!)

Nein, ich wollte Frau Ministerin Altpeter etwas fragen. Aber wenn ich das jetzt nicht darf, muss ich die Frage zurückstellen.

(Zurufe der Abg. Volker Schebesta CDU und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Sie können ja die Fra ge stellen. Das ist egal. Aber auf jeden Fall beantwortet sie die zuständige Ministerin.