Protokoll der Sitzung vom 09.10.2019

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 99. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.

Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Binder, Frau Abg. Neumann-Martin, Herr Abg. Räpple, Herr Abg. Selcuk sowie Herr Abg. Dr. Weirauch.

Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ganztägig Herr Minister Hauk und ab ca. 10:45 Uhr, also nach Tages ordnungspunkt 2, Herr Minister Hermann.

Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen ver vielfältigt vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. Vielen Dank.

Im Eingang befinden sich:

1. Mitteilung der Landesregierung vom 1. Juli 2019 – Bericht der Lan

desregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) – Drucksache 16/6672

Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungs bau

2. Mitteilung des Rechnungshofs vom 22. Juli 2019 – Prüfung von Bau

maßnahmen des SWR in Baden-Baden durch den Rechnungshof Ba den-Württemberg – Drucksache 16/6756

Überweisung an den Ständigen Ausschuss

3. Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 15. August 2019 – Be

richt der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Aufsichtsräte-Jahresmeldung über die abgeführten Beträge von Re gierungsmitgliedern und politischen Staatssekretären aus ihrer Ne bentätigkeit – Drucksache 16/6845

Überweisung an den Ständigen Ausschuss

4. Mitteilung der Landesregierung vom 20. August 2019 – Bericht der

Landesregierung nach § 6 Absatz 4 Landesstatistikgesetz (LStatG) – Drucksache 16/6721

Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung

5. Schreiben des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2019, Az.:

1 BvR 354/16 – Verfassungsbeschwerde gegen die Übernachtung steuersatzung der Stadt Freiburg im Breisgau

Überweisung an den Ständigen Ausschuss

6. Mitteilung der Landesregierung vom 2. Oktober 2019 – Bericht der

Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Zukunft des Landespolizeiorchesters – Drucksache 16/7003

Kenntnisnahme, keine Ausschussüberweisung

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:

a) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme

des Ministeriums für Soziales und Integration – „Dein persönlicher Minischder“ Lucha – Welche Rolle spielt Sozialminister Lucha in der Affäre um Fördermittel und deren etwaige rechtswidrige Zweckentfremdung bei der „STIPHTUNG CHRISTOPH SONNTAG“ – Drucksache 16/6668

b) Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme

des Ministeriums für Soziales und Integration – Neue Erkenntnisse zur Förderung der STIPHTUNG CHRIS TOPH SONNTAgGmbH – Drucksache 16/6819

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung der beiden Anträge ins gesamt fünf Minuten sowie für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Frakti onsvorsitzenden Dr. Rülke.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Angelegenheit, die der Landtag von Baden-Württemberg am heutigen Tag zu disku tieren hat, nahm ihren Ausgang am 3. Mai 2017 bei einem – wie es ursprünglich hieß – Arbeitsessen des Kabarettisten Christoph Sonntag mit dem Sozialminister des Landes BadenWürttemberg, Herrn Manfred Lucha.

Bei diesem Arbeitsessen wurde ein Projekt für junge Men schen – „Demokratie im Alltag erleben und erfahren“ – aus der Taufe gehoben. Für dieses Projekt hat der Sozialminister entschieden, in erheblichem Umfang Steuergeld in eine Kon struktion zu überweisen, die sich STIPHTUNG CHRISTOPH SONNTAG nennt. Wenn man sich diese Konstruktion aber anschaut, dann stellt man fest: Es handelt sich gar nicht um eine Stiftung, sondern um eine GmbH. Wenn man sich die GmbH anschaut, so ist Christoph Sonntag in dieser GmbH auch gar nicht mehr vertreten; die Anteile wurden schon längst weiterveräußert.

Also, Herr Lucha, Sie haben das Steuergeld des Steuerzahlers des Landes Baden-Württemberg in eine Konstruktion über wiesen, die sich STIPHTUNG CHRISTOPH SONNTAG nennt, wo STIPHTUNG CHRISTOPH SONNTAG draufsteht, wo aber weder eine Stiftung noch Christoph Sonntag drin ist. Das hätte einem doch von vornherein zu denken geben müssen.

Auch die Umstände des 3. Mai 2017 sind bemerkenswert. In den Angaben Ihres Hauses ist nicht mehr von einem Arbeits essen die Rede, sondern von einem Abendessen mit Bier, Cré mant und Wein, das drei Stunden gedauert hat. Es freut den Landtag von Baden-Württemberg, dass Sie sich so viel Zeit nehmen

(Zuruf von den Grünen)

für ein Projekt Ihres Hauses. Es stellt sich allerdings die Fra ge, Herr Lucha, ob Sie für jedes Projekt Ihres Hauses so viel Zeit investieren und dann auch ein Abendessen veranstalten und es auf sich nehmen,

(Zuruf des Abg. Dr. Heinrich Fiechtner [fraktionslos])

dieses mit Bier, Crémant und Wein zu versüßen.

(Zuruf von den Grünen: Sie trinken nur Wasser, oder wie?)

Anschließend gab es einen aufschlussreichen Whatsapp-Ver kehr, in dem Herr Lucha sich an Herrn Sonntag wendet mit der Formulierung und der Unterschrift: „Dein persönlicher Minischder“. Es ist schon bemerkenswert, wenn ein Mitglied der Landesregierung von Baden-Württemberg jemandem schreibt: „Dein persönlicher Minischder“.

In einer aktuellen Stellungnahme zu einem Antrag durch Ihr Haus lesen wir aber den Satz:

Eine Freundschaft

mit Christoph Sonntag –

besteht nicht.

Das ist schon bemerkenswert. Da schreibt man „Dein persön licher Minischder“, und wenn es dann schiefläuft, dann be steht plötzlich überhaupt keine Freundschaft mehr.

(Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE)

Faktum ist, meine Damen und Herren: Herr Lucha persönlich hat das Projekt am 17. Mai 2018 gebilligt. Es gab dann eine Projektvereinbarung mit der Landeszentrale für politische Bil dung. Diese Projektvereinbarung hat dazu geführt, dass für dieses Projekt eine 75-%-Stelle im Umfang von 30 000 € ge schaffen wurde.

In einem Vermerk der Fachabteilung Ihres Hauses vom 8. März 2019 werden dann – ich zitiere – „Zweifel“ wegen „mögli cher Ungereimtheiten“ angeführt. Dennoch wird vier Wochen später, am 4. April 2019, eine weitere Tranche von 91 000 € überwiesen.

Aufgrund der Schlussrechnung dieser angeblichen CHRIS TOPH SONNTAG STIPHTUNG müssen nun von dieser

Stiphtung – die keine Stiftung ist – 37 000 € zurücküberwie sen werden. Ob und wann dies geschieht, ist völlig offen. Ver tragspartner ist eben nicht Ihr persönlicher Freund – oder Nichtfreund oder Nichtmehrfreund, wie auch immer –, Herr Sonntag, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer Haftungseinlage von gerade einmal 25 000 €. Die Haftungseinlage ist also geringer als das, was diese angebli che Stiftung noch zurückzuzahlen hat.