Frau Präsiden tin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Nachdem mich das Hohe Haus heute Morgen zum Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg gewählt hat, gebe ich aufgrund von Artikel 46 Absatz 2 der Landesverfassung die von mir ge bildete Landesregierung bekannt.
Herrn Bundestagsabgeordneten Thomas Strobl zum Mi nister für Inneres, Digitalisierung und Migration – ihn be stelle ich zugleich zu meinem Stellvertreter –
Frau Landtagsabgeordnete Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zur Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Frau Gisela Erler zur Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung mit Stimmrecht in der Regierung
Die Landesregierung wird die Zustimmung des Landtags zur Neuabgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien und deren Bezeichnung alsbald nach der Entscheidung des Minis terrats beantragen. In Abstimmung mit den berufenen Regie rungsmitgliedern kündige ich bereits jetzt folgende wesentli che Änderungen an:
Erstens: Der Geschäftsbereich des Finanz- und Wirtschafts ministeriums wird auf zwei Ressorts – das Ministerium für Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau – aufgeteilt.
Zweitens: Dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Woh nungsbau wird zusätzlich der bisher dem Sozialministerium zugeordnete Bereich Arbeit – mit Ausnahme des Bereichs „Europäischer Sozialfonds“ – übertragen. Ebenfalls werden dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau die bislang dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur zuge ordneten Bereiche Raumordnung und Landesplanung sowie u. a. Bauordnungs-, Bauplanungs- und Städtebaurecht zuge ordnet.
Drittens: Das Ministerium für Verkehr erhält aus dem Bereich des früheren Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz den Bereich E-Mobilität und aus dem Bereich des frü heren Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft den Bereich der unmittelbar verkehrsbezogenen Logistik.
Viertens: Das Integrationsministerium wird aufgelöst. Sein Geschäftsbereich geht hinsichtlich der die Integration betref fenden Zuständigkeiten auf das Sozialministerium über. Die ses erhält daher die Bezeichnung „Ministerium für Soziales und Integration“.
Fünftens: Aus dem Geschäftsbereich des Integrationsministe riums gehen die Zuständigkeiten für die Migration auf das neu bezeichnete Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Mi gration über. Weiter werden dem Innenministerium u. a. die Grundsatz- und Querschnittsfragen sowie die Steuerung der Digitalisierung im Land zugeordnet.
Sechstens: Der Geschäftsbereich Europa wird aus dem Staats ministerium herausgelöst und dem neu bezeichneten Minis terium der Justiz und für Europa zugeordnet. Dies umfasst den Geschäftsbereich für die Vertretung des Landes Baden-Würt temberg bei der Europäischen Union.
Siebtens: Aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird die Zuständig
keit für Tourismus, Erholung, Kurorte und Bäder – mit Aus nahme der Staatlichen Bäder – herausgenommen und ressor tiert künftig beim Ministerium der Justiz und für Europa.
Achtens: Dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energie wirtschaft wird aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Zuständig keit für den Bereich Naturschutz und Landschaftspflege über tragen. Aus dem Bereich des früheren Ministeriums für Fi nanzen und Wirtschaft erhält das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft den Bereich Ressourceneffizi enz.
Die Landesregierung beabsichtigt, hierüber noch in der heu tigen Ministerratssitzung zu beschließen. Nach dem Minister ratsbeschluss wird der Entwurf einer Bekanntmachung der Landesregierung zur Änderung der Bekanntmachung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien der Frau Landtagspräsidentin mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Landtags gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Landesverfas sung herbeizuführen. Nach Zustimmung des Landtags wird die Bekanntmachung im Gesetzblatt veröffentlicht. Die Neu regelung soll rückwirkend zum 12. Mai 2016 in Kraft treten.
Ferner gebe ich dem Hohen Haus bekannt, dass ich im Ein vernehmen mit den zuständigen Ministerinnen und Ministern folgende politische Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ernennen werde:
Herrn Landtagsabgeordneten Volker Schebesta zum po litischen Staatssekretär im Ministerium für Kultus, Ju gend und Sport
Frau Petra von Olschowski zur politischen Staatssekretä rin im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Herrn Dr. Andre Baumann zum politischen Staatssekre tär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirt schaft
Frau Katrin Schütz zur politischen Staatssekretärin im Mi nisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
Frau Landtagsabgeordnete Bärbl Mielich zur politischen Staatssekretärin im Ministerium für Soziales und Integ ration
Frau Landtagsabgeordnete Friedlinde Gurr-Hirsch zur po litischen Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Ich bitte den Landtag, die Regierung gemäß Artikel 46 Ab satz 3 der Landesverfassung zu bestätigen und Frau Staatsrä tin Erler nach Artikel 45 Absatz 2 Satz 4 der Landesverfas sung Stimmrecht in der Regierung zu verleihen.
Nach Artikel 46 Absatz 3 der Landesverfassung bedarf die Re gierung zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Land tag. Der Beschluss muss mit mehr als der Hälfte der abgegebe nen Stimmen gefasst werden. Herr Ministerpräsident Kretsch mann hat soeben den Antrag auf Bestätigung der Landesre gierung gestellt und gebeten, Frau Staatsrätin Gisela Erler nach Artikel 45 Absatz 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimm recht in der Regierung zu verleihen.
Wer dem Antrag des Herrn Ministerpräsidenten zustimmen will, den bitte, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltun gen? – Damit ist dem Antrag des Ministerpräsidenten mit Mehrheit zugestimmt. Die Landesregierung ist damit bestä tigt, und Frau Staatsrätin Gisela Erler ist gemäß Artikel 45 Ab satz 2 Satz 4 der Landesverfassung Stimmrecht in der Regie rung verliehen.