Protokoll der Sitzung vom 17.10.2019

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen)

Ebenso weiß die CDU-Landtagsfraktion um die Bedeutung des Ehrenamts für unsere Gesellschaft. Hier geht es auch um Wertschätzung und das klare Signal, dass wir wissen, wie es ohne diese wichtige Säule des Ehrenamts um unsere Gesell schaft bestellt wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Abg. Winfried Mack CDU: Sehr gut!)

Der Tagesordnungspunkt 1 der gestrigen Plenarsitzung sollte uns allen klargemacht haben, dass wir den Bereich politische Weiterbildung auch im Blick haben müssen. Auch daran wer den Unternehmen ein Interesse haben, da unser Land sonst großen internationalen Schaden nimmt. Wir erleben hier im Parlament jeden Tag, wie wichtig politische Weiterbildung ist und dass es durchaus an der einen oder anderen Stelle Nach holbedarf gibt.

Die Evaluierung hat gezeigt, dass die beteiligten Partner mit dem Bildungszeitgesetz bisher verantwortungsvoll umgehen. Wir fordern deshalb wirklich alle auf – ich tue das ausdrück lich an dieser Stelle –, dass dies so bleibt. Wir haben das auf dem Schirm und können das Gesetz auch jederzeit nochmals aufrufen.

Wir besprechen mit dem Koalitionspartner, wo wir Detailver besserungen, Vereinfachungen und Ergänzungen vornehmen, auch entlang der Empfehlungen des Normenkontrollrats und

der Evaluierung. Dann werden wir entscheiden, ob wir eine Gesetzesänderung angehen müssen. Eine Abschaffung sehen wir nicht. Dies gibt auch der Bericht nicht her.

Mehr dazu im Ausschuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Das Wort für die AfD-Frakti on erteile ich Frau Abg. Wolle.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Dinge sich überholt haben, dann muss man einfach Konsequenzen zie hen.

Der Gesetzentwurf der FDP/DVP zum Bürokratieabbau be schäftigt sich, wie wir mitbekommen haben, mit dem Landes tariftreue- und Mindestlohngesetz und dem Bildungszeitge setz.

Eigentlich wollte ich aufgrund der vorherigen Diskussion nicht mehr viel zum Mindestlohngesetz sagen. Allerdings möchte ich jetzt doch noch ein paar Bemerkungen machen.

Erstens: Seit der bundesgesetzliche Mindestlohn eingeführt ist und die Landesregierung die Höhe angeglichen hat, ist das Mindestlohngesetz des Landes obsolet; es wäre doppelt.

Zweitens: Selbstverständlich haben wir Bürokratie. Ich habe extra im Ausschuss nachgefragt. Es sind unterschiedliche For mulare auszufüllen. Eines wird ja wohl reichen, und zwar das des Bundes.

(Abg. Andreas Deuschle CDU: Das sagen Sie als überzeugte Landespolitikerin!)

Nun zum Bildungszeitgesetz: Über den Evaluierungsbericht der Landesregierung habe ich schon gesprochen. Aufgrund der Aussagen, die hier getroffen wurden, muss ich leider noch einmal ins Detail gehen.

Lediglich 1,1 % der Anspruchsberechtigten haben 2017 Bil dungszeit in Anspruch genommen – 1,1 %! Sie wussten, dass es um 1,1 % sein werden.

(Abg. Martin Grath GRÜNE: Wie sieht es in den an deren Bundesländern aus?)

Auch die Zahlen in den anderen Bundesländern geben nichts anderes her – 1,1 %!

(Abg. Martin Grath GRÜNE: Das ist doch schon ein Erfolg für uns!)

Ich frage mich: Warum führen Sie bei solch einem geringen Interesse das Bildungszeitgesetz überhaupt ein?

Sie wollten mit dem Bildungszeitgesetz bildungsferne Schich ten erreichen. Der Evaluierungsbericht sagt: 42,4 % der be fragten Teilnehmer von Bildungszeitmaßnahmen haben Fach abitur bzw. Hochschulreife, 33,9 % haben sogar einen Fach hochschul- oder Universitätsabschluss. Das ist für Sie bil dungsfern? Es ist die Frage, ob Sie damit Ihr Ziel erreicht ha ben.

Richtigerweise wurde angesprochen und im Evaluierungsbe richt beschrieben, dass 75 % – drei Viertel – der Bildungszeit für die berufliche Weiterbildung genutzt werden. Berufliche Weiterbildung ist wichtig in Zeiten der Digitalisierung. Die Digitalisierung nimmt zu. Die Unternehmen bestimmen ge meinsam mit ihren Mitarbeitern, welche Weiterbildungsmaß nahmen relevant für die Unternehmen sind. Es ist ihr ureige nes Interesse, das auch durchzuführen; denn sie können sonst im globalen Wettbewerb nicht bestehen.

Nun zur politischen Weiterbildung: 24 % der Befragten haben sich politisch weitergebildet, 1 % im Ehrenamt. Das ist be triebsfremde Weiterbildung, die die Unternehmen bezahlen sollen.

Hören Sie die Meinung der betroffenen Verbände, die sich im Rahmen der Anhörung zu diesem Gesetz geäußert haben:

Der Arbeitgeberverband:

Politische Weiterbildung sowie die Weiterbildung zur Wahrnehmung des Ehrenamts ist und bleibt staatliche Aufgabe,...

Der Baden-Württembergische Handwerkstag fordert,

... die Möglichkeiten der politischen, aber auch der eh renamtlichen Weiterbildung im Rahmen des Bildungszeit gesetzes ersatzlos zu streichen...

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskam mertag sowie der Handelsverband Baden-Württemberg sehen „Maßnahmen der politischen Weiterbildung oder der Qualifi zierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten“ als „gesamtgesellschaftliche Aufgaben“.

Dem ist nichts hinzuzufügen, meine Damen und Herren.

(Abg. Daniel Born SPD: Doch, die Stellungnahmen der anderen Verbände, der Landfrauenverbände z. B.!)

In § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Bildungszeitgesetzes steht, dass Bildungsmaßnahmen, die unmittelbar dem Ziel der Durchset zung politischer Maßnahmen dienen, keine Bildungsmaßnah men im Sinne dieses Gesetzes sind. – Herr Paal, Ihre Bemer kung ist wirklich sehr vielschichtig. Sie wollen also mit dem Bildungszeitgesetz die Gesellschaft beeinflussen.

(Abg. Claus Paal CDU: Das habe ich nicht gesagt! Zitieren Sie mich doch richtig!)

Auch Ihr damaliger Antrag zeigt sehr viel. Darin hieß es, we gen des Aufkommens politischer Strömungen und zunehmen der Europaskepsis brauche man politische Bildung durch das Bildungszeitgesetz.

(Abg. Daniel Born SPD: Ja, die braucht man! – Abg. Claus Paal CDU: Sie müssen schon zuhören können!)

Aber das widerspricht § 6 Absatz 2 Nummer 2 des Bildungs zeitgesetzes.

(Abg. Daniel Born SPD: Stimmt doch gar nicht!)

Insofern stimmen wir dem Antrag der FDP/DVP fast vorbe haltlos zu und unterstützen ihn. Nur hat die FDP/DVP beim

Bildungszeitgesetz vergessen, eine Übergangszeit zu definie ren. Man kann aber die Bildungszeit nicht abrupt abbrechen, sondern muss eine Übergangszeit einräumen. In unserem ei genen Gesetzentwurf haben wir diese eingeräumt. Allerdings werden wir voraussichtlich einen Antrag stellen, um das dann mit Ihrem Gesetzentwurf zusammen zu machen.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Born SPD: Da freut sich aber die FDP! – Vereinzelt Heiterkeit)

Blödes Geschwätz.

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Born.

(Abg. Anton Baron AfD: Oje, oje!)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen von der FDP/DVP

(Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP zeigt auf Abg. Ga briele Reich-Gutjahr FDP/DVP auf dem Schriftfüh rerplatz.)

liebe Kollegin und liebe Kollegen von der FDP/DVP –,

(Heiterkeit – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Wie oft noch?)