Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 91. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.
Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ab 11 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut und ab 15:30 Uhr Herr Minister Strobl; ganztägig entschuldigt ist Frau Staatsrätin Gi sela Erler.
Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt auf Ihren Tischen. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu.
se vom 3. Mai 2019 über die Nachfolge bzw. Fortschreibung ab 2021 der drei zentralen Bund-Länder-Vereinbarungen im Bereich Hoch schule und Wissenschaft (Innovation in der Hochschullehre, Zu kunftsvertrag Studium und Lehre, Pakt für Innovation und Forschung) – Drucksache 16/6250
Überweisung mitberatend an den Ausschuss für Finanzen und feder führend an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst
verwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) – Gutachtliche Äuße rung des Rechnungshofs nach § 88 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung – Drucksache 16/6216
Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ausschuss für Finanzen
Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äußerung des Rechnungshofs vom 24. Juni 2016 „Strategische Prü fung Vergabe von Gutachten/Beratungsleistungen“ – Drucksache 16/6186
desregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Beratende Äu ßerung des Rechnungshofs vom 9. Juli 2015 „Kontrollsystem und Verwaltungskosten bei EU-Förderverfahren in den Bereichen EGFL und ELER“ – Drucksache 16/6229
terrichtung des Landtags gemäß § 23 a Absatz 10 Polizeigesetz (PolG) über den erfolgten Einsatz technischer Mittel mit Bezug zur Telekom munikation sowie gemäß § 23 b Absatz 14 Polizeigesetz (PolG) über Maßnahmen präventiv-polizeilicher Telekommunikationsüberwa chung im Berichtsjahr 2018
Wir kommen heute zu einer Nachwahl beim Staatsanwalts wahlausschuss, die durch das Ausscheiden von Frau Felder aus dem Landtag und aus dem Staatsanwaltswahlausschuss notwendig geworden ist.
Nach den §§ 54 a und 89 a des Landesrichter- und -staatsan waltsgesetzes ist für den Rest der Amtszeit eine Nachfolge für den Staatsanwaltswahlausschuss zu bestimmen.
Die vorschlagsberechtigte Fraktion der CDU schlägt als künf tiges Mitglied des Staatsanwaltswahlausschusses Herrn Kol legen Andreas Deuschle vor. Als stellvertretendes Mitglied wird Herr Kollege Konrad Epple vorgeschlagen, der bereits persönlicher Stellvertreter von Frau Felder war. Die Wahlvor schläge liegen als Tischvorlage auf Ihren Plätzen (Anlage).
Sind Sie damit einverstanden, dass diese Nachwahl offen durchgeführt wird? – Das ist der Fall. Vielen Dank.
Wer diesen Wahlvorschlägen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Wahl vorschlägen ist einstimmig zugestimmt. Vielen Dank.
Lieber Herr Kollege Hoher, im Namen des ganzen Hauses gratuliere ich Ihnen sehr herzlich zum Geburtstag und wün sche alles Gute.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung ein treten, begrüße ich auf der Besuchertribüne sehr herzlich ei ne Delegation des Vorarlberger Landtags unter Leitung des Landtagspräsidenten, Herrn Magister Harald Sonderegger.
Die Gäste sind auf Anregung von Herrn Ausschussvorsitzen den Kollegen Willi Stächele hier in Baden-Württemberg und interessieren sich insbesondere für alle Aspekte der Mobilität von heute und morgen. Sie haben sich in diesem Zusammen hang intensiv mit dem Europa- sowie dem Verkehrsausschuss ausgetauscht.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, lieber Herr Kollege Sonderegger, sehr geehrte Gäste aus Vorarlberg, ich heiße Sie in der Plenarsitzung des Landtags von Baden-Württemberg nochmals sehr herzlich willkommen und wünsche Ihnen ei nen schönen und informativen Aufenthalt in unserem Land.
Große Anfrage der Fraktion der AfD und Antwort der Landesregierung – Verfassungswidrigkeit der Grundsteu er – Künftige Änderung der Grundsteuerfestsetzung in Baden-Württemberg – Drucksache 16/5795
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion und für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Fraktion eine zusätzliche Redezeit von fünf Minuten festgelegt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 10. April vergangenen Jahres urteilte das Bun desverfassungsgericht, die heute praktizierte Form der Grund steuererhebung verstoße gegen den grundgesetzlich garantier ten Gleichheitsgrundsatz, hauptsächlich, weil zur Festsetzung herangezogene Einheitswerte im Westen seit 1964 und im Os ten seit 1935 nicht aktualisiert worden sind. Es wurde eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, um eine gesetzliche Neuregelung zu treffen.
Die somit festgestellte Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelung hat zu verschiedenen Entwürfen aus dem Bundes finanzministerium, aber auch aus den Ländern und von betei ligten Gruppen geführt. Die Vielfältigkeit der Vorschläge ist nahezu endlos: das Kostenwertmodell, das Verkehrsmodell, das Bodenwertmodell, das Äquivalenzmodell. Bayern will die Grundsteuerneuregelung den Ländern überlassen. Dieser Vor schlag scheint logisch, weil die Souveränität, ja, die Verant wortung der Länder wieder dorthin zurückgegeben werden soll. Subsidiarität würde dafür sorgen, dass die Länder sich das Modell zurechtschneidern, das zu ihren Bürgern und zu ihrer kommunalen Selbstverwaltung passt.
Die Bürger zahlen schon momentan zu viel für das Eigenheim, haben aber auch zu hohe Mietnebenkosten. Den Vorschlag des SPD-Bundesfinanzministers gibt es ja auch noch. Er scheint aber momentan eilig in die Schublade zurückgelegt worden zu sein. Es stehen EU-Wahlen bevor, und der Kommunalwahl
kampf ist in vollem Gang. Den Bürgern draußen würde die ses komplizierte Modell enorme Kosten verursachen und die Grundsteuer in astronomische Höhe treiben, in manchen Städ ten sogar unbezahlbar machen. Man rechnet mit 2 000, 5 000 bis 17 000 zusätzlichen Beamten, die notwendig wären, um das zu administrieren.
Die einzig logische Antwort auf dieses bundespolitische Cha os ist die Abschaffung der Grundsteuer auf Bundesebene.
Wir fordern Sie, die Landesregierung, auf, im Bundesrat und in den Sitzungen mit der Bundesregierung auf die Abschaf fung dieser Grundsteuer hinzuarbeiten. Entsprechend hat un sere Fraktion am 21. Februar 2019 die Große Anfrage Druck sache 16/5795 an die Landesregierung eingereicht. Diese An frage blieb bis gestern noch unbeantwortet; heute Nacht kam die Antwort.
Deshalb hatte unsere Fraktion am 7. Mai eine zweite Große Anfrage unter der Drucksache 16/6204 gestellt. Sie sehen: Uns von der AfD ist das Thema äußerst wichtig. Die Landes regierung hat sich hingegen bis heute mit keinem belastbaren Entwurf in die bundesweite Diskussion eingebracht. Wir for dern die Landesregierung dringend auf, dies zu tun. Nach dem Subsidiaritätsprinzip kann sie das auch; denn eine Föderali sierung der Neuregelung ist ebenfalls in der Diskussion und kann von den Ländern geleistet werden.
Der Bevölkerung Deutschlands entgingen nach einem Artikel aus dem Magazin „Cicero“ in den vergangenen zehn Jahren pro Kopf Jahr für Jahr jeweils 600 € als direkte Folge der Niedrigzinspolitik der EZB. Das bedeutet, bei elf Millionen Einwohnern haben wir für Baden-Württemberg überschlägig einen Zinsverlust von ungefähr 6,6 Milliarden € hinzunehmen – wobei in Baden-Württemberg traditionell sogar noch eine höhere Sparquote vorliegt; die Baden-Württemberger verste hen etwas vom Sparen.