Vielen Dank. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. S t e p h e n B r a u e r F D P / D V P – E n t w i c k l u n g d e r B i b e r s c h ä d e n i m L a n d k r e i s S c h w ä b i s c h H a l l
Vielen Dank. – Es geht um die Biberschäden vor allem in Fichtenau. Frau Staatssekretä rin Gurr-Hirsch sagte gerade, ihre erste Mündliche Anfrage hier in diesem Haus hatte auch mit Biberschäden in Fichte nau zu tun.
(Staatssekretär Dr. Andre Baumann trägt einen Arm in einer Schlinge. – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Auch ein Biberzwischenfall? – Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch: Er hat mit den Bibern ge kämpft! – Vereinzelt Heiterkeit)
Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage des Abg. Brauer. Die Landesregierung antwortet wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen zur Höhe der durch Biberaktivitäten im Landkreis Schwäbisch Hall seit dem Jahr 2011 verursachten Schäden keine belastbaren Zahlen vor. Vom Biber verursachte Schäden werden nicht systematisch erho ben. Außerdem ist die Abgrenzung zu anderen Schadensver ursachern wie z. B. dem Bisam in Einzelfällen nicht möglich.
Im Landkreis Schwäbisch Hall wurden bereits Ende der 1990er-Jahre im Bereich Kreßberg/Fichtenau Biber festge stellt. In den darauffolgenden Jahren breiteten sich die Biber in die übrigen Gemeinden des Landkreises aus – auch über Kocher und Jagst.
Aktuelle Konflikte treten verstärkt in den Gemeinden Fichtenau, Satteldorf und Crailsheim auf. Am häufigsten geht es hier bei um Vernässungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Insbesondere ist das der Fall in Tieflagen, also solchen Flä chen, die auch ohne Einfluss des Bibers für Überflutungen an fällig sind und die ein sehr geringes Gefälle der Fließgewäs ser aufweisen.
Zur zweiten Frage, der Frage, welche Gegenmaßnahmen und Entschädigungen von Landesseite geleistet wurden: Grund sätzlich besteht in Deutschland keine Entschädigungspflicht für Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden. Dieser Grundsatz gilt bundesweit.
Im Gegensatz zu Bayern, wo der Biber bewusst angesiedelt wurde, sind Bestände in Baden-Württemberg durch natürli che Ausbreitung entstanden. In Bayern werden zur Förderung der Akzeptanz des Bibers freiwillig Entschädigungsleistun gen an bestimmte Betroffene gezahlt.
Aber wichtiger als die Kompensation ist die Prävention. Die einfachste Präventionsmaßnahme ist die Anlage von Gewäs serrandstreifen, wie sie im Wassergesetz für Baden-Württem berg vorgesehen sind. Im Außenbereich – außerhalb von Sied lungen – sind 10 m breite Gewässerrandstreifen anzulegen. Wir wissen alle, dass Biber 90 % ihrer Aktivitäten im Umfeld von 10 m von Gewässern durchführen. Deswegen sind Ge
wässerrandstreifen sehr sinnvoll, um eine Prävention durch zuführen. Um Schäden langfristig und nachhaltig vorzubeu gen, setzt die Landesregierung also auf Präventionsmaßnah men, um das Entstehen von Konflikten zu vermeiden.
Bei sich anbahnenden Biberkonflikten ist in erster Linie eine fachkundige und frühzeitige Beratung erforderlich, die durch die höhere Naturschutzbehörde, hier durch das Regierungs präsidium Stuttgart, durch die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt oder durch die 13 ehrenamtlich bestellten Biberberater im Landkreis Schwäbisch Hall durchgeführt wird.
Das Land Baden-Württemberg fördert außerdem das Materi al für Präventionsmaßnahmen. Im Jahr 2018 wurden im Land kreis Schwäbisch Hall u. a. Baumschutzdraht, Drainagerohre und Drahtmatten zum Schutz von Weiherdämmen mit insge samt 13 000 € gefördert. Im Jahr 2017 wurden laut Auskunft des Landratsamts Naturschutzmittel in Höhe von rund 7 000 € für das Bibermanagement aufgebracht. Im Jahr 2016 waren es knapp 5 800 €.
Hinzu kommen jeweils noch die Verbrauchsmaterialien, die das RP Stuttgart zur Verfügung gestellt hat. Darüber hinaus können vom Landratsamt Elektrozäune ausgeliehen werden, die kurzfristig Fraßschäden an landwirtschaftlichen Nutzflä chen verhindern können.
Für die Umsetzung von Maßnahmen des Bibermanagements an Gewässern sind meist die Kommunen als Träger der Un terhaltslast an Gewässern zweiter Ordnung zuständig. In Ein zelfällen kann der Landschaftspflegetrupp des Regierungsprä sidiums Stuttgart auch unterstützend tätig werden.
Wenn es sich aufgrund der konkret betroffenen örtlichen Ge gebenheiten anbietet, ist in einzelnen Biberlebensräumen auch ein Flächenankauf oder eine Nutzungsextensivierung über Landschaftspflegeverträge möglich. Bei Rot am See hat das Land beispielsweise eine Fläche am Tauberursprung erwor ben. In Satteldorf hat ein Ankauf durch die Kommune zur Konfliktminderung beigetragen. Dadurch können Konflikte vermieden oder gemindert werden. Mehr noch: Solche geziel ten Kaufaktionen ermöglichen es, die Vorteile der Biber aus zuschöpfen. Denn die Biber renaturieren durch ihre Bauakti vitäten ganz kostenlos die Gewässer und bieten vielen selte nen und geschützten Tierarten ein Habitat.
Aber durch ein gutes und koordiniertes Bibermanagement nutzt dann auch ein Biber die Gebiete, die entsprechend mo delliert worden sind. Also, da arbeiten wir eben auch planvoll.
Es gibt weitere Fragen. – Ha ben Sie eine Zusatzfrage? – Dann zuerst Herr Abg. Brauer. Danach können Sie Ihre Frage stellen; zuerst die Zusatzfrage.
Vielen Dank. – Diese Prä ventionsmaßnahmen scheinen auch an anderen Orten zu hel fen. Manchmal reicht es eben nicht aus. Wenn akut eine Ge fahrensituation vorhanden ist, z. B. wenn Grundwasser ver unreinigt wird, weil Wasser, das durch den Biber aufgestaut wurde, in die Kläranlage, so wie z. B. in Fichtenau, einge bracht wird, müsste man schnell Abhilfe schaffen und kann keine vier Wochen auf das Regierungspräsidium warten. Die Kommune bekommt dann noch gesagt, man solle auf die Spe zialisten warten, man dürfe selbst gar keine Drainage anlegen. Gibt es in dieser Richtung Überlegungen, dass es in solchen Notsituationen schneller Abhilfe gibt und dass die Kommune nicht ganz allein dasteht?
In der Regel funktio nieren die Präventionsmaßnahmen gut. Wir haben in den Re gierungspräsidien, z. B. im RP Tübingen, die personellen Res sourcen für das Bibermanagement verstärkt. In den Landrats ämtern sind die Ressourcen auch verstärkt worden. Die eh renamtlich tätigen Biberberater arbeiten auch sehr gut.
Es kann in Einzelfällen dazu kommen, dass nicht jede Anfra ge sofort bearbeitet werden kann. In diesen Fällen bitte ich um Nachsicht. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fall kann ich jetzt nichts Genaues sagen. Aber wir versuchen durch ein landeseinheitliches Bibermanagement, das wir gerade auf der Basis der Erfahrungen der letzten Jahre erarbeiten, die Reak tionsmöglichkeiten der Verwaltung und auch der Ehrenamtli chen deutlich zu verbessern. Man muss nicht Ort für Ort, Bi ber für Biber das Rad neu erfinden. Wir haben viele Erfahrun gen gemacht, und wir haben gute Erfahrungen gemacht, so dass man einen Großteil der Konflikte, die auftreten, die manchmal auch wirklich – so, wie Sie es darstellen – nicht einfach sind, vermeiden und mindern kann. Aber es kann in Einzelfällen auch einmal schwierig werden.
Danke, Frau Präsidentin. – Herr Staats sekretär, ich habe noch eine Frage. Sie sprachen jetzt von Ko cher und Jagst. Sind Ihnen Fälle von Bibern im Bühlertal, beim Fluss dazwischen, bekannt?
Erwarten Sie weitere Schäden in Bezug auf den Biber, insbe sondere im Landkreis Schwäbisch Hall, wenn Sie die Repro duktionsrate der Biber berücksichtigen, der ein Nagetier ist wie ein Bisam, wie eine Maus, wie eine Ratte? Rechnen Sie mit mehr oder mit weniger Schäden? Wie sehen Sie den Be darf, dort durch Umsiedlungsprogramme oder Ähnliches zu handeln?
Herr Abgeordneter, se hen Sie es mir nach, dass ich jetzt nicht zu allen Fließgewäs sern in Baden-Württemberg sagen kann, wie viele Biber es dort gibt und wie sich die Biberbestände vor Ort entwickeln.
Wir können aber feststellen, dass die Biberbestände in den vergangenen Jahren im gesamten Land angestiegen sind. 2018, bei der letzten Erhebung, konnten wir rund 5 500 Biber feststellen. Die Entwicklung ist aus Naturschutzsicht erfreu lich, weil eine einst ausgestorbene Art wieder zurückkehrt. In manchen Regionen in Baden-Württemberg, insbesondere im
RP Tübingen, haben wir fast eine Vollbesiedlung durch den Biber, sodass fast alle Gewässer voll besetzt sind. In diesen Regionen nimmt der Biberbestand nicht weiter zu, weil sich der Biber selbst in der Dichte reguliert.
Man findet immer wieder in der Landschaft an solchen Ge wässern Biber, die ganz merkwürde Schäden, ganz merkwür dige Bisswunden haben, die vom Biber selbst verursacht wer den. Ein Baum kann nicht in den Himmel wachsen, genauso wachsen auch die Biberbestände nicht in den Himmel. Aber es gibt in Baden-Württemberg noch Regionen, die noch nicht von Bibern besiedelt worden sind. Ich komme aus einer sol chen Region, aus der Kurpfalz. Manche Regionen sind mit Bibern gesegnet.
Viele Regionen haben gute Erfahrungen gemacht, wie man die Biberschäden minimiert, auch vermeidet. Manchmal ist das nicht ganz einfach. Durch Präventionsmaßnahmen oder durch Ausnahmen nach § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutz gesetzes gibt es die Möglichkeit, durch Maßnahmen etwas härter einzugreifen.