Protokoll der Sitzung vom 13.11.2019

Im Frühjahr wurde der Bericht öffentlich vorgestellt und durch das Wirtschaftsministerium ausgewertet. Es war uns wichtig, dass hierzu auch alle Interessenvertreter Stellung nehmen und wir uns in persönlichen Gesprächen mit den Befürwortern und den Kritikern des Gesetzes ein umfangreiches Bild machen können.

Selbstverständlich ist es Teil dieses Prozesses, dass geprüft wird, in welchem Verhältnis Kosten und Nutzen beim Bil dungszeitgesetz zueinander stehen. Dabei haben wir auch den

bürokratischen Aufwand im Blick, der mit der Umsetzung die ses Gesetzes verbunden ist.

Aktuell befinden wir uns in einer koalitionsinternen Diskus sion und Abstimmung zum weiteren Umgang mit dem Bil dungszeitgesetz. Die Ergebnisse dieses Prozesses werde ich hier heute nicht vorwegnehmen. Klar ist aber, dass eine er satzlose Streichung des Bildungszeitgesetzes oder ein Kahl schlag nicht auf der Agenda stehen.

Frau Staatssekretärin, Herr Abg. Dr. Schweickert möchte gern noch eine Zwischenfrage stellen.

Ich denke, dass sich vieles erübrigen wird, indem ich noch die Rede weiterführe,...

Okay.

... und dann schauen wir.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wenn nicht, stelle ich sie noch mal!)

Klar ist also, dass die ersatzlose Streichung oder gar ein Kahl schlag eben nicht auf der Agenda stehen. Vielmehr geht es ins besondere darum, dass das Gesetz in seiner positiven Wirkung verbessert wird.

Wie beim Bildungszeitgesetz verfahren wir auch beim Lan destariftreue- und Mindestlohngesetz. Sehr geehrte Abgeord nete der FDP/DVP-Fraktion, Sie begründen Ihren Gesetzent wurf zur Aufhebung des Landestariftreue- und Mindestlohn gesetzes damit, dass das Gutachten zur Evaluation nicht zwin gend empfiehlt, am Gesetz weiter festzuhalten.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: So ist es!)

Das bereits zum Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Gesagte gilt auch hier. Um ein sinnvolles und zukunftsfähiges Konzept für eine Weiterentwicklung des Landestariftreue- und Mindest lohngesetzes erarbeiten zu können, ist ein konstruktiver Dia log mit den von diesem Gesetz berührten Stakeholdern not wendig. Auch die Verbände legen hier auf eine Beteiligung ganz großen Wert. Das wird das Wirtschaftsministerium auch nicht ignorieren.

Der vorliegende Gesetzentwurf würde aber genau diese Er gebnisse der bereits eingeleiteten Beteiligungsprozesse nicht berücksichtigen. Geben Sie uns hierzu die nötige Zeit, um die richtigen Konsequenzen ziehen zu können.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wie lang ist das?)

Seien Sie versichert, dass wir alles tun, um in beiden Fällen dann eben auch die bestmögliche Lösung für den Wirtschafts standort Baden-Württemberg zu finden.

(Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Noch in die ser Legislaturperiode? – Lachen der Abg. Gabriele Reich-Gutjahr FDP/DVP)

Sie können sicher sein, dass wir daran arbeiten.

(Lachen bei der FDP/DVP)

Es geht um eine gute Lösung, nicht um eine schnelle Lösung. Wir wollen alle Beteiligten mitnehmen; denn nur so kann es erfolgreich sein.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

Vielen Dank. – Wenn kei ne weiteren Wortmeldungen vorliegen, haben wir die Gele genheit, einigermaßen zeitnah mit der Sitzung zum Ende zu kommen.

Nun kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/6758. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau empfiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/7086, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der AfD, Druck sache 16/7255, vor. Ich schlage Ihnen vor, dass wir den Än

derungsantrag vorab insgesamt zur Abstimmung stellen. – Da mit sind Sie einverstanden. Wer dem Änderungsantrag der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt worden.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Auch hierzu bitte ich darum, damit einverstanden zu sein, dass ich den Gesetzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Das ist der Fall. Dann bitte ich um das Handzeichen, wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/6758 zustimmt. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzent wurf mehrheitlich abgelehnt.

Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Wir sind am Ende der heutigen Sitzung angelangt.

Wir treffen uns morgen, 14. November, um 9:30 Uhr wieder.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 18:51 Uhr

Anlage

Wahlvorschlag

der Fraktion GRÜNE

Nachwahl einer Vertretung des Landtags im Rundfunkrat des Südwestrundfunks (nach Ausscheiden des bisherigen Rundfunkratsmitglieds Beate Böhlen)

Zur Wahl wird vorgeschlagen:

Frau Abg. Dr. Ute Leidig

12.11.2019

Andreas Schwarz und Fraktion