Stefan Teufel
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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Gesundheitsbereich kommen in Anbetracht des demografischen Wandels große Herausforderungen auch auf Baden-Württemberg zu. Aktuell wurde auf Bundesebene im Gesundheitsbereich einiges auf den Weg gebracht. Mit der von uns initiierten Enquetekom mission „Pflege“ haben wir in Baden-Württemberg den Be reich Pflege in den Fokus gesetzt.
Mit den heute zu beratenden Gesetzen soll nun ein Beitrag zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Gesundheitsbe reich geleistet werden. So kann mit dem Landesgesundheits gesetz ein Grundstein zur Weiterentwicklung der Strukturen gelegt werden. Zudem soll eine klare Abgrenzung zwischen den verschiedenen Ebenen und Akteuren erreicht werden. Doppelstrukturen sind so weit wie möglich zu vermeiden.
Mit dem Landesgesundheitsgesetz soll dazu beigetragen wer den, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige medizini sche Versorgung dauerhaft zu gewährleisten, und dies in Stadt und Land.
Gerade die Förderung einer sektorenübergreifenden Versor gung ist auch eine langjährige Forderung unserer Landtags fraktion. In unserem aktuellen Eckpunktepapier „Gesundheit 2.0“ haben wir diese Zielsetzung auch immer wieder betont. In Anbetracht des bestehenden Fachkräftemangels im Pflege bereich, des drohenden Ärztemangels insbesondere im länd lichen Raum und der wachsenden Anzahl von multimorbiden Patienten sehen wir die sektorenübergreifende Versorgung als wichtiges Instrument an.
Die auf Bundesebene angestoßenen Maßnahmen müssen auf Landesebene umfassend umgesetzt werden. Baden-Württem berg ist mit einer Vielzahl von Gremien im Gesundheitsbe reich schon gut aufgestellt. Diese Strukturen sind in den ver gangenen Jahren gewachsen und haben sich etabliert. So gibt es beispielsweise schon seit 2010 in manchen Land- und Stadtkreisen kommunale Gesundheitskonferenzen. Die Etab lierung dieser Strukturen ist erfreulicherweise auch ohne ge setzlichen Rahmen sehr gut gelungen. Vielmehr wird klarge stellt, dass von den Gremien nur Empfehlungen abgegeben werden können.
Im Zusammenhang mit der verpflichtenden Ausgestaltung der kommunalen Gesundheitskonferenzen ist auch immer wieder die Frage der Finanzierung anzusprechen. Kosten entstehen hier im Wesentlichen für die Geschäftsstellen vor Ort. In die sem Zusammenhang wurde mehrfach auf das Konnexitäts prinzip hingewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hinweis auf Einsparungen stellt keine angemessene Lösung der Finanzie rungsfrage dar. Schon im Jahr 2013 hat der Landkreistag auch
auf diesen dringenden Reformbedarf hingewiesen. Die dama lige Stellungnahme des Landkreistags belegt, dass eine Über arbeitung des Gesetzes notwendig war.
Es kann daher abschließend gesagt werden, dass wir die Ziel richtung des Gesetzes unterstützen. Allerdings besteht gerade im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen noch Hand lungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf haben wir in einem Än derungsantrag aufgegriffen. Wir fordern eine landeseinheitli che Rahmenvereinbarung als tragfähige Grundlage für gutes Verwaltungshandeln.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, welche Partner ha ben Sie für die Realisierung des Baus der Justizvollzugsan stalt vorgesehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Die baden-württembergi schen Krankenhäuser leisten mit ihren Beschäftigten einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsversorgung in Ba den-Württemberg. Auch in Zukunft müssen sich die Menschen im Land Baden-Württemberg auf eine hochwertige Gesund heitsversorgung verlassen können.
Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung in allen Lan desteilen ist ein zentrales Anliegen der CDU-Landtagsfrakti on.
Hierfür müssen das Land, aber auch der Bund – ich sage ganz bewusst: auch der Bund – die Rahmenbedingungen setzen.
Wir benötigen auch in Zukunft eine gut erreichbare, aber auch eine hochwertige Krankenhausversorgung im Land BadenWürttemberg. Angesichts des medizinischen Fortschritts so wie der demografischen Entwicklung bedarf es immer wieder auch im Gesundheitsbereich gezielter Reformen.
Im laufenden Gesetzgebungsverfahren hat der Bund, gestützt auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Reformvorschläge vor gelegt. Das Bundesgesetz zielt darauf ab, die Qualität der Krankenhausversorgung zu stärken. Genau um diesen Punkt Qualität geht es in diesem Gesetz.
Wir von der CDU-Landtagsfraktion begrüßen, dass das Pfle gestellenförderprogramm mit bis zu 600 Millionen € im Mit telpunkt des Gesetzes steht, des Weiteren, dass der Struktur fonds zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen mit bis zu 500 Millionen € im Gesetz vorgesehen wird.
Wir kritisieren den Wegfall des Versorgungszuschlags. Der Wegfall des Versorgungszuschlags bedeutet, dass den Klini ken allein in Baden-Württemberg ab 2016 über 60 Millionen € entzogen werden. Wir von der CDU-Landtagsfraktion fordern, dass dieser Wegfall des Versorgungszuschlags vom Bund zu rückgenommen wird.
Des Weiteren kritisieren wir von der CDU-Landtagsfraktion, dass es vor allem Fehlanreize in der Mengensteuerung gibt, die beseitigt werden müssen. Die CDU-Fraktion hätte sich wie die FDP/DVP-Fraktion gewünscht, dass Frau Altpeter an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe teilgenommen und auf die Eck punkte, die jetzt 1 : 1 im Gesetz niedergeschrieben worden sind, direkt Einfluss genommen hätte.
Auch wir betonen aus baden-württembergischer Sicht, dass baden-württembergische Kliniken die niedrigste Bettenkapa zität unter den Kliniken aller 16 Bundesländer aufweisen. In Baden-Württemberg gibt es 530 Betten auf 100 000 Einwoh
ner. Dies zeigt, dass Baden-Württemberg schon eine Struktur bereinigung durchgeführt hat. Seit dem Jahr 2000 wurden im Land Baden-Württemberg über 35 Kliniken geschlossen, und über 40 % der Kliniken in Baden-Württemberg schrieben im Jahr 2014 rote Zahlen. Dies sind Punkte, welche wir auch dem Bund immer wieder deutlich machen müssen. Das Land Ba den-Württemberg ist mit seinen Hausaufgaben in der Struk turpolitik der Krankenhäuser schon sehr weit.
Die CDU-Fraktion fordert fünf Punkte:
Erstens fordert die CDU-Fraktion eine auskömmliche Be triebskostenfinanzierung durch den Bund. Es muss jetzt auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren immer wieder betont werden: Wir fordern eine auskömmliche Betriebskostenfinan zierung durch den Bund.
Zweitens: Das Land Baden-Württemberg muss seinen Inves titionsverpflichtungen nachkommen, auch bei der Pauschal förderung.
Das ist keine Erblast. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben immer honoriert, dass Grün-Rot die Inves titionsförderung erhöht hat. Das haben wir honoriert, und das möchten wir auch heute unterstreichen.
Aber bei den derzeitigen Steuereinnahmen ist es nur gerecht fertigt, dass man bei der Krankenhausinvestitionsförderung nachlegt. Wir fordern aber auch, dass ein stärkeres Gewicht bei der Pauschalförderung gesetzt wird.
Drittens: Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf, die sektorenübergreifende Zusammenarbeit besser zu betonen. Wir müssen im Land Baden-Württemberg ein größeres Au genmerk auf das Thema „Sektorenübergreifende Zusammen arbeit“ richten.
Viertens: Wir unterstützen innovative Versorgungskonzepte.
Und fünftens: Uns, der CDU-Landtagsfraktion, liegt auch das Thema Telemedizin am Herzen. Wir sind der Ansicht, dass das Land Baden-Württemberg die Entwicklungen in der Te lemedizin verschläft. Andere Bundesländer leisten beim The ma Telemedizin viel höhere Förderbeiträge. Baden-Württem berg behandelt das Thema Telemedizin stiefmütterlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht für eine gut erreichbare und hochwertige Gesundheits versorgung im Land Baden-Württemberg.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin Alt peter, die CDU-Landtagsfraktion ist an Ihrer Seite, wenn Sie die baden-württembergischen Interessen auch bei der Fortset zung des Versorgungszuschlags erhalten wollen. Wir sind auch davon überzeugt, dass die duale Finanzierung ein wichtiges
Instrument ist, um die Strukturpolitik in einem Flächenland wie Baden-Württemberg sinnvoll weiter fördern zu können.
Aber um die duale Finanzierung auch im Bund weiter sicher stellen zu können, ist es erforderlich, dass alle Länder die In vestitionskostenpauschale auch weiterhin sinnvoll finanzie ren. Wenn das nicht der Fall ist, reden wir einer monistischen Finanzierung das Wort, und die monistische Finanzierung bei den Krankenhäusern ist nicht die Zielsetzung der CDU-Land tagsfraktion.
Lassen Sie uns gemeinsam die Zeit nutzen, um zwischen der zweiten und der dritten Lesung dieses Bundesgesetzes unse ren Einfluss geltend zu machen, damit der Versorgungszu schlag in Höhe von 60 Millionen € den baden-württembergi schen Krankenhäusern und Kliniken auch weiterhin zur Ver fügung steht.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, auch wir unter stützen das Bündnis für Arbeit, und auch wir sehen das The ma Prävention als einen wichtigen Meilenstein im Bereich der Gesundheitsvorsorge an.
Können Sie heute schon konkrete Handlungsempfehlungen nennen, welche das Bündnis bereits erarbeitet hat?
Zweitens: Wie viele finanzielle Mittel stellt das Land für das Bündnis bereit?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Die kommunalen Kranken häuser im Land Baden-Württemberg sind zentraler Bestand teil der medizinischen Versorgung im Land und leisten einen unverzichtbaren Beitrag in Baden-Württemberg. Die Beschäf tigten in den Krankenhäusern engagieren sich täglich rund um die Uhr für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Pati enten. Auch die CDU-Landtagsfraktion sagt ein herzliches Dankeschön für diese Arbeit.
In der Tat, meine sehr verehrten Damen und Herren – das wur de auch beim Kongress in Leinfelden-Echterdingen deutlich –: Qualität hat ihren Preis. Aus diesem Grund hat sich die CDULandtagsfraktion seit Jahrzehnten für die duale Finanzierung im Land Baden-Württemberg ausgesprochen; sie steht zur du alen Finanzierung im Land.
Wir haben uns auch in Berlin für die Fortsetzung des Versor gungszuschlags ausgesprochen. Dieser zweistellige Millio nenbetrag dient zur Refinanzierung der Betriebskosten der Kliniken im Land. Wir fordern neben der Finanzierung eine in die Zukunft gerichtete Planung, die auf dem Kriterium der Erreichbarkeit, aber auch auf Qualitätskriterien beruht. Vor diesem Hintergrund haben wir die Qualitätsoffensive und die Eckpunkte der Bund-Länder-Kommission zur Fortsetzung der Klinikreform mitgetragen.
Eine zukunftsorientierte Krankenhausplanung umfasst aus un serer Sicht drei große Handlungsschwerpunkte. Erstens: Es müssen ausreichende Behandlungskapazitäten zur Verfügung gestellt sein. Eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit von ambulanter und stationärer Behandlung muss auch im Land Baden-Württemberg stärker betont werden. Zweitens: Eine gute Erreichbarkeit – dies gilt vor allem im Flächenland Ba den-Württemberg – muss gewährleistet sein. Drittens: Die Strukturqualität muss bei allen Planungsentscheidungen im Mittelpunkt stehen.
Der Dreiklang aus wohnortnaher Grundversorgung, speziali sierten Kliniken und Unikliniken wurde auch beim Kranken hauskongress in Leinfelden-Echterdingen so unterstrichen.
Von 2000 bis 2013 verringerte sich die Zahl der Krankenhäu ser in Baden-Württemberg von 317 auf 272. Die Zahl der Bet ten sank im gleichen Zeitraum von über 64 000 auf rund
57 000. Baden-Württemberg ist somit das Bundesland mit der niedrigsten Bettendichte.
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz erkennbarer Anstren gungen der Landesregierung im Bereich der Investitionskos tenförderung müssen weitere wichtige Schritte unternommen werden. Die Aufstockung der Mittel für die Investitionskos tenförderung begrüßen wir. Sie ist jedoch hauptsächlich durch die Umschichtung von KIF-Mitteln entstanden. Die einzige Ausnahme: Die mit dem Vierten Nachtrag 2011 zusätzlich zur Verfügung gestellten 50 Millionen € waren reine Landesmit tel.
Auch das Wahlversprechen der SPD bezüglich einer Verdopp lung der Förderung ist bis zum heutigen Tag noch nicht ein gelöst.
Die CDU-Landtagsfraktion steht für fünf Ziele bei der Wei terentwicklung der Krankenhausstruktur:
Erstens: Wir fordern eine auskömmliche Betriebskostenfinan zierung durch den Bund.
Zweitens: Fehlanreize im Vergütungssystem, z. B. in der Men gensteuerung, müssen beseitigt werden.
Drittens: Das Land muss seinen Investitionsverpflichtungen nachkommen.
Viertens: Wir begrüßen das vom Bund eingeführte Pflegestel lenprogramm. In der Tat: Die 660 Millionen € sind der erste Schritt – es wurde auch beim Kongress betont, dass dies der erste Schritt sei –; weitere Schritte müssen hier auch vom Bund folgen.
Fünftens: Zum Erhalt von Notfallstrukturen müssen auch Si cherstellungszuschläge gewährt werden.
Die Krankenhausstruktur war auch bei der Reorganisation der Notfallbezirke eine wichtige Stütze im Land; das hat auch der Vorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausge sellschaft, Herr Reumann, unterstrichen.
Von zentraler Bedeutung ist auch für uns, die CDU-Landtags fraktion, dass neue, innovative Formen der medizinischen Grundversorgung in den Fokus der Landesregierung gerückt werden. Die Telemedizin beispielsweise wird in Expertenkrei sen als ein wichtiger Pfeiler der Gesundheitsversorgung in der Zukunft gesehen. In Nordrhein-Westfalen wird die Telemedi zin, auch mit Mitteln der Europäischen Union, mit über 25 Millionen € gefördert. In Baden-Württemberg sind es ge rade einmal 4 Millionen €; dabei haben wir die komplette In dustrie im Land, die dieses Thema mit unterstützt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Menschen in Baden-Württemberg müssen sich auch in Zukunft auf eine hochwertige Versorgung im Krankenhaus verlassen können. Hierzu muss das Land die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine gut erreichbare, qualitativ hochwertige Kranken hausversorgung sichergestellt wird.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Das neue Gesetz soll erst mals in zusammengeführter Form Hilfen und Schutzmaßnah men für psychisch kranke Personen gesetzlich regeln. Was ist aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion, wich tig? Wir gehen davon aus, dass durch die gesetzliche Festle gung von Hilfen und deren finanzieller Umsetzung – u. a. durch die verbindliche Sicherstellung der Förderung der so zialpsychiatrischen Dienste – mit einer Verbesserung der Teil habe des betroffenen Personenkreises am gesellschaftlichen Leben sowie dessen Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu rechnen ist.
Ich weise bereits an dieser Stelle darauf hin, dass mit dem Ge setz eine Aufgabenausweitung verbunden sein wird, die auch zu Kosten bei den Kommunen führen wird. Nicht nur für die Planungs- und Koordinierungsaufgaben, sondern auch nach den Aufgabenstellungen durch das Unterbringungsgesetz wer den beispielsweise im Öffentlichen Gesundheitsdienst zusätz liche personelle Kapazitäten erforderlich sein.
Auch wenn Aufgaben bereits bisher auf freiwilliger Basis von den Kommunen wahrgenommen werden, darf dies nicht zu einer finanziellen Benachteiligung führen – Stichwort Kon nexitätsprinzip.
Bezüglich der Schnittstellen zu Kinder- und Jugendpsychiat rie, Suchthilfe bzw. Pflege enthält die Gesetzesbegründung einzelne Hinweise. Eine umfassende Umklammerung ist bis her jedoch nicht erfolgt.
Die Anknüpfung an vorhandene, im Rahmen der Daseinsvor sorge entwickelte Strukturen befürworten wir, die CDU-Land tagsfraktion, ausdrücklich.
Das Gesetz ist insbesondere vor dem Hintergrund der Zunah me von psychischen Erkrankungen zu begrüßen. Die CDULandtagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf unterstützen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landes regierung:
a) Möchte die Landesregierung den Zweig der Telemedizin,
insbesondere auch durch die Beantragung von EU-Förder mitteln, in Zukunft stärker unterstützen?
b) Wie stellt sich die Arbeit der Koordinierungsstelle „Tele
medizin BW“ inhaltlich dar, und sind hier schon erste Er folge sichtbar?
Frau Ministerin, haben Sie Erkennt nisse, welche EU-Gelder andere Bundesländer beantragt ha ben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfrak tion stimmt der Neuregelung zur Änderung des Unterbrin gungsgesetzes und des Landeskrankenhausgesetzes zu. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Grundlage für Zwangsbehandlungen in Baden-Württemberg für verfassungs widrig erklärt. Der Landesregierung ist es nach anderthalb Jahren gelungen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eine Neuregelung einzubringen.
Zwangsmedikation ist ein grundlegender Eingriff in die Per sönlichkeitsrechte der Patienten. Deshalb darf die Zwangsme dikation nur in engen Grenzen und unter Einhaltung der ver fassungsrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden.
Die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Mängel wer den mit der Neuregelung behoben. Für die Landtagsfraktion der CDU sind folgende fünf Punkte der Neuregelung wichtig: erstens die Verhältnismäßigkeitsprüfung, zweitens die Auf klärungs- und Informationspflicht gegenüber den Patienten, drittens die umfassende Dokumentationspflicht, viertens die Konkretisierung der Voraussetzungen für die Zwangsbehand lungen und fünftens der sogenannte Richtervorbehalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Landtags fraktion wird der Gesetzesvorlage zustimmen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Das Bundesverfas sungsgericht hat die bisherige Grundlage für Zwangsbehand lungen in Baden-Württemberg für verfassungswidrig erklärt. Nach anderthalb Jahren ist es der Landesregierung nun gelun gen, eine Neuregelung einzubringen.
Zwangsmedikation ist ein grundlegender Eingriff in die Per sönlichkeitsrechte der Patienten. Deshalb darf die Zwangsme dikation nur in engen Grenzen und unter Einhaltung der ver fassungsrechtlichen Vorgaben durchgeführt werden. Die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten Mängel sind bei der Neuregelung berücksichtigt worden.
Für die CDU-Landtagsfraktion sind in dieser gesetzlichen Neuregelung fünf Punkte wichtig: erstens die Verhältnismä ßigkeitsprüfung, zweitens die Aufklärungs- und Informations pflicht gegenüber den Patienten, drittens die umfassende Do kumentationspflicht, viertens die Konkretisierung der Voraus setzungen für die Zwangsbehandlung – insbesondere die Ab wehr der Gefahren für die betroffene Person, die Wiederher stellung der Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben in Freiheit zu führen, und die Abwehr von Gefahren gegenüber Dritten – und fünftens der Richtervorbehalt zur Gewährleistung einer unabhängigen Instanz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Landtags fraktion wird diesem Gesetz zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Die Kliniken in BadenWürttemberg und in Deutschland leisten einen unverzichtba ren Beitrag zur guten medizinischen Versorgung der Men schen in unserem Land. Hierzu möchte ich auch im Namen der CDU-Fraktion dem Direktor der BWKG ein herzliches Dankeschön für die Arbeit aussprechen. Ich bitte Sie, diesen Dank auch an die Mitarbeiter in den Kliniken weiterzugeben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Landtags fraktion begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die ein Volumen von 1,1 Milliarden € umfasst, um die Entlastung der
Kliniken voranzutreiben. Dies waren auch Forderungen in ei nem Entschließungsantrag aus Bayern, und dies waren auch Forderungen der BWKG in Baden-Württemberg.
Diese Entlastung beträgt für die Jahre 2013 und 2014 1,1 Mil liarden € für alle Kliniken in Deutschland. Sie umfasst folgen de Eckpunkte: eine Erhöhung des Versorgungszuschlags, den vollen Orientierungswert ab 2014, die anteilige Tariflohnrefi nanzierung. Auch sie ist mit abgebildet, wobei die Tariflohn erhöhung teilweise auch schon in den DRGs, den Fallpauscha len, mit abgegolten ist. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, be grüßen besonders, dass das sogenannte Hygiene-Förderpro gramm auch mitfinanziert wird. Dies waren auch die wesent lichen Punkte des Entschließungsantrags aus Bayern, welche die CDU-Landtagsfraktion nachhaltig begrüßt und unterstützt hat.
Die CDU-Landtagsfraktion steht zur Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen. Wir sehen die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen im Land Baden-Württemberg als ei ne wichtige landespolitische Aufgabe an.
Die CDU-Landtagsfraktion steht auch zur dualen Finanzie rung im Land Baden-Württemberg. Seit 1990 wurden über die duale Finanzierung über 6 Milliarden € für die Kranken hausinvestitionsförderung etatisiert.
Die grün-rote Landesregierung hat im Wahlkampf verspro chen, dass die Investitionsförderung erhöht bzw. verdoppelt wird und der sogenannte Antragsstau bis zum Ende dieser Le gislaturperiode abgebaut wird.
An diesen Punkten werden wir Sie auch messen.
Am Schluss. – Die CDU-Landtags fraktion steht zur bestmöglichen Versorgung der Menschen hier in Baden-Württemberg. Die Kliniken sind einem beson deren Veränderungsprozess ausgesetzt: erstens der Zunahme an ambulanten Operationen und zweitens dem Rückgang der Verweildauer. Frau Mielich, Sie haben es angesprochen: Der Rückgang der Verweildauer wird sich in den nächsten Jahren noch dramatisch verstärken.
Wir sehen von unserer Fraktion aus drei große Handlungsfel der. Erstens: Wir brauchen in der Organisation weiterhin Be strebungen in Form sektorenübergreifender Versorgungskon zepte. Zweitens: Wir müssen weiterhin eine Optimierung von ambulanten und stationären Versorgungskonzepten vorantrei ben. Drittens: Wir benötigen eine Weiterentwicklung der Kran kenhausfinanzierung.
Bei der Krankenhausfinanzierung brauchen wir erstens eine dauerhafte strukturelle Begrenzung von Mehrleistungen. Dies sind Fehlanreize im DRG-System. Das muss auch von der Bundesregierung mit aufgenommen und behoben werden.
Zweitens benötigen wir eine Weiterentwicklung des Vergü tungsrechts zur flächendeckenden Sicherung der Kranken hausversorgung. Drittens müssen alle Länder ihren Verpflich tungen bei den Investitionen nachkommen. Die CDU-Land tagsfraktion wird diese Entwicklung mit den Kliniken wohl wollend begleiten.
Vielen Dank.
Frau Haller-Haid, die CDU-Land tagsfraktion setzt sich dafür ein, dass gerade dieser Bereich in den DRG-Katalog aufgenommen wird, damit es auch hier zu einer finanziellen Befriedung kommt.
Sehr geehrter Herr Präsident, ge ehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesund heitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten zu. Ei ne optimale Gesundheitsvorsorge ist ein zentrales Anliegen der Menschen im Land und auch in Baden-Württemberg. Die
Koordinierung der Qualität und Sicherheit von Medizinpro dukten ist ein wichtiger Prozess in unserem Gesundheitswe sen. Unser Gesundheitswesen ist nicht nur ein wichtiger Wirt schaftsfaktor, sondern zählt auch zu den wichtigen Standort faktoren in Deutschland. Die Koordinierung sowie die Akkre ditierung der Qualitätskriterien sind eine bedeutende, aber auch eine wichtige Aufgabe der Zentralstelle. Sie wird auch im weltweiten Wettbewerb immer wichtiger. Die europäische Verordnung zur verbindlichen gemeinschaftlichen Marktüber wachung von Medizinprodukten erachten wir als sinnvoll. Den Aufgabenzuwachs bei der ZLG begrüßt die CDU-Frak tion.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in BadenWürttemberg und in Deutschland ein sehr gutes Gesundheits wesen. Diese Feststellung möchte ich gleich an den Anfang
dieser Debatte stellen und hinzufügen, dass unser Gesund heitswesen auch dank der guten Pflege durch die Politik des Landes, aber natürlich auch dank der Beschäftigten einen Spit zenwert in Europa einnimmt.
Es geht in der heutigen Debatte um die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen in unserem Land Baden-Württemberg, aber auch in Deutschland, sowie um neue Finanzierungsme thoden, um die Deckung der Betriebskosten sichern zu kön nen. Wir wollen in Baden-Württemberg die bestmögliche me dizinische Versorgung für unsere Bevölkerung. In einem Flä chenland wie Baden-Württemberg sind wohnortnahe Struk turen und eine gute Vernetzung zwischen stationärer und am bulanter Behandlung unerlässlich.
Wir benötigen in unseren Kliniken auch weiterhin eine Schwer punktbildung, um die hohe Qualität sicherzustellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Kliniken se hen sich einem dauernden Veränderungsprozess ausgesetzt, zum einen durch die Zunahme der Zahl ambulanter Operati onen, zum anderen aber auch durch die Halbierung der durch schnittlichen Verweildauer innerhalb der letzten 20 Jahre. Aber auch die Spezialisierung stellt die Kliniken in unserem Land Baden-Württemberg vor große Herausforderungen.
Das Land Baden-Württemberg und auch die CDU-Fraktion stehen zur dualen Finanzierung. Die CDU-Fraktion hat die duale Finanzierung eingeführt, und ich glaube, sie ist ein Er folgsmodell für dieses Land und auch für die Kliniken. Seit 1990 hat das Land Baden-Württemberg über 6 Milliarden € über die duale Finanzierung mitgetragen. Wir haben in der Tat einen Antragsstau bei den Investitionskosten. Ich bitte Sie, die neue Landesregierung, darum, diesen Antragsstau abzubau en, so wie Sie es im Wahlkampf versprochen haben. Sie hat ten angekündigt, innerhalb einer Legislaturperiode den An tragsstau von über 1 Milliarde € abbauen zu wollen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Kliniken se hen sich den Tarifsteigerungen, aber auch den Steigerungen bei den Sachkosten ausgesetzt. Diese Steigerungen belaufen sich für das Jahr 2012 auf über 255 Millionen €. Dem steht ein Landesbasisfallwert von 1,7 gegenüber, aus dem sich ein Erlös von 95 Millionen € ergibt. Dennoch haben die Kliniken ein Defizit von 160 Millionen €.
Wir arbeiten, auch mit unserer Bundestagsfraktion, daran, dass die Krankenhausfinanzierung, vor allem das DRG-System, ein lernendes System wird, dass nicht die Mengendiskussion bestimmend für die Vergütung wird, sondern der Gedanke der Bedarfsorientierung. Nicht jede Mengensteigerung in der Kli nik stellt tatsächlich eine Qualitätsverbesserung dar. Die Fehlan reize in der Mengensteuerung müssen vor allem im Fallpau schalensystem korrigiert werden. Der Bedarf an medizini schen Leistungen wird aber in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung noch zunehmen. Nicht jede medizinische Leistung kann hundertprozentig über die Fall pauschale abgebildet werden.
Die Krankenkassen haben im Jahr 2011 ca. 6,5 Milliarden € für die Krankenhausstruktur, aber auch für die Betriebskos tenfinanzierung zur Verfügung gestellt. Auch in diesem Jahr
wird dieser Betrag weiter steigen; im Jahr 2012 ist er auf ca. 7 Milliarden € taxiert. Dennoch schreiben 60 % unserer Kli niken keine schwarzen Zahlen.
Die CDU-Fraktion begrüßt die Überlegungen der CDU/CSUBundestagsfraktion zu einem teilweisen Tarifausgleich im Jahr 2012, und sie begrüßt, dass der Orientierungswert eingeführt wird und auch eine dauerhafte strukturelle Begrenzung bei den Mehrleistungen vollzogen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion steht zu den Kliniken im Land Baden-Württemberg. Wir for dern weitere Überlegungen von der Landesregierung, um die sektorenübergreifende Zusammenarbeit zu manifestieren. Die Zukunft, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt für die Kliniken in einem abgestimmten Miteinander.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Lucha, ich habe vorhin dargestellt, dass das DRG-System ein lernen des System sein muss und dass auch im DRG-System eine Weiterentwicklung erfolgen sollte, vor allem bei der Mengen regulierung. Nicht jedes Haus, welches mehr Menge „macht“, kann die Qualität halten. Aus diesem Grund sind wir uns ei nig, dass wir bei der DRG-Fallkostenpauschale eine Fortent wicklung benötigen.
Die CDU-Fraktion steht zur dualen Finanzierung. Ich möch te hier aber auch sagen, sehr verehrte Frau Ministerin, dass die duale Finanzierung natürlich zu einem großen Teil aus Landesmitteln bestritten wird, dass aber den anderen großen Teil die Kommunen und auch die privaten Anbieter vor Ort leisten. Ich glaube, das ist einen Applaus wert für die Kom munen, die diese wichtige Aufgabe übernehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion bekennt sich zum Dreiklang bei der Betriebskostenfinanzie rung: zum einen der Tarifausgleich 2012, zum anderen die Einführung des Orientierungswerts und zum Dritten die Ver einbarung einer strukturellen Begrenzung der Mehrleistun gen.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich – auch im Namen der CDU-Fraktion – der Liga der freien Wohl fahrtspflege ein herzliches Dankeschön für den sehr interes santen und auch informativen Bericht über das Jahr 2010 aus sprechen. Dieser Bericht und die daraus resultierenden Er kenntnisse dienen auch uns als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung der Sozialpsychiatrischen Dienste.
Die Zahl psychischer Erkrankungen nimmt in unserer Zeit zu. Die Krankenkassen in Deutschland konstatieren aktuell ein deutliches Ansteigen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychi scher Erkrankungen.
Die ständig steigenden Behandlungskosten betragen in der EU mittlerweile 3 bis 4 % des Bruttosozialprodukts – mit steigen
der Tendenz. Psychische Störungen zählen schon heute zu den Hauptursachen der Frühverrentung. Dass nur 8 % aller Be troffenen in Baden-Württemberg ihren Lebensunterhalt im Rahmen einer eigenen Berufs- und Erwerbstätigkeit bestrei ten konnten, zählt zu den eklatantesten Abweichungen im Land: Bei den Menschen ohne psychische Beeinträchtigun gen sind dies in Baden-Württemberg ca. 78 %. Diese Zahl macht eindrucksvoll deutlich, dass psychisch kranke Men schen auch in Zeiten wirtschaftlichen Aufschwungs vom Ar beitsmarkt leider nicht nachgefragt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, während ein Herz infarkt noch als gesellschaftsfähig eingestuft wird, redet man über eine Depression besser gar nicht. Psychische Erkrankun gen unterliegen noch immer einem Tabu. Das Wissen der Be völkerung über psychische Krankheiten und über den Lebens alltag psychisch kranker Menschen muss weiter gefördert wer den, damit aus Erkenntnis Verständnis wird.
Der Begriff „Burn-out“ hat sich mittlerweile in den deutschen Wortschatz eingebürgert und gehört leider immer häufiger in unser Alltagsleben. Das Gefährliche am Burn-out ist, dass sich diese Erkrankung schleichend entwickelt. Wir brauchen mehr Informationen und Aufklärung zu psychischen Erkrankungen. Wir müssen das noch immer bestehende gesellschaftliche Ta bu aufbrechen und Vorurteile abbauen. Diese Notwendigkeit unterstreichen im Teil 2 des Berichts der Liga die Blitzlichter, aber auch die sehr interessanten Erfahrungsberichte.
Es ist daher von unschätzbarem Vorteil, dass es in Deutsch land und auch hier in Baden-Württemberg mittlerweile ein hoch differenziertes und wirkungsvolles medizinisches, aber auch sozialpsychiatrisches Hilfesystem gibt. So sind wir mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst auf dem richtigen Weg. Er begleitet Menschen mit psychischen Erkrankungen, die mit ihrem alltäglichen Leben nur schwer zurechtkommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes begleiten diese Menschen mit hilfreichen Gesprä chen, aber auch mit hilfreichen Kontakten. Bei einigen Be troffenen führen sie auch eine Soziotherapie als Leistung der Krankenkassen durch.
Ich bin der Meinung, dass sich auch die Krankenkassen die ser Herausforderung noch stärker annehmen müssen, z. B. über Satzungsleistungen, ebenso wie jede Krankenkasse auch das Thema Soziopsychiatrie noch weiter betonen kann.
Außerdem müssen weiter gehende Hilfen – wie z. B psychi atrische Pflege, hauswirtschaftliche Hilfen, Angebote im be treuten Einzelwohnen, Plätze in Wohngemeinschaften, Wohn heimen und Angebote in der psychiatrischen Familienpflege – intensiviert werden. Diese Angebote ermöglichen den Be troffenen, so weit wie möglich selbstständig zu arbeiten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ambulante, gemein denahe und lebensfeldzentrierte Angebote können diesen An forderungen, aber auch diesen Herausforderungen wirkungs voll begegnen. Deshalb steht für die CDU-Fraktion fest, den sozialrechtlich verankerten und vielerorts propagierten Grund satz „ambulant vor stationär“ noch stärker zu betonen.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir sind uns in der Sache einig: Wir müssen mehr Mittel bereitstellen. Wir müssen aber auch die Übernahme der Kosten für die Sozio therapie durch die Krankenkassen weiter favorisieren. Ich bin mir sicher, dass die Krankenkassen angesichts dieser Entwick lungszahlen das Thema Soziotherapie über ihre Satzungsleis tungen in den nächsten Jahren noch stärker betonen werden. Derzeit finden bei allen großen gesetzlichen Krankenkassen die Haushaltsberatungen statt. Dabei wird dieses Thema in tensiv diskutiert.
Nun zur vorherigen Landesregierung. Sehr geehrter Herr Lucha, es war ein zentrales und fraktionsübergreifendes Anliegen auch der Enquetekommission, vor allem im beruflichen Be reich – z. B. beim Berufsvorbereitungsjahr – die Ganztagsbe treuung einzuführen; dies ist auch ein Präventionsbeitrag.
Ich bin mir sicher, dass die vorherige Landesregierung in den vergangenen Jahren der Sozialpolitik einen hohen Stellenwert beigemessen hat. Das wird z. B. bei der dualen Finanzierung der Krankenhäuser deutlich. Dabei hat das Land Baden-Würt temberg aus unserer Sicht bundesweit ein Alleinstellungs merkmal.