Thomas Blenke
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Guten Morgen, Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle haben noch die Bilder der Ausschreitungen in der besagten Juninacht in Stutt gart vor Augen, Bilder, die die Menschen zutiefst verunsichert haben, Bilder, die uns erschüttert haben.
Ich habe gedacht, ich warte, bis es jemand merkt. Vielen Dank, Herr Kollege Schwarz.
Was passiert ist, wissen wir alle. Aus einer fröhlichen Menschen menge explodierte plötzlich sinnlose Gewalt. Mehr braucht man heute dazu gar nicht mehr zu berichten.
Wir Innenpolitiker der CDU – der Innenminister war eben falls zugegen – haben wenige Tage später mit Polizisten ge sprochen, die in dieser Nacht im Einsatz waren. Wir sprachen mit dem Beamten, der durch einen Kung-Fu-Tritt umgewor fen wurde – ein paar Zentimeter höher, und er wäre quer schnittsgelähmt. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, erzähl te er uns. Im Streifendienst will er dennoch bleiben, weil ihm die Tätigkeit gefällt.
Wir sprachen mit der jungen Beamtin, die in den ersten Minu ten, getrennt von den Kollegen und bevor sie ihre Schutzaus rüstung anlegen konnte, einen Rettungswagen, in dem gerade ein Verletzter behandelt wurde, gegen Steinewerfer schützte. „Ich konnte nicht viel machen“, sagte sie uns, „aber Aufge ben kam für mich nicht infrage.“
Meine Damen und Herren, ich verneige mich vor diesen Poli zistinnen und Polizisten.
Herr Innenminister Strobl, Sie haben dem Kabinett jüngst über den aktuellen Ermittlungsstand berichtet. Es freut uns, dass Sie uns heute im Plenum – das haben wir etwas gesteuert – über die aktuelle Lage berichten können.
Mein aktueller Stand Anfang Dezember war: 114 Tatverdäch tige ermittelt, drei Viertel von diesen sind 21 Jahre und jün ger, 92 % männlich – zu drei Vierteln mit Migrationshinter grund –,
74 Haftbefehle wurden ausgestellt – alles Stand Anfang De zember; vielleicht haben sich die Zahlen inzwischen weiter entwickelt.
Mittlerweile sind auch erste Urteile gesprochen worden. Erst vor wenigen Tagen wurde ein 18-Jähriger zu einer Freiheits strafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt – wohlge merkt: nach Jugendstrafrecht.
Die CDU dankt der Justiz, dass sie eine Sprache spricht, die diese Herrschaften auch verstehen. Nebenbei bemerkt würde ich mir allerdings wünschen, dass volljährige Täter häufiger nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
Auf Polizisten und Rettungskräfte einzuprügeln ist keine ju gendtypische Verfehlung, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gilt nun, Lösungen zu finden, wie die Gewaltbereitschaft insgesamt eingedämmt werden kann. Respekt vor Polizisten, Respekt vor Rettungs kräften, Respekt vor dem Eigentum anderer sind Tugenden, die wir manchen anscheinend erst wieder beibringen müssen.
Wir leben in einem großartigen Land, in einem freien Land. Wir wollen, dass sich die Menschen in unserem Land sicher und ohne Angst auf den Straßen bewegen können – auch nachts.
Wir wollen, dass Großeltern mit ihren Enkeln, Eltern mit ih ren Kindern, alle friedliebenden Bürger
entspannt und sicher am Leben draußen teilnehmen können – wann auch immer, zu welcher Tageszeit sie es wollen.
Deshalb war es zur Zeit der Koalitionsverhandlungen auch mir persönlich besonders wichtig, dass wir ein Projekt „Si cherer öffentlicher Raum“ in den Koalitionsvertrag von GrünSchwarz mit aufgenommen haben.
Angsträume dürfen erst gar nicht entstehen. Dazu gehören auch alle Formen der Straßenkriminalität. Wir wollen ein Ba den-Württemberg, in dem sich die Menschen frei und sicher fühlen. Auch ältere Menschen sollen sich bei Dunkelheit noch auf die Straßen trauen können. Die junge Frau soll nachts angstfrei mit der Straßenbahn heimfahren können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Freiheit gehört auch das Grundrecht, an Demonstrationen friedlich teilzuneh men. In diesem Zusammenhang bereitet uns die „Querdenken“Bewegung Kopfzerbrechen.
Natürlich darf man Coronamaßnahmen kritisieren und auch dagegen demonstrieren. Aber zunehmend mischen sich Radi kale, Reichsbürger und andere Verfassungsfeinde unter fried liche Demonstranten.
Sie hier am rechten Rand sind auch immer ganz gern mit dabei.
Deshalb appelliere ich an alle, die legitimen Protest ausdrücken wollen: Wenn neben Ihnen einer eine Reichsflagge schwenkt, dann sind Sie definitiv in falscher Gesellschaft.
Wenn der Verfassungsschutz Rädelsführer im Auge hat, gilt dies erst recht. Herr Innenminister, vielen Dank für das kon sequente Handeln auch unseres Verfassungsschutzes.
Wir sollten in diesem Bereich Prävention und Aufklärung ver stärken und sollten verhindern, dass Menschen, die friedlich protestieren wollen, die mit staatlichen Maßnahmen unzufrie den sind, sich durch die Teilnahme an solchen Veranstaltun gen, an solchen Demonstrationen radikalisieren.
Wir alle, meine Damen und Herren, leiden unter den Freiheits beschränkungen. Aber man kann doch nicht die Augen vor der Realität verschließen: fast 600 Tote täglich,
die Intensivbetten sind bald voll belegt, Beatmungsplätze wer den knapp. Meine Damen und Herren, vor dieser Realität kann man die Augen nicht verschließen.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Was haben Coronademonstra tionen mit den Ausschreitungen in Stuttgart zu tun?
Da kann ich nur sagen: eine ganze Menge.
Leider wird deutlich, dass es in unserer Gesellschaft Entwick lungen gibt, die große Sorgen bereiten. Es fehlt immer häufi ger an Respekt.
Ich sage es klar und deutlich: Wir dulden keine Gewalt gegen Polizei, wir dulden keine Gewalt gegen Rettungskräfte, die den Menschen helfen wollen.
Wir gehen nicht zur Tagesordnung über, wenn unsere Innen städte plötzlich des Nachts in Schlachtfelder verwandelt wer den.
Wir gehen dann nicht zur Tagesordnung über; wir dulden das nicht.
Meine Damen und Herren, das ist Gewalt gegen unseren Staat. Das ist Gewalt gegen die Gesellschaft. Das ist Gewalt gegen unser freiheitliches System.
Versammlungsfreiheit ist kein Recht auf Gewalt und Extre mismus. Oder um mit Artikel 8 unseres Grundgesetzes zu sprechen: Es wird das Grundrecht garantiert, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln – das, und nur das. Das – und nur das – ist unser schützenswertes Grundrecht auf Ver sammlungsfreiheit.
Auch Corona bekommen wir nur in den Griff, wenn wir ein ander respektieren und wenn wir aufeinander Rücksicht neh men. Toleranz und Friedlichkeit in unseren Städten, Wert schätzung für Polizei, Wertschätzung für Rettungskräfte, für Feuerwehren und für Sanitäter, das erwarten wir von allen in unserer Bevölkerung, meine Damen und Herren.
In diesem Sinn: Bitte bleiben Sie gesund! Und möge die ge samte Bevölkerung friedlich bleiben.
Danke schön.
Herr Kollege Professor Goll, ist Ihnen bekannt, dass es, wenn die ca. 9 000 neu eingestellten Polizeinachwuchskräfte ausgebildet sind, zu einer deutlichen Erhöhung des Polizeikörpers in Baden-Württemberg kommen wird?
Das passiert nicht mehr in dieser Wahlperiode, sondern erst in der nächsten. Aber das ist eine Maßnahme, die jetzt ergrif fen wurde und die in der nächsten Wahlperiode wirkt. Hätte die Vorgängerregierung – das können Sie ruhig auch sagen – solche Maßnahmen ergriffen, hätten wir schon in dieser Wahl periode eine solche Entwicklung.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! In der ersten Lesung hat der Kollege Hockenberger für die CDU das Gesetz bereits inhaltlich sehr qualifiziert vorgestellt. Ausweislich des Protokolls wurde dies fünfmal mit Beifall und sechsmal mit zustimmenden Zwi schenrufen honoriert –
zu Recht, wie ich meine. Dies heute mit der gekürzten Rede zeit zu toppen, wäre ein aussichtsloses Unterfangen. Das pro biere ich jetzt gar nicht erst.
Mit diesem von Innenminister Strobl vorgelegten Gesetzent wurf stärken wir die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz. Wir erweitern die Rech te der Ehrenamtlichen, wenn wir sie in Außergewöhnlichen Einsatzlagen unterhalb der Schwelle eines Katastrophenfalls brauchen.
Wenn ein solcher Alarm ausgelöst wird, dann lassen die Eh renamtlichen alles stehen und liegen und eilen zum Einsatz. Bislang hat das für sie persönlich oftmals negative Folgen. Das wird jetzt geändert. Ich verweise hinsichtlich der Inhalte dessen, was geändert wird, auf die Rede des Kollegen Ho ckenberger, die ich eingangs erwähnt habe.
Wir wertschätzen und motivieren mit diesem Gesetz das Eh renamt im Bevölkerungsschutz. Was wir alle schon immer wissen und auch zu schätzen wissen, offenbart sich gerade jetzt in der Krise: Wir sind auf die vielen Ehrenamtlichen an gewiesen. Die Kollegin Schwarz hat das eben auch schon er wähnt.
Ich rufe allen Ehrenamtlichen zu: Ohne Sie alle wären wir auf geschmissen.
Ehrenamtsbasierter Bevölkerungsschutz: Woran sich viele an dere Staaten gar nicht herantrauen, ist in Deutschland seit Jahrzehnten bewährte Selbstverständlichkeit. Ich danke allen, die dieses System stützen und am Laufen halten. Ich danke für ihren Einsatz am Nächsten, 24/7 für sie da, auch jetzt und an Weihnachten.
Diese Menschen brauchen nicht nur Lob, sie brauchen auch echte Unterstützung. Mit diesem Gesetz, das wir heute be schließen, geben wir diese Unterstützung, verbunden mit gro ßer Dankbarkeit und Wertschätzung. Die CDU sagt Danke und wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Danke schön. – Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen heute bereits den dritten Tätigkeitsbericht des bzw. der Bürgerbe auftragten – dieses Mal für das Jahr 2019. Dieser Bericht – der Kollege Sckerl hat es bereits gesagt – bezieht sich wei testgehend noch auf die Amtszeit Ihres Vorgängers, Herrn Schindler, dem wir hier auch den Dank aussprechen.
Der Bericht wird aber von der jetzigen Bürgerbeauftragten Beate Böhlen abgegeben und auch deutlich von ihr geprägt.
Ich sage: Vielen Dank, Frau Böhlen und auch Ihrem Vorgän ger – Ihnen für den Bericht und dem Vorgänger mit für die Tä tigkeit.
Mit dem Bürgerbeauftragten bzw. der Bürgerbeauftragen hat der Landtag eine Stelle geschaffen, an die sich jeder wenden kann, um Missstände – echte oder vermeintliche – zu adres sieren. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Fall eines Konflikts mit Behörden zu stärken und zu unterstützen und auf eine einvernehmliche Lösung hinzuwirken. Das ist eine
wichtige Aufgabe. Das ist als Tätigkeitsteil mit bei Ihnen ent halten. Dies gilt, wenn sich ein Bürger von der Polizei falsch behandelt fühlt, aber auch, wenn Polizisten innerhalb der Or ganisation Schwierigkeiten haben. Wir anerkennen ausdrück lich, Frau Böhlen, den wertschätzenden Umgang mit der Po lizei in Ihrem Bericht.
Die Themen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an Sie wenden, sind sehr vielfältig: Personennahverkehr, Nach barschaftsstreits, Dinge, die nicht genehmigt wurden, und, und, und – und dann eben auch die Themen rund um die Po lizei.
Im Jahr 2019 gab es insgesamt 583 eingereichte Anliegen bei Ihnen. 91 davon haben die Polizei betroffen. Nur acht davon kamen aus der Polizei heraus. Lediglich bei sieben Fällen stand der Vorwurf im Raum, dass die Polizei Gewalt gegen über Bürgerinnen und Bürgern ausgeübt habe.
Ich habe mir diesbezüglich einmal die Disziplinarzahlen aus dem Jahr 2019 angesehen. Da gab es 13 Disziplinarverfahren wegen Körperverletzung im Amt. Fünf wurden mangels Tat verdacht eingestellt – bleiben acht. Von diesen acht sind sechs – das sind jetzt keine Fälle bei Ihnen, sondern Disziplinarver fahren – noch anhängig. Eines endete mit einem Verweis, ei nes mit einer Ermahnung. Die Polizei des Landes BadenWürttemberg hat über 30 000 Mitarbeiter, meine Damen und Herren.
Auch das soll hier erwähnt werden: Kein einziger Fall bei der Bürgerbeauftragten bezog sich im Jahr 2019 auf das Thema „Racial Profiling“.
Meine Damen und Herren, diese Zahlen sprechen doch für sich.
Es gibt weder latente noch strukturelle Probleme in unserer Polizei.
Frau Böhlen, heute Morgen durften wir Ihren Jahresbericht druckfrisch – er war da fast noch warm – in Empfang nehmen. Er lag hier auf den Tischen. Dabei waren auch zwei Flyer, da runter dieser hier.
Ich darf, Frau Präsidentin, aus diesem Flyer kurz zitieren. Er ist übertitelt mit: „Ihre Ansprechpartnerin in Angelegenheiten der Landespolizei“. Darin heißt es:
... als Bürger- und Polizeibeauftragte bin ich Ansprech partnerin für Bürgerinnen und Bürger, die sich über Pro bleme mit der Polizei... beschweren möchten.
Das zugrunde liegende Gesetz heißt: „Gesetz über die Bür gerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten des Landes Ba den-Württemberg“ – nicht „Bürger- und Polizeibeauftragten“; diesen Zusatz erlaube ich mir anzumerken. Ihre Aufgabe ist in § 1 geschildert – das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürgerschaft und Polizei zu stärken –, und diese nehmen Sie wirklich wahr; das gestehe ich Ihnen zu. Aber ich erlaube mir
mit Verlaub – den Hinweis: Ansprechpartner für die Ange legenheiten der Landespolizei ist der Innenminister.
Nein, jetzt nicht; vielen Dank.
Das, was unsere Behörden täglich leisten, verdient unseren höchsten Respekt. Und wo Behörden, wo Menschen tätig sind, gibt es auch Fehler – zum Glück wenige Fehler. Wir haben in Baden-Württemberg ein vielfältiges System für die Bürgerin nen und Bürger, Beschwerden anzubringen: Es gibt den Peti tionsausschuss – wir alle, die gewählten Abgeordneten, sind gewählte Bürgerbeauftragte –,
Sie, die Bürgerbeauftragte des Landes, und es gibt auch den Rechtsschutz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, meine Damen und Herren. In diesem System der Bürgerbeteiligung und der Bürgerbe schwerde ist der bzw. die Bürgerbeauftragte ein Baustein. Die se Aufgabe nehmen Sie gut wahr. Das erkennen wir an. Des halb stehen wir auch zur Einrichtung des bzw. der Bürgerbe auftragten und danken Ihnen für Ihre Arbeit.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Wir sind auf der Zielgeraden zu einer zweiten Novelle des Polizeigesetzes in dieser Wahlperiode. Es geht darum, europäische Datenschutzvorschriften umzu setzen, und wir wollen die Sicherheit der Bevölkerung weiter verbessern und auch unsere Polizistinnen und Polizisten bes ser schützen – das hat nichts mit dem 14. März des nächsten Jahres zu tun, lieber Kollege Sckerl. Darum geht es bei die sem Gesetz.
Eine wesentliche Neuerung ist – Herr Kollege, Sie haben es schon angesprochen – die Umsetzung der EU-Datenschutz richtlinie. Ich danke dem Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Brink für seine konstruktive Mitarbeit. Im Innenministerium wurde gut gearbeitet, und mit dem Landesdatenschutzbeauf tragten wurde gut zusammengearbeitet. Vielen Dank dafür.
Zum Einsatz der Bodycam in Wohnungen und Geschäftsräu men. Die Evaluation nach einem Jahr Betrieb der Bodycam hat gezeigt: Ein Drittel aller Angriffe gegen Polizeibeamte fin den in geschlossenen Räumen statt. Dort ist aber bislang der Einsatz der Bodycam mit ihrer erwiesenermaßen deeskalie renden Wirkung untersagt. Das blendet die Opposition in ih ren Änderungsanträgen völlig aus. Herr Kollege Goll, die FDP meint sogar, dass die Bodycam in Innenräumen gar nichts nützt. Sie meinen also, gerade dort, wo die Beamtinnen und Beamten sie zum Schutz besonders brauchen, sei sie entbehr lich. Da kann ich nur sagen: Wir sagen „on“, nicht „off“, und wir schützen unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Der dritte Big Point sind die Personenkontrollen bei Großver anstaltungen. Ich sage es verkürzt: Da fehlt Ihnen laut Ihren eigenen Aussagen bis heute das praktische Anwendungsbei spiel. Wie oft, Herr Innenminister, haben Sie das Beispiel der Hochrisikospiele schon genannt?
Okay, das Argument verstehen Sie nicht. Ich füge ein wei teres Beispiel hinzu: die großen Weihnachtsmärkte, die die ses Jahr leider nur eingeschränkt stattfinden können. Weih nachtsmärkte sind ein klassisches weiches Ziel: freier Zugang, viele Menschen eng beieinander, und für jemanden, der Schlim mes im Sinn hat, ist es ganz einfach, sich dort unterzumischen und vielleicht eine Bombe im Rucksack zu zünden.
Wir möchten, dass sich die Polizei mit geschultem Blick ver dächtige Personen kurz näher ansehen kann. Darum geht es.
So holen wir, Kollege Binder, potenzielle Straftäter aus ihrer Anonymität, die vielleicht im Sinn haben, möglichst viele arg lose Menschen zu töten. Das wollen wir verhindern.
Einige Anmerkungen zu der Anhörung am 14. September. Ich schließe mich da den Ausführungen des Kollegen Sckerl aus drücklich an. Der Vertreter der kommunalen Landesverbän de, der Opferschutzbeauftragte und bisherige Generalstaats anwalt Dr. S., der oberste Personalvertreter der Polizei, Ralf Kusterer, die Präventionspraktikerin aus Mannheim, Krimi nalhauptkommissarin T. K., und allen voran Generalstaatsan walt A. B. haben das Gesetz durchweg als wichtig für die po lizeiliche Praxis, als verhältnismäßig, als verfassungsrechtlich vertretbar und als ein gutes Gesetz bezeichnet – alle.
Doch, alle.
Das heißt, alle Praktiker, teils hochrangige Topjuristen, die wir gehört haben – die hoffentlich auch Sie gehört haben, wenn Sie zugehört haben –,
stützen den Gesetzentwurf. Selbst der Landesdatenschutzbe auftragte hielt den Einsatz von Bodycams in Wohnungen auf grund des Richtervorbehalts hinsichtlich der Verwertung für vertretbar. Bemerkenswert!
Und was macht die Opposition, was machen SPD, FDP/DVP und AfD in seltsamem Einklang? Sie stützen sich selektiv auf die von Ihnen ausgesuchten Kritiker und ignorieren komplett die genannten Praktiker.
Um es klar zu sagen: Die Opposition entscheidet sich für die Bedenkenträger. Wir, die CDU, stehen für den Opferschutz.
Herr Kollege Dr. Goll, ich schätze Sie wirklich sehr. Aber ich verstehe Sie hier an dieser Stelle nicht. Sie haben ja die An waltsseite in die Anhörung gestellt – völlig in Ordnung. Aber glauben Sie im Ernst, dass es irgendeinen Strafverteidiger gibt, der der Polizei mehr Möglichkeiten in die Hand geben will, seine Mandanten zu überführen? Es war doch absehbar, was von dort kommt.
Wir dagegen haben den Generalstaatsanwalt und den ehema ligen Generalstaatsanwalt und Opferschutzbeauftragten be nannt.
Für uns hat deren Expertise ein ganz besonderes Gewicht. Sie wissen doch selbst – Sie waren Justizminister dieses Landes –, Sie wissen doch besser als ich, dass im deutschen Strafpro zessrecht die Staatsanwaltschaft explizit nicht nur gegen ei nen Beschuldigten, sondern auch zugunsten eines Beschul digten ermitteln muss. Jeder Jurastudent lernt dies im Grund kurs Strafprozessrecht. Das ist so, Herr Professor.
Das unterscheidet übrigens unser Recht fundamental etwa vom amerikanischen. Die deutsche Staatsanwaltschaft ist per Gesetz zur Objektivität verpflichtet und wird deswegen auch als die objektivste Behörde der Welt bezeichnet. Und die Op position unterstellt ihr, sie wolle einfach immer nur mehr Kompetenzen. Mich erschreckt, ehrlich gesagt, schon, lieber Kollege Goll, dass die Partei, die sich den Schutz des Rechts staats so auf die Fahnen schreibt, den obersten Staatsanwalt dieses Landes schlichtweg ignoriert.
Lieber Kollege Binder, die SPD gibt sich ja gern polizeifreund lich.
Tranquilo. – Und ich nehme Ihnen das auch ab,
wobei zwischen Ihnen und uns Unterschiede in den Ansätzen bestehen. Aber ich nehme Ihnen die Polizeifreundlichkeit grundsätzlich ab.
Doch bei Ihrer Fundamentalablehnung hier kann ich nur den Kopf schütteln. Wir wollen unsere Polizisten vor immer stär keren Gewaltausbrüchen schützen, und Sie sagen einfach Nein.
Fragen Sie doch einmal Ihnen geneigte Polizisten – die soll es ja noch geben,
vereinzelt sogar hochrangige –,
was sie von der Position der SPD halten. Frau Esken lässt grü ßen, und Sie wackeln hinterher.
Die CDU hat sich mit allen Stellungnahmen beschäftigt. Das Innenministerium hat alle vorgebrachten Kritikpunkte noch einmal geprüft. Wir vertrauen dieser Expertise und Einschät zung.
Ja, ein Zwischenruf von einem weiteren ehemaligen Justiz minister. – Am Ende muss die Politik abwägen und mutig ent scheiden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einer solchen Abwä gung stellt der Blick in den Rucksack oder das Verlangen, den Personalausweis vorzuzeigen, aus unserer Sicht einen verhält nismäßigen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit der Bürger dar – das ist es, unstreitig –, um so die körperliche Un versehrtheit, die Gesundheit oder gar das Leben unserer Mit bürgerinnen und Mitbürger zu schützen. So geht Abwägung, meine Damen und Herren.
Aber anstatt abzuwarten, bis Landesverfassungsgerichte oder das Bundesverfassungsgericht zu jeder Situation eine Ent scheidung getroffen haben, und bis dahin in handlungslose Winterstarre zu gehen, prüfen wir die Sachverhalte. Wir hö ren Experten, wir bilden uns eine eigene Meinung und treffen dann eine Entscheidung. Wir, die CDU-Fraktion, machen Po litik für die Menschen, die jeden Tag das Polizeigesetz anwen den müssen, und für die Menschen, zu deren Schutz dieses Polizeigesetz gilt. Wir danken unserem Koalitionspartner, dass wir gemeinsam diesen Weg gehen konnten.
Ich bin noch nicht fertig.
Ach so, okay.
Für die Polizei, für die Justiz, für die Bürgerinnen und Bürger hier in Baden-Württemberg: Die CDU wird die Oppositions anträge ablehnen und dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir werden auch den Entschließungsantrag der FDP/DVP ableh nen, der gestern Abend noch gekommen ist. Dieser Entschlie ßungsantrag ist ja nett, aber er hat mit dem Polizeigesetz nichts zu tun.
Die Maßnahmen, die Sie fordern, sind alle längst schon um gesetzt oder in Umsetzung. Deswegen ist dieser Antrag – mit Verlaub, liebe Kollegen von der FDP/DVP – entbehrlich.
Es gibt Fraktionen, die tragen Bedenken. Wir tragen Verant wortung.
Vielen Dank.
Danke schön. – Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Rund zwei Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich in Rettungsdiensten, dem Technischen Hilfswerk, der freiwilli gen Feuerwehr, in sonstigen Organisationen des Bevölke rungsschutzes und auch im Freiwilligen Polizeidienst.
Freiwilliges Engagement ist die tragende Säule des Bevölke rungsschutzes in Deutschland. In der Hochzeit der Pandemie waren Tag für Tag viele Tausend Helfer im Einsatz. Vielen Dank all diesen Helfern für diesen Einsatz.
Herr Minister, unauffällig im Eck hinter Ihnen versteckt sich gerade etwas der Abteilungsleiter Herr Professor S. aus Ihrem Haus. Ich möchte Ihnen, Herr Professor, und Ihrer Mannschaft in der Abteilung 6 des Innenministeriums für den herausra genden Einsatz in den letzten Monaten einen herzlichen Dank aussprechen.
Den Organisationen kommt auch in alltäglichen Einsatzsitu ationen eine wichtige Rolle zu. Insbesondere im ländlichen Raum, aber auch in Städten sichern die Angehörigen der frei willigen Feuerwehren den abwehrenden Brandschutz und leis ten technische Hilfe. Der Anteil der Freiwilligen in den Feu erwehren in Deutschland beträgt rund 95 %. Ehrenamt als Ba sis des Bevölkerungsschutzes – andernorts undenkbar – ist bei uns seit Jahrzehnten eine bewährte Selbstverständlichkeit.
Dieser Einsatz, meine Damen und Herren, ist unbezahlt, aber wahrlich unbezahlbar.
Einsatzkräfte können nicht frei entscheiden, ob sie sich in ge fährliche Situationen begeben wollen oder nicht. Wenn der Alarm kommt, heißt es ausrücken – Gefahr für Leib und Le ben eingeschlossen.
Deshalb ist es folgerichtig, jeden Angriff auf Einsatzkräfte, je de Beleidigung von Einsatzkräften hart zu bestrafen und nicht einfach durchgehen zu lassen. Immer öfter schlagen Einsatz kräften Hass, Beleidigungen und Gewalt entgegen. Immer öf ter wird ihre Arbeit durch einen Mangel an Respekt erschwert – mangelnden Respekt vor dem Gesetz und vor denen, die Menschen in der Not helfen wollen. Einsatzkräfte brauchen den Rückhalt von uns, sie brauchen den Rückhalt der Politik.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es kann doch nicht sein, dass – wie jüngst bei den Ausschreitungen in Stuttgart – Rettungs wagen von der Polizei bewacht werden müssen, damit Sani täter den Menschen helfen können. Es kann doch nicht sein, dass bei den G-8-Ausschreitungen in Hamburg Krawallma cher Steine in einen geöffneten Rettungswagen werfen, in dem gerade ein Mensch medizinisch versorgt wird. Wie weit muss es eigentlich noch kommen? Menschen attackieren, die uns helfen wollen – wie krank ist das denn?
Die Polizei war in den vergangenen Monaten auch sehr damit beschäftigt, Menschen auf öffentlichen Plätzen und Straßen daran zu erinnern, dass sie Abstandsregeln einhalten müssen. Allein 29 000 Verstöße gegen die Corona-Verordnung wur den angezeigt. Man könnte diese traurige Liste noch fortfüh ren. Aber es wird auch jetzt schon deutlich, dass in unserer Gesellschaft einiges gewaltig schiefläuft. Ganz offensichtlich scheint der Respekt untereinander in den sozialen Medien noch weniger vorhanden zu sein als sonst.
Zur Festnahme des Täters von Oppenau vor wenigen Tagen war in den sozialen Medien vieles zu lesen. Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung:
Eigentlich schade, dass er festgenommen wurde – mir war er sympathisch.
Oder:
Bei mir hätte er Unterschlupf haben können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind die harmlosen Kommentare. Aber auch sie zeigen die Einstellung der Men schen. Und Hunderte klicken den Daumen nach oben an. Aber auch diese Menschen, die einen solchen Blödsinn verbreiten, erwarten Hilfe, wenn sie selbst in Not geraten.
Schlimmer noch: Die vier Polizeibeamten, denen Yves R. die Waffen abgenommen hat, werden für ihre deeskalierende Stra tegie verspottet. Meine Damen und Herren, ich glaube, nie mand von denen, die Häme verbreiten, hat jemals in den Lauf einer Waffe gesehen. Dass die vier Beamten in dieser Situati on deeskaliert haben, war aus meiner Sicht völlig richtig.
Es gibt viele Länder auf dieser Welt, da hätten die Polizisten in einem solchen Fall die Waffe gezogen und geschossen; es wäre Blut geflossen, bei den Polizisten und beim Täter. Das zeichnet Polizei im Rechtsstaat aus: Unsere Polizisten han deln entschlossen, aber besonnen. Ein Blutvergießen zu ver hindern ist die oberste Maxime. Davon könnte sich manch an deres Land eine Scheibe abschneiden.
Diese Beamten dafür zu verspotten ist eine Unverschämtheit und ist an Respektlosigkeit kaum zu überbieten. Allen Poli zisten und Rettern, die in Oppenau im Einsatz waren, gilt aus drücklich unsere Anerkennung, Herr Minister.
Rechnerisch waren rund 10 % der Polizei des Landes in die sem Einsatz. Wir sind dankbar, dass dieser so glimpflich ab gelaufen ist. Ein Kompliment an alle Rettungskräfte! Bitte ge ben Sie dieses weiter, Herr Minister.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Staat ist in Deutschland verfassungsrechtlich verpflichtet, die Bevölkerung zu schüt zen. Dafür ist er mit Handlungsbefugnissen ausgestattet. Man nennt dies auch das Gewaltmonopol. Dieses Gewaltmonopol und die Verfolgung und Bestrafung von Verstößen machen ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft erst mög lich. Sie garantieren, dass für alle Bürgerinnen und Bürger das gleiche Recht gilt. Die CDU ist ausdrücklich bereit, die Rechtsgrundlagen, auch die polizeilichen Rechtsgrundlagen, den Entwicklungen jeweils anzupassen.
Herr Minister, gleich im Anschluss an diesen Tagesordnungs punkt werden Sie die Änderung des Polizeigesetzes einbrin gen. Damit wird es der Polizei noch besser gelingen, uns zu schützen. Ich sage schon einmal vorab: Es ist ein gutes Ge setz, das Sie einbringen werden.
Ziel muss es sein, dass die Menschen wieder mehr Vertrauen, Anerkennung und Respekt für die tägliche Leistung von Po lizei und Rettungskräften aufbringen. Alle Angehörigen der
Blaulichtorganisationen – ich benutze einmal diesen untech nischen Oberbegriff – leisten einen wertvollen Dienst. Mit glieder der freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Einsätzen eine Aufwandsentschädigung, Mitglieder der Rettungsdiens te bislang nur dann, wenn der Bürgermeister einen bestimm ten Einsatz als wirklich notwendig anerkennt. Hier sollten wir endlich zu einer einheitlichen Lösung kommen, meine Damen und Herren. Schließlich opfern alle ehrenamtlichen Mitglie der im Bevölkerungsschutz einen Teil ihrer Freizeit, um an deren Menschen zu helfen. Deshalb haben sie nicht nur ide elle Anerkennung, sondern auch einen Ausgleich für ihre fi nanziellen Aufwendungen verdient.
Wir von der CDU möchten, dass rechtliche Grundlagen ge schaffen werden, die Helfern ihre Arbeit erleichtern und die ihnen die finanziellen Belastungen, die dadurch entstehen kön nen, abnehmen.
Meine Damen und Herren, dies ist keine neue, sondern eigent lich eine seit vielen Jahren geführte Diskussion. Wir wollen dieses Defizit beheben, und wir sind bereit dazu, noch in die ser Wahlperiode Abhilfe zu schaffen. Die CDU hat schon lan ge gefordert, mit einem Helfergesetz Regelungen beispiels weise für Freistellungsansprüche am Arbeitsplatz oder für Ausgleichsansprüche bei Verdienstausfällen zu schaffen. Lie ber Herr Minister, ich denke, dazu werden Sie nachher noch das eine oder andere sagen.
Feuerwehrangehörige und Rettungskräfte in Betrieben sind eine Bereicherung. Sie bringen Hilfsbereitschaft und soziale Kompetenz in einen Betrieb. Deswegen sind wir allen ehren amtsfreundlichen Arbeitgebern in Baden-Württemberg sehr dankbar.
Ich freue mich, wenn wir es nach der Sommerpause schaffen – ich lade das Haus hierzu ein –, entsprechende Weichen zu stellen, um Maßnahmen zu treffen, um den Ehrenamtlichen in den Rettungsdiensten im Bevölkerungsschutz wirklich ent gegenzukommen und finanzielle oder sonstige Lasten auszu gleichen, um ihnen die wichtige Aufnahme des Ehrenamts zu unserem Schutz abzunehmen und zu erleichtern.
Die CDU will, dass wir hier weiter sicher leben können. Al len Angehörigen der Blaulichtorganisationen rufe ich zu: Wir stehen hinter Ihnen – wie die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung in unserem Land.
Wir danken Ihnen für Ihren grandiosen Einsatz für unser Wohlergehen. Lassen Sie nicht nach in Ihrem Einsatz, und kommen Sie stets gesund von Ihren Einsätzen wieder nach Hause.
Vielen Dank.
Danke schön. – Frau Präsiden tin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Demonstrations freiheit ist ein verfassungsrechtlich verbrieftes hohes Gut. An griffe gegen dieses Grundrecht oder gegen Teilnehmer an De monstrationen verurteilt die CDU aufs Schärfste,
und das unabhängig vom Ziel der jeweiligen Demonstration –
im vorliegenden Fall teilen wir das Ziel in keiner Weise – und auch unabhängig von den Motiven der Angreifer. Beides ist ein Angriff auf unsere freiheitliche demokratische Grundord nung.
Das gilt gerade für die brutalen Attacken auf die Teilnehmer der Demonstration am 16. Mai. Trotzdem sind wir schon ver wundert, dass Sie, die AfD, jetzt daherkommen und einen Un tersuchungsausschuss beantragen.
Was hat er gesagt?
Ach, Sie haben damals schon gewusst, was am 16. Mai pas sieren wird?
Ich habe ungern die Rolle eines Oberlehrers, aber ich glaube, Ihnen muss man einmal ein biss chen Nachhilfe in Grundlagen des Staatsorganisationsrechts geben.
Ein Untersuchungsausschuss ist die schärfste Waffe des Par laments zur Kontrolle der Regierung.
Sie brauchen mir nicht zu applaudieren. Darauf verzichte ich. – Dabei geht es um die Überprüfung abgeschlossenen Re gierungshandelns. Sonst würde die Legislative in die Kompe tenzen der Exekutive eingreifen. Genau das darf die Legisla tive nicht. Sie darf sich nicht in die Aufgaben der Exekutive einmischen. Ein Untersuchungsausschuss überprüft abge schlossenes exekutives Handeln. Bitte kapieren Sie das.
Ich habe Ihnen keinen Vogel gezeigt, sondern das sollte et was anderes bedeuten. Man muss jetzt wegen der Ordnungs rufe vorsichtig sein.
Der Antrag der AfD auf Einset zung eines Untersuchungsausschusses bezieht sich auf ein lau fendes Ermittlungsverfahren der Polizei und der Strafverfol gungsbehörden der Justiz. Auch wir wollen die Hintergründe der Tat und der Täter wissen. Wir wollen insbesondere wis sen, ob es politisch links motivierte Kriminalität war. Einiges spricht dafür.
Aber wir warten die Ergebnisse der Ermittlungen ab. Den Er mittlern vertrauen wir, offensichtlich im Gegensatz zu Ihnen.
Der Antrag zielt darauf ab, einen nicht vollständig ermittelten Sachverhalt politisch zu bewerten und zu instrumentalisieren. Dadurch üben Sie subtil Druck auf die Ermittlungsbehörden aus. Das geht so nicht.
Das Parlament ist nicht der bessere Strafverfolger. Die Justiz und die Strafverfolgungsbehörden müssen in ihrer Arbeit un abhängig sein.
Es ist entlarvend. Offensichtlich haben Sie von der AfD kein Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in die Arbeit unserer Er mittlungsbehörden. Sie stellen sich immer als die Freunde der Polizei dar, aber Sie misstrauen ihr.
Sonst würden Sie die Ergebnisse der Ermittlungen abwarten. Ihr vermeintlicher Angriff auf die Landesregierung ist in
Wahrheit ein Misstrauensvotum gegenüber Polizei und Staats anwaltschaft.
Sie legen die Axt an den Grundfesten des gewaltenteiligen Rechtsstaats an.
Dabei ist es gerade jetzt besonders wichtig, sich hinter unse re Polizei zu stellen. Der jüngste Verfassungsschutzbericht, Herr Minister, verzeichnet einen deutlichen Anstieg politisch motivierter Kriminalität von rechts und im vergangenen Jahr ganz besonders auch von links. Und Opfer ist immer wieder die Polizei. Verbale Attacken – das erleben wir in jüngster Zeit stark zunehmend – werden immer ungehemmter. Mit dem Wort beginnt die Gewalt.
Die Polizei braucht unser Vertrauen. Es kann nicht sein, dass der Respekt gegenüber unserer Polizei immer weiter abnimmt und diese immer öfter Opfer von Attacken wird. Der Rechts staat ist gefordert, sich vor die Polizei zu stellen, und das tun wir.
Die CDU steht unbeirrbar zu unserem Rechtsstaat, zur De monstrationsfreiheit und zu unseren Sicherheitsorganen.
Nun noch einmal zu Ihrem Antrag. Wie Sie wissen, muss ein Untersuchungsausschuss von einem Viertel der Mitglieder des Landtags oder von zwei Fraktionen beantragt werden. Es war Ihnen doch von vornherein klar – nachdem Sie schon seit 2016 wissen, was hier alles geschieht –,
dass Sie dies hier nicht erreichen werden. Ihnen kommt es auf das Scheitern Ihres Antrags an, damit Sie sich wieder einmal – altes Strickmuster – als Opfer hinstellen können.
Sie sind enttarnt.
Wie wir mit dem Antrag umgehen werden, erklärt sich, glau be ich, auch nach meiner Rede von selbst.
Ein richtiges Instrument für Ihre Fragen wäre eine Große An frage gewesen, eine Große Anfrage, wie sie z. B. die CDUFraktion vor wenigen Tagen in Aufarbeitung der Folgen der Krawallnacht in Stuttgart am 20. Juni gestellt hat.
Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Kolle ginnen und Kollegen! Die Gewaltexzesse vom vergangenen Wochenende in Stuttgart machen uns wütend und fassungs los. Zerstörung von Geschäften, Plünderungen, Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte – das gleicht bürgerkriegsähnli chen Zuständen, und das scheinbar aus dem Off heraus. Res pektlosigkeit und Gewalt gegen Polizei und auch gegen Ret tungskräfte, nicht zum ersten Mal – wie krank ist das denn, Flaschen auf Sanitäter zu werfen? –, nehmen seit Längerem zu. Diese Explosion aus dem Nichts heraus ist allerdings so, in dieser Form, neu. Wir dürfen da nicht wegsehen.
Unser Mitgefühl gilt ganz besonders den verletzten Polizis ten. Mögen sie alle schnell wieder gesunden!
Unser Dank gilt allen Polizisten, die in dieser Nacht im Ein satz waren, die übelste Behandlungen ertragen mussten und die alles gegeben haben, um die Ordnung wiederherzustellen.
Die Polizei kann erwarten, dass wir, die Politik, uns ohne Wenn und Aber vor sie stellen. Baden-württembergische Po lizisten identifizieren sich mit den Grundwerten der Demo kratie, mit der offenen Gesellschaft, die sie schützen. Einzel ne, individuelle Verfehlungen kann man in einer so großen Organisation nicht vermeiden. Sie werden aber auch nicht ge duldet. Polizeiarbeit ist nun mal gefahrgeneigt. Deswegen lernt bei uns in Baden-Württemberg jeder Polizeischüler von Anfang an, dass er in Ausübung seines Dienstes immer nur so viel Gewalt anwenden darf, wie unbedingt nötig ist. Das un terscheidet übrigens die Polizei im Rechtsstaat von der im Po lizeistaat.
Jede pauschale Verurteilung oder Verunglimpfung unserer Po lizei lehnen wir auf das Schärfste ab.
Den vorläufigen Tiefpunkt hierzu hat die „taz“ mit ihrem wi derlichen Beitrag geleistet, den ich ob des Grades der Wider lichkeit hier gar nicht zitieren werde.
Die breite Mehrheit der Bevölkerung will eine starke Polizei, die für Recht und Ordnung sorgt und unseren freiheitlichen Rechtsstaat verteidigt. Wenn dann eine Regierung – das ge hört zu dem Gesamtbild dazu – wie Rot-Rot-Grün in Berlin sagt, Vorwürfe gegen Polizisten müssen nicht belegt werden, sondern – im Gegenteil – der Polizist muss diese widerlegen, dann ist das das fatale Signal an die Bevölkerung: Die rot-rotgrüne Regierung misstraut ihrer eigenen Polizei.
Wie sollen diese Polizisten für ihren Staat noch geradestehen? Deswegen haben alle innenpolitischen Sprecher der Union in Deutschland gefordert, dass keine Polizei aus anderen Län
dern und auch keine Bundespolizei nach Berlin geht, solange nicht klar ist, dass das für auswärtige Kräfte nicht gilt. Und die Berliner Polizisten tun uns einfach leid.
Das sind alles Teile eines Puzzles. Am Ende entsteht ein Bild eines Staates, der sein Gewaltmonopol abgibt und damit sei ne Institutionen angreifbar macht. Das ist die bittere Wahr heit.
Ein Puzzlestück ist es aber leider auch, wenn die Vorsitzende der SPD der Polizei pauschal ein latentes Rassismusproblem unterstellt.
Bevor Sie sich aber aufregen – Sie werden sich gleich freu en –: Ich bin den Kollegen der SPD hier im Landtag ausdrück lich und aufrichtig dankbar, dass sie heute diese Aktuelle De batte beantragt haben. Denn es ist wichtig, dass wir hier heu te zeitnah darüber debattieren.
Kollege Stoch, Ihre Ausführungen zeigen: Wir sind hier im Haus in den Einschätzungen insgesamt nah beieinander.
Allerdings, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD: Der Ap pell im Titel Ihrer Debatte – Solidarität mit unserer Polizei – ist richtig, er ist bei der CDU aber nicht erforderlich. Ich ver mute, er richtet sich eher an das Willy-Brandt-Haus in Berlin.
Wir müssen die Hintergründe ermitteln, was am vergangenen Wochenende passiert ist. Da war zuerst von Partyszene und Langeweile nach Corona die Rede. Ich mag nicht glauben, dass Hunderte von Menschen auf Knopfdruck von Partystim mung in Bürgerkriegsmodus umstellen können. Das sieht eher nach Gewaltexzessen eingeübter Krawallmacher aus als nach Partygängern.
Wir bitten die Landesregierung deswegen um umfassende Aufklärung, wer da alles zugange war,
und vor allem, wer sich unter dieses Partyvolk gemischt hat.
Wir haben das Video von dem Polizisten gesehen, der von hin ten angesprungen wurde. Meine Damen und Herren, solche Typen müssen die ganze Härte des Rechtsstaats spüren. Da brauchen wir Generalprävention. Bei der Strafverfolgung müssen jetzt harte Strafen ganz oben stehen, um Nachahmer abzuschrecken.
Jugendliche Täter müssen geschnappt werden und müssen schnell die Antwort des Staates spüren.
Deswegen ist es gut, dass ab jetzt das beschleunigte Verfah ren nach der Strafprozessordnung auch von der baden-würt tembergischen Justiz angewandt wird. Deswegen ist es gut, dass die Landesregierung gestern beschlossen hat, die Häuser des Jugendrechts im Land auszuweiten – in Stuttgart haben wir bereits eines. Schnelle Strafen nach den Taten – das ist die einzige Sprache, die diese Krawallmacher verstehen, meine Damen und Herren.
An die Stadt Stuttgart gerichtet, sage ich nur: Lassen Sie uns noch stärker zusammenarbeiten. Das Land bietet vielfache In strumentarien an. Grün-Schwarz hat das Konzept „Sicherer öffentlicher Raum“ entwickelt, Kollege Schwarz. Da sehen wir Möglichkeiten. Wir haben viele Instrumente von Alkohol konsumverbotszonen über Videoüberwachung und anderes mehr, um für sichere öffentliche Räume zu sorgen. Das muss gemeinsam mit der Stadt Stuttgart und Hand in Hand mit dem Land gemacht werden.
Meine Damen und Herren, unsere Polizei steht in der Mitte der Gesellschaft. Sie ist unparteiisch und weltoffen. Sie hat unsere Wertschätzung verdient. Für die CDU ist das seit jeher eine Selbstverständlichkeit.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Seit meiner Wortmeldung sind einige meiner Fragen vom Innenminister schon beantwortet worden.
Herr Innenminister, ich möchte Sie aber – auch zur Erhellung der Fragestellerin – bitten, uns noch einmal darzulegen, was die grün-schwarze Koalition seit 2016 unter Ihrer Federfüh rung getan hat, um das Landesamt für Verfassungsschutz als Frühwarnsystem der Demokratie gegen Extremismus jegli cher Art und aus jeglicher Richtung strukturell besser aufzu stellen.
Ich sage ja, er hat einen Teil schon gesagt, aber noch nicht alles.
Danke schön, Frau Präsidentin. – Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Flüchtlingswelle im Jahr 2015 hat uns vor unerwartet große Herausforderungen gestellt. Ich sage es gleich vorweg: Wer vor Verfolgung flieht, genießt bei uns Schutz. Dazu bekennen wir uns, und das ist in unserem Grundgesetz so verankert.
Aber in den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass wir in nerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens gesetzliche Aus gestaltungen brauchen, um die Lage zu ordnen.
Doch, das ist Thema.
Wie wir alle wissen, ist am 1. Januar 2020 – dieses Jahr – auf Initiative der schwarz-roten Bundesregierung das Bundesge setz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung in Kraft getreten. Was hat der Bundestag konkret beschlossen? Er hat die Voraussetzungen für die Beschäftigungsduldung gesetz lich fixiert und die der Ausbildungsduldung konkretisiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Rechtsklarheit schafft Rechts sicherheit. Bereits im letzten Jahr war klar, dass dieses Gesetz kommen wird. Deshalb war auch klar, dass Menschen, die aufgrund dieses Gesetzes eine Bleibeperspektive erhalten,
nicht einfach abgeschoben werden. Dies wurde vom Innen ministerium – Herr Minister Strobl – mit der sogenannten Er messensduldung so ermöglicht, im Vorgriff auf diese Beschäf tigungsduldung.
Diese Ermessensduldung brauchen wir jetzt nicht mehr, da dies seit dem 1. Januar als Beschäftigungsduldung fest im Ge setz verankert ist. Der Antrag der SPD hat sich deswegen in der Sache überholt.
Ich rede von dem Titel der heutigen Debatte; einen weite ren Antrag kenne ich bislang nicht.
Wir sprechen hierbei immer von Ausländern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kolle gen, müssen wir auch unbedingt an der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration festhalten.
Das hat auch der Bundesgesetzgeber im Sommer 2019, im letzten Jahr, klar zum Ausdruck gebracht.
Ein weiterer Bestandteil dieses Migrationspakets, das Fach kräfteeinwanderungsgesetz, tritt am 1. März dieses Jahres, al so in gut vier Wochen, in Kraft. Genau dieses Gesetz wird die vereinfachte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften er möglichen.
Es ist uns ganz besonders wichtig, dass wir die Interessen des Rechtsstaats und die wirtschaftlichen Interessen in Einklang bringen.
Deshalb wird die grün-schwarze Koalition auch erneut eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen. Wir wollen, dass auch Zeiten, die ein Ausländer in der sogenannten Gestattung verbracht hat – das ist die Zeit während des Asylverfahrens –, auf den für eine Beschäftigungsduldung erforderlichen Zeit raum angerechnet werden können. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde – um es konkret zu machen – auch den Interessen der Unternehmen, die Flüchtlinge beschäftigen, Rechnung getragen.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, sind herzlich eingeladen, in den Ländern mit SPD-Regierungsbeteiligung – die gibt es ja noch – um Unterstützung für diese Bundesrats initiative zu werben. Was Sie hier kritisieren, lieber Kollege Stoch, haben Ihre Genossen in Berlin beschlossen.
Was seid ihr denn für Memmen?