Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 104. Sitzung des 16. Landtags von Baden-Württemberg.
Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Fischer, Frau Abg. Neumann-Martin, Herr Abg. Palka, Herr Abg. Dr. Rös ler, Frau Abg. Saebel sowie Herr Abg. Dr. Weirauch.
Aus dienstlichen Gründen entschuldigt haben sich ganztägig Herr Minister Untersteller, Frau Staatsrätin Erler, bis 11:30 Uhr Frau Staatssekretärin Schütz und ab 15:00 Uhr Herr Staatssekretär Dr. Baumann.
Wir kommen nun, ausgelöst durch den letzten Mandatswech sel bei der Fraktion der AfD, noch zu Nachwahlen beim Par lamentarischen Kontrollgremium und bei der Kommission nach Artikel 10 des Grundgesetzes.
Die Fraktion der AfD schlägt Ihnen als neues Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und als stellvertreten des Mitglied der Kommission nach Artikel 10 GG Frau Abg. Dr. Baum vor. Die beiden Wahlvorschläge liegen auf Ihren Plätzen auf (Anlagen 1 und 2).
Sind Sie damit einverstanden, diese beiden Nachwahlen ent sprechend unserer üblichen Praxis offen durchzuführen? – Dies ist der Fall. Vielen Dank.
Wer der Wahl von Frau Abg. Dr. Baum zum Mitglied im Par lamentarischen Kontrollgremium zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Vielen Dank. Der Nachwahl von Frau Abg. Dr. Baum zum Mitglied im Parlamentarischen Kontrollgre mium ist damit nicht zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beziehe mich auf § 84 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg und beantrage die soforti
Nach § 16 a Absatz 2 des Landesverfassungsschutzgesetzes ist beim Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Parlamentari schen Kontrollgremium – ich zitiere – „unverzüglich ein neu es Mitglied zu wählen“.
Bislang hat der Vorsitzende des PKG aber weder eine Initia tive zur Nachwahl ergriffen, noch sind Gründe der Ablehnung der Beteiligung der AfD am PKG genannt.
Für die unverzüglich durchzuführende Wahl der PKG-Mit glieder gibt es klare Vorgaben. Nach § 16 a Absatz 1 Satz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes
Die Fraktionen sind vor der 6. Sitzung am 9. Juni 2016 über eingekommen, dass sich das Parlamentarische Kontrollgre mium in der 16. Wahlperiode aus neun Mitgliedern aller Frak tionen zusammensetzt. Nach § 35 der Geschäftsordnung gel ten für die Wahl des Parlamentarischen Kontrollgremiums zu dem die Bestimmungen über die Ausschüsse entsprechend. Die Ausschussmitglieder werden nach § 19 Absatz 2 der Ge schäftsordnung – ich zitiere – „nach den Vorschlägen der Fraktionen“ gewählt. Zudem werden nach § 19 Absatz 3 der Geschäftsordnung bei der Besetzung der Ausschüsse „die Fraktionen nach ihrer Mitgliederzahl beteiligt“.
Die AfD-Fraktion ist also nach dem Gesetz, nach dem kons tituierenden Beschluss des 16. Landtags und nach der Ge schäftsordnung des Landtags zwingend bei der Besetzung des PKG und nach ihrem Vorschlag zu beteiligen.
Der heutige PKG-Vorsitzende, Abg. Sckerl, hat im Landtag von Baden-Württemberg, 15. Wahlperiode, 127. Sitzung, am Mittwoch, 29. April 2015,
Hinderungsgründe gegen die sofortige Beteiligung der AfD durch unverzügliche Nachwahl bestehen nicht und sind auch nicht vorgetragen. Der Zweck des PKG nach § 16 Absatz 1 des Landesverfassungsschutzgesetzes, nämlich eine möglichst wirksame parlamentarische Kontrolle der für die Tätigkeit des Verfassungsschutzes politisch verantwortlichen Regierung, duldet keine Verzögerung und Einschränkung der Arbeitsfä higkeit.
Wir haben in der Fraktion mit der AfD-Abgeordneten Frau Dr. Baum eine Person gewählt, die von der Stasi beobachtet wurde. Sie war schwersten Repressalien ausgesetzt.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um etwas Ruhe, damit Herr Abg. Klos seinen Antrag weiter begründen kann. – Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. – Ihre Post wurde abgefangen und nicht zugestellt. Kontakte in den Wes ten wurden unterminiert. Kontakte zu ihrem Verlobten wur den unterminiert. Ihr Haus wurde ausspioniert, ihr Leben ein geschränkt, ihre Freiheit eingeschränkt. Sie wurde in jeder Weise drangsaliert, schikaniert, weil Frau Dr. Baum sich eben nicht hat instrumentalisieren lassen. Niemand anderes als ein Opfer der Stasi, der Nachfolgeorganisation der Geheimen Staatspolizei der Nazis, deren unterirdisches Verhalten wir in Auschwitz, in Birkenau in den Gaskammern gesehen haben – –
Die Kontrolle der Regierung bezüglich des Verfassungsschut zes kann von niemandem besser ausgeübt werden als von je mandem, der erlebt hat, wie diese Kontrollmöglichkeiten durch eine Regierung missbraucht wurden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist nicht so, dass die Wahl der Nachfolge im Parlamentarischen Kont
rollgremium behindert würde. Sie ist unverzüglich eingelei tet worden. Deswegen ist sie heute auch zum zweiten Mal auf der Tagesordnung. Die AfD-Fraktion müsste halt diesem Par lament einen wählbaren Vorschlag vorlegen, meine Damen und Herren. Das ist nicht der Fall.