Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

(Zurufe)

Der ÖPNV war und ist ein wichtiger Beitrag, um die Klima schutzziele von Paris zu erreichen.

(Zurufe, u. a. Abg. Anton Baron AfD: Ach! – Unru he)

Aber so sicher wir den ÖPNV auch gestalten – durch Taktung, durch Maskenpflicht und durch die Kontrolle der Hygiene vorschriften –, er hat einen massiven Einbruch erlitten. Nach Zahlen der internationalen Mobilitäts-App Moovit ist die Nut zung der Nahverkehrssysteme in den großen deutschen Städ ten

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

danke – im Vergleich zu Mitte Januar um bis zu 70 % ein gebrochen.

Um den Erhalt des ÖPNV zu sichern, bringen wir heute ein Gesetz auf den Weg. Wir novellieren das ÖPNV-Gesetz, um die Liquidität der Verkehrsunternehmer sicherzustellen. Wir ziehen dazu die Auszahlungen nach dem ÖPNV-Gesetz in Tei len vor. Eigentlich hätten die Verkehrsunternehmen erst am 1. Oktober die zweite Hälfte ihrer Auszahlungen bekommen sollen. Wir ziehen das jetzt vor, sodass bereits am 1. Juli 25 % der Auszahlung erfolgen; die restlichen 25 % werden so, wie ursprünglich gesetzlich vereinbart, zum 1. Oktober ausbezahlt. Wir sichern damit die Liquidität der Unternehmerinnen und Unternehmer und tragen zur Vermeidung einer Welle von In solvenzen bei; dadurch sichern wir die Verkehre.

(Beifall)

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem sachgerechten und schlanken Vorgehen im Sinne der Unternehmerinnen und Un

ternehmer des ÖPNV hier im Land und für einen guten und zuverlässigen Nahverkehr.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Frau Kollegin HartmannMüller hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapande mie stellt unser gesamtes Gemeinwesen, Politik, Wirtschaft, Gesundheit, Soziales, vor enorme Herausforderungen. Jeder bekommt die unmittelbaren Auswirkungen zu spüren. Mit am härtesten trifft es die Landkreise und Kommunen, die mittel ständischen Betriebe in unserem Land, den öffentlichen Per sonennahverkehr; ich könnte noch viele andere nennen.

Die Umsätze im öffentlichen Nahverkehr sind fast zum Erlie gen gekommen. Gestiegene Mehraufwendungen bei der Pan demiebekämpfung und Einnahmeverluste durch das Ausblei ben von Fahrgästen haben dazu beigetragen.

Gleichzeitig aber erwarten die Bürgerinnen und Bürger eine intakte Daseinsvorsorge vor allem beim öffentlichen Nahver kehr. Gerade hier stehen die Verkehrsunternehmen vor einer Herkulesaufgabe. Denn noch sind die aus der Zeit vor Coro na gewohnten Fahrgastzahlen nicht annähernd erreicht. Des halb ist es wichtig, dass wir heute diesen Gesetzentwurf letzt malig beraten und beschließen.

Das Land überweist auf der Grundlage des ÖPNV-Gesetzes jährlich 200 Millionen € an Stadt- und Landkreise zum Aus gleich von Rabatten für Schülerkarten. Diese Mittel werden schrittweise auf 250 Millionen € bis 2023 angehoben. Nicht nur im ländlichen Raum, aber dort in besonderem Maß sind diese Gelder zu einer zentralen Grundfinanzierung im ÖPNV geworden. Die Wucht der Coronafolgen ist vor allem hier ge waltig.

Die Gesetzesänderung dient dazu, den Auszahlungszeitpunkt der Ausgleichszuweisungen durch das Land um eine Ab schlagszahlung zu ergänzen. In der Regel erhalten die kom munalen Aufgabenträger eine hälftige Auszahlung zum 1. Ap ril und zum 1. Oktober eines Jahres. Dieses Jahr wird es et was anders; dieses Jahr erhalten sie vorgezogen zum 1. Juli bereits 25 %. Ich hätte mir gewünscht, dass diese Mittel schon im Juni ausbezahlt worden wären.

Dieses Änderungsgesetz sichert den Ausgleich von Liquidi tätsengpässen der Verkehrsunternehmen oder federt sie zu mindest ab. Es trägt auch dazu bei, dass wir in Baden-Würt temberg den Menschen auch in Coronazeiten ein verlässliches Angebot im ÖPNV-Bereich sicherstellen können.

(Beifall)

Deshalb unterstützt die CDU-Fraktion das vorliegende Ände rungsgesetz zum öffentlichen Nahverkehr. Ich bitte Sie hier ebenfalls um Ihre Unterstützung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Gelegenheit aufgreifen, auch auf die bisher geleisteten Pakete im ÖPNV hinzuweisen. Unsere Landesregierung hat einen umfassenden Rettungsschirm aufgespannt und hat damit 36,8 Millionen €

für Familien freigegeben, die ihre Monatsabos bei den Bus verkehren nicht gekündigt haben, hat 200 Millionen € für ei nen Rettungsschirm für Busse und Bahnen beschlossen und 40 Millionen € für kleine und mittlere Busunternehmen in der Reiseverkehrsbranche auf den Weg gebracht.

(Beifall)

Das, meine Damen und Herren, ist Dienst am Menschen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall – Zurufe)

Nun haben Sie, Herr Abg. Kleinböck, das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Der ÖPNV ist einer der Bereiche, die besonders hart von der Coronapandemie betroffen wurden und auch noch betroffen sind. Zu Spitzenzeiten – das wissen Sie alle – waren die Fahrgastzahlen bei manchen Betrieben zu über 80 % eingebrochen. Zeitgleich konnte aber das Angebot wegen der bestehenden Abstandsregelungen nicht in gleichem Umfang heruntergefahren werden. Die Folge war klar: Den drastisch reduzierten Einnahmen standen nur unwesentlich geringere Ausgaben gegenüber. Das führte schnell zu Liqui ditätsproblemen der Unternehmen.

Besonders betroffen waren hier die privaten Omnibusunter nehmen. Ich glaube, jeder von Ihnen, jeder von uns hat ein oder mehrere solcher Unternehmen im Wahlkreis und ist über deren Zustand, deren wirtschaftliche Situation hinreichend in formiert.

Deshalb begrüßen wir die Initiative der Regierungsfraktionen zu dieser Gesetzesnovelle. Mit ihr werden die Auszahlungs zeitpunkte der Mittel für den ÖPNV an die Aufgabenträger einmalig im Jahr 2020 im Jahresverlauf vorgezogen. Dies leis tet dann den gewünschten Beitrag, damit die Unternehmen nicht in Liquiditätsprobleme kommen und – so hoffen wir we nigstens – auf diesem Weg Insolvenzen vermeiden können. Das Programm, ergänzt durch diesen ÖPNV-Rettungsschirm, macht auch den entsprechenden Unternehmen Hoffnung auf ein wirtschaftliches Überleben in dieser Pandemie.

Voraussetzung für den Erfolg dieser Novelle ist natürlich auch, dass die jeweiligen Aufgabenträger die Mittel an die Vertrags unternehmen umgehend komplett auszahlen. Das ist selbst verständlich. Hier gab es offenkundig zu Beginn der Pande mie einige Schwierigkeiten. Deshalb unser Appell an die Landräte und die Landkreise, die Mittel unmittelbar und kom plett an die Unternehmen weiterzugeben.

Meine Damen und Herren, die bisherigen Beratungen im Aus schuss wie im Plenum haben gezeigt, dass es zu diesem Punkt eine große Einigkeit gibt. Diese Gesetzesnovelle wird von al len unterstützt. Deswegen wurde bei der ersten Lesung auf die Aussprache verzichtet. Auch die Stellungnahmen der betrof fenen Verbände und die Beratungen im Verkehrsausschuss ha ben gezeigt, dass dieser Entwurf in die richtige Richtung geht.

Ich denke auch, jedem von uns ist klar: Wir brauchen im gan zen Land einen funktionierenden ÖPNV. Neben den städti schen Betrieben und den Bahnen brauchen wir auch die vie

len mittelständischen Busunternehmen, die jetzt besonders durch diese Liquiditätsmaßnahme – diese Gesetzesnovelle – bedacht werden sollen. Es macht keinen Sinn, solche Unter nehmen in Liquiditätsprobleme und vielleicht sogar in die In solvenz zu treiben. Denn wir wissen: Nach dem Ende der Kri se brauchen wir sie nötiger denn je, wenn wir die angestreb te Verkehrswende erfolgreich weitergestalten wollen.

In diesem Sinn darf ich mitteilen, dass wir, die SPD-Landtags fraktion, der Novelle vollumfänglich zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Herr Abg. Stauch, Sie ha ben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen heute eine kleine Freude machen und mir und Ihnen einige Minu ten ersparen.

Die Gesetzesänderung, über die heute abgestimmt werden soll, ist in der Zielsetzung pragmatisch und hilft, coronabe dingte Insolvenzen zu vermeiden. Außerdem ist sie richtiger weise auf das Jahr 2020 begrenzt.

Es bleibt aber sicherzustellen, dass die Abschlagszahlungen unmittelbar an die ausführenden Betriebe weitergeleitet wer den und dass nicht, wie in einer Stellungnahme der WBO be fürchtet, die Landkreise Teile der Auszahlungen einbehalten.

Wir, die AfD, stimmen der Gesetzesänderung zu.

Danke schön.

(Beifall)

Herr Abg. Haußmann, wollen Sie gleich ans Redepult? – Noch einmal durchwischen, bitte.

(Das Redepult wird desinfiziert.)

Nun ist die FDP/DVP an der Reihe. Herr Abg. Haußmann, bit te.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die FDP/ DVP-Landtagsfraktion wird dem Gesetz zustimmen. Das Ge setz macht Sinn. Es geht – das wurde von meinen Vorredne rinnen und Vorrednern bereits angesprochen – um eine Liqui ditätshilfe für die Verkehrsunternehmen, die dringend notwen dig ist. Wir wissen, dass die Situation der Verkehrsunterneh men nach wie vor schwierig ist.

Wir kennen viele Busunternehmen, die in der Tradition oft auf verschiedene Standbeine gesetzt haben und bei denen jetzt al le Bereiche leiden – ob es der Reiseverkehr ist, ob es der Li nienverkehr ist oder ob es die Sonderfahrten für den Trans port von Menschen mit Behinderungen sind. In all diesen Be reichen gibt es Schwierigkeiten. Insofern macht es Sinn, mit diesem Gesetz jetzt für eine bessere Liquidität der Verkehrs unternehmen zu sorgen. Deswegen stimmen wir auch sehr gern zu.

Wichtig ist, dass die Aufgabenträger die Mittel auch tatsäch lich weiterreichen und nicht irgendwelche Reserven einbehal ten, damit die Verkehrsbetriebe die Mittel vollumfänglich er halten.