Ich lasse an dieser Stelle deswe gen keine Zwischenfrage zu, weil – ich habe es eben bereits angesprochen – Sie einmal im Vorfeld mit uns hätten reden können. Dann hätten wir uns darüber austauschen können.
Deswegen: Wir stehen zu der bisherigen Position, die der Landtag von Baden-Württemberg vertreten hat. Wir tragen voll und ganz das mit, was im Koalitionsvertrag auf Bundes ebene steht. Wir hoffen, dass der Gesetzentwurf baldmöglichst auf dem Tisch liegt. Dann können wir uns über angebliche Defizite oder Herumeierei, die hier unterstellt, aber in keiner Weise belegt werden, gern unterhalten.
Im Übrigen möchte ich allgemein noch einmal eines festhal ten und darf dazu, Herr Präsident, aus der Sitzung, in der wir zu diesem gemeinsamen Ergebnis gekommen waren, den Um weltminister zitieren:
Zunächst einmal bedanke ich mich bei allen vier Frakti onen des Hauses dafür, dass Sie den kritischen Kurs... unterstützen. Ich glaube,
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es Ihnen bei solchen Fragen wirklich um die Sache ginge, würden Sie sich im Vor feld darum bemühen, dass wir genau zu dem kommen, was der Umweltminister hier richtigerweise betont, und würden nicht versuchen, durch Showanträge wie heute vermeintliche Differenzen aufzuzeigen. Das bringt in der Sache überhaupt nichts.
Deswegen werden wir Ihren Antrag nicht ablehnen – denn wir sind weiterhin an Gemeinsamkeit interessiert –, aber zustim men werden wir ihm ganz sicher auch nicht. Wir haben die leise Hoffnung, dass Sie bei unserem Antrag vielleicht doch noch mitgehen können.
Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Im Mai 2013 hat die damali ge, schwarz-gelbe Bundesregierung ihren Gesetzentwurf zur
Fracking-Thematik nochmals verschärft. Ein ergänzender Pas sus sollte ausdrücklich Wasserreservoirs wie den Bodensee vor Fracking schützen. Damals sah der gemeinsame Entwurf von Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschafts minister Rösler bereits erhebliche Begrenzungen des Fra ckings vor, darunter ein Verbot des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie ein Verbot des Verpressens von Bohrflüssigkeit in solchen Gebieten. Zudem sah der Entwurf vor, dass bei allen neuen Bohrungen eine Umweltverträglich keitsprüfung und eine Genehmigung durch die zuständigen Wasserbehörden hätten erfolgen müssen.
Tatsächlich besteht durch das politische Scheitern des Geset zesvorhabens aus dem Jahr 2013 das bisherige Bergrecht fort, das keine wirksame Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht enthält. Der Antrag von den Grünen und der SPD zielt nun da rauf ab, die Landesregierung zu ersuchen, sich im Bundesrat für ein Fracking-Moratorium und eine Umweltverträglich keitsprüfungspflicht einzusetzen.
Laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstof fe beträgt die Gesamtmenge des im deutschen Untergrund la gernden Schiefergases 13 Billionen m3. Technisch zu erschlie ßen seien davon schätzungsweise 10 %, also 1,3 Billionen m3. Die konventionellen Erdgasressourcen in Deutschland hinge gen liegen bei nur 0,15 Billionen m3. Die konventionellen Erd gasreserven liegen bei nur 0,146 Billionen m3.
Laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen lag der Erd gasverbrauch in Deutschland im Jahr 2012 bei etwa 93 Mil liarden Normkubikmetern. Das heißt, allein aus den Schiefer gasreserven könnte Deutschland seinen eigenen Gasbedarf fast 14 Jahre lang decken.
Im Jahr 2010 lag der Importanteil am in Deutschland verfeu erten Gas laut der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen bei 87 %. Sollte das Schiefergas nicht erschlossen werden, wird die Importquote in den kommenden Jahren weiter steigen, weil die konventionellen Erdgaslagerstätten in Deutschland sich zum Teil erschöpfen. Sollte das Schiefergas hingegen er schlossen werden, könnte die Importquote über Jahrzehnte hinweg signifikant gesenkt werden.
Vor der aktuell im Zusammenhang mit der Krim-Krise poli tisch höchst problematischen Abhängigkeit von Importen von russischem Gas ist dies eine Option, die man nicht allein aus ideologischen Gründen für alle Zeiten völlig ausschließen sollte.
Nach Informationen der Internationalen Energieagentur aus dem Jahr 2012 haben die Vereinigten Staaten ihre Kohlendi oxidemissionen innerhalb von fünf Jahren um 450 Millionen t gesenkt. Eine derart starke Reduktion hat bisher keine ande re Industrienation bewerkstelligt. Der Grund dafür liegt in ei ner großflächigen Umstellung der Energieversorgung von Steinkohle auf Schiefergas. Bei der Verbrennung von Erdgas werden 45 % weniger CO2 freigesetzt als bei der Verbrennung von Steinkohle. Also auch aus Sicht des Klimaschutzes soll te man die Option Fracking nicht vorschnell als Teufelswerk bezeichnen.
Niemand in Deutschland wünscht sich ein Wildwest-Fracking nach amerikanischem Vorbild, bei dem die Verschmutzung von Grundwasser und das Auslösen von Erdstößen in Kauf
genommen werden. Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Gas für die deutsche Energiewende und für die Redukti on von CO2-Emissionen und noch dazu der außenpolitisch problematischen Abhängigkeit von russischen Gasimporten wäre es verantwortungslos, die Erschließung der deutschen Schiefergasvorräte pauschal zu tabuisieren.
Der im Antrag von den Grünen und der SPD geforderte Ein satz der Landesregierung im Bundesrat für ein Fracking-Mo ratorium wird daher von meiner Fraktion abgelehnt. Denn wenn ein solches Moratorium einmal in Kraft ist, wird sich wegen der öffentlichen Sensibilität für das Thema wohl auch keine Regierung der Zukunft mehr mit einer Lockerung oder gar Aufhebung desselben befassen.
Die im Antrag von Grünen und SPD geforderte gesetzliche Regelung, die eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprü fung mit der entsprechenden Bürgerbeteiligung vor jeder Zu lassung von Fracking-Maßnahmen vorsieht, wäre für unsere Fraktion sinnvoll und akzeptabel.
Insofern können wir dem vorliegenden Antrag von den Grü nen und der SPD so nicht zustimmen. Hingegen würde der von der CDU-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag unse re Unterstützung finden.
Sehr geehr ter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeord neten! Im Zuge der Krise in der Ukraine und angesichts der russischen Erdgasimporte ist die Diskussion über das Thema Fracking wieder brandaktuell geworden. Aber die Forderung nach Fracking als Lösung für die Gasversorgung in Deutsch land ist unverantwortlicher Aktionismus.
Herr Rülke, Sie haben uns heute erklärt, die erneuerbaren Energien, insbesondere die Windkraft, könnten keinen Bei trag zur Energieversorgung leisten, und jetzt beklagen Sie am selben Tag die Abhängigkeit vom Gas.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt: in Baden-Württem berg! Sie müssen besser zuhören!)
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das habe ich auch nicht gesagt! Sie sollten zu Themen reden, von denen Sie etwas verstehen!)
Sie haben selbst gesagt, die Vorräte reichten für 14 Jahre. Ha ben Sie eine Vorstellung, welch lange Perspektiven man für die Energieversorgung braucht und wie lange die Investitions- und Planungszeiträume sind? Meinen Sie, es wäre sinnvoll, die Energieversorgung auf eine Weise sicherstellen zu wollen, die bei optimistischer Schätzung 14 Jahre lang die Versorgung gewährleistet? Ich glaube, Sie sollten die Argumentationsket
Wir, die Landesregierung, sind weiterhin der Meinung, dass wir Fracking schnellstmöglich verbieten müssen. Denn bei der Fracking-Methode wird bei den Bohrungen unter Einsatz wassergefährdender Stoffe die Förderung durchgeführt. Risi ken für Mensch und Umwelt sind keinesfalls zweifelsfrei aus geräumt. Aus gutem Grund besteht in Baden-Württemberg ein breiter politischer Konsens auf der Grundlage des Beschlus ses des Landtags vom 28. Juni 2012, dass in Deutschland Boh rungen mit der Fracking-Methode ausgeschlossen sein soll ten, solange diese Risiken bestehen.
Maßstab für das bisherige Handeln der Landesregierung war und ist der Schutz, und die Sicherheit von Mensch und Um welt haben beim Fracking absolute Priorität.
Dass es dabei nicht um Ideologie geht, sieht man ganz deut lich, wenn ich zum nächsten Punkt komme – er wurde schon erwähnt –: Wir haben nämlich in Baden-Württemberg ein Trinkwasserversorgungsgebiet, und das ist der Bodensee. Vom Bodensee ist hinsichtlich der Trinkwasserversorgung ein Drit tel der Bevölkerung von Baden-Württemberg abhängig. Der Bodensee versorgt fünf Millionen Menschen mit Trinkwas ser. Es handelt sich also um Wasser, das geschützt werden muss und keinesfalls gefährdet werden darf. Auch wegen der Millionen von Touristen, die Baden-Württemberg und gerade auch die Bodenseeregion Jahr für Jahr besuchen und damit ei nen wesentlichen Wirtschaftsfaktor für Baden-Württemberg darstellen, wollen wir unsere einzigartigen Naturräume schüt zen und nicht gefährden.
Dass einige Politiker aus dem Ländle, die auf anderen Ebe nen tätig sind – ich nenne beispielsweise Herrn Oettinger, Herrn Bareiß und Herrn Strobl –, jetzt offensiv für Fracking eintreten, finde ich sehr bedauerlich. Ich gehe davon aus, die Damen und Herren des Hauses sehen dies genauso.
Der Bundestagsabgeordnete Bareiß und der CDU-Landesvor sitzende Strobl haben sich vor der Wahl für ein Fracking-Ver bot am Bodensee ausgesprochen. Heute fordert der eine – Bareiß – Akzeptanz für die Schiefergasförderung und der an dere – Strobl – Aufgeschlossenheit. Herr Oettinger sagt, wir sollten das Thema Fracking nicht vorschnell unseren „Vorur teilen“ opfern.
Was hat sich seit der Stellungnahme zu dem Antrag „Kein trinkwassergefährdendes Fracking in Deutschland“ getan? In Baden-Württemberg gibt es nur noch zwei Konzessionsfelder zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen, die auch unkon ventionelle Lagerstätten betreffen. Die Aufsuchungserlaubnis
für das Feld Saulgau/Wangen ist dagegen ausgelaufen; ein An trag auf Verlängerung wurde nicht gestellt.
Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Re gierungspräsidium Freiburg hat die beiden Konzessionen am Bodensee für die Felder Konstanz und Biberach im Dezem ber 2013 verlängern müssen.