Manfred Lucha
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich glaube, ich muss nicht erwähnen, dass uns die Pan demie gezeigt hat, welch wichtiges Gut Gesundheit ist, die wir erhalten und schützen müssen. Die Gesundheit geht auch mit der Versorgungslage im Land einher. Diese ist noch im
mer vergleichsweise gut. Aber die Versorgungslage hat sich selbstverständlich auch in Baden-Württemberg, wie auch in anderen Teilen der Bundesrepublik und der Welt, vor allem im ländlichen Raum, im Vergleich zu der Lage vor zehn oder 15 Jahren nicht verbessert.
Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf gemäß der Kabi nettsvorlage „Studienplätze Humanmedizin“ bzw. „Landarzt quote“ vor. Ich glaube, dass wir mit diesem Gesetzentwurf zur Einführung einer Landarztquote bei der Zulassung zum Me dizinstudium – die CDU-Fraktion, die Fraktion GRÜNE, das Wissenschaftsministerium und das Sozialministerium haben sehr intensive Debatten dazu geführt – jetzt einen sehr guten Vorschlag vorlegen.
Mit der Landarztquote schaffen wir ein – ein! – zusätzliches Instrument, um einen Beitrag zur Sicherstellung der hausärzt lichen Versorgung zu leisten und auf lange Sicht gegen das Praxissterben anzugehen. In Abstimmung haben wir Ihnen nun den Entwurf vorgelegt, den wir jetzt in Erster Beratung behandeln. Unser großes Ziel ist, dass noch in dieser Legisla turperiode das Bewerbungsverfahren für die Zulassung von 75 Bewerberinnen und Bewerbern zum Wintersemester 2021/2022 beginnt.
Diese Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Abschluss des Studiums und fachärztlicher Weiterbildung ei ne hausärztliche Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzunehmen.
Hier die wesentlichen Regelungen:
Erstens: Für die Festlegung einer Vorabquote bedarf es einer besonderen Begründung, da hier die Vereinbarkeit mit den Grundrechten auf Gleichbehandlung und Berufsfreiheit rele vant ist. Die Feststellung einer Unterversorgung oder einer drohenden Unterversorgung trifft der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen.
Zweitens: Das Gesetz umfasst auch Regelungen zum Bewer bungs- und Auswahlverfahren, zur Verpflichtungserklärung, zur Vertragsstrafe und zum Zeitraum, für den sich die Bewer berinnen und Bewerber zu einer hausärztlichen Tätigkeit ver pflichten. Näheres wird in einer Verordnung geregelt.
Drittens: Für die Durchführung und Kontrolle der Aufgaben wird es eine zuständige Stelle geben. Wir schlagen das Regie rungspräsidium Stuttgart mit dem Landesprüfungsamt für Me dizin und Pharmazie vor, das schon heute über die notwendi ge Expertise bei Gesundheitsberufen verfügt.
Meine Damen und Herren, eines ist klar: Dies ist, wie ich sag te, e i n e Maßnahme. Es sind mehrere, sehr viele Maßnah men notwendig.
Wir brauchen verschiedene Maßnahmen, um gute Versorgung weiterzuentwickeln und anzubieten.
Erstens: Studienplatzausbau um zusätzlich 150 Plätze und da mit verbunden die inhaltliche Entwicklung an den medizini schen Fakultäten durch das Wissenschaftsministerium mit der
deutlich an der Patientenversorgung im Sozialraum orientier ten curricularen Verbesserung von Medizin 2020; daran war auch das Land beteiligt.
Zweitens: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum des Mi nisteriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Hier haben wir mit vielen Projekten maßgeblich dazu beigetragen, die medizinische Versorgung auf dem Land zu stärken und zu modernisieren. Dazu gehören unsere Primärversorgungszen tren, die genossenschaftlich organisierten Arztpraxen und im Übrigen auch die sektorenübergreifende Versorgung sowie im weiter gehenden Sinn auch die nicht ausschließliche Konzen tration auf die Medikalisierung in der Gesundheitsversorgung – viel mehr Addition als Delegation.
Drittens: Das, was sich gerade jetzt in Baden-Württemberg positiv bemerkbar macht, ist das Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg. Wir bringen innovative Impulse für die medizinische Versorgung auf dem Land. Allein unser letztes Programm – ich sehe die Kolleginnen Niemann und Wehin ger – für die Primärversorgung und die sektorenübergreifen de Versorgung in der Geburtshilfe ist ein wichtiger Aspekt, damit eine Grundversorgung erhalten bleibt.
Das Landärzteprogramm des Sozialministeriums hat seit 2012 über 150 Praxisübernahmen, -neugründungen oder Anstellun gen von Ärztinnen und Ärzten in der hausärztlichen Versor gung im ländlichen Raum gefördert.
Hinzu kommen natürlich der ganz wesentliche Punkt – wir haben gestern hier im Haus darüber gesprochen – der besse ren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifi kationen und nicht zuletzt der deutliche Ausbau, die Stärkung telemedizinischer Anwendungen horizontal wie vertikal, tech nisch und therapeutisch. Sie wissen, Baden-Württemberg war hier ein Vorreiterland.
Wir haben jetzt also mit einem ganzen Strauß von notwendi gen Maßnahmen der sogenannten Landarztquote einen wei teren Baustein intelligent angefügt.
Herzlichen Dank für die gute Arbeit und diese Vorlage.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzesvorhaben schaffen wir die landesrechtlichen Bestimmungen zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Ein satzgesetzes, kurz SodEG genannt.
Bestimmt werden hier insbesondere die landesrechtlich zu ständigen Leistungsträger für die Umsetzung des SodEG. Da bei ist Folgendes wichtig: Es wird keine neue Vertragsbezie hung geschaffen, sondern an die bereits bestehenden Rechts verhältnisse angeknüpft. Wer also bisher für die Leistungsge währung zuständig war, ist auch jetzt zuständig für die Siche rung seiner Partner, seiner sozialen Dienstleister.
Das Ziel des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes, SodEG, ist, soziale Dienstleister vor einer Existenzbedrohung durch co ronabedingte Leistungsbeeinträchtigungen zu sichern und da mit einer Insolvenz vorzubeugen. Soziale Dienstleister in Ba den-Württemberg können einen Zuschuss von bis zu 75 % der im Monatsdurchschnitt des zurückliegenden Jahres gezahlten Vergütungen bekommen.
Es geht dabei nicht – das darf man nicht verwechseln – um den Ausgleich von coronabedingten Mehraufwendungen. Denn diese fallen regelmäßig bei denjenigen sozialen Dienst leistern an, deren Leistungsangebot durch Corona nicht bzw. wenig eingeschränkt wurde. Diese Dienstleister konnten ih ren Betrieb fortführen und haben oft sogar mehr Menschen betreut bzw. versorgt.
Im Mittelpunkt des SodEG steht also eine Mindestsicherung der sozialen Dienstleister.
Ein weiterer Schwerpunkt ist: Die sozialen Dienstleister kön nen zur Bewältigung der Pandemie beitragen. Sie können Ka pazitäten, die coronabedingt nicht in gewohnter Form genutzt werden können, ihren Vertragspartnern zur Verfügung stellen. Diese Kapazitäten können somit weiterhin der Gemeinschaft zugutekommen. Dadurch verfolgt man gemeinsam das Ziel, dass die sozialen Dienstleister nach der Pandemie Betreuung, Pflege und Versorgung der leistungsberechtigten Personen wieder in gewohnter Form übernehmen.
Das SodEG ermöglicht eine Existenzsicherung der wichtigen Leistungen der sozialen Dienstleister. Dafür wird nun im SodEG-Ausführungsgesetz die gesetzliche Zuständigkeit be stimmt. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Zum Stichwort Bundesteilhabegesetz könnte ich viel sa gen, aber das erspare ich mir jetzt. Vielleicht nur einen Satz: Noch nie in der Geschichte hat eine Landesregierung freiwil lig so viel Geld zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes an die Aufgabenträger in der Leistungserbringung und Leis tungsgewährung gegeben wie die derzeitige.
Selbstverständlich wissen wir – wie auch Kollege Poreski – das, was in der jetzigen Zeit dazugekommen ist und was nicht den Verhandlungen der Finanzkommission entspricht, zu wür digen. Wir lassen uns – der Kollege Poreski am allerwenigs ten – da keine Unterlassung unterjubeln. Diesen Vorhalt möch te ich an dieser Stelle ganz deutlich zurückweisen.
Aber zurück zu den normativen Aufgaben: Sie wissen, dass das Bundesteilhabegesetz eben nicht nur die unmittelbaren maßgeblichen Verbesserungen für die Teilhabe der Menschen mit Behinderungen schafft. Es gibt aber zwei wichtige Rege lungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, die getroffen wurden. Für die Umsetzung dieser bundesrechtlichen Rege lungen in Baden-Württemberg brauchen wir eine landes rechtliche Bestimmung im Ausführungsgesetz SGB XII, kurz AGSGB XII.
Die „maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen wirken bei der Erarbeitung und Beschlussfas sung der Rahmenverträge“ nach § 80 Absatz 2 SGB XII seit dem 1. Januar 2020 mit. Das ist ein wichtiger Baustein in Sa chen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an den Ver tragsbeziehungen zwischen den Leistungserbringern und den Kostenträgern.
Wer die maßgeblichen Interessenvertretungen sind, bestimmt das Landesrecht. Mit dem neu in das AGSGB XII eingefüg ten § 8 a nehmen an den Gremien zur Erarbeitung der Rah menverträge nach § 80 Absatz 2 SGB XII nun die oder der Landes-Behindertenbeauftragte und die weiteren Interessen vertretungen für die Menschen mit Behinderungen teil.
Bislang war die Mitwirkung der betroffenen Vertretungen in diesen Gremien weder bundes- noch landesrechtlich vorgese hen. Mit der Umsetzung des Bundesrechts auf Landesebene füllen wir dieses wichtige Mitwirkungsrecht aus. Wir zeigen dabei: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hat bei uns nach wie vor oberste Priorität.
Das Bundesteilhabegesetz hat auch die Erstattung des soge nannten Barbetrags durch den Bund an die Länder ab 2020 neu geregelt. Damit sollen die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die Mehrkosten durch das BTHG bekommen.
Die bisherige Regelung des § 136 SGB XII war bis zum 31. Dezember 2019 befristet. Nach dem zum 1. Januar 2020 neu eingefügten § 136 a erstattet der Bund den Ländern ab 2020 für die Grundsicherungsempfänger nach dem Vierten Kapitel SGB XII, die zugleich Leistungen in einer stationä ren Einrichtung erhalten, je Kalendermonat 21 €.
Mit der derzeitigen Regelung auf der Landesebene in § 7 a AGSGB XII konnten wir bereits die Barbetragserstattung des Bundes für 2017 bis 2019 an die zuständigen Stadt- und Land kreise als Träger der Sozialhilfe zu 100 % weitergeben.
Damit das Land auch weiterhin die Bundesmittel an die Stadt- und Landkreise weiterleitet, brauchen wir diese neue landes rechtliche Regelung – eine Regelung, die weiterhin die tech nische Voraussetzung zur Weiterleitung der Bundeserstattung an die Stadt- und Landkreise ermöglicht. Eine solche Rege lung führen wir deswegen in § 7 b AGSGB XII ein.
Sie sehen: Auch durch technische Arbeit leistet man prakti sche Hilfe.
Ganz herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Die Coronapandemie hat uns ganz eindrücklich gezeigt, dass wir z. B. den Gesundheitsbereich stärken müssen. Das Thema Fachkräftemangel ist dabei zentral. Es war schon lan ge klar: Wir sind auf Fachkräfte aus dem Ausland angewie sen.
Am 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Deutschland definiert damit die Rah menbedingungen für alle, die kommen wollen, um hier im er lernten Beruf zu arbeiten. Die Einwanderungsmöglichkeiten richten sich dabei an Fachkräfte, das heißt an alle, deren aus ländische Berufsqualifikation mit der entsprechenden deut schen Qualifikation gleichwertig ist. Hier spielt das Verfahren der Berufsanerkennung für die Praxis die entscheidende Rol le.
Mit unserem Anerkennungsberatungsgesetz des Landes aus dem Jahr 2013 haben wir wesentliche Eckpfeiler für die Be rufsanerkennung in Baden-Württemberg geschaffen: Alle, die hier arbeiten wollen, haben einen Anspruch auf ein Anerken nungsverfahren für ihren ausländischen Berufsabschluss.
Kollegin Wölfle, Sie kehren immer gern die sozialdemokra tischen Erfolge vor – auch mit Recht; da gibt es gute Punkte. Aber als wir das Ressort übernommen haben, sind die Akten im Regierungspräsidium noch unter der Tür „zugerutscht“, weil es so schlecht besetzt war und in der Verantwortung der Vorgängerregierung auch so schlecht bestückt war. Mit Mit arbeitern aus dem eigenen Haus mussten wir erst einmal die Akten aufarbeiten. Bei einer nachgeordneten Behörde will ich nur sagen: Das wurde damals im Regierungspräsidium sehr stiefmütterlich behandelt. Wir haben viel ändern müssen. Das haben wir vom ersten Tag der Übernahme an gemacht.
Also, wir müssen besser werden, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir besser.
Wir haben gemäß dem Auftrag des Landtags das Berufsqua lifikationsfeststellungsgesetz und das Anerkennungsberatungs gesetz mit allen Ländern evaluiert. Wir werden das in Zukunft wiederholen.
Wir übernehmen die Regelung zu einer verkürzten Bearbei tungsfrist, wie es das Bundesgesetz vorsieht. Wir nehmen An passungen vor, auf die sich die Länder in einem Mustergesetz entwurf verständigt haben. Wir übernehmen diesen Entwurf aber nicht vollständig, denn in einigen Punkten war unser in Baden-Württemberg schon geltendes Gesetz Muster für den Mustergesetzentwurf.
Dann ist noch ein Punkt wichtig: Der Bund hat mit dem Fach kräfteeinwanderungsgesetz die zentrale Servicestelle Berufs
anerkennung eingerichtet. Diese berät Fachkräfte, die noch im Ausland sind. Sie bekommen einen Nachweis, mit dem sie ihre Erwerbstätigkeitsabsicht gegenüber der Anerkennungs behörde glaubhaft machen. In Baden-Württemberg werden wir Nachweise dieser Servicestelle akzeptieren, und wir füh ren solche Nachweise auch für unsere Beratungen im Land ein. Das heißt, unsere Behörden werden von unserer Beratung und von der Servicestelle die Nachweise als Glaubhaftma chung annehmen. Damit erhöhen wir die Attraktivität unse res Angebots deutlich und verhindern zusätzliche Bürokratie.
Die Berufsanerkennung in Baden-Württemberg, dieses Zu sammenspiel aus einem fortschrittlichen Rechtsrahmen und einer leistungsfähigen, flächendeckenden Beratungsstruktur, ist eine Erfolgsgeschichte. Seit 2014 haben über 30 000 Men schen einen Bescheid bekommen, mit dem ihnen für BadenWürttemberg die volle Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifi kation bescheinigt oder der Weg dorthin mittels einer Aus gleichsmaßnahme aufgezeigt wurde.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf erleich tern wir den Weg der Anerkennung weiter. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Entgegen der ewiggestrigen Aus- und Abgrenzungs- und wirklich lie derlichen Verleugnungsszenerie, die von der AfD kommt, mei ne Damen und Herren:
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer innerhalb der EU ist die tragende Säule der europäischen In tegration
und die Grundlage unseres jetzigen Wohlstands.
Ja, selbstverständlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, dür fen nationale Vorschriften wie Berufsreglementierungen eben kein Hindernis sein. Das heißt, sie dürfen nicht diskriminie ren, und sie müssen durch Ziele des Allgemeinwohls gerecht fertigt sein – Kollege Lede Abal hat es angesprochen –, z. B.
durch den Gesundheits- oder den Verbraucherschutz, und, Herr Haußmann, sie müssen verhältnismäßig sein.
All das entspricht der geltenden Rechtslage und der langjäh rigen ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichts hofs; das hat uns da vorangebracht.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Mitgliedsstaaten bei ihrer Überprüfung in Sachen Verhältnismäßigkeit jedoch unterschiedliche Kriterien herangezogen hatten. Sie hat wei ter festgestellt, dass die Kontrolle der berufsreglementieren den Vorschriften uneinheitlich erfolgt ist. Klare Kriterien und einheitliche Kontrolle sind aber notwendig. Dies stellen nun die vorliegende Richtlinie und unser Umsetzungsgesetz si cher.
Dabei sind die Vorteile klar. Die Richtlinie vereinheitlicht EUweit die Mindestkriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor einem Erlass neuer Reglementierungen. Auch nach dem Erlass ist die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften zu überwa chen. Die Überprüfungen werden dokumentiert und in eine EU-weite Datenbank eingegeben, damit mehr Transparenz ge genüber der EU-Kommission möglich ist.
Alle Interessenträger bekommen vor dem Erlass berufsregle mentierender Vorschriften die Gelegenheit, ihren Standpunkt darzulegen, und auch die Öffentlichkeit ist anzuhören.
Wir haben heute schon über Fachkräftemangel gesprochen. Auch mit dieser Richtlinie werden wir dem Fachkräfteman gel entgegentreten, da Fachkräfte neu zu uns kommen wer den.
Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, machen wir im Umsetzungsgesetz keine Vorgaben, die über die Richtlinie hi nausgehen. Die Umsetzung konzentriert sich auf die Mindest vorgaben der Richtlinie selbst, sie erfolgt 1 : 1.
Das Ziel war klar: eine Umsetzung im Land, die europarecht lich konform und zugleich unbürokratisch ist. Deswegen war es uns wichtig, die betroffenen Akteurinnen und Akteure und ihre Interessen stets zu berücksichtigen.
Auch bei der Umsetzung des Gesetzes werden wir in engem Austausch bleiben und das Ganze begleiten. Ich bitte um Ih re Zustimmung.
„Wie kann er nur!“
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Herzlichen Dank an die Fraktion GRÜNE, dass sie die ses Thema für die heutige Sitzung angemeldet hat. Ja: „Star ke Kinder – chancenreich. Baden-Württemberg macht sich für Kinder und Jugendliche stark“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war eine der großen Leis tungen in der vergangenen Legislaturperiode, dass wir ge meinsam den Ersten Armuts- und Reichtumsbericht für Ba den-Württemberg erstellt haben. Da haben wir sehr genau hin gesehen und sehr fundiert analysiert, was ursächlich dafür ist, dass Menschen in eine prekäre Lage geraten, und was wir da für tun müssen, dass diese prekären Lagen überwunden wer den. Eine Erkenntnis ist, dass in Baden-Württemberg nach wie vor jedes fünfte Kind temporär in eine armutsgefährdende Si tuation gerät oder geraten kann. Die Situation muss nicht dau erhaft so sein, aber man kann in eine solche Situation geraten. In der Gesamtbevölkerung ist der Anteil der Gefährdeten üb rigens mit 15,6 % geringer. Daran sehen Sie auch, dass die Abhängigkeit von Kindern von der Lage der Eltern ein Nach teil sein kann, wenn Eigenständigkeit in der Bewertung ihrer Bedarfe nicht berücksichtigt ist.
Meine Damen und Herren, das darf nicht sein. Ich glaube, wir sind uns einig: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Es darf nicht sein, dass Kinder dadurch Chancennachteile haben, dass sie in einer bestimmten sozialen Lage sind, für die sie selbst erst mal nichts können. Sie haben richtigerweise fest gestellt: Kinder sind unsere Zukunft, sie sind das Wertvolls te, was wir haben. Jeder hat ein Recht auf Kindheit, auf un versehrtes Aufwachsen, und jeder soll die Chance haben, ei ne starke, resiliente Persönlichkeit zu werden.
Leider sind wir in diesem Jahr stark durch Corona beeinträch tigt. Denn Baden-Württemberg hat in diesem Jahr zwei wich tige Vorsitze von Bundesministerkonferenzen inne, nämlich
bei der Jugend- und Familienministerkonferenz und bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz. Wir wollten mit der Austragung in Mannheim bzw. Pforzheim dokumentieren, wie aktiv unsere Regionen und Städte bei der Gestaltung des so zialen Zusammenlebens sind. Das war uns in dieser Weise nicht ganz gegönnt. Aber es war uns schon gegönnt, bei der Ausübung der beiden Vorsitze Eckpfeiler zu setzen.
Ja, liebe Kollegin Wölfle, es ist ein großer politischer Erfolg – Sie selbst sind ja dankenswerterweise schon länger in Ihren entsprechenden Gremien beteiligt und aktiv –, dass wir in die ser Arbeits- und Sozialministerkonferenz in einem 15:1-Be schluss für eine eigenständige Kindergrundsicherung, die den Namen auch verdient, gestimmt haben. Die Triebfedern, die Träger des entsprechenden Antrags und der beiden zugrunde liegenden Gutachten waren das grün-schwarz regierte BadenWürttemberg, das rot-schwarz regierte Niedersachsen und das von CDU und FDP regierte Nordrhein-Westfalen. Diese drei Länder haben stellvertretend für alle demokratischen Kräfte, die eine sozialpolitische Verantwortungskultur in ihrer Partei philosophie tragen, die Verantwortung übernommen. Ich glau be, es ist ein großer Erfolg, dass alle Punkte, die Kinder in ih rem selbstständigen Aufwachsen bestätigen und bestärken, umgesetzt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Armut ist mehr als finanzi eller Mangel. Sie kennen die unselige Entwicklung nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhren: Habe ich einen ma teriellen Nachteil, dann habe ich geringere Chancen auf ge sellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen. Habe ich geringe re Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen, dann habe ich einen reduzierten Zugang zu den Möglichkei ten, mich selbst wieder stärker zu emanzipieren, selbst Hilfe zur Selbsthilfe zu praktizieren. Das müssen wir erkennen. Ich denke, das haben wir gerade in diesem Schwerpunktjahr auch getan.
Ich bin wirklich schon auch traurig über die Einschränkun gen. Sie wissen – einige von Ihnen haben uns ja begleitet –: Die beiden letzten wirklich öffentlichen Veranstaltungen, die wir noch machen konnten, waren zum einen die Eröffnungs veranstaltung zum Schwerpunktjahr, wo wir die Präventions netzwerke und andere Maßnahmen mit den Trägern der Wohl fahrtspflege – auch ihre Verbände sind ja sehr engagiert dabei – präsentierten, sowie die Veranstaltung, auf der wir den sehr bemerkenswerten – Kollege Wolf – Bericht der Kinderschutz kommission vorgestellt haben, der viele Empfehlungen enthält, die im Übrigen auch aufseiten der Juristen schon mit umge setzt werden. Ich komme noch darauf.
Eines ist klar: Sie wissen, dass Armut und soziale Schieflagen auch vererbt werden, dass eine Alimentierungskultur vererbt wird. Genau da fängt doch unsere Verantwortung als Staaten gemeinschaft, als Gesellschaft, als politische Gemeinschaft an. Da, wo aus sich heraus auch Familien, Familienverbünde jedweder Art sich selbst nicht mehr diese Hilfe zur Selbsthil fe leisten können, müssen wir die Infrastruktur schaffen, müs sen wir begleiten.
Das haben wir getan mit Präventionsnetzwerken, Plattformen, materieller Unterstützung, und das tun wir natürlich – Kolle gin Eisenmann – auch, indem wir ganz bewusst jetzt die Schu
len und die Kindertagesstätten offen gelassen haben. Wir sor gen also auch mit unserem Verordnungsweg dafür, dass die ser wichtige Bereich – Kollege Poreski und andere haben da rauf hingewiesen – für die gesellschaftliche Chance, aus sei nem Leben selbst etwas zu machen – – Das ist doch genau un sere Aufgabe.
Natürlich, Herr Kollege Burger: Niemand will den uniformen Menschen. Aber wir wollen, dass jeder dieselben Chancen hat, aus sich das zu machen, was in ihm steckt. Es darf nicht sein, dass sich Talente, weil sich jemand beispielsweise in einer un günstigen Konstellation sozialisiert, nicht entfalten können.
Das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt an unserem Ansatz – der eben nicht lautet: „Der starke Staat weiß, was für das ar me Sünderlein Bürger gut ist.“ Wir schauen vielmehr hin: Wo sind die Notlagen der Kinder und Jugendlichen, und was müs sen wir dafür tun, damit sie sich aus diesen Notlagen befrei en und dauerhaft selbstständig leben können? Ob mit oder oh ne Unterstützung, ist dabei nicht wesentlich – aber selbststän dig und selbstbestimmt. Das gilt für Menschen mit Behinde rungen genauso wie für Menschen mit Migrationsgeschichte.
Ich glaube, mit den Projekten, die wir jetzt gemacht haben – die ganz aktuellen haben wir heute veröffentlichen dürfen: in den Stadtkreisen Heilbronn, Pforzheim, in den Landkreisen Ravensburg, Rems-Murr, Konstanz, Tübingen, Esslingen, in Karlsruhe –, haben wir einen weiteren Aufschlag gemacht.
Die Kolleginnen aus dem Sozialausschuss kennen die Maß gabe, dass wir zur Grundversorgung in dieser Gesellschaft Präventionsnetzwerke in allen Stadt- und Landkreisen als po litisches Ziel definieren. Ich weiß da die Grünen auf unserer Seite. Wir haben ja demnächst auch Wahlen. Ich glaube, das wird dann für diejenigen, die Koalitionen verhandeln, ein wichtiger Bestandteil sein.
Wir haben in diesem Monat die Förderung begonnen. Sie wird zwei Jahre dauern. Es geht tatsächlich um die Themen Ge sundheit – Sie kennen unser Programm; Zugang zu gesund heitlichen Leistungen –, Ottawa-Konvention, Familienbil dung, Sprachstärkung, „Zugang zu Bildung“, aber natürlich auch Wohnen. Außerdem unterstützen die Netzwerke regel mäßige moderierte Vernetzungstreffen, um zu lernen: Wie ge hen wir mit einzelnen Schieflagen um?
Ja, und wir haben es tatsächlich geschafft – ganz nach dem Motto des afrikanischen Sprichworts „Es bedarf eines ganzen Dorfes, um ein Kind zu erziehen“ –, dass wir Netzwerke von Akteurinnen und Akteuren aus der Jugendhilfe, aus den Schu len, aus den Verbänden, aus den Betroffeneninitiativen ge gründet haben und eine Onlineplattform geschaffen haben. 1 000 unterschiedliche Personen nutzen diese Plattform, und – Herr Burger, es ist schön, dass Sie es sich angeschaut haben – Kinder nutzen sie direkt, und wir können ganz unmittelbar die Sicht der Betroffenen selbst wahrnehmen, ihre Bedarfe, ihre Sorgen, aber auch ihre Vorschläge als Experten in eige ner Sache. Ich glaube, das ist ja unser Grundverständnis.
Auch die Familienforschung im Statistischen Landesamt – – Kollegin Sitzmann hat in unserem Auftrag zwei digitale Work
shops mit Jugendlichen aus Lörrach und Stuttgart durchge führt, die sich bei UNICEF engagieren.
Wir haben die Bevölkerung in Baden-Württemberg über die se Plattform informiert und befragt, wie man die Teilhabe chancen von Kindern und Jugendlichen aus ihrer Sicht stär ken könnte. Wir werden das alles im nächsten Jahr im Bericht veröffentlichen.
Wir haben mit dieser Strategie bis zum Ende des Jahres 50 Projekte gegen Kinderarmut initiiert und insgesamt doch die Summe von 2 Millionen € – Stand heute; die neuen Zahlen folgen – zur Verfügung gestellt. Das ist eine sehr große Leis tung. Vorher gab es für diese Maßnahmen nichts.
Frau Wölfle hat so nonchalant gesagt, man habe bei der Schul sozialarbeit gekürzt. Ich glaube, Sie müssen in Mathe noch einmal in die Nachhilfe gehen. Im Jahr 2012 waren für Schul sozialarbeit 15 Millionen € etatisiert, im Jahr 2020 waren es 30 Millionen €. Wie man da auf eine Kürzung kommen kann, frage ich mich.
Lassen Sie mich noch wenige Sätze zu den Auswirkungen der Coronapandemie auf die Kinder und Jugendlichen in BadenWürttemberg sagen. Ich glaube, wir bedanken uns zuallererst bei allen Kindern und Jugendlichen dafür, dass sie sich ver antwortungsvoll verhalten. Herr Kollege Poreski als alter Ju gendsozialarbeiter weiß, dass Kindheit und Adoleszenz in un serer Soziologie der Jugend natürlich bedeutend sind und dass diese Einschränkungen sehr große Opfer der Betroffenen er fordern.
Aber eines ist klar: Die Bedürfnisse und Rechte von Kindern und Jugendlichen reduzieren wir nicht nur darauf, dass der Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule angeboten wird. Das geht deutlich weiter, nicht nur hinsichtlich der Frage von Kinderrechten im Grundgesetz, sondern es geht tatsächlich auch um den Zugang zur Jugendarbeit, zur offenen Jugend- und Bildungsarbeit.
Wir haben in diesem Sommer, der ja schwierig war, gemein sam die Verbände unterstützt, trotzdem Jugendfreizeitaktivi täten unter klar definierten Vorgaben durchzuführen. Ich glau be, gerade im „Zukunftsplan Jugend“ haben wir noch einmal sehr viele Punkte nominiert, mit denen wir Kinder und Ju gendliche stärken. Wir haben alle Verordnungen gemeinsam mit den Betroffenen immer wieder daraufhin durchforstet, dass sie kinder- und jugendgerecht sind.
Die außerschulische Jugendbildung als gleichberechtigter Teil im Bildungssystem wird von uns auch jetzt, in der Pande mielage, im Zugang offen gehalten. Reine Freizeitaktivitäten unterliegen derzeit der Logik der Nichtteilnahme, aber alles, was Bildungscharakter hat – auch die Schulung der Jugend leiterinnen und Jugendleiter –, wird aufrechterhalten. Auch das ist ein klares Zeichen.
Wir haben, Stand heute, zur Soforthilfe für Kinder und Ju gendliche den Kommunen, Vereinen und Initiativen noch ein mal 150 000 € zur Verfügung gestellt, getreu unserem Maß stab, dass wir jetzt kein Kind verlieren wollen und dass wir
genau jene im Fokus haben, die zu Hause vielleicht tatsäch lich nicht die erforderliche Unterstützung und Fürsorge erhal ten – aus welchen Gründen auch immer; da haben wir nicht zu werten.
Mit der Schule, den Bildungseinrichtungen, unseren Jugend hilfeeinrichtungen, mit der staatlichen wie der gesellschaft lich-wohlfahrtsorientierten Jugendhilfe haben wir viel Unter stützung. Unsere Partner in der Jugendarbeit fordern wir auf, Kontakte zu halten. Da gibt es auch sehr viele Initiativen. Ich hatte gestern einen „Hackathon“ mit der PARITÄT. Es gibt viele, auch digitale Formate, mit denen wir an Kinder und Ju gendliche herankommen und sie auch noch einmal im kriti schen Umgang mit digitalen Medien schulen.
Ganz zum Schluss: Eine der größten Herausforderungen – si cher auf den traurigsten Anlass zurückgehend, den wir in die sem Ressort hatten – war die Einsetzung der Kinderschutz kommission. Sie erinnern sich noch, Kollegin Wölfle, dass wir gerade dabei waren, den Fall Alessio zu verarbeiten und mit dem KVJS und der kommunalen Familie Kinderschutz richtlinien zu etablieren und zu verfestigen. Dann hatten wir den Fall Staufen.
Ich glaube, so, wie wir gemeinsam – – Da darf ich mich bei Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bedanken. Sie haben diese Kinderschutzkommission parlamentarisch wirk lich gut und klar begleitet, mit klaren Fragestellungen, mit Hinweisen, mit Aufarbeitung. Der Bericht zeigt – Kollege Wolf –, dass Sie schon vielfach tätig geworden sind: beim Se xualstrafregister, dabei, dass wir bei der Fortbildung von Rich terinnen und Richtern nach vorn kommen, dass wir jetzt eine Umsetzungskommission für die Kinder- und Jugendsozialar beit eingerichtet haben, dass wir in allen Ressorts, in denen die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen The ma sind – Innenministerium, Justizministerium, Bildungsmi nisterium, Sozialministerium –, diese ganz eng im Blick ha ben. Es sind, glaube ich, sehr viele über ihren Schatten ge sprungen. Denn es kann nicht sein, dass Gewalt, sexualisier te Gewalt das Leben von jungen Menschen zerstört.
Da haben wir mit dem Ergebnis, auch mit der Verantwortung, auch der selbstkritischen Verantwortung etwas aus dem Dun kelfeld ins Hellfeld gezogen.
Meine Damen und Herren, das müssen wir jeden Tag machen. Kinder und Jugendliche haben unseren besonderen Schutz verdient. Sie sind der Augapfel der Demokratie.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Mit den neuerlichen Änderungen in der Corona-Verord nung müssen wir das weiterhin viel zu hohe, dynamische In fektionsgeschehen im Land weiter eindämmen. Wir müssen und wollen damit hinsichtlich der Pandemie eine Trendwen de erreichen, und wir wollen, dass sich die Infektionskurve nicht nur seitwärts bewegt, wie derzeit, sondern sich umkehrt.
So können wir auch weiterhin die Aufrechterhaltung des Ge sundheitswesens gewährleisten; denn die Gesundheitsämter sind noch immer nicht komplett in der Lage, alle Infektions ketten nachzuvollziehen. Das ist aber die Grundvoraussetzung einer umfänglichen Nachverfolgung. Dann können wir wie der weniger einschränkende, lockernde Maßnahmen in Be tracht ziehen.
Der Wert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner binnen einer Woche, der eine komplette Kon taktnachverfolgung gewährleistet, ist in Baden-Württemberg noch nicht erreicht. Wir haben Stand gestern, 16 Uhr, eine Sie ben-Tage-Inzidenz von 131,8.
Vor diesem Hintergrund können die zum 1. November 2020 getroffenen Maßnahmen noch nicht aufgehoben werden. Sie werden in Teilen nachgesteuert und, wenn Sie so wollen, ver schärft.
Lassen Sie mich vorweg noch eines sagen, weil dies immer wieder die Kernfrage ist, auch in der Betrachtung einzelner Maßnahmen: Wir haben uns hier in diesem Haus, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland im Ganzen darauf verstän digt, dass wir die Eindämmung der Pandemie erbringen, in dem wir uns vorwiegend auf den privaten Radius beschrän ken und das Wirtschaftsleben sowie Bildungs- und Betreu ungsangebote als wesentliche Maßnahmen und Rückgrat der Gesellschaft aufrechterhalten.
Wenn wir das tun, müssen wir natürlich auch sehen, dass wir immer wieder einmal private Belastungen ertragen müssen,
weil dies nicht ganz widerspruchsfrei geht. Ich zitiere Bun desminister Spahn, den ich in dieser Pandemie wirklich sehr schätzen gelernt habe. Er ist ein wichtiger, zuverlässiger Part ner,
außer wenn es um die Zentralisierung der Krankenkassen geht – da ist er nicht mein Freund. Gestern sagte er im ZDF noch einmal ganz klar, es gehe um das Verhalten jedes Einzelnen von uns, andere Menschen zu schützen, damit sie von dieser mitunter sehr dramatisch verlaufenden Erkrankung möglichst nicht berührt werden.
Wir wollen die Menschen nicht vor sich selbst schützen, son dern Rahmenbedingungen schaffen, damit wir uns alle schüt zen und dann, wenn wir geimpft haben, ein Leben ohne die Pandemie führen können.
Meine Damen und Herren, die Kanzlerin hat mit den Regie rungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. No vember die Verlängerung und die teilweise Verschärfung der seit Anfang November geltenden Maßnahmen beschlossen. Diese sehr einschneidenden und zeitlich befristeten Maßnah men dienen weiterhin der Reduktion des Infektionsgesche hens.
Wir wissen aus der ersten Welle der Pandemie: Insbesondere die zeitlich befristete erhebliche Einschränkung persönlicher Kontakte ist geeignet, um das Wachstum des Infektionsge schehens auszubremsen und umzukehren. Je konsequenter wir den Beschluss umsetzen, desto leichter ist es. Sie wissen, wir hatten auf der Basis infektiologischer, epidemiologischer Hoch rechnungen die Vorgabe, durch die Maßnahmen die Kontak te um 75 % zu reduzieren, um den R-Wert zu verringern. Er liegt, Stand heute, bei 0,99; das heißt, eine bzw. einer steckt eine bzw. einen an. Dieser Wert ist noch zu hoch, meine Da men und Herren; aber wir sind jetzt, in der Zwischenstation, bei den Kontaktreduktionen leider nur bei einem Wert von ca. 40 % angekommen; es fehlen die restlichen 35 Prozentpunk te.
Die Corona-Verordnung hat sich angesichts des aktuellen Pan demiegeschehens als grundsätzlich – meine ich – sehr prakti kabel bewährt. Zur Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz und aufgrund einer Fortschreibung der Grundlage durch den neuen § 28 a des Infektionsschutzgesetzes wird nun die Co rona-Verordnung neu erlassen. Sie umfasst im Wesentlichen folgende Vorgaben: Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit und privat ist nur mit maximal zwei Haushalten und höchstens fünf Personen gestattet; Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Über die Weihnachtstage sind Treffen bis maximal zehn Per sonen insgesamt erlaubt; auch hiervon sind Kinder ausgenom men.
Bestimmte Einrichtungen, die darauf ausgerichtet sind, dass Menschen dort zusammenkommen, sind für einen begrenzten Zeitraum weiterhin vorübergehend geschlossen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt zwar geöffnet, allerdings wird der Zugang, gestaffelt nach der Größe der Verkaufsflä che, beschränkt.
Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen, und Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwe cke zur Verfügung gestellt. Übernachtungen zu privaten Zwe cken in der Weihnachtszeit werden als besondere Härtefälle gelten.
Die Maskenpflicht wird erweitert. Sie gilt künftig auch im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Laden geschäften, auf Märkten sowie auf diesen räumlich zugeord neten Parkflächen.
In Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Und in den auf der Grundschule auf bauenden Schulen ist künftig auch im Unterricht eine MundNasen-Bedeckung zu tragen; in Baden-Württemberg galt das schon.
Meine Damen und Herren, am 25. November haben die Mi nisterpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanz lerin u. a. weiter gehende Regelungen für sogenannte Hot spots beschlossen, die auf Landesebene umgesetzt werden sol len. Die Lenkungsgruppe der Landesregierung hat am Mon tagabend eine mögliche Hotspot-Strategie intensiv mit den kommunalen Landesverbänden diskutiert. Danach sollen zu nächst mit einem Erlass des Sozialministeriums die Gesund heitsämter aufgefordert werden, per Allgemeinverfügung wei ter gehende beschränkende Maßnahmen zu ergreifen. Voraus setzung hierfür ist eine Inzidenz von über 200 je 100 000 Ein wohner über ca. drei Tage hinweg und – Conclusio: und – ein diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen. Im Zweifel stimmen sich betroffene Gesundheitsämter im Ein zelfall mit dem Sozialministerium ab.
Wesentliche Inhalte des Erlasses werden voraussichtlich sein: Im öffentlichen und privaten Raum darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen; Kinder bis ein schließlich 14 Jahren sind hiervon ausgenommen. Es gilt ein grundsätzliches Veranstaltungsverbot mit Ausnahme religiö ser Veranstaltungen, Gerichtsterminen etc. gemäß § 10 der Corona-Hauptverordnung. Es gelten dann Schließungen von Sonnenstudios und Friseursalons. Medizinische Behandlun gen blieben möglich, Besuche von Krankenhäusern und Pfle geeinrichtungen nur nach vorherigem negativen Antigentest oder mit FFP2-Maske. Ferner gelten dann Verbote von beson deren Verkaufsaktionen im Einzelhandel wie Schlussverkäufe und Black Fridays.
Damit kann dafür Sorge getragen werden, dass ein möglichst einheitliches Vorgehen in den Hotspots des Landes erfolgt. Die Kommunen sind ohnehin gezwungen, zu handeln, und die Landesregierung schafft dafür einen bestimmten, abgestimm ten und stimmigen Rahmen.
Über weitere Kontaktminimierungen, Kontaktreduktionen und Ansammlungsbeschränkungen berät eine Arbeitsgruppe un ter Federführung des Sozialministeriums und der betroffenen Ressorts mit den kommunalen Landesverbänden. Eventuelle Maßnahmen dieser Art, die wir gemeinsam herausarbeiten, sollen durch Verordnung des Landes festgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird dann auch geprüft, ob die Ver
ordnung das geeignete Mittel ist, den Rahmen für das Han deln in kommunalen Hotspots vorzugeben.
Meine Damen und Herren, mehr denn je gilt: Die Wirksam keit der getroffenen Maßnahmen wird durch die Landesregie rung laufend beobachtet. Auf der Basis der gewonnenen Er kenntnisse wird sie über die Notwendigkeit der Aufrechter haltung bzw. das Erfordernis weiterer Schutzmaßnahmen oder auch über die Aufhebung von Eingriffen in kurzen Zeitabstän den entscheiden. Aufgrund von § 28 a des Infektionsschutz gesetzes ist die Geltungsdauer der Verordnungen auf vier Wo chen zu befristen.
Der Landesregierung ist bewusst, dass die genannten Be schränkungen weiterhin eine große Belastung darstellen. Des halb danke ich sehr herzlich allen, die sich solidarisch und im Sinne der Gemeinschaft verhalten und handeln.
Meine Damen und Herren, das Licht am Ende des Tunnels ist sichtbar. Die Zulassung von Impfstoffen steht unmittelbar be vor. Mein Haus baut unter Hochdruck gemeinsam mit unse ren vielen Partnern die Infrastruktur in Baden-Württemberg auf. Das Landesimpfkonzept haben wir bereits in der letzten Woche beschlossen. Heute werden die Standorte der 50 kom munalen Kreisimpfzentren bekannt gegeben. Wir haben die drei bewährten Säulen: zentrale Impfzentren, Kreisimpfzent ren und mobile Impfteams.
Ich danke Ihnen, dem Landtag, für die guten Debatten und den Mitgliedern des Finanzausschusses ausdrücklich für die von ihnen bewilligte Bereitstellung der Finanzmittel.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns jetzt beschränken, haben wir die ganz, ganz große Chance auf eine etwas ent spanntere Weiterentwicklung im neuen Jahr.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Ich bitte Sie, wenn Sie hier am Redepult stehen oder an Ihren Tischen sitzen, die Maske dort nirgends abzulegen, sie nicht auf offene Flächen zu legen, sondern sie immer irgend wo zu verstauen. Das ist einfach so. In Italien kämen die Ca rabinieri, Herr Kollege Strobl.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kolle gen! Herzlichen Dank, dass wir die Gelegenheit haben, viel leicht doch einige Punkte ein bisschen aufzuklären. Denn aus Ihren Beiträgen ist zum Teil klar geworden, dass bestimmte Arbeitssystematiken und Beschlüsse und das, was wir tun, noch nicht wirklich durchgedrungen sind. Ich nehme jetzt gern die Gelegenheit wahr, da noch einmal ein bisschen Licht in das Dunkel zu bringen.
Wie Sie alle festgestellt haben, stehen wir vor der größten He rausforderung, der größten Pandemie seit der Spanischen Grippe. Wenn Sie einmal die Gelegenheit haben – ich habe es im Sommer in der wenigen freien Zeit gemacht; Urlaub war quasi nicht möglich –, das Buch zur Spanischen Grippe von Salfellner zu lesen, dann erfahren Sie etwas von der Dynamik, von den fünf Wellen, die dabei ausgelöst wurden.
Lieber Herr Rülke, ich werde Ihnen auch noch einen Link zu den Hemmer- und Dämpfstrategien schicken, weil Sie in der letzten Woche vom Jo-Jo-Effekt gesprochen hatten, von der Herausforderung, permanent abzuwägen zwischen dem Pan demieschutz, dem Aufrechterhalten des öffentlichen Gesund heitswesens, der öffentlichen Ordnungs- und Infrastruktur, dem Schutz der Bevölkerung und gleichzeitig dem Zulassen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.
Wir sind heute, eineinhalb Wochen nach den Maßnahmen, die von Kiel bis Lörrach einheitlich durchgesetzt wurden, bei ei ner Sieben-Tage-Inzidenz der Fälle pro 100 000 Einwohner in Baden-Württemberg von 134,4. Wir haben einen R-Wert von 0,9. Ich darf Sie daran erinnern, dass Baden-Württemberg von den großen, einwohnerstarken und vielfältigen Flächen staaten das Bundesland mit der geringsten Inzidenz ist. Wenn Sie nach Nordrhein-Westfalen, nach Bayern schauen, dann se hen Sie, dass man dort zum Teil noch ganz andere Zahlen hat.
Ich sage das deswegen, weil Sie immer so ein bisschen davon gesprochen haben – Sie wissen es eigentlich besser –, wir hät ten nichts getan. Jawohl, wir haben diesen Sommer genutzt und mit der kommunalen Familie – Herr Ministerpräsident, Herr Innenminister, Sie haben selbst zu dieser Videokonfe renz eingeladen – ein landesweites dreistufiges Pandemiepro gramm verabschiedet, eine gemeinsame Erklärung dazu, was wir dann tun, wenn – –
Natürlich ist die schnelle Dynamik mit Inzidenzen von über 50 eine große Herausforderung. Deshalb auch die Vorreakti onen in der Stufe 3 in Form der Allgemeinverfügungen der Kommunen. Natürlich war es notwendig, vor der Konfirma tionszeit zu reagieren, weil eben in diesen Kreisen der Wert von 50 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten war. Ich bin sehr froh, dass die Städte und Kreise vorbildlich gehan delt haben. Wir waren darüber permanent in Kontakt. Auch das Management der Städte – allen voran der Landeshaupt stadt –, aber auch der umgebenden Kreise war sehr gut. Da für war diese Absprache, war dieses gemeinsame Vorgehen unerlässlich.
Meine Damen und Herren, was haben wir gemacht? Begin nend in der ersten Welle, Herr Kollege Stoch, haben wir in der AG Corona, in drei Arbeitskreisen, die weiter existieren, mit Versorgern, also mit Krankenhäusern, mit der niedergelasse nen Ärzteschaft und der Universitätsmedizin, immer darauf geachtet, dass wir die Patientensteuerung durchbekommen. Baden-Württemberg ist – auch jetzt wieder – das Flächenland mit der besten Infrastruktur an Fieberambulanzen und Coro napraxen. Mit den Krankenhäusern haben wir eine Belegungs steuerung hinbekommen.
Ja, Kollegin Neumann-Martin, wir haben beschlossen, dass wir die Kliniken zusätzlich zu den Mitteln des Bundes mit 430 Millionen € entlasten. Dafür auch noch einmal einen großen Dank an die Vertreter der Haushaltskommission. Die Tranche 1 haben wir bereits ausbezahlt. Die Tranche 2 steht jetzt für die BWKG-Kliniken zur Rückmeldung an. Sie haben heute sicher auch das Interview mit Herrn E., der wirklich ein sehr verläss licher Partner ist, gelesen.
Ja, jetzt müssen – mit Blick zum Bundesfinanzminister – die Spielräume des Krankenhauszukunftsgesetzes, die die Spiel regeln des Krankenhausentlastungsgesetzes abgelöst haben, so genutzt werden, dass die Kliniken nicht erneut unter Druck geraten.
Wir, das Land Baden-Württemberg, haben mit der BWKG und den Ärzten die gemeinsame Vereinbarung bzw. Verlaut barung beschlossen, dass die Kliniken derzeit keine festen Freihaltequoten beachten müssen, dass das Freihalten von In tensivbetten in der eigenen Kompetenz ihrer Zugangs- und
Behandlungssteuerung liegt, damit sie weiterhin in der Lage sind, als Komplettkrankenhaus tätig zu sein. Meine Damen und Herren, bisher bekomme ich da keine Störungsanzeigen.
Was haben wir weiter gemacht? Sie haben das Thema Be schaffung angesprochen. Ja, selbstverständlich ist – das hat man vielleicht ein bisschen vergessen – keine Regierung auf dieser Welt für die Beschaffung verantwortlich gewesen. Es war immer klar: Die Bedarfsträger, die Pflegeheime, die Be hindertenhilfeeinrichtungen, die ambulanten Dienste, die Krankenhäuser haben eigene Wege.
Diese sind aus bekannten Gründen weltweit zusammengebro chen. Sie wissen, es war mehr wie Wildwest, es war krimi nell, es waren auch Betrüger unterwegs. Die Kollegen in Bay ern und Nordrhein-Westfalen mussten Millionen von Masken wieder vernichten, weil sie nicht den Schutzstatus FFP2 er füllten. Ich kann mich noch gut erinnern, dass wir seinerzeit kritisiert wurden, dass wir so strenge Maßstäbe anlegen. Aber im Nachhinein gab uns unsere Vorgehensweise recht. Das Ma terial, das jetzt in Baden-Württemberg zum Einsatz gebracht wurde, entspricht tatsächlich auch den infektiologischen Richtlinien.
Ich bin sehr froh, Kollege Haußmann, dass wir, die Landes regierung, ein eigenständiges Programm zur resilienten Be schaffung von Schutzausrüstung beschlossen haben und wir jetzt sowohl für alle Landeseinrichtungen als auch gleichzei tig als stille Reserve für die Bedarfsträger im Land Schutz ausrüstung zur Verfügung haben.
Frau Wölfle, bitte schön.
Frau Wölfle, Sie kennen den Begriff von der „alten Fasnet“. Was Sie jetzt aufwerfen, ist schon längst überarbeitet. Wir ha ben vom ersten Tag an die Taskforce „Langzeitpflege“, wir haben eine Taskforce „Beschaffung“ eingerichtet, wir haben eine Taskforce „Obdachlosenhilfe“ und eine Taskforce „Be hindertenhilfe“, in denen genau die von Ihnen angesproche nen Verbände permanent an den Arbeitsprozessen beteiligt waren und im Übrigen bis heute sind.
Ich komme nachher noch darauf, weil der größte Aufklärungs bedarf am heutigen Tag doch hinsichtlich der Antigentests, der Teststrategie besteht. Dazu kann ich Ihnen jetzt noch ein wenig sagen.
Ich möchte nur erwähnen: Wir werden jetzt mit unserer Re serve und auch der Reserve des Bundes, die er uns zur Verfü gung stellt, beispielsweise – ich habe mit der Kultusministe rin darüber gesprochen – monatlich ausreichend FFP2-Mas ken zur Verfügung stellen. Wir haben auf Arbeitsebene be sprochen, dass die Schulen diesen Bedarf ihrerseits erheben und melden sollen. Es werden von unserer Seite zwischen zwei und fünf Millionen monatlich zur Verfügung stehen. Wir werden die Schulen – bei entsprechendem Wunsch der Schu len – also ausdrücklich unterstützen.
Wir haben in der Taskforce „Langzeitpflege“ am letzten Frei tag, Frau Kollegin Wölfle, nachgefragt – das ist eine erste Nachfrage –: Wie schaut es aus? Wie ist die Bedarfslage? Herr Haußmann hat darauf hingewiesen: Es gab nicht genügend Handschuhe. Da hat uns der Bund jetzt ausgeholfen. Wir sind gerade dabei, noch einmal die Bedarfsträger ausfindig zu ma chen, die keine ausreichende Menge an Handschuhen haben.
Dazwischen möchte ich noch generell zur Lage in der Alten hilfe sagen: Wir haben bei 1 700 stationären Einrichtungen und ungefähr 100 000 Bewohnerinnen und Bewohnern sowie einer großen Summe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern derzeit 813 Infektionen und 61 Todesfälle. Das ist eine Lage, die wir verhindern wollen, aber wir haben auch keine flächen deckende Ausbreitung.
Ich möchte noch einen Satz zum öffentlichen Gesundheits dienst sagen – das war schon in der letzten Woche Thema –: Baden-Württemberg war in meiner Person als einer von zwei Vertretern der B-Länder – zusammen mit Bayern – an der Aus handlung des Pakts für den ÖGD beteiligt. Baden-Württem berg hat die Geldtransfers, die verbindlich kommen werden, ausverhandelt. Wir haben den Beschluss, 227,5 Stellen auf al len drei Gesundheitsebenen einzurichten. Wir haben derzeit 150 laufende Bewerbungen. Sie wissen, es ist landauf, land ab nicht einfach gewesen – nicht nur bei Medizinerinnen und Medizinern –, die erste Tranche der Bundesgelder schon zu bekommen – im Gegensatz zu vielen anderen, wie auch im mer regierten Ländern –, aber wir erfüllen diese Quote mit un serem Engagement schon.
Kollegin Neumann-Martin, wir sind jetzt beim Ausbau für die Betreuungsteams – Stand heute – noch nicht ganz bei 1 : 20 000 pro Team, aber bei 1 : 27 000. Wir werden bis Ende des Mo
nats bei 1 : 20 000 gelandet sein. Es war konzeptionell immer klar, dass die Amtshilfe der Bundeswehr, die Amtshilfe der Ord nungsämter, nachgeordneter Behörden, das Engagement von pensionierten Ärzten und Medizinstudierenden kommt. Das läuft derzeit sehr gut. Wir erhalten zunehmend Rückmeldun gen, dass sich die Nachverfolgung wieder verbessert.
Ich darf zur Teststrategie kommen. Ich glaube, alle anderen Punkte haben wir hier ja auch schon sehr eingehend bespro chen und auch in unseren Informationsrunden im Sozialaus schuss formal wie nicht formal – auch gestern im Ältestenrat – besprochen.
Ich möchte Ihnen noch mal erklären, wie unsere Teststrategie ist und was es mit den Antigentests auf sich hat. Denn ich glaube, da herrscht noch ein bisschen Verwirrung, die ich heu te gut auflösen kann. Ich habe übrigens auch Frau F. gestern noch einen Brief geschrieben und ihr das noch erklärt. Wir werden uns jetzt auch noch mal austauschen. Dann wird sich auch aufklären, wie viele Tests in Tübingen und wie viele im Land da sind, Herr Stoch.
Wir haben am Dienstag beschlossen, dass wir Testungen von engen asymptomatischen Kontaktpersonen durchführen. Üb rigens haben wir bis heute 2,8 Millionen PCR-Tests in BadenWürttemberg durchgeführt. Wir haben in der Sommerzeit fast 200 000 Reiserückkehrende getestet. Ich glaube, das war ei ne große Leistung auch des Verkehrsministers, des Innenmi nisters, der Blaulichtfamilie, dass wir das wirklich aufgestellt haben. Zu dem Zeitpunkt wurden noch wunderbare 0,7 % der getesteten Personen positiv getestet. In der letzten Kalender woche waren es bereits über 10 % bei 162 000 Tests. Bei über 5 % geht die WHO von einer diffusen Lage aus.
Diese Teststrategie haben wir jetzt weiterentwickelt. Wir tes ten enge asymptomatische Kontaktpersonen und Haushalts angehörige von Infizierten. Wir testen Personen, die über die Corona-Warn-App die Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ be kommen haben. Wir testen beim Auftreten eines Falles in Ge meinschaftseinrichtungen, Schulen, Kitas sowie medizini schen und pflegerischen Einrichtungen, Vorsorge- und Reha bilitationseinheiten, ambulanten Diensten der Eingliederungs hilfe, bei Ausbrüchen in Schlachthöfen, Kirchengemeinden, Behörden.
Explizit in diese Teststrategie aufgenommen ist die Testung mit Antigenschnelltests, die prophylaktische Testung von Be wohnern, Betreuern, des Personals pflegerischer Einrichtun gen der Behindertenhilfe, die Testung von Patienten und Per sonal in medizinischen Einrichtungen sowie von Besuchern von Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Wir haben uns ganz klar auf den Schutz der vulnerablen Grup pen konzentriert, ohne dabei die Nachverfolgung und das Un terbrechen von Infektionsketten – Detection and Containment – aufzugeben und trotzdem den Schutz parallel aufrechtzuer halten. Wir sehen das nie als ein aneinandergereihtes Vorge hen an, sondern immer als ein ineinandergreifendes.
Was ist jetzt mit diesen berühmten Antigentests? Was hat Bay ern gemacht? Sie haben vielleicht gerade im Ticker gelesen, dass Bayern quasi einen Engpass hat, dass man dort die Lie ferungen gar nicht bekommt.
Es gibt eine Vereinbarung. Wir haben uns auf Ministerebene über den Sommer darauf verständigt, dass der Bundesrepub lik Deutschland jeden Monat zehn Millionen Antigenschnell tests zur Verfügung stehen. Diese zehn Millionen Tests mo natlich unterliegen einem festen Bevölkerungsverteilungs schlüssel, und sie werden ja auch bezahlt; die müssen nicht die Bedarfsträger zahlen. Da gibt es eine unterschiedliche Zahlverantwortung. Da muss man sich jetzt nicht auskennen; das haben wir ausverhandelt. Wir haben uns verständigt.
Zu dem Punkt mit dem Antrag: Da sind Sie einfach nicht rich tig informiert. Das ist weit mehr als ein Antrag, das ist ein Zu gangsverfahren, ein Verteilverfahren. Wir haben uns mit den Pflegekassen, mit der kommunalen Familie – – Die lobt ja nicht gern. Die hat sich ausdrücklich für dieses unkomplizier te Verfahren bedankt. Dieses ist seit eineinhalb Wochen frei geschaltet und wird mittlerweile von 2 400 Einrichtungen ge nutzt. Wir haben am letzten Freitag, Kollege Stoch, in der Taskforce „Langzeitpflege“ noch mal nachgefragt: Gibt es Störungen? Gibt es einen Mangel bezüglich des Zugangs zu den Antigenschnelltests? Funktioniert das System? Wir haben unisono die Rückmeldung erhalten: Dieses System funktio niert. Es ist niederschwellig, unbürokratisch.
Sie haben vergessen zu sagen: Andere Länder – auch Bayern –, die gekauft und verteilt haben, haben ihre ohnehin schon belasteten Gesundheitsämter mit dieser Aufgabe betraut. Wir haben ein Verfahren mit einem klar geordneten Zugangsweg ausschließlich bei uns im Ministerium, damit ohnehin schon belastete Kräfte nicht zusätzlich tangiert werden. Das ist ein ganz, ganz großer Vorteil.
Jetzt noch etwas zu unserer Reserve. Die Kolleginnen und Kollegen, die heute in den Finanzausschuss gehen, wissen, dass wir jetzt die Mittel für eine Reserve von fünf Millionen Antigenschnelltests beantragt haben. Herr Ministerpräsident, wir haben uns aus der Erfahrung heraus immer verständigt, dass dann, wenn es irgendwo Not gibt, eine Reserve da sein muss. Diese ist nicht in die Testverordnungsnormalität einge preist, denn dieser Zugangsweg ist mit monatlich zehn Milli onen Tests für Deutschland gesichert. Vielmehr ist das eine zusätzliche Spitze, ein zusätzliches Angebot, das mit der Re gelversorgung, mit der Grundaufgabe, die wir jetzt erfüllt ha ben, nichts zu tun hat. Das ist eine besondere, herausragende Leistung des Landes und der Haushaltskommission, dass sie diese Mittel freigemacht haben. Sie haben heute im Finanz ausschuss die ehrbare Aufgabe, diese Mittel freizugeben.
Wir sind schon in den geschlossenen Ausschreibungskriteri en. Wir werden in Bälde die ersten 200 000, die sukzessiv an geliefert werden, in Empfang nehmen können. Dann sind wir für diese Reserve gut aufgestellt. Ich glaube, das ist eine gro ße Leistung.
Ich möchte noch eine Frage beantworten und noch wenige Sätze zum Impfen sagen. Ja, wir sind bestens gerüstet. Wir haben am Freitag letzter Woche gemeinsam mit dem Bundes minister in einem 16:0-Beschluss – alle Farben sind vertreten – das Achtpunkteprogramm zum Impfkonzept beschlossen. Wir werden in Baden-Württemberg eine zentrale Anlieferstel le haben.
Herr Haußmann, im Übrigen sind im Augenblick für die ers te Charge sowohl für unseren Logistiker als auch für die La gerung diese Tiefkühlschränke nicht erforderlich. Selbstver ständlich haben wir mit diesem Unternehmen Kontakt aufge nommen. Die Impfstoffe werden nämlich in besonderen Thermoboxen, Negativthermoboxen, geliefert, die die not wendige Lagertemperatur des Impfstoffs von minus 70 Grad Celsius thermisch aus der Eigenkälte heraus halten. Das ist al so logistisch geprüft. Wir sind aber dabei. Denn Baden-Würt temberg ist eines der ersten neun Zentren in der ersten Tranche, und wir werden am Schluss in allen 44 Stadt- und Landkreisen Impfzentren mit ihren Impfstraßen anbieten. Wir werden auch mobile Teams anbieten.
Im Übrigen ist die Bestellung des Impfbestecks und des dazu notwendigen Materials schon geschehen. Das ist schon auf den Weg gebracht. Obwohl es auf der ganzen Welt mal wie der kaum Kanülen gibt, kann ich Ihnen sagen, dass wir mit Kanülen gut ausgestattet sind. Auch die gute Zusammenarbeit innerhalb der Landesregierung mit den Universitätsmedizi nern hat dazu geführt, dass wir einen Zugang haben.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Ich glaube, wir haben dies umfassend bewiesen. Herr Binder hat vorhin in seiner klugen Rede in der ersten Debatte gesagt: Zusammenhalten, nicht spalten.
Herr Stoch, Sie haben die richtigen Fragen gestellt, aber die unterlegte Vorwurfshaltung an dieses Krisenmanagement, das in der Mischung klar, besonnen, subsidiär ist und auch die mit nimmt, die an ihrer kommunalen, dezentralen Stelle die Ar beiten machen, ist unnötig.
Frau Kollegin Neumann-Martin, natürlich nehmen wir auch jede einzelne Behinderteneinrichtung mit. Wir gehen jeder einzelnen Sorge aus den Einrichtungen nach. Häufig bekom men wir dann die Sondersituation aufgelöst. Aber wir haben wöchentlich die Taskforce „Langzeitpflege“. Wir haben wö chentlich – und bei Bedarf auch dreimal wöchentlich – die AG Corona; wir haben den Lenkungskreis, der ja für die gesam te Landesregierung außerordentlich konzentriert die Dinge umsetzt.
Herr Weinmann hat es, glaube ich, schon gesagt: Dass wir jetzt die übergelagerte Verordnung für diese besondere Zeit doch so gut machen konnten, das ist auch ein Qualitätsbeweis derer, die seit Mitte Februar in diesem Land ohne Ferien, häu fig ohne Wochenende für die Menschen arbeiten.
Kollege Stoch, mich können Sie angreifen; das ist klar. Aber wenn Sie pauschal so etwas in den Raum stellen, dann grei fen Sie viele Hunderte Kolleginnen und Kollegen aus den Mi nisterien an. Sie wissen, wie viele engagierte Sozialdemokra ten in diesen Stäben verantwortlich mit mir arbeiten.
Ja, weil mein stellvertretender Z-Stellenleiter SPD-Kreisrat in Tübingen ist; er ist einer der besten Leute, die man sich wünschen kann. Er kommt aus der Schule Stoch,
und er ist ein Verordnungsteammanager vor dem Herrn. Sol che Leute können Sie sich nur wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dasselbe gilt für meine CDU-Leute. Die FDPler sind ja mit der Arbeit alle herübergegangen. Da habe ich jetzt nicht so viele. – Also, unser Haus ist sehr gut aufge stellt.
Lassen Sie mich ganz zum Schluss, weil Sie doch auch gesagt haben – – Sie haben Herrn Kusterer zitiert. Ich kommentiere die Aussagen von Herrn Kusterer jetzt nicht.
Er hatte im Juni das letzte Mal etwas zu Covid-19 auf seiner Internetseite stehen. Aber das „prmagazin“, das sich mit Me dienqualität beschäftigt, hat unsere Pressestelle und auch die Informationsseite unseres Ministeriums zur Nummer 1 aller 16 Länder gekürt, weil wir schnell und präzise sind und weil unser COREY, wenn Sie einen Suchbegriff eingeben, wenn Sie unsicher sind, sofort nachgefragt werden kann. Die Seite bietet Ihnen dann sofort jede gewünschte Erklärung.
Meine Damen und Herren, wir arbeiten in einer schwierigen Zeit. Herr Spahn hat einmal gesagt: „Am Ende dieser Pande mie wird man sich auch bei einigen entschuldigen müssen.“
Wir haben immer Herausforderungen, bei denen wir am mor gigen Tag noch nicht wissen, dass sie uns übermorgen errei chen. Aber eines können Sie wissen: Wir haben einen klaren Kompass: die Bevölkerung schützen, die Systeme stärken, die Menschen achten, anständig bleiben und 75 % weniger Sozi alkontakte – dann haben wir eine gute Chance.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordne te, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
Zur Frage unter Buchstabe a: Nein, eine solche Studie ist der zeit nicht in Planung. Vor dem Hintergrund des zur Frage un ter Buchstabe b dargestellten Sachverhalts erscheint dies nicht erforderlich.
Zur Frage unter Buchstabe b: In Baden-Württemberg gilt zu nächst bis zum 31. Januar 2021 eine Maskenpflicht. Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen in verschie denen Bereichen eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen, z. B. beim Ein kaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.
In den auf der Grundschule aufbauenden Schulen, den beruf lichen Schulen sowie den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren nach Beginn der Hauptstufe muss eine nicht medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare MundNasen-Bedeckung auf Begegnungsflächen getragen werden, in der Pandemiestufe 3 auch während des Unterrichts. Diese Maskenpflicht im Unterricht gilt seit dem 19. Oktober 2020.
In anderen Ländern liegt die untere Altersbegrenzung zum Tra gen von Masken teilweise deutlich niedriger, so in den USA bei zwei Jahren – Quelle: „www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/ prevent-getting-sick/cloth-face-cover-guidance.html“.
In Großbritannien liegt diese Grenze bei drei Jahren. Auch hier ist eine schöne Internetadresse vorhanden: „www.gov.uk/ government/publication/face-coverings“. Dort ist es nachles bar.
Kinder, die selbst oder deren Erziehungsberechtigte glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-NasenBedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, können von der Maskenpflicht befreit werden. Die Glaubhaftmachung ge sundheitlicher Gründe hat in der Regel durch eine ärztliche
Bescheinigung zu erfolgen, z. B. bei Lungen- oder Herzer krankungen oder wenn Kinder ständig auf Hilfe angewiesen sind oder ihre Maske nicht selbstständig abnehmen können.
Das anatomisch vorhandene Totraumvolumen wird durch ei ne Maske nur ganz unwesentlich erhöht, sodass sich hieraus auch für Kinder, die der Maskenpflicht unterliegen, keine Ge fährdung ergibt. Hierzu verweise ich auf die Stellungnahme des Umweltbundesamts „Mund-Nasen-Schutz führt nicht zu erhöhtem Einatmen von CO2“ unter der Internetadresse „www. umweltbundesamt.de/themen/mund-nasen-schutz-fuehrt-nichtzu-erhoehtem“.
Darüber hinaus sind uns, dem Wissenschaftsministerium und dem Ministerium für Soziales und Integration, keine aner kannten wissenschaftlichen Nachweise bekannt, wonach ei ne sachgemäß getragene, regelmäßig gereinigte bzw. regel mäßig gewechselte Mund-Nasen-Bedeckung zu einer Gesund heitsgefährdung, geschweige denn zu einer Gesundheitsschä digung führen könnte.
Der Adrenalinwert ist in keiner der uns vorliegenden medizini schen Betrachtungen als relevant beschrieben. Dazu liegt mir nichts vor. Das müsste ich noch nachliefern. In allen Publika tionen, die wir zur Beantwortung dieser Anfrage herangezo gen haben, wurde darauf nicht eingegangen. Aber wir liefern es Ihnen nach.
Die Methoden in Guantanamo, egal, welcher Art, sind mir jetzt nicht geläufig. Welche Rolle das Tragen von Masken dabei gespielt hat oder in welchem Einsatz das geschehen ist, ob da mit auch etwas Gesundheitsschädliches oder ein Eingriff in die Freiheitsrechte oder in die Unversehrtheitsrechte gesche hen ist, kann ich so nicht beurteilen.
Man kann mit allem gut Gemeinten auch Unfug anstellen; das wissen wir. Wenn etwas Nützliches wie ein Brotmesser be nutzt wird, um jemanden zu verletzen, dann ist das auch nicht gut.
Also: Ich kenne den Sachzusammenhang nicht.
Die Frage, warum die vergangenen Erhöhungen der Tagessätze für Seminare der außerschulischen Bildungsarbeit im Rahmen des „Zukunftsplans Jugend“ auch auf den Ring politischer Ju gend angewendet worden seien, die letzte Erhöhung aber nicht, beantworte ich wie folgt:
Werte Präsidentin, werter Herr Abgeordneter! Die Förderung des Rings politischer Jugend richtet sich nach Nummer 17 der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zur Förderung der außerschulischen Jugendbildung vom 10. April 2018, der VwV außerschulische Jugendbildung. Danach können neben den Zuschüssen zu anerkannten Verwaltungskosten auch Zu schüsse zu Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung nach den Nummern 12 bis 14 dieser Verwaltungsvorschrift gewährt werden. Nach Nummer 6 der VwV außerschulische Jugendbildung werden die Zuwendungen grundsätzlich auf schriftlichen Antrag gewährt.
Führen die im Ring politischer Jugend zusammengeschlosse nen politischen Jugendverbände Seminare der außerschuli schen Jugendbildung nach Nummer 13 der VwV außerschu lische Jugendbildung durch, werden bei der Förderung der Se minare die gleichen Bedingungen wie bei freien Trägern der außerschulischen Jugendbildung berücksichtigt. Davon ist selbstverständlich auch die Höhe des Zuschusses umfasst, der im Jahr 2020 auf der Basis eines Festbetrags von 17 € je Tag und teilnehmender Person gewährt wird.
Die Erhöhung des Tagessatzes von 14,80 € auf 17 € im För derjahr 2020 wird also durchaus berücksichtigt, wenn der Ring politischer Jugend einen entsprechenden Förderantrag stellt.
Zu Frage b.
Fra ge b lautet:
Wird die Landesregierung die Tagessätze für außerschu lische Bildungsseminare auch für den Ring politischer Ju gend für das Jahr 2020 noch auf 17 € pro Tag und Teil nehmer erhöhen und dafür zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung stellen?
Ich antworte wie folgt:
Bei Kapitel 0918 Titel 684 05 sind im Staatshaushaltsplan für 2020/2021 Zuschüsse an den Ring politischer Jugend in Hö he von 263 700 € etatisiert. Nach den Erläuterungen im Staats haushaltsplan entfallen davon 2 000 € auf den Ring politischer Jugend und 261 700 € auf die dem Ring politischer Jugend angeschlossenen Jugendorganisationen für ihre staatsbürger liche Bildungsarbeit.