Protokoll der Sitzung vom 20.05.2020

Beim besten Willen: Selbst als die Kommission zur Ermitt lung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, die KEF – die soll angeblich etwas davon verstehen –, eine Senkung vorge

schlagen hat – was wir dann natürlich auch mitgemacht hät ten; wir sind immer dafür, der KEF zu folgen –, hat Ihre Mehr heit auch der Senkung nicht zugestimmt.

(Zuruf: Ah!)

Dem geht es also wirklich noch immer gut, muss man sagen, und den anderen geht es unübersehbar schlecht. Wann, wenn nicht jetzt, wäre die Gelegenheit gewesen, diesen Vorwegab zug der Vergangenheit angehören zu lassen?

(Beifall – Zuruf: Sie wissen aber auch, dass die LFK am Rundfunkbeitrag hängt!)

Zuletzt ein Wort an die Adresse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dem ich ja durchaus verbunden war und bin. Aber es ist ein unwürdiges Schauspiel, dann jedes Mal mit irgend welchen Festspielen zu kommen und den Abgeordneten zu drohen, als ob dieser Vorwegabzug gebunden wäre. Da gibt es doch keine Finanzierungsbindung. Da hätte man natürlich etwas weniger von anderem, was wahrscheinlich nicht alles unbedingt notwendig ist, produzieren und die Festspiele noch immer bezahlen können. Diese Unbeweglichkeit ist für mich nicht nachvollziehbar. Denn auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein wenig nachdenken.

Wenn ich mit der jungen Generation rede – dazu habe ich reichlich Gelegenheit, schon in der Familie –, dann stelle ich fast mit ein bisschen Erschrecken bestenfalls Gleichgültigkeit fest, aber auch glatte Ablehnung gegenüber dem öffentlichrechtlichen Rundfunk. Die Inhalte werden konstant ignoriert, und dieser Generation gehört die Zukunft. Da wäre ich anstel le der Öffentlich-Rechtlichen auch etwas vorsichtig, in sol cher Unbeweglichkeit zu verharren, während sich der Teppich unter meinen Füßen bewegt.

Herr Abg. Dr. Goll, Herr Abg. Salomon würde gern eine Zwischenfrage stellen.

Das wird eine Schlussfrage sein, aber die können Sie natürlich gern stellen.

Herr Goll, vielen Dank. – Sie haben jetzt ausgeführt, dass der SWR – ich möchte Ih nen jetzt keine falschen Worte in den Mund legen – über aus reichende Mittel verfügt, und haben auch die KEF als Kron zeuge angeführt. Sie haben sich aber weder pro noch kontra Beitragserhöhung positioniert. Jetzt würde mich interessieren: Wie steht denn die FDP/DVP in Baden-Württemberg zur Bei tragserhöhung? Erkennen Sie an, dass der öffentlich-rechtli che Rundfunk weitere Mittel braucht, oder nicht?

Wir haben dazu schon im mer einen ganz einfachen Standpunkt gehabt: Wenn man die KEF hat, folgt man ihren Empfehlungen, oder man schafft sie ab. Aber sie zu hören und zu ignorieren, das machen wir we der in der einen noch in der anderen Richtung. Wir hören auf die KEF, weil das unsere Experten sind. Darum hätten wir die Beitragssenkung mitgemacht. Wenn eine Erhöhung vorge schlagen wird, machen wir die Erhöhung.

(Beifall – Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Das passt halt nicht zu Ihrer vorherigen Aussage, dass der SWR über genügend Geld verfügt!)

Das passt doch komplett dazu. Da entdeckt, glaube ich, au ßer Ihnen niemand einen Widerspruch.

Ich bedanke mich.

(Heiterkeit und Beifall)

Frau Staatsministerin Schop per, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordne ten! Ich denke, die medienpolitische Debatte hat jetzt natür lich schon einige Facetten an den Tag gebracht, die deutlich auseinandergehen. Bei Herrn Sänze hatte ich manchmal das Gefühl: Vielleicht hat er etwas Schlechtes gegessen, dass er solche Gedanken und Fantasien an den Tag legt.

(Beifall – Zuruf)

Herr Professor Goll, die Frage des Vorwegabzugs ist weidlich definiert und diskutiert worden, jetzt auch im Vorfeld dieses Gesetzentwurfs. Aber es ist einfach so: Der Vorwegabzug ist entsprechend definiert und ist für die technische und für die Infrastrukturausgabe vorgesehen. Daher wäre dort keine Mög lichkeit gewesen, diesen inhaltlichen Programmbereich, den man jetzt mit der Änderung des Landesmediengesetzes stärkt, zu stärken. Das ist der Punkt.

Auch die Frage der Rücklagen, ob man diese 20 Cent Absen kung des Rundfunkbeitrags macht oder nicht, haben damals die Ministerpräsidenten, glaube ich, in einer sehr langen Sit zung abgewogen. Diese Rücklagen sind in einen Extratopf ge packt worden und wurden jetzt nach und nach für die Finanzie rung herangezogen. Sie waren ein Segen auf der langen Stre cke – die Öffentlich-Rechtlichen hatten zehn Jahre lang kei ne Beitragserhöhung –, da tatsächlich den Öffentlich-Recht lichen nach und nach entsprechende Mittel zugegangen sind.

Wir sind jetzt in Baden-Württemberg schon über die entspre chende Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags hin aus. In Baden-Württemberg sind wir in der komfortablen La ge, dass wir die Erhöhungen, die die KEF vorgeschlagen hat, machen. Aber die Debatte ist, wie Herr Abg. Salomon ausge führt hat, in vielen Ländern noch nicht ausgestanden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist da natürlich in einer mehr als schwierigen Situation, auch wenn wir jetzt sehen – um jetzt wieder den Schwenk zum aktuellen Bezug hinzube kommen –: Wir haben momentan ein hohes Vertrauen in die Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen wie auch des pri vaten Rundfunks wie auch der entsprechenden Printmedien. Aber die Corona-Affäre – – Nein, das war eine andere.

(Heiterkeit – Zurufe)

Die Coronapandemie hat natürlich auch immense Auswirkun gen auf die Printmedien gehabt. Es ist genannt worden, dass sie steigende Nachfragezahlen haben. Aber die Basis, auf der sie sich normalerweise finanzieren, der Werbemarkt, ist mas siv eingebrochen. Sowohl der Hörfunk als auch die entspre chenden Printmedien waren bisher nicht in dem Gesetz mit einbezogen, weil sie wirtschaftlich halbwegs auf sicheren Fü ßen standen, sodass eine Unterstützung nicht nötig war. Das hat sich mit Corona geändert.

Wir müssen uns sehr genau überlegen, wie man im Bereich des privaten Hörfunks und vielleicht auch im Printmedienbe reich entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten schafft. Das hat aber jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nichts zu tun. Das ist eher eine Frage, die man mit der Wirtschaftsmi nisterin noch mal besprechen muss. Denn ich glaube, diese vielfältige Medienlandschaft in Baden-Württemberg, die wir heute zu Recht in den Mittelpunkt gerückt haben, hat in vie len Bereichen eine richtige Schlagseite, wobei wir nicht wis sen, wie manche aus dieser Situation herauskommen. Wir müssen bis zum Schluss durchdenken, was passiert, wenn die Werbemärkte nicht anlaufen. Im Bereich der Medienhäuser sind jetzt vorwiegend die Beschäftigten aus dem Marketing- und Werbebereich und der Akquise in Kurzarbeit. Denn auch dort weiß man: Wenn sie heute den Telefonhörer in die Hand nehmen und den Werbekunden sagen: „Wir hätten eine Akti on, könntet ihr diese bitte mit Werbung unterstützen?“, erhal ten sie als Antwort: „Schönen Gruß, danke schön, aber wir ha ben momentan kein Geld dafür; wir müssen unsere Finanzen absichern.“

Daher können wir bei diesem Thema noch nicht endgültig ei nen Haken dranmachen. Auch die Rundfunkkommission auf Bundesebene befasst sich mit der Frage, ob wir nicht auf Bun desebene noch entsprechende Maßnahmen machen müssen. Das wird uns leider noch eine Zeit lang begleiten, auch was Corona und die entsprechenden Möglichkeiten des Rundfunks anbelangt.

Ich will gar nicht auf die Historie eingehen; dazu ist weidlich ausgeführt worden. Ich glaube, dass wir wirklich einen Mei lenstein erreicht haben, indem wir 4,2 Millionen € für die pri vaten Sendeanstalten im Haushalt haben – die rechtlichen Vo raussetzungen haben Sie genannt –, damit wir die Qualität ent sprechend fördern in diesen zwanzigminütigen Blocks, die über die LFK an die Must-carry-Sender ausgereicht werden. Das ist immens wichtig, um den Qualitätsjournalismus zu för dern. Nun gibt es die Möglichkeit, genau dieses Geld aus un serem Haushalt über die LFK an die Sender auszugeben. Die LFK ist damit gestärkt. Das ist auch möglich – den Nachtrags haushalt haben Sie, Herr Abg. Haser angesprochen –, weil wir diese Gelder im Haushalt haben und diese Unterstützungs maßnahmen geben können.

Das hat nichts damit zu tun, dass wir uns gefälligen Journa lismus erkaufen wollten. Wir sind dankbar und froh um die se vielfältige Medienlandschaft. Wir sind dankbar und froh um die Medien, die wir hier haben. Darüber, dass sie auch kri tisch berichten, ärgert man sich manchmal. Aber es ist genau so wichtig, dass wir mit dieser vierten Gewalt im Staat ein ganz großes Korrektiv und einen wichtigen Beitrag für die Demokratie haben.

Daher bitte ich um die Unterstützung unseres Gesetzentwurfs und hoffe, dass wir eine breite Mehrheit hierfür im Haus fin den.

Danke schön.

(Beifall)

Meine Damen und Her ren, jetzt liegen in der Allgemeinen Aussprache keine Wort meldungen mehr vor.

Wir kommen in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/8010. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Stän digen Ausschusses, Drucksache 16/8035. Der Ausschuss emp fiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Ich schlage Ihnen vor, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Ab stimmung stelle. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 ist mehr heitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. Mai 2020 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesmediengesetzes“. – Mit der Überschrift sind Sie einverstanden.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt, und wir haben Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.

Zur Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses rufe ich jetzt noch einmal Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung der Ver fassung des Landes Baden-Württemberg – Drucksachen 16/7462, 16/8082

Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt.

(Zuruf – Heiterkeit)