Alexander Salomon
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Vielen Dank. – Frau Prä sidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer sich den Debattentitel angesehen hat – der so falsch ist wie Ihre Rede, die Sie gerade eben gehalten ha ben –, konnte noch den Eindruck haben, dass die Debatte halb wegs sachlich ablaufen könnte.
Aber man hat bei Ihnen direkt gespürt, welcher Hass, welche Abneigung gegen die Institution Ihnen aus jeder Pore sprüht.
Das ist natürlich etwas, wo man Sie mal wieder enttarnt hat, wo Sie sich selbst enttarnt haben
und was wir so nicht akzeptieren werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde auch nicht das machen, was man in den gesamten Foren der extremen Rechten nachlesen kann, die sich über das, was in SachsenAnhalt geschehen ist, wie über ein Weihnachtsgeschenk freu en – der parlamentarische Arm sitzt ja auch hier im Parlament. Deswegen gehe ich nicht auf Sie ein. Das Einzige, was man in diesen Zeiten für Sie haben kann, ist Mitleid.
Es geht uns darum – ich will noch einmal die harten Fakten nennen, da Sie diese verdreht haben –: Seit 2009 gab es kei ne Erhöhung des Rundfunkbeitrags, sondern sogar eine Sen kung im Jahr 2015, weil wir von der Gebühr zum Beitrag ge kommen sind. Es gab also genau das Gegenteil.
Aber um es jetzt noch einmal deutlich zu sagen: Das Parla ment hier hat sich vor ein paar Wochen in einer großen Mehr heit für die Erhöhung des Beitrags ausgesprochen.
Warum muss er erhöht werden? Nicht weil sich Parlamenta rierinnen und Parlamentarier oder Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten das so ausgedacht haben, sondern weil es eine unabhängige Kommission hierfür gibt, die sich genau an schaut, wie hoch der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, die auch Ausgabenwünsche streicht. Das kön nen Sie alles nachlesen, das ist alles transparent. Das können auch die Bürgerinnen und Bürger nachlesen, und sie können auch nachlesen, wofür der Beitrag von ARD, ZDF, Deutsch landfunk und Deutschlandradio eingesetzt wird.
Daher: Es ist ein transparentes Verfahren, es ist ein notwendi ges Verfahren, weil wir in den letzten elf Jahren die Inflation hatten
und weil wir ansonsten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf Verschleiß fahren würden. Es gab genug Sparrunden. Ich kann Ihnen als Rundfunkratsmitglied des SWR sagen, dass wir uns das wirklich nicht leicht gemacht haben. Auch zwi schen den Fraktionen gab es immer wieder Diskussionen. Das war ein harter Prozess. Dazu mussten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im SWR ihren Beitrag leisten.
Deswegen empfinde ich es fast schon als eine Unverschämt heit, vor allem diesen Menschen gegenüber, jetzt in dieser Zeit zu sagen: Wir wollen noch weitere Streichungen beim SWR, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Wir stellen uns dagegen. Wir brauchen einen starken öffent lich-rechtlichen Rundfunk gerade in diesen Zeiten.
Besonders während der Coronapandemie hat man gesehen, wie wichtig es ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger unab hängig, auch tagesaktuell informieren können
und dass sie auch Informationen tatsächlich als Faktencheck bekommen.
Aber man darf sie teilen, Frau Präsidentin. Das würde helfen.
Ich darf mich an dieser Stelle zumindest noch einmal im Na men meiner Fraktion – aber ich glaube, ich spreche da auch für die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen bis auf diese eine hier – bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedanken, auch bei
ihren Familien bedanken, die harte Zeiten durchgemacht ha ben.
Na ja, er kann ja weiter reden. Die Beleidigungen, die er äußert, sprechen in dem Rah men für sich. Sie sind ja auch die Meinung dieser angeblichen Alternative. Deswegen stimmt mein Eingangskommentar durch aus, auch wenn Sie da wiederum gleich eskaliert haben. Den Hass, den spürt man bei Ihnen. Der sprießt aus jeder Pore.
Ich darf Ihnen noch einmal sagen: Dagegen stellen wir uns. Wir werden uns weiterhin hinter den öffentlich-rechtlichen Rundfunk stellen.
Wir werden ihn auch weiterhin gegen jegliche Anfeindungen, gegen jegliche Angriffe verteidigen, weil der öffentlich-recht liche Rundfunk ein wesentlicher Baustein unserer Demokra tie ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang noch eine allge meine Aussage zu diesem Gesetzentwurf bzw. der momenta nen Situation an den Hochschulen in Baden-Württemberg ma chen.
Wir sprechen zu Recht über die Eltern, über die Kinder und Jugendlichen in den Schulen. Darauf müssen wir unser Au genmerk richten, aber auch auf die Studierenden an den Hoch schulen, die auch unter der Coronapandemie leiden. Diese sind meines Erachtens oft nicht so sehr im Blickfeld. Das müs sen wir uns in den nächsten Wochen und Monaten noch ein mal genauer anschauen.
Meine Fraktion – Ihre sicherlich auch – und ich bekommen zahlreiche E-Mails, zahlreiche Anrufe, zahlreiche Ansprachen von Studierenden, die natürlich zu Recht sagen: Im zweiten Semester, absehbar im dritten und höchstwahrscheinlich auch im vierten Semester sind die wesentlichen Veranstaltungen, ein Studienbetrieb, ein Studienleben, das auch dazugehört, so nicht umsetzbar. Das hinterlässt natürlich Spuren an den Hoch schulen und in den Biografien der Studierenden. Ich glaube, wir müssen in den nächsten Wochen und Monaten das Augen merk stark darauf richten.
Lassen Sie mich konkret zum Gesetzentwurf sagen: Wir ha ben im Ausschuss zwei Anmerkungen dazu gemacht, gerade zum ersten Teil – das habe ich eben gesagt –, nämlich dass wir den Studierenden zumindest in einer kleinen Angelegen heit etwas Zeitdruck nehmen. Die Prüfungsfristen an unseren Hochschulen können verlängert werden. Die Regelstudienzeit – das ist durchaus wichtig, beispielsweise für das BAföG – kann und wird auch erhöht werden. Wir haben dem Ministe rium die Möglichkeit gegeben, im Sommersemester noch ein mal ad hoc zu reagieren, wenn das Parlament nach der Wahl durch Koalitionsverhandlungen so nicht zusammentreten kann. Dadurch hat man da relativ früh Gewissheit.
Lassen Sie mich noch etwas sagen: Die Debatten in den letz ten Wochen haben mich an manchen Stellen etwas irritiert, nämlich an zwei Punkten. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit, Onlineprüfungen rechtssicher durchzuführen. Wir führen einen Auffangtatbestand ins Gesetz ein, damit die Studierenden, damit die Hochschulen Rechtssicherheit haben. Das geschieht meines Erachtens mit Augenmaß. Da muss man nicht mehr ins Detail gehen. Das Gesetz verhindert keine On lineprüfung; das will ich in dieser Sache klipp und klar dar stellen. Vielmehr schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass es nicht zu einer Rechtsunsicherheit kommt, wenn für die Stu dierenden die Prüfungen im Frühjahr – oder auch schon jetzt – anstehen.
Auf eine andere Angelegenheit möchte ich an dieser Stelle auch noch eingehen, weil es in den Zeitungen an diversen Stellen angesprochen worden ist, nämlich das Thema Tier schutz. Die Regelung, die wir im Hochschulrechtsänderungs gesetz des Landes vorgesehen haben, ist wirklich angemes
sen und wird in anderen Ländern schon so oder ähnlich um gesetzt.
Ich darf an dieser Stelle noch einmal betonen: Die Regelung ist mit Bedacht und Weitsicht getroffen worden. Für die Stu dierenden, die ausdrücklich sagen: „Ich möchte für meine Lehre keine getöteten Tiere in Anspruch nehmen; das will ich nicht“, muss zusätzlich eine Alternativmethode zur Verfügung gestellt werden, bzw. diejenigen müssen eine alternative Prü fung ablegen. Das ist etwas, was wirklich nur partiell zutrifft; es wird nicht für die Mehrheit zutreffen.
Es gibt Ausnahmen, z. B. dann, wenn das für den Beruf spä ter notwendig ist. Deswegen noch einmal die klare Betonung – auch an all diejenigen, die sich in den letzten Wochen und Monaten entsprechend geäußert haben –: Wenn man in das Gesetz schaut, stellt man fest, dass die Regelung für Ausnah men getroffen worden ist. Denjenigen, die wissentlich und willentlich das Gegenteil behaupten, sage ich: Das ist in die ser Sache fast schon unredlich; das ist diffamierend mit Blick darauf, was wirklich notwendig ist, was im Grundgesetz steht, nämlich den Tierschutz.
Ich bitte noch einmal alle: Lassen Sie uns in den Dialog ge hen! Schauen Sie sich den konkreten Paragrafen an! Dann werden Sie sehen: Das funktioniert in anderen Ländern. Das wird auch in Baden-Württemberg funktionieren. Der Paragraf wird keine Lehre verhindern. Er bezieht sich – das ist im Ge setz ausgeschlossen – ausdrücklich nicht auf die Forschung.
Daher haben wir ein rundes, gutes Gesetz.
Ja, Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Ich bedanke mich für das komplette Verfahren. Ich hoffe, dass wir den Gesetzentwurf heute mit großer Mehrheit verabschieden können und damit unseren Hochschulen gerade in den Bereichen Klimaschutz, Nachhal tigkeit und Tierschutz etwas an die Seite geben und für eine gute Wissenschaft in Baden-Württemberg sorgen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolle ginnen und Kollegen! Wir beraten heute das im Entwurf vor liegende Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Karlsru her Instituts für Technologie, des KIT. Das ist ein ganz beson derer Augenblick für einen Karlsruher Abgeordneten.
Ich darf Ihnen noch kurz eine kleine Einführung geben. Si cherlich werden Sie schon vom KIT gehört haben. Aber ich sage Ihnen noch etwas zum Hintergrund, wenn Sie Ihre Kennt nisse etwas auffrischen wollen.
Das KIT ist eine ganz besondere Institution. Es ist nämlich d i e Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft. Das sage ich einerseits, weil der Präsident des KIT, Herr Han selka, das an jeder Stelle eigens betont, und zwar zu Recht. Das sage ich andererseits, weil das in der deutschen Hoch schul- und Wissenschaftslandschaft eine ganz besondere Ver bindung ist, denn dort trifft ein Großforschungsbereich, der ansonsten in der Zuständigkeit des Bundes liegt, auf eine Uni versität in der Zuständigkeit des Landes, wie Sie wissen.
Dass das gar keine banale Konstruktion ist, kann man durch aus daran sehen, dass es in den letzten Jahren immer wieder Fragen wie diese gab: Wie darf in einer solchen Konstellati on das Personal eingesetzt werden? Wie dürfen Finanzen zwi schen Großforschung und Universität eingesetzt werden, um tatsächlich das bestmögliche Resultat zu erzielen?
Die Fusion, die wir 2009 hier im Land zwischen der Großfor schung und der Universität Karlsruhe eingeleitet haben, er reicht jetzt die nächste Stufe. Die Fusion wird weiter voran getrieben. Es gibt noch immer Bedarf für eine weitere Ver schränkung. Aber ich glaube, durch das Zweite KIT-Weiter entwicklungsgesetz kommen wir dabei ein großes Stück vo ran.
Wir schaffen jetzt zum ersten Mal einen einheitlichen Perso nalkörper und auch ein Rechtsregime, das im KIT einheitlich angewandt werden kann. Das erleichtert doch die eine oder andere Sache, vor allem in der Forschung bzw. beim Einsatz des Personals zwischen Großforschung und Universität.
Für diese Einzigartigkeit in der deutschen Hochschulland schaft steht auch, dass wir jetzt eine KIT-Professur haben. Das ist noch einmal etwas ganz anderes, damit wir diesen Rechts rahmen überhaupt ausschöpfen können. Das ist, glaube ich, etwas ganz Besonderes und vielleicht auch vorbildhaft für an dere Institutionen. Ich glaube, daraus kann etwas entstehen.
Wir hatten gerade eine Schuldebatte. Im Schulbereich sieht man immer wieder, dass es Fragen zur Zuständigkeit von Bund oder Ländern gibt. Im Hochschulbereich ist es ganz wichtig, dass wir vorangehen und zeigen, dass das gehen kann, wenn man will. Man sieht, was wir dabei an Potenzial und Energie tatsächlich freisetzen können.
Noch ganz kurz zum Schluss der kleine Hinweis, dass das nicht nur Forschung und Lehre betrifft. Dem KIT ist auch noch etwas anderes stets wichtig; auch das müssen wir betonen. Wir haben heute bereits das Landeshochschulgesetz thematisiert, in das wir Innovation als Aufgabe hineingeschrieben haben. Das KIT hat das Thema Innovation schon zuvor besetzt und möchte es als drittes Standbein weiterhin besetzen. Das wird in diesem Rahmen auch möglich sein, sogar noch verstärkt.
Ich glaube, da können wir ein ziemliches Potenzial für BadenWürttemberg, für Deutschland und für Europa heben, denn gerade im Großforschungsbereich am KIT werden die großen Fragen unserer Menschheit – wie können wir Energieversor gung und Klimaschutz bewerkstelligen? – behandelt. Da er warten wir in den nächsten Jahren und Jahrzehnten tatsäch lich Lösungen, die einen Durchbruch in diesem Bereich nä her rücken lassen.
Daher wünsche ich dem KIT, dem dortigen Personal und der Institution insgesamt alles Gute und hoffe, dass wir heute ei nen weiteren großen Schritt getan haben werden.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das im Entwurf vor liegende Gesetz zu dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge kommt erst einmal simpel daher. Kurzum: Es geht darum, dass der Rundfunkbeitrag von derzeit 17,50 € auf 18,36 € pro Monat erhöht werden soll. Es ist also eine Erhöhung um 86 Cent vorgesehen.
Es ist aber nicht mehr ganz so simpel, wenn man auch einmal auf die Entwicklung hinter diesem Gesetz schaut. Der vorge schlagene Betrag beruht auf einer Empfehlung der Kommis sion zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstal ten; das ist eine unabhängige Institution. Das heißt, der Be trag ist nicht politisch ausgehandelt, sondern basiert – das ist das Wichtige – auf den Anforderungen, Herausforderungen und auch Ansprüchen, die wir alle an den öffentlich-rechtli chen Rundfunk stellen.
Wenn man noch etwas weiter schaut, muss man noch mal zwei Wegmarken in der zeitlichen Historie betrachten, damit man versteht, warum wir jetzt zu einer Beitragserhöhung kommen müssen.
Die erste Wegmarke ist im Jahr 2015. Auch damals ging es um den Rundfunkbeitrag. Er wurde von 17,98 € auf 17,50 € abgesenkt. Damals ist man der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten nicht gefolgt, sondern hat man eine stärkere Verringerung vorge nommen. Das führt auch dazu – das wurde damals auch in dem Bericht der Kommission beschrieben –, dass man später viel deutlicher erhöhen muss.
Jetzt müssen wir aber noch ein Stückchen weiter zurückge hen, nämlich zur Rundfunkgebühr vor dem Rundfunkbeitrag – ins Jahr 2009. Damals lag der Beitrag zum letzten Mal auf den erwähnten 17,98 €, und damals ist eine Anpassung erfolgt. Wir müssen also elf Jahre zurückgehen, um zur letzten Erhö hung des Rundfunkbeitrags zu kommen.
Das soll Ihnen verdeutlichen: Wir befinden uns in einer seit elf Jahren andauernden Stagnation des Rundfunkbeitrags. Das hat dazu geführt – um es noch bildhafter zu machen, weil wir das auch im SWR seit zehn Jahren debattieren –, dass wir von Jahr zu Jahr in jedem Haushalt des SWR zu weiteren Einspar maßnahmen kommen mussten. Es waren harte Einsparmaß nahmen, die im SWR erfolgt sind. Diese sind zusammen mit dem Personalrat, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfolgt. Aber ich glaube, dem SWR gebühren noch einmal der Respekt und der Dank von unserer Seite dafür, wie das dort erfolgt ist. Es ist also nicht an der Qualität des SWR und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gespart worden,
sondern man hat probiert, mit einer geringeren Mittelausstat tung und weniger Möglichkeiten mindestens das Gleiche he rauszuholen. Deshalb gebührt der Dank der Führung des SWR sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Um es Ihnen noch ein bisschen plastischer zu machen: Das Jahr 2009 liegt ja einigermaßen lange zurück. Sie werden sich hoffentlich alle noch recht gut entsinnen. Im Jahr 2009 waren Blu-Ray-Discs noch der letzte Schrei – von denen redet heu te niemand mehr –,
im Jahr 2009 gab es weder Netflix Deutschland noch Insta gram als Social Media Portal. Man kann auch noch weiter ge hen: Es gab damals sogar noch „Wetten, dass...?“ mit Tho mas Gottschalk.
Und zusätzlich, um das noch ein bisschen klarer zu machen: Der Ministerpräsident hieß damals Günther Oettinger. Wolf gang Reinhart ist leider nicht da, aber er war damals im Staats ministerium für dieses Thema zuständig. Er hat dazu auch die Staatsverträge verhandelt und im Landtag vertreten. Sie se hen also: 2009 ist ziemlich weit zurück.
Es gibt bestimmt Nostalgikerinnen und Nostalgiker, die sich dahin zurücksehnen, aber medienpolitisch ist diese Zeit nicht nur eine Welt zurück, sondern mindestens – –
Stimmt, das kommt auch noch dazu. Herr Schuster war Oberbürgermeister in Stuttgart.
Aber wir kommen nicht zurück in diese Zeiten.
Die Welt dreht sich weiter, und um es Ihnen noch einmal zu verdeutlichen – –
Ich sehe schon: Die damaligen Zeiten waren für manche hier vorn doch schöner.
Um es noch deutlicher zu machen: Im Vergleich mit dem Jahr 2009 befinden wir uns heute nicht nur in einer anderen Welt, sondern in ganz anderen Universen. Medienpolitisch gespro chen geht es auch dahin: Wir haben in diesem Jahr den Rund funkstaatsvertrag durch den Medienstaatsvertrag ersetzt und sind vom Rundfunkbegriff zum Medienbegriff gekommen. Heute werden Filme und andere Bewegtbildformate ganz an ders produziert und ganz anders gestaltet als früher. Wir ha ben große Streamingportale und ganz große Plattformen. Wir haben Influencer, von denen im Jahr 2009 in diesem Fall noch niemand so gesprochen hat.
Ich glaube, es ist noch einmal deutlich zu machen – damit es klar ist –: Wir haben neue Herausforderungen an den öffentlichrechtlichen Rundfunk, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich ihnen stellen.
Allerdings hat sich noch nicht alles dermaßen verändert, son dern – ich finde es wichtig, das gerade in der Coronapande mie noch einmal zu sagen – die Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks – vielleicht mag das eine Binse sein – war noch nie so hoch wie zu dieser Zeit. Der öffentlich-recht liche Rundfunk gibt den Menschen Halt und Orientierung, in formiert sie objektiv, kann auch einmal den Faktencheck aus halten, weil sich die Menschen dort tatsächlich an den Infor mationen orientieren und recherchieren. Auch die Bundes kanzlerin hat in ihren Reden mittlerweile entdeckt, dass es da auch aufstrebende Youtuber und Influencerinnen gibt, wie sie gesagt hat – wie Mai Thi Nguyen-Kim, die meines Erachtens für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht.
Es ist unsere Aufgabe, es ist meines Erachtens unsere Pflicht, das zu stärken, was im öffentlich-rechtlichen Rundfunk steckt, nämlich die Informationen der Bevölkerung als wesentlicher Baustein unserer Demokratie. Deshalb bitte ich Sie um Zu stimmung zu dem Gesetz. Ich bitte auch andere Landtage um Zustimmung.
Ein paar Landesparlamente haben schon gestern zugestimmt: das Abgeordnetenhaus von Berlin und der Landtag des Saar landes. Wir alle schauen jetzt nach Sachsen-Anhalt. Ich ap pelliere auch an die Kolleginnen und Kollegen in SachsenAnhalt, dem Gesetz, dem Staatsvertrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich wi derstehe der Verlockung, Ihnen jetzt noch den Rest zu erzäh len,
was in diesem Gesetz steht. Ich werde nur einige Punkte he rausgreifen.
Am Anfang möchte ich an die Rede der Frau Ministerin an knüpfen. Gesetze sind kein Selbstzweck, sind nicht für sich selbst da und dienen nicht sich selbst, sondern immer den Menschen, an die sie adressiert sind. So ist es auch in diesem Fall. Das Landeshochschulgesetz soll vor allem unserer Wis senschaft, Forschung und Lehre dienen und diese stärken.
Was meine ich damit genau? Wir haben in den letzten Wo chen, Monaten und erst gestern die Meldungen über den Impf stoff gegen das Coronavirus mitverfolgt, der bei CureVac, der bei BioNTech und der weltweit entwickelt wird.
Wir haben in den letzten Monaten auch zu Recht die Bedeu tung der gesellschaftlich wichtigen Bereiche Pflege, Medizin und Gesundheitswirtschaft insgesamt, aber darüber hinaus auch der Gastronomie, der Kultur und der Wirtschaft gesehen, die man vorher vielleicht oftmals unterschätzt hat. Wir haben gesehen, welche Bedeutung diese gesellschaftlichen Bereiche für unser Gemeinwohl, für unsere Gesellschaft haben.
Meines Erachtens ist dabei oftmals die Wissenschaft – bis auf ein paar mediale Leuchtfeuer, die es durchaus gab – zu kurz gekommen, und das, obwohl – das darf man durchaus festhal ten; das darf ich zumindest für mich festhalten – mir die Wis senschaft und uns die Wissenschaft durchaus Halt gegeben hat, eine Orientierung gegeben hat, immer mit Antworten da war, die in dieser Zeit aber nicht immer unverrückbar waren. Man muss auch sehen: Wissenschaft ist keine allgemeingül tige Religion oder irgendetwas in dieser Richtung, sondern Wissenschaft muss den Stand der Information, der Technik wiedergeben, muss informieren, muss die Menschen führen und aufzeigen, was aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten ein möglicher, ein richtiger Weg ist.
Dabei sind die Meldungen, die wir von BioNTech und Cure Vac bekommen haben, keine Selbstverständlichkeit. Wir dür fen nicht annehmen, dass der Weg sowieso dahin geführt hät te.
Es ist, denke ich, wichtig, festzuhalten: Diese Meldungen, die wir über den Impfstoff haben, die Meldungen, die wir in der Technik allgemein, aber auch in den Gesellschaftswissen schaften haben, beginnen bei uns in Baden-Württemberg, in Deutschland und weltweit in den Vorlesungssälen, in den Se minarräumen, in den Laboren.
Die Wissenschaft beginnt bei uns an den Hochschulen, an den Wissenschaftseinrichtungen. Deswegen sind Unternehmen wie BioNTech, wie CureVac natürlich wirtschaftliche Erfolgs geschichten;
sie zeigen aber auch zusätzlich, dass wir gerade die Kraft und die Innovation aus der Wissenschaft ziehen. Deswegen sind CureVac und BioNTech vor allem Erfolgsgeschichten der Wissenschaft. Das sollten wir meines Erachtens noch einmal herausarbeiten.
Dabei ist auch noch einmal zu betonen, dass die Innovations kraft – damit knüpfe ich wieder an den Anfang an – ein we sentliches Merkmal ist. Wir werden nicht über die Größe, über die Mittelhöhe mit anderen Nationen, Regionen auf der Welt
konkurrieren können, sondern wir müssen mit innovativen, mit klugen Köpfen darauf reagieren. Dafür haben wir auch gute Beispiele.
Deswegen haben wir zu den Aufgaben im Gesetz verankert – die Frau Ministerin hat es ausgeführt –, dass die Innovation auch zukünftig ein wesentlicher Gesichtspunkt unserer Hoch schulen ist. Die Hochschulen haben in diesem Bereich bereits viel gemacht.
Wir verstärken diesen Bereich um eine zweite Aufgabe, in dem wir in diesem Gesetzentwurf den Aufgaben der Hoch schulen insgesamt ein Update gegeben haben – das ist ein zweiter großer Punkt, den es zu unterstützen gilt –, nämlich in dem Thema Nachhaltigkeit und damit auch in dem Thema Klimaschutz. Das ist eine weitere große Herausforderung, vor der wir weltweit stehen, vor der wir in Baden-Württemberg stehen.
Auch dieses Thema haben wir in diesem Gesetzentwurf zen tral verankert, haben es zur Aufgabe der Rektorate – es ist al so zukünftig Chefsache bzw. Chefinnensache – gemacht. Es ist – so glaube ich – wichtig, dass wir in Zukunft solche Auf gaben noch mehr in den Hochschulen, mit den Hochschulen, mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, mit den Studierenden zusammen denken. Dann schaffen wir diese Auf gaben auch. Das sind große Aufgaben. Da müssen wir auch auf die Innovationsfähigkeit und auf die Kraft unserer Hoch schulen setzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde unter den Aufgaben noch ein dritter wichtiger Punkt definiert: das The ma Tierschutz. Gerade Baden-Württemberg hat hier eine be sondere Rolle, weil wir sehr forschungsstark sind, in der Ver gangenheit einen sehr hohen Tierverbrauch hatten. Wir müs sen darauf reagieren, indem wir unseren Hochschulen in der Lehre die Möglichkeit geben, wenn es vergleichbare adäqua te Methoden gibt, dass diese auch eingesetzt werden können, damit die Studierenden in unserem Land auch ein Studium ohne Tierversuche absolvieren können.
Auch das ist meines Erachtens ein wesentlicher Erfolg und ist tatsächlich eine Ausformung des im Grundgesetz verankerten Tierschutzrechts. Das haben wir jetzt auch in das Landeshoch schulgesetz eingeführt, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich zum Schluss bitte noch kurz Folgendes sa gen. Das Landeshochschulgesetz, wie es Ihnen jetzt vorliegt, ist ein starkes Zeichen für unseren Wissenschafts- und For schungsstandort. Wir werden weiter daran arbeiten – das ha ben wir ganz stark vor –, dass wir unsere Erfolgsgeschichten, von denen CureVac nur ein Beispiel von vielen ist, in diesem Land fortführen können.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und dann auf die zweite Lesung hier im Plenum.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Fall sagt der Titel des Gesetzes schon viel darüber aus – eine Über schrift ist in diesem Fall, glaube ich, wichtig –: Was lange währt, wird endlich zumindest ein guter Kompromiss. Ich glaube, das subsumiert das, was wir heute in diesem neuen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutsch land thematisieren, den Kern des Gesamten. Wichtig ist, fest zuhalten, dass wir von dem alten Rundfunkbegriff – grundge setzlich ist ja gar nicht festgelegt, was Rundfunk ist, sondern das ist darüber gestaltet worden, was lange Zeit, nach der Grundgesetzgebung, als Rundfunk verstanden worden ist – abkommen.
Jetzt wird nachgeholt, was wir in den letzten Jahren weltweit, aber auch in Deutschland sehen, nämlich dass der Rundfunk nicht mehr klassisch ist – was wir mit dem öffentlich-rechtli chen Rundfunk und mit den Privaten hatten –, sondern dass der Medienstandort und die Medienentwicklung weiter vor angeschritten sind. Deswegen ist es gut, dass wir jetzt einen zwischen den Ländern vereinbarten Kompromiss vorliegen haben, den wir thematisieren, den wir besprechen können. Deshalb ist das, glaube ich, ein guter Tag für die Medienord nung in Deutschland.
Etwas Konkretes möchte ich in diesem Fall herausgreifen, und das sind die Medienintermediäre. Denn das ist, glaube ich, die am weitesten gehende Regelung, die wir in diesem Staatsver trag bzw. in diesem Gesetz haben. Da geht es, einmal ganz prägnant gesagt, um die Googles und die Facebooks dieser Welt, um die Großen, die eine Gatekeeper-Funktion haben. Was heißt das? Das sind die, die für Nachrichten und Infor mationen eine gewisse Bündelungsfunktion haben und die In formationen an die Nutzerinnen und Nutzer, also an uns, die Verbraucherinnen und Verbraucher, weitergeben und damit auch eine wichtige Rolle in dieser Medienstruktur haben und auch Einfluss nehmen können.
Ich habe letztens eine Reportage gesehen, in der es darum ging, wie Facebook anlässlich von Wahlen in den USA im Rahmen einer Studie wissenschaftlich untersucht hat, wie An zeigen in sozialen Medien das Wahlverhalten beeinflussen können. Da wurde manchen Nutzerinnen und Nutzern einfach ein „I Voted“-Button neben dem Bild von Freundinnen und
Freunden angezeigt, anderen wurde er nicht angezeigt. An geblich hat das dazu geführt – nehmen wir mal an, dass es so war –, dass mehrere Hunderttausend Nutzerinnen und Nutzer zur Wahl gegangen sind. Daran sieht man einmal die Bedeu tung.
Jetzt ist das mit den Medienintermediären in der neuen Medien ordnung auch niedergeschrieben. Meines Erachtens führt das aber zu einer grundsätzlichen Debatte. Man hat sich gewis sermaßen auf eine Basis konsolidiert, aber grundsätzlich sind die Fragen noch nicht geklärt. Da ist nur die E-CommerceRichtlinie zu nennen, die noch von der Europäischen Union kommt, da sind weitere Fragestellungen, wie man – – Gera de in diesem Fall ist das ein Stichwort, worunter man auch „Überwachungskapitalismus“ subsumiert.
Ich glaube, darüber müssen wir uns auch in den Landesparla menten stärker unterhalten. Denn der Rundfunkbegriff mit der Zuständigkeit der Länder hat sich dadurch weiterentwickelt. In diesem Fall hat man meines Erachtens die Zuständigkeiten zwischen Bund und Land noch nicht ordentlich und abschlie ßend geregelt. – Der nächste Tagesordnungspunkt wirft ein bisschen seine Schatten voraus.
Deswegen wäre es wichtig, dass wir uns gerade mit diesem wichtigen und gerade für die Demokratie essenziellen Thema – der Frage, wie Informationen gebündelt werden, wer Zugriff auf diese Informationen hat und wie diese auch demokratisch legitimierten Funktionen stattfinden können – in Zukunft noch weiter auseinandersetzen und uns weiter austauschen.
Konkret müssen wir über diesen Gesetzentwurf nicht weiter reden, weil er unter dem Strich – darüber gab es verschiede ne Debatten – meines Erachtens ein durchaus adäquater und guter Kompromiss in dieser Zeit ist.
Wie so oft gilt: Nach einem Gesetz ist vor dem nächsten Ge setz. Deswegen hoffe ich, dass wir dann auch in diese Debat te weiter einsteigen können.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Dem Grunde nach müsste ich mich in der zweiten Lesung eigentlich nur den Aus führungen der ersten Lesung anschließen. Die Kollegin Ste fanie Seemann hat für meine Fraktion gesprochen.
Jetzt haben wir aber vorhin in der Mittagspause eine Aus schusssitzung gehabt. Wir haben die fachsemestergebundene Studien- und Prüfungsleistung, die wir bereits in das Gesetz eingefügt haben, für die im Sommersemester 2020 einge schriebenen Studierenden um ein Semester erhöht. Dies wird nun um eine grundsätzliche Regelung ergänzt, nämlich durch eine Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit um ein Se mester.
Warum haben wir das gemacht? Wir hatten Signale von der Bundesregierung, dass es bei der Förderung der Studierenden die Möglichkeiten geben soll, dass das BAföG für Studieren de um ein Semester verlängert wird, wenn sie aufgrund der Coronapandemie keine oder nur sehr wenige Studienprüfungs leistungen ablegen konnten. Dafür muss der Bundesgesetzge ber für die eingeschriebenen Studierenden die Möglichkeit schaffen.
Nun haben wir die Signale bekommen, dass dem erst einmal nicht so ist, dass es aber durchaus Möglichkeiten gibt, wenn die Länder dies gesetzlich regeln. Das ist gar nicht so einfach, weil wir seit dem Jahr 2015 die Regelung haben, dass der Bund allein für das BAföG zuständig ist. Das ist erst einmal eine positive Regelung für die Länder, weil es finanziell durchaus attraktiv war, dass der Bund das regelt. Jetzt hat der Bund aber keine Regelung gemacht. Deshalb haben wir – die CDU-Fraktion und die Fraktion GRÜNE – einen Änderungs antrag eingebracht, der im Wesentlichen diesen Punkt regelt, die Semesterzahl in der individuellen Regelstudienzeit um eins zu erhöhen.
Die Abstimmung im Ausschuss vorhin war einstimmig, wenn ich es richtig im Kopf habe. Dies ist also zusammen mit den Kollegen von der Opposition angenommen worden. Ich glau be, wir haben in diesem Bereich keinen Dissens.
In anderen Punkten haben wir das schon. Das müssen wir beim nächsten Gesetzgebungsverfahren besprechen.
Mir sei durchaus ein Hinweis an den Bund erlaubt – weil wir auch immer wieder über das Thema Föderalismus und über Strukturen und Zuständigkeiten im Bildungs- und Wissen schaftsbereich sprechen –: Gerade da, wo der Bund, wie ich gerade ausgeführt habe, die Regelungsmöglichkeiten hat, hat er diesmal keine Regelung getroffen.
Wir haben ansonsten immer wieder die Debatten, dass sich der Bundesgesetzgeber dort, wo er keine Zuständigkeit hat, nämlich im Schulbereich, im Bildungsbereich, einmischen möchte – durchaus mit adäquaten und probaten Mitteln im Sinne von hohen Zuwendungen, die dort vorhanden sind. Aber meines Erachtens sollte sich der Bundesgesetzgeber auf das konzentrieren, wofür er die Zuständigkeit hat. Das würde uns allen erst einmal helfen. – Sei’s drum, machen wir einen Ha ken dran.
Wir haben diese Regelung für die Studierenden im Land ge troffen. Es freut mich, dass diejenigen, die unter der Corona pandemie leiden und ihr Studium nicht in dem Maße fortset zen können, nicht auch noch ein finanzielles Problem bekom men, sondern sagen können: Das Semester wird in meiner in dividuellen Regelstudienzeit dazugezählt.
Daher denke ich, dass wir eine durchaus gute Lösung gefun den haben. Insgesamt macht dies den Gesetzentwurf noch et was runder.
Vielen Dank.
Große Erwartungen, vie len Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehr ten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Wo ran erinnern wir uns? Was bleibt im Gedächtnis hängen? Das sind die Erlebnisse und Erfahrungen mit der Familie und mit Freunden. Das sind Konzerte, Feste, Theaterstücke oder Fil me, die wir zusammen erlebt haben. All diese Erfahrungen und Erlebnisse leben von direkter Nähe.
Leider können wir im Moment nur wenige solcher Momente teilen. Dies wird sich höchstwahrscheinlich in den nächsten Monaten – wie wir in der vorherigen Debatte gehört haben – fortsetzen.
Die Folgen für die Kultur stehen dabei symbolisch für das, was uns Corona abverlangt. Dabei geht es gar nicht um eine Konkurrenz der Themen; alle Themen sind in Zeiten von Kri se und Not gleichermaßen anzunehmen und abzuhandeln, und alle Themen bedürfen des direkten Einwirkens. Aber ich glau be, im Bereich Kultur und beim Stichwort Nähe sieht man die Besonderheit der Situation.
Das Coronavirus trifft den Kern dessen, was Kunst und Kul tur ausmacht: das physische Zusammenkommen von Men schen an einem Ort. Kultur erlebt man mit dem gesamten Kör per und allen Sinnen – hören, sehen, riechen –, Kultur bringt Menschen zusammen, Kultur verbindet.
Das sieht man vor allem an Konzerten. Jetzt geht es nicht um meine und Ihre Erlebnisse, aber beispielsweise werden in die sem Jahr DAS FEST bei mir in Karlsruhe oder die Schloss festspiele Ettlingen ausfallen. Man könnte weitere Beispiele auch aus Ihren Wahlkreisen – auch in Ulm werden Veranstal tungen ausfallen – nennen. Das schmerzt uns alle sehr; denn durch Wärme und Schweiß wird aus Gesellschaft eine Ge meinschaft. Kultur schweißt somit sprichwörtlich die Gesell schaft zusammen.
Vielen Dank. – Aber Sie alle werden die Nachrichten aus dem Kulturbereich vernommen haben. Besonders intensiv und prägend waren für mich die Beiträge, die ich von Chorsänge rinnen und Chorsängern bekommen habe, die noch einmal dargestellt haben, welches Gefühl, welche Emotionen dabei sind, wenn man in der Zugehörigkeit zu einem größeren Ge samtkörper – dem Chor – gemeinsam singen kann. Dieses Er lebnis fehlt jetzt. Auch der gemeinsame Austausch, den man nach dem gemeinsamen Singen hat, fehlt. Daran sieht man, welche Effekte das auch in diesem Fall haben wird.
Also, erwähnt wurde: Kultur lebt von Nähe. Daher geht es nicht um Kultur mit Abstand, sondern – wie auch zutreffend vonseiten des Wissenschafts- und Kunstministeriums erwähnt worden ist – es geht um Kultur trotz Abstand. Dabei hilft auch nicht, dass man – diese Rückmeldung erhalte ich oftmals – mithilfe der Digitalisierung einige dieser Punkte auffangen kann.
Digitalisierung hilft sicherlich in manchen Bereichen weiter, beispielsweise, dass man Events, Veranstaltungen digital über tragen kann. Aber Kultur lebt, wie gesagt, von diesem Mo ment, von diesen Erfahrungen, vom gemeinsamen Teilen sol cher Momente. Daher kann Digitalisierung höchstens ein wei teres Instrument sein, ein weiteres Medium, eine weitere Di mension in dieser Fragestellung, aber es gibt kein Entwederoder, sondern wir müssen dies zusammen denken. Solche For mate sind also durchaus zu begrüßen; aber Kultur lebt von ört licher Präsenz, meine Damen und Herren.
Verstehen Sie es nicht falsch: Kultur lebt auch nicht vom Klat schen, was wir derzeit oftmals bei Debatten sehen
darauf habe ich nur gewartet, dass Sie das machen; vielen Dank für die Vorlage –, sondern wir, die Politik und vor allem auch die Landespolitik, können direkt helfen. Das ist in die sem Fall mit dem „Masterplan Kultur Baden-Württemberg“ passiert. Damit können wir Kultur – genauso wie auch in der Pflege; auch dort ist Baden-Württemberg Vorreiter – unter stützen. Der Masterplan eröffnet nämlich eine differenzierte Öffnungsperspektive.
Diese Differenzierung ist entscheidend. Denn der Kunst- und Kulturbereich ist vielfältig. Singen im Chor – wie erwähnt – und Autokinos bringen in Coronazeiten unterschiedliche An forderungen mit sich.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Bei diesem Differen zieren leitet uns der Infektionsschutz. Das hat der Minister präsident vorhin auch noch einmal deutlich herübergebracht. Forderungen nach Pauschalöffnungen sind unseres Erachtens unangebracht. Vielmehr müssen wir schauen – – Da leitet uns das Beispiel Kupferzell, das war gestern auch noch mal in den Nachrichten. Dort waren, wie es aussieht, während eines Kon zerts von einem sogenannten Superspreader, der das Virus weitergegeben hat, weitere Personen – wahrscheinlich meh rere Hundert – infiziert worden. Es gibt jetzt auch eine Unter suchung dazu.
Daher muss man an dieser Stelle noch einmal sagen: Der In fektionsschutz bedeutet für uns eine Verantwortung. Dieser Verantwortung wird das Wissenschaftsministerium mit unse rer Staatssekretärin Frau Olschowski und Ministerin Bauer und wird die gesamte Landesregierung unter unserem Minis terpräsidenten gerecht. Sie haben das im Blick und stehen an der Seite von Kunst und Kultur, meine Damen und Herren.
Was heißt das nun konkret? Da gibt es einen Dreiklang: Öff nen da, wo es vertretbar ist. Wir haben angefangen mit den Museen, den Freilichtmuseen, den Archiven, den Bibliothe ken, den Ausstellungshäusern – also dort, wo es auch aufgrund des Platzes und mithilfe der Schutzvorkehrungen durchaus möglich ist, dass man wieder zusammenkommt. Wir haben bei professionellen Theatern und Orchestern wieder einen Pro benbetrieb unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen er möglicht.
Aber ich möchte auch klar sagen: Diese Verantwortung muss allen hier auch klar sein. Kupferzell ist nur ein Beispiel. Wir erleben es auch immer wieder – ich habe das auch heute in den Debatten vorhin wieder erlebt –, dass es nicht darum geht, eine Egonummer daraus zu machen. Es geht nicht an, dass man einfach sagt: „Ich will weitere Öffnungen; ich glaube, es geht weiter“, sondern wir haben auch eine Verantwortung ge genüber den Zuschauerinnen und Zuschauern, also den Men schen vor der Bühne; auf der Bühne haben wir den Künstle rinnen und Künstlern gegenüber Verantwortung, aber wir ha ben auch hinter der Bühne eine Verantwortung, nämlich ge genüber dem Personal, das im weiteren Umfeld arbeitet und ebenfalls seine Gesundheit riskieren würde, wenn wir dort nicht verantwortlich vorgehen. Deshalb muss bei einer Öff nungsdebatte auch in der Kultur der Gesundheitsschutz im mer wieder allererste Priorität haben.
Ja, bitte.
Erstens habe ich das nicht gesagt, und zweitens haben Sie, glaube ich, die Debat te vorhin gar nicht miterlebt.
Das scheint mir nicht so, aber ich kann es Ihnen noch ein mal sagen. Worum geht es? Wir dürfen bei Öffnungsdebatten nicht auf den Einzelfall schauen – das bringt meines Erach tens nichts –, sondern wir müssen beim Infektionsschutz auf die gesamte Breite schauen. Das hatten wir auch bei der De
batte über die 800 m2. Darüber kann man ja streiten. Aber es geht immer darum, dass jede Einzelmaßnahme in der Gesamt heit dazu beitragen kann, dass wir mindestens eine Dunkel ziffererhöhung oder eine Risikoerhöhung haben.
Deswegen ist es meines Erachtens richtig – und dazu wäre ich jetzt auch gekommen –, dass wir jeweils sagen, wo es derzeit möglich ist. Natürlich ist es in einem professionellen Betrieb einfacher, gewisse Vorkehrungen zu schaffen; es ist auch fi nanziell und personaltechnisch einfacher. Daher, glaube ich, bringt es nichts, singulär auf eine Sparte, auf einen Bereich zu schauen, sondern wir müssen den Gesamtbereich in den Blick nehmen.
Das ist ja das, was mit dem „Masterplan Kultur BW“ passiert. Wir schauen alles an und differenzieren nach Veranstaltungs arten, wo man öffnen kann. Wir gehen nicht so vor, dass wir stoisch sagen: Wir schauen nur kleinteilig auf die Bereiche. Da, glaube ich, hilft die Debatte von vorhin – diese können Sie sich noch einmal anhören – bei der Erkenntnis in diesem Bereich.
Ich führe weiter aus: Nachdem wir öffnen, wo es möglich ist, wollen wir auch Perspektiven schaffen, da, wo es kalkulier bar ist. Das ist auch ein wesentlicher Teil des Masterplans, dass wir Theaterbühnen und soziokulturellen Zentren eine Möglichkeit und auch eine Perspektive schaffen, wann stufen weise Öffnungen möglich sind – immer, wie gesagt, unter dem Gesichtspunkt Infektionsschutz.
Da gibt es natürlich die Debatten, die draußen geführt wer den. Einfach abwarten und darauf hoffen, dass auch diese Gruppen, die es derzeit gibt – – Denn Konzerte können mei nes Erachtens nicht regional entschieden werden. Für Kon zerte muss auch im bundesweiten Chor der jeweiligen Län der definiert werden, was Großveranstaltungen sind, damit da nicht weiter vorgeprescht und angeheizt wird, sondern wir im mer geordnet und nach klaren Kriterien Öffnungsdebatten füh ren. Das hilft unseren Kulturinstitutionen und den Künstlerin nen und Künstlern in unserem Land am meisten.
Dann gibt es noch als dritten Punkt innerhalb des Dreiklangs, dass wir auch – in dem Masterplan steht es drin – anderwei tig unterstützen, wo Öffnungen derzeit noch nicht vertretbar sind. Das heißt, dass wir Unterstützungsmaßnahmen ergrei fen, um den Kulturbereichen, die aus epidemiologischen Grün den auf längere Zeit noch nicht öffnen können, mit Geldleis tungen zu helfen, aber auch, dass wir aus der Corona-Sofort hilfe I, die ja fortgeführt wird, mit jeweils 1 180 € die Lebens haltungskosten der Künstlerinnen und Künstler und der Solo selbstständigen decken. Da sind wir bundesweit Vorreiter; das kann sich durchaus sehen lassen. Andere Bundesländer zie hen da nach. Denn wir wollen die Künstlerinnen und Künst ler nicht zu Bittstellern machen, die bei der Arbeitsagentur vorstellig werden müssen, sondern sie haben auch eine Wür de in ihrer Selbstständigkeit, und deshalb sagen wir, wir un terstützen sie direkt. Das sind wir ihnen, meine ich, schuldig. Daher ist das ein wichtiger und richtiger Schritt.
Wir haben es heute Vormittag auch schon gehört: Wir haben gestern Abend ein Notprogramm Kultur beschlossen. 40 Mil
lionen € für die Kultur, das ist ein wesentlicher Schritt, ein starkes, wichtiges Signal an die Kulturszene.
Wir unterstützen darüber hinaus aber auch noch die Vereine, also die ehrenamtliche Arbeit – Herr Haußmann, das war auch Ihnen wichtig. Ich glaube, wir alle in diesem Haus haben hier durchaus die gemeinsame Linie, dass das Ehrenamt unterstützt werden muss; denn auch dieses leidet unter der derzeitigen Situation. Daher ist es wichtig, das auch noch einmal zu er wähnen.
Ich habe nicht mehr viel Redezeit. Deswegen komme ich jetzt auch zum Schluss.
Ersparen Sie sich das Geklatsche auf der rechten Seite.
Dass Kultur in solchen Situationen ganz wichtige Reflexions orte sind, um gesellschaftliche Erlebnisse zu bündeln, wird klar, wenn man sich die Namen der Werke aus Zeiten frühe rer Pandemien in unserem kulturellen Gedächtnis anschaut. Um nur ein Beispiel von vielen zu nennen: Denken Sie an das „Decamerone“, die Novellensammlung des italienischen Schrift stellers Boccaccio, der dieses Werk vor dem Hintergrund der Pestepidemie 1348 geschrieben hat. Es handelt davon, wie sich in Isolation befindliche Menschen in einem kleinen Kreis die Zeit vertreiben. Dieses Werk ist 700 Jahre alt, aber mei nes Erachtens brandaktuell, und es zeigt auch, wie Kultur Menschen zusammenbringt.
Um es noch einmal aufzugreifen: Ich habe entsprechende Zu schriften erhalten, und es gab auch Zeitungsmeldungen, die die Überschrift trugen: „Wenn ich Künstler wäre, würde ich in Baden-Württemberg wohnen wollen“. Das ist, glaube ich, ein Signal dafür, dass Baden-Württemberg ein Wunschwohn ort für Künstlerinnen und Künstler ist.
Das haben wir uns im Übrigen gemeinsam erarbeitet, weil die Kunstkonzeption gemeinsam von diesem Haus verabschiedet worden ist. Wir sollten dies auch gemeinsam bekräftigen. Des wegen habe ich auch nicht gesagt, dass es in irgendeiner Art und Weise ein Verdienst von einer bestimmten Fraktion oder einer bestimmten Regierung sei.
Wir müssen – um das noch mal abschließend zu sagen; ich glaube, das ist die wichtigste Quintessenz des heutigen Tages – Kunst und Kultur bei allen kommenden Entscheidungen weiter vorn und vor allem zentral mitdenken. Wir müssen Möglichkeiten schaffen, dass Kultur trotz Abstand stattfinden kann, und dafür sorgen, dass in der Zeit nach Corona – die hoffentlich bald beginnen wird – ein starker, resilienter Kul turbereich vorhanden ist, der sich weiter tragen kann.
Zum Schluss das Wichtigste: Unsere Kultur ist relevant, un sere Kultur ist für uns – um es mit einem aktuellen Begriff zum Ausdruck zu bringen – systemrelevant.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Was erst einmal sehr einfach daherkommt, näm lich die Änderung des Landesmediengesetzes, ist in seiner Tragweite, glaube ich, gar nicht zu unterschätzen und auch in der gesetzestechnischen Herausforderung – –
Vielen Dank, Frau Prä sidentin. – Es ist gesetzestechnisch ein sehr schwieriger Be reich gewesen. Deswegen gilt unser Dank noch einmal dem Staatsministerium und auch dem Gutachter, der erst die Vor aussetzungen geschaffen hat, dass wir diesen Gesetzentwurf einbringen konnten.
Ich darf in diesem Rahmen noch einmal daran erinnern – weil das Gesetz ja auch einen gewissen Vorlauf hatte –: Wir befin den uns jetzt im Bereich des Koalitionsvertrags von Grünen und CDU. Dort wurden die runden Tische „Medienzukunft“ hinterlegt. Sie wurden dann auch durchgeführt, weil wir auch gesehen haben, dass gerade der große Medienbereich in Ba den-Württemberg – ich will es nicht relativieren, aber einord nen – hier noch nicht so unter Beschuss steht wie in anderen Ländern.
Aber wir möchten im Vorfeld handeln und es nicht erst dazu kommen lassen, wie es in anderen Ländern – in Europa und auch in Deutschland – der Fall ist, dass es Medienhäuser gibt, die in sehr schwierige Fahrwasser kommen. Deswegen haben wir gesagt: Schon im Vorfeld müssen wir uns damit beschäf tigen, wie wir die Medienlandschaft in Baden-Württemberg zukunftsfest aufstellen können.
Diese runden Tische „Medienzukunft“ haben auch sehr inte ressante Beiträge hervorgebracht, sehr gute Debattenbeiträge. Klar war, dass die regionale Berichterstattung von allen – das sehen Sie gerade auch jetzt, in der Coronazeit – auf Priorität 1 gesetzt wird, von allen Bürgerinnen und Bürgern, auch in den Medienberichterstattungen. Auch für die Wirtschaft hat das den Stellenwert Nummer 1, weil die Leute wissen wollen, was vor Ort passiert.
Deswegen haben wir gesehen: Wenn wir nicht das prekäre System aus anderen Bereichen übertragen wollen, sondern so lide finanzieren wollen, müssen wir uns besser aufstellen. Vor allem der Fernsehbereich ist hervorzuheben. Nicht dass ande re Bereiche nicht ebenfalls ihre Probleme hätten, aber beson ders dort haben wir es tatsächlich mit einem Markt zu tun, auf dem die Ausgaben nicht mehr durch Werbeeinnahmen gedeckt werden können.
Wir befinden uns mit der Coronapandemie – das ist jetzt eine Replik auf diese runden Tische „Medienzukunft“ – auch in ei ner, so will ich es einmal umschreiben, sehr spannenden Zeit. Einerseits sehen wir steigende Abonnentenzahlen bei vielen Zeitungen und Medienhäusern, was zu begrüßen ist. Das zeigt natürlich auch die Verbundenheit der Bürgerinnen und Bür ger mit dem Medium Zeitung, mit der lokalen Berichterstat tung. Auf der anderen Seite haben wir wirtschaftliche Effek te: weniger Anzeigen, Kurzarbeit bei Medienhäusern – was nicht ganz dazu passt, dass der Stellenwert des Journalismus in dieser Zeit zunimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist dann schon auch ein Problem für unsere Demokratie. Es ist nicht zu un terschätzen, welchen Stellenwert unsere Medien als sogenann te vierte Gewalt in diesem Staat haben. Wenn wir dann darü ber reden, dass die Abonnentenzahlen zwar ansteigen, aber feststellen müssen, dass die Basis für den wirtschaftlichen Be trieb von Zeitungen und Medienhäusern erodiert, ist das na türlich eine sehr ernüchternde Meldung, die wir ernst nehmen müssen, meine Damen und Herren.
Diesen bei den runden Tischen konstatierten Stellenwert ernst nehmend, haben wir uns dafür entschieden, gerade im Bereich Fernsehen – es geht um lokale Berichterstattung, die nicht durchfinanziert und ausfinanziert war – einen gesetzestech nisch schwierigen Weg – das hatte ich bereits erwähnt – zu gehen, der aber gangbar ist. Es ist wichtig, in diesem Bereich
Sicherheit herzustellen, gerade für die Medienschaffenden vor Ort in den lokalen Rundfunkhäusern, damit sie auch weiter hin ihren Stellenwert behalten und ihren Journalismus aus üben können.
Das haben wir in diesem Gesetzentwurf ausgeführt und ha ben es auch mit Mitteln im Haushalt unterlegt. Auch das ist eine Besonderheit und hat meines Erachtens einen hohen Stel lenwert – was in diesen Zeiten nicht unterschätzt werden kann. Ich hoffe, dass mit diesen Geldern der Journalismus vor Ort weiterhin aufrechterhalten werden kann – in seiner Qualität und auch Quantität. Auch das ist nämlich eine Voraussetzung im Gesetzestext, dass man in einem bestimmten Format Be richterstattung aus der Region leisten soll.
Ich will mich gar nicht einmal groß in die breitere Diskussi on begeben, ob Medienpolitik auch Gesellschaftspolitik ist. Darüber könnte man, glaube ich, ganze Seminare halten und Abhandlungen füllen. Aber meines Erachtens ist es gerade für einen Standort wie Baden-Württemberg, der in den Bereichen Medien, Medienpolitik und Medienwirtschaft sehr stark auf gestellt ist, wichtig, dort Präsenz zu zeigen.
Eine andere Debatte will ich gern noch anführen: Seit unge fähr zwei Wochen steht immer wieder das Thema Rundfunk beitrag zur Debatte. Es gibt jetzt wieder eine Diskussion dar über, wie man an die Erhöhung des Rundfunkbeitrags heran gehen will, ob man die avisierte Erhöhung wieder zurück schrauben soll. Das ist meines Erachtens brandgefährlich. Da gegen müssen wir uns alle stellen, denn wir befinden uns im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Spardebatten. Wir befin den uns in diesen Debatten auch deshalb, weil der öffentlichrechtliche Rundfunk seit über zehn Jahren keine Erhöhung be kommen hat. Die Inflation aber steigt weiter an.
Ich glaube, wir, das Landesparlament, müssen uns hier klar positionieren und sagen: Wir brauchen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags in schwierigen Zeiten. Es ist alles klar, aber ich glaube, es wäre wichtig, dass wir dieses Signal senden, weil aus dem Rundfunkbeitrag auch weitere Medienbereiche gespeist werden. Ich muss Ihnen nichts über Vorwegabzüge, über die Medien- und Filmgesellschaft sagen.
Erlauben Sie mir als letz ten Satz abschließend: Wir müssen uns auch über die Positi onierung und die Aufgabenkritik der LFK unterhalten. Wir müssen unsere Landesanstalt für Kommunikation in Zukunft stärken, weil die Aufgaben im Medienbereich größer werden statt kleiner.
Vielen Dank.
Herr Goll, vielen Dank. – Sie haben jetzt ausgeführt, dass der SWR – ich möchte Ih nen jetzt keine falschen Worte in den Mund legen – über aus reichende Mittel verfügt, und haben auch die KEF als Kron zeuge angeführt. Sie haben sich aber weder pro noch kontra Beitragserhöhung positioniert. Jetzt würde mich interessieren: Wie steht denn die FDP/DVP in Baden-Württemberg zur Bei tragserhöhung? Erkennen Sie an, dass der öffentlich-rechtli che Rundfunk weitere Mittel braucht, oder nicht?
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gern hätte ich Ihnen meine Rede persönlich vorgetragen. Leider verwehrte mir das der von der Landtagsopposition in unserer Abwesen heit initiierte Beschluss, die Sitzung ohne meine Fraktion durchzuführen.
Nun, um was geht es bei dem Gesetz zum Dreiundzwanzigs ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag? Zum einen geht es um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 hinsichtlich der Freistellung für Zweit- bzw. Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag. Konkret bedeutet das: Menschen mit Zweitwohnungen müssen künftig nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag entrichten. Dagegen lässt sich sicher nichts einwenden, geht es hierbei doch auch darum, eine größtmögliche Beitragsgerechtigkeit für alle Bür gerinnen und Bürger herzustellen.
Um genau diese Beitragsgerechtigkeit gewährleisten zu kön nen, soll der Datenbestand aller beitragspflichtigen Bürgerin nen und Bürger durch die Einführung eines regelmäßigen Meldedatenabgleichs erfolgen. Dies ist nicht nur eine sinn volle Maßnahme, um den Bürokratieabbau voranzutreiben, sondern auch notwendig, um eine grundlegende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fortlaufend zu sichern. Ich möchte dabei betonen, dass wir dies auch aus datenschutz rechtlicher Sicht für ein geeignetes und verhältnismäßiges Mittel halten.
Darüber hinaus – diesen Punkt möchte ich besonders betonen – hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18. Juli 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erneut bestätigt. Diese Entscheidung war ein wichtiges und richtiges Signal für die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Diese höchstrichterliche Entschei dung bestärkt auch unser Bekenntnis zum öffentlich-rechtli chen Rundfunk und unterstreicht nicht zuletzt die unbestritte ne Bedeutung einer unabhängigen und freien Berichterstat tung für die Demokratie.
Die Karlsruher Richter haben zudem klargestellt, dass ange sichts einer wachsenden Fülle medialer Angebote die Bedeu tung der Öffentlich-Rechtlichen auch in Zeiten der Digitali sierung nicht abnimmt; ganz im Gegenteil: Ihr Angebot im In ternet wächst, und es muss sich mit den Ansprüchen der Bei tragszahlerinnen und -zahler weiterentwickeln. Die Verfüg barkeit von Nachrichten, Dokumentationen, Filmen oder Se rien in Onlinemediatheken, um diese, ob zu Hause oder un terwegs, jederzeit auf dem Smartphone, Tablet oder Laptop abrufen zu können, wird gerade von der jüngeren Generation – zu Recht – erwartet und dementsprechend auch gern genutzt.
Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss noch einmal die Notwendigkeit und Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems unterstreichen. Eine unabhängige Bericht erstattung mit hohen Qualitätsansprüchen und journalistischer Sorgfalt, die die Meinungsvielfalt in unserem Land widerspie gelt, brauchen wir mehr denn je.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf durchaus in der Doppelrolle als Berichterstatter sowie als hochschulpolitischer Sprecher meiner Fraktion reden.
In den letzten Monaten, aber auch Jahren haben wir im poli tischen Raum immer den Satz gehört: „Hört auf die Wissen schaft!“ Das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Satz, der in den letzten Jahren geprägt worden ist. Dies betrifft beispiels weise auch die Beratungen über den Einzelplan 07 – Wirt schaftsministerium –, bei dem es u. a. um die Transformation unserer Wirtschaft geht, über den Einzelplan des Verkehrsmi
nisteriums, bei dem es im Wesentlichen um die Mobilität geht, und nicht zuletzt über den Einzelplan des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, insbesondere beim Thema Klimaschutz. Hier stehen wir vor großen Herausfor derungen. Ich glaube, da ist der Satz „Hört auf die Wissen schaft!“ extrem wichtig.
Denn wir müssen faktenbasiert Politik machen.
Wir hören nicht nur auf die Wissenschaft. Wir, Grün-Schwarz, unterfüttern das Ganze auch. Mit dem neuen Hochschulfinan zierungsvertrag haben wir den Rahmen geschaffen. Hier ste hen wir an der Seite der Wissenschaftlerinnen und Wissen schaftler, an der Seite unseres Wissenschaftssystems. Wir hö ren auf die Botschaft: „Hört auf die Wissenschaft!“ Das ist, glaube ich, ein wichtiges Signal insgesamt in der Politik.
Ich habe es bereits erwähnt: Der Hochschulfinanzierungsver trag II wirft seinen Schatten voraus. Die Verhandlungen dar über beginnen im nächsten Jahr. Mit diesem Haushalt schaf fen wir bereits den Rahmen dafür. Dazu ist es wichtig, noch einmal festzustellen, dass die Meldungen, die wir von den Hochschulen über den Finanzbedarf in den nächsten Jahren bis 2025 bekommen haben, kein Wunschzettel sind, sondern aus unserer Sicht das Notwendige darstellen, um das zu un terfüttern, was ich gerade angesprochen habe, nämlich die Umsetzung der Botschaft: „Hört auf die Wissenschaft!“ Da zu brauchen wir Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wir brauchen die Labore, wir brauchen die Hochschulen, wir brauchen die Einrichtungen und Institutionen, durch die wir das Notwendige erforschen können, um die Transformation und den Wandel in der Gesellschaft zu untersuchen, zu erklä ren und Lösungen vorzubereiten, um etwaigen Problemen be gegnen zu können.
Wichtig ist mir, zu erwähnen, dass der Hochschulfinanzie rungsvertrag II von den Fraktionen im Haushaltsverfahren aufgestockt worden ist. Das war für uns ein wichtiger Aspekt. Dass wir die Finanzierung der weiteren Maßnahmen mehr als verdoppelt haben, ist ein wichtiges Signal an unsere Hoch schulen. Wir reden jetzt – das ist, glaube ich, ebenfalls wich tig – über 1,8 Milliarden € frisches Geld, das wir den Hoch schulen in unserem Land für den Wissenschaftsbereich geben. Dies ist ein starkes Signal an unsere Hochschulen, an die Wis senschaftlerinnen und Wissenschaftler und nicht zuletzt an die Studierenden sowie den kompletten Mittelbau an unseren Hochschulen.
Allerdings braucht es natürlich auch neue Ideen und neuen Mut. Dafür sind unsere Hochschulen ein wesentlicher Trei ber. Ich darf an dieser Stelle nochmals erwähnen: Jeder wird natürlich sagen, sein Haushalt, den er hier vertritt, sei wich tig bzw. der wichtigste Haushalt; aber ich glaube, es ist wich tig, zu erkennen – gerade in Anbetracht dessen, dass wir auch im ersten Hochschulfinanzierungsvertrag beispielsweise die Gesundheitsfachberufe akademisiert haben; daran war auch
Frau Mielich als Staatssekretärin wesentlich beteiligt –, dass der Wissenschaftsbereich so etwas wie ein Backoffice für an dere Themenbereiche ist.
Wir müssen den Menschen in einer Wissensgesellschaft mehr Wissen und Fachexpertise an die Hand geben, damit sie ihre Profession richtig ausüben können, so, wie sie es auch erwar ten. Daher ist es z. B. im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer richtig, dass wir mehr Grundschullehrer ausgebildet haben; denn der Bedarf ist vorhanden. Er wurde anders gerechnet. Daher ist gerade das Wissenschaftsministerium – nicht zu ver gessen der Kunst- und Kulturbereich, der dort ebenfalls res sortiert – so etwas wie das Backoffice dieser Landesregierung; denn wesentliche Probleme, die wir in Zukunft lösen müssen, müssen zuerst im Wissenschafts- und Forschungsbereich an gegangen werden.
Dazu gehört beispielsweise das Thema „Künstliche Intelli genz“, eines der Megathemen – so würde man heutzutage wahrscheinlich sagen –, eines der wesentlichen Themen, die uns in den nächsten Jahrzehnten noch prägen werden. Dazu sei erwähnt, dass wir das Cyber Valley in diesem Haushalt weiter in seiner Struktur stärken. Ich denke, das ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, den man voranbringen muss. Zum The ma ELLIS, also zum europäischen Netzwerk, das im Bereich künstlicher Intelligenz gebildet worden ist, konnten wir ges tern die frohe Botschaft vernehmen, dass Freiburg und Tübin gen Teil dieses Verbunds werden. Ich glaube, das ist ein star kes Signal dafür, dass wir bei der Forschung im Bereich der künstlichen Intelligenz nicht – wie es mir gestern ein wenig vorkam – irgendwo hinterherhinken, sondern vorn dabei sind.
Es kann von allem immer mehr geben, das ist mir auch klar; aber wir haben zusätzlich das KIT und die Uni Stuttgart, die beispielsweise im Bereich Robotik führend sind. Daher, den ke ich, sind wir in diesem Themenbereich gut aufgestellt. Wir müssen aber dafür Sorge tragen, dass wir auch in den nächs ten Jahren dranbleiben. Aber ich glaube, das Thema „Cyber Valley“ – das zeigt sich auch in der europaweiten Resonanz; es ist nicht nur auf Baden-Württemberg begrenzt, sondern wir müssen unseren Horizont durchaus erweitern – ist national und international einer der Hotspots im Bereich der künstli chen Intelligenz.
Nun möchte ich noch schlaglichtartig auf weitere Aspekte ein gehen, die wir in diesem Haushalt verankert haben, auch durch die Fraktionen und durch den Ursprungshaushalt. Das ist zu nächst das, was mein Kollege Hermann Katzenstein vorhin schon zum Einzelplan des Verkehrsministeriums angespro chen hat: das Institut für nachhaltige Mobilität. Auch dort wer den Lösungen erarbeitet, die wir in den Städten, Kommunen und in der Fläche brauchen, damit die Mobilität so umgestal tet werden kann, dass sie dem Ziel, den Klimaschutz zu ge währleisten, gerecht werden kann. Dies ist ein wesentlicher Aspekt in diesem Haushalt. Darüber hinaus ist das Thema Bio diversität ein Herzensanliegen meiner Fraktion und insbeson dere des Kollegen Rösler, der sich dabei wesentlich einge bracht hat; das möchte ich lobend erwähnen.
Dass wir zusammen mit dem Naturkundemuseum Stuttgart das Zentrum für Taxonomie an der Uni Hohenheim einrich ten, ist meines Erachtens ebenfalls ein wesentlicher Aspekt, der oftmals gar nicht beleuchtet wird, weil er zu klein erschei nen mag. Aber das ist gerade das, was wir in unserem Land brauchen: dass wir mehr über die hier vorkommenden Arten wissen und besser vermitteln können, was wir an Biodiversi tät im Land haben. Daher ist es ein wichtiger Schritt, dies ein zurichten.
Ein weiterer Aspekt, auf den ich gern eingehen möchte, ist das Thema „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“. Das ist auch wie der ein großes Thema. Immer, wenn man mit Menschen dar über redet, was gesellschaftlicher Zusammenhalt ist, bewegt man sich natürlich auf einer Metaebene, und jeder hat subjek tiv eine Meinung dazu, was gesellschaftlicher Zusammenhalt sein kann.
Wir haben aber jetzt auch für uns einmal ausdekliniert, dass auch der Wissenschafts- und Kulturbereich wesentliche As pekte dazu beitragen kann. Deswegen haben wir in diesem Haushalt durch Anträge der Fraktionen – – Das war auch ein Antrag, der im Kern von allen Fraktionen getragen worden ist – mal mehr, mal weniger. Man wollte das Ganze mit der Do kumentationsstelle Rechtsextremismus, die wir jetzt einrich ten werden – auch aufgrund des Abschlussberichts des NSUUntersuchungsausschusses –, etwas weiter fassen.
Mir ist schon wichtig, noch zu erwähnen – weil das in den Haushaltsberatungen von den Kollegen der SPD auch zu Recht angesprochen worden ist –, dass wir auch das Thema For schung zusätzlich aufnehmen müssen. Das ist uns völlig klar. Wir starten jetzt mit dieser Dokumentationsstelle. Das ist der erste Schritt.
Ich glaube, das Thema Forschung dürfen wir nicht vernach lässigen, weil das ein wesentlicher Aspekt ist. Man muss sich nur einmal vergegenwärtigen: Halle ist nicht weit weg von hier. Wir haben auch in Baden-Württemberg genug Rechtsex treme, die unser Land unsicher machen. Man muss, glaube ich, deutlich fragen, was man dagegen tun kann.
Wir werden das Thema zusätzlich noch umrahmen, indem wir noch weiter erforschen werden, wie das Thema Lesben zu Zei ten des Nationalsozialismus von den Nazis behandelt worden ist.
Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Rede – später wird Herr Kollege Kern noch weiter auf das Thema Kultur einge hen – etwas ganz Grundsätzliches sagen. Ich habe ja mit der Aussage begonnen: „Hört auf die Wissenschaft, hört auch in der Politik auf die Wissenschaft!“ Wissenschaft und Politik müssen meines Erachtens Hand in Hand gehen. Das ist jetzt vielleicht eine Binsenweisheit und nicht die große Erkennt nis. Aber ich glaube, es ist wichtig, dies gerade in einem Par lament, in Bezug auf den Parlamentarismus, zu erwähnen. Dort, wo Leute sitzen, die Fakten leugnen, die Faktenleugner sind, die Tatsachen verdrehen, ist es, glaube ich, wichtig, dass sich auch ein Parlament noch einmal dazu bekennt,
dass es seine Politik von faktenbasierten, evidenzbasierten Modellen aus entwickelt. Das heißt nicht, dass Politik und Wissenschaft sich nicht auch einmal irren können. In diesen Bereichen arbeiten Menschen, und es ist immer nur der aktu elle Stand – das ist immer das Schöne; das muss man immer dazusagen – der derzeitigen Wissenschaft. Aber es ist, glaube ich, nicht angemessen, wenn man im politischen Raum den Eindruck erzeugt – hier von der rechten Seite –, dass Wissen schaft ja gar nicht faktenbasiert sei, dass sie – –
Ich glaube, es ist wichtig – das erkennt man hier an diesem Zwischenruf –, dass wir die Wissenschaft stärken, dass Sie keine Hoheit darüber bekommen. Es ist wichtig, dass wir das auf der Basis von Fakten insgesamt machen.
Und meines Erachtens ist es wichtig, dass wir noch einmal unterstreichen: Wir stehen an der Seite der Wissenschaft. Das heißt für uns auch, dass wir evidenzbasierte Politik machen. Ich weiß auch, dass wir in verschiedenen Parteien immer wie der die Problematik haben: Was heißt Evidenz? Es gibt durch aus immer Kontroversen. Die muss man aber offenlegen, die kann man diskutieren. Dazu ist Wissenschaft auch da, dazu muss Wissenschaft auch Räume schaffen, und dazu gibt es z. B. das Thema Reallabore,
dazu gibt es z. B. Ethikdiskussionen. Das hatten wir jetzt beim Thema Tierversuche. Da hat Ministerin Bauer eine Einrich tung geschaffen, die auch sehr lobend aufgenommen worden ist. Es ist wichtig, dass man über das Thema insgesamt spricht und es offen anspricht, dass man es von beiden Seiten an spricht und nicht sagt: Ich habe die Weisheit mit Löffeln ge fressen.
Daher ist es, glaube ich – abschließend –, wichtig: Wir müs sen an der Seite der Wissenschaft stehen, wir müssen zeigen, dass wir in einer wissensbasierten Gesellschaft auch auf Wis sen und Fakten aufbauen müssen.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen Ri voir und Weinmann! Ich nehme gern zur Kenntnis, dass Sie an der Raumkonzeption für die Staatstheater Stuttgart keinen Zweifel haben. Sie haben in diesem Fall sogar mehr gefordert. Auch in Ihrer Kritik, soweit sie den Planungshorizont betrifft, sehe ich nicht uns in der Pflicht, sondern genau das Gegenteil war der Fall: Dank unserer Ministerin Bauer, dank unserer beiden Staatssekretärinnen Petra Olschowski und Gisela Splett kommt es jetzt überhaupt dazu, dass wir vertieft darüber re den können: Welche Kosten kommen auf uns zu?
Wie kann geplant werden? Was ist der Horizont? Deswegen gebührt der Dank diesen drei Personen, dass das Projekt so weit vorangeschritten ist.
Ich darf Ihnen auch sagen, dass man sich nicht aus der Ver antwortung stehlen kann, indem man jetzt sagt: „Da gibt es noch andere Möglichkeiten.“ Sie widersprechen sich ja, in dem Sie sagen, es sei ein langer Planungshorizont, und jetzt kommen Sie wieder mit neuen Debatten über Standorte, für die es keine Mehrheit gibt. Es ist ja nicht das erste Mal, dass man darüber gesprochen hat: Wo kann man die Staatstheater tatsächlich bauen und realisieren? Daher stehlen Sie sich bit te nicht aus der Verantwortung. Wir stehen dazu.
Das heißt ausdrücklich nicht, dass wir nicht über Baukosten reden können. Ich erlebe beim Badischen Staatstheater Karls ruhe die gleiche Diskussion. Wir müssen immer darüber re den: Wie kann man solch große Projekte umsetzen? Wo kann man auch sparen? Wir haben Sollbruchstellen in Karlsruhe definiert. Das ist immer inbegriffen. Aber es gehört auch da zu, dass man sich hinter ein solches Projekt stellt. Denn die Strahlkraft für ganz Baden-Württemberg – und nicht nur für die Exzellenz, sondern auch darüber hinaus für die Gesamt region Stuttgart und für Baden-Württemberg – ist sehr groß. Wir stehen dazu, dass das Projekt Staatstheater realisiert wer den muss.
Aber lassen Sie mich kurz weiter zu unserer Großen Anfrage ausführen: Die Transformation der Wirtschaft und der Gesell schaft in unserem Land steht an. Wir sind mittendrin. Die Be deutung muss ich Ihnen, glaube ich, an dieser Stelle nicht wei ter erläutern.
Aber für uns ist wichtig, nicht nur zu fragen, was kommt, son dern auch zu fragen, was bleibt. Die Frage, was bleibt, kommt in einer solchen Debatte meines Erachtens immer zu kurz, weil dabei auch Kunst und Kultur eine wichtige Rolle spielen – und vor allem die Menschen, ihre Visionen und ihre Ideen. Das bleibt, wenn wir einmal nicht mehr sind.