Die Bestimmung der Sonn- oder Feiertage, an denen Verkaufs stellen geöffnet werden dürfen, obliegt den Gemeinden. An gaben über die Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feier tage liegen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Woh nungsbau nicht zentral vor. Eine Abfrage der Ordnungsämter zu den beiden Teilfragen war in der Kürze der Zeit nicht mög lich. Auch die Interessenverbände der Landkreise, Städte und Gemeinden und des Handels konnten dazu in der Kürze der Zeit keine Angaben machen, weder für das erste Halbjahr 2020 noch prognostisch für das zweite Halbjahr 2020.
Der innerstädtische Einzelhandel ist für die Lebensqualität und die Versorgung der Bevölkerung in Städten und Gemein den von besonderer Bedeutung. Infolge der Verbreitung von SARS-CoV-2 und der aufgrund der Verbreitung getroffenen Maßnahmen wurde der Einzelhandel in hohem Maß beein trächtigt. Darum ist es aus Sicht des Ministeriums für Wirt schaft, Arbeit und Wohnungsbau wichtig, alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Rahmenbedingungen für den innerstädti schen Einzelhandel verbessert werden können, um zumindest einen Teil der erlittenen Umsatzeinbußen auszugleichen.
Die Ermöglichung von zusätzlichen verkaufsoffenen Sonnta gen über § 8 LadÖG hinaus, um entstandene Umsatzeinbu ßen auszugleichen, ist aufgrund der bestehenden rechtlichen Begrenzungen schwer umzusetzen. Der Schutz der Sonn- und Feiertage genießt gemäß Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 139 WRV Verfassungsrang. Der Zulässigkeit und Aus gestaltung der Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen sind daher von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Verwaltungsgerichte enge Grenzen gesetzt. Insbeson dere muss für die Verkaufsöffnung an Sonn- und Feiertagen ein Anlass, etwa in Form von Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, bestehen. Dieser Anlass muss un abhängig von der möglichen Verkaufsöffnung gegeben sein. Eine Verkaufsöffnung allein aus Gründen der Ermöglichung des Einkaufs ist nach der gefestigten Rechtsprechung nicht zulässig.
rung – Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes – Drucksache 16/8272
Landesregierung – Rückgang der Bienenpopulation und die Situation der Imkerinnen und Imker in BadenWürttemberg – Drucksache 16/3905
Meine Damen und Herren, für die Aussprache hat das Präsi dium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für das Schlusswort der die Große Anfrage stellenden Frak tion erhält die Fraktion GRÜNE zusätzlich fünf Minuten.
Herzlichen Dank. – Frau Präsidentin, verehrte liebe Kolleginnen und Kollegen! Als vor rund einem Jahr die Initiatorinnen und Initiatoren des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ mitteilten, sie hätten die in der ersten Phase erforder lichen 10 000 Unterschriften beisammen, konnten wir besten falls erahnen, wohin die weitere Entwicklung führen würde.
In der Tat ist der Verlust der Artenvielfalt und gerade der In sekten eine der drängendsten Herausforderungen der Gegen wart; denn Insekten sind sowohl als erstes Glied der Nah rungskette – denken Sie beispielsweise an Vögel, Reptilien und andere –, aber auch als Bestäuber für Mensch und Natur von herausragender Bedeutung. Daran hat auch die Corona pandemie nichts geändert. Das Artensterben kennt weder ei nen Lockdown noch einen Impfstoff, sondern erfordert letzt endlich unser konsequentes Handeln.
So wichtig und so berechtigt die Intention des Volksbegehrens im Grundsatz war, konnte die Landesregierung allerdings nicht alle Inhalte 1 : 1 mittragen. Da spreche ich auch für die grüne Fraktion. Für sie gilt das Gleiche. Denken wir beispiels weise an den damals enthaltenen § 34 – Verbot des Pflanzen
schutzmitteleinsatzes in allen Schutzgebieten. Wenn man sich das einmal überlegt, beispielsweise für den Weinbau in Ba den-Württemberg mit einer Fläche von rund 27 000 ha, von der plus/minus etwa die Hälfte in Schutzgebieten liegt, dann hat man ungefähr eine Vorstellung davon, was das letztend lich bedeutet hätte.
Daher sind wir im Herbst letzten Jahres mit den Initiatoren des Volksbegehrens und anschließend mit den Landnutzerver bänden in einen intensiven und konstruktiven Dialog einge treten. Wir haben kurz vor Weihnachten einen Konsens erzielt, der von einem großen Teil der Beteiligten mitgetragen wird, für den ich auch sehr dankbar bin. Ich bin dem Trägerkreis des Volksbegehrens dankbar, dass er sich auf unseren Eck punkteprozess eingelassen hat, aber ich bin ebenso den Land nutzerverbänden dankbar, dass sie die Eckpunkte ebenfalls – jedenfalls zu einem überwiegenden Teil – mitgetragen haben.
Das zentrale Ergebnis dieses Prozesses, meine Damen und Herren, liegt uns heute vor. Ich betrachte es auch als großen Erfolg dieser grün-schwarzen Landesregierung, von der ja im mer behauptet wird, wir bekämen da nichts mehr hin, bekä men keine Ergebnisse mehr hin.
Ich bedanke mich hier, lieber Kollege Zimmermann, aus drücklich bei meinem Kollegen Peter Hauk für die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei diesem gemeinsamen Projekt über all die Monate hinweg.
Der vorliegende Gesetzentwurf – ja, da könnt ihr ruhig lachen, aber es ist nun einmal so, wie ich es hier sage – zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Lan deskulturgesetzes greift die Anliegen des Volksbegehrens auf, entwickelt sie weiter und stellt das Ziel des Erhalts der Arten vielfalt auf eine breite gesellschaftliche Basis.
Der Biodiversitätsverlust hat vielfältige Ursachen. So müssen wir auch vielfältige Maßnahmen ergreifen, um diesem aktiv und zielorientiert entgegenzuwirken.
Zugleich fließen in den Gesetzentwurf in weitem Umfang auch – das will ich auch noch betonen – Zielsetzungen des ersten Volksantrags, der ja unter dem Titel „Gemeinsam un sere Umwelt schützen in Baden-Württemberg“ läuft, mit ein. Aus meiner Sicht haben wir mit diesem Gesetzentwurf eigent lich sieben der zehn Punkte durchaus mit umgesetzt. Die drei anderen Punkte – so sage ich jetzt einmal – sind Punkte, die wir nicht adressiert haben, aber bei denen ich persönlich kein Problem damit hätte, ihnen vom Grundsatz her ebenfalls zu zustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Landwirt schaft, aber auch das gesellschaftliche Leben insgesamt na turverträglicher gestalten. Die insektenfreundliche Gestaltung öffentlicher Grünflächen, der Ausbau des Biotopverbunds im
Land, die insektenfreundliche Straßenbeleuchtung, das Ver bot von Schottergärten, der Erhalt unserer Streuobstbestände, das Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Natur schutzgebieten, das weitreichende Verbot des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Privatgär ten, der Ausbau des Ökolandbaus, die landesweite Reduktion des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmit teln und die Einrichtung von sogenannten Refugialflächen als Rückzugsräume für Fauna und Flora leisten hierzu ebenso ei nen wichtigen Beitrag.
Überwiegend – auch das will ich betonen – setzen wir dabei auf Freiwilligkeit sowie auf Förderanreize und wollen die Landnutzer auf diesem Weg ausdrücklich mitnehmen. Wir set zen Verbote nur sehr dosiert und räumlich eng begrenzt ein. Ich nenne als Beispiel die Naturschutzgebiete, die gerade ein mal 2,4 % unserer Landesfläche ausmachen. Ich glaube, ge rade für diese – ich nenne sie einmal so – „Perlen“ des Natur schutzes ist das auch durchaus einzusehen.
Zugleich haben wir Regelungen getroffen, dass da, wo die landwirtschaftliche Nutzung oder beispielsweise der Weinbau Voraussetzung für den Schutzzweck ist, weiterhin gewährleis tet ist, dass der Weinbau in dem Maß, wie er bislang betrie ben wird, auch in Zukunft Bestand hat. Daher ist mir nicht bange, dass wir dort keine vernünftigen Lösungen gefunden hätten.
Zudem stehen wir an der Schwelle einer neuen EU-Förderpe riode, die wir insbesondere in der Agrar- und der Biodiversi tätspolitik gezielt nutzen müssen und sollten, um unsere Zie le mit dem Rückenwind aus Brüssel zu erreichen.
Meine Damen und Herren, wir betreten mit diesem Gesetz entwurf zum Teil Neuland und schaffen – das sage ich aus drücklich und mit ein wenig Stolz – die modernsten und in novativsten gesetzlichen Regelungen in ganz Deutschland.
Dazu, Frau Kollegin Rolland, möchte ich gern eine dpa-Mel dung vom gestrigen Tag kurz zitieren – wenn ich sie finde.
„Handlungsbedarf besteht nicht nur in der Landwirt schaft und auf den Agrarflächen, sondern auch in der Stadt und auf den Grünflächen.“ Das Insektenschutzge setz, das Schulze bald vorlegen will, soll daher etwa auch Regeln gegen „Lichtverschmutzung“ enthalten...
Das, was da in Berlin angedacht und diskutiert wird, das ha ben wir in Baden-Württemberg mit diesem Gesetz schon in der Umsetzung. Daher lade ich herzlich dazu ein, von unse ren Vorlagen, die wir hier in Baden-Württemberg gemeinsam in dieser Koalition entwickelt haben, Gebrauch zu machen.
Dass wir uns hier auf dem richtigen Weg befinden, meine Da men und Herren, das zeigen nicht zuletzt auch die kürzlich veröffentlichten EU-Strategien im Rahmen des „European Green Deal“. Wenn Sie sich die EU-Biodiversitätsstrategie oder beispielsweise auch die „Farm to Fork“-Strategie an schauen, dann finden Sie dort praktisch alle Ziele wieder, die auch wir anstreben und die wir mit diesem Gesetzentwurf auch in die Umsetzung bringen.
Das zeigt, dass wir mit unserem Gesetz die richtigen Weichen für den Erhalt der Biodiversität und zugleich auch für eine zu kunftsfähige Landschaft in unserem Land Baden-Württem berg stellen. Wir nehmen damit eine Vorreiterrolle auf Bun desebene, aber auch insgesamt auf europäischer Ebene ein.
Zum Schluss: Der arbeitsintensive, aber aus meiner Sicht – ich glaube, da spreche ich auch für den Kollegen Hauk – sehr lohnenswerte Prozess zur Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs hat mir eines noch einmal ganz nachdrücklich vor Augen ge führt: Naturschutz und Landwirtschaft sind keine Gegner. Oh ne diesen Gesetzentwurf und ohne diese von uns gemeinsam entwickelten Eckpunkte und den anschließenden Prozess hät ten wir einen riesigen flächendeckenden Konflikt in BadenWürttemberg bekommen – ich sage mal so – zwischen Stadt und Land, zwischen Naturschutz und Landwirtschaft, zwi schen konventionell und biologisch wirtschaftenden Betrie ben – um nur einige Punkte zu nennen.
Ich glaube, es ist mit ein Erfolg dieser Strategie, die wir ge fahren haben, dass es nicht zu diesem Konflikt gekommen ist. Ich kann mir auch ungefähr vorstellen, wer damit auch sein politisches Süppchen gekocht hätte, um es mal so zu sagen. Daher, glaube ich, waren wir gut beraten, so vorzugehen, wie wir vorgegangen sind.
Ich will mich in diesem Zusammenhang noch einmal aus drücklich bei allen Beteiligten bedanken. Denn nur so, wie wir es da gemacht haben, vom Grundsatz her, sage ich mal, erreichen wir letztendlich auch unsere gemeinsamen Ziele. Ich bin fest davon überzeugt, dass gerade dieser im Dialog er arbeitete Gesetzentwurf hierzu einen ganz wertvollen Beitrag leistet. Ich bitte die Fraktionen um die Unterstützung für den weiteren Prozess.