Das ist kein Zwangsbeitrag. Wenn dem so wäre, müssten Sie zu jedem Gesetz Zwangsgesetz sagen; da müssten Sie in der Terminologie konsequent bleiben.
Auch wir werden den Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Aber ich sage dazu: Es gäbe schon Anlass, über die Kräftevertei lung in diesem dualen System, über die Art der Konkurrenz, über die Art der Finanzierung zu diskutieren. Ich sage aber ganz deutlich: Ich habe keine Lust, diesen Gesetzentwurf mit seiner durchsichtigen Stoßrichtung zum Anlass für einen sol chen Beitrag zu nehmen, zumal wir demnächst Gelegenheit dazu haben werden, wenn wir über die Finanzierung des re gionalen Fernsehens reden. Da kann man über diese gesamte Austarierung und die Frage, wer wie viel Geld bekommt, re den.
Herr Kollege, vielen Dank. Es muss sein. – Freiheit, Demokratie: Sie ver treten ja eine Partei, die die Freiheit sogar im Namen führt – Liberalität. Können Sie mir erklären, worin die Freiheit be steht, wenn die Bürger genötigt sind – außer sie sind arbeits los oder asylberechtigt oder sonst etwas –, einen Beitrag von fast 18 € pro Monat für etwas zu bezahlen, was sie wahr scheinlich in aller Regel gar nicht wollen? Das hat doch eher den Charakter einer Steuer, die der Staat im Bedarfsfall mit gezogener Pistole durchsetzt und erzwingt. Worin liegt die Freiheit?
Herr Kollege Fiechtner, ich lasse mich jetzt auch von Ihnen in keine ernsthafte Diskussi on ziehen. Ich sage lediglich: Die FDP ist die Partei, die Wert auf die Verfassung legt. Und ich empfehle Ihnen die Lektüre mehrerer Bundesverfassungsgerichtsurteile zur Rundfunkfi nanzierung.
(Beifall der Abg. Dr. Timm Kern und Jochen Hauß mann FDP/DVP – Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [frak tionslos]: Sie bleiben also bei der Zwangsfinanzie rung!)
Herr Abg. Dr. Fiechtner, Sie können hier jetzt keine Debatten führen. – Sie haben das Wort, Herr Abg. Dr. Goll.
Das Bundesverfassungsge richt hat es bekanntlich in mehreren Beiträgen für rechtmäßig gehalten, die Bürger für ein solches Informationsangebot in einem bestimmten Umfang zu belasten. An der Verfassungs mäßigkeit ist nicht zu zweifeln.
Aber, wie gesagt: Wir werden noch Gelegenheit haben. Wir wissen, dass das Thema „Finanzierung des regionalen Fern sehens“ noch zu beraten sein wird. Da wird man natürlich noch manches zum dualen Rundfunksystem aufgreifen kön nen.
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordne te! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der eine Abschaffung der Beitragspflicht zum Gegenstand hat. Aber ich glaube – das hat man gesehen –, letztlich geht es dem Kollegen Räpple weniger um die Fra
ge, wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert, sondern darum, dass ihm die Inhalte nicht gefallen.
Trotzdem: Wir haben eine vorgesehene Garantie einer aus kömmlichen Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rund funkanstalten. Ihr Gesetzentwurf zeigt aber in keiner Weise auf, wie man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei Ab schaffung der Beitragspflicht finanziert. Vielmehr wollen Sie ihn abschaffen und damit im Grunde die Axt an den öffent lich-rechtlichen Rundfunk legen.
Ich glaube, gerade in Zeiten des Internets und der Informati onsflut, die ungefiltert über uns hereinbricht, ist es umso wich tiger, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Ich kann da dem Kollegen Binder nur zustimmen. Wenn man ihn nicht schon hätte, müsste man ihn erfinden.
Nein. – Ich glaube, es ist umso wichtiger – das zeigt sich gerade in Situationen, in denen Menschen auf Nachrichten reagieren, wenn etwas pas siert ist, weil sie eine Einordnung entsprechender Ereignisse brauchen –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine ho he Glaubwürdigkeit hat.
Die elementar wichtige Rolle des öffentlich-rechtlichen Rund funks hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im Jahr 2018 nochmals eindrucksvoll bekräftigt.
Daher muss man noch einmal sagen: Aus dem Gesetzentwurf wird insgesamt deut lich, dass es hier nicht nur um den Rundfunkbeitrag geht, son dern um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als solchen. Die Landesregierung steht für einen starken öffentlich-rechtlichen
Rundfunk innerhalb unseres dualen Systems, der auch für die Demokratie, für unser Gemeinwohl von besonderer Wichtig keit ist. Daher bitten wir, den Gesetzentwurf abzulehnen.
(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Stefan Räpple AfD: Das ist ja erbärmlich!)
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den verfassungs rechtlich vorgegebenen Auftrag, einen Beitrag zur indi viduellen und öffentlichen Meinungsbildung zu leisten und so zu einem funktionierenden demokratischen Ge meinwesen beizutragen.
So lautet die Erklärung der ARD auf der eigenen Homepage. Doch inwieweit erfüllen die Öffentlich-Rechtlichen das mit ihren 94 Sendern und Hunderten Internetauftritten?
Drei Dinge werden bei genauerem Blick klar: Die ÖffentlichRechtlichen sind antisemitisch. Sie haben es nicht so sehr mit der Wahrheit und berichten nur dann, wenn es ins eigene po litische Bild passt.