Diese sollen jetzt auch finanziert werden: die Erhöhung der Stundentafel für die Grundschulen, die Vertiefungsstunden oder die von Ihnen auch zu Recht geforderte Weiter- und Fort bildung für die Werkrealschullehrer. Von Geheimnissen kann also überhaupt keine Rede sein.
Natürlich kann man sich als Opposition über die Nebenabre den trefflich ärgern, vor allem wenn man kein Interesse hat, dass diese Regierung konflikt- und reibungsarm regiert.
Koalitionsverhandlungen und die dort verwendeten Dokumen te sind nicht öffentlich. Das hat nichts mit Intransparenz zu tun, sondern ist die Voraussetzung dafür, dass verhandelt wer den kann, dass gute Kompromisse eingegangen werden kön nen und dass ein fairer Interessenausgleich stattfindet. Damit der Vorwurf der angeblich so geheimen Absprachen aber nicht weiter verfängt, haben wir uns Anfang dieser Woche ent schlossen, diese Nebenabreden zu veröffentlichen.
Denn uns ging es nicht um politische Geheimniskrämerei, sondern um eine ergänzende Absicherung des Vereinbarten,
Nun zum Vorwurf der SPD, das Parlament werde missachtet. Da würde ich uns allen raten, einmal die Kirche im Dorf zu lassen.
Ein Koalitionsvertrag und ergänzende Vereinbarungen sind Verträge zwischen Parteien. Das wissen Sie alle.
Sie werden nicht im Parlament von Fraktionen, sondern zwi schen Parteien geschlossen. Erst nach Abschluss dieses Ver trags beginnt die parlamentarische Arbeit und die Arbeit der
vom Parlament bestätigten Regierung. Nichts, was im Koali tionsvertrag den Kompetenzbereich des Parlaments betrifft, kann am Parlament vorbei beschlossen oder umgesetzt wer den. Das gilt natürlich auch und zuallererst für den Haushalt. Weder ein Koalitionsvertrag noch irgendwelche Nebenabre den nehmen Haushaltsberatungen vorweg oder hebeln das Haushaltsrecht des Parlaments oder normale demokratische Verfahren aus.
Es handelt sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, um politi sche Willensbekundungen und politische Ziele, deren Umset zung wir uns vorgenommen haben und die so auch alle im Ko alitionsvertrag benannt sind. Wir kümmern uns eben zu Recht darum, dass wir sie angemessen priorisieren und dazu unsere Pläne vereinbaren.
Nein. Ich würde jetzt gern meine Ausführungen fortsetzen. Ich gehe davon aus, dass sich dann die Fragen eventuell beantworten werden.
Weder ein Koalitionsvertrag noch irgendwelche Nebenabre den – das habe ich gerade gesagt – können das vorwegneh men. Es sind politische Willensbekundungen. Sie selbst wis sen ganz genau – das haben wir in den letzten fünf Jahren auch erlebt –, dass sich die Verhältnisse jedes Jahr insgesamt än dern, man immer wieder auch Anpassungen vornehmen muss und vieles, was man sich vielleicht vorgenommen hat, poli tisch auch gar nicht umsetzen kann.
Ja, so ist es. Das sind Schwerpunkte, die bekannt sind, und es sind Schwerpunkte – zumindest habe ich das bislang so wahrgenommen –, die auch Ihre Zustimmung finden. Ich ha be zumindest bis jetzt zu keinem einzigen inhaltlichen Punkt von Ihnen gehört, dass Sie diesen falsch finden oder nicht um setzen wollen.
Allerdings wollen wir diese Umsetzung, ohne dabei eine Po litik auf Pump zu machen. Denn weder der Koalitionsvertrag noch die Nebenabreden noch Sonstiges kann quasi die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse außer Kraft setzen. Das ist völlig klar.
Selbstverständlich gilt auch für unsere Prioritäten, dass dafür Spielräume vorhanden sein oder geschaffen werden müssen.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Transpa renz! – Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der SPD)
und das im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstat tung von verschiedenen Seiten kritisch aufgegriffen wurde. Mir geht es jetzt ganz besonders um das Thema Wahlrechts reform. Hierzu steht auf Seite 68 des Koalitionsvertrags, dass wir „ein personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer ge schlossenen Landesliste einführen“ wollen. Sie wissen, wir Grünen kämpfen seit vielen Jahren dafür, die Repräsentanz von Frauen, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern mit Mi grationshintergrund, von Menschen mit Behinderungen zu steigern.
Genau. – Wir haben in einer Nebenabrede präzisiert, dass wir dabei ein Einstimmenwahlrecht beibehalten wollen. Was heißt das? Wer hier jetzt nämlich wieder einen angeblichen Widerspruch zum Koalitionsvertrag konstruieren möchte, dem rate ich, sich einmal inhaltlich mit Wahlrechtsfragen zu be schäftigen. Wir verbinden nämlich die Vorteile einer Landes liste – es geht ja um die Landesliste;
das ist das Instrument für die paritätische Besetzung – mit dem Vorteil, dass das Einstimmenwahlrecht für die Wählerinnen und Wähler in Baden-Württemberg das, was sie bisher ken nen, fortsetzen würde.
Ein Einstimmenwahlrecht mit Landesliste würde also diesen Systemfehler, den wir gegenwärtig haben, der im Vergleich mit den anderen Bundesländern verhindert, dass wir hier die se angemessene Repräsentanz erreichen können,
korrigieren können. – Das ist so. – Selbstverständlich ist aber auch das ein Thema – so wie alle anderen auch –, das wir be raten und mit den anderen Fraktionen besprechen müssen,
um zu sehen, wie wir in der nächsten Legislaturperiode eine Wahlrechtsreform auf den Weg bringen können. Ich habe mir noch mal sehr genau die Wahlprogramme von FDP/DVP und SPD angeschaut. Sie treten für ein Listenwahlrecht ein. Ich hoffe, Sie halten sich an das, was Sie in Ihren Programmen versprochen haben,
und hoffe, dass wir Sie an unserer Seite finden, wenn wir das Landtagswahlrecht reformieren wollen oder weitere sinnvol le Projekte für das Land Baden-Württemberg umsetzen wol len.