Frau Präsidentin, sehr geehrte Kol leginnen und Kollegen! Lassen Sie mich damit beginnen, im Namen der Landtagsfraktion der SPD allen Beteiligten in der Verwaltung und in den Fraktionen, aber auch den Kollegin nen und Kollegen für das Gelingen im Untersuchungsaus schuss „Zulagen Ludwigsburg“ oder „Bauer I“ zu danken.
Herr Hentschel, ich kann es mir nicht verkneifen: Das Ver ächtlichmachen und das Relativieren des Einsetzens und der Arbeit des Untersuchungsausschusses sind meines Erachtens nicht angezeigt.
Besonders an die Kolleginnen und Kollegen der Grünen ge richtet, sage ich: Lesen Sie einfach mal den Abschlussbericht der SPD-Fraktion und der FDP/DVP-Fraktion – es sind nur 32 Seiten –, dann wissen Sie, warum ich das gesagt habe.
Und Ihnen, Frau Kollegin Gentges, danke ich sehr. In der Op position können wir uns auf die CDU verlassen. Danke schön.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Rainer Sti ckelberger SPD: Ins Schwarze getroffen! – Unruhe)
Ich beginne mit der Besoldung und den Zulagen. Nach einge henden Diskussionen über zu Recht oder zu Unrecht erteilte Zulagen hält die SPD-Fraktion uneingeschränkt und auch wei terhin an der W-Besoldung mit ihren Leistungselementen fest. Wir verurteilen dagegen den Missbrauch und den Selbstbe dienungsladen, den es an einigen Hochschulen bewusst gege ben hat.
Uns war von Anfang an klar, dass eine Berufungszulage nur gezahlt werden darf, wenn es auch tatsächlich eine Berufung gibt. Für alle anderen Deutungen haben wir kein Verständnis.
Dass der Altrektor im Ausschuss, aber auch im aktuellen Ge richtsverfahren weiter darauf beharrt, dass es eine Regelungs lücke gegeben habe, die zu schließen gewesen sei, befremdet uns, insbesondere auch deswegen, weil unsere Fraktion im Jahr 2009 hier im Landtag eine Diskussion darüber angesto ßen hat, diese Übergangsregelung noch einmal zu verlängern, was aber in diesem Hohen Haus keine Mehrheit gefunden hat.
Auch vor diesem Hintergrund ist uns nach wie vor schleier haft, warum das Ministerium und auch Frau Ministerin Bau er, die seinerzeit ja Mitglied des Wissenschaftsausschusses und in das Thema involviert war, in der Aufarbeitung der Zu lagenaffäre, aber auch in der anschließenden Hochschulkrise kläglich versagt haben. Beide haben vor allem durch Selbst herrlichkeit und Fehlentscheidungen überzeugt. Es mangelte an Aufklärungswillen, an Erfüllung der Fürsorgepflicht und auch an der notwendigen Neutralität.
Viel zu spät hat das Ministerium der Aufarbeitung der rechts widrigen Zulagenvergabe die Bedeutung beigemessen, der dies bedurft hätte. Denn bereits bei Bekanntwerden der schwe ren Vorwürfe und spätestens nach Vorlage von zwei Gutach ten im September 2012 wäre ein Handeln dringend notwen dig gewesen.
Die Aufklärung und die Bearbeitung wurden bewusst an die neue Rektorin, Frau Dr. Stöckle, delegiert. Damit wurde ihr die Hauptverantwortung übertragen.
Sie, Frau Ministerin Bauer, haben sich mit Ihrem Ministeri um geweigert, die Zulagenaffäre konsequent aufzuklären und eine Lösung zu finden. Damit haben Sie und die zuständige
Abteilung Ihres Hauses maßgeblich zur Führungs- und Ver trauenskrise an der Hochschule beigetragen. Verantwortlich dafür war das Versäumnis Ihrer Mitarbeitenden, Sie frühzei tig umfassend zu informieren. Das offenbart Ihr Führungs- und Organisationsdefizit im Ministerium.
Der Fall Ludwigsburg, aber auch weitere Fälle an anderen Hochschulen zeigen, dass die Unterstützung der Hochschu len bei der Vergabe von Zulagen unzureichend war und die Hochschulautonomie an ihre Grenzen gestoßen ist. Nötig ist deshalb eine größere Rechts- und Fachaufsicht – der Sie ja auch inzwischen nachgekommen sind, wie wir bereits gehört haben. Jetzt gibt es Handreichungen und Checklisten. Aller dings ist das erst passiert, nachdem die Staatsanwaltschaft 2017 Anklage erhoben hat, der Untersuchungsausschuss die se Dinge aufgeklärt hat und an der Hochschule Konstanz und weiteren Hochschulen rechtswidrige Zulagen aufgedeckt wor den sind.
Frau Ministerin Bauer, ich komme zur Resolution. Ich muss Ihnen und Ihrem Ministerium sagen: Sie haben die Kräfte, die an der Hochschule gewirkt haben, unterschätzt – die Kräfte, die danach trachteten, den Aufklärungswillen von Frau Rek torin Stöckle zu schwächen. Sie haben nicht erkannt, dass die jenigen, die rechtswidrig Zulagen bekamen, nur darauf aus waren, ihren eigenen Status zu erhalten.
Hinzu kommt, dass sich sowohl Ihr Referent als auch die Re ferats- und Abteilungsleitung von der damaligen Kanzlerin am Nasenring durch die Arena ziehen ließen.
Genau das hat zur Schwächung und auch zum Mobbing ge genüber der Rektorin beigetragen. Nach Bekanntwerden der Resolution kämpfte Frau Stöckle auf verlorenem Posten. Nicht einmal die direkte Vorgesetzte – also Sie, Frau Ministerin – hat sich an ihre Seite gestellt. Nein, im Gegenteil, Sie sind ge nauso wie das gesamte Haus zur großen Mehrheit überge sprungen. Da hat das endgültige Versagen begonnen. Hätten Sie einen echten Aufklärungswillen gehabt, wären Sie selbst aktiv geworden. Dann hätten Sie das von der Rektorin mehr fach angefragte Gespräch gesucht. Die Fürsorgepflicht gegen über Ihrer Untergebenen haben Sie sträflich vernachlässigt.
Auch die Neutralität, die Sie im Ausschuss immer wieder an geführt haben, war überhaupt nicht vorhanden. Selbst mit ei ner disziplinarrechtlichen Untersuchung gegenüber den acht Anstachlern der Resolution haben Sie erst durch die Arbeit des Untersuchungsausschusses begonnen.
Ich komme zu den offenen Verfahren. Wir erwarten mit Span nung das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim in dem Verfahren, das Frau Stöckle gegen Sie, Frau Ministerin, angestrengt hat. Sollte der Gerichtshof das Urteil der ersten Instanz bestätigen, dann müssen Sie Ihren Stuhl räumen.
Auch die aktuellen Prozesse gegen Altrektor und Altkanzler sind spannend. Für diese Prozesse hat der Untersuchungsaus
schuss zusätzliche Anhaltspunkte geliefert, bei denen Sie und Ihr Ministerium in einem schlechten Licht dastehen.
Die SPD-Fraktion begrüßt es, dass das Gericht nun auch die 13 Professorinnen und Professoren in das Verfahren aufge nommen hat. Hier wurde doch rechtswidriges Handeln zur Er langung erheblicher finanzieller Vorteile in Kauf genommen.
Gern hätten wir auch die Zulagenaffäre an der Hochschule Konstanz im Untersuchungsausschuss aufgeklärt. Es wird sich zeigen, ob der Wissenschaftsausschuss diese Kraft hat.
Zu den Empfehlungen: Wir werden den meisten Empfehlun gen zustimmen. Ablehnen werden wir allerdings Abschnitt V Buchstabe a, b und c. Wir erachten die Stellung der Kanzle rin, des Kanzlers als ausreichend stark. Es gibt schließlich auch ein Remonstrationsrecht für Beamtinnen und Beamte. Wir wollen, dass die Rektoren auch künftig allen Professio nen angehören können, also auch Naturwissenschaftler sein können. Denn es geht doch um die Entwicklung der Hoch schule, um eine sehr gute Lehre und Forschung und um die Weiterbildung.
Was einen stärkeren Praxisbezug angeht, sind die Studieren den durch das Studium, so glauben wir, richtig gut drin. Die Ansicht, dass das bei Lehrenden vielleicht zu kurz kommt, finden wir nicht überzeugend.
Ich komme zum Fazit. Zusammenfassend will ich für die SPD-Fraktion feststellen: Der Untersuchungsausschuss „Bau er I“ war erfolgreich. Er hat das Versagen der Ministerin und der Führungsebene des MWK herausgearbeitet. Manche Un zulänglichkeiten wurden inzwischen behoben. Die Hochschu le für öffentliche Verwaltung und Finanzen wird allerdings erst zur Ruhe kommen, wenn die schwebenden Verfahren tat sächlich abgeschlossen sind.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ein Untersuchungsausschuss ist im mer die Ultima Ratio. Ich nehme für uns alle hier in Anspruch, dass niemand von diesem Mittel willkürlich Gebrauch macht.
Herr Kollege Hentschel, mit Verlaub: „Die Opposition wollte unbedingt einen Untersuchungsausschuss haben – geschenkt.“ – Ich habe erhebliche Schwierigkeiten mit Ihrem parlamenta rischen Verständnis.
Ursächlich für die Einberufung des Untersuchungsausschus ses waren verschiedene Anträge, die bereits in der letzten Le gislaturperiode durch den Kollegen Bullinger gestellt wurden. In einem Fall ist die Beantwortung kurzfristig mit einer eili
gen und ergänzenden Stellungnahme korrigiert worden. Zahl reiche Fragen, die nicht beantwortet wurden, Widersprüche, die aufkamen, haben für uns deutlich gemacht, dass das Sach aufklärungsinteresse beim Ministerium unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. Erst mit der Erhebung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft wurde auch im Hause allen deutlich, dass hier mehr als etwas Geringes, mehr als eine „Petitesse“, um das aufgreifen zu dürfen, schiefgelaufen ist.
Bereits in der ersten Sitzung hat der Sachverständige D. deut lich gemacht, dass trotz Hochschulautonomie, die das Minis terium immer gern vorangeschoben hat und die Aufklärung zurückgestellt hat, das Ministerium – auch die Frau Ministe rin – bei Kenntnis von Rechtsverstößen die Pflicht zum Han deln im Wege der Rechtsaufsicht gehabt hätte. Dass das Mi nisterium und auch die Frau Ministerin dem nicht hinreichend nachgekommen sind, wurde im Laufe der Arbeit des Unter suchungsausschusses in erschreckendem Maß deutlich.
Lassen Sie mich dies an zwei Punkten deutlich machen. Zum einen die Resolution vom 14. März 2014: Diese wurde gezielt hochschulintern, aber auch öffentlich kommuniziert, um Frau Dr. Stöckle zu diskreditieren. Das war Mobbing in Reinkul tur gegen eine Rektorin, die mit teilweise massiven Missstän den – ich denke an die Selbstbedienungsmentalität, an die un zulässigen Nebentätigkeiten, aber darüber hinaus auch an or ganisatorische Mängel – aufräumen wollte, aber auch auf grund fehlenden Unrechtsbewusstseins gerade bei denjenigen, die in der Vergangenheit durch die Missstände profitiert ha ben, in Ungnade gefallen ist.
Das Ministerium und auch die Frau Ministerin ließen die Un terzeichner gewähren, obwohl die Resolution einen gravie renden beamtenrechtlichen Verstoß darstellt, wie uns auch der Sachverständige Rechtsanwalt A. im Untersuchungsausschuss mitgeteilt hat. Dies war für die Unterzeichner der Resolution, war für diejenigen, die die Rektorin regelmäßig angegriffen, diffamiert haben, ein Freibrief. Damit ist das MWK und ist auch die Ministerin mit verantwortlich für die weitere Eska lation.
Frau Ministerin, die Personalführungsverantwortung haben Sie nicht wahrgenommen. Hochschulautonomie entlässt we der das Ministerium noch Sie aus ressortweiter Verantwortung für eine funktionierende Rechtsaufsicht und eine rechtskon forme Personalführung.
Der zweite Punkt war die Kommission, deren Aufgabe es nicht war, die Ursache der Eskalation sowie die originären Gründe zu hinterfragen, sondern die lediglich die Aufgabe hatte, einen einfachen Lösungsweg aufzuzeigen, wie wieder Ruhe an die Hochschule kommen könnte. Dieser Lösungsweg soll te nach Auffassung des Ministeriums mit der Abwahl der Rek torin eröffnet werden. Eine Schlüsselrolle sollte dabei einer vermeintlich unabhängigen Kommission zukommen, die mit einer vermeintlich objektiven Bewertung den Weg hierfür eb nen sollte.
Die Kommission, die nach Aussage der Ministerin eigentlich unabhängig und extern sein sollte, war aber genau das nicht. Das Urteil des VGH, obgleich noch nicht rechtskräftig, unter