Protokoll der Sitzung vom 17.10.2019

Bitte noch hinzufügen, wie lange die Umsetzung dieser Maßnahme dauert, Herr Minister.

Sie sollen alle zum 1. Dezember schon greifen.

Das ist eine klar definierte Zielvorgabe, und wir werden ab dem 1. Dezember mit der telemedizinischen Begleitung einsteigen.

(Abg. Anton Baron AfD: Okay, gut! Danke!)

Vielen Dank. – Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 8 beendet. – Vielen Dank, Herr Minister.

Die Mündlichen Anfragen unter den Ziffern 6 und 9 können aus zeitlichen Gründen heute nicht mehr beantwortet werden. Wenn die Fragesteller damit einverstanden sind, werden die se Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und die Ant worten in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. – Vielen Dank.

Damit ist Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. G a b r i e l e R e i c h - G u t j a h r F D P / D V P – W e t t b e w e r b s s i t u a t i o n d e r M ü l l v e r b r e n n u n g s a n l a g e n

a) Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung mit Blick auf

die jüngsten, presseöffentlichen Äußerungen des Landrats amts Ludwigsburg zur Neuvergabe der Restmüllentsorgung über die Wettbewerbssituation der Müllverbrennungsanla gen in Baden-Württemberg und angrenzenden Regionen?

b) Welche Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen oder

welche Ausnahmegenehmigungen im bestehenden Rechts rahmen hält sie für möglich, um die Situation kurz- und mittelfristig zu entspannen?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft:

Erstens: Was hat das Umweltministerium unternommen, um die Situation bei den Abfallverbrennungsanlagen in BadenWürttemberg zu erheben und die Landkreise darüber zu in formieren?

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat verschiedene Gremien und Veranstaltungen, in denen ein regelmäßiger Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Abfallwirtschaft und den Landkreisen stattfindet. Eines ist die AG Abfallwirtschaft, die sich aus Vertreterinnen und Ver tretern der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger aus Ba den-Württemberg sowie Vertreterinnen und Vertretern des Landkreistags und des Städtetags zusammensetzt. Sie findet zweimal jährlich statt. Das Umweltministerium hat hier regel mäßig mit den Teilnehmenden über das Thema Verbrennungs kapazitäten diskutiert.

Auf dem jährlichen Kolloquium der LUBW werden aktuelle Themen der Abfallwirtschaft vorgestellt und Vollzugsproble me mit dem Umweltministerium Baden-Württemberg und der LUBW erörtert. Die Fach- und Vollzugsbehörden können sich über aktuelle Themen der Abfallwirtschaft informieren und Vollzugsprobleme mit Vertreterinnen und Vertretern des Mi nisteriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BadenWürttemberg und der LUBW erörtern. Die Verbrennungska pazitäten waren auch dort im letzten Jahr Thema.

Ebenso steht das Umweltministerium in engem und regelmä ßigem Austausch mit dem VKU-Vorstand, der das Thema seit etwa zwei Jahren als wichtig erkannt hat.

In diesem Jahr hat das Umweltministerium darüber hinaus Ge spräche auf Leitungsebene mit allen Anlagenbetreibern im Land geführt, um die konkrete Situation vor Ort zu erfassen.

Zweitens: Wie beurteilt das Umweltministerium jetzt aufkom mende Meinungen, die Autarkie sei überholt und sei mit ein Grund für die hohen Verbrennungspreise?

Die Autarkie hat sich seit ihrer Einführung sehr gut bewährt und bewährt sich auch heute noch. Sie garantiert entstehungs ortsnahe Entsorgung und Investitionssicherheit für die Anla genbetreiber.

Das Prinzip der entstehungsortsnahen Entsorgung ist sehr wichtig. Wenn Einzelne jetzt meinen, eine Verbrennung in Ost- oder Norddeutschland könne ein gangbarer Weg sein, dann ist das klar abzulehnen. Dabei weist das Umweltminis terium darauf hin, dass die entstehungsortsnahe Entsorgung immer wörtlich genommen wurde: Müll aus den südlichen Teilen Baden-Württembergs konnte schon immer auch in die Schweiz gebracht werden, Müll aus den nördlichen Teilen schon immer auch nach Rheinland-Pfalz oder Bayern, wenn die Wege dorthin kürzer sind als zur nächsten baden-württem bergischen Anlage. Das ist praktische Politik.

Die Autarkieverordnung führt auch zu hoher Investitionssi cherheit für die Anlagenbetreiber (kommunale Zweckverbän de und private Betreiber), denn sie konnten sich immer einer gewissen Grundauslastung sicher sein. Dadurch hatten wir frühzeitig Verbrennungsanlagen mit hohen Standards, die die entstehende Wärme und Energie schon lange genutzt haben, bevor das gesetzlich verpflichtend wurde. Für das Umweltmi

nisterium ist entscheidend, dass der Abfall aus Baden-Würt temberg eben nicht den billigsten Weg geht, sondern den bes ten.

Dabei wurde immer Flexibilität bewiesen, wo sie nötig war, und regulierend eingegriffen, wo es aus Gründen des Umwelt schutzes geboten war. Das Preisniveau in Baden-Württemberg ist aufgrund dieser Flexibilität nicht anders als außerhalb des Landes, sondern hat jahrelang die Talfahrt bei den Preisen ebenso mitgemacht wie jetzt die deutlichen Preiserhöhungen. Dies hat also nichts mit Autarkie zu tun, sondern mit dem all gemeinen Marktgeschehen.

Richtig ist aber auch: Wir wollten immer auch größere Über kapazitäten bei den Verbrennungsanlagen vermeiden, um ei nen Anreiz zur Abfallvermeidung und zum stofflichen Recy cling aufrechtzuerhalten. Ein Überangebot an Verbrennungs kapazitäten führt zu niedrigeren Verbrennungspreisen, schafft aber dabei die falschen Marktanreize und konterkariert unse re Bemühungen um die Erhöhung der Ressourceneffizienz durch konsequente Mülltrennung und Recycling.

Insgesamt ist die Autarkieverordnung ein zentrales Instrument für eine umweltschonende und effiziente Abfallentsorgung.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. S t e f a n F u l s t - B l e i S P D – I T - S y s t e m - u n d A n w e n d u n g s b e t r e u u n g a n S c h u l e n

a) Wie positioniert sich die Landesregierung zur Forderung

der Kommunen nach einer gemeinsamen Finanzierung für IT-System- und Anwendungsbetreuung an den Schulen ent weder durch eigenes Personal des Schulträgers oder exter ne Dienstleistungsunternehmen?

b) Wie bewertet sie das Modell aus Rheinland-Pfalz, bei dem

neben einer Landesförderung für die IT-System- und An wendungsbetreuung auch eine Anrechnungsstunde für ei ne Lehrkraft für die pädagogische und konzeptionelle Steu erung der digitalen Bildung an der Schule zur Verfügung gestellt wird, hinsichtlich seiner Übertragbarkeit in einen baden-württembergischen Kontext?

Schriftliche Antwort des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport:

Zu a: Nach aktueller Gesetzeslage ist in Baden-Württemberg die technische IT-Betreuung an Schulen, also die gesamte Sys tembetreuung, der Betrieb und die Wartung schulischer Rech ner und Netze eine kommunale Aufgabe, deren Kosten durch die Sachkostenbeiträge des Landes abgegolten sind. Beim „DigitalPakt Schule“, über den in den in kommenden Jahren rund 650 Millionen € nach Baden-Württemberg fließen, müs sen die Träger dementsprechend als Antragsvoraussetzung auch bestätigen, dass sie den Betrieb, die Wartung und den Support für die zu beschaffende Technik sicherstellen.

Auf Vorschlag der Gemeinsamen Finanzkommission von Land und kommunaler Seite stehen in Baden-Württemberg zusätz lich 150 Millionen € als Anschubfinanzierung für die Digita lisierung an Schulen bereit, die vor allem für die Erbringung des Eigenanteils der Träger eingesetzt werden.

Änderungen an der bestehenden Rechtslage sind derzeit nicht geplant. Das Kultusministerium steht mit den kommunalen

Landesverbänden in einem engen Austausch. Gemeinsam be halten wir die neusten Entwicklungen genau im Blick und werden gegebenenfalls entsprechend reagieren.

Zu b: Konkrete Verhandlungsergebnisse zwischen einzelnen Ländern und Kommunen lassen sich nur äußerst selten ver gleichen, da diese meist im Kontext größerer Gesamtpakete ausgehandelt werden und die Ausgangssituationen oft sehr un terschiedlich sind.

Für IT-Aufgaben mit pädagogischem Bezug stellt das Kultus ministerium bereits Anrechnungsstunden im Umfang von mehr als 400 Deputaten für Lehrkräfte bereit, die als Netzwerkbe raterinnen und Netzwerkberater ihr Kollegium z. B. zur Aus wahl und zu unterrichtlichen Einsatzmöglichkeiten einzelner Softwareprodukte beraten oder die Benutzerverwaltung im pädagogischen Netz betreuen. Da künftig verstärkt Online plattformen und Cloud-Dienste genutzt werden, ist aus Sicht des Kultusministeriums davon auszugehen, dass der IT-Sup port mittelfristig effizienter als derzeit organisiert werden kann, wodurch sich der schulindividuelle Betreuungsaufwand verringern könnte.

Ich rufe Punkt 5 der Tages ordnung auf:

Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsaus schusses „Aufklärung der Vorgänge an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) und der Rolle des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK), ins besondere des möglichen pflichtwidrigen Verhaltens von Ministerin Bauer“ („Zulagen Ludwigsburg“) – Drucksa che 16/6800

Berichterstatter: Abg. Thomas Hentschel, Abg. Nico Wein mann

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Einbringung und Vorstellung des Be richts durch die Vorsitzende des Untersuchungsausschusses zehn Minuten, für die Aussprache über den Bericht und die Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses zehn Minuten je Fraktion.

Als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses erhält nun Frau Abg. Kurtz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, mei ne sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. Februar 2017 hat der Landtag den Untersu chungsausschuss mit dem kurzen Titel „Zulagen Ludwigs burg“ eingesetzt. Unser Abschlussbericht, den wir Ihnen heu te vorlegen, umfasst rund 1 300 Seiten. Wir haben 23 Mal ge tagt und 50 Beweisbeschlüsse gefasst sowie 39 Zeugen und drei Sachverständige vernommen. Einige Zeugen, darunter Frau Ministerin Bauer, wurden zweimal angehört. Die Kos ten für den Untersuchungsausschuss belaufen sich nach der zeitigen Prognosen auf 1,5 Millionen €.

Ich darf mich zuerst bei allen Beteiligten recht herzlich be danken: bei den Obleuten und allen Mitgliedern des Ausschus ses, bei den parlamentarischen Beratern, bei den Ministerien

und den nachgeordneten Behörden und nicht zuletzt bei der Landtagsverwaltung, hier ganz besonders bei Frau Munk und Frau Hartmann, Herrn Finkenbeiner sowie beim Stenografi schen Dienst. Sie alle haben uns sehr zuverlässig und kompe tent unterstützt, und wir haben es ihnen nicht immer leicht ge macht.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Als schärfstes Schwert des Parlaments, meine Damen und Herren, darf ein Untersuchungsausschuss nicht unüberlegt eingesetzt werden. Er muss die Ultima Ratio sein. Unser Un tersuchungsausschuss wurde daher auch erst eingesetzt, nach dem die Staatsanwaltschaft zu der Erkenntnis gelangt war, dass bei der Vergabe von Zulagen an der Hochschule Lud wigsburg strafrechtlich relevantes Handeln vorgelegen haben musste, und eine Anklage beim Landgericht Stuttgart erhoben worden war.

Strafverfahren und Untersuchungsausschuss liefen somit in den vergangenen zweieinhalb Jahren parallel, und wir haben auch immer wieder Sitzungsniederschriften an die Staatsan waltschaft und an das Landgericht Stuttgart weitergeleitet. Ich denke, dass wir dort damit auch zur Sachaufklärung beitragen konnten.

Inzwischen wurde ja auch das Hauptverfahren gegen den so genannten Altrektor und den Altkanzler sowie gegen die 13 begünstigten Professoren eröffnet.