Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass wir in Baden-Württemberg mit dem Pre-Recording kein Neuland be treten. In Hessen ist eine solche entsprechende Regelung im merhin seit fast einem Jahr in Kraft. Dort wurde sie weder durch den Datenschutzbeauftragten noch von einem Gericht infrage gestellt oder beanstandet.
Gleichwohl pilotieren wir das Projekt in einer überschauba ren Anzahl von Polizeipräsidien. Selbstverständlich werden wir seitens des Innenministeriums gemeinsam mit der Lan despolizei dem Parlament und der Öffentlichkeit dann einen entsprechenden Erfahrungsbericht geben.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Zustimmung zu die sem Gesetzentwurf. Es ist eine Maßnahme, um unsere Poli zeibeamtinnen und -beamten vor Rohheit und Gewalt zu schützen. Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten ist im mer Gewalt gegen die Gesellschaft als Ganzes.
Die Polizei schützt unser aller Sicherheit – jeden Tag, jede Nacht, Woche für Woche. Deswegen ist ein Angriff auf eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten immer auch ein An griff gegen uns alle. Unsere Polizistinnen und Polizisten ver dienen es, dass wir sie optimal ausrüsten und ihnen auch Schutz mit modernster Technologie zuteilwerden lassen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g. Ich lasse zunächst über den Gesetzentwurf der Frak tion der SPD, Drucksache 16/308, abstimmen. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration schlägt Ihnen da zu in Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung Drucksache 16/588 vor, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir uns in einer Ab stimmung befinden, sollten Sie ein bisschen aufmerksamer zuhören und ruhig sein.
Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 16/308, im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind damit einverstan den.
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 16/308, im Ganzen zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der CDU, Drucksache 16/334. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Mig ration schlägt Ihnen dazu in Buchstabe b seiner Beschluss empfehlung Drucksache 16/588 vor, dem Gesetzentwurf mit Änderungen in Artikel 1 zuzustimmen.
in der Fassung von Buchstabe b Nummer 1 bis 3 der Be schlussempfehlung. Wer Artikel 1 in dieser Fassung zustimmt,
den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthal tungen? – Artikel 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zu gestimmt.
Meine Damen und Herren, nach § 4 Absatz 3 der Bekanntma chung des Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bil dung vom 20. März 2013 beruft die Landtagspräsidentin auf Vorschlag des Landtags 17 Mitglieder des Landtags und im Einvernehmen mit dem Landtag aus Vorschlagslisten der Trä ger der politischen Bildungsarbeit sieben sachverständige Per sönlichkeiten jeweils für die Dauer einer Wahlperiode in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung.
Für die Wahl der 17 Mitglieder des Landtags steht nach § 17 a Absatz 2 der Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht den Frak tionen entsprechend dem Höchstzahlverfahren nach SainteLaguë/Schepers bei fünf Fraktionen wie folgt zu: Grüne sechs, CDU fünf, AfD drei, SPD zwei Mitglieder und FDP/DVP ein Mitglied. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag hierzu liegt Ihnen vor (Anlage), und die Fraktionen haben offene Wahl verein bart.
Wer dem gemeinsamen Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem gemeinsamen Wahlvorschlag ist damit einstimmig zu gestimmt.
Somit darf ich feststellen, dass der Landtag die in dem Vor schlag genannten Damen und Herren Abgeordneten zur Be rufung in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung vorschlägt.
Mit Schreiben vom 7. Oktober 2016, das Ihnen vervielfältigt vorliegt, hat der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung, Herr Lothar Frick, der Landtagspräsidentin aus Lis ten der Träger der politischen Bildungsarbeit folgende sieben sachverständige Persönlichkeiten für das Kuratorium der Lan deszentrale für politische Bildung vorgeschlagen:
Herrn Günter Busch, Mühlacker, Herrn Dr. Hermann Huba, Leinfelden-Echterdingen, Herrn Reinhard Kafka, Calw, Herrn Stefan Küpper, Stuttgart, Frau Doro Moritz, Stuttgart, Frau Kerstin Sommer, Karlsruhe, und Herrn Friedhelm Werner, Stuttgart.
Heute bitte ich Sie um das Einvernehmen zur Berufung die ser sieben sachverständigen Persönlichkeiten für die Dauer der 16. Legislaturperiode.
Wer der beabsichtigten Berufung der vorgeschlagenen sieben Persönlichkeiten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der Landtag dieser Berufung zugestimmt hat. Schon heute wünsche ich den Abgeordneten und den sachverständigen Persönlichkeiten viel Erfolg bei der Arbeit im Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung.