Elke Zimmer
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast drei Jahren haben wir mit der ÖPNV-Finanzreform das Bus- und Bahnfahren zwischen Main und Bodensee, zwischen Kocher und dem Rhein wesentlich attraktiver gemacht. Wir haben die Finanz praxis damals grundlegend neu geordnet und sind dem Ziel, mehr Menschen in Busse und Bahnen zu bringen – und das in all unseren Städten und Gemeinden –, ein ganzes Stück näher gekommen.
Dieser grundlegenden Einigung ging ein jahrelanger Beteili gungs- und Moderationsprozess voraus. Heute beraten wir in zweiter Lesung den zweiten Teil dieser ÖPNV-Finanzreform.
Das Wegweisende und Wichtige an diesem Gesetz zuallererst: Ab dem Jahr 2021 werden die Mittel zur Finanzierung der öf fentlichen Verkehre im Land schrittweise bis 2023 um 50 Mil lionen € erhöht. Damit stehen den Stadt- und Landkreisen ab 2023 jährlich 250 Millionen € zur Finanzierung ihrer Busver kehre und ihrer Straßenbahnverkehre zur Verfügung. Gerade im ländlichen Raum sind diese Mittel eine ganz zentrale Säu le für das gesamte ÖPNV-Finanzierungsangebot. Wir stärken mit dieser Erhöhung zielgerichtet die Verkehre in der Fläche in Baden-Württemberg.
Neben dieser Erhöhung der Mittel um 50 Millionen € ist es zusätzlich wichtig, dass wir einen neuen Verteilungsschlüssel für diese Mittel entwickelt haben. Dieser Verteilungsschlüs sel sorgt dafür, dass unterschiedliche Regionen in BadenWürttemberg mit ihren individuellen Ausgangsvoraussetzun gen und Bedürfnissen Berücksichtigung finden. Mit einem passgenauen Anreizsystem sorgen wir dafür, dass sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum echte Anreize gege ben werden, um den ÖPNV auszubauen und die Passagier zahlen zu erhöhen. Die bisherige Status-quo-Verteilung wird schrittweise bis 2024 an diesen neuen Verteilungsschlüssel angepasst, sodass wir tatsächlich auch alle auf diesem Weg in diese neue passgenaue Verteilung mitnehmen.
Was erreichen wir mit dieser Neuregelung noch? Wir verein fachen die Verbundsysteme in unserem Land. Die gesetzlich geregelte Verbundförderung löst die bisherigen 22 einzelnen, individuellen Verbundverträge ab, und wir vereinheitlichen die Abwicklung und die Förderbedingungen. Zukünftig ist z. B. klar geregelt, wie die Beförderungsstandards aussehen, und dass dem Land die Daten der Fahrgastinformation zur Verfügung stehen.
Genau so etwas brauchen wir. Das, was wir mit diesem Ge setz umsetzen, brauchen wir, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Denn die Klimakrise ist nach wie vor eine unserer größten Herausforderungen, der wir uns mit aller Kraft stel len müssen. Um unsere Lebensgrundlagen zu erhalten und künftigen Generationen eine vergleichbare Lebensqualität zu ermöglichen, müssen wir unser Klima mit ambitionierten Maßnahmen schützen. Die Gestaltung des Wandels hin zu ei ner nachhaltigen Mobilität ist eine der zentralen Aufgaben. Denn die Klimakrise macht keine Pause.
Der ÖPNV war und ist ein wichtiger Baustein, um die Klima schutzziele von Paris zu erreichen.
Ein weiteres Element unserer ÖPNV-Offensive möchte ich aus aktuellem Anlass hier noch erwähnen. Vor zwei Tagen ha ben die beteiligten kommunalen Landes- und Verkehrsverbän de sowie Verkehrsminister Hermann mit ihrer Unterschrift das Bündnis für den Mittelstand im ÖPNV besiegelt. Damit hat ein mitunter komplizierter Verhandlungsprozess, der durch ei ne grüne Initiative sowie durch eine Entschließung im Ver kehrsausschuss angestoßen und von Verkehrsminister Her mann und seinem Team engagiert moderiert wurde, sein Ziel erreicht. Wir stärken mit diesem Bündnis für den Mittelstand den ÖPNV im Land. Wir stärken die mittelständische Bus branche und sichern dort attraktive Arbeitsplätze. Für diesen Prozess an dieser Stelle noch einmal ganz herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit dieser Geset zesänderung einen zukunftweisenden Weg eingeschlagen. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten für einen ÖPNV der Zu kunft: fair, effektiv, transparent und attraktiv.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herzlichen Dank, Herr Mi nister, für Ihre ausführliche Erläuterung zu den Inhalten und zur Genese des Gesetzes.
Wozu denn das Ganze? Der Mensch kann ohne Mobilität nicht leben; wir alle hier können ohne Mobilität nicht leben. Sobald wir einen Schritt vor die Haustür gehen, sind wir alle hier schon Teil der öffentlichen Mobilität und bewegen uns in so genannten Mobilitätsketten, ähnlich wie in einem Ameisen haufen, zu Tausenden. Die Linien kreuzen sich, die Linien lau fen linear. Für einen Verkehrsplaner ist so etwas eine echte Herausforderung.
Uns zu bewegen und mobil zu sein ist uns ein Grundbedürf nis und ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens hier in Baden-Württemberg. Doch unsere Mobilität stößt an ihre Grenzen. Susanne Gaschke be tonte einmal in der Zeitung DIE WELT:
Der Verkehrskollaps tanzt... vor unserer Tür herum, aber anscheinend sind wir nicht in der Lage, ihn zu erkennen.
Da muss ich widersprechen. Denn wir in Baden-Württemberg haben die Dringlichkeit erkannt, in diesem Feld zu handeln. Denn wir sehen den Verkehrskollaps jeden Tag, wenn wir auf die Straße schauen, in unsere Busse schauen, wir sehen ihn auf den Radwegen und auf den Fußwegen.
In Zusammenarbeit mit den Kommunen und den Landkreisen haben wir in den letzten Jahren die Attraktivität des ÖPNV entscheidend gesteigert. Wir haben den Linienverkehr von Bussen und Bahnen ausgebaut, z. B. durch das Regiobuspro gramm. Wir haben die Infrastruktur des ÖPNV auf feste Pfei ler gesetzt, indem wir die Mittel für das LGVFG verdoppelt haben.
Wir haben die Busförderung ausgeweitet. Bürgerbusse fahren in immer größerer Zahl in unseren kleinen Kommunen im Land.
Auch in Coronazeiten sind wir dieser Verpflichtung nachge kommen. Wir haben, um die Einnahmeausfälle in der Pande miezeit auszugleichen, für den SPNV weiterbezahlt. Wir ha ben einen Rettungsschirm für den ÖPNV aufgespannt. Wir haben beispielsweise unkompliziert Spuckschutze für Busse besorgt, und wir geben Zuschüsse für Verstärkerbusse im Schülerverkehr. Das heißt, wir betreiben Daseinsvorsorge für Jung und Alt, und wir werden diese auch weiter betreiben.
Nein, wir arbeiten daran,
dass wir genau diesen Kollaps eben nicht haben. Und wir ar beiten seit Jahren daran – –
Nein, dieser Satz ist ein paar Jahre alt. – Und genau das ha ben wir in den letzten Jahren erkannt
und arbeiten in dieser Legislatur wie in der letzten Legislatur mit aller Kraft daran, dass es nämlich genau so weit nicht kommt, lieber Herr Kern.
Herr Kern, das Entscheidende ist nicht nur, dass es nicht zu einem Kollaps kommt, sondern das zweite Entscheidende im Bereich Mobilität ist, dass die Klimakrise d i e Herausfor derung ist, der wir uns stellen müssen. Um unsere Lebens grundlagen zu schützen und den zukünftigen Generationen ei ne vergleichbare Lebensqualität zu ermöglichen, müssen wir das Klima mit ambitionierten Maßnahmen schützen. Die Ge staltung dieses Wandels hin zu einer nachhaltigen Mobilität ist eine der zentralen Aufgaben. Der ÖPNV war und ist einer der wichtigsten Bestandteile, um die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen.
Gerade mit diesem Gesetzentwurf, zu dem wir heute die ers te Lesung abhalten, werden wichtige strategische Ziele für den ÖPNV wie z. B. der diskriminierungsfreie Marktzugang für alle Verkehrsunternehmen und die Einführung einer nachfra georientierten Einnahmeaufteilung erreicht.
Die Änderung, die wir heute debattieren, beinhaltet neben der Kommunalisierung der Verbundförderung die Schaffung von nachvollziehbaren, von leistungsorientierten und von ver gleichbaren Kriterien für die Mittelzuweisung des Landes.
Und das ist das Wegweisende an diesem Gesetz: Wir stellen in den nächsten drei Jahren sukzessive 50 Millionen € mehr für den öffentlichen Verkehr im Land zur Verfügung
und haben dafür ein faires Verteilungsverfahren entwickelt.
Genau dafür möchte ich mich ganz ausdrücklich beim Minis terium bedanken – für dieses faire Verteilungsverfahren, das in zahlreichen Gesprächen mit den Verantwortlichen und den Trägern entwickelt wurde.
Das sind die großen Schritte, die wir gehen müssen, um un sere Verkehre im Land zukunftsfest zu machen. Wir haben die sen zukunftweisenden Weg eingeschlagen und gehen ihn wei ter. Mit dieser Gesetzesänderung beschreiten wir einen fairen, effektiven, transparenten und attraktiven Weg für den ÖPNV.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Pandemie ist nicht ge recht. Das haben wir in den vergangenen Wochen und Mona ten in vielen Bereichen leidvoll erfahren. Als Konsequenz da raus haben wir beispiellose Hilfspakete und Rettungsschirme aufgespannt. Denn es ist unsere Aufgabe, Härten in dieser Si tuation abzumildern und unverschuldete Notsituationen aus zugleichen.
Auch der ÖPNV ist in eine solche unverschuldete Notsituati on geraten. An dieser Stelle möchte ich den Verkehrsunter nehmen meinen Dank aussprechen. Denn sie haben auch in Krisenzeiten mit aller Kraft versucht, ein Angebot an Bussen und Bahnen aufrechtzuerhalten, und das trotz Negativschlag zeilen in der Presse.
Frau Präsidentin, Sie erlauben, dass ich aus dem SPIEGEL zi tiere:
In der Coronakrise gelten Busse und Bahnen als Risiko gebiete.
Oder aus der „Tagesschau“:
Im Nahverkehr kann es zu Stoßzeiten eng werden wie in einer Disco.
Unsere Busse und Bahnen sind trotzdem gefahren. Danke für diesen Einsatz. Auch die Landesregierung lässt die Verkehrs betriebe in dieser schwierigen Situation nicht im Regen ste hen.
Es freut mich sehr, dass unser Verkehrsminister Winfried Her mann sehr schnell gehandelt hat, um die Liquidität und die Handlungsfähigkeit der Verkehrsunternehmen in unserem Land sicherzustellen. Das war ein besonnenes Handeln zu ei ner Zeit, als sich die Bundesregierung quasi noch in Schock starre befand und der Bundesverkehrsminister nicht einmal ansatzweise an einen Rettungsschirm für den öffentlichen Ver kehr gedacht hat. Nun sind wir froh, dass sich die Bundesre gierung vor 14 Tagen auch zu solch einem Rettungsschirm durchringen konnte.
Wir seitens des Landes haben bereits frühzeitig verschiedene Programme auf den Weg gebracht: zuerst die Entlastung der Elternanteile an den Schülertickets, damit diese Abos nicht gekündigt werden – fast 40 Millionen € –, dann der ÖPNVRettungsschirm über 200 Millionen € und der Rettungsschirm für Reisebusunternehmen mit nochmals 40 Millionen €. Denn die Sicherung und der Betrieb dieser systemrelevanten öffent lichen Personennahverkehre sind neben dem Bereich Gesund heit, einem leistungsfähigen Bildungsangebot, Abfallbeseiti gung und Rettungsdiensten wichtige Bestandteile der Daseins vorsorge, die die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern bieten wollen und müssen.
Mobilität ist ein Grundbedürfnis und wird auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil im gesellschaftlichen und wirtschaftli chen Leben in Baden-Württemberg sein. Der Supermarkt, die Hausärztin, der Arbeitsplatz oder die Freizeiteinrichtung, dies alles soll auch mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichbar sein.
In den letzten Jahren haben wir in Baden-Württemberg in en ger Abstimmung mit den Kommunen und Landkreisen den ÖPNV attraktiver gemacht und den Linienverkehr von Bus sen und Bahnen massiv ausgebaut. Das ist Daseinsvorsorge für alle Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, für Jung und Alt. Und es ist ein großer Schritt für den Klimaschutz in unserem Land.
Wir brauchen den ÖPNV. Wir brauchen landesweit all die Un ternehmerinnen und Unternehmer, die den ÖPNV bei uns auf der Straße und auf der Schiene aufrechterhalten. Denn neben der Coronakrise ist die Klimakrise d i e Herausforderung, der wir uns mit aller Kraft stellen müssen, um den zukünfti gen Generationen eine lebenswerte Welt zu hinterlassen. Die Gestaltung des Wandels hin zu einer nachhaltigen Mobilität ist eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft. Denn die Kli makrise macht keine Pause, nur weil gerade Corona ist.
Der ÖPNV war und ist ein wichtiger Beitrag, um die Klima schutzziele von Paris zu erreichen.
Aber so sicher wir den ÖPNV auch gestalten – durch Taktung, durch Maskenpflicht und durch die Kontrolle der Hygiene vorschriften –, er hat einen massiven Einbruch erlitten. Nach Zahlen der internationalen Mobilitäts-App Moovit ist die Nut zung der Nahverkehrssysteme in den großen deutschen Städ ten
danke – im Vergleich zu Mitte Januar um bis zu 70 % ein gebrochen.
Um den Erhalt des ÖPNV zu sichern, bringen wir heute ein Gesetz auf den Weg. Wir novellieren das ÖPNV-Gesetz, um die Liquidität der Verkehrsunternehmer sicherzustellen. Wir ziehen dazu die Auszahlungen nach dem ÖPNV-Gesetz in Tei len vor. Eigentlich hätten die Verkehrsunternehmen erst am 1. Oktober die zweite Hälfte ihrer Auszahlungen bekommen sollen. Wir ziehen das jetzt vor, sodass bereits am 1. Juli 25 % der Auszahlung erfolgen; die restlichen 25 % werden so, wie ursprünglich gesetzlich vereinbart, zum 1. Oktober ausbezahlt. Wir sichern damit die Liquidität der Unternehmerinnen und Unternehmer und tragen zur Vermeidung einer Welle von In solvenzen bei; dadurch sichern wir die Verkehre.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem sachgerechten und schlanken Vorgehen im Sinne der Unternehmerinnen und Un
ternehmer des ÖPNV hier im Land und für einen guten und zuverlässigen Nahverkehr.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die rund 700 öffentlichen Haupt- und Werkrealschulen im Land sprechen, dann sprechen wir über fast 80 000 junge Menschen – junge Menschen, die schon deutlich früher als Gleichaltrige mit der Frage konfrontiert sind, wie es für sie nach der Schule weiter geht. Um diese jungen Menschen muss es uns an allererster Stelle gehen.
Um was geht es aber Ihnen, sehr geehrte Kollegin und Kolle gen von der FDP/DVP? Es geht Ihnen um den Erhalt einer Schulart. So steht es in der Begründung Ihres Gesetzentwurfs. Wenigstens äußern Sie sich damit gleich ehrlich.
Wer dann aber im Gesetzentwurf auf innovative Ideen ge spannt ist, der wird enttäuscht. Sie schlagen eine Umbenen nung vor – berufliche Realschule – und eine Verlagerung ei nes Teils des Unterrichts in die beruflichen Schulen. Hoffen Sie, so wirklich die Akzeptanz dieser Schulart bei Schülerin nen und Schülern und bei Eltern zu verbessern?
Na ja, das halte ich echt für zweifelhaft. In einem der Anhö rungsergebnisse heißt es auch treffend, das wäre einfach ein neuer „Bäbber“ auf eine alte Schulart, mehr nicht, vor allem wenn man sich auch anschaut, wie Sie sich die Steigerung der Attraktivität dieser Schulart vorstellen. Die Schülerinnen und Schüler werden letzten Endes gleich mit etikettiert. Diese sind nämlich praktisch begabt, und darum sollen sie nach Meinung der FDP/DVP ab Klasse 7 an einem Tag und später dann an zwei Tagen nicht mehr die allgemeinbildende Schule, sondern die berufliche Schule besuchen.
Um gleich einmal jede böswillige Unterstellung vorwegzu nehmen: Ich bin selbst Diplom-Handelslehrerin, das heißt, ich bin wirklich ein Fan der beruflichen Schulen. An diesen Schu len wird eine tolle Arbeit geleistet,
von der Vorqualifizierung bis hin zu den beruflichen Gymna sien. Und genau an diesen Schulen sollen zukünftig dann eben auch Teile der Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Werk realschulen unterrichtet werden. Einmal ganz abgesehen von der Frage, wie diese Schülerinnen und Schüler vor allem im ländlichen Raum überhaupt an diese Schulen kommen sollen, stellt sich für mich, liebe Kollegin und Kollegen der FDP/ DVP, die Frage: Wie stellen Sie sich das praktisch vor? Das ist ein ganz schön wackliges Haus, das Sie da errichten wol len.
Ich frage mich tatsächlich: Für wen wollen Sie dieses wack lige Haus errichten? Eigentlich für den Teil der Schülerschaft, der ohnehin schon viel mehr zu kämpfen hat als viele andere. 45 % der Schülerinnen und Schüler haben einen Migrations hintergrund. Der aktuelle Bildungsbericht sagt uns, dass der Anteil derer, die am Ende das Klassenziel nicht erreichen, an den Haupt- und Werkrealschulen in Klasse 10 bei 7 % liegt. Dieser Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie an den Gym nasien. Das sind vor allem auch Kinder, die oft in Klasse 4, wenn es um den Übergang auf die weiterführende Schule geht, schon von sich sagen: Ich habe es nicht geschafft.
Aber genau diese Kinder brauchen doch mehr als nur Berufs orientierung. Diese Kinder brauchen definitiv mehr Unterstüt zung und mehr individuelle Förderung. Diese müssen nicht einfach in Klasse 7 den Füller gegen den Zollstock einge tauscht bekommen.
Dann schlagen Sie auch noch vor, die zusätzlich benötigten 500 Deputate über die Erhöhung des Klassenteilers an den Gemeinschaftsschulen gegenzufinanzieren. Das ist nun wirk lich mehr als durchschaubar, und dafür haben Sie sich in der Anhörung auch von fast allen Beteiligten Körbe eingefangen. Das geht gar nicht. Mehr sage ich nicht dazu.
Sie schlagen also eine Stärkung des beruflich-praktischen Pro fils an den Haupt- und Werkrealschulen vor. Zur Erinnerung: Bereits jetzt wird an den Haupt- und Werkrealschulen ab Klas se 7 das Fach „Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung“ unterrichtet, und es gibt eine intensive berufliche Orientierung
an dieser Schulart – von der Kompetenzanalyse über verschie dene Praktika bis hin zu ganz vielfältigen Bildungspartner schaften zwischen Schulen und Betrieben. Wer sich vor Ort Haupt- und Werkrealschulen anschaut, ist oftmals bass er staunt ob der Vielfalt, in der im beruflichen Bereich und im Berufsvorbereitungsbereich dort gearbeitet wird.
Es gibt dort gerade in diesem Bereich eine unglaublich enga gierte Lehrerschaft.
Was uns allen leider klar ist: Trotz all dieser Bemühungen sind nicht alle jungen Menschen am Ende der Klasse 10 ausbil dungsreif. Aber ich bin mir sicher: Die Ausbildungsreife er reichen wir nicht dadurch, dass wir diese Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 an die beruflichen Schulen karren und sie dann dort unterrichten lassen.
Ich halte fest: Wir haben schon heute die beruflich-praktische Orientierung an den Haupt- und Werkrealschulen. Das wissen auch die Eltern. Der Zulauf zu den Haupt- und Werkrealschu len schwindet. Dafür besteht aber ein Interesse am längeren gemeinschaftlichen Lernen plus berufliche Orientierung, wie der Trend bei den Gemeinschaftsschulen zeigt.
Ich bin gleich fertig. – Es muss das Ziel all unserer Bestrebungen im Bildungsbereich sein, Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg hin zu einem eigen verantwortlichen und zu einem selbstbestimmten Leben zu begleiten. Der Gesetzentwurf der FDP/DVP wird diesem An spruch nicht gerecht, und daher lehnen wir ihn ab.
Herr Minister, mich würde bei diesem Thema jetzt noch eines interessieren: Der BW-Tarif ist seit dem 9. Dezember am Start. Zweieinhalb Monate lie gen in etwa hinter uns. Es gibt wahrscheinlich jetzt noch kei ne repräsentativen Zahlen. Aber haben Sie dennoch eine ers te Einschätzung, wie der Tarif tatsächlich angenommen wird?
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! 5,4 Millionen Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg pendeln an jedem Werktag zu ihrer Arbeitsstelle. Mehr als 70 % dieser Pendlerinnen und Pend ler nutzen dafür nach wie vor das Auto. Das bedeutet für über die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unse rem Land morgens wie abends oft Stau und Stress. Über die Unfallgefahr, die entsteht, wenn unter dem zeitlichen Druck
morgens und abends auf den Straßen gedrängelt oder gerast wird, wollen wir an dieser Stelle gar nicht sprechen.
Dazu kommt aber auch noch der ökologische Fußabdruck von jedem Einzelnen, der hier unterwegs ist.
Daraus ergibt sich dann insgesamt eine ziemlich schräge und irrationale Bilanz. Deshalb hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, hier den Berufspendlerinnen und -pendlern Al ternativen zu bieten und die Vorbild- und Vorreiterrolle der ei genen Landesverwaltung bei nachhaltigen Mobilitätskonzep ten weiter auszubauen.
Mit der Einführung des JobTickets BW für unsere Landesbe diensteten in Baden-Württemberg haben wir dabei im Jahr 2016 den richtigen Impuls gesetzt.
Denn wir wollen, dass noch mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen können, und wir wollen die passenden An reize dazu bieten.
Es war eine gute Entscheidung im Herbst 2017, den Landes anteil beim JobTicket BW von 20 auf 25 € anzuheben. Wir haben dieses Erfolgsmodell JobTicket damit nochmals ge stärkt und für unsere Landesbediensteten noch attraktiver ge macht. Das Land leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Das Land steht mit dieser Entscheidung zum Glück nicht al lein da. Das JobTicket BW steht im Trend der Zeit, und auch viele Betriebe und Kommunen im Land bieten ihren Beschäf tigten ein Jobticket an. Das ist wirklich großartig, und an die ser Stelle dafür auch herzlichen Dank.
Mit diesem Angebot eines Jobtickets zeigen die Kommunen und die Unternehmerinnen und Unternehmer in Baden-Würt temberg Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten und Verantwortung gegenüber der Umwelt. Zu nennen sind hier beispielsweise die Unternehmen VAUDE, Porsche und Daim ler sowie zahlreiche Städte und Kommunen im ganzen Land, u. a. auch meine Heimatstadt Mannheim. Viele Unternehmen und Kommunen gehen diese neuen Wege für eine nachhalti ge Mobilität ihrer Beschäftigten.
Ein Jobticket ist aber bei Weitem nicht das Einzige, was den Beschäftigten in Baden-Württemberg als Alternative zur Au tonutzung geboten wird. Beispielsweise hat der Hersteller für Präzisionsdichtungen Trelleborg mit Hauptsitz hier in Stutt gart seine bestehenden nachhaltigen Mobilitätsangebote für Beschäftigte ausgebaut. Das Unternehmen bietet ein Dienst rad-Leasingkonzept und bietet einen 60-€-Bonus pro Monat für Mitarbeiter, die zu Fuß zu ihrer Arbeitsstelle kommen.
Auch das Traditionsunternehmen Kärcher, das die meisten von Ihnen wahrscheinlich kennen, setzt seit Jahren auf das Fahrrad als gesundes und nachhaltiges Verkehrsmittel. Zur umweltgerechten Mobilität, meine Herren hier drüben, zählt für Kärcher aber nicht nur die Fahrradförderung; das Unter nehmen zahlt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 50 % des Jobtickets und bei Azubis sogar 75 %.
Dann gibt es noch zahlreiche Unternehmen, die für ihre Mit arbeiterinnen und Mitarbeiter Plattformen für Mitfahrgelegen heiten und für Fahrgemeinschaften anbieten. Etliche Unter nehmerinnen und Unternehmer haben pfiffige Ideen, wie sie das Thema „Nachhaltige Mobilität“ bei ihrer Belegschaft durch regelmäßige Aktionen verankern können.
Baden-Württembergs Unternehmen sind in diesem Bereich vielfältig und zukunftweisend aufgestellt. Zu diesem nachhal tigen und umweltfreundlichen Mobilitätsmanagement zählt auch, wenn Betriebe und Kommunen auf ein nachhaltig ge plantes Fuhrparkmanagement umsteigen.
Ein großer Schritt ist es auch, wenn das Dienstreisemanage ment überdacht wird und wenn bei Dienstreisen nicht nur auf Kosten und auf Reisezeit geachtet wird, sondern auch auf die Schadstoffbilanz. Denn so schrumpft unser CO2-Rucksack.
Ich bin gleich zu Ende.
Nein. – Zu guter Letzt: Hier spielt auch die Digitalisierung eine große Rolle. Telearbeit im Homeoffice ist auch ein Beitrag zum Umweltschutz. Wer von zu Hause aus arbeitet, verursacht keinen Stau, weniger Emis sionen, spart Fahrzeit und Stress. Weiter so! Bieten wir Alter nativen, geben wir auch weiter gute Impulse, und lassen wir uns von diesen guten Ideen, die andere haben, anstecken. Ich danke hier vor allem unserem Verkehrsminister Winfried Her mann.
Ich danke allen beteiligten Verkehrsverbünden, allen Kom munen, allen Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich gemeinsam mit uns auf den Weg gemacht haben.
Das Land hat sich mit dem JobTicket BW als vorbildliche Ar beitgeberin, als Vorreiterin und Impulsgeberin gezeigt. Mit vielen weiteren Bausteinen – einem Dienstradleasing für Be amtinnen und Beamte, einer Erneuerung des Landesfuhrparks und auch einem an ökologischen Aspekten orientierten Lan desreisekostengesetz – sind wir auf dem besten Weg hin zu einer klimaneutralen Landesverwaltung. Alle Investitionen in diese Bereiche lohnen sich doppelt und dreifach.
Herzlichen Dank.
Herr Minister, herzlichen Dank. – Ich möchte gar nicht die Gründe für die Abschiebung oder irgendetwas anderes in Zweifel ziehen, das dem zugrunde liegt. Mir geht es aber tatsächlich noch mal um den Ablauf und auch um die Auswirkungen, die die Abschiebung hat, wenn sie eben aus Schule oder Kindergarten vollzogen wird – vor allem, weil wir in Mannheim im Sommer schon einmal so einen Fall hatten; da sind zwei gambische Kinder von der Polizei aus dem Kindergarten abgeholt worden.
Daher die Frage an Sie, Herr Minister Strobl: Wie schätzen Sie die Auswirkungen auf die Kinder ein, die dieses Heraus holen aus dem Unterricht oder aus dem Kindergartenalltag er leben müssen?
Gehen Sie davon aus, dass die anderen Kinder, die Kinder, die jetzt weiterhin in dieser Klasse oder in dieser Kita sind,
Schule und Kita weiterhin als sicheren Lern- und Lebensort erleben, wenn sie miterlebt haben, dass ihre Erzieherinnen oder Lehrerinnen machtlos dastehen, wenn Schützlinge, die in der Obhut dieser Einrichtung sind, herausgeholt werden?
Letzten Endes können weder die Kinder der albanischen oder der gambischen Familie etwas für ihre Eltern noch die Kin der, die im Klassenverband zurückbleiben. Daher: Diese Er klärung, man solle in Richtung Eltern schauen, die war mir jetzt tatsächlich zu wenig. Mir geht es wirklich um die Aus wirkungen auf die Kinder, die einfach weiterhin hier sind.
Letztlich geht es mir auch um die Auswirkungen auf die Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten, weil es, glaube ich, auch für diese eine extrem belastende Situation ist.
Herr Minister, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen zu den ambitionierten Zielen, die mit der VVS-Tarifreform verbunden sind, und vor allem auch zu den Auswirkungen, die sie zur Schaffung einer gesunden Um welt in Stuttgart und zur Schaffung einer guten Aufenthalts qualität haben wird. Dazu wird die Absenkung des Tarifs si cherlich ein entscheidender Baustein sein, und das haben Sie genannt.
Hierzu habe ich eine spezielle Frage: Könnten Sie ein griffi ges Beispiel nennen, um wie viel günstiger die neue Regelung im Vergleich zu dem bisherigen Tarif sein wird?
Verehrte Frau Präsidentin, lie be Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn darf ich aus dem Koalitionsvertrag zitieren:
Baden-Württemberg ist als Flächenland auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs auf schnelle und leistungsfähi ge Verkehrswege und gute Verbindungen in urbanen wie ländlichen Räumen angewiesen. Ein verlässliches und at traktives Angebot von Bahnen und Bussen ermöglicht die Mobilität und Teilhabe für alle Menschen.
Mit der heutigen zweiten Lesung gehen wir einen wichtigen Schritt, dieses vereinbarte Ziel umzusetzen. Unser Ziel ist es, bis 2025 ein landesweites, bedarfsangepasstes und verlässli ches ÖPNV-Grundangebot von frühmorgens bis spätabends mindestens im Stundentakt zu schaffen. Deshalb haben wir versprochen, ein schlüssiges und zeitgemäßes Nachfolgesys tem der Ausgleichszahlungen für Ausbildungsverkehre nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes zu entwerfen.
Mit dem heutigen Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen, hal ten wir dieses Versprechen. Nach einer breiten Verfahrensbe teiligung haben wir mit dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunterneh mer und dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen eine für alle praktikable Lösung erarbeitet, die Anforderungen aus dem EU-Recht berücksichtigt, die vorausschauend geplant ist und von der alle Fahrgäste im Land profitieren werden.
Das Gesetz wurde so überarbeitet, dass die Vorteile klar auf der Hand liegen. Bisher fließen rund 20 Millionen € als Aus gleichszahlungen für verbilligte Schüler- und Ausbildungsti
ckets direkt vom Land an die Verkehrsunternehmen und so in den ÖPNV.
Hier bestand – – Was habe ich gesagt?
Es sind 200 Millionen €. – Hier bestand dringender Hand lungsbedarf. Nicht nur, dass diese Regelung wegen der lang jährigen Pauschalisierung nicht rechtskonform ist; auch die Stimmen aus den Landkreisen und den Gemeinden wurden immer lauter, dies zu ändern. Wenn der ÖPNV von Bürger meistern und Landräten als Megathema eingestuft wird und wenn einhellig der Wunsch herrscht, ihn nicht allein am Schü lerverkehr auszurichten, dann müssen wir von Landesseite her reagieren und neue Grundlagen schaffen.
Wir wollen einen flächendeckenden ÖPNV, der eine verläss liche Alternative zum eigenen Auto bietet und sich nicht nur an den Unterrichtszeiten der Schulen orientiert. Wir wollen einen ÖPNV, der den heutigen Mobilitätsanforderungen der Menschen gerecht wird und der die Mobilitätsansprüche für Beruf, für Bildung, für Versorgung, Freizeit und gesellschaft liche Teilhabe sichert.
Die Reform hat zwei wesentliche Elemente. Zum einen stär ken wir die Landkreise als Aufgabenträger; denn diese wis sen am besten, wie der ÖPNV aussehen soll, der vor Ort ge braucht wird. Zum anderen ermöglichen wir mit der Mittel aufstockung eine bedarfsorientierte Neusortierung der Ver kehre. Beginnend mit dem Jahr 2021 wird es bis 2023 eine schrittweise Erhöhung um insgesamt 50 Millionen € auf dann 250 Millionen € geben. Dieses Geld kommt zur Hälfte vom Land und zur anderen Hälfte von den Kommunen, und es fließt direkt in den ÖPNV. Darin sind sich alle Beteiligten ei nig.
Jetzt werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, wieder darauf hinweisen, dass diese 50 Millionen € zu spät kommen.
Im Gegenzug darf ich Sie darauf hinweisen: Diesen Gesetz entwurf hätten wir gern schon früher eingebracht, aber wir sind in der letzten Legislaturperiode daran gescheitert, dass wir mit Ihnen, mit unserem damaligen Koalitionspartner, kei ne Einigung und auch keine Aufstockung der Mittel hinbe kommen haben.
Mit den Änderungsanträgen, die seit der ersten Lesung im Landtag eingereicht wurden, stellen wir sicher, dass die zur Verfügung gestellten Gelder in einem fairen und transparen ten Verfahren an die Unternehmen abfließen und dass die Ge meinden und Landkreise in ihrem selbstständigen Handeln unterstützt werden. Wir stellen außerdem sicher, dass die Bus unternehmen für keine neuen Kosten – wie eine Umsatzsteu er auf die Zuschüsse – aufkommen müssen.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 2 Millionen € für Ver waltungskosten, die bei den Aufgabenträgern jetzt anfallen, sind ausreichend; dieser Betrag ist mit den kommunalen Lan desverbänden abgestimmt. Deshalb werden wir dem vorlie genden Antrag der AfD nicht zustimmen.
Mit unserem vorliegenden Entschließungsantrag stoßen wir außerdem ein Bündnis für den Mittelstand im öffentlichen Personennahverkehr an.
Wir gewährleisten auf diese Weise, dass die kleinen und mitt leren Unternehmen eine erfolgversprechende Zukunft in dem neu gestalteten Umfeld haben werden. Wir lassen die Unter nehmen in unserem Land nicht im Regen stehen.
Nun möchte ich noch ein Dankeschön sagen – ein Dankeschön an unseren Verkehrsminister Hermann und sein ganzes Haus, der in einem umfassenden Beteiligungsverfahren die unter schiedlichen Interessen zu dem jetzt vorliegenden Konsens zusammengeführt hat. Diesen Austausch werden wir auch in Zukunft brauchen.
Zum Schluss: Wir haben ein gutes Paket für alle Beteiligten geschnürt. Bringen wir dies nun heute auf den Weg, damit wir unseren ÖPNV in Zukunft fair, effektiv, transparent und at traktiv für alle Bürgerinnen und Bürger gestalten können.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Minister Hermann, gestern beschloss das Landeskabinett, dass das Land den Zuschuss zum JobTicket BW rückwirkend zum 1. Oktober von 20 € auf 25 € erhöht. Wir begrüßen das ausdrücklich und freuen uns sehr über diese Entscheidung.
Das „Erfolgsmodell Jobticket“ – so haben Sie es gestern in der Pressemitteilung genannt – wird dadurch gestärkt und für Landesbedienstete noch attraktiver. Wir haben damit ein nie derschwelliges Angebot für die Mitarbeiterinnen und Mitar beiter des Landes Baden-Württemberg, um Bus und Bahn zu nutzen.
Das Jobticket ist außerdem ein wichtiger Beitrag zur Luftrein haltung unserer Städte. Darüber werden wir ja morgen noch einmal eine Debatte führen.
Mich würde jetzt Folgendes interessieren: Wie sind die Erfah rungen mit dem JobTicket BW bisher? Welche Wirkungen hat das JobTicket BW auf Klima und Schadstoffbelastung? Wel che Bedeutung misst die Landesregierung dem behördlichen Mobilitätsmanagement bei? Welche Perspektiven haben wir, dass das behördliche Mobilitätsmanagement weiterentwickelt wird?
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Busse und Straßenbahnen landesweit attraktiver machen – mit diesem Schlagwort kann man das im Entwurf vorliegende Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennah verkehrs und des Finanzausgleichsgesetzes“ überschreiben.
Verkehrspolitik muss die Mobilität der Menschen und der Wirtschaft im Land ermöglichen, und sie muss zugleich einen spürbaren Beitrag zur Reduktion klima- und umweltschädli cher Emissionen leisten. Nach Berechnungen der Bundesre gierung muss der CO2-Ausstoß im Verkehr bis zum Jahr 2030 um 40 % gegenüber 1990 sinken, damit wir die Klimaschutz ziele erreichen. Daher müssen wir in Baden-Württemberg als einer der wirtschaftsstärksten Regionen alles tun, damit auch wir einen erheblichen Beitrag dazu leisten, diese Klimaschutz ziele zu erreichen.
Einer der Hauptverursacher für das Verfehlen der Klima schutzziele ist immer noch der Straßenverkehr. Mit dem ge planten neuen ÖPNV-Gesetz und der damit verbundenen Fi nanzierung leisten wir einen weiteren wichtigen Beitrag, da mit Baden-Württemberg zum Vorreiter einer klimaschonen den Mobilität werden kann.
Daher haben wir im Koalitionsvertrag gemeinsam die ÖPNVOffensive vereinbart. Zukünftig werden mindestens im Stun dentakt von frühmorgens bis spätabends Busse und Bahnen die Ortschaften in Baden-Württemberg miteinander verbin den. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum als auch diejenigen in den Ballungszentren werden davon pro fitieren.
Genau an dieser Stelle, nämlich bei der Steigerung der Attrak tivität des öffentlichen Verkehrs, setzen wir mit der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs an. Um was geht es? Die kreisfreien Städte und die Landkreise erhalten als Aufgaben träger durch die Änderung dieses Gesetzes mehr Handlungs spielräume und Geld, um den ÖPNV-Ausbau entschlossen vo rantreiben zu können. Denn sie sind es, die zukünftig bestim men werden, welcher ÖPNV in ihrer Stadt, in ihrem Land kreis der beste ist. Wir schaffen mit dieser Reform dafür eine rechtssichere und zukunftsfähige Finanzierungsgrundlage.
Mit der Situation insbesondere im ländlichen Raum, dass Be wohnerinnen und Bewohner von manchen kleineren Ortschaf ten nur zwei Mal am Tag einen Bus sehen, nämlich dann, wenn der Schulbus hineinfährt, und dann, wenn er wieder he rausfährt, muss Schluss sein.
Bisher fließen rund 200 Millionen € als Ausgleichszahlungen für verbilligte Schüler- und Auszubildendentickets direkt vom Land an die Verkehrsunternehmen und so eben in den ÖPNV. 200 Millionen €, das hört sich erst einmal viel an. Aber durch die fehlende Dynamisierung steht heute nominal weniger Geld zur Verfügung als im Jahr 2000. Deshalb bin ich froh, dass es eine Mittelaufstockung geben wird: ab dem Jahr 2021 schritt weise bis 2023 um 50 Millionen € auf insgesamt 250 Millio nen €, die wir dann zur Verfügung haben.
Wir setzen auch hier um, was wir unter dem Stichwort ÖPNVOffensive gemeinsam vereinbart haben. Mein großer Dank gilt hier den kommunalen Landesverbänden; denn die Aufsto ckung der Mittel wird hälftig vom Land und hälftig von den kommunalen Landesverbänden übernommen.
Für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs bedeu tet dieses Reformpaket mehr Busse im dichteren Takt im gan zen Land, günstigere Tickets im Ausbildungsverkehr oder auch höheren Komfort, z. B. durch WLAN oder durch Barri erefreiheit. Wir tragen so insgesamt zu einer qualitativen und quantitativen Verbesserung im ÖPNV bei.
In einem ausführlichen und breiten Beteiligungsverfahren – der Minister hat es gerade schon geschildert – haben wir ge meinsam mit dem Städtetag, dem Landkreistag, dem Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer und dem Ver band Deutscher Verkehrsunternehmen diese Finanzierungsre form gestaltet. Wir haben eine Lösung erarbeitet, die für alle praktikabel ist, die vorausschauend geplant ist und von der al le Fahrgäste im Land profitieren werden. Dafür ganz herzli chen Dank an alle Beteiligten in diesem Prozess.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich mit dieser Reform mehr Gestaltungsspielräume für die beteiligten Ak teure ergeben und dass mehr Geld ins Spiel kommt. Das heißt, mit dieser Reform arbeiten wir am grünen Herzensanliegen, klimaschonende Mobilität sachgerecht und innovativ zum Wohl der Menschen in Baden-Württemberg umzusetzen.
Wer die unbedingt notwendigen Klimaziele des Verkehrssek tors erreichen will, wer die Luftqualität in den Städten wirk sam und auf Dauer verbessern will, der muss jetzt Geld in die Hand nehmen, um den öffentlichen Nahverkehr auszubauen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz.
Mobilität so zu gestalten,
dass Baden-Württemberg ein Wegbereiter für die Mobilität der Zukunft sein kann, das ist und bleibt Leitlinie unseres Handelns.
Danke.