Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich gebe Ihnen die Antwort am liebsten schrift lich, weil ich glaube, dass es für die anderen Abgeordneten nicht so interessant ist, zu welchen Zeiten welche Züge dem nächst fahren. Wir werden sukzessive aufstocken. Herr Kol lege Schweickert, Sie bekommen das von uns schriftlich.
Dann komme ich noch zu der anderen Frage, die jetzt zwei Mal gestellt worden ist: Wie ist es mit der ökonomischen Si tuation? Natürlich ist es der Albtraum eines Verkehrsminis ters, dass eine der genannten Firmen pleitegeht. Aber ich ha be im Moment keinen Anlass zu glauben, dass es so weit kommt.
Marktwirtschaft – das sage ich einem FDPler – heißt auch, dass man scheitern kann. Das ist ein besonderes Problem bei der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe. Die EU hat sich vor über 30 Jahren darauf verständigt, dass man in diesem Be reich liberalisiert, Wettbewerb ermöglicht und damit private Betreiber zulässt.
Abellio ist nicht irgendeine Tochtergesellschaft; sie ist die Tochtergesellschaft eines niederländischen Staatskonzerns. Ich glaube schon, dass da eine gewisse Verlässlichkeit dahin tersteht.
Bei Go-Ahead ist es nicht so. Aber auch da können wir sagen: Wir haben den Eindruck, dass sich das Unternehmen fängt. Die Sorge, dass sie wirklich pleitegehen, haben wir so im Mo ment nicht.
Trotzdem schauen wir ganz genau hin, denn die Sorge ist groß: Wenn sie pleitegingen, wäre das ein ziemliches Prob lem. Ich spreche das bewusst an, weil ich manchmal aufge fordert werde, so richtig scharf gegen sie vorzugehen. Das ist eine Gratwanderung. Je schärfer wir gegen sie vorgehen, des to wahrscheinlicher ist es, dass sie den Bettel hinschmeißen. Insofern muss man schon darauf achten, dass man nichts Un zumutbares verlangt, aber auch genau darauf achten, dass sie besser werden, dass wir alles einfordern, was sie tun können und tun müssen, aber dass wir sie dabei auch nicht überfor dern.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. B o r i s W e i r a u c h S P D – E i n s t e l l u n g d e s E r m i t t l u n g s v e r f a h r e n s g e g e n d e n M i n i s t e r f ü r S o z i a l e s u n d I n t e g r a t i o n w e g e n d e s V e r d a c h t s d e r Vo r t e i l s a n n a h m e
Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Anschließend wird Herr Minister Wolf für die Landesregierung antworten.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versu che, es kurz zu machen. Im September konnten wir der Pres se entnehmen, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Mi nister für Soziales und Integration des Landes Baden-Würt temberg, Manfred Lucha, von der Staatsanwaltschaft Stutt gart eingestellt wurde.
Es ging in dem Ermittlungsverfahren um den Straftatbestand der Vorteilsannahme aufgrund der sogenannten Fördermittel affäre rund um das Unternehmen des Kabarettisten Christoph Sonntag und damit einhergehend die Ausgabe von Fördermit teln in Verbindung mit zwei Einladungen zum Abendessen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein gestellt.
Die SPD-Fraktion möchte die Umstände dieser Einstellung näher in Erfahrung bringen. Darum stelle ich folgende Fra gen:
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift der Strafprozessordnung wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Minister für So ziales und Integration wegen des Verdachts der Vorteilsannah me eingestellt?
Ohne den Paragrafen vorwegzunehmen, möchten wir wissen: Gehen wir recht in der Annahme, dass sich durch die Art und Weise der Einstellung der Tatvorwurf der vorsätzlichen rechts
widrigen Erfüllung des Straftatbestands der Vorteilsannahme durch Herrn Minister Lucha bestätigt hat?
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das entspricht nicht der Frage, die er schriftlich eingereicht hat, Frau Präsidentin! Das geht so nicht!)
Ja, genau. Ich lese es ge rade nach. Das war wohl schon die Nachfrage, die Sie jetzt gestellt haben.
Ihre erste Frage stimmte mit der schriftlich eingereichten Fra ge unter Buchstabe a überein, die zweite Frage aber nicht mit der Frage unter Buchstabe b. Ich nehme an, dass Sie die Nach frage jetzt schon zusätzlich formuliert haben.
Ich würde sagen, der Herr Minister antwortet jetzt wie geplant auf die Fragen a und b und dann auf die zusätzliche Frage in einem Aufwasch.
Frau Prä sidentin, ich beantworte die Mündliche Anfrage, die mir in zweierlei Hinsicht vorab zugleitet wurde, wie folgt: Die vor läufige Einstellung des Ermittlungsverfahrens – –
Man be müht sich, nun wirklich nichts falsch zu machen, und ist da bei vielleicht manchmal etwas übereifrig.
Ich möchte die mir vorab zugeleitete Mündliche Anfrage wie folgt beantworten: Die vorläufige Einstellung des Ermittlungs verfahrens erfolgte nach zuvor eingeholter gerichtlicher Zu stimmung auf der Grundlage von § 153 a Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung. Nachdem die Auflage fristgerecht er füllt worden war, wurde das Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt.
Wurden dem Minister für Soziales und Integration neben der bereits bekannt gewordenen Verpflichtung zur Zah lung eines Geldbetrags zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung weitere Auflagen und Weisungen erteilt, um das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu besei tigen?
Darauf möchte ich wie folgt antworten: Im Rahmen der Ein stellung des Ermittlungsverfahrens wurden keine weiteren Auflagen und Weisungen erteilt.
Ja, ich hatte sie schon ge stellt, aber jetzt macht es das Ganze ein bisschen einfacher, weil Sie mir den Paragrafen genannt haben. Das ist so natür lich richtig.
Sie haben eben gesagt, dass das Ermittlungsverfahren nach § 153 a Absatz 1 Satz 1 StPO jetzt endgültig eingestellt ist. Gehe ich recht in der Annahme oder können Sie mir als Jus tizminister des Landes bestätigen, dass die Einstellung nach dieser Vorschrift eine Erfüllung des Straftatbestands der vor sätzlichen und rechtswidrigen Vorteilsnahme beinhaltet?
Als Jus tizminister des Landes Baden-Württemberg obliegt mir nicht die juristische Bewertung einzelner Sachverhalte. Ich bin hier im Landtag aufgerufen, über den Abschluss konkret an mich herangetragener Verfahren zu informieren. Das tue ich mit dem Hinweis auf § 153 a Absatz 1 Satz 1, wobei Sie, lieber Herr Dr. Weirauch, ja Jurist sind – wie mir bekannt ist, ein gu ter Jurist – und damit auch die Rahmenbedingungen einer Ein stellung nach § 153 a Absatz 1 Satz 1 der Strafprozessordnung en détail bewerten können.
(Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Danke schön! Das reicht! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Die Stunde ist um!)
Dann schließen wir, Herr Abg. Zimmermann, wie gewünscht, die Beantwortung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 ab. – Danke schön, Herr Minister.
Wir können die weiteren Mündlichen Anfragen unter den Zif fern 7 bis 9 der Drucksache 16/8756 nicht mehr aufrufen. Wenn die Fragesteller einverstanden sind, werden diese Münd lichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Ant wort dann in das Sitzungsprotokoll aufgenommen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir Tagesordnungspunkt 4 abschließen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. U d o S t e i n A f D – A k t u e l l e S i c h e r h e i t s l a g e f ü r B e d i e n s t e t e w i e R e i s e n d e i m d e u t s c h e n B a h n v e r k e h r
lage für Bahnreisende wie Beschäftigte, auch im Hinblick auf den Angriff auf einen Bediensteten in einem Regional zug zwischen Crailsheim und Ilshofen am 31. August 2020?
Zu a: Baden-Württemberg ist ein sicheres Bundesland und nimmt im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz ein. Grundsätzlich ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) – insbesondere auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) – als sicher anzusehen. Dennoch können Straftaten im ÖPNV nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im Jahr 2019 66 660 Straftaten im ÖPNV registriert, wobei es sich in etwa einem Drittel der Fälle um Leistungserschleichungen handelt. Die Gesamtzahl der Straftaten im ÖPNV ist im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr, in dem 68 138 Fälle regist riert wurden, erfreulicherweise um 2,2 % zurückgegangen.