(Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD – Gegenruf der Abg. Nicole Razavi CDU: An den Taten sollt ihr sie erkennen!)
wobei zwischen Ihnen und uns Unterschiede in den Ansätzen bestehen. Aber ich nehme Ihnen die Polizeifreundlichkeit grundsätzlich ab.
Doch bei Ihrer Fundamentalablehnung hier kann ich nur den Kopf schütteln. Wir wollen unsere Polizisten vor immer stär keren Gewaltausbrüchen schützen, und Sie sagen einfach Nein.
Die CDU hat sich mit allen Stellungnahmen beschäftigt. Das Innenministerium hat alle vorgebrachten Kritikpunkte noch einmal geprüft. Wir vertrauen dieser Expertise und Einschät zung.
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Vertrauen ist gut! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Kontrolle ist besser!)
Ja, ein Zwischenruf von einem weiteren ehemaligen Justiz minister. – Am Ende muss die Politik abwägen und mutig ent scheiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einer solchen Abwä gung stellt der Blick in den Rucksack oder das Verlangen, den Personalausweis vorzuzeigen, aus unserer Sicht einen verhält nismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger dar – das ist es, unstreitig –, um so die körperliche Un versehrtheit, die Gesundheit oder gar das Leben unserer Mit bürgerinnen und Mitbürger zu schützen. So geht Abwägung, meine Damen und Herren.
Aber anstatt abzuwarten, bis Landesverfassungsgerichte oder das Bundesverfassungsgericht zu jeder Situation eine Ent scheidung getroffen haben, und bis dahin in handlungslose Winterstarre zu gehen, prüfen wir die Sachverhalte. Wir hö ren Experten, wir bilden uns eine eigene Meinung und treffen dann eine Entscheidung. Wir, die CDU-Fraktion, machen Po litik für die Menschen, die jeden Tag das Polizeigesetz anwen den müssen, und für die Menschen, zu deren Schutz dieses Polizeigesetz gilt. Wir danken unserem Koalitionspartner, dass wir gemeinsam diesen Weg gehen konnten.
Für die Polizei, für die Justiz, für die Bürgerinnen und Bürger hier in Baden-Württemberg: Die CDU wird die Oppositions anträge ablehnen und dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden auch den Entschließungsantrag der FDP/DVP ableh nen, der gestern Abend noch gekommen ist. Dieser Entschlie ßungsantrag ist ja nett, aber er hat mit dem Polizeigesetz nichts zu tun.
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das machen wir sowieso! Das ist erledigt durch unser Handeln! – Zu ruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE)
Die Maßnahmen, die Sie fordern, sind alle längst schon um gesetzt oder in Umsetzung. Deswegen ist dieser Antrag – mit Verlaub, liebe Kollegen von der FDP/DVP – entbehrlich.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Etwas überraschend ist es doch am Ende, dass wir im Parlament überhaupt über eine zweite Reform des Polizeigesetzes reden. Denn würde man den Fraktionsvorsit zenden der Fraktion GRÜNE tatsächlich beim Wort nehmen und glauben können, was er sagt, dann würden wir heute nicht über eine Polizeigesetzreform diskutieren. Denn Sie, Herr Kollege Schwarz, haben gesagt, dass mit Ihnen, der Fraktion GRÜNE, keine Reform des Polizeigesetzes machbar sei.
Sie brauchen gar nicht so grimmig zu schauen. Wir alle wis sen das. Wenn Sie es vergessen haben, spricht das gegen Sie, Herr Kollege Schwarz.
So ist das mit dem Wort der Grünen zum Thema Polizeige setz in diesem Landtag: Man kann sich auf Ihr Wort nicht ver lassen.
(Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD: Da hat er recht! – Abg. Dr. Wolfgang Reinhart CDU: Er zeigt Einsicht!)
Wir haben mit einer zweiten Reform – – Ihre Argumentation, Herr Kollege Schwarz, haben wir damals ja unterstützt. Sie sagten, Teile des geltenden Polizeigesetzes, Maßnahmen, die damit ermöglicht würden, seien noch gar nicht umgesetzt. Gleichlautend Uli Sckerl im Januar 2020 in der Presse: Wir haben keine Fußfesseln, wir haben keine Quellen-TKÜ.
Wann versteht der Innenminister, wann versteht diese Koali tion endlich, dass Gesetze allein dieses Land nicht sicherer machen, sondern man die Polizei auch entsprechend ausstat ten muss? Ein Gesetz allein reicht nicht aus, wenn man noch nicht einmal die letzte Reform so umgesetzt hat, dass die Po lizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch tun können, was wir im Landtag ihnen ermöglichen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Jetzt schauen wir uns an, was in dieser Novelle steht. Aber lassen Sie uns, Kollege Blenke, vielleicht noch einmal unse re unterschiedlichen Auffassungen austauschen.
Ich glaube, es geht nicht an, uns als Bedenkenträger zu brand marken, sondern wir Parlamentarierinnen und Parlamentari er tragen Verantwortung dafür, dass sich die Polizeibeamtin nen und Polizeibeamten auf das, was wir hier an Recht set zen, verlassen können.
Wir müssen abwägen zwischen dem, was gewollt ist und nütz lich erscheint, und dem, was rechtlich möglich ist. Wir soll ten die Gefahr abschätzen können, die darin besteht, dass wir unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zwar ein po litisches Signal senden, sie dann aber im Einsatz nichts damit
Zum Datenschutz: Herr Kollege Sckerl, natürlich sind die da tenschutzrechtlichen Regelungen im Großen und Ganzen in Ordnung; das bestreitet auch niemand. Nur: Dass eine grün geführte Landesregierung so lange braucht, um die Vorgaben der Europäischen Union umzusetzen, sagt auch vieles über die dringenden Themen dieser Koalition und der Fraktion GRÜNE aus und darüber, wie Sie zum Datenschutz stehen. Baden-Württemberg ist als letztes Land dran, dies umzuset zen, und das liegt auch in Ihrer Verantwortung, liebe Kolle ginnen und Kollegen.
Dann bauen Sie in dieses Gesetz auch noch ein, dass die Po lizei in Baden-Württemberg plötzlich nicht nur für die Verhü tung – präventive Polizeiarbeit – Bild- und Tonaufnahmen an fertigen kann, sondern auch für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten. Das birgt die Gefahr, dass die Gesetzgebungs kompetenz vom Verfassungsgericht infrage gestellt wird und damit alle datenschutzrechtlichen Regelungen in diesem Pa ragrafen obsolet sind – was dazu führt, dass in diesen Berei chen überhaupt kein Datenschutz vorhanden ist. Deshalb hät ten Sie uns eigentlich folgen müssen; deshalb müssen Sie uns heute eigentlich folgen, um diese Datenschutzrichtlinien wirk lich rechtssicher in das Gesetz zu schreiben.
Zur Bodycam: Uns, der SPD-Fraktion, erscheint es nützlich, die Bodycam einzusetzen. Deshalb haben wir selbst zu Be ginn der Legislaturperiode auch einen Gesetzentwurf zu die sem Thema eingebracht; ich glaube also, das ist unbestritten.
Jetzt ist doch die Frage: Worauf kommt es bei der Bodycam jetzt an? Geht es um den präventiven Charakter – das ist das, was vor allem Herr Kusterer in den Mittelpunkt gestellt hat –, also um den Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeam ten? Richtig; das sehen wir auch so. Der präventive Bereich ist Zuständigkeit des Landes.