Boris Weirauch

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Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat im November im Rahmen des Dritten Bevölkerungsschutzgeset
zes die Anforderungen an die Landesregierung zum Erlass von Corona-Rechtsverordnungen konkretisiert. Nachdem über die Gesetzesnovelle auf Bundesebene landauf, landab viel Un sinn erzählt wurde – oftmals mit dem Ziel der Instrumentali sierung und Unterminierung dringend notwendiger Maßnah men des Staates zur Bekämpfung der Coronapandemie und zum Bevölkerungsschutz –, möchte ich an dieser Stelle noch einmal deutlich das Wort ergreifen. Der Bundestag hat eine stärkere Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen geschaffen. Die Abgeordneten haben die Verordnungsermächtigung, die Grundlage für die Verordnungen der Länder ist, inhaltlich und zeitlich eingeschränkt. Das führt zu mehr demokratischer Kontrolle und nicht zu weniger demokratischer Kontrolle.
Wenn die AfD mit ihren Brüdern und Schwestern im Geiste aus der sogenannten Querdenkerbewegung vergeblich ver sucht, den Menschen das Gegenteil zu indoktrinieren, ist das nicht nur infam, sondern gefährdet das den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Bekämpfung der Pandemie.
Davon abgesehen: Was der Bundestag in Berlin beschlossen hat, wird in Baden-Württemberg bereits umgesetzt. Zu ver danken haben wir das – das wurde schon erwähnt; man kann es nicht oft genug sagen – dem gemeinsam von der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP/DVP und den Regierungsfrak tionen im Frühsommer beschlossenen baden-württembergi schen Pandemiegesetz, wodurch die Landesregierung schon damals verpflichtet wurde, die Corona-Verordnungen gegen über dem Landtag zu begründen und auch im Ständigen Aus schuss in öffentlicher Sitzung Rede und Antwort über die Ver ordnungen zu stehen.
Zudem muss die jeweils geltende Verordnung der Landesre gierung – das ist ein Alleinstellungsmerkmal in der Bundes republik – alle zwei Monate durch den Landtag legitimiert werden, sonst tritt sie außer Kraft.
Wir verkürzen heute analog zur Verkürzung des Turnusses auf Bundesebene, was die Geltungsdauer der Corona-Verordnung betrifft, den Turnus des Zustimmungsvorbehalts in Anlehnung an den Beschluss des Bundestags. Das führt dazu, dass der Landtag von Baden-Württemberg als einziges Parlament in Deutschland nunmehr alle vier Wochen über die Corona-Ver ordnung abstimmt. Damit stärken wir den Kern unseres de mokratischen Rechtsstaats, die parlamentarische Legitimati on politischer Entscheidungen in Form eines Parlamentsvor behalts. Wir zeigen hier heute gemeinsam, dass unsere Demo kratie auch in Krisenzeiten bestens funktioniert.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz auf Betreiben der SPD im Jahr 2013 in Kraft getreten ist, war dies wegweisend; es war ein Mei lenstein für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in un serem Land. Mit der Einführung des LTMG war Baden-Würt temberg der Zeit voraus. Wir hatten noch vor der Einführung des bundesweiten allgemeinen Mindestlohns eine Lohnunter grenze bei Aufträgen der öffentlichen Hand festgesetzt: 8,50 € waren das damals. Zielsetzung des Gesetzes war einerseits, den Beschäftigten einen Mindestlohn zu garantieren, anderer seits sollte der Vorbildfunktion entsprochen werden, die die öffentliche Hand hat und die sie nach unserer Auffassung auch unbedingt haben sollte. Die SPD stand und steht dafür ein, dass gerade im öffentlichen Sektor der Wettbewerb nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus getragen wird.
Mit dem Regierungswechsel zu Grün-Schwarz wurde dann aber deutlich, welche Bedeutung diese Maxime für Grüne und CDU hat – nämlich keine. Nach der überfälligen Einführung des bundesweiten Mindestlohns im Jahr 2014 wurde das LTMG 2017 versteckt im Rahmen einer Novellierung des Natur schutzgesetzes – des Naturschutzgesetzes! – durch GrünSchwarz, mehr oder weniger durch die Hintertür, zu einem Papiertiger gemacht, indem mit den Stimmen der grün-schwar zen Regierungskoalition die Kommission, die den vergabe spezifischen Mindestlohn festlegen und damit erhöhen kann, abgeschafft wurde. Damit ist der Mindestlohn in Baden-Würt temberg, soweit er öffentliche Aufträge betrifft, auf Gedeih und Verderb an den bundesweit geltenden Mindestlohn ge koppelt.
Vor ein paar Wochen hat Grün-Schwarz nochmals bekräftigt, dass höhere Löhne und die Stärkung der Tarifbindung bei die ser Landesregierung einfach keine Priorität haben. GrünSchwarz bleibt damit seiner Linie treu, jeglichen Anspruch auf eine konkrete Verbesserung der Situation der vielen Men schen in Baden-Württemberg, die jeden Tag hart arbeiten und
am Ende des Tages nicht wissen, wie sie ihre Miete bezahlen sollen, zu verlieren – falls Sie diesen Anspruch jemals hatten, was angesichts der vergangenen viereinhalb Jahre natürlich bezweifelt werden kann.
Wollen Sie ernsthaft bestreiten, dass jemand, der im Groß raum Mannheim oder Stuttgart lebt und arbeitet, mehr zum Leben braucht als jemand in Schwerin oder in Greifswald? Diese Menschen dürfen von einer baden-württembergischen Landesregierung mehr erwarten, als dass sie sich aus reiner Machtarithmetik der grün-schwarzen Komplementärkoaliti on mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zufriedengibt.
Wir von der SPD wollen, dass Baden-Württemberg bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Vorbild ist und dass gerade öf fentliche Gelder nur für Aufträge ausgegeben werden, bei de nen angemessene Löhne gezahlt werden.
Ein Gesetz, das bei der Vergabe öffentlicher Aufträge faire Be dingungen festschreibt, schützt nicht nur Beschäftigte, son dern schützt auch redliche Unternehmen vor den schwarzen Schafen, die mit Dumpinglöhnen den Markt ruinieren.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf einen vergabespezi fischen Mindestlohn für Baden-Württemberg, der zumindest die Einstiegsstufe des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder nicht unterschreitet.
Wenn der Landtag unserem Gesetzentwurf zustimmt, wird da mit für öffentliche Aufträge ab dem 1. Januar 2021 eine Lohn untergrenze von 12,77 € eingezogen. Durch die standardisierte Orientierung am TV-L wird es nach unserem Gesetzentwurf regelmäßige Anpassungen geben, sodass die Lohnuntergren ze mit den Lebenshaltungskosten im Land Schritt hält.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf zudem Regelungen treffen, dass sich auch nicht tarifgebundene Unternehmen an bestehenden Tarifverträgen orientieren müssen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bemühen. Tarifflucht darf sich für die Unternehmen nicht bezahlt machen.
Auch bei einer formellen oder materiellen Privatisierung für Städte und Gemeinden muss zukünftig ein Verbot der tarifli chen Schlechterstellung gelten.
Darüber hinaus muss die Einhaltung der Vorschriften des Lan destariftreue- und Mindestlohngesetzes stärker kontrolliert werden, mit einem etwas gründlicheren Ansatz als durch ei ne reine Bestätigung durch den Auftragnehmer. Schwarze Schafe werden nur dann bekehrt, wenn die Gefahr hoch ist, entdeckt und bestraft zu werden.
Wir bringen heute einen eigenen Gesetzentwurf für die Ver besserung des LTMG in den Landtag ein, weil die Landesre gierung offenkundig und wider bessere Kenntnis nicht die richtigen Schlüsse aus der Evaluierung des Gesetzes zu zie hen vermochte.
Wir bauen mit diesem Entwurf dennoch eine Brücke ins Re gierungslager und hoffen hier auf eine – wenn auch späte – Einsicht. Wir erheben keine unerfüllbaren Forderungen, son dern befürworten eine Weiterentwicklung des LTMG zuguns ten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land, für eine Stärkung der Tariftreue und einen eigenen ba den-württembergischen Mindestlohn, der den allgemeinen
Mindestlohn übersteigt. Das wäre ein starkes Signal aus dem Landtag ins Land, gerade in dieser schweren Krise.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal: Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, eines muss man Ihnen las sen: Sie und Herr Kollege Dr. Schweickert waren die Einzi gen, die das Gesetz verstanden haben und die unseren Gesetz entwurf gelesen haben. Das kann ich bei den drei anderen Vor rednern an dieser Stelle nicht bestätigen. Das, was Sie, Frau Lindlohr, geliefert haben, war teilweise wirklich grotesk.
Auch dass die AfD gegen höhere Löhne ist, ist bemerkens wert. Das sollte man draußen einmal erzählen, gerade auch in den sogenannten oder vormaligen Hochburgen dieser Grup pierung. Das wird die Leute sicher interessieren.
Was ich noch sagen möchte: Es geht nicht darum, einen Ta rifvertrag des öffentlichen Dienstes für alle Gruppen allge meinverbindlich zu machen. Es geht vielmehr darum, eine Lohnuntergrenze einzuziehen. Aus unserer Sicht ergibt diese standardisierte Ankopplung an den TV-L, unterste Eingangs stufe, einen Betrag von 12,77 €, und man sagt, das sei ein Be trag, den man zumindest als angemessen bezeichnen kann, wenn man für die öffentliche Hand arbeitet.
Deswegen haben wir das gemacht, weil wir eben vermeiden wollten – – Das haben Sie, Frau Ministerin, erwähnt. Sie ha ben im Rahmen der Änderung des Naturschutzgesetzes ein
fach die Kommission abgeschafft, und damit haben Sie ver hindert, dass Baden-Württemberg jemals wieder einen höhe ren vergabespezifischen Mindestlohn bekommt, als es der all gemeine Mindestlohn auf Bundesebene ist. So ehrlich müss ten Sie an dieser Stelle sein.
Wenn Sie keine Lust haben auf höhere Löhne und die Tarif bindung nicht stärken wollen, dann kommen Sie immer ums Eck gerannt mit irgendwelchen verfassungsrechtlichen Be denken. Das haben Sie beim Karenzzeitgesetz gemacht, das haben Sie beim Lobbyregistergesetz gemacht, und das ma chen Sie jetzt wieder beim Landestariftreue- und Mindest lohngesetz. Das ist unredlich, liebe CDU.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bereits in der Plenardebatte im Oktober, als es um die von uns vorgeschla gene Einführung einer Karenzzeit für Regierungsmitglieder und um unseren Entschließungsantrag für ein effizientes Lob byregister ging, deutlich gemacht, dass wir seitens der SPD noch in dieser Legislaturperiode Regeln für mehr Transparenz im Rahmen politischer Entscheidungen im Landtag und im Landeskabinett wollen.
Trotz vollmundiger Ankündigungen aus den Regierungsfrak tionen ist man hier in den vergangenen viereinhalb Jahren kei nen Meter weitergekommen. Das ist auch der Grund, warum wir heute, so kurz vor Weihnachten, zwangsläufig einen ei genständigen Gesetzentwurf für ein verbindliches Lobbyre
gister in den Landtag von Baden-Württemberg einbringen müssen.
Zunächst möchte ich für uns, die SPD, noch einmal klarstel len: Die Vertretung von Interessen, zumal wenn sie gesell schaftlich einen allgemein anerkannten hohen Stellenwert ha ben, gegenüber Politik, Verwaltung und der allgemeinen Öf fentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokra tie. Jeder kann für sich und für ihn wichtige Belange in poli tische Prozesse einbringen. Das Zusammenspiel von Parla ment, Regierung und Interessenvertretungen muss aber in transparenter Weise nachvollziehbar sein.
Wir haben uns bei unserem Entwurf überwiegend von den von CDU und SPD im Bundestag vorgelegten Vorschlägen und dem dortigen Beratungsverlauf leiten lassen, haben aber aus unserer Sicht auch Verbesserungen beispielsweise bei der Eta blierung eines Verhaltenskodexes vorgenommen. Wir wollen zunächst ein aussagekräftiges Lobbyregister mit damit einher gehender Registrierungspflicht für alle natürlichen und juris tischen Personen etablieren, die im Land – das heißt für uns, gegenüber dem Landtag und der Landesregierung – Interes senvertretung auf Dauer und regelmäßig wahrnehmen und da mit auf den politischen oder parlamentarischen Willensbil dungsprozess Einfluss nehmen.
Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter haben hier wesentliche Angaben – öffentlich zugänglich – in das Regis ter einzutragen, insbesondere auch solche, aus denen Rück schlüsse auf die Art der Interessenvertretung, auf mögliche Auftraggeber und auf die finanziellen Hintergründe der Lob byarbeit gezogen werden können. Die Ausnahmen von der Registrierungspflicht sind bewusst eng gefasst und betreffen nur Institutionen mit Verfassungsrang, beispielsweise Kirchen, Religionsgemeinschaften, aber auch die kommunalen Landes verbände.
Um möglichen Bedenken hier im Haus zuvorzukommen: Das freie Mandat und die klassische Wahlkreisarbeit von uns Ab geordneten vor Ort, insbesondere dann, wenn es um Interes sen lokaler Art oder Vereine geht, werden selbstverständlich nicht von diesem Gesetzentwurf umfasst.
Darüber hinaus wird dem Landtag zu Beginn einer jeden Le gislaturperiode anheimgestellt, einen verbindlichen Verhal tenskodex zu beschließen, der die Grundsätze der Offenheit, der Transparenz, der Ehrlichkeit und der Integrität beinhaltet. Die Vorgaben dieses einheitlichen Verhaltenskodexes sind dann für die Wahrnehmung der Interessenvertretung gegen über dem Landtag verbindlich.
Ergänzend wird noch die sogenannte exekutive Fußspur vor geschlagen, das heißt, die Landesregierung wird verpflichtet, ihren Gesetzentwürfen eine Auflistung der Interessenvertre terinnen und -vertreter beizufügen, die bei der Erarbeitung der Gesetzentwürfe mitgewirkt haben.
Damit das Lobbyregistergesetz kein zahnloser Tiger wird, ent hält unser Gesetzentwurf zudem ein Sanktionsregime. Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Interessenvertretung ge genüber Fraktionen und Abgeordneten untersagt werden bis hin zu Geldbußen wegen der Verwirklichung des Tatbestands einer Ordnungswidrigkeit.
Zusammenfassung: Uns, der SPD, ist es wichtig, dass Lob byarbeit gegenüber dem Landtag und der Landesregierung spätestens ab der kommenden Legislaturperiode transparent erfolgt, und zwar auf der Grundlage eines verbindlichen Re gisters nach den Grundsätzen von Offenheit, Transparenz und Integrität, die durch einen Verhaltenskodex konkretisiert wer den. Bei Verstößen dagegen erfolgen auch Sanktionen.
Wir werben hier insbesondere bei den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU um Offenheit in Bezug auf unseren Ge setzentwurf. Nachdem der SPD-Gesetzentwurf in das Gesetz gebungsverfahren eingebracht wurde, gab es erste Gespräche zwischen der Opposition, FDP/DVP und SPD, und den Grü nen und der CDU, um zu versuchen, unseren Vorstoß in einen gemeinsamen Entwurf münden zu lassen. Bisher hat es nicht funktioniert. Aber wir reden weiter miteinander. Ich habe die Hoffnung, dass am Schluss etwas dabei herauskommt, gege benenfalls ein gemeinsamer Entwurf.
Wir nehmen Sie aber beim Wort, Herr Sckerl: Wenn, wie Sie sagen, die Bürger ein Recht haben, zu erfahren, wer in wel cher Form an der politischen Willensbildung mitwirkt, dann muss ein Lobbyregister die erwähnten Grundvoraussetzungen erfüllen. Wir werden es nicht akzeptieren, dass wie beim Ka renzzeitgesetz ein weiteres Mal mit Nebelkerzen geworfen wird, damit das Thema für die Koalition – die, wie Sie sich erinnern, ein Lobbyregister im Koalitionsvertrag vereinbart hatte – vom Tisch ist, und zwar unabhängig davon, an wem es bei Grün oder Schwarz hakt.
Anfang September konnte man insbesondere auf den SocialMedia-Kanälen der Grünen wieder vollmundige Ankündigun gen sehen – ich hatte es beim Karenzzeitgesetz schon er wähnt –: Wir wollen ein Lobbyregister, wir wollen ein Ka renzzeitgesetz, wir wollen die Offenlegung von Nebenein künften. Warum? Sie selbst sagen: Politische Entscheidungen müssen für alle nachvollziehbar sein. Wir brauchen klare Re geln.
Aber insbesondere die Erfahrungen, die wir mit Ihnen beim Thema Karenzzeit gemacht haben, lassen uns zweifeln. Zur Erinnerung: Herr Hentschel hat hier an dieser Stelle im Ok tober einen umfassenden Gesetzentwurf noch in dieser Legis laturperiode angekündigt – im Oktober –, der uns aber bis heu te nicht vorliegt. Es liegt uns nichts vor. Abermalig: Es liegt uns nichts vor, und diese Erfahrungen lassen mich ein wenig daran zweifeln, dass Sie das Thema „Transparenz und Integ rität“ mit der notwendigen Ernsthaftigkeit betreiben.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ih nen, Frau Razavi: Wenn Sie schon einen Verein aus meinem Wahlkreis anführen, dann soll dessen Name richtig wiederge geben werden; es ist der TSV 1846 – nicht 1899. – Dies aber nur am Rande.
Das Zweite:
Ich durfte feststellen, dass die CDU möchte, dass sich die Bi schöfe im Lobbyregister registrieren müssen.
Es war ja eigentlich ein Angebot an Sie, eine goldene Brücke, unserem Entwurf zuzustimmen. Anscheinend haben wir uns aber getäuscht.
Nun noch zu Ihnen, Herr Sckerl: Ihre Larmoyanz ist unerträg lich. Es kommt viereinhalb Jahre lang nichts aus dem grünschwarzen Regierungslager. Dann haben wir uns erlaubt, ei nen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, und nun ist hier das Gejammer groß. Es muss doch aber in der Opposition mög lich sein, mit eigenen Vorschlägen Gesetzgebungsverfahren zu prägen.
Das ist der eine Punkt.
Ich sage Ihnen, wie es ist: Ihre Komplementärkoalition ist am Ende – beim Klimaschutz, bei der Bildungspolitik, bei der Transparenz.
Es geht darum, dass – –
Die einen wollen, die ande ren nicht; die einen können nicht, die anderen wollen nicht. Ihre Komplementärkoalition ist am Ende.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine neue Corona-Ver ordnung der grün-schwarzen Landesregierung hat das Licht der Welt erblickt. Es war wieder einmal eine schwere Geburt, was man so hört, sieht und liest. Für uns in Baden-Württem berg war es eigentlich wie immer, wenn die grün-schwarze Koalition an einer Corona-Verordnung bastelt:
erst Bund-Länder-Konferenz in Berlin mit Beschlussfassung, dann mehrere Tage grün-schwarzes Gezerre über die Umset zung der Beschlüsse, gepaart mit den üblichen Eifersüchtelei en und Missgunst im Kabinett. Währenddessen wartet das ganze Land auf eine rechtsverbindliche Verordnung, auf de ren Grundlage die Menschen im Land wissen, worauf sie sich in den nächsten Wochen einstellen müssen.
Die Landesregierung hat, wie immer, auf den letzten Drücker am Montag per Notverkündung die Verordnung erlassen. Die Menschen im Land hatten sage und schreibe knapp zwölf Stunden Zeit, die Maßnahmen entsprechend umzusetzen. Ich glaube, das ist kaum noch zu toppen. Irgendwann kommen wir an einen Punkt, an dem eine neue Verordnung mit sofor tiger Wirkung in Kraft tritt.
Unser Tipp: weniger Streit, vielleicht zur Abwechslung mal an einem Strang ziehen, wie man das von einer Regierung in so einer schweren Krise eigentlich erwarten können sollte.
Um Ihnen das noch mal klar zu sagen: In einem demokrati schen Rechtsstaat können Sie das Land nicht per grün-schwar zem Fernduell, per Pressemitteilung oder Talkshowauftritt re gieren, sondern Sie müssen gemeinsam schneller, klarer und
verbindlicher kommunizieren. Wenn es etwas gibt, was die ses Land in dieser schweren Krise braucht, ist das politische Verlässlichkeit.
Lassen Sie es mich kurz zusammenfassen: Die Maßnahmen, die hauptsächlich auf der Bund-Länder-Koordination beru hen, tragen wir, die SPD, im Wesentlichen mit. Angesichts der hohen Zahl von Neuinfektionen müssen wir unsere Kontakte so weit wie möglich beschränken. Wenn man Lockerungen vorsehen möchte, wie es jetzt die grün-schwarze Landesre gierung getan hat, sollte man natürlich aus unserer Sicht auch das Weihnachtsfest dem Silvesterfest vorziehen, auch wenn wir gern mit Familien und Freunden gemeinsam ins neue Jahr gefeiert hätten.
Allerdings ist die Verordnung in wesentlichen Teilen lücken haft, und zwar augenscheinlich in den Punkten, in denen sich Grün-Schwarz nicht einig werden konnte. Wir haben den Ein druck, dass jeder in der Regierung macht, was er will, und – machen wir uns nichts vor – der Ministerpräsident das Heft des Handelns nicht mehr in der Hand hat.
Eines der größten Versäumnisse aus unserer Sicht mit fatalen Folgen für den Kampf gegen das Virus: In Baden-Württem berg gibt es noch immer keine klar kommunizierte und ver bindliche Hotspot-Strategie für Stadt- und Landkreise mit ei nem Inzidenzwert von über 200. Stand 1. Dezember gibt es in Baden-Württemberg insgesamt sieben Stadt- und Landkrei se, auf die diese Kriterien zutreffen.
Weil sich Grüne und CDU nicht einig werden, verzichtet man darauf, diese Hotspot-Strategie in der Verordnung zu regeln, sondern überlässt das – der Minister hat es gerade noch ein mal bestätigt – einer Lenkungsgruppe, die dann berät. Im End effekt wird diese Hotspot-Strategie über ministerielle Erlasse umgesetzt. Bis zum heutigen Tag gibt es diesen Erlass nicht.
Auf diesem Weg umgehen Sie nicht nur eine Konsultation – das muss man sich einmal vorstellen – und gegebenenfalls ei ne Beschlussfassung durch den Landtag. Sie nehmen damit auch billigend in Kauf, dass diese Strategie für die betroffe nen Stadt- und Landkreise zu spät kommt.
Dass man es besser machen kann, zeigt das Vorgehen im Frei staat Bayern. Dort hat man das nämlich in die Verordnung ge schrieben. Ich frage mich, Herr Minister: Warum klappt das immer in Bayern, während Sie in Baden-Württemberg das nicht auf die Reihe bekommen – nach acht Monaten Pande mie? Diese Frage stellt sich nicht nur mir, sondern den Men schen im ganzen Land.
Nächstes Thema – ich weiß gar nicht, ob ich lachen oder wei nen soll –: die Landesregierung auf der Suche nach dem Be ginn der Weihnachtsferien. Frau Eisenmann, ich kann es Ih nen nicht ersparen: Was war da los? Vor einer Woche kündig te der Ministerpräsident groß an: Ferienstart am 18. Dezem ber. Nachdem sich schon alle Betroffenen im Land – Famili en, Lehrer, Schüler – darauf eingestellt hatten, dass der Be ginn der Weihnachtsferien vorgezogen wird, verkündet nun
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb weniger Wo chen befassen wir uns gerade zum zweiten Mal mit dem Lan desrichter- und -staatsanwaltsgesetz. Anlass der heutigen Be ratung ist jedoch nicht die Coronapandemie oder der Umgang mit den Auswirkungen der Coronapandemie, es sind vielmehr grundlegendere Themen. Der Minister hat es schon erwähnt. Im Wesentlichen geht es auch um Fragen der Amtstracht, wir haben hier im Gesetzentwurf die Thematik „Ratschreiber in Kommunen“ stehen, aber auch Änderungen im Landesjustiz kostengesetz sowie in den Justizvollzugsgesetzbüchern. Es handelt sich also im Wesentlichen um ein Artikelgesetz.
Im Hinblick auf die Redezeit möchte ich mich heute – es wur de auch schon angesprochen – auf die Diskussion im Vorfeld des Gesetzentwurfs hinsichtlich der Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter konzentrieren, und zwar auch des halb, weil es – Sie hatten es ja auch so formuliert – ein Span nungsfeld gibt zwischen der richterlichen Unabhängigkeit und dieser Fortbildungspflicht. Das muss man auf jeden Fall heu te thematisieren, weil wir natürlich auch begründen müssen, wieso wir im Endeffekt diesem Gesetzentwurf zustimmen. Wir glauben, dass die Abwägung dem Justizministerium oder Ihnen, Herr Minister, an dieser Stelle gut gelungen ist. Des wegen können wir da zustimmen.
Am Anfang war es so, dass es offenbar noch einmal einen Ge setzentwurf im Vorfeld gab, der dann in der Anhörung nega tiv bewertet wurde. Dann wurde meines Wissens noch einmal nachgearbeitet. So, wie es jetzt ist, kann man es aus unserer Sicht rechtssicher und auch verhältnismäßig umsetzen.
Es ist natürlich schon so – Herr von Eyb hat es gesagt –: Es war dieser grausame Missbrauchsfall in Staufen, der uns alle erschüttert hat und der dann auch in die Gründung der Kin derschutzkommission mündete. Die Conclusio aus dieser Kin derschutzkommission war eben auch, dass man die interdis ziplinäre Fortbildung und Qualifizierung als herausgehobene Möglichkeit sieht, um die Handlungssicherheit, die Art und
Weise des Umgangs mit diesen Fällen auch im Vorfeld, in der Prävention zu erhöhen.
Alle, die die juristische Ausbildung durchlaufen haben, wis sen natürlich, dass das Familienverfahrensrecht und das Fa milienrecht jetzt nicht unbedingt der Schwerpunkt bei den Ers ten und Zweiten Staatsexamina sind. Gerade wenn man als junger Richter oder junge Richterin in ein familienrechtliches Dezernat kommt, ist es nicht so einfach, die Komplexität im Familienrecht tatsächlich im Alltag einer Richterin, eines Richters entsprechend zu meistern.
Deswegen sehen wir, die SPD, es auch so, dass eine Konkre tisierung der Fortbildungspflicht gerade bei den Auswirkun gen, die ein kindschaftsrechtliches Verfahren langfristig auf das Leben des Kindes und seiner Familienangehörigen haben kann, eine richtige und notwendige Maßnahme ist. Wir brau chen hier eine hohe Wachsamkeit und Sensibilität, insbeson dere für die Kinder, die gefährdet sind oder bereits Opfer se xualisierter Gewalt wurden.
Wir sehen dieses Mehr aber nicht nur als Verpflichtung für Richterinnen und Richter, sondern wir sagen auch: Eines muss klar sein: Der Staat oder auch das Ministerium muss auf der Gegenseite natürlich den Richterinnen und Richtern entspre chende Qualifizierungsangebote unterbreiten; der Staat muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Richterinnen und Richter dies sowohl fachlich als auch zeitlich und finanziell stemmen können. Es darf nicht sein, dass es offenbar Berei che gibt, in denen es keine ausreichenden Angebote gibt, um dieser Pflicht im Prinzip nachzukommen.
Deswegen sind wir auch der Meinung, dass man das nicht auf die Familiengerichtsbarkeit beschränken sollte, sondern ge nerell in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der Fachgerichts barkeit entsprechend fortführen müsste und eine Fortbildungs pflicht konstituieren sollte. Damit ermöglicht man es jungen Richterinnen und Richtern, über den Tellerrand hinauszu schauen und sich auf einem anderen Fachgebiet entsprechend fortbilden zu lassen, zumal es in den Verfahren oft Über schneidungen gibt.
Lassen Sie mich als rechtspolitischer Sprecher der Fraktion aber noch auf ein bestimmtes Thema kommen, das uns be schäftigt. Es hat nicht originär mit diesem Gesetzentwurf zu tun, spielt aber für die Justiz in Baden-Württemberg eine gro ße Rolle. Wir erwarten von der Justiz oder dem Staat, dass er junge Richterinnen und Richter gerade in Bereichen, die in der heutigen Zeit besonders unter Beobachtung stehen, mehr unterstützt und seine Richterinnen und Richter auch entspre chend schützt.
Wir erleben gerade in den ganzen Coronadiskussionen, aber auch im Kindschaftsrecht, dass Staatsanwältinnen und Staats anwälte, Richterinnen und Richter immer stärker persönlich keitsverletzenden Angriffen ausgesetzt werden, die eine zu lässige Kritik an Entscheidungen – man kann ja Kritik an Ent scheidungen äußern – bei Weitem übersteigen. Wir werden darauf sicherlich auch morgen im Ständigen Ausschuss zu sprechen kommen. Diese Entwicklung bereitet uns große Sor ge und kann zu einem Verlust von Vertrauen in den Rechts staat führen, wenn wir die Justiz nicht mit geeigneten Maß nahmen vor solchen Angriffen schützen. Hier tragen sowohl Exekutive als auch Legislative eine gemeinsame hohe Verant wortung.
Die baden-württembergische Justiz genießt zu Recht einen hervorragenden Ruf, den wir nicht aufs Spiel setzen dürfen und wollen. Ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, allen in der Justiz, in der Rechtspflege und im Justizvollzug tätigen Menschen, die sich täglich für das Recht und die Gerechtig keit in unserem Land einsetzen und dafür einstehen, im Na men der SPD-Fraktion herzlich zu danken. Seien Sie gewiss, dass wir, die SPD, uns der Verantwortung bewusst sind, die wir hier im Landtag für die Justiz unseres Landes tragen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Coronapandemie hat natürlich auch vor der wichtigen Arbeit in den Personalver tretungen, in Justiz und Behörden des Landes nicht haltge macht. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir heute über den Gesetzentwurf mit dem etwas sperrigen Titel „Gesetz zur Än derung des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes und des Landespersonalvertretungsgesetzes aus Anlass der SARSCoV-2-Pandemie“ debattieren und auch eine entsprechende gesetzliche Änderung in diesen Strukturen veranlassen.
Ich will es nicht verhehlen: Aus Sicht der SPD-Fraktion wä re eine deutlich frühere Beschlussfassung wünschenswert ge wesen. Denn wenn das Gesetz im Endeffekt dann final be schlossen wird – davon gehen wir aus –, wird es Mitte No vember sein. Das Gesetz beinhaltet dann bei seinem Inkraft treten insgesamt eine Rückwirkung von nahezu acht Mona ten. Wir hätten uns einfach eine schnellere Herangehenswei se gewünscht, um auch Klarheit für die Beschäftigten in den Verwaltungen zu bekommen.
Wenn man hier gegenüberstellt, dass die entsprechenden Re gelungen auf Bundesebene – im Bundespersonalvertretungs gesetz – bereits im Mai vom Bundestag verabschiedet wor den sind, gilt einmal mehr der Grundsatz, dass die Landesre gierung in Baden-Württemberg die Herausforderungen der Covid-19-Pandemie nur sehr zeitverzögert bewältigt. Wir ha ben das Ganze auch schon beim Beteiligungsfonds zum Zweck der Eigenkapitalstärkung für Baden-Württembergs Mittel stand angeprangert. Auch heute, fast acht Monate, nachdem der Landtag die Gelder bewilligt hat, steht immer noch kein einziger Euro aus dem Fonds zur Verfügung, um Unterneh men in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das ist in die sem Bereich eine ähnliche Geschichte.
Wenn man sich den Gesetzentwurf anschaut, stellt man fest, dass er kein allzu großes Hexenwerk gewesen ist, sodass ich es mir nicht so richtig erklären kann, warum die Erste Bera tung erst heute stattfindet, mehr als acht Monate nach dem ers ten Lockdown. Denn Fakt ist ja nun auch: Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie. Das war nun wirklich auch nicht überraschend – gut, für den Minister präsidenten war es überraschend, zumindest nach dem, was man in der Presse gelesen hat. Es war objektiv nicht wirklich überraschend, dass diese zweite Welle kommt und dass uns diese Welle auch härter trifft als die erste Welle. Denn diese Konstellation folgt dem historischen Naturgesetz einer Pan demie; das hätte man also wissen können.
Die Landesregierung hat nun mehr als ein halbes Jahr Zeit ge habt, die Resilienz und die Arbeitsfähigkeit der Landesver waltung so zu stärken, dass diese auch unter Pandemiebedin gungen reibungslos funktioniert. Das läuft jedoch mehr schlecht als recht. Wir haben es hier schon debattiert: Insbesondere im Bildungsbereich, aber auch im staatlichen Gesundheitswesen ist noch Luft nach oben.
Es wäre auch absolut angemessen gewesen, wenn die Landes regierung den Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, bereits zeit nah nach dem ersten Lockdown dem Landtag vorgelegt hät te,
zumal – ich will es vorwegnehmen – die inhaltlichen Diffe renzen so groß nicht sind, Herr Minister, als dass man darü ber nicht auch früher hätte entscheiden können.
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass u. a. die Durch führung von Sitzungen der Personalvertretungen in Form von Video- und Telefonkonferenztechnik oder mithilfe der erwei terten Möglichkeiten von schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren rechtlich auf eine sichere Basis gestellt wer den soll. Das setzt aber voraus, dass auch die Technik in aus reichendem Maß zur Verfügung steht, damit diese Videokon ferenzen überhaupt durchgeführt werden können. Wir haben während der letzten Monate viel mit den Verbänden telefo niert und haben, als dies wieder möglich war, auch in persön lichen Zusammenkünften mit ihnen gesprochen. Dabei wur de immer wieder der Punkt angesprochen, dass die Technik beispielsweise in Gerichten nicht ausreichend zur Verfügung gestellt wird. Da ist die Landesregierung jedoch in der Ver antwortung.
Übrigens wurde auch im Anhörungsverfahren von verschie denen Stellen explizit angemerkt, dass da auf jeden Fall noch weiterer Bedarf besteht. Die Landesregierung in Gestalt des Justizministeriums verweist dann bei diesen berechtigten Ein wänden auf die Regelungen von § 41 Absatz 2 des Landes personalvertretungsgesetzes, wonach die Dienststelle auch die Informations- und Kommunikationstechnik zur Verfügung zu stellen hat, während sie selbst als vorgesetzte Dienststelle die se Verpflichtung offenbar nicht im gebotenen Umfang erfüllt.
Verantwortlich ist und bleibt letztendlich das Ministerium und nicht die Dienststelle vor Ort. Das muss klar sein. Wir fordern daher die Landesregierung auf, ihrer Verpflichtung nachzu kommen und die Personalvertretungen in die Lage zu verset zen, mit der geeigneten Technik solche Konferenzen rechts sicher durchführen zu können.
Lassen Sie mich zum Schluss dieser Ersten Beratung die Ge legenheit nutzen, um im Namen der SPD-Fraktion allen Ver treterinnen und Vertretern in den Personalvertretungen, ob in der Justiz, in den Verwaltungen, in den Betrieben unseres Lan des oder in den Gemeinden und den Landkreisen, unseren Dank auszusprechen. Wir möchten danken für die partner schaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit, und wir möchten an dieser Stelle auch unsere Anerkennung ausspre chen. Sie haben die Bedürfnisse und Rechte der Mitarbeite rinnen und Mitarbeiter im Blick – gerade in dieser schwieri gen Zeit –, und sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass der Staat seine Aufgaben, auch im Rahmen dieser ge sundheitlichen Notlage, im Rahmen der Pandemie, wahrneh men kann.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zu Ih nen, Herr Deuschle. Herr Kollege Deuschle, wenn Sie hier Max Frisch bemühen mit dem Zitat, dass die Krise ein pro duktiver Zustand sei, dann mag das ja hier im Landtag gut an kommen, aber die Frage ist, ob Sie das auch den Menschen draußen im Land bei Mahle, bei Bosch oder auch beim Kauf hof sagen, den Menschen, die von Arbeitsplatzabbau bedroht sind,
ob die das auch so aufgreifen, wenn man ihnen sagt, dass man die Krise als produktiven Zustand betrachten sollte.
Der Begriff „Aktuelle Debatte“ ist ein dehnbarer Begriff, wenn man sieht, dass heute ein drei Jahre alter Antrag der CDU be raten werden soll. Sie hatten ja ursprünglich geplant, über Co rona zu sprechen. Dann kam der Anruf aus dem Staatsminis terium – zu Recht –, und die CDU hat eilig thematisch umge sattelt und hat mal geguckt, was noch so in der Schublade he rumliegt.
Aber nun denn, Digitalisierung ist ein Thema, über das man immer sprechen kann, eines der Zukunftsthemen. Gerade auch in der Coronakrise ist es wichtig, über Digitalisierung, über den Mittelstand oder Start-ups in Baden-Württemberg zu spre chen.
Aber man muss eben auch sagen – in manchen Reden wurde das jetzt ein bisschen zu übertünchen versucht; wenn man ge nau hinschaut, sieht man es aber –: Gerade in Baden-Würt temberg liegt im Bereich Digitalisierung einiges im Argen. Da helfen Hochglanzbilder oder die Übergabe von Förderbeschei den – ich weiß, das mag der Herr Innenminister gern – nur be dingt darüber hinweg.
Man merkt einfach, dass in der Vergangenheit einige Poten ziale ungenutzt blieben, und daran müssen wir dringend ar beiten.
Die Coronakrise hat auch die Sollbruchstellen in diesem Be reich sehr deutlich offengelegt. Um die digitale Infrastruktur im Land Baden-Württemberg ist es nicht gut bestellt. In Zei ten, in denen die halbe Nation im Homeoffice arbeitet, Hun derttausende von Videokonferenzen und Fortbildungen ge streamt werden, scheitert es allzu oft daran – das haben wir alle schon erlebt, auch wir Abgeordneten –, dass man, je nach dem, wo man wohnt, einfach digital abgehängt ist. Da kann bereits eine schlichte Videokonferenz zu einem abenteuerli chen Wagnis werden.
Nein. – Auch die objektiven Zahlen sprechen leider Bände. Eine Studie des Bundesminis teriums für Verkehr und Infrastruktur aus dem Jahr 2019 hat ergeben, dass Baden-Württemberg bei der Breitbandverfüg barkeit der Haushalte bereits im Bereich von 50 Mbit/s bun desweit nur auf Platz 8 liegt. Das ist kaum ein Rang, den sich Baden-Württemberg als Hochtechnologieland, als Power house des Mittelstands bundesweit zumessen lassen sollte.
Im Bereich von 1 000 Mbit/s, also da, wo es dann wirklich um die Hochleistungstechnologie geht, spielen wir überhaupt nicht mit; da sind wir auf dem letzten Platz. Wir haben die ro te Laterne in Deutschland. Nur 8,2 % sind hier entsprechend versorgt – um das einmal einzuordnen. Bayern beispielswei se, auch ein Flächenland, liegt mit 54,6 % der Haushalte viel weiter vorn. Schleswig-Holstein hat allein schon einen Wert von 70,7 %.
Das sind in der Tat verheerende Zahlen, und diese hat die grün-schwarze Landesregierung mit zu verantworten.
Die dezentrale Stärke unserer Wirtschaft – das unterscheidet Baden-Württemberg ja gerade von anderen Flächenländern – versetzt den Mittelstand in die Lage, die Herausforderungen von Digitalisierung und Transformation zu meistern. Aber da zu muss es eben auch die richtigen Rahmenbedingungen ge ben. Wir brauchen eine bessere Glasfaserversorgung. Wir müssen spätestens im Jahr 2025 95 % der Menschen in Ba den-Württemberg mit einem 100-Mbit/s-Anschluss ausgerüs tet haben.
Wir brauchen einen flächendeckenden 4G-Standard im Mo bilfunknetz. Wir alle reden über 5G; aber wir haben es in Ba den-Württemberg nicht einmal geschafft, flächendeckend 4GStandards einzurichten.
Wenn es der Markt nicht schafft, dann darf auch die Einrich tung einer Infrastrukturgesellschaft kein Tabu sein. Wir brau chen zu alldem mutige Entscheidungen. Die SPD hat in ei nem Strategiepapier bereits Vorschläge gemacht, und wir la
den Sie gern ein, mit uns darüber zu diskutieren – auch noch vor der Landtagswahl.
In der Rückschau waren Sie nicht in der Lage, dieses Land auf die Zukunft der Digitalisierung einzustellen. Bei Ihnen war Digitalisierung oftmals nur ein Schlagwort, unter dem zahlreiche Beiräte, Initiativen, Arbeitskreise formiert wurden, damit sich die Landesregierung den Anschein einer Moderni tät geben konnte.
Wir brauchen eine koordinierte Strategie, um die Herausfor derungen der Digitalisierung zu meistern. Wer aber wie der Innenminister des Landes glaubt, Digitalisierung bestünde ausschließlich aus dem Verlegen von Leerrohren und dem Ver teilen von Förderbescheiden, der macht deutlich, dass er die Zeichen der Zeit nicht erkannt hat.
Wir, die SPD, werden nach der Landtagswahl dafür einstehen, den Bereich Digitalisierung im Ministerium für Wirtschaft und Arbeit anzusiedeln, dort, wo es ungeachtet der Macht arithmetik der grün-schwarzen Koalition aus dem Jahr 2016 auch hingehört.
Wir brauchen ein Digitalisierungskabinett unter Federführung des Wirtschaftsministeriums, in dem sämtliche Bereiche der Digitalisierung maßgeblich im Ministerium beteiligt sind.
Aus unserer Sicht war es – weil Sie die Digitalisierungsprä mie angesprochen haben – ein Armutszeugnis, dass Sie im Dezember 2019 zugeben mussten, dass Sie bei der Digitali sierungsprämie eine sogenannte technische Pause einlegen müssen. Das war mehr so eine Metapher dafür, dass einfach das Geld alle war. Und wenn Sie dann sagen, Sie waren be sonders schnell – – Es hat fast ein Jahr gedauert, bis zum Sep tember 2020, bis Sie Ihren neuen Beschluss zur Erweiterung der Digitalisierungsprämie gefasst haben. Also, ein Jahr lang gab es überhaupt kein Geld. Im Moment, bis zum heutigen Tag, ist es noch immer nicht möglich, diese Digitalisierungs prämie zu beantragen.
Das macht einmal mehr deutlich: Auch im Bereich der Digi talisierung hat dieses Land eine bessere Regierung verdient.
Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministe rin. Ich hatte zunächst abgewartet, ob Sie es in Ihrer Rede noch erwähnen. – Ich hatte in meiner Rede die Studie des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur angespro chen. Kollege Karrais hat dahin gehend einmal die 50-Mbit/sBreitbandversorgung in Baden-Württemberg unter die Lupe genommen.
Ich möchte von Ihnen noch einmal wissen – ich hatte es in meiner Rede erwähnt –: Bei der 1 000-Mbit/s-Versorgung...
... liegt Baden-Württemberg auf dem letzten Platz in Deutschland. Rote Laterne! Zum Ver gleich: Schleswig-Holstein 70,7 %. Ich würde gern von Ihnen wissen, ob das an der falschen Schwerpunktsetzung Ihrer Re gierung liegt oder wo es anderweitig klemmt.
Ich würde gern von Ihnen wissen, warum Baden-Württem berg den letzten Platz in diesem Bereich innehat.
Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versu che, es kurz zu machen. Im September konnten wir der Pres se entnehmen, dass das Ermittlungsverfahren gegen den Mi nister für Soziales und Integration des Landes Baden-Würt temberg, Manfred Lucha, von der Staatsanwaltschaft Stutt gart eingestellt wurde.
Es ging in dem Ermittlungsverfahren um den Straftatbestand der Vorteilsannahme aufgrund der sogenannten Fördermittel affäre rund um das Unternehmen des Kabarettisten Christoph Sonntag und damit einhergehend die Ausgabe von Fördermit teln in Verbindung mit zwei Einladungen zum Abendessen. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart ein gestellt.
Die SPD-Fraktion möchte die Umstände dieser Einstellung näher in Erfahrung bringen. Darum stelle ich folgende Fra gen:
Aufgrund welcher Rechtsvorschrift der Strafprozessordnung wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Minister für So ziales und Integration wegen des Verdachts der Vorteilsannah me eingestellt?
Ohne den Paragrafen vorwegzunehmen, möchten wir wissen: Gehen wir recht in der Annahme, dass sich durch die Art und Weise der Einstellung der Tatvorwurf der vorsätzlichen rechts
widrigen Erfüllung des Straftatbestands der Vorteilsannahme durch Herrn Minister Lucha bestätigt hat?
Vielen Dank.
Ja, ich hatte sie schon ge stellt, aber jetzt macht es das Ganze ein bisschen einfacher, weil Sie mir den Paragrafen genannt haben. Das ist so natür lich richtig.
Sie haben eben gesagt, dass das Ermittlungsverfahren nach § 153 a Absatz 1 Satz 1 StPO jetzt endgültig eingestellt ist. Gehe ich recht in der Annahme oder können Sie mir als Jus tizminister des Landes bestätigen, dass die Einstellung nach dieser Vorschrift eine Erfüllung des Straftatbestands der vor sätzlichen und rechtswidrigen Vorteilsnahme beinhaltet?
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Flagge ist Schwarz-Rot-Gold und nicht Schwarz-Weiß-Rot. Spätestens seit den Demonstrationen im Sommer muss jedem klar sein, dass das öffentliche Zurschaustellen von Reichskriegsflaggen oder Reichsflaggen keine harmlose Folklore ist, sondern Aus druck einer demokratiefeindlichen Haltung.
Machen wir uns nichts vor: Die Reichsflaggen sind für Ver fassungsfeinde mittlerweile das Ersatzsymbol für das verbo tene Hakenkreuz geworden. Wem das nicht klar ist, der hat aus der Geschichte nichts gelernt.
Das Zurschaustellen der Reichsflagge ist aus der Sicht der SPD-Fraktion ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und stört den öffentlichen Frieden in unserem Land. Ein ordnungs rechtliches Verbot ist aus unserer Sicht dringend angezeigt. Die grün geführte Landesregierung muss hier sprichwörtlich Flagge zeigen. Auf unsere Forderung vor knapp zwei Wochen
hin hat Innenminister Strobl kundgetan, er wolle erst einmal seine Ministerkolleginnen und -kollegen auf der Innenminis terkonferenz um Rat fragen, während der Ministerpräsident in der gleichen Regierungspressekonferenz kundtat, dass er ein Verbot für angemessen hält.
Mittlerweile hat sich die Uhr weitergedreht. Einige Bundes länder sind vorgeprescht – u. a. auch ein CDU-geführtes Land wie Nordrhein-Westfalen, aber auch Rheinland-Pfalz und Bre men –, die das Zeigen der Reichsflagge in der Öffentlichkeit ordnungsrechtlich verboten haben.
Diese Befragung dient dazu, zu klären, wie jetzt der Sachstand der Entscheidungsfindung aufseiten der Regierung ist. Des wegen wollen wir in Erfahrung bringen:
Erstens: Gibt es eine Einigung innerhalb der Landesregierung – insbesondere zwischen dem Ministerpräsidenten sowie dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister –, das Zeigen von Reichskriegsflaggen und Reichsflaggen zu verbieten?
Zweitens: Welche konkreten Möglichkeiten hat das Innenmi nisterium, das Zeigen von Reichskriegsflaggen und Reichs flaggen zu verbieten, und bis wann beabsichtigt der Innenmi nister, Reichskriegsflaggen und Reichsflaggen aus der Öffent lichkeit zu verbannen?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Minister, aus meiner Sicht widersprechen Sie sich in Ihrer Rede. Sie sa gen einerseits, dass das Zeigen einer Reichskriegsflagge kei nen ordnungsrechtlichen Tatbestand beinhalte. Auf der ande ren Seite haben Sie jedoch gesagt, dass die Polizei schon heu te die Möglichkeit habe – wahrscheinlich auf der polizeilichen Generalklausel basierend –, das Zurschaustellen dieser Flag ge ordnungsrechtlich zu untersagen. Jetzt müssten Sie sich schon entscheiden, in welche Richtung Sie an dieser Stelle ge hen. Denn wir fordern von Ihnen ja gerade, zur Beseitigung der Unklarheit einen Rechtstatbestand zu schaffen, der es den Ordnungsbehörden ermöglicht, per se das Zeigen dieser Flag ge zu untersagen, und zwar eine einwandfreie rechtliche Grundlage. Das fordern wir, Herr Minister.
Der andere Punkt ist: Weil Sie gesagt haben, die Polizei habe schon heute die Möglichkeit, das Zurschaustellen der Flagge zu untersagen, frage ich Sie: Wie oft ist das in den letzten bei den Jahren passiert? Das ist die erste Frage.
Und die zweite Nachfrage an dieser Stelle lautet: Warum glau ben dann andere Bundesländer, sich in die Lage versetzen zu müssen, entsprechende Erlasse zu tätigen, die das Zurschau stellen der Reichskriegsflagge untersagen?
Diese Fragen müssten Sie mir dann schon beantworten.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr von Eyb, vorab: Wenn es immer nur auf die individuelle Integrität der betrof fenen Personen ankäme, bräuchten wir in Deutschland auch kein Strafgesetzbuch.
Wir befinden uns in der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs. Im Prinzip haben wir bereits in der Ersten Beratung im Juli, vor fast drei Monaten, umfänglich über den vorliegenden Ge setzentwurf diskutiert. Wir dachten ursprünglich, dass der Ab stimmungsprozess in den Regierungsfraktionen über die Som merpause in Gang kommt, nachdem man vier Jahre in diesem Bereich nichts gemacht hat.
Wir hatten nach den Wortbeiträgen in der letzten Beratung die Hoffnung, dass doch die Möglichkeit einer Einigung besteht, dass man im Landtag einen gemeinsamen Vorstoß vornimmt. Der „Staatsanzeiger“ hatte getitelt: „Großes Lob für SPD-Vor schlag“. Wir waren ganz beglückt und dachten: Wir warten einmal ab, was kommt. Und es kam nichts. Es ist ein klassi sches Komplementärchaos in den Regierungsfraktionen: Der Berg kreißte und gebar am Ende nicht einmal mehr eine Maus. Es ist nämlich gar nichts passiert.
Über den Sommer gab es noch irgendwelche Tweets von der Fraktion GRÜNE, z. B.:
Wir wollen: #Lobbyregister, #Karenzzeit & #Offenlegung von Nebeneinkünften!
Das wurde von prosaischen Ausführungen begleitet. Aber das war nichts anderes als grünes Marketing; das muss man an dieser Stelle einmal sagen. Ihnen muss klar sein, dass in einer parlamentarischen Demokratie ein Tweet kein Gesetz ersetzt.
Sie hätten die Möglichkeit gehabt. Wir waren dafür offen; ich habe es betont. Wir hätten auch über Änderungsanträge dis kutieren können. Es ist aber, wie gesagt, nichts passiert, Fehl anzeige.
Es gibt nun heute zwei Möglichkeiten. Die einfachste Lösung ist: Sie stimmen uns einfach zu und schaffen eine Karenzzeit regelung analog zu der Karenzzeitregelung des Bundes beim Wechsel von einem Regierungsamt in die Wirtschaft und schaffen hier Transparenz nach dem Grundsatz „Klarheit und Wahrheit“. Die zweite Möglichkeit ist: Sie machen das nicht. Dann müssen Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie beim Werfen von Nebelkerzen Wiederholungstäter sind
mit dem Ergebnis, dass der Eindruck entsteht, dass die von Ihnen mit großer Anmut vorgetragenen Ziele der Transparenz Ihnen doch nicht so am Herzen liegen, wie Sie es uns und den Bürgerinnen und Bürgern im Land vorgaukeln.
Wir haben ferner Ihre vollmundigen Ankündigungen zum Lobbyregister in guter Erinnerung und haben sie auch ernst genommen. Wir haben das in einen Entschließungsantrag ge gossen, den wir heute hier zur Abstimmung stellen. Durch die Lobbyaffäre um den CDU-Bundestagsabgeordneten Amthor ist neuer Schub in die Diskussion gekommen. Selbst die CDU – das muss man wirklich sagen –, die da jahrelang blockiert hat, hat auf Bundesebene gemeinsam in der schwarz-roten Ko alition einen Gesetzentwurf für die Errichtung eines Lobby registers auf Bundesebene auf den Weg gebracht. Das wird noch im Oktober vom Deutschen Bundestag beschlossen.
Herr von Eyb hat das noch nicht mitbekommen. Vielleicht wird er sich einmal mit der CDU-Bundestagsfraktion ins Be nehmen setzen, weil sie bei der Einrichtung eines Lobbyre gisters keine verfassungsrechtlichen Bedenken hatte, ebenso wie bei der Karenzzeit; diese gibt es bereits seit zwei Jahren auf Bundesebene. Sie funktioniert hervorragend; das haben wir hier im Haus schon besprochen. Insofern kann ich Ihre verfassungsrechtlichen Bedenken an dieser Stelle nicht so hoch ansetzen, wie Sie dies kundgetan haben.
Um nicht missverstanden zu werden: Die Vertretung von In teressen, zumal wenn diese gesellschaftlich einen hohen Stel lenwert haben, gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlich keit gehört zu den Wesensmerkmalen eines demokratischen Staatswesens. Jeder kann sich und die für ihn wichtigen Inte ressen in politische Prozesse einbringen. Das wollen wir an dieser Stelle auch nicht beenden oder irgendwie verhindern. Es geht aber darum, dass dies im Zusammenspiel zwischen Parlament, Regierung, Interessenvertreterinnen und Interes senvertretern in transparenter Weise nachvollziehbar gemacht wird.
Wenn der Bundestag das hinbekommt, muss das doch auch hier im Landtag von Baden-Württemberg möglich sein. Ich bitte Sie! Ein Lobbyregister stärkt das Vertrauen der Men schen in die repräsentative Demokratie.
Wir, die SPD, haben einen Entschließungsantrag vorgelegt, in dem die Landesregierung ersucht wird, bis zum 31. Dezem ber 2020 einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister vorzule gen und auf dieser Basis bestimmte Eckpunkte analog zum Bundesgesetz entsprechend hier im Land zu verankern. Hät te der Kollege Hentschel den Antrag richtig gelesen, hätte er gemerkt, dass die Offenlegungsthematik Sache der im Land tag vertretenen Fraktionen und nicht der Regierung ist. Wenn man genau in den Antrag hineingeschaut hätte, hätte man das gesehen. Das war uns, der SPD, sehr bewusst.
Wir wollen im Prinzip also einen Dreiklang, so wie er auch bei der Ersten Beratung thematisiert wurde. Wir wollen ein ordentliches Karenzzeitgesetz, wir wollen ein richtiges Lob byregister, und wir wollen strengere Offenlegungsregeln für die Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg.
Ich schlage Ihnen vor, unserem Gesetzentwurf und auch un serem Entschließungsantrag für ein Lobbyregister und für strengere Offenlegungsregeln zuzustimmen. Wir werden da zu im Übrigen auch eine namentliche Abstimmung beantra gen, damit jeder im Land weiß, woran er ist.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Erste Beratung des Gesetzentwurfs hier im Parlament und darauffolgend auch die Beratung im Wirtschaftsausschuss waren in vielerlei Hinsicht aufschlussreich und gaben bemerkenswerte Einblicke in die Arbeitsweise der – es wurde heute schon ein paarmal erwähnt – selbst ernannten Komplementärkoalition.
Aber der Reihe nach: Ich habe bereits vor zwei Wochen für die SPD die Errichtung eines Beteiligungsfonds zur Stabili sierung der Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg begrüßt, wenngleich wir kritisiert ha ben, dass alles zu lange gedauert hat. Sie erinnern sich: im Ap ril die Ankündigung, im Oktober der Gesetzentwurf. Das klingt ein bisschen nach Schneckentempo. Das haben wir schon damals gesagt. Aus unserer Sicht hätte es schneller ge hen müssen.
Um es noch einmal klar zu sagen: Die SPD unterstützt jede erforderliche Anstrengung, Wirtschaft und Industrie in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Wir haben aber bereits vor zwei Wochen deutlich gemacht, dass wir eine stärkere Berück sichtigung der Themen Tarifgebundenheit, Mitbestimmung und Beschäftigungssicherung einfordern werden. Dazu finden sich zum Leidwesen der vielen hart arbeitenden, gleichwohl durch Corona verunsicherten Menschen in Baden-Württem berg nach wie vor – auch nicht nach den Beratungen im Wirt schaftsausschuss – keinerlei Bezugspunkte im Gesetzentwurf.
Wir haben deswegen im Ausschuss und auch jetzt wieder Än derungsanträge eingebracht, die die Landesregierung durch eine entsprechend abgefasste Verordnungsermächtigung über haupt erst in die Lage versetzen, die Interessen der Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmer in der angekündigten Rechtsver ordnung zu verankern. Es geht erst einmal darum, rechtlich die Voraussetzung zu schaffen, überhaupt über diese Punkte diskutieren zu können.
Hätten Sie unseren Antrag richtig gelesen, Herr Kollege Paal, hätten Sie gesehen, dass wir das in § 10 Absatz 2 nur veran kern, damit die Wirtschaftsministerin überhaupt erst die Mög lichkeit hat, die Themen Beschäftigungssicherung, Tarifge bundenheit und Mitbestimmung in die Rechtsverordnung hi neinzunehmen. Wenn das nicht in der Verordnung steht, ist das rechtlich überhaupt nicht möglich. Das gehört auch zur Wahrheit dazu. Sie sollten unsere Anträge nicht nur durch schauen, Sie sollten sie auch lesen.
Dann hätten Sie das hier so nicht sagen müssen.
Wer die Politik der grün-schwarzen Koalition aufmerksam verfolgt, muss wissen, dass Sie den Belangen von Arbeitneh merinnen und Arbeitnehmern, aber auch Gewerkschaften in diesem Land keine wesentliche Rolle beimessen, wenn man sich die letzten vier Jahre anschaut. Wir wollen dennoch nichts unversucht lassen, die Regierung per Gesetz anzuhalten, die se Punkte in die Rechtsverordnung aufzunehmen.
Sie haben unseren Vorschlag bisher abgelehnt. Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Ablehnung zu interpretieren: Entweder Sie haben die Sache mit der Verordnungsermächtigung nicht verstanden – das war zumindest mein Eindruck im Wirt schaftsausschuss –, oder Sie bleiben Ihrer gemeinsamen Li nie seit 2016 treu, dass die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Ihnen keine große Rolle spielen.
Sofern Ersteres vorliegt, stirbt die Hoffnung zuletzt. Wir las sen uns überraschen. Vielleicht stimmen Sie unserem Antrag zumindest in diesem einen Punkt zu. Wir erwarten nicht zu viel von Ihnen. Wenn Sie wenigstens die Punkte in § 10 Ab satz 2 aufnehmen könnten, wäre schon viel Gutes getan. Aber sollte Letzteres zutreffen, dann fordere ich Sie auf: Seien Sie wenigstens ehrlich und gießen Sie den Leuten draußen im Land reinen Wein ein. Sagen Sie, was Sache ist, und lavieren Sie nicht herum.
Frau Kollegin Bay, Sie haben wenigstens jetzt mal ehrlich ge sagt, was der Ansatz der Grünen ist. Das freut uns natürlich schon, dass Sie hier mal die Karten auf den Tisch legen, dass Sie sagen: Tarifbindung spielt für uns in diesem Punkt einfach keine Rolle. Das ist wenigstens eine gewisse Ehrlichkeit, die Ihnen gut zusteht. Das muss von unserer Seite auch anerkannt werden.
Dann haben Sie im Ausschuss auch noch ein bisschen diffus auf die EU-Rahmengesetzgebung verwiesen – das war schon ein bisschen kakophonisch –, die vorgeblich alles, was die SPD fordert, ohnehin schon vorgeben soll. Sie nennen aber bis heute keine Rechtsgrundlage innerhalb dieser Rahmenge setzgebung, die das tatsächlich entsprechend belegt. Und aus gutem Grund: Wenn Sie mal genau in die Rahmengesetzge bung hineingeschaut hätten, hätten Sie gesehen, dass es hier um europarechtlich verankerte beihilferechtliche Bedingun gen geht, auf deren Basis die Mittelvergabe des Fonds über haupt erst ermöglicht wird. Von einer Sicherstellung sozialer Standards ist in dieser EU-Rahmengesetzgebung keine Rede. Ich will das an dieser Stelle nur noch mal sagen.
Weil Sie wohl geahnt haben, dass Sie damit nicht richtig durchkommen, haben Sie elf Minuten vor der Ausschussbe ratung noch mal eine „Wischiwaschi-Absichtserklärung“ auf den Tisch gelegt. Das war offensichtlich der Versuch, nach fünf Anträgen aus den Reihen der SPD-Fraktion nicht mit lee ren Händen dazustehen. Aber das ist natürlich auch eher ein peinlicher Versuch, wider besseres Wissen Ihre wahre Absicht zu verschleiern, und wird den Erwartungen, dem Vertrauen der Menschen in unsere parlamentarische Arbeit nicht gerecht.
Mit dem Antrag können Sie die Türen Ihrer Abgeordnetenbü ros tapezieren, aber Wirkung erzielen Sie damit nicht –
mit der Ausnahme natürlich, dass der koalitionäre Frieden ge wahrt bleibt, zumindest auf dem Papier. Sie können danach zur Tagesordnung übergehen. Die CDU kann im Bereich Wirt schaft und Arbeit wieder machen, was sie will.
Um damit abzuschließen: Ich bin der Meinung, dass die hart arbeitenden Menschen im Land einfach eine bessere Landes regierung verdient hätten, die ihre Interessen entsprechend auch im Gesetzgebungsprozess berücksichtigt. Das haben Sie nicht gemacht. Das ist sehr schade.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich sage es mal so: Besser spät als nie. Wir konnten es kaum glauben, als in der vergangenen Wo che endlich der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Er richtung eines Beteiligungsfonds das Licht der Welt erblickt hat. Wir können es nur erahnen, aber es muss eine schwere Geburt gewesen sein, wenn man sich vor Augen hält, dass der Ministerpräsident und die Wirtschaftsministerin in ansonsten ungewohnt trauter Einigkeit bereits vor einem halben Jahr, am 19. März, die Errichtung des Fonds angekündigt hatten.
Am Landtag hat es nicht gelegen. Wir haben bereits in der Sondersitzung im März die entsprechenden Haushaltsmittel einvernehmlich bereitgestellt. Aber aufseiten der Landesre gierung ging es nach dieser Ankündigung dann erst mal ge mächlich weiter. Auf unsere Nachfrage erklärte die Wirt schaftsministerin im April, man arbeite mit Nachdruck an dem Gesetzentwurf. Am 22. Mai wurde dann nochmals in einer Pressekonferenz gesagt, man wolle einen Beteiligungsfonds errichten. Es klang ein bisschen wie eine kaputte Schallplat te.
Jetzt, Ende September, ist es endlich so weit. Herzlichen Glückwunsch! Fast sieben Monate nach der Ankündigung ha ben wir den Gesetzentwurf auf dem Tisch liegen. Es hat aber immer noch kein einziger Euro aus dem Fonds die Unterneh men im Land erreicht. Ich sage es mal so: Vorausschauendes Krisenmanagement sieht definitiv anders aus, Frau Ministe rin.
Zur Einordnung: Auch der Bund – das wurde bereits gesagt – hat einen Stabilisierungsfonds auf den Weg gebracht. Feder
führend war – das will ich an dieser Stelle erwähnen – das Bundesfinanzministerium. Das Gesetz wurde im Bundestag bereits am 25. März, also quasi zu Beginn des Lockdowns, mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Die Bun desregierung hat sehr schnell erkannt, dass zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie eine Brand schutzmauer um die Realwirtschaft gezogen werden musste. Aber hier in Baden-Württemberg kommt die wirtschaftspoli tische Feuerwehr einfach mehr als ein halbes Jahr zu spät, zu mal es mindestens noch bis November dauern wird, bis der Fonds quasi scharfgestellt wird.
Problematisch ist – das wurde auch gerade erwähnt –, dass die staatliche Beteiligung aufgrund regulatorischer Vorschriften nur bis zum 30. Juni 2021 greift und insoweit nur einge schränkt Wirkung entfalten kann.
Im Ergebnis zeigt die Trödelei der Landesregierung – man muss es so sagen –, dass es eben doch einen Unterschied macht, welche politische Kraft das Land regiert. Die Landes regierung hat sich offenbar die Zeit genommen, die Unterneh men und Beschäftigte in einer solch schweren Krise nicht ha ben. Diesen Vorwurf müssen Sie sich schon gefallen lassen.
Wenn wir schon beim Verfahren sind, möchte ich auch nicht unerwähnt lassen, dass die Wirtschaftsministerin im Rahmen der obligatorischen Anhörungsverfahren zwar Wirtschafts- und Industrieverbände beteiligt hat, sie es aber offenbar nicht notwendig befunden hat, auch die Gewerkschaften daran zu beteiligen. Ist das Ihr Verständnis von Wirtschaftspolitik, die Gewerkschaften bei einem solch zentralen Gesetzentwurf in der formalen Anhörung nicht zu beteiligen? Diese Frage müs sen Sie sich gefallen lassen. Jedenfalls spricht es Bände über Ihr nicht vorhandenes Selbstverständnis als Arbeitsministerin dieses Landes.
Um es klar zu sagen: Die SPD unterstützt jede erforderliche Anstrengung, um Wirtschaft und Industrie in dieser schweren Zeit zu unterstützen. Wir stimmen mit Ihnen auch darin über ein, dass die Eigenkapitalbasis des durch die Pandemie ge beutelten Mittelstands mittels staatlicher Beteiligung gestärkt werden muss, und zwar auch deswegen, weil dort dann spe zielle finanzielle Spielräume ermöglicht werden, die wieder um die Folgen der Pandemie in Unternehmen abmildern kön nen.
Wir werden aber in den folgenden Ausschussberatungen dar auf pochen, dass die Belange der Beschäftigten berücksich tigt werden. Hier glänzt der Entwurf durch eine einzige gro ße Leerstelle. Aus unserer Sicht muss der Landtag im Rah men der Verordnungsermächtigung deutlich zum Ausdruck bringen, dass als Voraussetzung für eine Beteiligung des Lan des die Themen Tarifgebundenheit, Mitbestimmung und Be schäftigungssicherung eine wesentlich stärkere Rolle spielen müssen.
Frau Lindlohr, Sie haben gerade erwähnt, dass dies auch den Grünen besonders wichtig ist. Dann ist aber auch klar: Es muss ins Gesetz, es muss in die Verordnungsermächtigung – § 10 Absatz 2. Sie müssen das in diesem Gesetz verankern;
darauf werden wir, die sozialdemokratische Landtagsfrakti on, pochen.
Auch sollte sich der Landtag aus unserer Sicht klar positio nieren, ob Gewinnentnahmen, Ausschüttungen ausgeschlos sen werden sollen. Ich mache keinen Hehl daraus, dass die SPD-Fraktion ein Ausschüttungsverbot befürwortet, solange eigenkapitalstabilisierende Maßnahmen von staatlicher Seite erfolgen. Etwaige Gewinne müssen aus unserer Sicht 1 : 1 im Unternehmen reinvestiert werden, denn das stabilisiert zusätz lich den Mittelstand in Baden-Württemberg.
Abschließend möchte ich bereits ankündigen, dass wir auch darauf drängen werden – ich glaube, da sind wir uns einig –, dass die Berichtspflichten der Regierung über den Landtag stärker im Gesetz verankert oder klarer gefasst werden. Was bei den Bürgschaften, bei den Entnahmen aus der Haushalts rücklage möglich ist, sollte auch beim Beteiligungsfonds mög lich sein. Wir reden hier über einen Betrag von 1 Milliarde €. Umfassende Kontrollmöglichkeiten sind aus der Sicht der SPD daher ordnungspolitisch unabdingbar.
Kurzum: Die SPD-Fraktion wird den Beteiligungsfonds grund sätzlich mittragen. Wir betonen jedoch, dass er bezüglich der Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern deutlich nachgeschärft werden muss. In diesem Sinn sind wir bereit für die Beratungen im Wirtschaftsausschuss.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute hier im Landtag nicht zum ersten Mal über Corona. Aber die Be ratung heute hat nicht nur für den Landtag von Baden-Würt temberg eine besondere Bedeutung, sondern setzt bundesweit parlamentarische Maßstäbe.
Wir sind nicht nur das erste, sondern auch das einzige Bun desland, in dem eine Corona-Verordnung unter Parlaments vorbehalt steht.
Da kann man sich auch gern einmal selbst beklatschen.
Zu verdanken haben wir dies einer gemeinsamen Gesetzesin itiative der Fraktionen der SPD, der FDP/DVP, der Grünen und der CDU aus der Mitte des Parlaments heraus – aus mei ner Sicht eine starke Leistung.
Die Wochenzeitung DIE ZEIT titelte gestern unter Verweis auf die Rolle der Parlamente in der Pandemie: „Das Parlament ist chronisch krank“. Damit kann nicht der Landtag von Ba den-Württemberg gemeint sein.
Wir nehmen unsere parlamentarische Verantwortung bei der Pandemiebekämpfung ernst. Wir, die SPD, haben bereits im frühen Stadium der Pandemie darauf aufmerksam gemacht, dass unsere Verfassungsordnung eben nicht vorsieht, dass ei ne Landesregierung dauerhaft per Verordnung ohne parlamen tarische Kontrolle regiert, und wir haben uns auch im Nach gang dafür starkgemacht, dass das Parlament stärker beteiligt wird. Deswegen wird hier heute auch über diese Verordnung debattiert und letztlich abgestimmt.
Dass das baden-württembergische Pandemie-Begleitgesetz in der bundesdeutschen Medienlandschaft nur wenig Aufmerk samkeit fand, muss dahin gehend verwundern, zumal dieses Gesetz dem Kern unseres demokratischen Rechtsstaats Aus druck verleiht: der parlamentarischen Legitimation politischer Entscheidungen in Form eines Parlamentsvorbehalts.
Eine Hauptforderung der SPD war und ist es nach wie vor, dass die von der Landesregierung verordneten Maßnahmen nachvollziehbar begründet werden. Denn wie hat es die Bun
deskanzlerin vor einigen Tagen auf einem virtuellen Gipfel am Rande der UN-Vollversammlung in New York zutreffend formuliert?:
Unser politisches Handeln basiert auf Forschung und auf Fakten,... Deshalb gilt es bei allen Maßnahmen der Kri senbewältigung jeweils genau abzuwägen, ob sie zum Ziel führen, ob sie verhältnismäßig sind... Eine solche Abwä gung ist unverzichtbar. Denn die Freiheit ist ein zentra ler Wert unserer Demokratie. Zeitweilige pandemiebe dingte Einschränkungen unseres Lebens müssen sehr gut begründet werden.