Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Arti kel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Untersuchungsausschuss gesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist mehrheitlich zugestimmt.
Meine Damen und Herren, unter Buchstabe b dieses Tages ordnungspunkts kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion GRÜNE sowie der Frak tionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP, Drucksache 16/620.
Wer diesem Antrag, der die Einfügung eines neuen Absatzes 5 in § 17 der vom Landtag zu Beginn dieser Wahlperiode vor läufig übernommenen Geschäftsordnung begehrt, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Dem Antrag Drucksache 16/620 ist damit mehrheit lich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der CDU – Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und zur Änderung des Landesbe soldungsgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 16/348
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! Am 21. Juli dieses Jah res hat das Hohe Haus in erster Lesung und in der letzten Wo che der Finanzausschuss, dessen Mitglied ich bin, die Novel lierung des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesol dungsgesetzes beraten. Im Finanzausschuss erfolgte dies al lerdings de facto ohne Aussprache. Seit der ersten Lesung am 21. Juli wurden keine neuen Argumente und auch keine neu en Gegenargumente zu dem Gesetzentwurf von Grünen und CDU vorgetragen.
Insofern hätten wir – ich will das einmal ganz ehrlich sagen – auf eine Aussprache verzichten können. Die Kollegen der
FDP haben darauf beharrt – an ihnen liegt es –, dass man da rüber spricht, im Finanzausschuss aber haben sie nicht ein ein ziges Wort vorgetragen. Da sich im zuständigen Ausschuss die Kollegen der FDP nicht zu Wort gemeldet hatten, scheint es von ihnen keine neuen fachlichen Argumente zu geben –
(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Hättet ihr bei der ersten Lesung gut zugehört, hättet ihr es mitbekom men!)
Die zweite Variante, die eigentlich zu erhoffen ist, wäre, dass Sie dem Gesetzentwurf nachher doch noch zustimmen.
Im Detail handelt es sich im Wesentlichen um elf neue Stel len für den Parlamentarischen Beratungsdienst, den wir ja al le fraktionsübergreifend sehr schätzen. Deswegen gab es hier zu einen interfraktionellen Konsens; dieser hat tatsächlich al le Fraktionen oder Gruppierungen im Haus umfasst.
Profitiert davon haben – das ist hier auch Usus, und es ist auch gut so, dass wir das insgesamt so weiterentwickeln und wei ter so handhaben – die FDP und insbesondere die Kollegin nen und Kollegen der verschiedenen, sich „Alternative“ nen nenden Gruppierungen hier im Haus, die auf diese Art und Weise ebenfalls einen parlamentarischen Beratungsdienst er halten. Das zeigt noch einmal, dass wir da, wo es formal kor rekt ist, selbstverständlich auch die Kolleginnen und Kolle gen der alternativen Seite bzw. diejenigen, die sich in unter schiedlichen Varianten so bezeichnen, fair und korrekt behan deln.
Es gibt darüber hinaus bei der SPD und der FDP verständli cherweise – das haben wir unterstützt – den Wunsch, dass die Geschäftsführer eine neue Funktionsbezeichnung bekommen, wodurch eine höhere Besoldung möglich ist. Dem haben wir ebenfalls zugestimmt. Wir unterstützen dieses Anliegen.
Zum Schluss – ich will die Redezeit, wie ich vorhin gesagt habe, gar nicht ausnutzen – möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass das im Entwurf vorliegende Gesetz für die Grünen selbst keinerlei Verbesserungen mit sich bringt; wir sind davon nicht betroffen. Wir haben Wert darauf gelegt, dass hier das im Parlament übliche Prozedere angewandt wird und dass – was beim vorherigen Tagesordnungspunkt ja sehr strit tig diskutiert wurde und strittig gestellt wurde – die AfD und die ABW korrekt behandelt werden und wir das selbstver ständlich korrekt machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, ver ehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits vor der Sommerpause den Dritten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2016 beschlossen. Heute geht es in Zweiter Beratung noch einmal um die technische Umsetzung der im Nachtrag be
Gern begründe ich nochmals die Gesetzesänderung. Dem Nachtrag konnten wir wegen § 79 Absatz 3 der Landesverfas sung die mit dem Gesetz erforderlichen Änderungen wegen des dort geregelten Bepackungsverbots nicht beifügen. Im Dritten Nachtrag wurden Stellen ausgebracht, die bislang im Landesbeamtengesetz und im Landesbesoldungsgesetz nicht beinhaltet waren.
Mit der Gesetzesänderung werden nun die formalen Voraus setzungen für die Umsetzung der Stellen geschaffen. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, statten wir die Landtagsfrak tionen – alle Landtagsfraktionen – und die Landtagsverwal tung ausreichend aus. Der Landtag ist somit formal wieder voll geschäftsfähig.
Das Gesetz verursacht keine zusätzlichen Kosten; diese sind bereits im Dritten Nachtrag etatisiert worden.
Meine Damen und Herren, eine gut arbeitende Regierung braucht kompetente und hoch qualifizierte Führungskräfte, um die anstehenden Herausforderungen erfolgreich bewälti gen zu können. Mit dem künftigen Staatssekretär im Innen ministerium, einem Baden-Württemberger, haben wir eine he rausragende Persönlichkeit mit außerordentlich guter Biogra fie. Er war Journalist, Diplomat, mit Europa- und Finanzpo litik befasst und in der freien Wirtschaft tätig – stets in her ausgehobenen Positionen. Diese breite Erfahrung, insbeson dere im Bereich Sicherheitstechnik und Terrorabwehr, ist et was wert und sollte es uns auch wert sein.
Das Amt des beamteten Staatssekretärs bei der obersten Lan desbehörde, deren Geschäftsbereich unser stellvertretender Ministerpräsident derzeit leitet – das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration –, weist eine zu der Funktion des Staatssekretärs, Staatsministers der Staatskanzlei ver gleichbare Verantwortung auf.
Meine Damen und Herren, diese hohen, vielzähligen Aufga ben können nur mit gutem Personal bewältigt werden. Sie die nen dem Land, und das ist auch gut so.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für uns umfasst dieser Gesetzentwurf zwei Teile. Den einen Teil würde ich einmal mit „Stärkung der Parlamentsarbeit“ überschreiben. Wir sind uns einig, dass wir die Stellen, die dafür ausgewiesen sind, für ein arbeitsfähiges Parlament brauchen, ein Parlament, das zu nehmend neuen Herausforderungen ausgesetzt ist, das mit dem neuen Medienzentrum erweiterte Aufgaben bekommen wird und im Hinblick auf die Komplexität politischer Abläu fe in der Zukunft zunehmend gefordert sein wird.
Diese Stellen sind angemessen. Wir werden deshalb dem Ge setzentwurf insoweit zustimmen. Die Stellen sind etatisiert, und ich glaube, es ist angemessen, dass wir so verfahren. Der Landtag von Baden-Württemberg ist eines der kostengüns tigsten Parlamente der Flächenländer in Deutschland.
Bei der Überschrift über den anderen Teil des Gesetzentwurfs fällt mir das schon etwas schwerer. Man könnte sie nennen: „Strobls kleine Staatskanzlei“ oder „StaMile“