Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 78. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.
Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Manfred Kern, Herr Abg. Dr. Lasotta sowie Frau Abg. Philippi.
Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ab 11 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, ab 11:30 Uhr Herr Mi nister Strobl und ab 13:45 Uhr Frau Ministerin Sitzmann. Ganztägig entschuldigt ist außerdem Frau Staatsrätin Erler.
Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der CDU für Umbesetzungen im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Anlage). – Ich stelle fest, dass Sie den vor geschlagenen Umbesetzungen zustimmen. Vielen Dank.
Im E i n g a n g befindet sich das Schreiben des Verfas sungsgerichtshofs vom 9. Oktober 2018, Az.: 1 VB 33/18 – Verfassungsbeschwerde gegen § 19 Absatz 2 und § 24 Ab satz 3 des Landeshochschulgesetzes über die Wahl von Hoch schullehrerinnen und Hochschullehrern in den Senat und die Wahl der Dekanin oder des Dekans. Ich schlage vor, dieses Schreiben an den Ständigen Ausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, unter Punkt 2 a unserer Tagesord nung ist die Zweite und Dritte Beratung des Gesetzentwurfs über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushalts plan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018/19 vorgesehen. Sie sind gemäß § 50 Satz 2 unserer Geschäfts ordnung mit dieser Fristverkürzung zwischen Zweiter und Dritter Beratung des Gesetzentwurfs einverstanden. – Es er hebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vie len Dank.
Aktuelle Debatte – Kinder und Familien vor linksideolo gischen Einflüssen schützen – gegen sozialdemokratische Abtreibungspläne und Gesinnungsprüfungen im Kinder garten – beantragt von der Fraktion der AfD
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuel le Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landes regierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Rede zeitrahmen zu halten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren! Ab treibung ist ein hoch emotionales Thema. Seit Jahrzehnten rin gen in Deutschland Politik und Gesellschaft um den § 218 und in jüngster Zeit um den § 219 a des Strafgesetzbuchs. Der so genannte fristgerechte Abbruch ist in Deutschland nach einer Pflichtberatung innerhalb der ersten zwölf Wochen nicht mehr strafbar, wenngleich er weiterhin rechtswidrig ist.
Die Diskussion um den § 218 kreist seit jeher um die grund sätzliche Frage, ab wann ein heranwachsender Embryo als menschliches Wesen anzusehen und damit schützenswert ist. Dass dieser Zeitpunkt nicht exakt zu bestimmen ist, zeigt al lein schon die unterschiedliche Rechtslage in den europäi schen Ländern.
Doch auch jenseits der geregelten Fristen sind Abtreibungen durch sogenannte medizinische Indikationen sogar bis zum neunten Schwangerschaftsmonat möglich. Hierzu muss das ungeborene Kind vor der Einleitung der Geburt im Mutterleib getötet werden. Doch ist die Tötung eines außerhalb des Mut terleibs überlebensfähigen, ungeborenen Kindes, auch wenn es behindert ist, ethisch zu verantworten? Ist der Wert des un geborenen Kindes geringer, nur weil es sich noch im Mutter leib befindet? Wir, die AfD-Fraktion, denken, nein.
Deshalb sehen wir die Jahr für Jahr steigende Zahl von Spät abtreibungen unter ethischen Gesichtspunkten äußerst kri tisch. Eine tief greifende gesellschaftliche Diskussion ist hier längst überfällig.
Die Grenze des Ertragbaren ist aber spätestens dann über schritten, wenn bei einer Spätabtreibung per Kaiserschnitt ein noch lebendes Kind zur Welt kommt. Nervenstarke Personen können sich diese Fälle gern im Internet anschauen. Man sieht dort abgetriebene, durch Kaiserschnitt geborene Kinder, die atmen und sich auf dem OP-Tisch bewegen. Die Lösung sol cher Probleme ist dann entweder ein Stich ins Herz
Eine Spätabtreibung ist nur dann erlaubt, wenn bei dem Un geborenen eine schwere Behinderung diagnostiziert wird und der Schwangeren körperliche und seelische Schäden drohen, wenn sie das Kind weiter austrägt.
Dies alles muss man wissen, um im Hinterkopf zu haben und beurteilen zu können, was die Jusos – die Jugendorganisation der SPD – auf ihrem Bundeskongress am 1. Dezember dieses Jahres mit großer Mehrheit und unter frenetischem Beifall be schlossen haben: die ersatzlose Streichung der §§ 218 und 219 des Strafgesetzbuchs und damit die komplette Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
(Abg. Andreas Stoch SPD: Frau Präsidentin! – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Der spricht von „roten Terro risten“! Das geht gar nicht! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das muss geahndet werden! – Wei tere Zurufe von der SPD, u. a.: Raus! – Das geht gar nicht! – Unruhe)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie erst einmal um Ruhe. – Ich möchte jetzt wissen – – Ich habe nur das Wort „Terro risten“ gehört.
Herr Abg. Räpple, es gibt hier parlamentswürdige Anstands formen, die auch für Sie gelten, auch wenn es Ihnen – das muss ich an dieser Stelle sagen – sehr oft sehr schwerfällt. Deshalb bekommen Sie jetzt einen Ordnungsruf. Sollten Sie so etwas noch einmal wiederholen, erfolgt ein Sitzungsaus schluss.
Die Jusos befürworten also die Tö tung von gesunden, voll lebensfähigen, aber noch ungebore nen Kindern bis zum Zeitpunkt der Geburt.
Und was meint die Mutterpartei zu dieser unglaublichen For derung? Gar nichts. Offenbar sieht man keinerlei Grund, hier korrigierend einzugreifen. Das bedeutet nichts anderes, als dass sich auch die SPD dieser Forderung anschließt.
(Lachen bei Abgeordneten der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist völlig absurd! – Abg. Dr. Chris tina Baum AfD: Nicht zu glauben! – Weitere Zurufe, u. a.: Man würde es ja hören!)
Von Ihnen habe ich nichts gehört, also haben Sie es über nommen. – „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in Artikel 1 des Grundgesetzes. Doch für engagierte Femi nistinnen zählen ohnehin nur Frauen als Menschen.
Aber auch diejenigen Kinder, die das Glück hatten, das Selbst bestimmungsrecht ihrer Mütter zu überleben, entkommen der Sozialdemokratie nicht. Publikationen der Amadeu Antonio Stiftung könnte man eigentlich getrost vergessen. Doch diese Stiftung wird nicht nur durch das Bundesministerium für Fa milie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell gefördert,
So erhielt auch die jüngst veröffentlichte Handreichung zum Umgang mit Rechtspopulismus und Menschenfeindlichkeit in Kitas mit dem Titel „Ene, mene, muh...“ den Ritterschlag durch ein umfassendes Vorwort der Familienministerin Frau Dr. Franziska Giffey, SPD, höchstpersönlich.
Man kann also davon ausgehen, dass die Ministerin die Bro schüre gelesen hat und diese auch inhaltlich unterstützt. Ne ben dem üblichen Amadeu-Geschwurbel wird in der Broschü re – auch hier: wie fast üblich – von Beispielen für klaren Rechtsextremismus nahtlos zu Rechtspopulisten und Rechten übergeleitet, um dann offen gegen die AfD Stimmung zu ma chen.