Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/6540 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Vielen Dank.
Wir treten in die Mittagspause ein. Ich würde die Mittagspau se gern etwas verkürzen. Ich schlage vor, wir setzen die Sit zung bereits um 13:30 Uhr fort. Wir haben noch so viele Punk te zu behandeln.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. K l a u s D ü r r A f D – Z u s t a n d d e r E i s e n b a h n b r ü c k e n i n d e n L a n d k r e i s e n C a l w u n d F r e u d e n s t a d t s o w i e i m R e m s M u r r - K r e i s
denstadt sowie im Rems-Murr-Kreis nach Kenntnis der Landesregierung derzeit oder in absehbarer Zeit für den Bahnverkehr so sicherheitsbedenklich, dass sie eigentlich gesperrt werden müssten?
bereits umgesetzt, damit Zugreisende in Baden-Württem berg ohne Bedenken über die im Land bestehenden Brü cken fahren können?
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die einfache Frage muss erklärt werden, deshalb muss ich ei nige erklärende Bemerkungen machen.
Für die Sicherheit von Eisenbahnbrücken, also von Brücken, die mit Zügen befahren werden, ist gesetzlich in erster Linie derjenige verantwortlich, der sie betreibt, also der Eisenbahn infrastrukturbetreiber. Dieser muss dafür sorgen, dass die Ei senbahnbrücken – so, wie die Straßenbrücken, wie es bei Stra ßen üblich ist – regelmäßig speziell von dafür ausgebildeten und beauftragten Brückenprüfern überprüft werden. Sollte ei ne Prüfung ergeben, dass die notwendige Sicherheit nicht mehr gegeben ist, dann muss die Brücke gesperrt, saniert oder ersetzt werden.
Überwacht werden die Eisenbahninfrastrukturunternehmen von der behördlichen Eisenbahnaufsicht im Rahmen turnus mäßiger Prüfungen. Bei Eisenbahnen des Bundes, also Stre cken der Deutschen Bahn Netz AG, ist dies in Form des Ei senbahn-Bundesamts – abgekürzt: EBA – vorzunehmen. Zu diesen Strecken der Eisenbahnen des Bundes zählen z. B. die Nagoldtalbahn, die Gäubahn, die Murrbahn, die Remsbahn, um nur einige zu nennen. Darüber haben wir keine Daten, weil das Land nicht Eisenbahnnetzbetreiber ist und weil wir nicht das Eisenbahn-Bundesamt sind.
Bei den nicht bundeseigenen Eisenbahnen, den sogenannten NE-Bahnen, hat das Land die Eisenbahnaufsicht und übt die se aus. Dafür gibt es die Landeseisenbahnaufsicht – sie heißt LEA. Hier haben wir einige Abschnitte – nicht sehr viele, aber z. B. die Murgtalbahn, die Wieslauftalbahn oder die Schwä bische Waldbahn. Diese werden in unserer Verantwortung durch die LEA überprüft.
Für die LEA können wir sagen, dass es in der Vergangenheit keine Eisenbahnbrücken gab, die hinfällig waren und gesperrt werden mussten. Wir sehen auch nirgendwo die Notwendig keit, dass irgendwelche Einschränkungen anstehen würden. Das ist die einfache gute Nachricht, bezogen auf unseren Ver antwortungsbereich.
Zum zweiten Teil Ihrer Anfrage, der Frage, welche Brücken demnächst nicht mehr befahren werden können, kann ich nur sagen: Es gibt dieses zweistufige Überprüfungsverfahren. Re gelmäßig prüfen Prüfer des Bundes die Eisenbahnstrecken des Bundes, und das EBA überprüft die Prüfer und die Berichte. Man kann aus der Erfahrung der Vergangenheit sagen, dass das außerordentlich sorgfältig gemacht wird. Deswegen ha ben wir in Deutschland eine hohe Sicherheit, und es gab auch nie Zusammenbrüche von Brücken. Vielmehr wird bei uns durch regelmäßige Überprüfung sichergestellt, dass rechtzei tig saniert wird.
Betriebssicherheit – das kann man ganz pauschal sagen – hat in Deutschland aufgrund der langen Geschichte des Eisen bahnwesens eine ganz hohe Priorität, und das bleibt auch so. In dieser Allgemeinheit kann ich auch für die Bundeseisen bahn und die Bundesaufsicht sprechen – aus der Erfahrung, die wir mit ihnen haben. Aber die Daten und die konkrete Ver antwortlichkeit liegen eindeutig beim Bund.
Ich habe noch folgende Frage: Ist Ihnen zu dem Vorfall in Calw etwas bekannt, oder liegt der Landesregierung dazu et was vor? Da war ja eine marode Brücke daneben, und über Nacht musste die betreffende Straße gesperrt und das Ding abgerissen werden. Ich weiß nicht, ob Ihnen dieser Fall vor liegt. Das war eigentlich der Trigger meiner Frage zu diesem Thema. Wenn Ihnen etwas dazu vorliegt, wie das zustande kam, würde mich das interessieren.
Das war eine Eisenbahnbrücke. Eine daneben war wohl marode. Deswegen musste das ganze Ding gesperrt werden. So haben es Bürger an mich herangetragen.
Gut. Wir werden noch einmal der Frage nachgehen, was der konkrete Anlass war und wie das Verfahren lief. Das habe ich jetzt – –
(Abg. Klaus Dürr AfD: Daneben war die andere! Deswegen konnte der Zug plötzlich nicht mehr fah ren!)
Herr Minister, LEA ist nicht gleich LEA, habe ich jetzt gelernt. Das war auch eine interessante Information.
Aber eine andere Frage: Wie sieht denn das Land im Moment die Situation mit dem Ausbau eigener Strecken generell? Es gibt zur Wiederinbetriebnahme von Nebenstrecken auch durch aus ein Gutachten, das eingeholt wird. Können Sie uns dazu vielleicht einen kurzen Zwischenstand geben?
Habe ich es rich tig verstanden: Es geht um die Frage der Reaktivierung von Strecken, unter Umständen in eigener Regie des Landes?