und notwendige Erneuerungen ausbleiben? Wie wird denn ge prüft, ob ein Unternehmen überhaupt noch über ein funktio nierendes Geschäftsmodell verfügt und ob es jemals, salopp gesprochen, wieder auf einen grünen Zweig kommt? Wie wird gewährleistet, dass nur Unternehmen gestützt werden, die un verschuldet
aufgrund der Pandemie in diese Schwierigkeiten geraten sind, aber nicht strukturelle Probleme haben oder einen Innovati onszyklus verschlafen haben?
Meine Damen und Herren, wie sieht das zugrunde liegende Interesse aus? Tun wir das nur, um Arbeitsplätze zu halten – und gilt das dann für jedes Unternehmen?
Ich bin weit davon entfernt, Frau Hoffmeister-Kraut mit Chris ta Luft zu vergleichen – das war die letzte Wirtschaftsminis terin der DDR –,
wie manche hier das tun. Aber wir brauchen in Baden-Würt temberg in der Krise ein starkes Wirtschaftsministerium und kein Staatswirtschaftsministerium.
Deswegen, meine Damen und Herren, fehlt mir der zweite Punkt: die parlamentarische Einbindung. Der Entwurf sieht eine quartalsweise Information des Landtags vor. Wirklich? Ein Briefchen, alle drei Monate,
in dem steht, was ihr getan habt? Hier ist eine kontinuierliche Information über jede Transaktion notwendig.
Ich fordere, Frau Ministerin, alle Abgeordneten gerade der Regierungsfraktionen auf: Sorgen Sie dafür, dass die Struktur
unseres Staatshaushaltsgesetzes in Baden-Württemberg, die vorsieht, Hilfen vorher vom Wirtschaftsausschuss genehmi gen zu lassen, nicht ad absurdum geführt wird. Sorgen Sie da für, dass für größere Transaktionen zwingend eine aktive Be teiligung des Landtags vorgesehen wird.
Lesen Sie doch einmal die Artikel, die im Moment in der ZEIT stehen. Da geht es darum, was die Parlamente alles an Mög lichkeiten zur Steuerung aufgeben.
Da müssen wir uns doch selbstkritisch fragen, ob das etwas bringt. Wir alle – alle Fraktionen in diesem Hohen Haus – ha ben in den letzten sechs Monaten gezeigt, dass wir im Wirt schaftsausschuss zu jeder Zeit innerhalb einer Woche im Rah men einer hybriden Sondersitzung geheim über Finanzhilfen entscheiden können.
Alles, was beim Fremdkapital nachweislich mit einer adäqua ten Parlamentsbeteiligung funktioniert, muss doch auch beim Eigenkapital möglich sein, gerade wenn man sieht, was die Struktur von Eigenkapital bedeutet – mit allen Auswirkungen.
Wenn die L-Bank eine Grenze von 20 Millionen € hat, meine Damen und Herren, dann muss ab dieser Grenze zuvor das Votum des Wirtschaftsausschusses eingeholt werden.
Auch brauchen wir für jede Beteiligung eine klare Exit-Stra tegie, und zwar müssen wir uns vor dem Einstieg Gedanken machen,
nicht erst nachher. Auch da ist mir dieser Gesetzentwurf viel zu schwammig. Sie schreiben, dass Sie auch über den 30. Ju ni 2021 hinaus Unternehmensbeteiligungen ermöglichen wol len, „... bis die mit der Maßnahme verfolgten Ziele... erreicht sind“. Dann wird noch eine Rechtsverordnung erwähnt, mit der das begünstigte Unternehmen Auflagen erhalten kann. Aber welche Auflagen gelten denn für das Land?
Jeder Einstieg braucht einen Ausstieg. Wir brauchen keine zweite Commerzbank. Ich war damals, 2009, selbst im Deut schen Bundestag und weiß, dass dort so ähnlich argumentiert worden ist: systemrelevant, man muss hineingehen usw. Heu te hält der Bund noch immer Anteile der Commerzbank.
Wenn wir uns nicht jetzt überlegen, wie wir da wieder heraus kommen, werden diese Beteiligungen nicht im Sommer 2021 beendet sein. Dahin gehend ist der Gesetzentwurf viel zu schwammig, hat viel zu wenig vorgegeben, meine Damen und Herren.
Man könnte das tun. Man könnte makroökonomische Daten oder harte Facts einbauen, oder man könnte einen Zeitraum bestimmen. Es gab auch einmal einen Beteiligungsrat, einen Beteiligungsfonds, der den Ausstieg vorbereitet hat. Es gibt Möglichkeiten. Machen Sie sich Gedanken dazu.
Damit, meine Damen und Herren, komme ich zur Gesamtbe wertung. Ich habe grundsätzlich Bauchschmerzen, wenn sich der Staat an privaten Unternehmen beteiligen möchte. Aber im Moment schüttelt es mich, wenn ich diesen Gesetzentwurf sehe, am ganzen Körper. Die Landesregierung will sich mit bis zu 1 Milliarde € an Unternehmen beteiligen, aber weder klar definieren, wann sie in die Unternehmen hineingeht, noch wie sie wieder herauskommt. Dabei will sie sich noch nicht einmal vom Parlament über die Schultern schauen lassen.
Meine Damen und Herren, je schlimmer die wirtschaftliche Lage ist, umso weitreichender sind die Instrumente. Aber nein, so, wie dieses Instrument im Moment ausgestaltet ist, ist das für uns noch kein gangbarer Weg.
Zum Schluss sage ich als Ausschussvorsitzender: Das ist oh ne Parlamentsbeteiligung auch noch kein gangbarer Weg für ein selbstbewusstes Parlament. Bessern Sie in diesen Punkten bitte nach.
Meine Damen und Her ren, es liegen jetzt keine Wortmeldungen mehr vor. Die Aus sprache ist damit beendet.
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 16/8827 zur weiteren Beratung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und mitberatend an den Finanzausschuss zu überweisen. –
zende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 23. Juni 2020 (in der ab 30. September 2020 gültigen Fassung) – Drucksache 16/8833
Antrag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Verfahrensregelung zur Beteiligung des Landtags ge mäß § 3 des Gesetzes zum Erlass von infektionsschüt zenden Maßnahmen – Drucksachen 16/8859, 16/8875
Das Präsidium hat für die Aussprache eine Redezeit von ins gesamt zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Begrün dung des Antrags unter Buchstabe b gilt eine Redezeit von insgesamt fünf Minuten für die antragstellenden Fraktionen, die aufgeteilt werden soll.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche als Vertrete rin der Landesregierung nun natürlich nicht zu Buchstabe b –
dabei handelt es sich ja um einen Parlamentsantrag –, sondern ich spreche zur Verordnung der Landesregierung über die in fektionsschützenden Maßnahmen, also zu Buchstabe a.
Klar ist – das ist auch in der heutigen Debatte noch einmal sehr deutlich geworden, vor allem bei der ausführlichen De batte über den Haushalt –, dass wir noch lange nicht am En de der Coronapandemie sind.
Ganz im Gegenteil müssen wir nach einer relativen Entspan nung im Sommer jetzt doch wieder davon ausgehen, dass sich die Infektionszahlen deutlich erhöhen. Wir stehen erst am An fang des Herbstes; der Winter wird folgen.
Die aktuellen Regelungen, die gestern vonseiten der Bundes regierung, aber auch vonseiten der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ergangen sind, sprechen eine deutliche Sprache und mahnen dazu, die Verordnung wirklich genau zu überprüfen und genau zu schauen: Wo kann es Entlastungen geben? Dabei muss die Richtung eher die sein, dass wir kla re Regelungen brauchen, eine klare Haltung brauchen, um wirklich handlungsfähig bleiben zu können.